Interessengeflechte: Deutsche Ernährungspolitik zwischen Agrarpolitik, Verbraucherschutz und Gesundheitsfürsorge im 20. Jahrhundert

Was ist Ernährungspolitik? Der Begriff fehlte im gedruckten Brockhaus, in Meyers Lexikon, wurde erst 2019 in die Wikipedia-Enzyklopädie eingetragen. Heutige Ernährungspolitik scheint also Neuland zu erschließen, ist scheinbar Gestaltungsaufgabe. Der Begriff kam jedenfalls während der BSE-Krise 2000/01 neu auf. Meist undefiniert verwandt, bündelte er vor zwei Jahrzehnten offenbar veränderte gesellschaftliche Anspruchshaltungen an das politische System, an die politische Teilhabe der Bürger, manifestierte zugleich bestehende Sorgen um die tägliche Kost und die eigene Gesundheit. Der Begriff erlaubte, unsere Art der Regulierung von Nahrungsmittelproduktion, Ernährungsmärkten und der Essenden im Zusammenhang denken, sie zu verbessern und zukunftsfähig zu gestalten.

Themenfelder der staatlichen Ernährungspolitik (Straka, 2007, 732; nach Meier-Ploeger, 2005, 5)

Dies ist auch Wissenschaftlern nicht verborgen geblieben. Politikwissenschaftler feierten etwa den Übergang vom Schutz zur Aktivierung der Konsumenten als Anbruch einer neuen Ära (Christoph Strünck, Re-Shaping Consumer Policy in Europe. Enabling Consumers to Act?, German Policy Studies 4, 2008, 1-6). Die Ernährungswissenschaftlerin Dorothee Straka sah damals Anzeichen dafür, „dass Deutschland ernährungspolitisch der Vision von einer ‚Ernährungspolitik im Verbraucherbereich‘ in den letzten Jahren näher gekommen ist“ (Dorothee Straka, Ernährungspolitik in Deutschland. Von der Ernährungssicherung bis zum gesundheits­fördernden Lebensstil, Ernährungs-Umschau 54, 2007, 730-736, hier 736). Diese wurde 2005 in einem „Grundsatzpapier Ernährungspolitik“ des Wissenschaftlichen Beirates „Verbraucher und Ernährungspolitik“ beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz analysiert (Angelika Meier-Ploeger, Grundsatzpapier Ernährungspolitik […], Witzenhausen und Berlin 2005). Das Forum Gesundheitsstiftungen hatte im November 2008 ergänzend die „staatliche Verantwortung für gesunde Ernährung“ angemahnt und eine verbesserte Verhältnisprävention gefordert (Gesa Schönberger und Thomas Hartmann, Staatliche Verantwortung für gesunde Er­nährung, Internationaler Arbeitskreis für Kulturforschung des Essens. Mitteilungen 17, 2009, 34-41). Es knüpfte damit an zahlreiche gesundheitspolitische Aktionspläne an, wie sie etwa die Weltgesundheitsorganisation ein Jahrzehnt zuvor ausformuliert hatte (Erster Aktionsplan Lebensmittel- und Ernährungspolitik. Europäische Region der WHO 2000-2005, o.O. 2001). Man propagierte nicht mehr allein Krankheitsbekämpfung, sondern zielte zunehmend  auf Gesundheitsförderung.

Diesen zu Papier geronnen Entwicklungen und Einschätzungen standen allerdings auch gewichtige kritische Stimmen gegenüber. Das Kölner Katalyse Institut hob schon 2004 hervor, dass die hierzulande angekündigte Ernährungswende die politischen und wissenschaftlichen Institutionen nicht wirklich verändert habe (Frank Waskow und Regine Rehaag, Ernährungspolitik nach der BSE-Krise – ein Politikfeld in Transforma­tion, Köln 2004). Auch der Verbraucherverein Foodwatch bescheinigte den rot-grünen und rot-schwarzen Bundesregierungen eine nur magere ernährungs- und agrarpolitische Bilanz (Bilanz und Ausblick deutscher Ernährungs- und Agrarpolitik aus Verbrauchersicht, Berlin 2005 (Ms.)). Nach dem Regierungs- und Ministerwechsel sei das Ernährungsministerium nun wieder ein „Klientelministerium“, das vorrangig die etablierten Interessen der Land- und Ernährungswirtschaft bediene. Hierüber wird zu reden sein.

Ein Historiker nimmt derartige Debatten und Aktionspläne interessiert zur Kenntnis, stellt sie jedoch in andere Perspektiven. Um die politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben im Ernährungsbereich in Gegenwart und Zukunft anzugehen, scheint es mir sinnvoll, ja unabdingbar, die bestehenden Strukturen des kaum definierten Gestaltungsfeldes Ernährungspolitik in einen breiten historischen Kontext zu stellen. Ohne derartiges Orientierungswissen über die Gründe für die heutigen Strukturen wird man nicht in der Lage sein, Aufgaben realistisch zu definieren und zu hierarchisieren. Ohne historische Grundkenntnisse wird man einzig an Fehlern und Illusionen scheitern, die schon Generationen vor uns begangen haben.

Denn der seit 2000/01 wieder breiter verwandte und zunehmend modische Begriff Ernährungspolitik war weder neu, noch mit neuartigen Gestaltungsaufgaben verbunden. Von „Ernährungspolitik“ wurde vereinzelt schon im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert gesprochen, um angesichts der interessengetriebenen Agrarpolitik die Belange der Konsumenten nicht zu vergessen. Der Begriff setzte sich dann im Ersten Weltkrieg allgemein durch. Angesichts wachsender Unterversorgung der arbeitenden Bevölkerung in den Städten versuchte man dadurch begrifflich die tradierte Agrarpolitik und die Versorgungsansprüche der städtischen Konsumenten in ein erträgliches Gleichgewicht zu bringen. Dergestalt wurde Ernährungspolitik ein Leitbegriff während der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus. Während der Nachkriegszeit hielt man an ihm in Ost und West fest, doch er verlor angesichts wachsenden Wohlstands an Bedeutung, ehe die BSE-Krise die natürlich auch vorher bestehenden Strukturprobleme des Gestaltungsfeldes offen zu Tage treten ließ.

Die folgenden drei Kapitel werden die Hauptlinien der deutschen Ernährungspolitik im kurzen 20. Jahrhundert aufzeigen: Am Anfang steht eine kurze Darstellung der aktuellen Strukturen. Zweitens gilt es dann in wagemutiger Verkürzung die historischen Strukturen des Politikfeldes darzustellen, ehe ich abschließend versuchen werde, die Gestaltungsmöglichkeiten des Politikfeldes Ernährung vor dem Hintergrund historischer Pfadabhängigkeiten pointiert zu bewerten.

Ein widersprüchliches Politikfeld: Konturen der heutigen Ernährungspolitik

Lassen Sie mich im Hier und Jetzt beginnen: Ernährungspolitik steht heute zwischen den Polen eines randständigen und zerklüfteten Politikfeldes und eines für die Zukunftsfähigkeit moderner Gesellschaften zentralen Handlungsfeldes. Es geht um wichtige, um prägnante Fragen: Wie organisieren wir unsere Lebensmittelproduktion, und wie kann ein breites, hochwertiges und zugleich bezahlbares Nahrungsangebot auch in Zukunft sichergestellt werden? Wie schaffen wir eine Balance zwischen den Vorgaben „richtiger“, „gesunder“ Ernährung und dem Wunsch nach einem guten Leben, nach Genuss und Tischgemeinschaft? Wie schützen wir uns alle vor Übervorteilung und falschen Versprechungen, wie stärken wir uns durch Bildung und realisieren unsere Selbstverantwortung? Wie ist all das mit globalen Herausforderungen und Aufgaben zu verbinden?

Diese großen Fragen werden nicht nur von einem kleinen Bundesministerium beantwortet, das knapp zwei Prozent des Bundeshaushalts verteilt, das vornehmlich für die sozialen Belange der Bauern aufkommt. Dominieren im Ernährungsministerium nach wie vor agrarpolitische Aufgaben, so beschäftigen sich auch das Gesundheits- und Umweltministerium mit Fragen einer „gesunden“ und „nachhaltigen“ Ernährung. Der Rahmen lässt sich weiter fassen: Forschungs- und Bildungspolitik, Rechts- und Wirtschaftspolitik, die zahlreichen bundesdeutschen Parlamente; sie alle beeinflussen das Handlungsfeld Essen/Ernährung. Sie sind jedoch nur lose miteinander vernetzt und folgen vielfach nicht miteinander abgestimmten, teils widersprüchlichen Zielen. Nichtraucherschutz und die Subventionierung von Tabakanbau sind dafür ein beredtes Beispiel. Nicht nur auf Bundesebene finden wir ein zersplittertes Politikfeld: Ernährungspolitik wird im Rahmen globaler Abkommen, der Europäischen Union, der Bundes-, Landes- und Kommunalebenen unterschiedlich definiert und gehandhabt. Der Verzicht auf das EU-Schulobstprogramm in mindestens vier Bundesländern steht etwa in klarem Gegensatz zu den Zielsetzungen des Bundesgesundheitsministeriums und vieler halbstaatlicher Akteure. Die gemeinsame Klammer dieser Ebenen bilden Personenverbände, vorwiegend agrarwirtschaftlicher und medizinisch-naturwissenschaftlicher Experten. Sie sind vielfach staatlich finanziert, dienen aber auch wirtschaftlichen und medizinischen Interessengruppen sowie den zahlreichen Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsaufklärung. Man kann die Unterschiede betonen, doch realistischer ist es, von einer strukturell recht einheitlichen Wissens- und Funktionselite auszugehen. 

Da die Auflistung nur der wichtigsten staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure den Umfang sprengen würde, will ich nur die damit verbundenen Konsequenzen benennen: 1. Ernährungspolitik in seinen unterschiedlichen Interessen dient erst einmal Partikularinteressen, sei es der Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Handel und nicht zuletzt der Wissenschaft. Sie ist 2. in umkämpften gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Feldern angesiedelt, birgt deshalb ein grundsätzlich hohes Konfliktpotenzial. Ernährungspolitik wird 3. in kleinteiligen Debatten erörtert. Stichworte wie Milchbauern, Amflora oder Übergewicht zeigen deutlich, dass thematische Snacks im Vordergrund stehen, während die gedeckte Tafel kaum sichtbar wird. Einzelthemen und Kampagnen dominieren in der Öffentlichkeit, prägen die Arbeit der Akteure, werden im Mediensystem eng widergespiegelt. Ernährungspolitik zielt 4. schließlich auf den Essalltag und die Ernährungspraxis, verfügt aber kaum über Wissensbestände und Handlungsoptionen, um hier Erfolge erzielen zu können. Die Gründe für diese Engführungen sind nur historisch zu erklären.

Genese und Wandel der deutschen Ernährungspolitik im kurzen 20. Jahrhundert

„Ernährungspolitik“ – das schrieb ich schon eingangs – ist begrifflich und inhaltlich ein Kind des Ersten Weltkrieges. Angesichts der völkerrechtswidrigen Blockade der Alliierten und der Unfähigkeit der bestehenden öffentlichen und militärischen Institutionen, eine effiziente und gerechte Verteilung der vorhandenen Nahrung zu organisieren, zentralisierte man zuvor von den Landwirtschaftsministerien der Länder und der Daseinsfürsorge der Kommunen wahrgenommene Aufgaben. 1916 entstand das Kriegsernährungsamt, aus dem schließlich 1924 das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft hervorging. Dadurch sollten die zuvor vorrangig auf Ebene der Bundesstaaten und der Kommunen angesiedelter ernährungsbezogener Politiken koordiniert und ergänzt werden.

Kooperation zwischen Reich und Ländern: Ernährungsministerkonferenz 1921 (Der Welt-Spiegel 1921, Nr. 11 v. 6. März, 3)

Die Kommunen hatten im Städterecht des 19. Jahrhunderts einen Blankoscheck zur Regelung aller sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten erhalten. Selbstverwaltung der Bürger umgriff die Regulierung lokaler Märkte, die Kontrolle der Lebensmittel, die Sicherung der Verbraucher vor Täuschung und Gesundheitsschädigung sowie die Armenfürsorge. Auch die hygienische Grundversorgung wurde zur kommunalen Aufgabe: Wasserversorgung und Abwassersysteme, später auch Krankenhäuser, Säuglingsküchen und kommunale Untersuchungsämter bildeten ein Netzwerk der Daseinsfürsorge, dessen Ausbau die Lebenserwartung beträchtlich erhöhte.

Erziehung und Aufklärung der Konsumentinnen: Kochunterricht in einer Berliner Gemeindeschule (Das interessante Blatt 24, 1905, Nr. 26, 6)

Die deutschen Staaten konzentrierten sich dagegen stärker auf die Förderung der Landwirtschaft, also den bis in die 1890er Jahre wichtigsten Wirtschaftssektor. Kreditgewährung, Entwässerung, Flurbereinigung, Moorerschließung, Straßen- und Kanalbau, die Liste einschlägiger Infrastrukturprojekte ließe sich erweitern. Sie wurde spätestens seit der Mitte des Jahrhunderts ergänzt durch umfassende Investitionen in die Agrarwissenschaften, die nicht nur an Universitäten gelehrt, sondern zunehmend auch in Forschungsanstalten, in landwirtschaftlichen Experimentierstationen, institutionalisiert wurden. Dies galt auch für die neuen, akademisch gebildeten Gruppen der Chemiker, dann der Nahrungsmittelchemiker, der Physiologen, der Pädiater, der Militärärzte und, zahlenmäßig am stärksten, der Veterinärmediziner und ihrer Hilfskräfte. Die Länder kümmerten sich um die Lebensmittelkontrolle, allein die Zahl der Fleischbeschauer lag um 1900 bei mehr als 30.000 Personen. Daneben wurden in hauswirtschaftlichen Lehranstalten Frauen im Kochen und der Haushaltsökonomik unterrichtet. Parallel entwickelte sich eine naturwissenschaftlich orientierte Wissenschaft der Lebensmittelzubereitung, die sich nicht nur im Laboratorium, sondern vorrangig am Markt zu bewähren hatte.

Grundsicherung: Fleischkontrolle in Berlin (Daheim 39, 1902/03, Nr. 1, 19)

Der spät entstandene deutsche Zentralstaat konzentrierte sich anfangs auf Grundlagenforschung, etwa im Rahmen des 1876 gegründeten Reichsgesundheitsamtes, sowie eine allgemeine Rahmengesetzgebung, etwa durch das 1879 erlassene Nahrungsmittelgesetz oder spätere Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb. Auch das Außenhandelsrecht erlaubte wichtige Entscheidungen über die verfügbaren Lebensmittel und wurde zunehmend zum Schutz der Landwirtschaft genutzt. Die Regulierungsdichte aber blieb gering, der Staat konzentrierte sich auf Versorgungssicherheit und Gesundheitsschutz. Die von Pharmazeuten und Chemikern vorangetriebene stoffliche Normierung und die von der Physiologie entwickelten Kostmaße des empfohlenen Essens blieben rechtlich unverbindlich, mochten sie auch für Gefängnisse, Krankenanstalten und das Militär an Bedeutung gewinnen. Die Art der Ernährung blieb dem Einzelnen überlassen, hauswirtschaftliche Bildung ebenso.

Trotz mancher Tendenzen der Vereinheitlichung waren für das Kaiserreich Abstimmungsprobleme und Interessengegensätze zwischen den einzelnen Ebenen der Ernährungspolitik üblich. Hohe Zölle und preiswerte Versorgung der Arbeiter standen miteinander im eklatanten Widerspruch, der Kontrolldruck auf die Ernährungswirtschaft war in Preußen gering, während das agrarische Bayern zum weltweiten Vorbild moderner Lebensmittelkontrolle wurde. Wohlhabende Kommunen investierten in ein breit gefächertes Netzwerk der Ernährungsfürsorge, ärmere nahmen diese Aufgaben kaum wahr. Ähnliches galt für den Verbraucherschutz, der noch vorwiegend auf Selbsthilfe durch Konsumgenossenschaften und bürgerlichem Engagement gründete, da die wenigen Gesetze nur grobe Missstände beseitigten.

Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg als Büttel der Agrarlobby 1912 und der Leiter des Kriegsernährungsamtes Adolf von Batocki-Friebe als gerechter Ernährungsdiktator (Der Wahre Jacob 29, 1912, 7642 (l.); Ulk 45, 1916, Nr. 22, 5)

Insgesamt gab es also schon vor einem Jahrhundert ein breites Arsenal ernährungsbezogener Politiken, die jedoch unkoordiniert, regional disparat und rechtlich vielfach unverbindlich waren. Insbesondere der Zentralstaat übte seine Gesetzgebungskompetenz zurückhaltend aus und nahm systematisch Rücksicht auf die Interessen von Landwirtschaft, Ernährungsindustrie und mittelständischem Handel. Kennzeichnungsvorschriften und Verpackungszwang wurden erst 1916/17 rechtsverbindlich, Mindestqualitäten und Lebensmittelbezeichnungen erst nach der Novelle des Lebensmittelgesetzes 1927, Handelsklassen folgten Jahre nach der Weltagrarkrise seit 1930. Dies wäre nicht möglich gewesen ohne wachsende Investitionen des Zentralstaates und auch der Länder in zahlreichen Reichs- und Landesforschungsanstalten. Die Politik setzte auf die Definitions- und Gestaltungsmacht der Natur- und Wirtschaftswissenschaften, um den deutschen Binnenmarkt effizienter zu gestalten, um zugleich aber die Abhängigkeit von Lebensmittelimporten zu vermindern. Dies bedingte eine neuerliche Forcierung der Agrarsubventionen und einem 1930 einsetzenden und 1933/34 wesentlich beschleunigten Übergang zu einer gelenkten Wirtschaft im Bereich der Ernährung, die schon früh die Kriegswirtschaft vorwegnahm.

Sport, gesunde Ernährung und Hygiene als Grundlagen eines langen Lebens (Der Welt-Spiegel 1931, Nr. 4 v. 25. Januar, 15)

Während der 1930er Jahre wurde etwa die Hälfte der öffentlichen Forschungsgelder in den Agrar- und Ernährungssektor gelenkt. Ein neuerlicher Krieg war ohne eine integrierte Ernährungspolitik unter Einbezug der Einzelnen nicht zu gewinnen – das war eine zentrale Lehre aus der Niederlage 1918. Das bedeutete auch neue Anforderungen an die Gesundheitspolitik, die in den Innenministerien von Reich und Ländern sowie den kommunalen Gesundheitsämtern verankert wurde. Die Sozialhygiene sah in der Ernährung schon seit langem einen Schlüsselfaktor der Armutsbekämpfung und der Gesundheitsprävention. Die Rassenhygiene des NS-Staates konzentrierte sich dann auf die gezielte Hege des deutschen Menschen und der Volksgesundheit. Die Entdeckung der Vitamine und die wachsende Bedeutung der Mineralstoffe gaben Idealen einer wissenschaftsbasierten Umstellung der Alltagskost Überzeugungskraft. Aufklärung und Ernährungspropaganda wurden zunehmend verstaatlicht.

Hauswirtschaftliche Bildung und Haushaltsratgeber 1939/40 (Blick in die Welt 1939, Nr. 12, 3 (l.); Ernährungs-Dienst 1940, Nr. 26, 1)

Die Haushalts- und Ernährungswissenschaften propagierten unisono eine dominant vegetabile, regionale und saisonale deutsche Kost, gesundheitliche Ernährungslenkung  ging einher mit agrar- und rüstungspolitisch motivierter Verbrauchslenkung. Neu etablierte Berufe, wie etwa der der Diätassistentin, und ein wachsender Bedarf an ausgebildeten Köchinnen und Hauswirtschaftskräften integrierten hunderttausende junge Frauen in die Anstrengungen des Regimes, Frauen, die bis in die 1970er Jahre die west- und ostdeutsche Ernährungsaufklärung prägten. Die Ernährungskommunikation wurde zentralisiert, kombinierte erfolgreich praktische Übungen mit schriftlichen und visuellen Informationen. Zufuhrempfehlungen und Zuweisungen veränderten die immer stärker staatlich organisierte Außer-Haus-Verpflegung, von der am Kriegsende ein Drittel der Deutschen elementar abhängig war. Dies ging einher mit zahlreichen Regulierungen der Lebensmittelkennzeichnung und des Schadstoffgehalts, obwohl zugleich preiswerte Lebensmittelaustauschstoffe immer größeres Gewicht gewannen und während des Krieges viele Maßnahmen wieder suspendiert wurden. Unabhängige Verbrauchervertretungen gab es während des NS-Regimes nicht, doch die große und wachsende Schar wissenschaftlicher Experten sah sich vielfach als Sachwalter und zugleich Erzieher der Konsumenten. Auch die alternative Landwirtschaft expandierte, die Reformwarenwirtschaft erlebte einen beträchtlichen Boom, die Reichsgesundheitsgütemarke nahm das Biosiegel vorweg. Diese hier nur angerissenen Entwicklungen einer integrierten Ernährungspolitik wurden auch durch neu errichtete halbstaatliche Organisationen, wie etwa die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsforschung, den Forschungsdienst oder die Reichsarbeitsgemeinschaft für Volksernährung, getragen. All dies diente dem übergeordneten politischen Ziel von auf Eroberung, auch auf Nahrung zielenden Eroberungskriegen. Die Versorgung der deutschen Bevölkerung konnte auf Kosten der besetzten Gebiete und von Abermillionen Hungertoten „im Osten“ fast bis Kriegsende auf einem auskömmlichen, zumindest aber erträglichen Niveau gehalten werden.

Selbstdarstellung der NS-Ernährungspolitik 1940 – Der Mythos einer Kooperation aller Betroffenen (Ernährungsdienst 1940, Nr. 25, I, IV)

Die relative Effizienz der ernährungspolitischen Strukturen zeigte sich nicht zuletzt in der Fortführung der Reichsnährstandstrukturen bis 1948. In der unmittelbaren Nachkriegszeit trat die Frage einer qualitativ hochwertigen Ernährung in den Hintergrund, die Politik dieser Zeit kreiste erst einmal um eine ausreichende Grundversorgung. Abgesehen von einer kurzen Periode moderaten Wettbewerbs Anfang der 1950er Jahre wurden der Landwirtschaft systematische staatliche Produktionsanreize gegeben, die angesichts der intensivierten Technisierung, Chemisierung und Kapitalisierung der Landwirtschaft nun auch zu rasch steigenden Flächenerträgen führte. Der Grüne Plan 1955 und die Römischen Verträge 1957 mündeten in eine „subventionierte Unvernunft“, wobei das Hauptziel der Versorgungssicherheit zunehmend vom Nebenziel eines sozialpolitisch abgemilderten Strukturwandels des Agrarsektors überwölbt wurden.

Rationengesellschaft: Lebensmittelversorgung deutscher Zivilisten durch die US Army (Time 1945, Nr. 13, 22)

Ernährungspolitik mutierte in den 1950er Jahren auch deshalb wieder zur Agrarpolitik, weil die ernährungsbezogene Gesundheitspolitik ideologisch desavouiert war, die Ernährungswissenschaft sich neuerlich organisieren musste und die relativ liberale Wirtschaftspolitik den Marktkräften an sich Raum zur Entfaltung gab. Staatlicher Verbraucherschutz gewann trotz des dominierenden Leitbildes eines schwachen und einfach verführbaren Konsumenten nur langsam an Bedeutung. Konsumgenossenschaften und Hausfrauenverbände bündelten dagegen ihre Kräfte und gründeten 1953 die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, deren politischer Einfluss jedoch begrenzt blieb.

Kontinuierlicher Strukturwandel der Landwirtschaft: Größere, doch weniger Betriebe in Schleswig-Holstein (Hamburger Abendblatt 1960, Nr. 295 v. 17. Dezember, 24)

Politische Veränderungen wurden in den 1950er Jahren erstmals vom Parlament und einer breiten öffentlichen Protestbewegung gegen vermeintlich vergiftetes Essen errungen, die zunehmend auch von Gegenexperten unterstützt wurde. Das Lebensmittelgesetz von 1958 etablierte das Vorsorgeprinzip, Folgeverordnungen verboten zahlreiche Zusatz- und Konservierungsstoffe, verboten und regelten neue Konservierungstechniken, festigten zugleich aber die Kontroll- und Definitionsmacht der Naturwissenschaften. Dies galt erst einmal für die agrarwissenschaftliche Ressortforschung, die 1953 gegründete Deutsche Gesellschaft für Ernährung, die wissenschaftlichen Beiräte der Ministerien und halbstaatliche Institutionen der Ernährungsbildung, etwa dem aid. Doch auch die Medizin gewann im Kampf gegen vermeintliche Zivilisationskrankheiten wieder an Bedeutung: 1961 wurde mit dem neu gegründeten Bundesministerium für Gesundheitswesen die Suchtprävention und der Kampf gegen Fehlernährung verstärkt, war doch der Gewichtsanstieg der deutschen Bevölkerung in den zwei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg ohne Beispiel. Rivalitäten zwischen den Ministerien und den verschiedenen Institutionen in Bund, Ländern und Kommunen nahmen zu dieser Zeit zu. Neue Oberbehörden, wie die 1967 gegründete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, verstärkten diesen Trend, zeugten zugleich aber vom Reformoptimismus dieser von Machbarkeitsvorstellungen geprägten Zeit. Dies galt auch für die stärker zentralisierte DDR, deren Agrarpolitik zu dieser Zeit vielen westdeutschen Wissenschaftlern als zukunftsweisend galt, deren Gesundheitspolitik sich hinter der des westlichen Bruders kaum verstecken musste.

Massentierhaltung als Dienst am Konsumenten: Geflügelwerbung in Ost- und Westdeutschland (Neues Deutschland 1960, Nr. 200 v. 23. Juli, 5 (l.); Hör Zu 1968, H. 43, 50)

Die wachsenden Finanzierungsprobleme der ausufernden und von Ost- und Westdeutschland nicht mehr souverän zu gestaltenden Agrarpolitik, die seit den 1960er Jahren zunehmend wahrgenommenen Umweltschäden und die mit dem Wandel zu postmateriellen Werten einhergehende Neubelebung der ökologischen Bewegung ließen Anfang der 1970er Jahre Fragen nach qualitativem Wachstum und einer qualitativ hochwertigen Ernährung auf die Tagesordnung auch der Politik treten. Das galt für Ost und West, doch die Ignoranz der damit verbundenen Aufgaben waren ein wichtiger Grund für den Kollaps der DDR 1989. Die westdeutsche Ernährungspolitik reagierte mit der Integration der Verbraucherpolitik deutlich offener, etablierte 1964 nach langen Debatten auch die Stiftung Warentest. Umweltschutzthemen wurden schon lange vor der Gründung des Ministeriums 1986 im Innen-, Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium institutionalisiert. Die sozialliberale Koalition setzte eine stärkere Regulierung der Lebensmittelkennzeichnung durch, während sich in den frühen 1970er Jahren neuerlich die öffentlichen Auseinandersetzungen über die industrialisierte Landwirtschaft, die Schadstoffbelastung und die Qualität der Lebensmittel intensivierten. Begrenzte Veränderungen erfolgten im EU-Bereich, nicht aber ein struktureller Wandel der weiter landwirtschaftlich dominierten Ernährungspolitik. Die Auseinandersetzungen von Bauernverband und Landwirtschaftsministerien mit dem wieder erstarkenden Ökolandbau und die innerwissenschaftlichen Debatten über Vegetarismus und Vollwerternährung verdeutlichen einen auch in historischer Perspektive außergewöhnlichen Strukturkonservatismus des Juste milieu der Bundesrepublik.

Ende der tradierten Agrarpolitik? Karikatur zur BSE-Krise 2000 (Frankfurter Rundschau 2000, Nr. 297 v. 21. Dezember, 1)

Einen wichtigen rhetorischen Einschnitt bildete schließlich die BSE-Krise 2000/01. Der dramatische (wenngleich kurzfristige) Vertrauensverlust der breiten Mehrzahl reagierte auf eine alltagsferne Agrarpolitik, die die Folgen der eigenen Strukturentscheidungen nicht tragen, sondern vertuschen wollte. In Deutschland folgerten hieraus beträchtliche, in den Begriffen „Agrarwende“ und „Ernährungswende“ gebündelte Veränderungen, mochten beide auch weit hinter den ursprünglichen Zielen zurückgeblieben sein. Nach EU-Vorbild wurden Risikobewertung und Risikomanagement voneinander getrennt, an die Stelle des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin traten 2002 insbesondere das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Schon zuvor hatten sich die Verbraucherschützer mit der Verbraucherzentrale Bundesverband eine schlagkräftigere Vertretung gegeben, nachdem unterschiedlich ausgerichtete Verbraucherorganisationen die Interessenvertretung erschwert hatten. Sie fanden nun wachsendes Gehör, ohne aber politikbestimmend zu werden. Dagegen veränderte die Ressortforschung ihre Ausrichtung kaum, blieb der Ausbau von Ernährungskompetenzen trotz der Integrationen einschlägiger Referate des Gesundheitsministeriums gering. Der staatliche Verbraucherschutz wurde gewiss verbessert, das inhaltlich gescheitere Verbraucherinformationsgesetz aber verwies auf gravierende Defizite bei der Informationsgewinnung und den Verbraucherrechten. Die Agrarpolitik stand nach wie vor im Zentrum der Arbeit des Ernährungsministeriums, die Ernährungspolitik wurde in enger Kooperation mit den einschlägigen Interessengruppen der Ernährungswirtschaft formuliert. Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, wie etwa über die Gentechnik resp. „Biotechnologie“ dauerten an, ebenso die am Beispiel der Milchbauern offenkundigen Wechselspiele des Marktgeschehens.

Ernährungspolitik als Gestaltungsaufgabe!? Ergebnisse und Konsequenzen

Fassen wir zusammen, ziehen daraus auch Folgerungen für die Gestaltungsaufgabe Ernährungspolitik:

  1. Die Ernährungspolitik befand sich seit dem späten 19. Jahrhundert in einer defensiven und reaktiven Stellung zu den Veränderungen im Handlungsfeld Essen/Ernährung, zur Dynamik einer Wissens- und Konsumgesellschaft. Die relativ abnehmende Bedeutung der Landwirtschaft, das schnell anwachsende Wissen der Naturwissenschaften und Medizin sowie ihr Gestaltungsoptimismus im Umgang mit dem „menschlichen Tier“ verankerten eine sektoral ausgerichtete Interventionskultur, die erhebliche nicht intendierte negative Folgen für andere Wirtschaftssektoren und Lebensbereiche billigend in Kauf nahm, um Partikularinteressen zu genügen. Eine Überwindung dieser defensiv-reaktiven Grundausrichtung erfordert eine Rückbesinnung auf die gesellschaftliche und alltagspraktische Bedeutung von Essen/Ernährung und die Berücksichtigung von Ernährungspolitik als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe.
  2. Die Ernährungspolitik hat zentrale Bereiche des Ernährungswandels des letzten Jahrhunderts nicht mit bedacht und daher auch nicht mit bestimmt. Dies gilt für die bis heute kaum problematisierte einseitig naturwissenschaftliche Deutung von Nahrung und Ernährung, die Gestaltungsdynamik von Industrie und insbesondere Handel, die Kommerzialisierung der Nahrung, die mit den Umdefinitionen des Räumlichen verbundenen Identitätsprobleme sowie den im Ernährungsbereich dominierenden semantischen Illusionen, die inhaltleere, weil an Alltagspraxen nicht rückgebundene Begriffe wie „Frische“, „Genuss“, „Geschmack“, „Gesundheit“ oder „Natur“ zwingend mit sich bringen. Ernährungswandel war und ist wirtschaftlich und gesellschaftlich bedingt. Ernährungspolitik wird nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltungskraft nur dann gewinnen, wenn die sie tragenden und prägenden Personen diese Entwicklungen seriös analysieren und langfristige Strategien in Kooperation, teils aber auch im Konflikt mit wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickeln. Ignoranz einer mit den eigenen Vorstellungen nicht kompatiblen „Realität“ wird bestehende Probleme nicht mildern, sondern verschärfen.
  3. Der Begriff der Ernährungspolitik besitzt den Charme, sektoral unterschiedliche Politikfelder integrieren zu können. Doch diese Integration darf sich nicht in der effizienteren Koordinierung von Agrar-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz erschöpfen. So wichtig und unabdingbar die mit dem Begriff Ernährung verbundene Perspektive auf die Wertschöpfungsketten und den Metabolismus auch sein mag; will man Alltagshandeln erfolgreich und eigenbestimmt verändern, dann sind auch die mit dem Begriff des Essens verbundenen Bedeutungsdimensionen mit zu bedenken. Ebenso wie derjenige, der Essen verbessern will, abseits der Ernährungswissenschaft immer auch eine Esswissenschaft benötigt, um situationsadäquat denken und handeln zu können, so bedarf auch das Handlungsfeld Essen/Ernährung einer Ernährungs- und einer Esspolitik. Die Regulierung der Essenden wird scheitern, nimmt man diese nicht erst, versteht man nicht die Rationalität auch offenbar „irrationalen“ Verhaltens und Essens. Ernährungspolitik auch als Esspolitik zu denken, mag anachronistisch und naiv klingen. Doch diese Ergänzung erscheint mir gerade in formal demokratischen Gesellschaften unabdingbar zu sein. Ernährungspolitik wird dann vielleicht mehr erlauben als effizienteres Krisenmanagement, stetig neuartige Kampagnen und Aktionspläne, die wohlmeinende Lenkung der anderen, der Mehrzahl. Die Gestaltungsaufgabe Ernährungspolitik setzt verändertes Denken der Experten ebenso voraus, wie ein breiteres Problembewusstsein der demokratisch gewählten und nominell dienenden Repräsentanten.

Uwe Spiekermann, 22. November 2025

Bei dem vorliegenden Artikel handelt es sich um einen moderat veränderten und mit teils anderen Abbildungen versehenen Vortrag zur Tagung „Über den Tellerrand. Gestaltungsaufgabe Ernährungspolitik“, die am 1. und 2. März 2010 in Berlin als Gemeinschaftsanstrengung der Arbeitsgemeinschaft Ernährungsverhalten (deren Vorsitzender ich damals war) und der Verbraucherzentrale Bundesverband veranstaltet wurde. Derweil ist einiges geschehen, in der Ressortforschung, der Gesundheitsaufklärung, der Ernährungskommunikation – nicht immer zum Bessern. Doch aus meiner Sicht spiegelt dieser fünfzehn Jahre alte Artikel die intellektuelle Stagnation der deutschen Ernährungspolitik deutlich wieder. Sie ist weiterhin eine Klientelpolitik, deren Gunstgruppen zwar je nach politischen Vorzeichen wechseln, die sich aber vor allem strukturell lernunfähig zeigt. Wiederholt gescheiterte Ansätze und Politiken werden wiederholt, der eigene Anteil an den bestehenden Problemlagen im Handlungsfeld Essen/Ernährung mit bunten Bildchen und Sprachspielen übertüncht.

Gift im Zucker!? Der Skandal um die Ultramarinfärbung 1856

Lebensmittelskandale sind Salz in der Suppe moderner Konsumgesellschaften – die gängigen Sicherungssysteme greifen zwar, doch ihre strukturellen Grenzen werden sichtbar (lebensmittelwarnung.de – Meldungen). Das galt auch für den nachfolgend analysierten Zuckerskandal des Jahres 1856, der die durch Ultramarinfärbung möglichen Gesundheitsgefahren grell beleuchtete. 1856? Ja, Lebensmittelskandale gab es offenkundig schon lange bevor man diesen Begriff im Ersten Weltkrieg erstmals verwendete (Die Kölner Lebensmittelskandale, Volkswacht 1916, Nr. 112 v. 13. Mai, 3; Wie mit Lebensmitteln geschwindelt wird, Münstersche Zeitung 1917, Nr. 65 v. 8. März, 4). Das sperrige Wort verschwand in der unmittelbaren Nachkriegszeit neuerlich, kam während des Zweiten Weltkriegs lediglich als Teil der NS-Propaganda gegen Großbritannien wieder auf (Churchills Speisekarte, Das Kleine Volksblatt 1941, Nr. 10 v. 10. Januar, 3; Scotland Yard versagt gegen Schieber, Westfälische Neueste Nachrichten 1941, Nr. 119 v. 23. Mai, 7). Während der 1950er und 1960er Jahre gab es zahlreiche Skandale – doch der Begriff wurde erst in den 1970er Jahren wieder geläufiger, im Rahmen der verschiedenen Hormonskandale, um die Jahrtausendwende dann der BSE- und Nitrofenskandale (Werner Stoya, Chemie in unserer Nahrung – ein Skandal? Lebensmittel, im Spiegel heutiger Zeit, München 1975; Uwe Spiekermann, Hormonskandale, in: Skandale in Deutschland nach 1945, hg. v.d. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2007, 104-113).

Lebensmittelskandal, dieser Begriff war offenbar sprachlicher Nachgänger der wahrlich nicht heilen Konsumwelt des 19. Jahrhunderts. Skandale mit Bezug auf Lebens- resp. Nahrungsmittel waren lange vor dem Ersten Weltkrieg alltäglich. Die neuen Produktionstechniken unterminierten die bestehenden Angebote – und das neue Unbekannte war mit zuvor unbedachten Risiken verbunden. Diese Skandale erschienen den Zeitgenossen allerdings handfester, griffiger, wurden direkt verbunden mit den jeweils betroffenen Lebensmitteln (Milchskandal) oder den verfälschenden oder schädigenden Substanzen (Methylalkoholskandal). Schließlich verband der Dachbegriff der Nahrungsmittelfälschung höchst unterschiedliche Formen des Betrugs, der Fälschung und der Schädigung, erlaubte bündelnde Diskussionen, beredte Klagen gegen die Zeitläufte.

Derartige Skandale waren eine Begleiterscheinung der gewerblichen, dann auch industriellen Fertigung von Nahrung. Sie erforderten allerdings einen öffentlichen Resonanzraum, waren also nicht Ausdruck von individuellem Betrug oder Fälschung, sondern auch Gegenstand öffentlichen Räsonnements, medialer Aufmerksamkeit. Die bürgerliche Öffentlichkeit aber entfaltete sich im 19. Jahrhundert nur langsam, Weimarer Kultiviertheit war fern, Pressezensur üblich. Die 1815 und 1848 kodifizierte Pressefreiheit währte jeweils nur kurz; und auch das Reichspressgesetz von 1874 wurde im staatlichen Kampf gegen Katholizismus und Sozialdemokratie vielfach suspendiert. Der Rahmen des Sagbaren erweiterte sich, doch nach wie vor hing das Richtbeil des Staates über offenen Debatten kundiger Bürger. Dies begrenzte die Thematisierung von Skandalen. Das galt aber auch für die im Begriff „Skandal“ anfangs liegende Selbstbegrenzung der bürgerlichen Gesellschaft. Er stammte vom französischen Hofe, bezeichnete nicht nur eitlen Tuschelkram, sondern Anstoß und Aufsehen erregende Geschehnisse. Der Skandal war im frühen 19. Jahrhundert liberal-konservativ, es ging um Ehre und Anstand, um den Verfall und vor allem die Bewahrung der alten Ordnung. Den heutigen aufklärerisch-progressiven Klang gewann er erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Skandale markierten also eine zweigeteilte Welt: Konservative debattierten vorrangig private, Liberale und Linke dagegen vermehrt politische Skandale.

Vor diesem Hintergrund war es überraschend, dass just Zucker Gegenstand eines der ersten Lebensmittelskandale der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde. Zucker war eine gewerblich produzierte Handelsware, und die hierzulande schon im 18. Jahrhundert übliche Raffination des kolonialen Rohrzuckers war umrankt von Debatten über die Qualität, den Wert und den angemessenen Preis des süßen Gutes. Das war durchaus üblich für den damaligen kundig-suchenden Umgang mit exotischen Genussmitteln. Präzise Standards fehlten, sei es über die chemische Zusammensetzung, sei es über die unterschiedlichen Qualitäten der kolonialen Roh(r)zuckerimporte. Diese wurden sowohl in den Londoner Docks als auch den nördlichen Hafenstädten grundlegend bearbeitet und raffiniert, so dass Konsumenten den Qualitätsversprechen der Händler und Großhändler vertrauen mussten, da häusliche Zuckerkontrolle aufwändig war.

Ein vielgestaltiges Angebot: Zuckeranzeigen (Freiberger Anzeiger und Tagblatt 1855, Nr. 267 v. 14. November, 1454 (l.); Bonner Zeitung 1856, Nr. 299 v. 20. Dezember, 4)

Der kurze Aufschwung der einheimischen Rübenzuckerindustrie zu Beginn des 19. Jahrhunderts und dann erst wieder seit Mitte der 1830er Jahre veränderte dies nur ansatzweise. Die mühselige Fabrikation schien dem Zuckerrohr oder der Runkelrübe gleichermaßen ihre vermeintliche Essenz abzuringen. Wie der weiße Antipode Salz galt Zucker als eine Art reiner Nahrungsstoff – obwohl er doch in vielgestaltiger Form, als Hutzucker, als Melis, Farin, Kandis oder Raffinade, und in grauer, brauner, gelblicher und auch weißer Farbe angeboten wurde. Die chemisch zunehmend komplexe Zuckerproduktion führte zu steten Rückfragen, manche Zeitgenossen lasen mit mulmigem Gefühl über den Einsatz von Kalk oder Knochenkohle bei der Raffination. Doch der Konsum verdoppelte sich trotz hoher Preise bis 1850 auf ca. zwei Kilogramm pro Kopf und Jahr. Am Ende siegte der Lockreiz des repräsentativen Süßen, konnten die offenkundigen Produktmängel den Glauben an den reinen Zucker nicht wirklich unterminierten. Die Industrie, die deutsche, sie wuchs jedenfalls – und am Ende würden deutsche Wissenschaft und deutsche Technologie die Fabrikation vereinfachen, reinen Zucker produzieren. Wunschwelten und Selbstvermarktung verschmolzen, wurden auch in der späteren, recht unkritischen Fachliteratur nicht wirklich thematisiert (vgl. etwa Roman Sandgruber, Genußmittel. Ihre reale und symbolische Bedeutung im neuzeitlichen Europa, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1994, T. 1, 73-88; Christoph Wagner, Süsses Gold. Kultur- und Sozialgeschichte des Wiener Zuckers, Wien 1996; Christoph Maria Merki, Zucker, in: Thomas Hengartner und Ders. (Hg.), Genussmittel. Ein kulturgeschichtliches Handbuch, Frankfurt/M. und New York 1999, 231-256). Ein kritische Genussmittelgeschichte des 19. Jahrhunderts ist bis heute ein Desiderat.

Die Ahnen auf dem Tische: Knochenkohle in der Zuckerraffinade (Fliegende Blätter 23, 1856, 14)

Ein Weckruf

In dieser Zeit erschien nun ein kleiner Artikel in der Vossischen Zeitung, Berlins bekanntester Tageszeitung, in dem nüchtern ein vermeintlicher Skandal dargelegt wurde: „Seit einiger Zeit kommt im Handel ein Zucker vor, der ein schönes blauweißiges Ansehen hat. Sein Preis ist höher als anderer Zucker, dessen Farbe ins Gelbliche spielt; aber sehr mit Unrecht, denn der blauweiße Zucker ist gefälscht und vergiftet, der gelbliche nicht. Der blauweiße Zucker enthält nämlich einen der Gesundheit nachtheiligen blauen Stoff, das sogenannte Ultramarin, im höchst fein zertheilten Zustand beigemengt.“ Der hohe Preis war offenbar kein Schutz, kein Ausdruck höherer Güte, dies alles war Illusion. In Wasser aufgelöst, zeigte sich ein blauer Rückstand: „Zu diesem äußerlichen Verhalten gesellt sich ein recht widerliches Inneres. Mischt man nämlich den blauen Rückstand mit einer Säure, zum Beispiel Citronensaft, so entwickelt sich ein Gestank nach Schwefelwasserstoff.“ Wer also eine Bowle aus Wein, Zucker und Südfrüchten bereitete, stand in Gefahr „anstatt der Rheinweinblume die faulige Schwefelwasserstoffblume zu genießen.“ Der neue Zucker habe sich allgemein verbreitet, „ein solcher vergifteter Zucker“ sei kaum mehr zu umgehen. Der Autor verglich dies mit dem frühen Aufkommen der Lebensmittelfarben, dem zeitweiligen Blendwerk schön anzuschauender Backwaren und Konfekte: „Wie viel Zeit und Kämpfe hat es gekostet, ehe die Zuckerbäcker es lernten, welche Farben unschädlich, also anwendbar sind zum Färben der Süßigkeiten, und noch jährlich macht die Polizei zur Nachachtung und Warnung die guten und schlimmen Farben in den Zeitungen bekannt. Unter den schlimmen Farben (d.h. den giftigen) befindet sich auch Ultramarin, nun kommen die Herren Zuckersieder und mischen es ohne Weiteres unter ihren Zucker.“ Neuerliche Intervention zum allgemeinen Schutz sei erforderlich: „Denn das Unheil, was sie anrichten können, ist grenzenlos.“ Die Vergiftung des Käufers erfolge schleichend, führe zu weit verbreitetem und kaum zu behandelndem Siechtum: „Wie sollte er auch im harmlosen, sich so süß einschmeichelnden Zucker, ein Gift vermuthen?“ Doch Selbsthilfe war möglich: „Man kaufe keinen blauweißen Zucker, sondern gelben oder gelbbraunen. Candis z.B. ist ohne Gift“ (Zitate n. F[riedlieb] J. [sic!] Runge, Gift im Zucker, Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 118 v. 23. Mai, 15-16)

Der Artikel erzielte beträchtliche Resonanz, wurde von vielen Zeitungen übernommen (etwa Posener Zeitung 1856, Nr. 124 v. 30. Mai, 1; Wochenblatt für Pulsnitz […] 1856, Nr. 24 v. 13. Juni, 185), weit häufiger noch über den Inhalt berichtet. Zwei Punkte hoben den Artikel deutlich hervor. Zum einen tönte die Überschrift „Gift im Zucker“ dramatisch – in den Bleiwüsten der damaligen Zeitschriften unterblieben solche Hervorhebungen zumeist. Gift war damals allerdings ein breiter, ein schillernder Begriff (vgl. Jakob Tanner, Die Ambivalenz der Nahrung. Gift und Genuss aus der Sicht der Kultur- und der Naturwissenschaften, in: Gerhard Neumann et al. (Hg.), Essen und Lebensqualität, Frankfurt/M. und New York 2001, 175-213). Gebraucht wurde er Mitte des 19. Jahrhunderts bei einer eindeutigen physiologischen Schädigung, etwa bei Alkohol, Tabak, Wein oder Kaffee, zunehmend auch bei pharmazeutischen Giften, sichtbar im damals modischer werdenden Giftmord in bürgerlichen Kreisen. Doch dies waren (noch) Ausnahmen, denn bei den meisten Vergiftungen handelte es sich um Nachlässigkeiten, „mit der man giftige Dinge behandelt, oder von der Unkenntniß gefährlicher Dinge, oder von der böswilligen Verfälschung der Speisen und Getränke“. Das galt gerade für den Umgang mit Speisen und Getränken, „besonders in den großen Städten, die es in dieser Giftmischerei am weitesten gebracht, sogar Patente genommen haben auf solche Künste“ (Vergiftungen, Der Verkündiger für Stadt und Land 1854, Nr. 52 v. 29. Juni, 2, Nr. 54 v. 6. Juli, 3, Nr. 58 v. 20. Juli, 22, hier Nr. 52). Der Giftbegriff hatte damals aber auch eine andere, gar dominante Bedeutung: Es ging um das Gift im Herzen, um schwindende Verantwortungsbereitschaft, fehlendes Miteinander. „Gift“ verwies auf die stets gefährdete Moralität der bürgerlichen Gesellschaft durch Menschen ohne gemeinsame Werte. Das war ausgrenzend, gerade gegenüber revolutionärem Gift, doch es verwies vor allem auf das Bürgertum selbst, dessen kulturelle Hegemonie durch die eigene Raffgier, durch die wachsende Bedeutung von Erwerbstrieb, Börse und Spekulation unterminiert wurde. Die Weltwirtschaftskrise begann zwar nominell erst 1857, doch die warnenden Vorzeichen einer Agrarüberproduktion, breiten Preisverfalls und kritisch beäugter Aktienspekulationen in Banken und Eisenbahnen waren im Sommer 1856 bereits überall greifbar.

Friedlieb Ferdinand Runges Grab und Denkmal in Oranienburg (Wikipedia)

Zum anderen handelte es sich bei dem Autor um einen der damals wichtigsten Naturwissenschaftler des Deutschen Bundes. Der aus einem Hamburger Pastorenhaushalt stammende Friedlieb Ferdinand Runge (1794-1867) begann seine Karriere als Apothekergehilfe, studierte ab 1816 zuerst Medizin, dann Chemie, erwarb Doktortitel in beiden Disziplinen. Ab 1828 war er Professor für Technologie in Breslau, verließ nach nur vier Jahren jedoch die Universität, zog nach Oranienburg, wo er als technologischer Chemiker praktisch forschte. Die innere Distanz zum eitlen, aus seiner Sicht zu theoretisch arbeitenden akademischen Milieu führte zu einer relativen Außenseiterposition im gelehrten Deutschland, die durch Runges fehlende Prunk- und Geltungssucht, sein Junggesellendasein und auch seine Publikationstätigkeit fern der gelehrten Journale nochmals unterstrichen wurde (Christa und Fred Niedobitek, Friedlieb Ferdinand Runge: Sein Leben, sein Werk und die Chemische Produkten-Fabrik in Oranienburg, Detmold 2011). Seine Entdeckungen, darunter die Isolation des Koffeins 1819, brachten ihm schon früh die Charakterisierung als „Dr. Gift“ ein (Klaus-D. Röker, Die „Jedermann-Chemie“ des Friedlieb Ferdinand Runge, Mitteilungen der Fachgruppe Geschichte der Chemie 23, 2013, 52-70, hier 53). Runge konzentrierte sich auf praktische Anwendungen des neuen Wissensfeldes Chemie, Stearinkerzen und Palmölseifen wurden auch dadurch Alltagswaren. Seine wichtigsten Entdeckungen resultierten jedoch aus der Analyse des Steinkohlenteers, eines Nebenproduktes der Koksherstellung aus Steinkohle. Die Kohlenwasserstoffe bildeten das eigentliche Stofffundament für das Wachstum sowohl der britischen als auch dann der deutschen chemischen Industrie, bei Grundstoffen als auch insbesondere bei Farben (Albrecht Pohlmann, Vom Türkischrot zum Anilin. Friedlieb Ferdinand Runge (1794-1867), dem Pionier der modernen Farbenchemie, zum 150. Todestag, Mitteilungen der Wilhelm-Ostwald-Gesellschaft 22, 2017, 10-31). Runge untersuchte und isolierte beispielsweise das Anilin, das Aurin, die Karbolsäue und die Pyrrole. Die großbetriebliche Umsetzung und Nutzung blieben allerdings anderen vorbehalten. Sein fehlender Geschäftssinn führte auch dazu, dass er ab 1855, dem Todesjahr des Besitzers der „Chemischen Produktenfabrik Oranienburg“, ohne Pension dastand und einen sehr bescheidenen Lebensabend verlebte.

Die bis heutigen gängigen Deutungen Runges als „Genie ohne Ruhm“ verkennen nicht nur die sehr heterogene Rezeptionsgeschichte zumal unter späteren nationalistischen und nationalsozialistischen Vorzeichen (Lena Höft, Karl Aloys Anilin als ‚durchgesehene und ergänzte Neuauflage‘. Ein nationalsozialistischer Sachbuchbestseller und seine Transformation in der Frühphase der Bundesrepublik, s.l. 2014, insb. 38-46), sondern auch seine gegenüber dem akademischen Establishment seiner (und auch unserer) Zeit kritischen Wissenschaftsauffassung. Als Praktiker sah er sich zugleich als Pädagoge und Popularisator der Naturkunde. Runge wollte die Zöpfe der akademischen und auch gymnasialen Ausbildung abschneiden: „Das Regiment der Schulmeister ist vorüber.“ Nicht mehr die Antike und ihre von Menschenhand geschaffenen Werke seien Bildungsleitfäden, sondern die Kenntnis des göttlichen Werkes der Natur. Naturkunde und Mathematik seien in die Gewerbe- und Bürgerschulen vorgedrungen und selbst die Universitäten ließen langsam ab vom Altväterwissen, denn ohne „Kenntnisse im praktischen Leben“ sei man rückständig, „erliegt der Concurrenz, wird von dem Klügern überflügelt und verarmt“ (F[riedlieb] F[erdinand] Runge, Einleitung in die technische Chemie für Jedermann, Berlin 1836, V-VI). Wissenschaftliches Wissen sei Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft, müsse daher offen für Jedermann sein, nicht Deutungsmasse für Expertokratien. Chemisches Wissen war für ihn nicht ein Wissensschätzlein, gewonnen im Laboratorium, sondern Befähigungswissen für selbstbewusste Bürger. Für Runge war dies befreiend, zielte auf Eigeninitiative, auf die selbstbestimmte Verbesserung der Welt für und durch Jedermann. Das war idealistisch gedacht, stand jedoch auch hinter seiner Intervention gegen „Gift im Zucker“. Es ging um die Beobachtung und Minimierung bestehender Gefahren im Alltag. Der „bekannte Chemiker Prof. Runge“ (Staats- und gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten 1856, Nr. 216 v. 28. Mai, 3; Bonner Zeitung 1856, Nr. 122 v. 28. Mai, 2) schrieb, um einen offenkundigen Missstand zu beheben.

Bürgerliche Scheinwelten

Ultramarin war eine Pigmentfarbe, eine „glänzend blaue Farbe, welche vor den meisten andern blauen Farben Vorzüge hinsichtlich der Völle ihres Tons u. ihrer Haltbarkeit hat. Bleibt an der Luft, so wie in Oel unverändert, wird nicht durch Alkalien zerstört, selbst bei Erhitzung damit, leidet auch nicht durch Glühen, verliert dagegen binnen weniger Minuten ihre Farbe durch Säuren“ (Das Hauslexikon, Bd. 8, Leipzig 1838, 217). Sie war in der frühen Neuzeit eine edle Malerfarbe, teuer, mühselig ausgeschlemmt aus italienischen Lapislazuli-Beständen, teils importiert aus dem Hindukusch, aus Ägypten. Doch zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde Ultramarin erst verwissenschaftlicht, dann „demokratisiert“. Ein Preisausschreiben der Société d’encouragèment pour l’industrie nationale initiierte in den 1820er Jahren die Produktion eines künstlichen Substituts. Parallel zum Bekanntwerden der preisgekrönten Forschungen des französischen Chemikers Jean-Baptiste Guimet (1795-1871) hatte der Tübinger Chemiker Christian Gottlob Gmelin (1792-1860) 1828 bereits ein Produktionsverfahren veröffentlicht, das den Aufbau einer rasch wachsenden Industrie ermöglichte (Künstliches Ultramarin, Journal für technische und ökonomische Chemie 2, 1828, 406-409; Joost Mertens, The History of Artificial Ultramarine (1787-1844): Science, Industry and Secrecy, Ambix 51, 2004, 219-244; Eberhard Schmauderer, Die Entwicklung der Ultramarin-Fabrikation im 19. Jahrhundert, Tradition 14, 1969, 127-152). Insbesondere nach der Gründung der Nürnberger Ultramarinfabrik 1838 wurde die schöne blaue Farbe in immer weiteren Bereichen eingesetzt. Neben den Anstrich trat das Färben von Papier und Tapeten, dann aber auch das „Weißen“ erst des Papiers, ferner der Wäsche und auch des Zuckers.

Eine Pigmentfarbe mit beträchtlichen Vorteilen: Werbung der Nürnberger Ultramarinfabrik (Karlsruher Zeitung 1841, Nr. 49 v. 19. Februar, 299)

Ultramarin färbte diese Güter nicht, sondern ließ sie weiß erscheinen. Dies war Reflex eines simplen optischen Phänomens, nämlich der Komplementärwirkung von Blau und Gelb. Die Waren- und Alltagswelten wurden nicht nur farbiger, sondern verloren ihren Grauschleier, das Unspezifische des gräulich dumpfen Tones der Leinenwaren, der Hanfgespinste: „So blaut man unter Anderm die Leinwand (auf 50 Stück Leinwand 2-3½ Pfd. Ultramarin), die Papiermasse, die Wäsche, die Kalkmilch beim Anstreichen, die Stärke, die Stearinmasse zur Kerzenfabrikation, und endlich auch den Zucker“ (Johannes Rudolf Wagner, Die chemische Technologie, 7. verb. u. verm. Aufl., Leipzig 1868, 344). All dies wurde als Errungenschaft der modernen Technik gefeiert. Ordinärer Zucker sah gelblich aus, erstrahlte gebläut jedoch weiß. Weißer Zucker aber wurde höher bezahlt, galt als reiner. Das nutzten die Zuckerfabrikanten mit Bezug auf den vermeintlichen Willen der Konsumenten: „Der Geschmack des Publicums zieht nun unbedingt eine bläuliche Färbung der gelblichen vor, dem Fabrikanten bleibt also nichts übrig, als diesem Geschmacke zu genügen“ (Adolphi, Der Zucker als Consumtions-Artikel und das consumirende Publicum, Zeitschrift des Vereins für die Rübenzucker-Industrie 9, 1859, 337-355, hier 352).

Doch natürlich ging es Mitte des 19. Jahrhunderts um mehr, denn der an sich aufstrebende Rübenzucker kämpfte um Marktakzeptanz. Der importierte, in London oder auch in deutschen Landen raffinierte Rohrzucker war gefälliger, heller, enthielt weniger Rückstände, zumal nicht die technisch aufwändig zu entfernende, teils stinkende Rübenmelasse. Der Ultramarinzusatz konnte helfen, die damaligen „Vorurtheile gegen den Rübenzucker“ (Pariser Ausstellungs-Skizzen für Böhmen. IX., Der Tagesbote aus Böhmen 1855, Nr. 267 v. 27. September, 1) zu überwinden. Das passte zu dem recht deutschen Glauben an heimische Ersatzmittel, die den Geist des allgemeinen Fortschritts verkörperten.

Ultramarin war also ein Aufheller, scheinbar ungefährlich, auf jeden Fall freudig angewandt, um die Welt schöner erscheinen zu lassen. Seine Akzeptanz war Teil einer zunehmenden surrogatbasierten Verzauberung und Ästhetisierung der Warenwelt schon zu Beginn der Konsumgesellschaft. Noch war vieles in statu nascendi: Denken Sie etwa an die sich erst in den Anfängen befindliche Photographie, insbesondere im Gefolge der seit 1839 frei verfügbaren Daguerreotypie, die sich auch durch technische Verbesserungen und Objektive der Wiener Unternehmer Josef Petzval (1807-1891) und Peter Wilhelm Friedrich von Voigtländer (1812-1878) verbreitete. Spiel mit dem Licht, auch mit der Illusion, wurde in den Ateliers üblich, Lichtaufheller sorgten für ansehnlichere Porträts. Bleichmittel wurden Teil einer modernen Wäschepflege, verbesserten die Ergebnisse des meist noch im Freien stattfindenden Bleichens der Wäsche. Haarfärben war aufwändig, doch Wasserstoffsuperoxid war bereits zu haben, auch wenn es sich erst seit 1867 als Haaraufheller für die bürgerliche Frau etablierte. All das war Teil der Surrogatkultur des damaligen Bürgertums, die auf Pressglas und Stuck, Verblendungen und Furnierholz gründete, da für das so treu und stetig besungene „Echte“ zumeist das Geld fehlte. Das von Runge kritisierte „Gift im Zucker“ war daher zwar kaum zu leugnen, doch es entsprach einem Trend, der weit über das süße Genussmittel hinauswies.

Die Debatte der Fachleute

Der Skandal um „Gift im Zucker“ entwickelte sich auch daher höchst eigenartig. Am Ende stand nicht ein einfaches Verbot der Ultramarinfärbung, sondern der vielgestaltig genährte Verdacht, dass es sich bei alledem um Debatten zwischen obskuren Eigenbrötlern handelte, die fernab der praktischen Alltagssorgen in akademischen Wolkenkuckucksheimen lebten. Um dieses einzufangen, sind drei analytische Schritte erforderlich. Erstens werden wir uns den wichtigsten Antworten und Reaktionen auf Runges Artikel widmen, zweitens die vielen anonymen Artikel über diese Debatte diskutieren, ehe wir uns drittens die satirischen Kommentare genauer ansehen. Rasch zeigte sich, dass es kaum ein Interesse daran gab, Runges Warnungen im Detail zu diskutieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Der Skandal führte nicht zur Beseitigung der Ursache, sondern beschädigte fast alle Beteiligten. Nicht Wandel, sondern Bestätigung des Status quo war das Ergebnis – und damit zugleich auch eine Beschädigung der Figur des öffentlich für das Gemeinwohl intervenierenden Experten.

Als erster antwortete der in der pommerschen Metropole Stettin tätige gerichtliche Chemiker Gustav Reich. Er war ein allseits bekannter Gewährsmann der Rückenzuckerindustrie – was allerdings nicht thematisiert wurde. 1850 hatte er in Berlin ein Verfahren zum Fäulnisschutz von Klärblut für die Zuckerfabrikation entwickelt, das zuerst in der Potsdamer Zuckersiederei von Ludwig Jacobs (1794-1879) angewandt, anschließend in vielen weiteren Zuckerfabriken genutzt wurde (Archiv der Pharmazie 114, 1850, 421-423; Aufforderung zur gemeinschaftlichen Erwerbung eines von dem Herrn Dr. Gustav Reich aufgefundenen Verfahrens, das zur Klärung erforderliche Blut vor Fäulniß zu schützen […], Zeitschrift des Vereins für die Rübenzuckerindustrie im Zollverein 1, 1851, 68-70). Reich wechselte spätestens 1851 zur auch heute noch produzierenden Pommerschen Provinzial-Zuckersiederei (ebd. 1851, n. 336). Er wäre also in der Lage gewesen, die technologische und unternehmerische Logik der Zuckerfärbung einem breiten Publikum verständlich zu machen. Doch stattdessen offerierte er Polemik und beharrte auf der völligen Unschädlichkeit des Ultramarins für den Menschen.

Runge, so Reich, sei zwar ein berühmter Farbenchemiker, seine Polemik gegen die „schöne blaue Farbe des Ultramarin“ jedoch offenbar Ergebnis einer Bowlenlaune. Er habe übellaunig und ohne vorherige Kontrolle am „thierischen Organismus“ dieses „unschuldige Fabrikat“ zu einem Gift gemacht, dadurch das Publikum „irre geführt“ und „die Zuckerfabrikanten zu Giftmischern gemacht“. Ja, Schwefelwasserstoff könne sich bei der Reaktion mit Säuren bilden, doch angesichts der „fast homöopathischen“ Zusatzmengen bei der Produktion sei dies eine völlig zu vernachlässigende Gefahr. Auf 100 Pfund Zucker kämen ganze 4,5 Gramm Ultramarin, also ein 1760stel. Runge sei offenbar ein Homöopath, glaube an die Wirkung von fast nichts – oder er habe zu viel von seinem Lieblingsgetränk Bowle konsumiert, „und in dieser blauen Stimmung ist ihm im Traume das Ultramarin als blaues Gift erschienen!“ (Zitate n. Gustav Reich, [ohne Titel], Stettiner Zeitung 1856, Nr. 243 v. 27. Mai, 2 (auch für das Folgende)

Gift, Gift, Giftmischer: Typographische Aufmachung der Reichschen Replik auf Runges Artikel (Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 122 v. 28. Mai, 13)

All dies wäre als typische Polemik zwischen deutschen Gelehrten durchgegangen, bei der eine derbe und verletzende Sprache üblich war – Justus von Liebig (1803-1873) war dabei unrühmliches Beispiel. Doch Gustav Reich ließ es dabei nicht bewenden: Er nahm ungefähr acht Gramm Ultramarin, rührte sie in Zuckerwasser, gab dieses dann seinem „Arbeitsmann“ – also seinem Dienstboten – zu trinken, ließ den Menschenversuch von seinem Stettiner Hausarzt Dr. Meyer dokumentieren. Und wahrlich, das Ultramarin „zeigte sich indifferent auf seinen Organismus und hatte nur die Wirkung, daß ein Aufstoßen mit dem Geruch nach Schwefelwasserstoffgas erfolgte und einige übelriechende Blähungen von Schwefelwasserstoffgas sich aus ihm entwickelten (wie das beim Genuß von Erbsen auch bei ihm vorkommt), welche aber auf meinen Organismus keine giftige Wirkung äußerten.“ Das Ergebnis sei nicht anders zu erwarten gewesen, denn auch die Ultramarinproduktion seines Lieferanten, des Wermelskirchener Apothekers Carl Leverkus (1804-1889), habe nie Vergiftungen bei dessen Beschäftigten hervorgerufen. Auch das Schlafen in Zimmern mit Ultramarintapeten sei völlig ungiftig. Reich schloss seinen Artikel mit einer neuerlichen Breitseite auf den populären chemischen Schriftsteller Runge, der auf die „naturwissenschaftliche Unwissenheit eines Theils des Publikums spekulirt“, dessen Ausführungen aber substanzlos seien, während er selbst allein auf die „Beruhigung des Publikums“ ziele.

Im Anhang dieser Replik, die von der Vossischen Zeitung mit einer absolut unüblichen typographischen Hervorhebung des Gift-Themas gezielt aufgeheizt worden war, erschien die kurze Stellungnahme des Hausarztes: Der Arbeitsmann „verspürte darauf in keiner Weise ein Unbehagen, weder Uebelkeit noch Druck oder Brennen in der Magengegend; nur gab er an, einige Mal ein Aufstoßen wie nach faulen Eier zu verspüren, was von der Entwickelung von Schwefelwasserstoffgas im Magen herrührte, doch war beim Ausathmen des Baumert Nichts von diesem Geruche zu verspüren. – Auch am folgenden Tage befand sich der Baumert im besten Gesundheitszustande und war seine Verdauung in keiner Weise beeinträchtigt.“ Daraus schloß Dr. Meyer messerscharf, „daß das Ultramarin selbst in größerer Gabe in den Magen gebracht, in keiner Weise nachtheilig auf den thierischen Organismus einwirkt, und daß dasselbe demgemäß zu dem menschlichen Körper sich völlig indifferent verhält“ (Meyer, Attest, Stettiner Zeitung 1856, Nr. 243 v. 27. Mai, 2; auch Posener Zeitung 1856, Nr. 129 v. 5. Juni, 4).

Derart herausgefordert, ließ die Reposte Runges nicht lange auf sich warten. Statt aber sachlich zu antworten und die offenkundigen blinden Flecken in Reichs Antwort präzise zu benennen, konzentrierte er sich auf das Argument, dass Ultramarin ein vielgestaltiges Produkt sei, das je nach Produktionsweise und Herkunft sehr wohl giftig sein könne. Auch Schwefelarsen könne darin enthalten sein – und er wollte „dem tapferen Herrn Baumert nicht rathen,“ solche Varianten zu verschlucken. Als gerichtlicher Chemiker müsse Reich derartige Unterschiede kennen, zumal Ultramarin in Polizeivorschriften durchaus als eine schädliche Farbe auftauche, deren Vermischung mit Esswaren nach § 304 des Preußischen Strafgesetzbuches strafbar sei. Die Verfütterung des Ultramarins habe demnach keinerlei Aussagewert, der Hausarzt fabuliere über ihm unbekannte Dinge. Gustav Reich solle aber als Amtsperson nach § 304 bestraft werden. Neuerlich beendete Runge seinen Artikel mit einer Nutzanwendung, in der er den Giftvorwurf leicht zurücknahm, um zum Kern des Konsumentenschutzes vorzustoßen: „Gesetzt nun auch alles Ultramarin, das die Zuckersieder zum Zuckerfärben anwenden, sei nicht Gift, so bleibt doch stets die Zumischung zum Zucker eine Gesetzübertretung, und dann gelinde gesagt, eine Sudelei. Wenn auch die Farbe noch so schön ist (auch ich verehre sie, aber im Auge, nicht im Magen) so ist sie im Zucker doch am unrechten Ort, und was am unrechten Orte ist, ist Schmutz“ (F[riedlieb] F[erdinand] Runge, Gift im Zucker, Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 124 v. 30. Mai, 17). Zugleich aber war Runge mit seinem Strafansinnen weit über das Ziel hinausgeschossen: Paragraph 304 zielte nämlich auf Brunnen- und Lebensmittelvergiftung, und sah für vorsätzliche Vergiftung oder vergiftende Stoffzumengungen Zuchthaus von fünfzehn Jahren oder gar – im Falle von Sterbefällen – die Todesstrafe vor. Selbst bei Fahrlässigkeit war eine Gefängnisstrafe möglich (Das Neue Strafgesetzbuch für die gesammten Preußischen Staaten […] vom 14. April 1851, 4. verm. Aufl., Berlin 1851, 77-78).

Runge als Spezialist für Schwefelverbindungen: Entree eines seiner Bücher (F[riedlieb] F[erdinand] Runge, Grundlehren der Chemie für Jedermann, 3. verm. Aufl., Berlin 1843, vor I)

Gustav Reich antwortete rasch, Neues aber kam kaum zutage: Ja, es gäbe auch giftiges, arsenhaltiges Ultramarin, doch für die Zuckerbläuung würde von den führenden Fabriken in Nürnberg, Wermelskirchen oder Coburg allein eine garantiert ungiftige Ware verkauft. Runge bringe nichts Neues, zu fragen sei vielmehr, warum er an einer schon lange üblichen Praxis der Färbung nun Anstoß nehmen, so als habe er „als bekannter Farbenchemiker, das ‚blaue Gift‘ im Zucker erst seit Kurzem entdeckt“ (Gustav Reich, Zur „giftigen“ Angelegenheit!, Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 127 v. 3. Juni, 17). Reich betonte, ruhig auf die mögliche Bestrafung nach § 304 warten zu wollen, aus seiner Sicht nur eine haltlose „Denunciation“. Die Polemik gegen Runge setzte er fort, übertrug dessen Sorge um die öffentliche Gesundheit auch auf andere Anwendungsfelder des Ultramarin, fragte rhetorisch, ob nicht auch das Bläuen der Wäsche eine Beschmutzung und Besudelung sei (Stettinger Zeitung 1856, Nr. 259 v. 5. Juni, 2; Breslauer Zeitung 1856, Nr. 257 v. 5. Juni, 1881).

Gefärbte Waren als Spezialität des Chemikers Ferdinand Wincklers: Schwämme und Tauben (Illustrierte Zeitung 17, 1851, 393 (l.); Intelligenzblatt zur Wiener Zeitung 1854, Nr. 21 v. 25. Januar, 54)

Die Debatte unter den Fachleuten war damit allerdings noch nicht beendet – auch wenn es überraschend war, dass sie eben nicht in der Fachliteratur, sondern in allgemeinen Tageszeitungen geführt wurde. Runge erhielt jedenfalls Unterstützung durch den Berliner Agrarwissenschaftler und Chemiker Ferdinand Ludwig Winckler (1801-1868), zu dieser Zeit stolzer Erfinder eines neuen, in ganz Mitteleuropas intensiv beworbenen Universaldüngers (Ferdinand Winckler, Das Düngercapital der Landwirthschaft […], Berlin 1856; ders., F. Winckler’s künstlicher Normal-Dünger u. Regenerations-Guano, Berlin 1856). Er repräsentierte die ökonomischen Chancen der neuen Farbenchemie, hatte auf der Londoner Weltausstellung 1851 chemisch gereinigte, gebleichte und gefärbte Schwämme ausgestellt (Amtliches Verzeichniß der aus dem Deutschen Zollverein und Norddeutschland zur Industrie-Ausstellung […] in London eingesandten Gegenstände, Berlin 1851, 31-32), später „Berliner Papageien“ verkauft, also lebendige chemisch gefärbte Tauben in roter, goldgelber oder kornblauer Farbe. Winckler besaß europäische Kontakte, war Mitglied der Pariser Academie d’agriculture de France, leitete in Berlin ein chemisch-technisches Laboratorium (Landwirthschaftlicher Anzeiger für Nord- und Mitteldeutschland 4, 1858, Nr. 9, 118; Zeitung für Landwirthe 2, 1859, 471).

Für Winckler war die Zuckerbläuung eine offenkundige „Zucker-Verfälschung“ (Ferdinand Winckler, In Sachen des Dr. Runge’schen „Gift im Zucker“ contra Dr. Gustav Reich und Consorten, Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 123 v. 29. Mai, 15; auch für das Folgende). Wichtiger aber schien noch, dass bestimmte Ultramarinvarianten sehr wohl giftig seien, Runge also zurecht vor einer Gesundheitsgefährdung gewarnt habe. Reich habe mit seinem Menschenversuche fahrlässig und feige gehandelt. Für Winckler war klar, dass ein kundiges Publikum den gebläuten Zucker meiden müsse. Gustav Reich antwortete hierauf ausflüchtend, fokussierte sich allein auf die unterschiedlichen Färbemittel (Gustav Reich, Notizen über die in Frage stehenden blauen Farben, Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 127 v. 3. Juni, 17-18).

Beruhigung als erste Wissenschaftlerpflicht (Magdeburgische Zeitung 1856, Nr. 127 v. 3. Juni, 7)

Parallel meldete sich Anfang Juni 1856 auch der gelernte Apotheker August Wilhelm Lindes (1800-1862) zu Worte: Er war seit 1828 ordentlicher Lehrer der Chemie und Mineralogie bei der kgl. Realschule zu Berlin und Privatlehrer der Pharmazie und hatte ab 1831 auch ein selbständiges Pharmazeutisches Institut, eine pharmazeutische Pensionsanstalt geleitet (Amtsblatt der Kgl. Preußischen Regierung zu Frankfurth a.d. Oder 1828, 68; Nicole Klenke, Zum Alltag der Apothekergehilfen vom 18. bis Anfang des 20. Jahrhunderts, Stuttgart 2009, 231). Runge habe sich zwar von gemeinnützigen Intentionen leiten lassen, doch angesichts der nur geringen Mengen des eingesetzten Ultramarins und auch der bisher nicht aufgetretenen Krankheitsfälle gäbe es zur Beunruhigung keinen Anlass. Das hervorzuheben sei wichtig für den Fortgang von Handel und Industrie und „zur Beruhigung ängstlicher Gemüther, insbesondere der Frauenwelt“ ([August Wilhelm] Lindes, Zur Beruhigung, Posener Zeitung 1856, Nr. 129 v. 5. Juni, 4; zuerst in Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1856, Nr. 124 v. 30. Mai, 17; auch in Stettinger Zeitung 1856, Nr. 258 v. 5. Juni, 2).

Den Reigen inhaltlicher Debattenbeiträge schloss die Nürnberger Ultramarin-Fabrik. Sie war auch nicht ansatzweise an einer sachlichen Diskussion interessiert, zielte dagegen auf die Diskreditierung und Denunziation eines der führenden deutschen Farbenchemiker: Die eigenen Produkte seien sämtlich ungiftig, die Einsatzmengen unbedeutend, der eventuell freiwerdende Schwefel kein Gift, sondern ein lebensnotwendiger Stoff. Die eigenen Arbeiter seien bester Gesundheit, das Ultramarin sei für sie „bisweilen heilsam“, ein „magen- oder blutreinigendes Mittel“ (Zur Aufklärung über Dr. F.J. [sic!] Runge’s: „Gift im Zucker.“, Breslauer Zeitung 1856, Nr. 279 v. 18. Juni, 1288). Runge wisse nicht, worüber er schreibe, sein Urteil daher irrelevant. Am Ende stand der Verweis auf die Obrigkeit: „Die wahrheitswidrigen Veröffentlichungen des Dr. Runge werden eine sanitätische Prüfung des Ultramarins sicherlich zur Folge haben, und diese wird das oben Gesagte über die gänzliche Unschädlichkeit unserer Farbe bestätigen. Möchte dies bald geschehen, um wenigstens von diesem Gesichtspunkte dem Hrn. Dr. Runge für seine gelehrte Unkenntniß danken zu können.“

Fassen wir diesen Teil der Debatte über die Blaufärbung des Zuckers im Mai/Juni 1856 kurz zusammen, so führte Runges Artikel offenkundig nicht zu einer inhaltlich substanziellen Auseinandersetzung über die möglichen Gesundheitsgefahren durch das Färbemittel. Das Publikum las von einander widersprechenden wissenschaftlichen Einschätzungen – hier Gift und Gesundheitsgefährdung, dort völlige Unschädlichkeit. Die Konsumenten sollten nach Runges und auch Wincklers Einschätzung auf gebläuten Zucker verzichten, doch eine marktgängige Alternative war dazu nicht in Sicht, denn über eine Kennzeichnung dieser Ware wurde nicht diskutiert, ebenso nicht über ungefärbte Angebote. Es blieb demnach nur der Verzicht, der Kauf von Kandiszucker oder aber die aufwändige Kontrolle im Hause.

Themensetzung in der publizistischen Öffentlichkeit

Der von Friedlieb Ferdinand Runge in Berlin initiierte Skandal über „Gift im Zucker“ wurde binnen weniger Tage in nahezu alle Städte der deutschen Lande getragen, dort wohl auch diskutiert. Anzunehmen ist, dass auch die fachliche Diskussion etwas breiter war. Da dieses Land jedoch immer noch ein digitales Entwicklungsland ist – und insbesondere in dem sich Hauptstadt nennenden Berlin der Unwille zur Arbeit (im Gegensatz zum Erhalt von leistungsungebundenen Subventionen) gerade im Bibliothekssektor besonders ausgeprägt ist, ist eine breitere Analyse des Hin und Her vor Ort nicht wirklich möglich (zur damaligen Presselandschaft s. Robert Springer, Berlin. Ein Führer durch die Stadt und ihre Umgebungen, Berlin 1861, 252-253).

Die Berichterstattung orientierte sich an der Artikelabfolge in Berlin, konzentrierte sich aber nicht allein auf den Skandal der Zuckerbläuung, sondern vor allem auf den Zweikampf von Runge und Reich. Obwohl gebläuter Zucker ein allgemeines, gar nationales Thema war, wurde der Skandal dadurch personalisiert: „Die Zucker-Debatte geht in den berliner Blättern noch fort“ (Kölnische Zeitung 1856, Nr. 150 v. 31. Mai, 3). Runge war dabei kaum mehr als ein Name, häufig schrieb man lediglich von „einem“ Dr. Runge (Bläulicher Zucker schädlich, Wiener Theater-Zeitung 1856, Nr. 120 v. 28. Mai, 482). Dessen Artikel wurde kurz und kompakt wiedergegeben: „In der ‚Voss. Ztg.‘ macht ein Dr. Runge auf eine Zuckergattung aufmerksam, die seit einiger Zeit im Handel vorkomme, ein schönes blauweißes Aussehen habe, und sehr mit Unrecht theurer bezahlt werde, als anderer Zucker, dessen Farbe in’s Gelbliche spiele. Der bläuliche Zucker sey nämlich gefälscht und vergiftet, und zwar durch eine Beimischung von Ultramarin. […] Dr. Runge räth an, keinen solchen blauweißen Zucker, sondern gelben oder gelbbraunen zu kaufen“ (Bohemia 29, 1856, 693). Die Standardnotiz war respektvoller, benannte Runges Vorwurf und auch mögliche Handreichungen: „Der Chemiker Prof. Runge in Oranienburg macht darauf aufmerksam, daß seit einiger Zeit im Handel ein Zucker vorkomme, der ein schönes blauweißes Ansehen und einen höheren Preis als anderer in’s Gelbliche spielende hat, aber vergiftet ist, indem ihm zur Erreichung jener Farbe Ultramarin beigemengt wird. Als Kennzeichen wird angegeben, daß solcher Zucker bei Auflösung im Wasser nach einigen Tagen Ruhr einen blauen Rückstand zurückläßt, die Auflösung selbst aber sich grünlich zeigt.“ (Lausitzer Zeitung 1856, Nr. 66 v. 5. Juni, 263; entsprechend schon Gift und Zucker, Hannoverscher Courier 1856, Nr. 523 v. 26. Mai, 2; Breslauer Zeitung 1856, Nr. 247 v. 30. Mai, 118; Zur Warnung, Sauerländischer Anzeiger 1856, Nr. 63 v. 31. Mai, Nr. 63, 3; Der Landbote 1856, Nr. 65 v. 31. Mai, 254; Iserlohner Kreisblatt 1856, Nr. 46 v. 7. Juni, 3). Die Nachricht verbreitete sich entlang des Telegraphennetzes, dann der Haupteisenbahnlinien, diffundierte so auch in die Mittelstädte. Die Quintessenz schien klar: „Man kaufe also keinen weißblauen Zucker sondern gelben oder gelbbraunen. Candis z.B. ist ohne Gift“ (Der Bote aus dem Riesengebirge 1856, Nr. 43 v. 28. Mai, 664). Kommentare unterblieben, das Gift-Narrativ wurde aufgegriffen und weiterverbreitet.

Dabei wäre es wohl geblieben, hätte nicht Gustav Reichs Polemik neuen Nachrichtenstoff geschaffen. Dessen Entgegnung wurde ebenfalls präsentiert, die Debatte zugleich aber als „komischer“ Streit „zwischen zwei namhaften Chemikern“ aufgeladen (Altonaer Mercur 1856, Nr. 125 v. 29. Mai, 2). So kam Dynamik in die Sache, ordneten sich Schlachtreihen: „In den Journalen wiederhallt es von Entgegnungen und Repliken. Eine ganze Reihe von Professoren ist auf den Kampfplatz getreten, um für oder gegen das Ultramarin zu fechten. Die ‚Blauen‘ behaupten, daß Ultramarin sey durchaus kein Giftstoff und selbst wenn es einer wäre, so sey seine Beimengung zum Zucker nicht gesundheitsschädlich, da es nur in außerordentlich geringer Menge beigemischt erscheint. Die ‚Gelben‘ dagegen erwiedern, sey es mit dem Ultramarin, wie es wolle, dessen Beimengung bleibt zum mindesten eine Unsauberkeit und der gelbe Zucker ist auf jeden Fall vorzuziehen, weil er unverfälscht ist“ (Bohemia 29, 1856, 731). Wichtiger aber war, dass die Zeitungen nun vielfach ihre Zurückhaltung aufgaben, sich der einen oder aber anderen Seite anschlossen. Die einen freuten sich über die Entgegnung Reichs, bezeichneten Runges Intervention als „gelehrten Irrtum“ (Der Bote aus dem Riesengebirge 1856, Nr. 44 v. 31. Mai, 675-676; Gelehrter Irrthum, Nürnberger Friedens- und Kriegs-Kurier 1856, Nr. 152 v. 3. Juni, 4). Immer wieder las man den Begriff der vermeintlich unschuldigen Farbe, von einer seit langem ohne Schaden praktizierten Verschönerung des Zuckers (Zucker und Gift, Eisenbahnzeitung 1856, Nr. 85 v. 4. Juni, 3; Bremer Sonntagsblatt 1856, Nr. 26 v. 28. Juni, 208). Das war eine allesamt bemerkenswerte Urteilsfreude, über deren Wissensgrundlage man gern mehr erfahren hätte.

Das Hin und Her zwischen Runge und Reich schuf Lager für die Zeitschriften, meist einfache duale Positionen. Komplexere Rückfragen, etwa nach der Art der gesundheitlichen Schädigung, nach Fragen wirtschaftlicher Redlichkeit, nach den ethischen Grundlagen eines Menschenversuches oder aber den Kennzeichnungspflichten wurden nicht erörtert. Stattdessen hielten die Journalisten die Debatte mit den neuen Beiträgen am Laufen. Getreulich präsentieren sie daher auch die Stellungnahmen von Lindes bzw. Winckler (Magdeburgische Zeitung 1856, Nr. 125 v. 31. Mai, 2; Leipziger Zeitung 1856, Nr. 131 v. 3. Juni, 3120). In den Unterhaltungsbeilagen fanden sich diese auch gebündelt (Vareler Unterhaltungsblatt 1856, Nr. 23 v. 7. Juni, 104).

Das Publikum war also informiert, konnte sich einreihen, seine eigenen Schlüsse ziehen: „Das Publikum weiß sonach, was es von jedem bläulich-weißen Zucker zu halten hat“ (Der Bote aus dem Riesengebirge 1856, Nr. 45 v. 4. Juni, 693). Grundsätzlich waren sich die anonym schreibenden Journalisten bewusst, dass dieser Skandal eine praktische Antwort erforderte: „Jedenfalls wird der Zucker ohne Ultramarin – bei weniger schöner Farbe – eben so gut, und ohne Schwefelwasserstoffgas wohl besser, als mit solchem, schmecken“ (Kölnische Zeitung 1856, Nr. 149 v. 30. Mai, 3). Trotz Parteiname im komischen Streit der Experten war man sich letztlich seiner begrenzten Urteilsfähigkeit bewusst: „Wir müssen natürlich die definitive Entscheidung darüber dem Urtheil der Sachverständigen überlassen. D. Red.“ (Gift im Zucker, Posener Zeitung 1856, Nr. 124 v. 30. Mai, 1). Doch nur selten forderten sie mehr, sahen sich durch den Skandal aus der Reserve der am staatlichen Gängelband hängenden Presse gelockt: „Wir halten die auf diese Weise angeregte Frage für hinlänglich wichtig, daß auch andere Chemiker ein öffentliches Gutachten hierüber abgeben möchten. Runge hat als Chemiker einen so namhaften Ruf, daß die gegentheilige Behauptung des Dr. Reich vor der Hand nur den Beginn einer weiteren wissenschaftlichen Besprechung seyn kann. Bei dem so allgemeinen Verbrauch des Zuckers ist die Reinheit und Unschädlichkeit desselben von der größten Wichtigkeit“ (Würzburger Anzeiger 1856, Nr. 152 v. 2. Juni, 2). Auch die Zuckerproduzenten hielten sich aus der Debatte heraus, bezogen Mittelpositionen: „So sehr zu wünschen ist, daß das Publikum sich an ungeschminkte Waaren im allgemeinen gewöhnt, so unrecht ist es anderseits dasselbe unnöthig zu ängstigen, wo keine Gefahr vorhanden ist. Ein Zuckerfabrikant, der seinen Zucker deswegen nicht bläut, weil seine Abnehmer mit Recht die milchweiße Naturfarbe vorziehen“ (Regensburger Zeitung 1856, Nr. 157 v. 9. Juni, 625).

Die Ambivalenz des Konsumenten: Abwägende Haltung in der Industrie (Neueste Nachrichten aus dem Gebiete der Politik 1856, Nr. 165 v. 13. Juni, 1953)

Unterhaltung statt Sachdebatte: Satirische Überzeichnungen

Die Experten stritten unversöhnlich, die Journalisten nahmen Partei, ohne aber den Skandal weiterzuspinnen, auf erforderliche Maßregeln hin zu lenken. Die Szenerie Ende Mai 1856 war grotesk, eine ernste öffentliche Angelegenheit wurde zur Farce. Dazu trugen nicht zuletzt die Spötter, die Satiriker und Karikaturisten bei, die den Affen Zucker gaben, den Skandal in unterhaltende Münze umwandelten. Der unversöhnliche Zweikampf zweier Naturwissenschaftler bot die Kulisse für reflektiertes Kopfschütteln, für eine aberwitzige Übersteigerung des Geschehens.

Reichs Intervention bildete hierfür den Startschuss: Am 27. Mai hieß es: „Ein furchtbarer Vergiftungskampf über des Lebens Hauptsüßigkeiten ist ausgebrochen. Der bekannte Chemiker Dr. Runge in Oranienburg hat in den Zeitungen den bläulichen Zucker angeschwärzt. Alle Kaufleute, die blauen Zucker auf dem Lager hatten, wurden seitdem von den Käuferinnen maltraitirt und der Vergiftung beschuldigt. Heute aber tritt für sie Dr. G. Reich […] in die Schranken und hängt dem chemischen Gegner die giftige Beschuldigung an, nur eine übelbekommene Bowle seines Lieblingsgetränkes, des Punsches, habe ihn im Ultramarin etwas Giftiges entdecken lassen. […] Es steht demnach zum Besten der Insertions-Kassen ein Zeitungskampf zwischen den ‚Blauen‘ und ‚Gelben‘ in Aussicht, gegen welchen Goldberger und Pulvermacher, Capuleti und Montecchi, Weiße und Rothe Rose reines Tirailleur-Geplänkel bleiben müssen“ (Münsterischer Anzeiger 1856, Nr. 122 v. 30. Mai, 3; auch Leipziger Tageblatt 1856, Nr. 155 v. 3. Juni, 2475). Der Skandal wurde damit persifliert und historisiert, war Fortsetzung der Wiener Werbeschlachten um die elektrischen Rheumatismusketten der Herren Goldberger und Pulvermacher Anfang der 1850er Jahre, der an Shakespeare orientierten Veroneser Familienfehde in Vincenzo Bellinis (1801-1831) 1830 uraufgeführter Oper, der epischen Kämpfe zwischen den englischen Häusern York und Lancaster im späten 15. Jahrhundert. Geschichte als Abfolge variiert wiederholter Farcen, mit Bürgern auf dem Zuschauerrang. Nicht umsonst wurde bereits Reichs Antwort als eine „derbe humoristische Abfertigung“ bezeichnet (Augsburger Tagblatt 1856, Nr. 150 v. 2. Juni, 1058-1059, hier 1058; Der Landbote 1856, Nr. 66 v. 3. Juni, 258).

Am 31. Mai übernahm dann die Berliner Karikaturzeitschrift „Kladderadatsch“ die Humordeutung: Schultze und Müller, die Verkörperungen des Berliners, thematisierten den giftigen Zucker, reduzierten den Skandal auf eine Auseinandersetzung von Runge und Reich, von „Jift“ und „Jalle“ (Kladderadatsch 9, 1856, 99; vgl. auch Eckart Sackmann, Schultze und Müller: Stehende Figuren des »Kladderadatsch«, Deutsche Comicforschung 21, 2025, 22-30).

Die Moritat von Frau Piefke (Kladderadatsch 9, 1856, 99)

Derart eingeleitet folgten gleich drei Mordgeschichten, in denen sowohl das Giftmotiv als auch die Brutalität des Menschenversuches weitergesponnen wurde. Heute noch ansprechend war insbesondere die Moritat von Frau Piefke, die durch Runge angeregt, ihren Gatten durch gebläuten Zucker zu vergiften suchte. Dem Hausherrn wurde ein süßes Dasein bereitet, nicht ahnend, dass er den Tod so im Leibe hatte. Gewiss, diese Art des Mordes dauerte, doch nach vielen Bowlen, vielem Zuckerwerk war Herr Piefke endlich ultramariniert und „Frau Piefke nahm den andern Mann, weil man ihr nichts beweisen kann“ (Kladderadatsch 9, 1856, 99, auch für das Folgende). Da blieb dem einfachen Bürger nur Vorsicht, Verzicht auf das Naschen, Abstand zum gesüßten Kaffee und die bittere Erkenntnis, dass man allgemein auf der „Zucker-Hut“ sein müsse.

Reichs und Meyers Menschenversuch wurde ebenso persifliert, der Chemicus Dr. Bombastus und sein Mitstreiter, der Sanitätsrat Dr. Eisenbart, verabreichten dem Arbeitsmann Bauer ein Glas Zuckerwasser mit dem arsenhaltigen Schweinfurter Grün, so dass er anschließend verschied. Obwohl die Toxizität des Farbstoffs schon damals unstrittig war, wurde er im Deutschen Reich erst 1882 verboten – und bis heute kämpfen zahlreiche Bibliotheken mit der Giftigkeit ihrer grün leuchtenden Bücherschätze. Im „Kladderadatsch“ nutzte aber auch Sanitätsrat Dr. Schnellfertig den von Reich empfohlenen Ultramarinzucker als Mittel gegen Schlaflosigkeit, dem Patienten wohlwissend suggerierend, dass sich dadurch „eine wohltätige Ruhe einstellen wird, aus der kein Schmerz Sie wieder wecken dürfte“ (Ein kleiner Briefwechsel, Kladderadatsch 9, 1856, 99).

Spott über Gustav Reichs Menschenversuch mit Ultramarin (Kladderadatsch 9, 1856, 117)

Gustav Reichs Menschenversuch wurde zwei Wochen später nochmals aufgegriffen, die Brutalität des Vorgehens mündete in Empfehlungen weiterer Tests mit Nikotin, Arsen, Strychnin und anderen guten Dingen. Menschenversuche kamen in der Physiologie, Pharmazie und Medizin der damaligen Zeit immer wieder vor, man denke etwa an Tests mit Haschisch, die Analyse von Kostformen im Respirationsapparat oder die Verabreichung einseitiger Kostformen an Alte, Soldaten, Säuglinge und Labordiener. Gängiger aber waren Selbst- und zunehmend Tierversuche (vgl. Uwe Spiekermann, Künstliche Kost. Ernährung in Deutschland, 1840 bis heute, passim; Barbara Elkeles, Der moralische Diskurs über das medizinische Menschenexperiment im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1996).

Doch schon zuvor wurde „Gift im Zucker“ von weiteren Satirikern aufgegriffen und verlustigt. In der „Berliner Feuerspritze“, dem „Löschblatt für dringende Fragen“, las man von dem „panischen Schrecken“ (Giftige Gedanken. Humoreske der Berliner Feuerspritze, Die Plauderstunde 2, 1856, 188-190, hier 188; auch in Danziger Dampfboot 1856, Nr. 135 v. 12. Juni, 545-546), hervorgerufen von Runges Warnruf: „Die Hand, die sich eben nach der Giftbüchse ausgestreckt hatte, um ein Stück des infernalischen Krystalles in die zur Verdauung der Tante nothwendige Kaffee-Tasse zu werfen, bebte plötzlich zurück und vergebens schrien die Kleinen nach der gewohnten süßen Würze. – Auch der Zucker ist uns nun verbittert! – das war der traurige Gedanke, der alle erfüllte und ängstigte; ja sie wurden von einem leisen Schauer überlaufen, als sie der Menge des Giftes gedachten, das sie schon in sich gesogen, und des Todes, den sie bei harmlosem Kaffeeklatsch wie bei ästhetischem Thee getrunken.“ Der kleine Text ist der an sich spannendste Beitrag zu dieser Skandalgeschichte, denn dem Autor gelang ein Blick hinter die Kulissen, er spiegelte die damals einsetzende, von elementaren Sicherheitsvorkehrungen kaum begrenzte Umgestaltung der täglichen Kost. Mit Verweis auf den englischen Arzt und Giftmörder William Palmer (1824-1856) hieß es beredt: „Wir sind von Giftmischern rings umgeben und haben kein Tribunal, um die ‚Palmer‘ der Industrie zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sitzen auf Rittergütern, hinter hohen Schornsteinen und auf weichen Polstern, sie brauen und sieden, destilliren und backen und streichen, wie Palmer, vorzüglich das Blutgeld in ihre Kasten. Sie haben eine weite Tasche und ein weites Gewissen, sie machen in Gift und spekuliren in Kreditaktien, sie fälschen unsere Nahrung und leben von unserem Fett“ (Ebd., 189). Doch nicht die ökonomische Logik dieser Transformation wurde ausgelotet, sondern man verblieb in einer Jeremiade der Zeitläufte, beklagte den sich immer stärker selbst gefährdenden Menschen. Und so würde man nun eine neue Form des Abschieds wählen, um dem irdischen Jammertal zu entfliehen: „Die neue Lucrezia Borgia wird ihre Liebhaber mit Zuckerwasser und die Mitwisser des Verbrechens durch Kuchen morden. Unglücklich Liebende aber werden hingehen, sich einen Zuckerhut kaufen, sich einschließen im stillen Kämmerlein und von dem süßen Gifte lecken, bis sie süß entschlafen sind – Ein Herz und Eine Seele“ (Ebd., 190).

Die satirische Aufarbeitung des Skandals der Zuckerbläuung endete im Juni 1856 in zahlreichen kleineren Artikeln, die den „Streit über das Gift im Zucker“ (Neue Münchener Zeitung 1856, Nr. 132 v. 3. Juni, 527) weiter begleiteten. Der Kampf „zwischen den Gelben und den Blauen“ (Fremden-Blatt 1856, Nr. 127 v. 3. Juni, 5) wurde fast sprichwörtlich. „Notizen über Zuckervergiftung“ fanden sich immer wieder (Ansbacher Morgenblatt 1856, Nr. 137 v. 11. Juni, 547), die ersten Bankenzusammenbrüche gaben der Debatte ein eigenartiges Flair.

Dem Tod stoisch entgegenblicken (Schmerbach, 1856, 2. S. vor I)

Die einen sangen: „Seid umschlungen, Millionen! / Discontirt die ganze Welt! / Brüder – Nur um Geld, um Geld / Soll das Leben sich verlohnen!“ (Börsenjubelhymne, Kladderadatsch 9, 1856, 103) Andere dagegen versuchten, die Moral hochzuhalten, die allgemeine Bürgerpflicht anzumahnen: „Daß häufiger sei zufällige / Vergiftung, als absichtliche, / Das, Letztere um zu verhüten, / Fabrikherrn müsse man verbieten, / Gift mir nix, dir nix zu verschleißen, / Wenn einer kein Attest kann weißen / Von Polizei, daß er’s bedarf, / Und Uebertreter ahnte scharf, / Daß man ihn müsse haftbar machen, / Wenn seine Leut‘ es sollten wagen, / Was aus der Giftfabrik zu tragen“ ([Michael] Schmerbach, Tod! wo ist dein Stachel? oder: Großes medicinisches Lehrgedicht, Würzburg 1856, 14-15). Der blauweiße Zucker war in Verruf geraten, doch einen Reim hierauf konnte sich der Leser kaum machen (Barmer Bürgerblatt 1856, Nr. 134 v. 11. Juni, 3). Also hielt man die Situation unter Kontrolle, reduzierte sie zur Petitesse: „Es scheint übrigens, daß sich in dem gebläuten Zucker weniger Gift, als nur ein nicht dahin gehöriger Farbenzusatz, also ein blauer Schmutz, befindet“ (Leipziger Zeitung 1856, Nr. 140 v. 13. Juni, 3351).

Staatliche Kontrolle oder Kein Grund zur Besorgnis

Der Skandal um die Ultramarinfärbung mündete abseits der öffentlichen Debatte zumindest in eine offizielle Untersuchung des Berliner Polizei-Präsidiums. Anfang Juni 1856 ließ die Behörde „aus allen hiesigen Zuckerfabriken und auch aus verschiedenen hiesigen Zuckerhandlungen Zuckerproben entnehmen“ und führte chemische Untersuchungen durch „um die in neuerer Zeit angeregte Frage, ob Gift im Zucker ist, zu einer das Publikum beruhigenden oder sichernden gründlichen Erledigung zu bringen“ (Echo der Gegenwart 1856, Nr. 159 v. 11. Juni, 2; Münsterischer Anzeiger 1856, Nr. 132 v. 11. Juni, 3). Diese Nachricht wurde weit über Preußen hinaus verbreitet (Kurier für Niederbayern 9, 1856, Nr. 162 v. 15. Juni, 647).

Anfang Juli 1856 lagen die Ergebnisse vor. Die durchschnittliche Raffinade enthielt demnach „nur“ (Der Landbote 1856, Nr. 82 v. 10. Juli, 321) ein halbes Gramm Ultramarin bei einem Zuckerhut von 10 Pfund. Die in der Debatte von Runge inkriminierten giftigen Farbstoffe wurden nicht gefunden, insbesondere fehlte jede Spur von Arsen oder anderer Gifte. Wichtiger noch war das Ergebnis, „daß jede Besorgniß der Schädlichkeit des mit Ultramarin gefärbten Zuckers als völlig unbegründet zu erachten ist“ (Der Ortenauer Bote 1856, Nr. 55 v. 15. Juli, 435; identisch Aachener Zeitung 1856, Nr. 188 v. 7. Juli, 2; Humorist 1856, Nr. 185 v. 10. Juli, 3; Gemeinnütziges Wochenblatt 1856, Nr. 28 v. 12. Juli, 1; Neustadter Zeitung 1856, Unterhaltungsbl., Nr. 87 v. 19. Juli, 3; Wochenblatt für Pulsnitz […] 1856, Nr. 31 v. 1. August, 245). Nähere Informationen zu Methodik und Umfang der Kontrollen fehlten: Entscheidend war die Beruhigung der Öffentlichkeit, war die simple Gegenbotschaft: „Kein Gift im Zucker“ (Posener Zeitung 1856, Nr. 159 v. 10. Juli, 3).

Ob der Konsument es hierbei belassen wollte, war in seine Verantwortung gestellt: „Von einer offenbaren Vergiftung des menschlichen Organismus durch bläulich-gefärbten Zucker kann also wenig oder gar nicht die Rede sein, obgleich auch anderer Seits nicht in Abrede zu stellen ist, daß, wenn dergleichen schädliche Stoffe in den geringsten Gaben täglich in den Körper der Menschen gelangen, sich die daraus entstehenden nachtheiligen Folgen für die Gesundheit oft erst nach Jahren bemerklich machen können. Jedenfalls ist es also gerathener den Zucker ohne Ultramarin zu wählen, der eben so gut und ohne Wirkungen durch Schwefelwasserstoffgas wohl noch besser schmecken wird, als das, wegen des bessern Aussehens gefärbte Fabrikat“ (Gefärbter Zucker, Cochemer Anzeiger 1856, Nr. 58 v. 9. August, 2). Wo dieses zu kaufen war, blieb offen. Ein organisierter Verbraucherschutz fehlte, von gemeinsamen Initiativen vor Ort ist nichts bekannt.

Lehren eines Skandals

Runges Intervention „Gift im Zucker“ war mehr als ein Hinweis auf ein durch Zusatzstoffe veränderndes Genussmittel. Sie war ein früher Alarm über die Veränderung der Gesellschaft selbst, hielt ihr einen Spiegel vor. Das war aufklärerisch und praktisch zugleich, denn Runge benannte nicht nur ein Problem, sondern gab auch eine mögliche Antwort, wie mit dem Problem umzugehen sei. Die Kosten des Neuen waren offenkundig, abwägende Zurückhaltung schien angeraten. Zucker war süß, auch wenn er nicht weiß war. Warum also derartige Ansprüche an ein Konsumgut stellen? Friedlieb Ferdinand Runge breitete seine Gedanken in der wichtigsten Tageszeitung der preußischen Hauptstadt aus, zielte auf ein Publikum, rechnete mit Resonanz, mit Zustimmung, mit einer problemangemessenen dialektischen Antwort.

Der Naturforscher nutzte dazu das Konsumprodukt Zeitung, ein Hybrid staatlicher Regulierung und wirtschaftlicher Interessen. Er thematisierte den Wandel des Konsumgütermarktes und der Produktionsweisen in einem Umfeld, in dem diese zwar häufig besprochen, selten aber in Frage gestellt wurden. Er schrieb über Konsumenten in der „Verstrickung des kaufmännischen Netzes“ (Ueber den Handel. (Schluß.), Westphalia 1846, Nr. 35 v. 29. August, 274-275, hier 274), in seiner Abhängigkeit von den Entscheidungen der Produzenten und Händler. Damit agierte Runge modern. Moderne Gesellschaften fächern sich nämlich arbeitsteilig aus, Kritik wird gemeinhin nicht auf gleicher systemischer Ebene artikuliert, vielmehr beobachten und kritisieren sich die einzelnen Systeme untereinander, da sie die jeweils blinden Flecken der anderen sehen. Die Kosten staatlicher Ineffizienz werden aus wirtschaftlicher Perspektive kritisiert, Gesundheitsgefährdungen nicht von den Kündern neuer technologischer Durchbrüche. Probleme, gerade große, müssen kleinteilig thematisiert werden, um eine Chance für Veränderung zu haben (vgl. allgemein und anregend Niklas Luhmann, Ökologische Kommunikation. Kann die moderne Gesellschaft sich auf ökologische Gefährdungen einstellen?, Opladen 1986). Vier Lehren kann man aus diesem Skandal vorrangig ziehen.

1. Beruhigung als Aufgabe des „Eisernen Drecks“ aus Wissenschaft, Wirtschaft und Staat

Der Skandal um den Zuckerbläuung kam nicht zur Entfaltung, wurde vielmehr personalisiert, geriet zur Farce, zur pläsierlichen Unterhaltungsware. Ein Eingehen auf Runges Intervention hätte ein seit knapp zwei Jahrzehnten übliches Schönungsverfahren in Frage gestellt, hätte die vielgestaltigen Bemühungen der deutschen Rübenzuckerindustrie unterminiert, sich gegen den noch hochwertigeren kolonialen Rohrzucker zu behaupten. Es hätte eine Selbstreflektion der Konsumenten erfordert, die in vielfältiger Gestalt eine „schöne“ Ware forderten. All dies wäre bei einer akuten Gesundheitsgefährdung eventuell möglich gewesen – auch wenn das Beispiel des arsenhaltigen Schweinfurter Grüns unterstrich, dass selbst in einem solchen Falle Jahrzehnte vergehen konnten, bevor einer Gefahr beherzt begegnet wurde. Im Falle der Ultramarinfärbung war diese Gesundheitsgefahr jedoch nur ansatzweise gegeben. Kosten und Aufwand für eine Änderung standen in keinem Verhältnis zueinander. Entsprechend befestigte Runges Intervention die bestehende Situation: Wissenschaft, Wirtschaft und Staat bekräftigten sich wechselseitig der Sinnhaftigkeit und Unschädlichkeit ihres Tuns. Dieses „Eiserne Dreieck“ erlaubte weiterhin Außenseiterpositionen, marginalisierte sie jedoch. Besorgte Konsumenten wurden auf eine häusliche Kontrollpraxis verwiesen, galten als besorgte Sonderlinge, als Hypochonder. Der Skandal um das vermeintliche „Gift im Zucker“ mündete in gegenteiliges Handbuchwissen. Im Jahrbuch zum Conversations-Lexikon „Unsere Zeit“ hieß es 1857 zum Ultramarin, daß „seine Verwendung zur Bläuung oder vielmehr Weißmachung des Zuckers […] ohne Nachtheil für die Gesundheit der Consumenten“ bleibe (Deutsche Allgemeine Zeitung 1857, Nr. 140 v. 19. Juni, 1232). Dies galt bis weit ins 20. Jahrhundert hinein, gleichermaßen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Staat.

Fortschritt abseits der Gefährdungen: Moderne Rübenzuckertechnologie (Richard v. Regner, Die Fabrikation des Rübenzuckers, Wien, Pest und Leipzig 1870, I)

2. Moderne Konsumwelten: Ein untergründiges Wissen um Gefährdung und Vergiftung

Friedlieb Friedrich Runge beurteilte bis an sein Lebensende den Markt als moralische Anstalt. Er war sich bewusst, dass sein Verweis auf mögliche Schwefelwasserstoffbildungen durch Ultramarinzusatz keine akute Gesundheitsgefahr benannte, sondern einen lästigen, unangenehmen Nebeneffekt unbedachten Zuckerkonsums. Doch er fragte sich auch in späten Publikationen, „ob diese Thatsachen Jemand berechtigen, den Nahrungsmitteln absichtlich schwefelhaltige Dinge beizumischen? – Gewiß nicht! und doch wurde es mir öffentlich in den Zeitungen als Entschuldigungsgrund entgegengehalten, als ich vor dem Genuß blauen Zuckers warnte, weil er Ultramarin enthalte, der, mit Säuren vermischt, einen Gestank von Schwefelwasserstoff aushaucht“ (F[riedlieb] F[erdinand] Runge, Hauswirthschaftliche Briefe. Sechszehnter Brief. (Schluß.), Schlesische Landwirthschaftliche Zeitung 3, 1872, Nr. 47, 186-187, hier 187; das Original stammt von 1866).

Runges Vorstellung eines wechselseitig rücksichtsvollen Umgangs von Bürgern in der Marktsphäre mag antiquiert erscheinen, doch insbesondere das Kennzeichnungsrecht spiegelt noch den Anspruch, dass Anbieter und Produzenten über die nicht sichtbaren Gehalte ihrer Waren aufklären müssen. Es ging im Skandal um die Ultramarinfärbung nicht allein um Gesundheitsgefährdungen, sondern immer auch um Markttransparenz in zunehmend anonymen Märkten. Zucker war eine Imagination, eine semantische Illusion, doch als Ware veränderte er sich durch das Aufkommen des Rübenzuckers, durch fortschrittlichere Produktionsverfahren, durch neuartige Zusatzstoffe. Ungebläuter Zucker verschwand ungefragt vom Markt, ohne Wissen des vielbeschworenen Souveräns, des Konsumenten. Wie war dies mit der Ethik moderner Marktwirtschaften in eins zu bringen?

Obwohl der Skandal den Zuckermarkt nicht veränderte, etablierte die Debatte doch ein breit gelagertes, im Detail aber nicht genauer einschätzbares Wissen von der Brüchigkeit moderner Konsumwelten. Die Konsumenten akzeptierten den intransparenten Marktwandel, doch an die Stelle des vielfach beschworenen Marktvertrauens traten Vorsicht, Misstrauen und unartikuliertes Wissen um mögliche Gefährdungen, gar Vergiftungen durch Konsumgüter. Als kurz nach Ende des Zuckerskandals über andere Fälschungen diskutiert wurde, erinnerte man sich gleich der Färbedebatten, schloss von dem einen auf das andere (Die Verfälschungen des Kaffees, des Zuckers und der Chocolade, Neuigkeiten 1856, Nr. 210 v. 31. Juli, 3). Als einige Jahre später deutlich wurde, dass der Zusatz von Ultramarin keineswegs glatt erfolgte, dass Klumpenbildungen üblich waren und dadurch das Risiko von Gesundheitsgefahren deutlich größer war, erinnerte man sich der früheren Warnungen (Das Ultramarin. (Schluß.), Industrie- und Gewerbe-Blatt 4, 1860, Nr. 17, 65-67, hier 67). So sehr man sich auf die eigenen Sinne verließ, so war man doch gewahr, dass „die Nase eines Chemikers“ (Azur und Purpur, Aus der Natur 11, 1858, 1-46, hier 23) mehr entdecken würde. Leben und Konsumieren waren gefährlich, mochten die Beruhigungen der Etablierten auch anders tönen.

3. Skandalierung als langfristig aktivierbare Themensetzung

Die Zuckerbläuung verschwand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in der Zangenbewegung einerseits der Substitution des Ultramarins durch andere Farbstoffe, anderseits durch „reinere“ Produktionsverfahren des Zuckers. Dies entsprach einer für diese Zeit üblichen strukturellen Minderung realer Risiken, die auf die für das 19. Jahrhundert insgesamt dominierende Bekämpfung elementarer Gesundheitsrisken folgte, während unsere heutigen Skandale vor allem versuchen, moralisch skandalisierte Praktiken in den Wertschöpfungsketten zu reduzieren.

Doch trotz der begrenzten Gesundheitsgefahr durch die Ultramarinfärbung blieb sie ein in den Folgejahrzehnten wieder und wieder diskutiertes Skandalon. Das ist nicht überraschend, denn Lebensmittelskandale stellen Brückenphänome dar, durch die für kurze Zeit scheinbare Gegensätze aufeinanderprallen, die durch unsere Art des Wirtschaftens und Konsumierens gemeinhin voneinander getrennt sind (Uwe Spiekermann, Die Normalität des (Lebensmittel-)Skandals – Risikowahrnehmungen und Handlungsfolgen im 20. Jahrhundert, Hauswirtschaft und Wissenschaft 52, 2004, Nr. 2, 60-69, hier 61). Zwischen privat und öffentlich, zwischen Gesundheit und Krankheit, zwischen technischen Möglichkeiten und faktischen Handlungen taten sich immer wieder Diskrepanzen auf, die durch andere Nahrungsmittelproduktion, andere Kennzeichnungsregime, alternative Angebote und staatliche Regulierung hätten geschlossen werden können. Wir werden dies in einem zweiten Beitrag noch genauer analysieren. Für unsere Perspektive auf den Skandal von 1856 ist allein festzuhalten, dass er damals zwar stillgestellt worden war, dass er anschließend aber aus strukturellen Gründen nicht mehr zur Ruhe kommen konnte. Es ist allerdings ein bezeichnender Treppenwitz der Geschichte, dass die wiederholte Skandalisierung der Ultramarinfärbung seit den 1870er und 1880er Jahren nicht mehr direkt an Runges Intervention anschloss. Sein Name war vergessen, die Struktur seiner Rückfrage jedoch nicht.

4. Die strukturelle Schwäche der Öffentlichkeit: Konsumentenfragen als Machtfragen

Der Skandal um die Ultramarinfärbung 1856 unterstrich die Grenzen öffentlicher Themensetzung ohne wissenschaftliche, wirtschaftliche und staatliche Macht. Diese Debatte ist auch deshalb vergessen, fand sie doch kaum Niederschlag in den wissenschaftlichen Auseinandersetzungen dieser Zeit. Fachwissenschaften huldigen (sinnvollerweise) Schmalspurdenken, kümmern sich vorrangig um selbstgesetzte Probleme, sind für alles andere strukturell blind. Innerhalb der Zuckerindustrie wurde die eigene Praxis der Färbung erst dann wieder akut, als neue Düsentechnologien seit den 1860er Jahren sparsamere und effizientere Techniken ermöglichten, und neue Farbstoffe das faktische Monopol des Ultramarins hinterfragten. Innerhalb des Staates gab es aufgrund der früheren Debatten über die Zuckerbläuung keinen Zwang für eine Regulierung im Vorfeld des Nahrungsmittelgesetzes 1879, denn offenkundige Unschädlichkeit musste nicht reguliert werden. Auch wenn die „Stimme des Consumenten“ (Westfälischer Merkur 1844, Nr. 158 v. 3. Juli, 1) damals heller erklang, fand sie keinen Hebel, besaß sie keine Machtposition.

Der Skandal von 1856 hat diese Machtposition kaum thematisiert. Sie wurde als wunderliche Debatte zwischen Experten präsentiert, hatte Unterhaltungs- und etwas Gruselwert, mehr nicht. Sie entfachte keinen Funkenschlag, drang nicht vor in die Programmatik des politischen Bürgers resp. der Konsumenten. Das Problem einer eventuell gesundheitsgefährdenden Blaufärbung des Zuckers wurde nicht ignoriert, fand aber keinen Widerhall, führte nicht zu institutionellen Antworten. Ohne Machtoption aber blieben die Konsumenten auf ihr eigenes Handeln zurückgeworfen. So wie in einer Anfrage aus dem Jahre 1858: „Herr Redakteur! Man wünscht zu wissen, ob der mit Ultramarin bläulich, oder fast blau gefärbte Zucker der Gesundheit nicht schädlich sei? (Ich weiß das nicht. Wer darüber im Zweifel, kaufe sich ungefärbten. D. Red.)“ (Der Pfälzer 1858, Nr. 29 v. 10. März, 2).

Uwe Spiekermann, 29. März 2025

Blut, Blutprobe und Alkohol. Verkehrspolitik, Rassenideologie und Gerichtsmedizin während der NS-Zeit

Alle Jahre wieder beginnt Ende November ein eigenartiges Ritual. Weihnachtsmärkte laden ein, Glühwein lockt, Adventsfeiern folgen, dann der stete Reigen der weihnachtlichen Vorfeste. Jahr für Jahr starten die Polizeibehörden zeitgleich Aufklärungskampagnen über die Gefahren von Alkohol am Steuer, kündigen umfassende Kontrollen an, führen zehntausende durch, ziehen hunderte Führerscheine ein und können doch den zusätzlichen Tod einiger Dutzend Menschen nicht verhindern. Beschwipste Rituale dieser Art gehören offenbar zur Adventszeit wie Wichteln und Tannengrün. Und doch, derartige Konflikte zwischen vermeintlich rationalem Staat und irrationalen Bürgern berühren nicht nur Jahr für Jahr hunderttausende von Menschen direkt und elementar, sondern sie geben zugleich Auskunft über das Verhältnis von Staat und Individuum, von der Bedeutung wissenschaftlicher Definitionsmacht für richtiges und abweichendes Handeln, schließlich auch für sanktionswürdige Ordnungswidrigkeiten und Verbrechen.

Historiker lassen es dabei nicht bewenden. Sie wollen gern mehr wissen, einen genaueren Blick wagen: Die heutige Blutalkoholkontrolle wurde schließlich in den frühen 1930er Jahren eingeführt und während des Nationalsozialismus dann obligatorisch. Fünf Fragen möchte ich gerne beantworten – und wenn Sie die Antworten interessieren, so lesen Sie doch weiter:

  • Erstens: Wann begann diese erst einmal überraschende Beziehung von Blut und Alkohol?
  • Zweitens: Warum setzte sich die Blutprobe in Deutschland durch, just zu einer Zeit in der sowohl eine neue Verkehrspolitik praktiziert als auch eine unsägliche, gleichwohl wissenschaftlich geadelte Rassenideologie angewendet und umgesetzt wurde?
  • Drittens: Welche Bedeutung hatte in diesem Zusammenhang die Wissenschaft, insbesondere die Gerichtsmedizin, von der die Blutprobe angewendet und verbessert wurde?
  • Viertens: Welchen Zusammenhang hatten die im Grundsatz bis heute geltenden Techniken der Blutprobe mit dem NS-Regime und der NS-Ideologie?
  • Schließlich fünftens: Was können wir an diesem einen Beispiel über Grundstrukturen des Nationalsozialismus, insbesondere aber über den Umgang des NS-Regimes mit seinen Bürgern lernen?

Solche Fragen zum Zusammenhang von Blut und Alkohol galten nicht marginalisierten Gruppen, sondern betrafen grundsätzlich alle Deutschen. Das galt nicht nur für die trunkenen Fahrer – 90 Prozent von ihnen waren Männer im Erwachsenenalter –, sondern grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern, auch den Opfern. Einfache Fragen dieser Art gewinnen allerdings an Kontur, bettet man sie in einen theoretischen Ordnungsrahmen. Die meisten von Ihnen werden gewiss ihren Foucault gelesen, zumindest aber von diesem französischen Philosophen, Soziologen, Historiker und Enfant terrible gehört haben. Pionierstudien wie „Überwachen und Strafen“ oder „Wahnsinn und Gesellschaft“ stellten eine „Mikrophysik der Macht“ in den Mittelpunkt und analysierten die Disziplinierung von Geist und Körper durch neues Wissen in Irrenanstalten, Gefängnissen und Gesellschaft. [1] Neues Wissen und dessen herrschaftliche Anwendung – genau darum ging es bei der Einführung der Blutprobe – konnten so untersucht werden, mochte das Subjekt dabei auch kaum beachtet wurde. Foucault selbst hat diesen blinden Fleck Mitte der 1970er Jahre in seinen Vorlesungen zur sogenannten Gouvernementalität theoretisch reflektiert und dadurch Modelle für die Untersuchung auch für Herrschaft und Subjektivität im 20. Jahrhundert geöffnet: „‘Gouvernementalität‘ bezeichnet einen Komplex aus Regierungstechniken und Denkweisen, der sich mit dem Auftauchen moderner (biopolitischer) Staatlichkeit allmählich durchgesetzt und in dieser sich erst institutionalisiert hat“ [2]. Moderne staatliche Herrschaft konnte nicht allein – wie während des Absolutismus – durch Souveränität erfolgen oder durch Disziplin und körperliche Strafen erzwungen werden, sondern es bedurfte neuer Institutionen, Verfahren, Analysen und Reflexionen, Berechnungen und Taktiken, um auf das Handeln der Bürger und Untertanen einzuwirken. [3] Derartige gouvernementale Führung gründete auf Vorstellungen vom Gemeinwohl, vom Dienst an der Bevölkerung und war daher offen für neue Herausforderungen, wie sie sich insbesondere im Gefolge der Industrialisierung stellten. Es galt nicht mehr allein Freiheit zu beschränken, sondern sie zu organisieren. Machtausübung hieß dann die Möglichkeitsfelder des Handelns zu strukturieren, ohne dabei das Handeln selbst zu determinieren. [4] Dazu war Wissen, insbesondere wissenschaftliches Wissen über Körper und soziale Realität unverzichtbar, denn es bildete ein Scharnier zwischen Regierungstechnologie und dem Einzelnen. Dieser wurde als aktives Subjekt vorausgesetzt, zugleich aber produziert. Ohne Wissen und Wissenschaft kann in der Moderne weder Herrschaft ausgeübt, noch eine soziale Ordnung aufrechterhalten werden. Ihr Fluchtpunkt ist stets die von Foucault sogenannte „Bio-Macht“, Macht über das Leben, die nie nur Herrschaft ist, sondern zugleich Formen von Subjektivität stabilisiert. Wenn Sie sich etwas Abstand zu Ihrem Essen und Trinken, Ihrem Sport, Ihren Spaziergängen, Ihrer Nutzung von Arzneien und all den „guten“, uns stetig angebotenen Dingen leisten, so sehen sich rasch im Bannkreis derartiger „Bio-Macht“.

Die Foucaultschen Überlegungen erlauben aber mehr: Erstens kann mit ihrer Hilfe die NS-Zeit in die Kontinuität moderner Geschichte gut eingebettet werden. Zweitens aber weiten sie das Spektrum der Akteure von den in der NS-Forschung meist im Fokus stehenden Institutionen von Staat und Partei auf das Wechselspiel von Wissensmächten, zu denen explizit auch Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Akteure wie die Verkehrsteilnehmer gehörten. Drittens stellt sich vor dem Hintergrund gouvernementaler Führung die Frage nach dem Umgang dieser Wissensmächte mit der großen Zahl der Adressaten, also all den Leuten. Die Realität des „Führerstaates“ kann dann im Sinne einer Interaktion gedeutet werden, in der es darum ging, Politik für den rassisch definierten Kern der Gesellschaft zu machen und diesen zugleich einzubinden und zu prägen.

Blut als Indikator: Die Blutprobe und die „Objektivierung“ des gerichtsmedizinischen Wissens

Wollen wir verstehen, warum Blut und Alkohol in eine so enge Beziehung gerieten, so gilt es sich kurz der neuartigen Herausforderungen durch die im späten 19. Jahrhundert einsetzende Massenmobilität zu erinnern.

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Mobilität als Signum des 20. Jahrhunderts (Fliegende Blätter 122, 1905, 193)

Spätestens seit der Jahrhundertwende schufen ihre Folgeprobleme ein neuartiges gouvernementales Betätigungsfeld, das durch die zahlreichen neuartigen Mobilitätsmaschinen der Jahrhundertwende nahegelegt, keineswegs aber determiniert wurde. Raum- und Zeiterfahrungen veränderten sich grundlegend, insbesondere die Städte erhielten eine neue Kontur.

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Veränderte Verkehrsverhältnisse: Die Abkehr vom Pferd (Fliegende Blätter 121, 1904, 288)

Das Automobil ermöglichte einen dezentralen Individualverkehr, mochte der in der ersten Phase des „wilden Automobilismus“ auch vorwiegend Lärmbelastung und Unfallgefahr bedeuten. Staatliche Stellen konzentrierten sich auf Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere bei Straßenbau und -befestigung, Sicherheitsaspekte und auch Fragen der Unfallfolgen blieben jedoch noch den Betroffenen überlassen.

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Kein Problembewusstsein: Alkohol als Teil moderner Mobilität (Fliegende Blätter 124, 1906, Nr. 3179, Beibl., 7)

Die frühen Kraftfahrzeuge dienten vornehmlich als Repräsentationsobjekt der Besitzenden, als Sportgerät sowie als Transportmittel. Alkohol am Steuer und dessen Untersuchung galt anfangs nicht als gouvernementale Aufgabe – und das blieb so bis in die späten 1920er Jahre. Nicht der „Staat“ drang auf eine differenzierte Ordnung des Individualverkehrs, sondern vielmehr gesellschaftliche Akteure. Es waren insbesondere die Temperenzvereine, die seit langem auf gouvernementale Führung in bisher staatsfernen Betätigungsfeldern drangen. Alkoholkonsum galt ihnen als ein zwingend einzudämmendes Risiko für die Allgemeinheit, und im Verkehr galt immer mehr: „Niemand ist sicher“ [5]. Doch es war unklar, wann eine Gefährdung wirklich einsetzte, wie diese nachzuweisen und schließlich zu bekämpfen war. Dass ausgerechnet das Blut in den Fokus der gouvernementalen Führung trat, war dabei keineswegs zufällig.

Blut ist offenbar ein ganz besonderer Saft: Die kulturhistorische Forschung hat es vorwiegend im Zusammenhang von Religion und Opfer, Recht, Genealogie und Geschlecht, der Vergemeinschaftung, der Viersäftelehre sowie einer bis heute breit gelagerten Blutmetaphorik analysiert. [6] Doch genau dieser metaphorische Überschuss geriet durch die Naturwissenschaften unter Druck. Profan wurde es in Heynes Deutschem Wörterbuch 1890 nur mehr als „rote Flüssigkeit in den Adern des tierischen Körpers“ [7] definiert. Blut bestand demnach aus exakt zu ermittelnden materiellen Substanzen, war zugleich Ausdruck für und Indikator der Umweltbedingungen des Menschen. Die 1900 erfolgte Blutgruppeneinteilung und die 1901 entwickelten Methoden, Blutflecken kriminalistisch, also zur Entdeckung von Verbrechen und Verbrechern, zu nutzen, forcierten diese Profanisierung. Auch Hygieniker scheiterten daran, Rassentypologien auf Grundlage der Blutgruppen aufzustellen.

Blut erschien als ein guter Indikator für größere Problemlagen, schien gerade durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Wahrheitstechniken geeignet, die Gesellschaft rationaler agieren zu lassen. Für die deutsche Temperenzbewegung bedeutete dies, die methodisch nicht sehr weit entwickelte Blutalkoholbestimmung zu nutzen, um mittels Normwerten zwischen grundsätzlich tolerablem und unmäßigem Alkoholkonsum scheiden zu können. Dies galt insbesondere im Verkehr. Die vornehmlich von Medizinern, Theologen und Staatsbediensteten getragene Bewegung zielte anfangs vornehmlich auf einen alkoholfreien Dienst des Eisenbahnpersonals. [8] Nach der Jahrhundertwende traten jedoch die Automobile in den Vordergrund. Chauffeure, dann auch Privatleute, sollten „sich 24 Stunden vor Beginn der Fahrt sowie während der ganzen Dauer der Fahrt einschließlich der Fahrtpausen jeden Genusses geistiger Getränke enthalten.“ [9] Diese Agitation verpuffte bis weit in die 1920er Jahre hinein jedoch relativ wirkungslos. [10] Trunkenheit am Steuer wurde in Deutschland erst einmal kein Straftatbestand.

Anders agierten dagegen die skandinavischen Länder, deren seit langem restriktive Alkoholpolitik sich auch auf die sich neu konstituierende Verkehrspolitik auswirkte. 1921 führte Dänemark erste Strafbestimmungen ein, Norwegen und Schweden folgten. [11] Das entscheidende Problem aber blieb, Fahrunfähigkeit zu definieren und zu objektivieren. Die medizinischen Untersuchungen galten allgemeinen Körperindikatoren und stellten äußere Eindrücke, wie Sprach- und Gehfähigkeit, zusammen. Auch psychologische Tests griffen nur bei akuten Rauschzuständen. Derartige qualitativ-beschreibende Verfahren verbreiteten sich seit den späten 1920er Jahren dennoch auch in Deutschland. [12] Doch vor Gericht waren gerade geringe Beeinträchtigungen kaum kausal nachweisbar. Die „Forderung nach einem naturwissenschaftlich fundierten Urteil“ [13] war seit Ende der 1920er Jahre daher allseits vernehmbar.

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Alternative zur Blutprobe: Demonstration eines Untersuchungsgerätes der Atemluft in Chicago 1932 (Zeitschrift für Ärztliche Fortbildung 29, 1932, 680)

Medizin und Gerichtsmedizin boten damals eine breite Palette von Untersuchungstechniken auf, um die Trunkenheit des Einzelnen präzise zu bestimmen. Alkohol wurde in der Atemluft und im Urin geprüft [14], doch schon vor dem Ersten Weltkrieg galt das Blut als analytisch bester Indikator für den Alkoholkonsum. [15] Die Nachweisverfahren waren jedoch „schwierig und kostspielig“ [16], äußerst fehleranfällig und erforderten zudem beträchtliche Mengen Blut. Die Blutanalyse setzte sich daher zwar bei Obduktionen durch, nicht aber bei Lebenden. Es fehlte an „Genauigkeit, Einfachheit und Kürze“ [17].

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Erik M.P. Widmark und sein Hauptwerk (Datei 708-2583_midicinhistoriskasyd.se)

Genau dieses änderte sich spätestens 1932, als der schwedische Biochemiker Erik Widmark [18] die Ergebnisse seiner mehr als fünfzehn Jahre währenden Versuche in einer auf Deutsch erschienenen Monographie vorlegte. [19] In mehr als tausend Einzeluntersuchungen hatte er die Absorption, Resorption und Diffusion von Alkohol im menschlichen Körper untersucht, die kausalen Zusammenhänge in mathematischen Formeln gebündelt und zudem ein praktikables Untersuchungsverfahren entwickelt, das in Skandinavien und im Deutschen Reich rasch adaptiert wurde.

Widmark gelang es erstens, die Menge des erforderlichen Blutes auf nur wenige Tropfen zu reduzieren. Dies erlaubte Blutabnahme mittels einfach handhabbarer Kapillare, ferner Blutproben an Fingerspitzen und Ohrläppchen.

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Die Entnahme der Blutprobe (Müller-Hess und Wiethold, 1933, 2 (l.); Pawlowski, 1939, 79)

Diese Mikromethode ersetzte zweitens das tradierte Destillieren durch eine standardisierte chemische Reaktion. [20] Das Blut wurde dazu eingetrocknet, die unterschiedlichen Diffusionsgeschwindigkeiten der Einzelbestandteile dann zur Alkoholbestimmung genutzt. Drittens erlaubten die Widmark-Formeln den Blutgehalt des Alkohols auch im Zeitverlauf zu bestimmen. Stunden nach einem Unfall konnte die damalige Promillezahl präzise rekonstruiert werden. Falls Sie übrigens selbst gerade bei dem Wort Promille den Bezug zum Alkohol implizit geknüpft haben, dann wird Ihnen unmittelbar deutlich, wie sehr auch Sie das Denken Widmarks verinnerlicht haben. Das ist Bio-Macht.

Widmarks Arbeiten wurden schon seit den späten 1920er Jahren im Deutschen Reich rezipiert, seine Methode seit 1930 in München, dann auch in Greifswald angewandt. [21] Seit 1932 besuchten wiederholt deutsche Gerichtsmediziner das Widmarksche Laboratorium in Lund. [22]

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Gottfried Jungmichel: Gerichtsmediziner, Nationalsozialist, Oberbürgermeister und bis heute Ehrenbürger der Stadt Göttingen (Der Spiegel 1963, Nr. 24 v. 12, Juni, 28)

Einer davon war etwa Gottfried Jungmichel, der sich in der Folgezeit sowohl als einer der profiliertesten Verfechter einer verbesserten Widmarkschen Methode als auch als aktiver Nationalsozialist betätigte. Seit 1936 Leiter des Göttinger Instituts für Gerichtsmedizin, gehörte er 1945 zu den wenigen längerfristig aus dem Hochschuldienst entlassenen Ordinarien. Dass er 1952 dort doch einen neuen Lehrstuhl erhielt, von 1956 bis 1966 FDP-Oberbürgermeister Göttingens war und von 1977 bis zum heutigen Tage Ehrenbürger dieser Stadt ist, sei nur am Rande vermerkt. Jungmichels Arbeiten und eine breite Rezeption der Widmarkschen Monographie [23] führten jedenfalls dazu, dass das Widmark-Verfahren schon 1933 als „jetzt allgemein in Brauch“ [24] galt.

Das war allerdings eine für Übergangsprozesse typische Übertreibung. Das neue Verfahren mochte zwar leichter erlernbar sein, doch nach wie vor dauerte eine Analyse bis zu drei Stunden [25]. Zugleich wurden zahlreiche neue Fehlerquellen offenbar, die das Vertrauen in die Methode vor Gericht mehrfach erschütterten, durch zahlreiche kleinteilige Verbesserungen aber wieder bereinigt werden konnten. [26]

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Untersuchungsset für die Blutprobe nach Widmark: Mobiles Komplettset (l.) und Widmark-Kolben (Holzer, 1933, 287 (l.); Gronover, 1935, 36)

Die Blutprobe etablierte sich in den 1930er Jahren zudem nur in wenigen Ländern. Frankreich, Großbritannien und die USA setzten auf andere Verfahren, etwa den in den 1950er Jahren auch in Deutschland genutzten Alcotest auf Basis der Atemluft.

Warum aber setzte sich die Blutprobe in Deutschland durch? Ein zentraler Grund liegt gewiss in den Professionalisierungsbestrebungen der Gerichtsmedizin. [27] Sie war in Deutschland lange Zeit eher randständig gewesen, doch nun sahen ihre Vertreter die Chance, die tradierte Fokussierung auf die „Lehre vom gewaltsamen Tode“ [28] zu durchbrechen. Nun schien es möglich, im „Kampf gegen den Mißbrauch des Alkohols“ „Volksschäden“ zu vermeiden. Widmarks Untersuchungen ermöglichten eine gezielte Biopolitik: „Trunkenheit ist zu messen“ [29] hieß es programmatisch und Widmark selbst verglich sein Verfahren „mit einem Zeugen, an dessen Objektivität nicht gezweifelt werden kann, an dessen Genauigkeit nicht getastet werden kann“ [30]. Angesichts der beträchtlichen Widerstände der klinischen Ärzte, der Chemiker und Psychologen [31], die zuvor allesamt mit Blutproben und Gutachten zur Trunkenheit betraut waren, ist aber vor allem ein Blick auf die spezifisch deutsche Konfiguration erforderlich, nämlich auf den NS-Staat und die dort praktizierte Verkehrs- bzw. Alkohol- und Rassenpolitik.

Die Geburt der deutschen Verkehrsgemeinschaft: Exklusion und Inklusion qua Blut(probe) und Alkohol(konsum)

Die propagandistischen Bilder der NS-Verkehrspolitik spielten mit den Visionen des Autobahnbaus und der nicht zuletzt von Hitler selbst propagierten Automobilisierung der Volksgemeinschaft. Demgegenüber hat die historische Forschung nachgewiesen, dass die Verkehrspolitik uneinheitlich war, die Infrastrukturentwicklung bei Straßenausbau und Verkehrssicherheit vernachlässigt wurde und die ehrgeizigen Ziele des Regimes eines Volkes auf Rädern nicht erreicht wurden. [32] Gleichwohl stieg der Kraftfahrzeugbestand in den 1930er Jahren auf bisher nicht bekannte Größenordnungen.

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Kraftfahrzeugbestand im Deutschen Reich 1933-1939 (Hochstetter, 2005, 185)

Den NS-Machthabern gelang es trotz dieser strukturellen Defizite und eines 1933 vielfach verwahrlosten Pkw-Bestandes diese Motorisierung des Straßenverkehrs als Symbol einer technischen Modernisierung und der Modernität des Regimes zu nutzen. [33] Auf der Straße wurden individuelle Freiheit, Beschleunigung und Geschwindigkeit erfahrbar, war der Einzelne Herr über mechanische Kräfte, zugleich aber Teil einer wachsenden Verkehrsgemeinschaft. [34] Doch die Kosten hierfür waren erheblich. Zwischen 1933 und 1938 nahm die Zahl der Unfälle beträchtlich zu, pendelte die Zahl der Verkehrstoten zwischen 6.500 und 8.000 pro Jahr – zum Vergleich: nach deutlich mehr als 19.000 Toten 1970 lag diese Zahl 2023 bei „nur“ mehr 2.839; und das bei einem Kraftfahrzeugbestand von 60,7 Millionen.

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Opfer eines alkoholisierten Kraftfahrers: Überfahrener Fußgänger (Buhtz, 1938, 129)

Absolut und relativ stand das Deutsche Reich damals an der Spitze der europäischen Verkehrstotenstatistik. [35] Dieser „Blutzoll“ stand im Mittelpunkt der öffentlichen und auch wissenschaftlichen Debatten und wurde zunehmend mit dem Alkohol am Steuer in Verbindung gebracht. Betrachtet man den absoluten Alkoholkonsum, war das erst einmal verwunderlich.

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Alkoholkonsum in Deutschland 1888-1990 (Tappe, 1995, 225)

1932 war der Alkoholkonsum in Deutschland auf einem Jahrhunderttief angelangt, lag bei weniger als einem Drittel des heutigen Durchschnitts. Die zeitgenössische Wahrnehmung aber konzentrierte sich damals auf den mehr als fünfzigprozentigen Konsumanstieg von 1932 bis 1939. [36] Die steigende Zahl von Verkehrstoten und der Alkoholkonsum wurden ein sich selbst stabilisierendes Dispositiv. Angesichts einschlägiger Einzelfälle schien eine präzise statistische Analyse kaum erforderlich, war aber auch kaum möglich. Erst im August 1935 wurde eine Reichsunfallstatistik eingeführt, seit 1936 musste der Alkoholstatus der Unfallbeteiligten mit angegeben werden. Etwa ein Siebtel der Unfälle waren demnach alkoholbedingt, der Anteil bei Todesfällen lag allerdings deutlich darüber. Inklusive der Dunkelziffern gingen die Gerichtsmediziner von 30 bis 40 Prozent aus. Mochte angesichts der breit gefassten Verkehrsbegeisterung eine gewisse Opferziffer gesellschaftlich akzeptabel sein, so galt dies nicht für Alkoholopfer: Hierbei handelte es sich nach Expertenansicht um „Verkehrsunfälle, die unbedingt vermieden werden können.“ [37] Staatliches Handeln schien daher unverzichtbar, und die Blutprobe ermöglichte eine glaubwürdige Biopolitik.

Seit 1932 nahm die Gesetzgebungsmaschinerie rasch Fahrt auf. Die Kfz-Verkehrsordnung vom Mai 1932 definierte erstmals Ausschlusskriterien: „Wer unter der Wirkung von geistigen Getränken oder Rauschgiften steht und infolgedessen zur sicheren Führung nicht imstande ist, darf ein Kraftfahrzeug nicht führen.“ [38] Was die für das spätere NS-System so typischen Generalklauseln wie „Wirkung“ und „sichere Führung“ dann substanziell enthielten, musste jedoch durch objektivierende Verfahren erst definiert werden. Einen Automatismus hin zu einer allseits verbindlichen Blutalkoholkontrolle gab es sicher nicht. Schließlich widersprach sie zwei grundlegenden Rechtsprinzipien, nämlich der körperlichen Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer und der ärztlichen Schweigepflicht. Beide wurden 1933 durch Selbstgleichschaltung der Ärzteschaft und neue Rechtsnormen geschliffen. Die neue Strafprozessordnung von November 1933 erlaubte erstmals, Blutproben auch gegen den Willen der Beteiligten zu entnehmen. Die Reichsstraßenverkehrsordnung vom Mai 1934 enthielt diesen Passus nicht, doch erlaubte sie erstmals, den Führerschein bei Fahren unter erheblicher Alkoholwirkung einzuziehen. In den Folgejahren galt das für fast die Hälfte aller einschlägigen Sanktionen, parallel verschärften die Strafgerichte ihre Urteilspraxis. [39] All diese Maßnahmen finden sich ähnlich jedoch auch in anderen europäischen Staaten. Nach wie vor galt vornehmlich Skandinavien als der Hort einer konsequenten Verkehrssicherheitspolitik.

Doch spätestens seit 1935 wurden die deutschen Regelwerke erstens weiter verschärft, zweitens aber in einen unmittelbar rassenideologischen Kontext eingebettet. Seit Mai 1935 galt Alkoholkonsum am Steuer erstmals als „geistiger Mangel“, nicht länger nur als individuelle Abweichung. [40] Parallel zur Verreichlichung der Polizeigewalt schuf seit 1936 insbesondere Heinrich Himmler – ein überzeugter Abstinenzler – als Chef der Deutschen Polizei auf dem Verordnungswege Fakten. [41]

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Völkisches Bekenntnis zur Abstinenz: Reichsinnenminister Heinrich Himmler (Auf der Wacht 55, 1938, 28)

Im September 1936 wurde die Widmarksche Blutprobe bei Trunkenheit am Steuer für die Staatspolizei obligatorisch. Zahlreiche alkoholbedingte Todesfälle um Pfingsten 1937 gaben den Anlass dazu, Trunkenheit im Verkehr zu einem eigenen Straftatbestand zu machen: „In Zukunft werden alle Schuldigen an Verkehrsunfällen, bei denen übermäßiger Alkoholgenuß durch die polizeiliche Blutuntersuchung festgestellt wird, sofort verhaftet und bleiben bis zur gerichtlichen Verhandlung in Haft. Da es nicht zu verantworten ist, daß weiterhin durch die Zügellosigkeit und den Leichtsinn einzelner Leben und Gesundheit der Allgemeinheit gefährdet wird, wird Trunkenheit am Steuer und im Straßenverkehr fortan als kriminelles Verbrechen angesehen und behandelt.“ [42] Zehn Tage später dehnte Himmler dies auf alle Unfallbeteiligten aus, im Juni 1937 ordnete er dann die öffentliche Publikation von Namen und Adresse betrunkener Unfallverursacher an. [43] Noch stärker wurden die Zügel innerhalb der NS-Bewegung angezogen, konnten Unfallverursacher doch zudem aus den Parteiorganisationen ausgeschlossen werden. Gerade innerhalb der SS propagierte Himmler ein Regime reflektierter Nüchternheit, um so den Vorbildcharakter des politischen Ordens zu unterstreichen. Für gestrauchelte SS-Männer ließ er jedoch zugleich im Konzentrationslager Buchenwald ein eigenes Trinkerlager einrichten. Und für den Dienst dieser Männerbünde galt realiter meist, dass Alkohol erst im Falle von Unfällen zum Problem wurde. Dann aber wurde auch normgemäß mit Härte vorgegangen.

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Wachsender Kontrolldruck: Blutproben im Stadtkrankenhaus Berlin 1934-1938 (Pawlowski, 1939, 77)

Die neuen Rechtsnormen ließen den Kontrolldruck insgesamt deutlich anwachsen. Diese Verschärfung ist umso bemerkenswerter, da insgesamt die Beschränkungen des Straßenverkehrs abgebaut wurden, deutlich etwa an der Aufhebung aller Geschwindigkeitsbeschränkungen 1934. Die Einstellung zur Motorisierung erhielt zugleich eine offenkundig rassenideologische Dimension. Dazu müssen wir uns nochmals mit dem schillernden Begriff des Blutes auseinandersetzen.

Blut galt im NS-Regime gemeinhin als Synonym für Rasse und als Symbol einer bestimmten Vergemeinschaftung. [44] In den Grundwerken der NS-Größen waren beide Bedeutungsebenen präsent, etwa, wenn Hitler über die „Blutvermengung des Ariers“, rassische „Blutvergiftung“, Herrenblut oder die „Reinhaltung“ des Blutes phantasierte. [45] Der tumbe Unsinn solcher Begriffe war durch Anthropologie und Biochemie gleichermaßen bestätigt worden [46], die Konsequenz waren inhaltsleerer Schwulst – so etwa bei Otto Bangert oder Alfred Rosenberg [47] – und beträchtliche Definitionsprobleme – so etwa beim Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre von 1935. Wer vom Blute schwelgte, wollte erst einmal nichts hören von wissenschaftlicher Analytik und differenzierender Kritik. Ernst Jünger betonte etwa schon 1926: „Das Blut ist der Brennstoff, den die metaphysische Flamme des Schicksals verbrennt. Was es sonst noch ist, wie seine Körperchen aussehen und wie sie chemisch reagieren, das ist für uns ohne Belang. Darüber mögen sich die Männer hinter den Mikroskopen auseinandersetzen. Mit solchen Fragen füllt der Geist Bücher, aber nicht das Leben den Schicksalsraum.“ [48] Blut stand hier für eine „Wahrheit“ eigener Qualität, stand für einen Ganzheitsmythos, der sich vorrangig im Ausschluss spezifisch definierter Andersartiger manifestierte. Für die Judendiskriminierung, -verfolgung und -vernichtung haben dies etwa Alexandra Przyrembel oder Beate Meyer an den Beispielen von „Rassenschande“ und „jüdischen Mischlingen“ analysiert. [49]

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„Blutvermischung“ und „Rassenschande“ in der populären Belletristik bzw. als nationalsozialistischer Wandspruch (Dinter, 1917, I (l.); Neues Volk 5, 1937, H. 6, 4)

Doch die hierin zu Tage tretende Wissenschaftsferne war nicht charakteristisch für zahlreiche alltägliche Varianten der Biopolitik. Die chemische Analyse des Blutes im Widmarkverfahren vermochte schließlich auch Wahrheit hervorzubringen, konnte sie im Kontext bestehender Gesetze und Ideologien doch scheinbar sicher zwischen jenen scheiden, die im Sinne der deutschen Verkehrsgemeinschaft handelten und denen, die ihre eigenen Bedürfnisse höher achteten bzw. aufgrund ihrer Erbanlagen keine andere Wahl treffen konnten. Mochte der chemische Analysetisch der Gerichtsmediziner auch ideologisch indifferent sein, in der spezifischen Konfiguration von NS-Verkehrspolitik, Rassenideologie und den fast sämtlich der NSDAP angehörenden Gerichtsmedizinern, war die Blutprobe Teil und Ausdruck einer spezifisch nationalsozialistischen Gouvernementalität.

Der Verkehrsteilnehmer im Fokus der nationalsozialistischen Gouvernementalität

Um diese innere Verbindung von Wissen, Macht und schließlich Subjektivierung angemessen zu verstehen, ist ihre Binnenlogik, ihre – im Foucaultschen Sinne – Ökonomik in den Blick zu nehmen. Alkoholkonsum war erst einmal ein Verlust von – im Wortsinne – volkswirtschaftlichen Werten.

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Unproduktive Ausgaben: Plakat zur Gesundheitsaufklärung (Neuland 43, 1934, 141)

In der Öffentlichkeit war von jährlich einer Milliarde Reichsmark die Rede, die „der produktiven Volkswirtschaft verloren“ [50] gehe. Der Kampf gegen den Alkohol am Steuer wurde als Kampf um die materiellen und ideellen Grundlagen der Volksgemeinschaft und ihrer expansiven Dynamik verstanden. Es ging zudem um den völkischen Grundbestand, um den Schutz vermeintlich reinen Blutes, denn, es „werden wertvollste Menschenleben regimenterweise vernichtet in einem völkischen Selbstbehauptungskampf, in dem jeder einzelne unersetzlich ist.“ [51]

Derartige Überlegungen wurzelten in den Degenerationsvorstellungen, die in Hygiene und Eugenik seit der Jahrhundertwende popularisiert wurden. Doch nicht allein rassenhygienische Vorstellungen griffen hier. Vielmehr vermengten sie sich mit bis heute praktizierten Simulationstechniken der Psychotechnik bzw. der Arbeitsphysiologie.

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Simulationstechniken: Reaktionstest am Dortmunder Kaiser-Wilhelm-Institut für Arbeitsphysiologie 1932 (Graf, 1932, 175)

Sie sehen oben etwa einen Probanden bei einem Reaktionstest, unten einen beim Ringtest, mit dem motorische Fähigkeiten bei Trunkenheit erkundet wurden. [52]

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Psychotechnische Versuche zur Alkoholwirkung in Göttingen 1938 – Aufstecken von Ringen (Danger, 1938, 7 (l.), 10)

Einschlägige Versuche wurden in den 1930er Jahren wieder und wieder durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit spezifisch definierter Gruppen genauer auszuloten. [53] Autofahren galt als „Arbeit mit einer gewissen geistigen Konzentration“ [54]. In der Wehrmacht, genauer in der Militärärztlichen Akademie, konzentrierte man sich seit 1937 auf Marsch- und Schießleistungen, die Reaktionsfähigkeit, das Wärmegefühl sowie die sog. „Giftfestigkeit“ der Krieger. [55] Als Resultat galt während des Dienstes ein striktes Alkoholverbot für Fahrer und „Selbstdisziplin bis zum Aeußersten!“ [56]. Steuerung und Optimierung des Mängelwesens Mensch im Sinne nationalsozialistischer Ziele standen dabei im Mittelpunkt, einschlägige Forschungen an Rauschverhütungs- und Ernüchterungsmitteln verdeutlichen dies. [57]

Diese Simulationstechniken belegten, dass Alkohol am Steuer eingeschränkte Reaktionszeiten, verringerte Konzentrationsfähigkeit, motorische Störungen und Sinnesbeeinträchtigungen verursachte.

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Alkohol als Koordinierungsgift: Lehrtafel des Reichsausschusses für Volkgesundheitsdienst (Ludorff, 1942, 293)

Parallel wurden die Grenzwerte einer erheblichen Verkehrsgefährdung, die Widmark noch bei 1,6 Promille vermutet hatte, in den 1930er Jahren erheblich reduziert. Die Gerichtsmediziner, die nicht nur die meisten Analysen durchführten, sondern ebenso die Forschung dominierten, erklärten Fahrer mit Blutalkoholwerten zwischen 0,7 und 0,9 Promille Ende der 1930er Jahre als grundsätzlich fahrunfähig. [58] Die Festschreibung der Grenzwerte verstärkte einerseits die Tendenz zu einer strikten Strafpraxis, auch wenn aufgrund verschiedener Sicherheitsmargen und der individuell nach wie vor variierenden Alkoholwirkung erst ab 1,3 Promille quasi automatisch abgeurteilt wurde.

Anderseits aber stellte der Diskurs einseitig auf den trunksüchtigen Fahrer ab, während die zahlreichen anderen unfallrelevanten Faktoren meist ausgeblendet wurden. Nicht passive und aktive Verkehrssicherheit, nicht Defizite von Autos, Straßen, Verkehrszeichen und Beleuchtung standen zur Debatte, sondern die Denunziation, Bestrafung und Erziehung betrunkener Verkehrsteilnehmer: [59] Aufgrund der volkswirtschaftlichen und volksbiologischen Schäden erschienen Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen daher unabdingbar, wollte man die Leistungsfähigkeit des Volkes steigern.

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Mäßigkeit als Arbeit für die Volksgemeinschaft: Plakat 1939 (Neuland 48, 1939, 235)

Derartige Zielsetzungen hatte der Einzelne zu verinnerlichen. „Freiheit, die dem Einzelnen erlaubt, zu tun, was er will, kennt das neue Deutschland nicht mehr.“ [60] Die Blutprobe erlaubte, zwischen Volksgenossen und Gemeinschaftsfremden zu unterscheiden. [61] Vor dem Hintergrund einer rassenhygienisch begründeten Kriminalisierung des Alkoholismus hatten betrunkene Unfallverursacher nicht nur Geld-, Haft- und selbst Todesstrafen zu erwarten, vielmehr erlaubten die 1933 erlassenen Gesetze gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher bzw. zur Verhütung erbkranken Nachwuchses auch eugenische Maßnahmen, etwa die Sterilisation. [62] Die Verkehrsgemeinschaft zielte auf rücksichtsvoll agierende Fahrer, deutlich ersichtlich im bis heute grundsätzlich geltenden Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, nach der jeder sich so zu verhalten habe, das er den Verkehr nicht gefährde und sein Verhalten keinen anderen schädige oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindere oder belästige. Im Rahmen nationalsozialistischer Gouvernementalität erlaubten derartige Generalklauseln umfassende Ausgrenzungen: „Wir haben im deutschen Volk nach Schätzungen der Fachleute etwa 6 Millionen Menschen, die wir zu den Psychopathen, Neuropathen, Erregbaren, Asozialen und Antisozialen rechnen müssen. […] Sie sind heute auch Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger. Für viele dieser Leute ist ein Glas Bier oft verhängnisvoller als für einen Gesunden mehrere Gläser. Sie gehören als Konstitutionstypen zu den unsichtbaren Ursachen der Unfälle.“ [63] Kampf dem Verkehrstod meinte immer auch Kampf für eine leistungsfähige, rassisch und charakterlich einwandfreie deutsche Verkehrs- und Volksgemeinschaft. Mochte die Blutprobe auch wissenschaftlich „objektiv“ sein, im Kontext der nationalsozialistischen Gouvernementalität diente sie den Zielen eines ausgrenzenden und tendenziell eliminatorischen Rassismus.

Die Praxis der Biopolitik

Blicken wir abschließend auf Techniken der Subjektivierung. Die Praxis der Biopolitik angesichts von Trunkenheit am Steuer griff spätestens seit 1937 auf repressive Maßnahmen zurück, die etwa durch die seit 1935 verstärkt einsetzende Zurschaustellung von sogenannten „Rassenschändern“ [64] eingeübt wurden: die Anprangerung von Straftat und Straftätern.

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Betrunkene als Volksfeinde: Plakat für Abstinenz im Berufsverkehr und Schaustellung eines Unfallwagens in Halle a.S. 1938 (Der Kämpfer 1935, Nr. 2, 1 (l.); Neuland 47, 1938, 354)

Dabei blieb die Anprangerung jedoch auf Objekte – oben ein Unfallfahrzeug inmitten von Halle – bzw. auf zuerst Namen und Adresse, dann vielfach auf Fotos der einschlägig straffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer beschränkt. [65] Wiederholt wurden 1939 Presseberichte lanciert, nach denen betrunkene Unfallverursacher nicht nur in Haft genommen, sondern gleich ins Konzentrationslager verschickt wurden. [66] Für die große Mehrzahl der Gerichtsmediziner und staatlich Verantwortlichen war dies zwingende Notwehr, da die Gesetze der Verkehrsgemeinschaft verteidigt werden mussten. Es galt, „die Gesamtheit unserer Nation vor den wilden Uebergriffen einzelner Egoisten zu befreien“ [67]. Diese Härte sollte nach der Vorstellung der Temperenzbewegung und der vielfach für ein völliges Alkoholverbot im Straßenverkehr eintretenden Gerichtsmediziner auch für die Interessenvertreter der Automobilisten gelten.

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Inkriminierte Indifferenz gegenüber Alkohol am Steuer: ADAC-Aktivitäten in der Kritik (Neuland 46, 1937, 29 (l.); Der Kämpfer 1935, Nr. 2, 2)

Derartige Zeugnisse verwiesen nicht nur auf Interessenunterschiede im polykratischen NS-System. Die neuen Institutionen, Verfahren, Analysen und Reflexionen, Berechnungen und Taktiken im Umgang mit der Trunkenheit am Steuer dienten im Sinne nationalsozialistischer Gouvernementalität immer auch der Ausbildung einer spezifisch völkischen Subjektivität, die von der Mehrzahl der Bevölkerung auch grundsätzlich praktiziert wurde: Der Einzelne konnte wählen, wie er sich den Vorgaben gegenüber verhielt, wurde durch begrenzte Wahlfreiheit durchaus als selbstverantwortliches Subjekt definiert. Diese Freiheit war Teil eines spezifisch nationalsozialistischen Erziehungsprojektes, das sich des neuen Wissens um den Blutalkohol bediente, um gemeinschaftskonformes Handeln und Denken zu produzieren. Temperenzbewegung und auch staatliche Stellen hatten während der Weimarer Republik nur allgemein auf die Gefahren des Alkohols am Steuer verwiesen.

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Verhaltene öffentliche Hinweise: Straßenplakat der Deutschen Guttempler in Bremen 1930 (Neuland 39, 1930, Sp. 621-622)

Sie sehen dafür oben ein recht typisches Beispiel. Die Aufklärungsmedien und -kampagnen der NS-Institutionen waren dagegen nicht nur strikter, sondern knüpften Verhaltenserwartungen stetig an das überlegene Wissen der Physiologie und Gerichtsmedizin.

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Aufklärung über die Wirkungen von Alkohol am Steuer: Plakat 1935 (Neuland 44, 1935, 66)

Die nationalsozialistische Gouvernementalität bemühte sich um wissenschaftlich unterfütterte Argumente und versuchte dadurch rechtskonformes Handeln und Denken herbeizuführen. Es galt, selbstgeleitete Mechanismen der Sicherheit zu entwickeln, um so Verkehrsgeschehen und völkische Gemeinschaft stabilisierten. Die Blutprobe selbst konnte dabei durchaus auch der Entlastung Beschuldigter dienen.

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Nationale Aufladung: Der deutsche Fahrzeugführer trinkt nicht! (Neuland 45, 1936, 59)

Obwohl moderne Marketingmethoden bekannt waren und praktiziert wurden, lehnten die in das NS-Gesundheitssystem integrierten Temperenzvereine sowie die Reichsstelle für die Sucht- und Rauschgiftbekämpfung ein allzu drastisches Death-Marketing, wie es beispielsweise in den USA nicht unüblich war, als „undeutsch“ ab.

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„Undeutsche“ Schockwerbung gegen Alkohol am Steuer in den USA (Neuland 48, 1939, 62)

Deutsche Aufklärungsbestrebungen banden die Information demgegenüber immer wieder an unmittelbar politische Bezüge, insbesondere die Imperative der NS-Verkehrspolitik. Zugleich wurden Botschaften von Mäßigung und Nüchternheit mit volksbiologischen Verpflichtungen des Einzelnen angesichts des sog. „Rassengiftes“ Alkohol gekoppelt.

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„Rassegift“ Alkohol: Plakat 1934 (Neuland 43, 1934, 67)

Die nationalsozialistische Gouvernementalität zielte auf ein bewusstes und überzeugtes Gehorchen, ließ eine gewisse Widerspenstigkeit aber durchaus zu. Der Anspruch des Staates auf Biopolitik zur Unfallprävention stand auch dadurch nie in Frage. [68]

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Neue Verkehrswege, neue Normvorgaben und neue Chancen zum Gehorsam (Ludorff, 1942, 295)

Festzuhalten bleibt allerdings auch, dass die anvisierte Nüchternheit im Verkehr nicht erreicht, dass bestenfalls eine Stabilisierung auf hohem Niveau bewirkt wurde. Trotz des Verweises auf wissenschaftliches Wissen und ihre Objektivierungsverfahren blieb die Akzeptanz der Blutprobe begrenzt. Gerichtsmediziner klagten über die Ignoranz der Massen: „Wohl kein Thema ist in den letzten Jahren in den Laienkreisen so viel erörtert worden, wie das Thema ‚Alkohol und Alkoholunfall‘, und über nichts sind mehr widersprechendere Meinungen abgegeben worden, als hierüber.“ [69] Geradezu empört hieß es: „Gegen die Blutentnahme wurde von allen Seiten Sturm gelaufen. Sie wurde als ein lebensgefährlicher Eingriff bezeichnet“.

Zum eigentlichen Kampffeld zwischen gouvernementaler Führung und trinkfreudigen Alkoholfahrern entwickelten sich einerseits der Markt, anderseits die Gerichte. Seit 1936 nahmen die Angebote von und die Nachfrage nach sog. Ernüchterungsmitteln beträchtlich zu, ohne dass derartige Ausweichhandlungen aber zu größeren Erfolgen führten. [70] Vor Gericht wurde dagegen immer wieder die Frage individueller Besonderheiten und Abweichungen verhandelt, die durch die Blutprobe und die damit verbundenen Normsetzungen grundsätzlich unterbunden werden sollte. [71] Die auch innerhalb der Gerichtsmedizin, insbesondere aber zwischen den verschiedenen Lebenswissenschaften bestehenden Interpretationsunterschiede führten zu einem regen Gutachterwesen, das gute Nebeneinkünfte garantierte. [72] Die gouvernementale Führung konnte dadurch jedoch nicht wirklich beeinträchtigt werden. Im Gegenteil: Im Rahmen der Wehrmacht und der Besatzungspolitik weitete sich das deutsche System während des Zweiten Weltkrieges über weite Teile Europas aus, während die gerichtsmedizinische Kontrolle von Verkehrsunfällen in der Blutalkoholuntersuchungsstelle der Berliner Militärärztlichen Akademie zentralisiert wurde. [73]

Zusammenfassung und Ausblick

Lassen Sie mich abschließend auf meine fünf Ausgangsfragen zurückkommen und sie beantworten.

Erstens: Die Verbindung von Blut und Alkohol wurde innerhalb der frühen Physiologie und Biomedizin ausgetestet, und als ein möglicher Indikator für Grade der Gefährdung durch zivilgesellschaftliche Akteure, durch Kraftfahrer, propagiert. Die staatlichen Instanzen zögerten lange, und griffen erst zu als die Widmarksche Blutprobe offenbar verlässliche Resultate erbrachte. Die Profanisierung des Blutes durch die Naturwissenschaft war weniger bedeutsam als der gemeinsame Fluchtpunkt einer im Blute liegenden Wahrheit über den Alkoholkonsum und auch den Trinkenden.

Zweitens: Die Blutprobe setzte sich in Deutschland durch, als die Methode elaboriert war, als die rechtsstaatlichen Widerstände gebrochen waren, die neue auf Automobilisierung setzende Verkehrspolitik eine Hege des deutschen Menschen erforderlicher machte und mit dem Begriff der Verkehrsgemeinschaft eine neue Forderungsmentalität etabliert worden war. Sie war zugleich funktional für die in sich heterogene NS-Verkehrspolitik, da nicht die Defizite der Infrastrukturmaßnahmen oder der Sicherheitstechnik im Mittelpunkt standen, sondern vielmehr der trunksüchtige Verkehrsteilnehmer. Qualitativ-individualisierende Verfahren traten gegenüber der messenden Quantifizierung in den Hintergrund.

Drittens: Führende Gerichtsmediziner bestätigten die Aussagekraft der Wahrheitstechnik Blutprobe. Als Herren des Verfahrens profitierte die relativ kleine Profession von der zunehmend obligatorischen neuen Objektivierungstechnik – und als Ergebnis lässt sich eine weit überdurchschnittliche Loyalität gegenüber und Identifikation mit Staat und NSDAP ausmachen. Sie wandten das neue Wissen im Sinne der gouvernementalen Führung an, differenzierten und verbesserten es, arbeiteten so – wissend um die rassenideologischen Implikationen – dem Führer entgegen.

Viertens: Die Geschichte der Blutprobe zeigt, dass ein Blick auf analytisch isolierte Techniken nicht ausreicht, um ihre Affinität zu bestimmten Formen gouvernementaler Führung nachzuweisen. Die Blutprobe war während des Nationalsozialismus Ausdruck der NS-Ideologie, erlaubte sie doch Biopolitik im Sinne des Regimes. In den 1950er und 1960er Jahren, als Hunderttausende von Führerscheinen eingezogen wurden, Trunkenheit am Steuer das zweithäufigste Strafdelikt war und zehntausende in die Gefängnisse wanderten, ohne dass dadurch der Anstieg der getöteten Verkehrsopfer auf fast 20.000 pro Jahr gebrochen werden konnte, verhinderte die damit verbundene Fokussierung auf den Promillewert eine differenzierte Einzelfallbewertung und förderte die Vernachlässigung moderner Sicherheitstechnik und neuer Ansätze der Rechtspflege. Gleichwohl entsprach und entspricht ihr Einsatz den Ansprüchen an „Objektivierbarkeit“ im demokratischen Rechtsstaat, gilt sie bis heute zu Recht „als wertvolles Beweismittel mit hoher Aussagekraft“ [74]. Der zeithistorische Kontext ist vielfach wichtiger als die Wahrheitstechnik selbst.

Fünftens: Auch die allgemeine NS-Forschung kann an diese Fallstudie vielfach anknüpfen:

Die Einführung der Blutprobe war Teil und Ausdruck eines gouvernementalen Erziehungs- und Subjektivierungsprozesses, der auf rassistisch gebrochene Argumente und Gemeinwohlorientierung setzte. Der „Volksstaat“ gründete nicht vorrangig auf Bestechung und materielle Vorteile, sondern auf Subjektivierungsprozessen, deren Chance für Gehorsam die Mehrzahl der Deutschen aufgriff. Dies erlaubt differenzierte Aussagen zur Frage der Ursachen für die Loyalität zum Regime.

Die Blutprobe wurde vorrangig auf die „deutsche“ Gesellschaft angewandt und lässt die Unbedingtheit in der Anwendung eines Reinheitsmythos auch abseits der Verfolgung „undeutscher“ Minderheiten aufscheinen. Ausgrenzungs- und Reinigungsmechanismen griffen tiefer und weiter als dies in vielen Studien und Handbüchern mit ihrer Fokussierung auf Judenverfolgung, Judenmord und die Kriegszeit aufscheint.

Das schillernde Konzept polykratischer Herrschaft sollte vor dem Hintergrund einschlägiger Studien insbesondere um Wissensakteure ergänzt werden. Die in der Forschung gängige gesonderte Analyse staatlicher, staatlich-wirtschaftlicher und wissenschaftsimmanenter Interessenlagen greift häufig zu kurz und könnte ertragreich durch Studien ergänzt werden, in denen die Konfigurationen zwischen Regierung, Wissen, Ökonomie und Subjektivierung genauer ausgelotet werden. Dies betrifft auch die Ausdifferenzierung nicht sehr trennscharfer Typologien, wie etwa der Fraenkelschen Unterscheidung von Ordnungs- und Maßnahmenstaat.

Die Foucaultsche Gouvernementalitätsthese erlaubt letztlich eine spannende vergleichende Perspektive zwischen nationalsozialistischen und anderen Formen gouvernementaler Führung. Dies gilt sowohl für die Vorläufer als auch die vielen Kontinuitäten des NS-Regimes, die wir so gerne ausblenden, die wir im Regelfall aber auch weder kennen, noch kennen wollen. Der Schlagschatten des Nationalsozialismus ist allseits sichtbar – doch es ist zugleich der Schlagschatten einer modernen Biopolitik, die unseren Alltag allseits durchzieht.

Uwe Spiekermann, 30. November 2024

Quellen- und Literaturhinweise

[1] Michel Foucault, Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft, Frankfurt a.M. 1973; Ders., Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt a.M. 1977.
[2] Martin Saar, Macht, Staat, Subjektivität. Foucaults Geschichte der Gouvernementalität im Werkkontext, in: Jürgen Martschukat (Hg.), Geschichte schreiben mit Foucault, Frankfurt a.M. und New York 2002, 23-45, hier 30.
[3] Michel Foucault Die „Gouvernementalität“ (Vortrag), in: Ders., Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits, Bd. III: 1976-1979, hg. v. Daniel Defert u. Francois Ewald, Frankfurt a.M. 2003, 796-823, insb. 820.
[4] Vgl. Susanne Krasman, Gouvernementalität: Zur Kontinuität der Foucaultschen Analytik der Oberfläche, in: Martschukat (Hg.), 2002, 79-94, hier 88.
[5] Klaus Richter, Motorisierung und Trinksitten, Berlin o.J., 21.
[6] Vgl. etwa BRAUN, Christina v. Christina und Christoph Wulf (Hg.), Mythen des Blutes, Frankfurt a.M. und New York 2007.
[7] Moriz Heyne, Deutsches Wörterbuch, Bd. 1, Leipzig 1890.
[8] Vgl. etwa [Otto] de Terra, Bekämpfung der Trunksucht durch die Eisenbahnverwaltung, Der Arbeiterfreund 35, 1897, 381-383; Ders., Alkohol und Verkehrssicherheit, Deutsche Monatsschrift für das gesamte Leben der Gegenwart 9, 1905/06, 663-670. Anlass waren meist Unfälle, verursacht durch Alkoholkonsum der Schrankenwärter und des Fahrpersonals. Vgl. als Einblick in die reichhaltige Publizistik Paul Schenk, Die Alkoholfrage. 1. Halbjahr 1906, Aerztliche Sachverständigen-Zeitung 12, 1906, 264-268, hier 268.
[9] Automobil und Alkohol, Zeitschrift für Socialwissenschaft 10, 1907, 253.
[10] Automobil und Alkohol, Mäßigkeits-Blätter 26, 1909, 17-21.
[11] J. Fog, Die ärztliche Untersuchung betrunkener Kraftwagenführer. (Ergebnisse aus 1000 Untersuchungen für die Kopenhagener Polizei.), Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 17, 1931, 73-88, v. a. 73-76.
[12] Paul Camerer, Die Bedeutung der Blutuntersuchung zur Feststellung von Alkoholeinwirkung in polizeilichen und gerichtlichen Fällen, insbesondere bei Kraftfahrzeugunfällen und die Eignung der Blutalkoholbestimmung nach Widmark, Zeitschrift für Medizinalbeamte 46, 1933, 194-201, hier 195.
[13] Fritz Schwarz, Der Alkoholnachweis in der forensischen Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Technik, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 10, 1927, 377-407, hier 377.
[14] Vgl. etwa Godfrey Carter, Alcohol and the motorist. Alcoholic concentration in urine as a test of intoxication, British Medical Journal 1927, Nr. 3477, 333-335.
[15] Einen Überblick insbesondere über das Niclouxsche Verfahren bei Waldemar Schweisheimer, Der Alkoholgehalt des Blutes unter verschiedenen Bedingungen, Med. Diss. München, Leipzig 1913. Vgl. auch H. Kionka, Der Alkoholgehalt des menschlichen Blutes, Jena 1927; Erich Aue, Der Alkoholspiegel im Blut unter verschiedenen Bedingungen, Jena 1938.
[16] Müller-Hess und Wiethold, Ueber die Widmarksche Methode der Alkoholbestimmung im Blut und ihre praktische Bedeutung für die Kriminalpolizei, Kriminalistische Monatshefte 7, 1933, 1-5, 27-32, hier 2.
[17] R.M. Mayer, Zur Methodik der Alkoholbestimmung, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 18, 1932, 638-646, hier 639.
[18] Zur Person vgl. R.C. Baselt, Introduction. Erik Matteo Prochet Widmark 1889-1945, in: E.M.P. Widmark, Principles and Applications of Medicolegal Alcohol Determination, Davis 1981, V-VIII; Rune Andréasson und A. Wayne Jones, The Life and Work of Erik M.P. Widmark, American Journal of Forensic Medicine and Pathology 17, 1996, 177-190.
[19] E[rik] M.P. Widmark, Die theoretischen Grundlagen und die praktische Verwendbarkeit der gerichtlich-medizinischen Alkoholbestimmung, Berlin und Wien 1932.
[20] Zur Methode vgl. aus der Fülle der Literatur Robert Kriebs, Der Nachweis von Alkohol im Blut nach Widmark und seine Bedeutung für die gerichtliche Beurteilung von Verkehrsunfällen, Berlin-Dahlem 1934; Friedrich Masius, Ueber die Widmark’sche Blutprobe auf Alkohol. Eine experimentelle Nachprüfung auf Genauigkeit und praktische Verwendbarkeit des Verfahrens, Med. Diss. Marburg 1934.
[21] Josef Koller, Über die Durchführung der chemisch-analytischen Blutalkoholbestimmung nach Widmark und deren forensische Bedeutung. (Vorläufige Mitteilung.), Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 21, 1933, 269-274, hier 269; Gottfried Jungmichel, Die praktische Bedeutung der Widmarkschen Alkholbestimmung im Blut für die Rechtspflege, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 21, 1933, 463-473, hier 463.
[22] R[une] Andréasson und A. W[ayne] Jones, Historical Anecdote Related to Chemical Tests For Intoxication, Journal of Analytical Toxicology 20, 1996, 207-208.
[23] Vgl. etwa Ermel, Die schwedische Blutprobe auf Alkohol als Beweismittel im Strafverfahren, Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht 26, 1932, Sp. 674-675 sowie dann insbesondere Gottfried Jungmichel, Alkoholbestimmung im Blut. Methodik und forensische Bedeutung, Berlin 1933.
[24] Holzer, 1933, 284.
[25] Hugo Decker, Über die interferometrische Bestimmung des Blutalkoholgehaltes, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 33, 1940, 33-43, hier 43.
[26] Vgl. etwa Josef Koller, Zur Technik der quantitativen Alkoholbestimmung im Blut nach der Methode von Widmark, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 19, 1932, 513-515; H.R. Kanitz, Bemerkungen zur Technik der Blutalkoholbestimmung nach Widmark für Reihenuntersuchungen, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 24, 1935, 273-274; Günther Weyrich, Ein vereinfachtes Wägeverfahren für die quantitative Alkoholbestimmung im Blute nach Widmark, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 28, 1937, 354-358; G[ottfried] Jungmichel, Der Alkoholgehalt des Blutes und seine kriminalistische Bedeutung bei Verkehrsunfällen, 3. Aufl., Berlin-Dahlem 1939.
[27] Hierzu im Grundsatz kundig und detailliert Friedrich Herber, Gerichtsmedizin unterm Hakenkreuz, Paderborn 2006.
[28] Gerhard Buhtz, Begrüßungsansprache. Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche, soziale Medizin und Kriminalistik auf der 29. Tagung in Innsbruck vom 15. bis 17. Mai 1940, Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 34, 1940, 1-7, hier 3 bzw. 7 (folgende Zitate).
[29] Otto Landt, Alkohol und Verkehrsgenuß. Trunkenheit ist zu messen, Neuland 43, 1934, 5.
[30] Erik M.P. Widmark, Untersuchungsobjekte für gerichtlich-medizinische Alkoholanalysen, Forschungen zur Alkoholfrage 46, 1938, 122-130, hier 123.
[31] Einen Eindruck vermitteln A. Gronover, Chemische und physikalische Bestimmungsmethoden von Alkohol im Blut, Zeitschrift für Untersuchung der Lebensmittel 70, 1935, 34-40, insb. 34; Müller-Hess und Wiethold, 1933.
[32] Als Einführung kann dienen Christopher Kopper, Modernität oder Scheinmodernität nationalsozialistischer Herrschaft. Das Beispiel der Verkehrspolitik, in: Christian Jansen, Lutz Niethammer und Bernd Weisbrod (Hg.), Von der Aufgabe der Freiheit. Politische Verantwortung und bürgerliche Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Festschrift für Hans Mommsen zum 5. November 1995, Berlin-West 1995, 397-411.
[33] Vgl. Dietmar Fack, Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885-1945, Opladen 2000.
[34] Vgl. hierzu differenziert Dorothee Hochstetter, Motorisierung und „Volksgemeinschaft“. Das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK) 1931-1945, München 2005, insb. 151-157 sowie allgemeiner Norbert Stieniczka, Wegbereiter auf bereiteten Wegen? Das Automobil als konservatives Symbol für Modernität, in: Ute Schneider und Lutz Raphael (Hg.), Dimensionen der Moderne. Festschrift für Christoph Dipper, Frankfurt a.M. u. a. 2008, 403-421.
[35] Vgl. Hochstetter, 2005, 374.
[36] Zu behaupten, „Die Trunksucht war ein Hauptbestandteil der Nazi-Ideologie“, so Hjalmar Schacht in seiner Aussage vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg am 30.04.1946 (zit. n. Peter Steinkamp, Zur Devianz-Problematik in der Wehrmacht: Alkohol- und Rauschmittelmissbrauch bei der Truppe, Phil. Diss. Freiburg i.Br. 2008 (Ms.), 1), ist daher kaum angängig, mag es für bestimmte männerbündische Strukturen des NS-Regimes auch zugetroffen haben.
[37] Werner Haselier, Die Unfallrolle des Alkohols im Kraftfahrzeugverkehr, Med. Diss. Münster, Gelsenkirchen 1941, 17.
[38] Zit. n. Camerer, 1933, 194.
[39] Entziehung des Führerscheins wegen Trunkenheit, Neuland 44, 1935, 122.
[40] Vgl. Herbert Elbel, Blutalkoholkonzentration und Alkoholwirkung, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 28, 1937, 64-75, hier 65.
[41] Zu Himmlers Verwendung des Begriffs Blut s. Heinrich Himmler. Geheimreden 1933 bis 1945 und andere Ansprachen, hg. v. Bradley F. Smith und Agnes F. Peterson, Frankfurt a.M., Berlin-West und Wien 1974, 53-57.
[42] Ferd[inand] Goebel, Kampf dem Verkehrstod! Unfälle und ihre Ursachen, Berlin-Dahlem 1937, 15.
[43] G[ottfried] Jungmichel, Der Alkoholgehalt des Blutes und seine kriminalistische Bedeutung bei Verkehrsunfällen, 3. Aufl., Berlin-Dahlem 1939, 16.
[44] Blut, in: Cornelia Schmitz-Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin und New York 1998, 109-110.
[45] Adolf Hitler, Mein Kampf, 743.-747. Aufl., München 1942, 313, 316, 319.
[46] Vgl. hierzu schon Peter Weingart, Jürgen Kroll und Kurt Bayertz (Hg.), Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt a.M. 1988, insb. 355-381. Als Beispiel zeitgenössischer Kritik vgl. Hugo Iltis, Der Mythos von Blut und Rasse, Wien 1936.
[47] Otto Bangert, Gold oder Blut: Wege zur Wiedergeburt aus dem Chaos, München 1927; Alfred Rosenberg, Der Mythos des 20. Jahrhunderts. Eine Wertung der seelisch-geistigen Gestaltenkämpfe unserer Zeit, 33.-34. Aufl., München 1934, insb. 22, 258, 560; Ders., Blut, Boden, Persönlichkeit, in: Ders., Blut und Ehre. Ein Kampf für deutsche Wiedergeburt. Reden und Aufsätze von 1919-1933, hg. v. Thilo v. Trotha, 5. Aufl., München 1935.
[48] Ernst Jünger, Das Blut [Standarte, 29. April 1926], in: Ders., Politische Publizistik. 1919 bis 1933, hg. v. Sven Olaf Berggötz, Stuttgart 2001, 191-196, hier 193, 194.
[49] Beate Meyer, „Jüdische Mischlinge“. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945, Hamburg 1999 (zu den Definitionsproblemen insb. 96-104); Alexandra Przyrembel, >Rassenschande<. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus, Göttingen 2003, insb. 24-42. Einseitig und vielfach fraglich dagegen Michael Ley, „Zum Schutze des deutschen Blutes …“. „Rassenschandegesetze“ im Nationalsozialismus, Bodenheim b. Mainz 1997.
[50] Pohl, Kampf dem alkoholbedingten Verkehrsunfall, in: Gegen den Mißbrauch – für Besseres! Ergebnisse der Jahrestagung / 6. bis 9. Oktober 1935 in Kiel / des Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus, Berlin-Dahlem 1936, 18-22, hier 18.
[51] Richter, o.J., 24.
[52] Otto Graf, Über den Zusammenhang zwischen Blutalkoholkonzentration und physischer Alkoholwirkung, Arbeitsphysiologie 6, 1932, 169-213; Georg Klatt, Neue Versuche über die Wirkung des Alkohols auf die Arbeitsleistung, Neuland 41, 1932, Sp. 513-515.
[53] Wilhelm Danger, Experimentelle Studien zur Frage der Beziehungen zwischen Blutalkoholgehalt und Alkoholwirkung, Med. Diss. Göttingen 1938; Herbert Bauer, Experimentelle Beobachtungen an Kraftradfahrern unter Alkoholeinwirkung, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 29, 1938, 193-199.
[54] Siegfried Joachim Voges, Über Alkohol und Verkehrsgefährdung, Med. Diss. Düsseldorf 1937, 2.
[55] W. Hecksteden und W. Fehler, Über den Einfluß körperlicher Arbeit auf die Geschwindigkeit der Umsetzung von Alkohol im menschlichen Körper, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 36, 1942, 311-318.
[56] Haselier, 1941, 28.
[57] Vgl. etwa H[erbert] Elbel und J. Schmelz, Über Rauschverhütungsmittel, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 33, 1941, 259-264; Herbert Elbel, Pervitin und Alkohol, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 36, 1942, 90-100.
[58] R. Strohmayer, Alkohol und Verkehrsunfall, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 29, 1937, 11-33; Elbel, 1937, 66-68.
[59] Dies betont auch in anderem Zusammenhang Geoffrey J. Giles, Drinking and Crime in Modern Germany, in: Peter Becker und Richard F. Wetzell (Hg.), Criminals and Their Scientists. The History of Criminology in international Perspective, Cambridge u. a. 2006, 471-485, hier 485.
[60] Theo Gläß, Stich und Hieb im Kampf gegen den Alkohol. 50 Fragen und Antworten, 3. Aufl., Berlin 1936, 24.
[61] Dies betonte schon vgl. [Konrad] Weymann, Alkoholmißbrauch und Kriminalität, Berlin-Dahlem 1931.
[62] Vgl. Ders., Die Bekämpfung der Trunksucht und ihrer Folgen im Dritten Reich, Berlin-Dahlem 1934.
[63] Ferd[inand] Goebel, Kampf dem Verkehrstod! Unfälle und ihre Ursachen, Berlin-Dahlem 1937, 9.
[64] Vgl. etwa zu den Breslauer Prangerumzügen Przyrembel, 2003, 74-75.
[65] Richter, o.J., 29, berichtet über eine Anordnung des Magdeburger Polizeipräsidenten v. 27. August 1938, nach der die Fotos der Unfallverursacher im Haupteingang des Polizeipräsidiums öffentlich aufgehangen werden mussten.
[66] Anton Eppel, Der durch eigenes Verschulden tödlich verunglückte Fußgänger und sein Blutalkoholgehalt, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 32, 1940, 312-316.
[67] Haselier, 1941, 27.
[68] Zur Präventionspolitik vgl. Beil, Alkoholbedingte Verkehrsunfälle in Frieden und Krieg, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 33, 1941, 265-286, hier 279.
[69] Haselier, 1941, 27 bzw. 28 (nächstes Zitat).
[70] Joachim Gutschmidt, Spezifität der Blutalkoholbestimmung nach Widmark, Klinische Wochenschrift 18, 1939, 58-59.
[71] W. Deckert, Die analytisch bedingte Fehlergröße bei der Blutalkoholbestimmung nach Widmark und der Fehlereinfluss durch die Art der Blutaufnahme, Klinische Wochenschrift 18, 1939, 1193-1195.
[72] Rudolf Manz, Zur Frage psychotechnischer und psychiatrischer Alkoholversuche für forensische Zwecke, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin 38, 1943, 168-190, insb. 168-169.
[73] Zur 1941 gegründeten Blutalkoholuntersuchungsstelle der Militärärztlichen Akademie vgl. Christoph Alex, Das Institut für Wehrgerichtliche Medizin der Militärärztlichen Akademie in Berlin 1938-1945, Med. Diss. Leipzig 1998, 65-75.
[74] Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), der deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTCH) zum Verzicht auf Blutentnahme bei Alkohol im Verkehr (2008) (https://www.gtfch.org/cms/index.php/sektorkommittee-der-dach). Vgl. auch Helmut Satzger, Die relevanten Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration im Strafrecht, Juristische Ausbildung 2013, 345-360; Alkohol im Straßenverkehr, hg. v. d. Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (2017) (https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/FS_Alkohol_im_Strassenverkehr.pdf).

Kinder und Süßwaren im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts

Seit Januar 2023 kämpft der grüne Ernährungsminister Cem Özdemir publikumswirksam gegen die Dickmacher der Industrie. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die an Kinder gerichtete Werbung für zu süße, zu fette und zu salzige Waren eingeschränkt werden, da sie zu einem ungesunden Lebens- und Ernährungsstil verführt. [1] Im Februar folgte ein Gesetzentwurf, der mittlerweile völlig verwässert ist – und als solcher wohl irgendwann vom Bundestag verabschiedet werden wird. [2] Derartige Werbeeinschränkungen für Süßwaren & Co. stehen in einer weit zurückreichenden Tradition von Jugendschutz und Kindererziehung. Schon Özdemirs Vorgänger haben sich an ähnlichen Schutzmaßnahmen versucht, sind gescheitert, mussten Kompromisse eingehen. [3] Und weit länger zurück reichen staatliche und insbesondere familiäre Debatten über das Schickliche, Gebotene und Erforderliche im Umgang der Kinder und Jugendlichen mit den süßen Verlockungen, mit den nicht immer klaren Erfordernissen einer gesunden Ernährung.

Für einen Historiker klingen diese stets engagiert geführten Debatten altvertraut: Schon Johann Peter Frank, Fackelträger der „medizinischen Polizei“ und der Sozialhygiene, fragte vor mehr als zwei Jahrhunderten: „Wäre es nicht besser den Verkauf solcher Naschwaaren besonders durch Fremde, gänzlich zu untersagen, und das ungesunde Zeug, wenn es von jemanden feil getragen würde, wegzunehmen?“ [4] Selbstverständlich, war die wohlmeinende Antwort – und das zu einer Zeit, in der das „Süße“ eine seltene Ausnahme war: Zucker war damals ein adeliges und bürgerliches Privileg, Honig ein aufwändiges und teures Hilfsmittel für die Bürger- und die Bauernfrau, für den Lebzelter. Um 1800 wurde hierzulande pro Kopf jährlich ein Kilogramm Zucker verzehrt, ein Wert, der sich in den folgenden fünfzig Jahren verdoppeln und bis 1913 verzwanzigfachen sollte. [5] Die Debatte über den rechten Umgang der Kinder (und der Erwachsenen) mit der durch die heimische Rübenzuckerindustrie kaum beworbenen und (in Preußen) von 1841 bis 1993 vernehmlich besteuerten Süße nahm daher schon im 19. Jahrhundert breiten Raum ein. Doch erst mit der Entwicklung sowohl einer modernen Ernährungswissenschaft, der Reformpädagogik als auch der Verbreiterung der Süßwarenangebote entstand im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts eine Konsumwelt, deren Konturen denen unserer Gegenwart entsprechen.

Süßwaren werden hierzulande von 60.000 Industriebeschäftigten produziert, das Inlandsangebot betrug 2022 2,64 Mio. Tonnen. [6] Handwerkliche Produkte kommen hinzu. Die Produzenten verstehen ihr Angebot als Ausdruck der Wünsche der Käufer. Sie verweisen auf eine Produktpalette mit zahlreichen zucker-, fett- oder salzreduzierten Angeboten. Süßwaren gäbe es mit Eiweiß und Ballaststoffen angereichert, gluten- oder laktosefrei, auch als vegetarische und vegane Optionen. [7] Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche, könnten demnach selbstbestimmt wählen. Werbeverbote würden nicht nur keinen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten und Arbeitsplätze gefährden, sondern letztlich Informationen über die breite Palette „guter“ Süßwaren unterdrücken.

Die folgenden Ausführungen werden sich nicht in das Getümmel ritualisierter Gegenwartsdebatten begeben. Sie werden sich stattdessen mit deren historischen Wurzeln beschäftigen. Das ist wichtig, denn in modernen, stets auf „Zukunft“, auf die „Verbesserung“ gerichteten Gesellschaften gelten Herkunft und Entwicklungspfade wenig. Sie gilt es gemeinhin zu brechen, zu nutzen oder zu bewahren – nicht aber in ihrer Bedeutung zu reflektieren.

Das Erbe des langen 19. Jahrhunderts: Kinderernährung und Naschwaren

Kinder galten teils bis ins 20. Jahrhundert hinein als kleine, unfertige Erwachsene. Die „Kindheit“ war ein möglichst rasch zu überwindendes Zwischenstadium, voller Launen und Irrungen. Eltern hatten die Aufgabe, ihre Kinder auf diesem Weg anzuleiten, sie mit Grundfertigkeiten auszustatten, sie arbeitsam und fleißig, fromm und sparsam zu machen, sie zugleich einzubinden in die bäuerliche Ökonomie und die Alltagszwänge einer Subsistenzwirtschaft. Kindheit setzt ein gewisses Wohlstandsniveau voraus, Zeit und materielle Mittel für einen Freiraum kindlichen Daseins abseits der Fron des Alltags. Dies war eng verwoben mit bürgerlicher Existenz – einem auf Produktion und Dienstleistungen basierenden Daseins – und aufklärerischem Gedankengut, das erst die Selbstständigkeit des Individuums propagierte, dann auch Sonderrechte der Frauen, der Kinder, später auch der Jugendlichen beschwor. [8] Ebenso wie Kindheit und Jugend historische Konstrukte sind, ist dies auch die Vorstellung einer engen, quasi anthropologisch determinierten Beziehung zwischen Kindern und Süßwaren.

Naschen oder der Umgang mit Gelüsten im familiären Umfeld

Naschen materialisierte zu Beginn der Neuzeit negative Selbständigkeit, unangemessenes Begehren. „Naschen war ein höchst ambivalentes Tun, ein Gradmesser der Tugend, ein Ausdruck von Erziehung und Charakter. Naschen war nah der Abirrung, der Vertierung des Menschen und der Sünde.“ [9] Es war keineswegs typisch für Kinder oder aber Frauen, sondern spiegelte auch unbürgerliches Erwachsensein, mangelnden (männlichen) Ernst und Leichtsinn im Umgang mit Besitz, mit der Ehre der Frauen. Umso wichtiger war aber die Erziehung im jungen, vermeintlich gut formbaren Kindesalter. Vor dem Hintergrund einer recht eintönigen Alltagskost waren Leckereien, falls verfügbar, von Beginn an umkämpft, nicht nur Zuckerwerk, sondern auch breiter verstandenes Naschwerk, etwa Obst oder Speisereste. Naschen bedeutete einen Übergriff, war Abkehr von Ideal der Ehrlichkeit: „Dem Naschen reicht brüderlich die Hand das Stehlen; in reiferem Alter eines trägen Menschen gesellt sich dazu Raub und Mord. Daher sei alles Naschen strenge untersagt, und bei öfterer Wiederholung mit unnachsichtlicher Strenge bestraft. Was die Eltern dem Kinde geben, soll es mit Dank annehmen; alles Uebrige betrachte es als ein unantastbares Heiligthum.“ [10]

Der Kampf gegen das Naschen war zudem immer ein Kampf um die Hierarchie innerhalb der Familie, um die Ordnung an der bürgerlichen Tafel. Naschen zerstörte den geregelten Ablauf der familiären Mahlzeiten: Das naschende Kind „Aufblät beym Tische sitzt, fast nichts mehr essen kann, / Glaub’s gerne, weil’s schon eh den Bauch gefüllet an.“ [11] Kinder sollten geregelt essen, geregelt wachsen, nicht außer der Zeit: „Daher lasse man sie reichlich essen, wenn es Zeit ist und sie Hunger haben, aber man wehre dem Naschen!“ [12] Das war Elternpflicht, Ausdruck von Sorge um das rechte Gedeihen.

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Das Naschen der Kleinen – gutbürgerlich und zunehmend geduldet (Das Buch für Alle 23, 1888, 108)

Neben Ehrlichkeit und Ordnung trat seit der Biedermeierzeit immer stärker auch die Erziehung zur Sparsamkeit, zur innengeleiteten Moderation. Kindern wurde zwar zunehmend zugestanden, einer „Naschpassion“ [13] frönen zu dürfen, doch gerade in einem Umfeld langsam wachsenden Wohlstandes schien es wichtig, recht zu haushalten, nur selten über die Stränge zu schlagen. Triebunterdrückung sei wichtig, denn stetes Naschen sei sowohl Raubbau am Körper als auch Verschwendung von materiellem Kapital. Recht eingesetzt könne es aber auch eine Investition sein, etwa bei verschenkten Süßwaren oder zur Repräsentation der gesellschaftlichen Stellung der Zöglinge.

Die Pädagogik hielt an diesen Idealen fest, obwohl sie um die soziale Bedeutung kleiner süßer Geschenke wusste, zumal für Freundschaft und Verwandtschaft. Kinder sollten solche Gaben abgeben, die Mutter sie ihnen dann geregelt, nach der verzehrten Mahlzeit, zubilligen. [14] Triebe seien zu lenken, ansonsten drohe Entartung und Verweichlichung. [15] Die süßen Gelüste der Kinder wurden durchaus ernstgenommen, aber zugleich als Erziehungsmittel genutzt. Es ging im frühen 20. Jahrhundert nicht mehr um die einseitige und strikte Verdammung vermeintlicher Sünden, sondern um einen vernünftigen, standes- und altersgemäßen Umgang mit dem Süßen.

Säuglings- und Kinderernährung als naturwissenschaftliche Intervention

Die sich wandelnden, in ihren Rahmensetzungen aber doch recht konstanten Erziehungsideale bezogen sich stets auf die Autorität der Wissenschaft. Das betraf anfangs die Humoralpathologie antiker Tradition mit ihren Vorstellungen von Säftefluss, innerer Balance, klar zu charakterisierenden Nahrungsmitteln. Zu viel Süßes war ein Faktor innerhalb einer breiteren diätetischen Gemengelage: Übermaß veränderte das Gemüt, bewirkte Unpässlichkeiten, dann Krankheiten. Die sich im zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts langsam entwickelnde organische Chemie und Physiologie verengte den Blick auf die nun stofflich definierte Nahrung, auf die im Zucker vorhandenen Kohlenhydrate, auf deren Stellung im Stoffwechsel von Mensch und Kind. Süßwaren wurden dadurch von überbordenden Moralisierungen befreit, galten als wichtiger Betriebsstoff der menschlichen Körpermaschine. Sie waren notwendig, zugleich aber eher zweitklassig, denn Eiweiß schien damals der eigentliche Baustoff der Muskelbildung und des Wachstums zu sein.

Ähnlich wie viele Pädagogen zielten die frühen Ernährungswissenschaftler auf die Ordnung des Lebens, stärker noch auf die des Überlebens. Kindersterblichkeit war damals alltäglich, stieg seit den 1820er Jahren stetig an, erreichte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedrückende Höhen: Jedes fünfte Kind verstarb vor seinem ersten Geburtstag, Interventionen waren daher unabdingbar – zum Schutz der Säuglinge, zur Erziehung der Eltern, zumal der Mutter. Kinder besaßen offenbar eine andere Physiologie als Erwachsene, zugleich aber war ihr Nahrungsbedarf einfacher, entsprach den biologischen Zielen von Wachstum und Kraftbildung, folgte noch nicht individuellen Vorlieben. Tier- und Kinderernährung schienen unmittelbar vergleichbar. [16]

Richtige Säuglings- und Kinderernährung konnte – so das Versprechen vieler Wissenschaftler – Aufzucht und Nährerfolg garantieren. Die markant unterschiedlichen Sterblichkeitsziffern von gestillten und ungestillten Kindern unterstrichen zugleich, dass das Stillen, die „natürliche“ Ernährung mit Muttermilch, der beste Garant für das Überleben war. Gestillt wurden damals nur zwei Drittel bis drei Viertel aller Säuglinge. Kuhmilch war die gängige Alternative, doch die sich damals rasch entwickelnde Bakteriologie wies nach, dass deren Gärung für den „Sommergipfel“ der Todesfälle mit verantwortlich war. Die Folge war eine rasch wachsende Zahl von künstlichen, möglichst sterilen Nährpräparaten. Sie entsprachen dem Ideal der Muttermilch, bauten diese gleichsam nach. Milchpräparate stellten das Eiweiß in den Mittelpunkt, Mehlpräparate die Kohlenhydrate. Fast alle erfolgreichen Angebote aber nutzten Zucker, um einerseits der eingedickten milchigen Flüssigkeit Textur zu verleihen, um anderseits die pulverartigen Mehle geschmacklich zu verbessern.

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Nestlés Kindermehl – eine gesüßte Nährspeise (Sonntags-Zeitung fürs Deutsche Haus 13, 1909/10, H. 1, 9)

In den 1890er Jahren waren diese Kindernährmittel alltäglich – die wachsende Stillpropaganda dieser Zeit war eine Reaktion auf den Erfolg einer neuen süßen Industrie. Sie standen für den hohen Gesundheitswert industriell gefertigter Kinderprodukte, für eine lebensrettende und zugleich relativ bequeme (wenngleich teure) Alltagshilfe. Sie prägten nicht nur den Geschmack vieler Säuglinge und Kleinkinder, sondern standen zugleich auch für den Gesundheitswert vieler anderer Süßwaren. Schokolade wurde im späten 19. Jahrhundert eben nicht nur als wohlschmeckendes Kräftigungs- und Nährmittel beworben, sondern galt auch als gesundes Functional Food. Entsprechend empfahlen Pädiater damals Kekse und Schokolade als Teil der Übergangskost – solange es nicht das regelmäßige Nährgeschäft unterminierte. [17] Anderseits begann seit der zunehmenden Akzeptanz der Millerschen Säuretheorie – Karies als Folge der Verstoffwechselung von Kohlenhydraten in der Mundhöhle – eine Bewegung gegen diese wachsende Wertschätzung von Zuckerwaren in der Kinderernährung. [18] Das Süße blieb also medizinisch ambivalent: „Iß nicht, was du nicht kennst, / Wenn’s noch so süße schmeckt, / Weil oft der bittre Tod / In süßen Dingen steckt.“ [19]

Verkaufsautomaten zwischen Verführung und Regulierung

Solche Warnungen kamen auch auf, weil Süßwaren zunehmend außerhäuslich verfügbar waren. Kolonialwarenhändler verkauften Zucker und Zuckerwerk, Konditoreien Backwerk und Speiseeis, Jahrmärkte und Rummelplätze lockten mit Bonbons, kandierten Früchten, Brausen und Schokostücken. Diese außerhäuslichen Räume kindlichen Süßwarenkonsums standen unter dem kontrollierenden Blick der Erwachsenen und der restriktiven Wirkung fehlender Geldmittel. Doch 1887 wurde ein neues Zeitalter des Süßwarenkonsums eingeläutet: In Düsseldorf hieß es erwartungsfroh: „Die rühmlichst bekannte Firma Stollwerck hat in der Stadt an mehreren Stellen Automaten aufstellen lassen, welche beim Einwurf von 10 Pfennigen ein Täfelchen Schokolade oder auch auf Wunsch eine Düte Bonbons von sich geben.“ [20] Verkaufsautomaten waren die wohl revolutionärste Innovation des Einzelhandels in der wilhelminischen Zeit: Der Händler wurde ersetzt durch einen Mechanismus, der Käufer nicht nach Alter, Geschlecht und Klasse taxierte, sondern der einzig durch eine Geldmünze in Bewegung gesetzt wurde. [21] Das schuf Freiräume für selbstbestimmten Konsum: „Die Häuser, an denen diese Reklamekasten angebracht sind, bilden eine Zugkraft für die Jugend“ [22]. Die Folgen waren beträchtlich, die Warnungen schrill: Die Automaten schienen offenkundig die Naschhaftigkeit der Kinder zu reizen, erlaubten Verschwendung auch bei Kindern armer Leute. [23] Rasch begann die Substitution der Geldmünze durch den Knopf, dann – nach verbesserter Sicherheitstechnik – durch speziell für diesen Zweck angefertigte Metallscheiben. Nachsucht und zunehmend auch das Zigarettenrauchen führten offenbar zu Kriminalität und Sittenverfall. Seit Anfang der 1890er Jahre gab es Verbotsgesuche nicht nur vieler Einzelhändler, sondern insbesondere von Pädagogen und Lehrern. [24] Verkaufsautomaten untergruben demnach die Erziehungsbemühungen von Eltern, Schule und Kirche, unterminierten die bürgerliche Ordnung: Die Süßwaren enthielten zunehmend beigepackte Sammelbilder, förderten Eskapismus und Unsittlichkeit: „Es ist unglaublich in welchen Mengen dieses Naschwerk verkauft wird. Die auf den Straßen aufgestellten Verkaufs-Automaten werden vor Beginn und nach Schluß der Schulen förmlich belagert.“ [25]

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Süße Angebote für einen Groschen: Angebot von Stollwerks Verkaufsautomaten (Fliegende Blätter 101, 1894, Nr. 2565, s.p.)

Ökonomisch waren die Verkaufsautomaten anfangs ein immenser Erfolg, schon 1891 erzielte Stollwerck, die mit Abstand größte Schokoladenfabrik des Deutschen Reiches, ein Fünftel ihres Umsatzes mit dem Naschwerk der Automaten. 1893 waren 15.000 Automaten aufgestellt, zumeist mit Schokolade, Bonbons oder Mandeln bestückt. [26] Doch Widerstände bremsten die Expansion, führten dann zum Zurückdrängen der neuen Verkaufsform. Am Anfang standen lokale Polizeimaßnahmen, Resultat der Intervention besorgter Bürger, häufig von Lehrern und Pfarrern. In Hamburg wurden die Verkaufsautomaten im August 1891 an den öffentlichen Straßen verboten, im November waren sie verschwunden. Zweitens gab es nationale Regulierungen. Die ab 1891 geltende begrenzte Sonntagsruhe war zwar sozialpolitisch begründet, doch Mittelstandsvertreter erreichten, dass Automaten als „offene Verkaufsstellen“ galten. Damit waren sie einerseits an die Ladenverkaufszeiten gekoppelt, parallel gab es eine Art Residenzpflicht. Durften die Automaten anfangs außerhalb von Läden und Gaststätten angebracht werden, so rückten sie nun vielfach zurück in überwachte Räume. Bahnhöfe eröffneten länger Zugangsmöglichkeiten, trotz Bahnsteigkarten und Bahnhofssperre. Dennoch hieß es noch vor dem Ersten Weltkrieg: „Die leichte Art, sich unbeaufsichtigt Genüsse verschiedener Art zu beschaffen, und der hierin liegende starke Anreiz, Geld für diese Genüsse in den Besitz zu bekommen und es rasch der Befriedigung kindlicher Wünsche zuzuführen, läßt Verkaufseinrichtungen der Großstädte, die für den Allgemeinbetrieb ganz einwandfrei sein mögen, für die Kinder bedenklich erscheinen.“ [27] Doch verboten wurden die Süßwaren-Automaten nicht, ermöglichten weiterhin einen allerdings regulierten Zugang zu Schleckereien und Naschwerk. Einzelne Bundesstaaten, etwa das Königreich Württemberg, schlossen sich den restriktiven Maßnahmen zudem nicht an, so dass der Zugang zur süßen Ware regional sehr unterschiedlich war. Das lag aber auch an der wenig aufgeschlossenen Haltung der Lebensmittelhändler. Insgesamt nahm der Automatenverkauf weiter zu: Briefmarken, Fahrkarten, Getränke und auch Bücher konnten zunehmend automatisch gekauft werden. Hinzu kamen die vielfach vehement bekämpften Glücksspielautomaten. Vor dem Ersten Weltkrieg gab es reichsweit 35-40.000 Verkaufsautomaten. [28] Süßwaren bilden weiterhin deren wichtigste Ware.

Speiseeis zwischen Haus, Konditor und Straßenhändler

Die Verkaufsautomaten waren – so die Kritiker – nicht nur Vehikel der Verschwendung und des Betrugs, sondern schufen vor allem Räume unbeaufsichtigten kindlichen Süßwarenkonsums. Das war auch ein zentraler Vorwurf in den teils erbittert geführten Debatten über den Eisverkauf im Deutschen Reich. [29] Speiseeis war seit Ende des 18. Jahrhunderts eine adelige Repräsentationsspeise, die zunehmend auch im Bürgertum kredenzt wurde. [30] Anfangs lag die Herstellung in der Hand von Zuckerbäckern und Konditoren, doch seit Mitte des 19. Jahrhunderts übernahmen diese Aufgabe vielfach auch Köchinnen und Hausfrauen. Kinder profitierten davon, denn Speiseeis wurde nun Teil häuslicher Festspeisen. Seit den 1880er Jahren wurden die zuvor üblichen Gefrierbüchsen durch manuell betriebene Eismaschinen ersetzt, die Zutaten Zucker, Kakao, Gewürze und Früchte gehobene Alltagswaren. Der dadurch wachsende Markt für „Gefrorenes“ wurde seither aber auch von Konditoren bedient, die Desserts, Eisbomben und auch kleiner Portionen Speiseeis herstellten und an bürgerliche Haushalte verkauften. Die Qualität war hoch, Sahne und Eier üblich.

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Alltagsfreude nicht nur für Kinder: Ambulanter Speiseeisverkäufer in Berlin (Berliner Leben 10, 1907, Nr. 3, 14)

Das galt nur bedingt für die mobilen Straßenhändler, die seit den 1860er Jahren in den größeren Städten selbstgemachtes Eis verkauften. Es waren anfangs Spanier und Osmanen, später dann zunehmend Italiener. Milcheis war bei ihnen selten, Fruchteis die Regel. Die gebackene Waffel übernahmen sie aus den Niederlanden, machten das Speiseeis so händig. Sie zogen ihre vielfach bunten, teils messingbewehrten Eiskarren mit lautem, einladenden Ruf auch in die Außenbezirke: „Wenn an heißen Sommertagen der Fruchteishändler mit seiner Karre erscheint […], so umringt ihn alsbald die genäschige Jugend, um die ersparten oder dem guten Mutterherzen abgebettelten Nickel schleunigst in Vanille- oder Erdbeereis anzulegen.“ [31] Zu dieser Zeit hatte der Kampf um den Kunden allerdings schon beträchtliche Qualitätseinbußen zur Folge. Bei den Straßenhändlern wurde vielfach nicht Rohware, sondern Essenzen und Fruchtsirup eingesetzt. Mehl diente als Verdickungsmittel, künstliche Färbung war vielfach üblich. Das war auch eine Folge der Qualitätsminderung des Konditoreneises, bei dem Zitronensäure die Zitrone ersetzte, Konservierungsmittel für Haltbarkeit sorgten. [32] Zeitgenossen klagten, dass „die Chemie über die Natur den Sieg davongetragen hat“ [33]. Gekauft wurde dennoch.

Die Gegenreaktion ließ nicht auch sich warten. Verschwendung und öffentliche Zusammenrottungen wurden beklagt, doch die Qualitätsminderung und offenkundige hygienische Gefährdungen führten den Jugendschutz zu neuen Höhen. Speiseeis war immer wieder Bakterienhort, die niedrigen Temperaturen gefährdeten Zähne und die zarten Magenschleimhäute der Kinder. [34] Die Kontrollen wurden intensiviert, vor Ort Polizeiverordnungen erlassen, die den Verkauf der Süßwaren beschränkten. [35] Zum einen durfte Speiseeis an vielen Orten nicht an Kinder unter 14 Jahren verkauft werden, zum anderen gab es Sperrzonen um Schulen. Zudem ermahnten Experten die Eltern an ihre Aufsichts- und Sorgepflicht. [36] Dass man dabei auch die vermeintlichen Verführungskünste der südländischen Verkäufer im Sinn hatte, war offenkundig. [37]

Die Debatten über das Naschen, die Säuglingsernährung, die Verkaufsautomaten und den Speiseeisverzehr belegen die wachsende Bedeutung von Süßwaren für Kinder in der Vorkriegszeit. Sie trafen auf vermehrten Widerstand vor allem bürgerlicher Respektspersonen, die über die wachsende Libertinage der Jugend zunehmend besorgt waren – und das mit durchaus nachvollziehbaren Gründen. Unter dem Banner des Jugendschutzes wurden manche öffentlichen Freiräume beschränkt, zugleich vermehrt an die familiäre Sorgepflicht appelliert. Gleichwohl waren Süßwaren schon vor dem Ersten Weltkrieg für viele Kinder grundsätzlich erlaubt, ja gängig; allerdings noch eingebunden in feste Rituale, im häuslichen Rahmen und an klar definierten Orten.

Langsame Marktbildung: Kinder in der Werbung vor dem Ersten Weltkrieg

Kinder waren schon um die Jahrhundertwende eine wichtige Zielgruppe der seit den 1890er Jahren zunehmend intensivierten Werbung für Konsumgüter, nicht nur der einschlägigen Spielwaren. Zugleich etablierten sich neue Märkte für Kinderwaren. In Berlin gab es seit spätestens den 1880er Jahren Spezialgeschäfte für Kinderkleidung. [38] Spezialfabriken hatten ab den 1890er Jahren größeren Erfolg, so etwa der 1889 gegründete Stuttgarter Strickwarenhersteller Wilhelm Beyle, dessen Matrosenanzüge die Flottenaufrüstung spiegelten. Um die Jahrhundertwende besaßen die größeren Kauf- und Warenhäuser große Spezialabteilungen für Kinder. Die Kleinen dürften beim Kauf Mitspracherechte gehabt haben, doch die Entscheidung traf zumeist die Mutter. Konfektionswaren verdrängten langsam die Hausschneiderei, die durch die vielen Mode- und Frauenzeitungen beigelegten Schnittbögen und die weite Verbreitung von Nähmaschinen in mittleren und auch Arbeiterhaushalten jedoch erfolgreich gestützt wurde. Andere unmittelbar auf Kinderbedarf ausgerichtete Angebote, etwa beim Schul- und Schreibbedarf, nahmen Kinder vor dem Ersten Weltkrieg kaum in den Blick. [39] Hier trafen die Schulen und die Lehrer eine Vorauswahl, während die Eltern nur ergänzten.

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Kinder als Kunden: Auszug aus dem Sortiment des Versandgeschäftes Mey & Edlich (Über Land und Meer 86, 1901, Nr. 30, s.p.)

Kinder wurden vor dem Ersten Weltkrieg zwar immer stärker in das Marketing großer Anbieter und Händler integriert, doch als Kunden wurden sie noch nicht wirklich ernst genommen. Den Kleinen fehlte schlicht die Kaufkraft. Dennoch findet man Kinder als Werbeelemente: Teils als Appell an die sorgende Mutter, so etwa bei der Kakao-Werbung von Bensdorp oder van Houten. Teils aber nur als Blickfang, etwa in der Zigaretten-, Likör- oder Seifenwerbung. Und teils schließlich als symbolisches Element für die Einfachheit neuer Geräte wie Photokameras oder dem selbsttätigen Waschmittel Persil. Die nicht sonderlich elaborierte Süßwarenwerbung – allein die Schokoladeproduzenten nutzten Plakate, Emailleschilder und Anzeigen mit Bildelementen – präsentierte ebenfalls Kinder. Doch sie waren nicht Käufer, sondern Blickfang, verkörperten die häusliche Szenerie eines familiären Konsums. [40]

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Das Kind als Blickfang, nicht als Käufer der Schokolade (Lustige Blätter 25, 1910, Nr. 40, 19)

Die kommerzielle Ansprache der Kinder erfolgte vor dem Ersten Weltkrieg meist direkt. Kindgerechte Feste, Kasperletheater oder kleine Geschenke wie Ballons und illustrierte Broschüren wurden zumeist von Einzelhändlern veranstaltet und ausgegeben, um die Eltern selbst für die Angebote zu interessieren, um sie Hand in Hand mit ihren Zöglingen in ihre Geschäfte zu locken. Für die Kinder waren sie Erlebnisorte – und daran konnte man später anknüpfen, wenn Kaufkraft vorhanden war. Großen Widerhall bei Kindern gewannen Sammelbilder, die Stollwerck bereits seinen Automaten-Schokoladen beigelegt hatte, um so die Sammelleidenschaft anzufachen und den Kauf zu verstetigen. Diesem Beispiel folgten jedoch nur wenige Süßwarenanbieter, sie wurden eher zu einer Spezialität der Speisefett- und Margarineindustrie. Drängende Kinder sollten ihre Eltern zum Kauf bewegen, konnten teils auch selbst Einfluss nehmen, falls es sich um Einkäufe im Auftrag der Mutter handelte. Diese Praxis stieß aber auf teils erbitterten Widerstand insbesondere protestantischer Kreise, da derartige Sammelbilder nicht nur Einblicke in die weite Welt boten und die Phantasie anregten, sondern die Kinder aus dem engen Horizont einer behüteten Lebenswelt hinausführten. [41]

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Erweiterung der Kinderinteressen: Sammelmarken als Kinderplaisir (Lustige Blätter 29, 1914, Nr. 3, 18)

Weltkriegsentbehrungen und Nachkriegswirren

Neue Wertigkeiten: Süßwaren als Alltagssehnsucht und Nährmittel

Diese behütete Welt war eine Imagination, ein Kindheitstraum. Der Weltkrieg machte dies brachial deutlich: „Das zwanzigste Jahrhundert hat man ‚das Jahrhundert des Kindes‘ genannt. […] Da ging der Krieg durch das Land und grinste höhnisch. ‚Das Jahrhundert des Kindes‘ starb als eines der ersten Kriegstoten. ‚Das Jahrhundert des Hungers‘ erstand an seiner Stelle. Wohl darbten die Mütter und litten, um ihren Kindern die Entbehrungen zu ersparen. Aber die Not wuchs schnell und riesenschneller. Die Mütter fanden bald nichts mehr, daß sie sich abdarben konnten. Der Hunger griff mit gierigen Klauen auch nach den roten Kindermündern. […] Eier und Fett, Fleisch und Obst wurden Märchen, Süßigkeiten ein Weihnachtstraum.“ [42]

Das klang anfangs anders, nicht nur weil die Illusion verfing, dass Krieg und Sieg verbunden sein würden. Sparsamkeit war zu Beginn eine patriotische Tugend. Kuchen, Schokolade und Süßigkeiten mutierten zu Liebesgaben an die Soldaten – und zeitweilig verzichteten junge Mädchen bewusst für andere. [43] Welsche Pralinés mutierten zu deutschen Pralinen. Kritiker des Naschens begrüßten das langsame Verschwinden der Zuckerwaren als Rückkehr zur geordneten Ernährung. [44] Zahnärzte feierten das knappe Ernährungsregime anfangs als Gesundbrunnen, denn ohne Schleckereien würden die Kinderzähne kräftig bleiben. [45] Aus kindlicher Perspektive war dies anders, denn das seit 1916 offenkundige Verschwinden der als unzeitgemäßer Luxus denunzierten Süßwaren war eine Abkehr von einer vertrauten guten Welt: „Ich habe heute vor einem Schokoladen-Geschäft gestanden. Ich habe Süßigkeiten eigentlich nie sehr gemocht – nur ein wenig. Jetzt aber habe ich kaum von dem Fenster weggekonnt. […] Ich habe mich schließlich losgerissen. Ich muß ja sparen.“ [46]

Süßwaren gewannen just in der Mangelzeit an symbolischer Bedeutung. Sie verkörperten Frieden. Und sie waren begehrt, eine wichtige Ware des Schleich- und Tauschhandels. Die „Sehnsucht nach süßem Zeug“ [47] stieg, während die Kinder massiv abmagerten und am Ende des Krieges zwei bis vier Zentimeter kleiner waren als ihre Altersgenossen der Vorkriegszeit. Süßwaren erinnerten aber nicht allein an eine vermeintlich heile Vergangenheit. Sie waren kalorienreich, voller Nährwert: „Heute sucht das Auge sehnsuchtsvoll in den Schaufenstern der Konditorläden und Delikatessenhandlungen irgendwelche ‚kompakte‘ Näschereien, die – den Magen verlegen sollen. Und zwar gründlich, daß aller Hunger vergehe. […] Die Leute ‚naschen‘, weil sie hungern. Naschwerk ist Nährmittelersatz geworden.“ [48] In Zeiten existenzieller Knappheit waren Süßwaren zugleich Marker der sozialen und wirtschaftlichen Hierarchien, teils neuer, durch Hamstern, Schleichhandel und Wucher geprägter: Nur „Kriegsgewinnerkinder oder die Sprößlinge der Reichen sind so glücklich, als Naschwerk diese so nahrhaften Zuckerwaren genießen zu dürfen. […] Die Zuckerwaren sind Luxus geworden, weil betriebsame Erzeuger und Händler es verstanden haben, den ihnen zur Verfügung stehenden Zucker so zu verschwenden, daß Luxusartikel aus den hergestellten Produkten wurden, deren Erzeugung sich natürlich nicht höher stellt, als wenn weniger luxuriös aussehende Zuckerwaren daraus gemacht worden wären. Die Zuckerwarenerzeuger verdienen 200 bis 300 Prozent an den Erzeugnissen. Und auch die Händler erzielen hohe Gewinne. Der Zucker aber (natürlich im Schleichhandel erworben und so dem allgemeinen Konsum entzogen) wird verschwenderischen Zwecken zugeführt, anstatt daß er den armen, unterernährten Kindern zugute kommt, die, abgesehen von dem Nährwert der Zuckerwaren, sich nach den lange, lange entbehrten Näschereien sehen.“ [49]

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Zucker als nährender Bestandteil der Rationen der Quäker-Speisung 1922 (Amerikanische Kinderhilfsmission der Religiösen Gesellschaft der Freunde (Quäker). Bericht 10. – 31. Juli 1922, Berlin 1922, 9)

Die monarchische Ordnung stürzte, doch auch die neu errungene republikanische konnte die Alltagsversorgung kaum sicherstellen. Internationale Hilfswerke leisteten Liebeswerke, dämmten ab 1919 den Hunger mit Kinderspeisungen ein. Das wichtigste, das der amerikanischen Quäker, verabreichte bis 1922 290 Millionen warme Mahlzeiten, bis 1925 waren es 700 Millionen. Sie alle enthielten warmen Kakao, mit Zucker gesüßt. Die Bedürfnisse der Kleinen gingen über Kalorien hinaus.

Süßwaren in einer aus den Fugen geratenen Welt

Die neue Wertigkeit der Süßwaren führte zu Debatten, die uns heute fremd vorkommen mögen, doch zugleich unterstreichen, dass Konsumgüter nur dann angemessen verstanden werden können, wenn sie historisch konkret in das jeweilige Hier und Jetzt eingebettet werden können. Das gilt etwa für die Anfang der 1920er Jahre grell aufwallende Debatte über Importe und ihre volkswirtschaftlichen Konsequenzen: „Nach wie vor strömen aber große Mengen überflüssiger Luxuswaren in das Land, englische Zigaretten, ausländische Schokolade, Süßigkeiten u.a. und finden in allen Kreisen des Volkes Käufer. Solche Käufe sind Torheit, denn sie verschlechtern fortgesetzt den Geldbestand, vergeuden unsere schwindende Kaufkraft und entziehen sie dem Einkauf von Lebensmitteln, Bekleidungsstoffen und anderem dringenden Bedarf.“ [50] Sparsamkeit und Selbstzucht wurden gefordert, die Vorteile globalen Güteraustausches ignoriert. Während der Weltwirtschaftskrise sollten diese Debatten wieder aufkommen und die Süßwarenindustrie hart treffen. Gravierender aber waren konkrete Beobachtungen vor Ort. Zucker war teuer und rationiert, Süßwaren dennoch zu hohen Preisen erhältlich: „In diesen Schaufenstern gibt es Marzipansachen, Bonbons, Drapees, Fondants, Pralines, überzuckerte Mandel- und Nußkern, Schokoladen in zwölf Sorten und Kecks [sic!]. Die Herstellung mancher dieser Süßigkeiten ist zwar verboten, aber wer kehrt sich daran? Niemand. Die Regierung erläßt zwar Verbote, ist aber zu schwach, denselben Geltung zu verschaffen und sieht deshalb dem Treiben mit verschränkten Armen zu. […] Zucker und Brot muß das Volk haben, denn auch das Entbehren hat seine Grenzen.“ [51]

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Jugend ohne Aufsicht (Simplicissimus 24, 1919/20, 691)

Vor diesem Hintergrund unterminierter Rechtsstaatlichkeit nahmen sich auch Kinder und Jugendliche ihren Teil – und dies mündete in eine breite Debatte über die Verwahrlosung und Krise der Jugend. Der Krieg hatte sie ohne Väter aufwachsen lassen, hatte die soziale Kontrolle der geordneten Vorkriegszeit erodiert. Nun aber mehrte sich die Zahl der Diebstähle, sei es direkt in den Läden oder Lagerhallen, sei es indirekt durch Diebstahl, Unterschlagung und Betrug. Kinder bestahlen ihre Eltern, um sich Süßwaren zu kaufen. [52] Minderjährige Lehrlinge stahlen Briefmarken, Hausgehilfinnen vergingen sich am Besitz ihrer Herrschaft, um ins Kino gehen zu können, um einzeln oder in Gemeinschaft zu naschen. [53] Vielen Kindern ging es um Teilhabe: Eine 15-Jährige rechtfertigte den Diebstahl von Schmuck, „sie habe so viel Taschengeld haben wollen wie ihre Freundinnen, die in einem Monat für viele hundert Mark in Konditorwaren und für Naschwerk verausgabten.“ [54] All das war kriminell, zugleich aber Ausdruck einer erwünschten und ganz anderen Normalität: In Gelsenkirchen kauften sich 1922 mehrere Jugendliche in einem Café von eigenem Geld Süßwaren – und starteten dann vor den Augen der Gäste ein Kuchenschlacht. [55] Verausgabung als Form des unlenken Protestes, als Provokation derer, die auf Sparsamkeit setzten. Parallel hielt man, wenn möglich, fest an der kleinen süßen Gabe als Geschenk, als Beziehungspflege, zum Ruhigstellen der Kinder.

Während der Hyperinflation brachen die Dämme des Gebotenen neuerlich. Jugendliche – ein Begriff der damals langsam aufkam und vor allem Kinder im arbeitsfähigen Alter (also ab 14 Jahren) bezeichnete – nahmen damals die Geldbeschaffung neuerlich in die Hand, um Süßwaren, „Tand“ und „Naschwerk“, zunehmend auch Zigaretten, Kinokarten und „schlüpferische Literatur“ zu kaufen. Darauf wollten sie “auch heute nicht darauf verzichten, und so macht man eben Geschäfte. Zunächst: Man verkauft.“ [56] Kinder besorgten sich Altmaterialien und verkauften diese, stahlen Metall und andere Wertgüter. [57] Und sie bettelten – verschämt, aber drängend, so wie dann wieder während der Weltwirtschaftskrise.

Für die Erwachsenen war dies Ausdruck einer aus den Fugen geratenen Welt, denn Kinder verwendeten mit ihrem Drang zum Süßen die kargen Geldmittel eben nicht vernünftig, sondern vernaschten sie. Dieses generationelle Unverständnis betraf aber zunehmend Jugendliche, zumal Mädchen, die in den Cafés und Konditoreien demonstrativ konsumierten. Die Jungen huldigten dort „ihren männlichen Helden und weiblichen Hulden in Naschwerk und leicht verwelklichen Blumen und Rauchwerk.“ [58] Der generationelle Bruch manifestierte sich in einer anderen Stellung zu den Verlockungen der Konsumsphären. Jugendliche blendeten die Not der Vielen scheinbar aus, brachen zugleich mit der haushälterischen Vernunft der Alten. Die wetterten über Jugendliche, „für die es den Begriff ‚Geld‘ anscheinend nicht mehr gibt, die das, was sie erhält oder verdient, nur ausgibt für Putz und Tand und Amüsement. Unsere Vergnügungsstätten, unsere Tanzsäle, Kinos, Cafés und Konditoreien sind voll von jungem Volk, das das Geld mit vollen Händen ausstreut. Die jungen Mädchen, die jungen Burschen entwickeln eine Eleganz, wie man sie früher nie gekannt hat. Naschwerk, Zigaretten werden in ihren Händen niemals alle.“ [59]

Das Amüsement der Jungen, ihre Nachsucht, erfolgte nicht mehr länger heimlich und häuslich, sondern offen und öffentlich. Entsprechend kamen alte Elemente der Debatten über das Naschen wieder auf, die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts seltener geworden waren. Süßwaren wurden seit der Inflationszeit vermehrt in den Kontext der sexuellen Verführung und des sexuellen Mißbrauchs gestellt. „Zuwendung von Naschwerk“ [60] war probates Mittel für Pädophile, um sich Kindern zu nähern. Parallel zu öffentlichen Debatten über „Entartete“ und negative Eugenik wurde immer wieder über die Anbändelqualität der Süßwaren berichtet: Die Täter freundeten sich in Parks und auf Spielplätzen „allmählich mit den Kindern an, locken sie mit Versprechungen oder Süßigkeiten an sich. In kleinen Mädchen steckt schon der Evatrieb zu gefallen, es schmeichelt ihnen, wenn sie auf einen Erwachsenen Eindruck zu machen scheinen. Und so viel Kinder plappern, so tief können sie auch schweigen, wenn ihr neuer Freund, der sie mit Süßigkeiten beschenkt, ihnen einschärft, daß sie zu Hause nichts erzählen dürfen.“ [61] Der öffentliche Raum wurde zur Gefahr, die Großstadt zum verzehrenden Moloch, die Sittlichkeit untergrub und die Bande des Schicklichen auflöste. Das galt aber nicht nur für Triebtäter, die sich mangels eigener Qualitäten der Offerten der Konsumgesellschaft bedienten. Das galt auch für junge, zumal arme Mädchen, „die die Sehnsucht nach hübschen Kleidern oder nur nach einem Kinobesuch oder Naschwerk dazu trieb […] sich zu perversen Handlungen herzugeben“ [62].

All das sind Momentaufnahmen, geschürt von einer zunehmend sensationell aufmachenden Presse. Sie sind einzubetten in allgemeinere Strukturveränderungen. Zum einen nahm der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung trotz Geburtenrückgangs zu. Der Arbeitsmarkt war darauf kaum vorbereitet, Jugendarbeitslosigkeit wurde zu einem strukturellen Problem. Die Jungen wurden in den Betrieben häufig diskriminiert, Schläge gehörten noch zur häuslichen aber auch betrieblichen Erziehung. Der Staat strich Jugendlichen 1931 gar den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, band sie so an die elterliche Unterstützung. Dennoch büßten insbesondere Väter ihre Autoritätsstellung in der Familie ein, während sich parallel in vielen Großstädten Jugendcliquen, ja Jugendgangs bildeten. Sie bildeten Subkulturen im halböffentlichen Raum, Arbeitszeitverkürzungen und Arbeitslosigkeit ließen dafür auch Zeit. Neben derartigen Kleingruppen entstanden innerhalb der noch bestehenden religiösen, politischen und sozialen Milieus relativ autonome Jugendkulturen, in denen Alter und altersgerechter Konsum zentrale Rollen spielten.

Abstrakte Gefahren: Süßwaren und Gesundheitsschädigungen

Diese wachsende Selbstorganisation und Eigenständigkeit ließen auch viele an sich begründete Mahnungen von Erwachsenen und speziell Wissenschaftlern vor zu viel Süßwaren ohne Widerhall verebben. Das galt etwa für die schon vor dem Ersten Weltkrieg intensiv geführte Debatte über Zahnpflege und Zahnkaries. Schon damals war es Gemeinwissen, dass klebrige und schwerlösliche Süßwaren das Zähneputzen zwingend geboten, da ansonsten die Säurebildung bei der Vorverdauung im Mund Karies und mehr verursachen würde. [63] Süßwarenproduzenten nutzten diesen Zusammenhang, um Karies nicht als Krankheit von Zuckerwarenkonsumenten, sondern von Zahnpflegeverweigerern zu präsentieren. [64]

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Zahnpflege als Freifahrtschein für Süßwarenverzehr (Kladderadatsch 82, 1929, 159)

Eltern konnten demnach wählen, ob sie ihr Kind vom Naschen fernhalten oder zu regelmäßiger Zahnpflege anhalten sollten. Generell milderten sie ihre rigide Ablehnung des Süßwarenverzehrs, drangen aber auf tägliches Zähneputzen. Das Ritual der Entsagung wurde immer häufiger zugunsten der Routine der Zahnpflege aufgegeben. Die Zahnpastahersteller griffen dies in den späten 1920er Jahren auf und warben offensiv um Käufer. Der Konsum von Süßwaren ging also Mund in Mund mit dem Konsum pharmazeutischer Präparate. Ähnlich warb man für den Kauf des im Kriege wieder zugelassenen Saccharins, um Süßwarenkonsum und die Mitte der 1920er Jahre breit propagierte schlanke Linie in Einklang bringen zu können. [65] Marktbildung zog weitere Marktbildung nach sich, ein gängiger Mechanismus moderner Konsumgesellschaften.

Ernährungswissenschaftler empfahlen dagegen Zurückhaltung beim Süßwarenverzehr. Vor dem Hintergrund der sich etablierenden Vitaminlehre erschien ihnen Obst als gesunde Süße, Süßmost als Alternative zu gezuckerten Limonaden. Das Haushaltsgeld solle man in eine gesunde und frische Mischkost investieren, nicht aber für Näschereien ausgeben. [66] Zahnpflege verstand sich aus ihrer Sicht von selbst. [67] Rigider urteilten Vertreter der Naturheilkunde, die Süßwaren möglichst umfassend aus dem Ernährungsalltag verbannen wollten. Dagegen verwahrten sich Vertreter der Süßwarenindustrie, die Zahnschäden bei Schulkindern etwa durch Schokolade schlicht in Abrede stellten – zumal die Ursachen der Zahnkaries „noch nicht geklärt“ seien. [68] In der Tat nahmen in der Folge insbesondere Zahnärzte von einer monokausalen Beziehung zwischen Süßwaren und Karies Abstand, sahen vielmehr in der Ernährung mit hochverarbeiteten Nahrungsmitteln ein größeres Problem, dem sie eine frische, vitamin- und mineralstoffreiche Kost entgegensetzten. [69]

Von diesen Debatten drang kaum etwas in den Alltag der Kinder und Jugendlichen. Das Für und Wider wissenschaftlicher Debatten war kaum nachzuvollziehen, allein einfache Regeln blieben bei ihnen haften, wurden über die Erziehung teils auch eingeübt. Die abstrakte und keineswegs gesicherte Verbindung von Süßwarenkonsum und Krankheiten wie Adipositas oder Diabetes hatte für sie keine Alltagsrelevanz – zumal die Folgen nicht unmittelbar erfahrbar waren.

Marktbildung und Marketing der Süßwaren in den 1920er Jahren

Die Süßwarenindustrie im staatlich-konjunkturellen Wechselspiel

Der bisher verwandte Begriff „Süßwaren“ wurde mit Bedacht gewählt. Er handelt sich einerseits um eine seit dem Ersten Weltkrieg verwandte Sammelbezeichnung für eine an sich recht heterogene Branche der Lebensmittelindustrie. Zucker war das wertbestimmende und geschmacksprägende Element der vier Hauptbranchen, der Produktion von Backwaren, Schokolade und Kakao, Zuckerwaren und Konfekten. Die zumeist mittelständischen Unternehmen deckten aber zumeist mehrere dieser Branchen ab. Zur Süßwarenindustrie hinzuzurechnen ist das zuckerverarbeitende Handwerk, also die Konditorei, und eine in den 1920er Jahren rasch wachsende Zahl von Bäckereien. Die Herstellung zuckerhaltiger Getränke müsste hinzugerechnet werden, wurde statistisch jedoch anders verortet. Auch die eigentliche Zuckerindustrie führte nicht nur statistisch ein Eigenleben, wurde als gesonderte Industrie gezählt und verstanden. Die Süßwarenindustrie ist also statistisch nicht präzise zu fassen, nur Größenordnungen sind möglich.

Der Begriff „Süßwaren“ zielt zweitens auf die gewerbliche Herstellung von Süßwaren in einer kapitalistischen Marktgesellschaft. Über die Bedeutung der häuslich hergestellten Plätzchen, Kuchen, Süßspeisen, Desserts etc. sind keine verlässlichen Informationen verfügbar. Doch das Wachstum der Backartikelanbieter war während der 1920er Jahre beträchtlich, entsprechend dürfte nicht nur der Kauf, sondern auch die häusliche Herstellung von Süßem zugenommen haben. Schließlich stieg der Zuckerkonsum nach dem Einbruch während des Weltkrieges nochmals deutlich an, übertraf 1925 wieder die Vorkriegswerte, lag 1929 und 1930 bei mehr als 23 Kilogramm pro Kopf, erreichte nach einem deutlichen Rückgang während der Weltwirtschaftskrise ab 1936 neuerliche Höchstwerte zwischen 24 und 25 Kilogramm. Zu beachten ist, dass dieses neuerliche Wachstum anfangs durch hohe Zuckersteuern begrenzt, durch die zwischen 1926 und 1928 erfolgte Herabsetzung der Steuersätze auf die Hälfe aber begünstigt wurde. [70]

Die Süßwarenindustrie umgriff vor dem Kriege mehr als 800 Betriebe mit 50.000 bis 60.000 Beschäftigten, in der Mehrzahl Frauen. Dresden, Berlin, Magdeburg, Köln und Herford bildeten die regionalen Schwerpunkte. [71] Sie war eine Boombranche der zweiten Industrialisierung: „Die Zahl der Betriebe hat sich seit 1875 nahezu um das Zehnfache, die Zahl der beschäftigten Personen um mehr als das Fünffache gesteigert.“ [72] Die Gewerbezählung des Jahres 1925 unterstrich eine weitere Aufwärtsentwicklung: Die Schokoladenindustrie wies 677 Betriebe und 51.200 Beschäftigte auf, die Zuckerwarenindustrie 1.889 Betriebe und 23.900 Beschäftigte. Hinzu kamen 9.089 Konditorenbetriebe mit 47.042 Beschäftigten, zudem ein Teil des Bäckerhandwerks (94.061 Betriebe, 314.484 Beschäftigte). [73]

Einen genaueren Überblick ergeben die Daten der Gewerbeaufsichtsbehörden, die allerdings nur Mittel- (> 5 Beschäftigte) und Großbetriebe (> 50) umfassen. Nach der Stabilisierung stieg die Zahl letzterer von 238 1926 auf 256 1927, die der Beschäftigten von 48.667 auf 53.901. [74] Danach stagnierte die Industrie auch aufgrund einer verstärkten Konzentrationsbewegung, die allerdings zugleich zu einer erhöhten Produktivität führte. 1929 gab es in der Kakao- und Schokoladenindustrie 867 Mittel- und Großbetriebe (61.427 Beschäftigte) resp. 238 Großbetriebe (51.699 Beschäftigte). [75] Die Weltwirtschaftskrise lichtete die Reihen der Branche erheblich, die Einfuhrbeschränkungen und Zollerhöhungen der Präsidialkabinette und des NS-Staates machten eine substanzielle Erholung unmöglich. 1936 gab es in der Kakao- und Schokoladenindustrie 571 Mittel- und Großbetriebe (49.333 Beschäftigte) resp. 175 Großbetriebe mit 43.246 Beschäftigten. [76]

Diese Zahlen sind Ausdruck beträchtlicher Wandlungen der Süßwarenbranche, vor allem aber ihrer Abhängigkeit vom staatlich-regulativen Rahmen. Freie Wahl, freie Angebote sind Chimären. Süßwaren galten trotz ihres hohen Nährwertes während des Ersten Weltkrieges rasch als Luxus. Ende 1915 wurde ihr nur noch die Hälfte der vor dem Kriege verarbeiteten Zuckermengen zugestanden, parallel ebbten die Kakaolieferungen durch die britische Seeblockade ab. Süßwaren waren daher knapp, verteuerten sich massiv, wurden zugleich zu einer begehrten Rarität. Die Preise wurden staatlich festgesetzt, doch Süßwaren mutierten zu einer prototypischen Schwarzmarktware. Die Branche schloss sich in dieser Situation zum Reichsbund der Deutschen Süßwaren-Industrie zusammen, doch die 1921 aufkommenden Hoffnungen auf ein Ende der Zwangswirtschaft, der administrierten Preise und kontingentierten Rohstofflieferungen währten nur kurz. [77] Erst nach der Hyperinflation, im April 1924, gewann die Branche wieder Dispositionsfreiheit. [78] Dies bedeutete auch eine Abkehr von den vielfältigen Ersatzmitteln der Kriegszeit, die das öffentliche Angebot lange Jahre prägten, während die besseren Sorten ihren Weg in den Schwarzmarkt und Schleichhandel fanden.

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Rückkehr zu tradierten Angeboten nach Ende der Zwangswirtschaft (Die Kunst 26, 1924/25, H. 11, XI (l.); Die Woche 26, 1924, Nr. 2, VIII)

Konsolidierung und neuerliches Wachstum dürfen allerdings nicht überdecken, dass die Süßwarenbranche ihre Produkte deutlich anders absetzte und bewarb als dies uns Nachgeborenen normal erscheint. Die Schokoladenproduktion stieg in den 1920er Jahren beträchtlich, von 21.000 Tonnen 1907, auf 92.300 Tonnen 1926 und 105.800 Tonnen 1927. [79] Diese Mengen konnten in den 1920er Jahren zwar Herstellern zugeordnet werden, doch sie wurden vornehmlich als loses Angebot schnell umgeschlagen. Die großen Markenartikelhersteller, die sich zu einer Markenkonvention zusammengeschlossen hatten, machten nur ein Viertel des Gesamtabsatzes aus. Schokolade stammte zumeist von Anbietern mit nur regionaler Bedeutung. Der Absatz erfolgte nicht vorrangig über die große Zahl der kleinen inhabergeführten Ladengeschäfte, sondern zumeist über Spezialanbieter, insbesondere große Filialunternehmen. Sie verkauften Süßwaren anonym, kaum als Markenware.

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Süßwaren als anonyme, teils lose verkaufte Ware 1927 (Münchner Neueste Nachrichten 1927, Nr. 321 v. 25. November, General-Anzeiger, 6)

Auch Zucker- und Dauerbackwaren wurden zumeist anonym verkauft, als Bonbon oder Plätzchen, verborgen hinter lockendem Glas, verkauft per Stück oder nach Gewicht. Höhere Qualitäten waren Spezialgeschäften und Konditoreien vorbehalten, kleine Läden offerierten meist billige (und regional recht unterschiedliche) Standardware, die sie vielfach direkt von den Produzenten bezogen. Das war Ausdruck eines wachsenden Marktes, eines wachsenden Anteils am Handelsumsatz. Das Angebot wurde in den späten 1920er Jahren vielfältiger, die Fülle der Spezialitäten war von Grossisten vielfach nicht mehr zu bewältigen, Direktabsatz üblich. [80]

Taschengeld zwischen Verschwendung und Kontrolle

Kinder und Jugendliche besaßen in den 1920er Jahren nur begrenzte Geldmittel. Lehrlinge erzielten teils sehr moderate Einkommen, das ab dem Alter von siebzehn mögliche Erwerbseinkommen ging großenteils als Kostgeld an die Eltern. Übrig blieb ein Taschengeld. Kinder erhielten dieses deutlich früher. Es verstetigte und monetarisierte den Geschenkefluss der Eltern und Verwandten. Taschengeld wurde seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts üblich, doch zu Beginn war es ein frei disponierbarer, regelmäßig bezahlter Geldbetrag an Dienstboten, an die Hausfrau und schließlich auch an den Hausherrn. Die nominelle Setzungsgewalt lag beim Hausherrn, beim Vater. Taschengeld trat neben das Haushaltsgeld, neben Erspartem. Seine Zahlung setzte ein regelmäßiges Einkommen und einen gewissen Wohlstand voraus. Es war daher im 19. Jahrhundert typisch bürgerlich.

Taschengeld für Kinder wurde seit dem späten 19. Jahrhundert üblich. Anders als das der Erwachsenen war es keine reine Gabe, sondern sollte auf kleiner Flamme in die Zwänge der Geldwirtschaft, die Regeln des modernen Kapitalismus einführen. [81] Erziehungsideale wie Einfachheit, Anspruchslosigkeit und Demut traten demgegenüber zurück. [82] Taschengeld setzte Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit Geld voraus. Skeptiker fragten allerdings: „Wird dadurch nicht der Naschsucht und der Verschwendung Tür und Tor geöffnet?“ Kinder neigten schließlich zum situativen Kauf, gaben dem „Gelüst des Augenblicks“ nach. [83] Aus diesem Grund knüpften die bürgerlichen Eltern vielfältige Bedingungen an die Zahlung des Taschengeldes. [84] Erstens legten sie teils fest, wofür die Kinder aufzukommen hatten. Das galt insbesondere für den Schulbedarf, Papier, Tinte, auch die Schreibfedern. Pfleglicher Umgang damit eröffnete kindliche Dispositionsräume, unterstützte also Ordnungssinn und Reinlichkeit. Zweitens hatten viele Kinder Rechnung über ihre Ausgaben zu führen. Die Eltern kontrollierten die Buchführung, intervenierten bei Verschwendung für Tand und Naschzeug. Gedacht als Mittel der Selbsterkenntnis und der Sparsamkeit, führte diese Art der Verschriftlichung jedoch oft zu falschen Angaben. Aus diesem Grunde wurde den Kindern schon kurz vor dem Weltkrieg ein gewisser Freiraum eingeräumt, also Ausgaben toleriert, die nicht näher spezifiziert werden mussten. Das gab dem Drang der Kinder nach, sollte ihnen aber auch den Wert des Geldes deutlich machen. Viertens zielte dieses frei verfügbare Taschengeld auch auf die Tugend der Sparsamkeit. Größere Käufe erforderten Moderation, zielgerichteten Verzicht, selbst wenn die in bürgerlichen Haushalten häufig schon vorhandene Sparbüchse ebenfalls hinzugezogen wurde. [85]

Taschengeld wurde um die Jahrhundertwende ab dem Alter von 14 vergeben, dann rasch ab 12, Anfang der 1920er ab 10, teils gar ab 8. [86] Mädchen bekamen es später als Jungen, erst in den 1920er Jahren gab es vermehrt Parität. [87] Die Höhe variierte, je nach Einkommen, je nach Wirtschaftslage. Taschengeld war dennoch immer wieder umstritten, insbesondere um die Härte der Kontrolle wurde gerungen. Angesichts des Anfangs der 1920er Jahren wachsenden „Lustbarkeitsunfugs unter den Jugendlichen“ hieß es: „Die Eltern sollen sich mehr darum kümmern, wo die Kinder sind und was sie mit dem Taschengelde machen.“ [88] Während der Inflation wurde Sparsamkeit, also temporärer Konsumverzicht, entwertet. Kinder erfassten dies, sprangen nach Erhalt des Taschengeldes „vergnügt davon, um im nächsten Kramladen das erquälte Taschengeld in Leckereien oder wertlosem Unfug umzusetzen.“ [89]

Die Inflationserfahrung veränderte auch die Funktion und Stellung des Taschengeldes: Zuvor diente es zum Erkunden des kindlichen Charakters, dem dann begründeten Gegensteuern gegen die Naschhaftigkeit, Verträumtheit, Liederlichkeit. Taschengeld blieb ein Erziehungs- und Kontrollmittel. Doch es galt nun zunehmend als Recht der Kinder und insbesondere der Jugendlichen in einer kommerzialisierten Umwelt. Geld regierte die Welt und daher mussten Eltern ihre Kinder lehren „mit dem Gelde umzugehen“ [90]. Das schien wichtig, da Kino und Illustrierte neue Konsumformen plakativ vor Augen führten und die „Dollarjugend“ [91] in den USA Träume hervorrief, die in Mitteleuropa nicht umsetzbar waren. Wichtiger noch wurde seit 1925 die von den Sparkassen ausgehende und im seither jährlich zelebrierten Weltspartag kulminierende Sparbewegung. [92] Sparen eröffnete insbesondere Jugendlichen neue Konsumhorizonte, Fahrräder, Radios, gar Motorräder – Ratenzahlung und eine Arbeitsstelle vorausgesetzt. Naschen wurde zunehmend als kindlich abqualiziert: „Als kleiner Junge war ich aus auf’s Naschen, / Sah ich Süßigkeiten, war ich sehr ergötzt, / Und den letzten Groschen hab‘ ich eingesetzt, / Mit Bonbons zu füllen meine Taschen. / Niemals schämt‘ ich mich, / Denn ich dacht‘ nicht mitten in der Näscherei, / Daß ein Junge so wie ich / Doch ein richtig dummer Junge sei. / […] Und ich folgte seinem guten Rate, / Tat Verzicht auf Zuckerzeug, Sch[…] / Legte jeden Groschen in die Heimsparkasse / Nimmer nasch‘ ich mehr, / Denn ich weiß jetzt, wie man‘ macht. / Alle Taschen sind leer, / Aber – – – – meine Sparkasse ist voll!“ [93]

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Abbitte eines einstmals naschenden jungen Sparers (Sparkassen-Rundschau 1928, Nr. 20, 8)

Taschengeld ermöglichte in den 1920er Jahren Kindern und Jugendlichen eine begrenzte eigenständige Teilhabe am Alltagskonsum. Süßwaren standen dabei hoch im Kurs, doch je älter die Kinder wurden, um so breiter gefächert wurden ihre Wünsche. Süßwaren blieben insbesondere bei Mädchen und Backfischen weiterhin hoch geschätzt, doch Kleidung, Schönheitsprodukte und Kosmetika traten hinzu. Der Trend hin zu anderen Produkten schon im Kindesalter war nicht zu übersehen.

Wachstum der Begehrlichkeiten: Die Weitung der Kinderinteressen

Die Debatte über das Taschengeld der Kinder wurde immer auch mit Einblicken in die Konsumwelt der Kleinen gewürzt. Verschwendungen wurden beklagt, auch nicht standesgemäße Geldverwendung: „Schon das Kleinste, das noch kaum den Groschen kennt, läuft zum Automat, um den gefundenen Knopf oder ein Steinchen hineinzuwerfen und sich Bonbons dafür zu holen. Mit der Semmel als Frühstücksbrot ist der Schüler von heutzutage nicht zufrieden; Bonbons- und Konditorläden in der Nähe der Schulen machen stets das beste Geschäft. Diese Bemerkungen kann man besonders bei den Volksschülern machen. Im zerrissenen Kleidchen und verrissenen Schuhen schnullt man Bonbons und Schokolade; halberwachsene Knaben, denen die Armut aus dem Gesicht und Anzug spricht, stoßen stolz den Qualm der Zigaretten aus dem Mund. Und dabei ist man immer unzufrieden, weil das Taschengeld nie zur Befriedigung der vielen Wünsche ausreicht.“ [94] Neben die in jungen Jahren dominierenden Süßwaren trat früh die „männliche“ Zigaretten. Auch die Ausgabebücher des Taschengeldes wurden variabler: „20 Groschen für Schokolade, 50 Groschen Kino, ‚Der Cowboy-König‘, 10 Groschen für Schokolade“ [95].

Neue Medien drangen in den 1920er Jahren vor, das Kino lockte, ebenso die grellen „Riesenplakate an den Warenhäusern. Tausende und Abertausende von kleinen Kinderballons dienen, in der Hand freudig strahlender Kinder, diesen Geschäften als ‚wandernde‘ Reklame.“ [96] Kinder durchblätterten Zeitungen, prägten sich auch ohne Lesefertigkeiten „die Inserate und Reklame-Anzeigen mit ihren in die Augen fallenden charakteristischen Figuren und Bildern“ [97] ein. Diese frühe Marktsozialisierung rief scharfe Kritik hervor, führte im Rahmen der Schmutz- und Schund-Debatten zu Bücherverbrennungen. Es ging um Konsumresilienz: „Unsere Kinder: das ist unsere Hoffnung und Freude, Glück und Sorge, alles in einem. […] Niemals war unsere Jugend so sehr gefährdet und umlauert, wie in der Gegenwart. Gefahren für Seele und Leid, Gefahren der Umwelt und der Öffentlichkeit, der Straße und der Gesellschaft, der schreienden und verführerischen Reklame, Gefahren für die Unschuld und Reinheit unserer Kinder. Gefahren für ihren Glauben.“ [98] Billige Fabrikware schien auf dem Vormarsch, Kitsch nahm das Hirn der Kinder in Besitz, Billigspielwaren verdrängten die gediegenen Angebote der Vorkriegszeit: „Daß Kinder Süßigkeiten lieben, ist nachgewiesenermaßen in ihrem Organismus begründet, aber müssen das Gummischlangen und auf ein Stöckchen gespießte farbige Zuckerkleckse sein?“ [99] Derartig kulturkritische Einwürfe hatten ihre Berechtigung, waren aber zugleich Rückfragen aus einer den Kindern kaum bewussten Vergangenheit.

Sie spiegelten jedoch die neuartige Bilderwelt des Alltags, die Vielgestaltigkeit der Reklame, die Sinnesreizung durch Anpreisung und Angebot. Das Interesse der Kinder wurde weiterhin auf Süß- und Spielwaren gelenkt: „Wie anders als damals die Kleinstadt bietet die Großstadt jetzt durch die viel bunteren und kunstgerecht ausgeschmückten Auslagen der Schaufenster und durch allerlei andere Schaustellungen der Reklame der bildhungrigen Phantasie der Kinder eine üppige Fülle von Bildern, wenn auch freilich nicht immer in einer für die frühe Jugend passenden Auswahl.“ [100] Konsumgüter gewannen eine neue soziale Bedeutung. Sport und Freizeit waren von ihnen geprägt, waren Erfordernisse für Spiel und Spaß. Mobilität gewann an Bedeutung, prägte den Sonntagsausflug und die Freizeit: Bildreportagen konturierten Erwartungen, Faltboote und Segelflug ließen sie jugendnah und abenteuerlich erscheinen. Die Grenzen des Schicklichen verflüssigten sich, Groschenromane präsentierten prickelnde Kriminalität, schräge Typen und den Reiz des Unerlaubten. Comics drangen vor, einfach gezeichnet, mit plumpem Witz; doch auch schon verfeinert, mit Raffinesse, künstlerischem Geschick und Hintersinn. Bildserien wie die der Stosch-Sarrasani-Hefte führten weltweite Abenteuer augenscheinlich vor. Markenartikelanbieter nutzten diese für ihre Zwecke, boten Reklamekinderzeitschriften an, „frei von jeder Reklame […] und pädagogisch in jeder Hinsicht einwandfrei.“ [101] Gewiss, die Reklame konzentrierte sich auf Erwachsene, doch auch die Kinder wurden zunehmend umworben. Süßwaren blieben ein wichtiges Kinderprodukt, doch der konsumtive Horizont weitete sich auch für sie: „Nicht umsonst ist ein Großteil der Reklame der großen Markenartikelfirmen und Konsumentenorganisationen bemüht, einen beträchtlichen Teil ihrer Reklame auf das Gefühlsempfinden des Kindes einzustellen, um auf diese Art suggestiv auf das Kind einzuwirken. Schon den Kindern soll dieser jener Name eines Artikels oder einer Ware von jenem Zeitpunkte an in die Ohren gehämmert werden, von dem an es zu begreifen beginnt. Unwiderstehlich wird der Zwang dann, wenn das Kind die Schulbank zu drücken beginnt und der kleine ABC-Schütze schreiben und lesen lernt und mit Interesse all die Flugzettel und deren fettgedruckten Stellen zu entziffern sucht.“ [102]

Der neue Lockreiz des Süßen: Marketing, Angebote, Konsumumfeld

Jugend als Markt: Wachsende Marktsegmentierung

Kinder und Jugendliche waren nicht nur Teil und Adressaten von Werbung und Waren. Seit den späten 1920er Jahren segmentierte sich auch ein Jugendmarkt, der ökonomisch reflektiert und dann mit Hilfe spezieller Produkte etabliert und erweitert wurde. Jugend wurde zum Mittel der Wertschöpfung: „Um die Jugend zu werben, bedeutet eine neue Käuferschaft gründen! Denn rasch wächst sie heran und wer die Jugend gewinnt, baut für die Zukunft vor. Das Kind beeinflußt aber auch die Entschlüsse der Eltern in besonderem Maße. Mancher Kauf oder auch zusätzliche Verkauf kommt dort zustande, wo man das Kind im Mittelpunkt des Interesses macht. Der Einfluß des Kindes auf den Wareneinkauf tritt nicht immer offen in Erscheinung, um so bedeutender ist er. Deshalb ist es wesentlich, die Anhänglichkeit der Jugend zu gewinnen.“ [103] Dies war nicht zuletzt Folge des amerikanischen Marketings der späten 1920er Jahre. Auch wenn amerikanische Firmen im deutschen Markt vielfach nicht erfolgreich waren – Wrigley gründete zwar 1926 in Frankfurt a.M. eine Kaugummifabrik, schrieb aber hohe Verluste – fanden Ideen von Massenproduktion und Massenbeeinflussung, von Sozialtechnologie und Geschmacksstandardisierung doch insbesondere bei den Markenartikelherstellern beträchtlichen Widerhall: „Wer als Markenartikelhersteller die Jugend von heute gewinnt, hat Markenartikelkunden von morgen.“ [104] Jugendliche kannten einschlägige Markenartikel der Süßwarenbranche, in Umfragen lag Stollwerck vorn, gefolgt von Dr. Hillers (Pfefferminzbonbons) und Sarotti. Doch die oben analysierte großenteils mittelständisch und von anonymer Ware geprägte deutsche Süßwarenindustrie hatte nicht die Kapitalkraft für regelmäßige Reklamefeldzüge, setzte zudem auf die Attraktivität einer breiten Angebotspalette.

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Jugend als neues Marktsegment: Titelbild eines Marketing-Ratgebers (W[alter] H[ans] Wolff, Jugend. Wege zu einer neuen Käuferschaft, Stuttgart 1928, I)

Das Wachstum der Jugendmärkte fand zwar auch bei Süßwaren statt, prägte aber andere Branchen stärker: „Früher beschränkte sich die Jugend auf Bäcker- und Zuckerbäckerläden, in denen die zehn Pfennige Taschengeld vernascht wurden. Heute bildet die Jugend – und das ist vielleicht eines der hervorragendsten Kennzeichen der ‚neuen‘ Zeit – eine neue Käuferschaft. Zigarette – Radio – Kino – Sport – Lektüre sind die fünf Hauptinteressen der modernen, entromantisierten, entsentimentalisierten, materialistisch (Technik und Geld!) gesonnenen Jugend von heute.“ [105] Dies spiegelte dann auch die kommerzielle Wiederentdeckung von Jugendmärkten seit den späten 1950er Jahren. [106] Damals kauften „Teenager“ ca. 11% aller Süßwaren, dagegen knapp 20% aller Schuhe und Textilien, knapp 40% der Fahr- und Motorräder sowie mehr als 40% der Schallplatten und Plattenspieler. [107] Dieser Prozess begann in den 1920er Jahren, auch wenn Süßwaren insbesondere für Kinder noch an der Spitze ihrer Wünsche und Ausgaben rangierten.

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Neue Konsumfelder: Haarpflege für junge Mädchen (Der Welt-Spiegel 1930, Nr. 26 v. 29. Juni, 7)

Neue und billige Süßwaren

Der Süßwarenmarkt entwickelte sich in den 1920er Jahren nicht „amerikanisch“, also in Richtung auf einige massiv beworbene und überall erhältliche Markenartikel, die mit regionalen Spezialitäten ergänzt wurden. Die große Masse wurde noch unter ihrer Warenbezeichnung verkauft, also als Bonbon oder Marzipankartoffel, als Rumkugel oder Mürbegebäck. Große Bedeutung hatten auch Mischungen von Handelsfirmen. Es galt, etwas Süßes, etwas nicht Alltägliches zu genießen. Markentreue war eher etwas für die Erwachsenen.

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Produktinnovationen Vivil (Pfefferminzbonbons) und Wrigley (Kaugummi) (Badische Presse 1930, Nr. 206 v. 5. Mai, 12 (l.); Mittelbadischer Kurier 1927, Nr. 202 v. 1. September, 4)

Gleichwohl entstanden in den 1920er Jahren auch heute noch bekannte Markensüßwaren: Haribos Gummibärchen wurden seit 1922 verkauft. Nappo, ein mit Schokolade überzogenes Nougatkonfekt folgte 1925, das Kaubonbon Maoam 1931. Derartige Markenartikel etablierten sich meist neben anonymer Ware. Pfefferminzbonbons wie Vivil oder Dr. Hillers wurden seit den späten 1920er Jahren massiv beworben, wurden eingewoben in neue Freizeitaktivitäten, zugleich als gesund und erfrischend positioniert. Kaugummi gab es vereinzelt schon vor dem Ersten Weltkrieg, doch erst die amerikanischen Anbieter initiierten seit Mitte der 1920er Jahre eine kurze Mode. Längerfristigen Erfolg hatten die ebenfalls schon vor dem Weltkrieg bekannten Kolagetränke, bei denen Coca-Cola den Takt angab, doch die „deutsche“ Afri-Cola seit 1931 dagegenhielt. Ergänzt wurde dieser Reigen von Markenprodukten, bei denen der Firmenname als Dachmarke genutzt wurde. Konfitüren von Schwartau oder Zentis standen für solide, zugleich aber um immer neue Geschmacknuancen ergänzte Süßwaren.

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Neue Geschmacksrichtungen: Lakritze und Rahmkonfekt (Hörder Volksblatt 1921, Nr. 170 v. 23. Juli, 8 (l.); Illustrierter Beobachter 7, 1932, 830)

Hinzu kamen sozial differenzierte Süßwaren ganz unterschiedlichen Geschmacks, teils nur mit regionaler Verbreitung. Das galt etwa für die im Westen häufig genossenen Lakritze, die in anderen Teilen der Republik eher als Medizin bekannt waren. Das teure Rahmkonfekt war dagegen Teil bürgerlicher Konsums. Beide Segmente verwiesen zugleich auf die für Süßwaren zunehmend wichtigeren transnationalen Übernahmen von Produktideen.

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Süße Woche oder Die billige Angebotspalette der Süßwaren (Badischer Beobachter 1928, Nr. 298 v. 28. Oktober, 10)

Süßwaren boten Kindern aber nicht nur höchst unterschiedliche Geschmacksrichtungen, eine süße Einführung in die Vielfalt möglicher Gaumenfreuden. Sie waren zugleich billig, zugeschnitten auf das karge Taschengeld, klein portioniert, ein Lutsch- und Schluckprodukt, das sofort genossen, aber auch aufbewahrt werden konnte. Typisch für die zweite Hälfte der 1920er Jahre waren zahllose „Süße Wochen“, in denen zumeist anonyme Ware zu Ausnahmepreisen angeboten wurden. Hauptanbieter waren Filialbetriebe, freiwillige Ketten und lokale Spezialanbieter. Auch Warenhäuser nutzten diese Absatzmethode, die an die seit der Jahrhundertwende üblichen „Weißen Wochen“ anknüpfte.

Zeitgenössisch wurde auch Obst und auch Süßmost als Alternativen zu Zuckerwaren angeboten. Doch ihr Nährwert war vielfach gering, die Qualität insbesondere deutscher Ware schwankend, ihr Angebot stark saisonal geprägt und zudem relativ teuer. Trotz wissenschaftlicher Empfehlungen galten sie daher vielfach als „überflüssiges Naschwerk“ [108]. Die Konsumraten stagnierten in dieser Zeit, auch wenn insbesondere die Banane als süße und nährende Frucht an Bedeutung gewann – und sich Äpfel und Pflaumen süß umrahmt als Kuchen im Kindesmagen wiederfanden.

Das relative Scheitern von Obst als Zuckerwarensubstitut hing allerdings auch damit zusammen, dass insbesondere während der Weltwirtschaftskrise der Nährwert neuerlich in den Vordergrund trat: „Es hat sich nun erwiesen, daß der Genuß von allerhand kleinen Süßigkeiten treffliche Kräfte zu verleihen vermag.“ [109] Immer wieder wurde in den Zeitungen und Illustrierten darauf verwiesen, „daß Süßigkeiten für Kinder notwendig sind und daß eine wirklich gute Gesundheit ohne sie nicht erlangt werden kann.“ [110] Dabei handelte es sich nicht nur um die weit verbreitete, bei Anzeigenkunden gern aufgenommene redaktionelle Reklame. Chemisch war es durchaus richtig, dass Konditorwaren „vollwertige und vitaminreiche Nahrungsmittel sind, deren Nährwert bei gleichem Gewicht den vieler Fleischgerichte und Beilagen“ überstieg. [111] Zucker bot rasch resorbierbare Kohlenhydrate, half bei Erschöpfung und Mattigkeit. Die Ambivalenz jedes Lebensmittels erlaubt weder Verdammung, noch hymnische Begeisterung, sondern erfordert eine ausbalancierte Bewertung.

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Geselligkeit und Nährkraft: Mädchen im Café (Illustriertes Unterhaltungsblatt 1932, 55)

Neue Kundenkreise

Für die 1920er Jahre typisch war aber nicht nur ein zunehmend breiteres und preislich abgestuftes Angebot. Süßwaren wurden damals auch zu einer gängigen nährenden und schmackhaften Alltagskost für Arbeiterkinder. [112] Die deutschen Konsumgenossenschaften, die Ende der 1920er Jahre etwa zehn Millionen Menschen mit preiswerten industriell gefertigten Lebensmitteln versorgten, weiteten ihr Angebote nicht nur allgemein auf Süßwaren aus. Sie richteten ihre Offerenten zudem gezielt an die Kleinen resp. die einkaufende Mutter.

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Süßwaren als Teilhabe an den Errungenschaften der industriellen Welt (Konsumvereinsbote für Rheinland und Westfalen 21, 1928, 158 (l.); ebd. 20, 1927, 166)

Süßwaren, wenngleich in „den niedrigeren Preislagen“ wurden als Ausbruch aus Alltagstrott verstanden, aus der Enge einer von Arbeitslosigkeit geprägten Zeit. Und sie waren zugleich Soul Food, denn im Angesicht der naschenden Kinder dachte der Erwachsenen wohl „an jene Zeit zurück, wo ihm diese Süßigkeiten ebenfalls der Inbegriff aller Seligkeit waren.“ Sparsam sollten sie gegeben werden, nicht hemmungslos: „Aber ein paar Bonbons zur rechten Zeit, das heißt nach der Mahlzeit […] sind gut.“ [113] Die Konsumgenossenschaften produzierten als Handelsmarken Schokolade und Waffeln, Drops und Kekse, Malzbonbons und Karamellen, Pralinen und Konfekt. Hinzu kamen süße Getränke und eine breite Palette von Backartikeln und Puddingpulvern für häusliche bereitete Süßspeisen. Diese Angebote waren Teil einer „distributiven Gegenwelt“, die fair, hygienisch, effizient, bedürfnisorientiert und mit guten Arbeitsbedingungen verbunden war. [114]

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Erfrischungen und Stärkungen für auch für Genossenschaftskinder (Konsumgenossenschaftliches Volksblatt 25, 1932, Nr. 15, 16 (l.); ebd., 12)

Neue Orte

Süßwarenkonsum fand in den 1920er Jahren zunehmend an neuen, außerhäuslichen Orten statt. Sie traten an die Stelle tradierter Erfahrungsräume. Da war das „Schaufenster voll Süßigkeiten“ [115], da war vor allem der Laden. Während der großen Schulpause „kommen in höchster Eile hintereinander vier oder fünf Kinder hereingestützt, Knaben oder Mädchen jeder Altersstufe, zwischen sechs bis vierzehn, die ihren Fünfer oder Zehner auf den Ladentisch legen und dafür Süßigkeiten verlangen.“ Darüber kam eine Käuferin mit der Verkäuferin ins Gespräch: „Während wir uns noch unterhielten, kam eine Frau herein mit ihrem kleinen Mädchen auf dem Arm. Ehe die Mutter noch ihre Bestellungen machen konnte, hatte die Kleine die ihr offenbar wohlbekannten bunten Zuckersteine in der Glasbüchse entdeckt und streckte verlangend beide Hände danach aus.“ [116] Das Begehrte, es war sichtbar – nur die Mutter war noch zu überzeugen. Doch auch die Folgen waren sichtbar, fanden sich doch vielfach „zahllose Orangen-, Kastanien-, Nuß- und Obstschalen, dann Papier- und Staniolhüllen von Schokolade, Zuckerwerk usw. von den vielen Straßenmahlzeiten, die da gehalten werden“ auf der Straße. [117] Abfalleimer gab es halt nurmehr selten, auch nicht für Streichhölzer und Zigarettenkippen. Als Konsumraum für Süßwaren blieb die Straße jedoch von eher geringer Bedeutung: Eiskarren waren seltener geworden, Automaten spien weiterhin Schokoriegel und Bonbons, dafür vermehrt Kaugummi und Pfefferminzbonbons. Doch stattdessen etablierten sich zunehmend neue Orte, in denen Kinder und Jugendliche nicht nur Süßwaren kaufen konnten, sondern an denen sie diese auch verspeisen konnten.

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Veränderungen im Straßenhandel: Eisgekühler Kakao to go sowie Kaugummiautomat (Illustriertes Unterhaltungsblatt 1931, 1334 (l.); Westdeutsche Landeszeitung 1927, Nr. 20 v. 21. Januar, 10)

In den frühen 1920er Jahren galt das vor allem für die Konditoreien. Lustbarkeiten und Verausgabungen fanden in der Nachkriegszeit hier einen neu definierten, verjüngten Raum, der auf zuvor „ungeahnte Höhe“ gebracht wurde. [118] Die Folge war ein beträchtliches Wachstum – Ende der 1920er Jahre gab es fast so viele Konditoreien wie heute Bäckereien. Der außerhäusliche Backwarenmarkt wuchs in den 1920er Jahren auch durch die Abkehr der Bäckereien von Brot und Brötchen, durch ein wachsendes Angebot von einfachen Teilchen, von Hefe- und Plundergebäck, von Streusel- und einfachem Napfkuchen. Speiseeis blieb eine wichtige Konditorware, doch die Konkurrenz insbesondere der Erfrischungsräume von Waren- und auch Kaufhäusern sowie der modischen Konzertkaffees wurde härter. Ausgeweitet wurde das Sortiment von Sahne- und Cremegebäck, von Torten und aufwändigerer Kuchenware: „Allgemein haben sich aber die Ansprüche des Publikums im Vergleich zur Vorkriegszeit erhöht. Die Kunden verlangen heute für ihr Geld allerbeste Ware. Der Hunger der Kriegsjahre ist vergessen. Wir müssen ferner immer neue Sachen bringen.“ [119] Sozialpolitische Maßnahmen, wie das Sonntagsbackverbot oder die moderate Arbeitszeitverkürzung führten zu stetigerer Arbeit und damit zur Produktion von Spitz- und Baumkuchen oder aber von Konfitüren. Schlagsahne blieb ein wichtiger Artikel, wenngleich diese zunehmend zuhause frisch geschlagen wurde. Die Konditoren verloren zugleich ihre Dominanz bei Kleingebäck. Teekuchen, Mürbegebäck und Keks boten nun auch Bäcker an, Konsumvereine, insbesondere aber die Süßwarenindustrie. Das galt auch für Marzipan, Konfekt und Pralinen.

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Lockreiz der Cremeschnittchen (J.M. Erich Weber, Schule und Praxis des Konditors, 2. Aufl., Radebeul 1927, Taf. 30)

Auch Bäckereien gewannen an Bedeutung, nicht zuletzt durch die zunehmende Verwendung von Weizenmehl. Sie profitierten vom schwindenden häuslichen Brotbacken, auch durch das wachsende Angebot von Feingebäck. Wie bei den Konditoreien nahmen die Ansprüche an Ladenausstattung und Verpackung zu: „Die Kundschaft wünscht das Pergamentpapier oder bei Konditoreiartikeln und beim Stollenversand die Cellophanpackung. Früher mußte ein Bäckerladen nur sauber sein. Heute muß dagegen eine gewisse Eleganz aufgewendet werden, um die Kundschaft zu halten oder heranzulocken.“ [120] Im ästhetischen Kapitalismus folgten nicht nur Jugendliche den ehedem verfemten Anforderungen der Inflationszeit.

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Eine moderne Feinbäckerei (Innen-Dekoration 45, 1934, 277)

Noch stärker als die Zahl der Konditoreien wuchs die Zahl der Eisdielen. Italienische Straßenhändler mieteten vielfach im Sommer Ladenlokale an, deutsche Konkurrenten folgten, auch manche dem scharfen Wettbewerb nicht mehr gewachsene Konditoren. Sie waren zugleich Nutznießer der Weltwirtschaftskrise. 1934 gab es im Deutschen Reiche etwa 2.000 Eisdielen. [121] Danach intensivierte sich der Wettbewerb mit den Konditoreien. Letztere sanken auf etwa 8.000 Betriebe, während die 3.500 bis 4000 Eisdielen mehr Speiseeis umsetzen als ihre handwerklichen Konkurrenten. [122] Sie entwickelten sich zum Tummelplatz von Kindern und Jugendlichen – und sahen sich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt wie ehedem die Straßenhändler: „Die Verbreitung von sogenannten ‚Eisdielen‘ in den Vorstadtgegenden der Großstädte bedeutet eine hygienische Gefahr, weil dadurch Appetitlosigkeit und Magendarmstörungen bei Kindern begünstigt und die Grundlage zu den Erscheinungen der Fehlernährung gelegt wird.“ [123] Entsprechende Regulierungen folgten, nun allerdings auf Reichsebene. [124]

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Weiterhin flexibel: Eisdielen in Berlin als Sommergewerbe (Der Welt-Spiegel 1926, Nr. 20, 10 (l.); ebd. 1932, Nr. 38, 9)

Konditoreien und Eisdielen standen nicht nur für neue Orte des Süßwarenkonsums, sondern auch für – selbstverständlich kritisch beäugte – Freiräume von Kindern und Jugendlichen. Das galt ansatzweise auch für die große Zahl von Kinos. Dort erfolgte der Süßwarenverkauf über den Bauchladen. Nüsse, Bonbons und Knabberzeug ermöglichten Zerstreuung bei der Zerstreuung, Gaumengenuss begleitete Konsumgenuss. Vielfach wurden Süßwaren auch ins Kino mitgenommen – nicht nur von Jugendlichen und Kindern. [125] Erwachsene aber besuchten nach der Vorstellung häufig noch ein Café, eine Bar – doch diese waren Jungen nicht mehr zugänglich, das Gaststättengesetz wurde 1930 verschärft. Tradierte Konsumorte wie Jahrmärkte, Rummelplätze und Schützenfeste waren dagegen offener. Ihre Vielgestaltigkeit und fehlende valide Statistiken erlauben aber keine fundierten Aussagen zum Süßwarenkonsum. Sicher ist allerdings, dass es sich bei ihnen immer auch um herbeigesehnte Feste mit einem ansonsten nur selten erhältlichen Sortiment handelte. Das ging weit über kandierte Früchte, gebrannte Mandeln, Liebesperlen und umzuckerte Herzen hinaus.

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Exotische Angebote auf dem Coburger Schützenfest 1924 (Coburger Zeitung 1924, Nr. 184 v. 7. August, 4)

Säkularisierung und Kommerzialisierung? Die Versüßung der christlichen Festkultur

Eduard Hamm, liberaler bayerischer Handelsminister, beschwor 1921 auf der ersten großen Konditoren-Ausstellung nach dem Weltkrieg, dass es „ein Verlust an unserer Kultur und unseren geistigen Werten [… wäre, US], wenn die traditionellen Erzeugnisse der Zuckerbäcker zu Weihnachten, Ostern und Allerseelen verschwinden würden. […] Wohl könne die Frage aufgeworfen werden, ob es schon an der Zeit sei, unserem Volke ein solches Paradies von Süßigkeiten zu zeigen. Wir müssen uns darüber klar sein, daß wir einen langen mühevollen Weg über Sparsamkeit und Arbeit gehen müssen und daß erst unsere Kinder und Kindeskinder vielleicht ein sorgenfreieres Leben führen können.“ [126] Es ist offenkundig, dass Hamm dem schon wieder boomenden Gewerbe Mut machen wollte. Doch er irrte in zweierlei Richtungen. Zum einen waren die christlichen Hochfeste trotz Feingebäck und Hausbäckerei keineswegs eine Domäne der Zuckerbäcker. Ostern und Weihnachten waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts keine wirklich süßen Feste, trotz vielgestaltiger Gebildbrote und Weihnachtsbäckereien. Das lag nicht nur am fehlenden Zucker und den teuren Gewürzen, sondern auch daran, dass diese christlichen Feste in ihrer Form erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts „traditionelle“ Gestalt annahmen. Zum anderen aber setzte in den 1920er Jahren eine neuerliche Versüßung der christlichen Festkultur an, die eng mit dem Aufschwung der Süßwarenindustrie verbunden war, die aber auch durch eine intensivierte Hausbäckerei gestützt wurde.

Beginnen wir mit Ostern. Im Berlin galt noch im frühen 19. Jahrhundert: „Kuchen wurde damals nur an den Festtagen gegessen, und Rosinen gab es nur in der Weihnachtsstolle und im Osterkringel. Die Kinder liebten Ostern besonders darum, weil es das einzige Fest war, an dem es Süßigkeiten gab.“ [127] Damals wurden Zuckerstücken verteilt, teils auch Kalmus. In der Werbung der frühen 1920er Jahre feierte man dagegen „Ostern, das Fest der Süßigkeiten, der Osterhasen und Ostereier“ [128]. Ostern wurde im späten 19. Jahrhundert zunehmend mit süßen Eiern umrahmt, aus Marzipan und Schokolade. Das war Mitte der 1920er Jahre Standard, wurde von bürgerlichen Kindern erwartet. [129] In den Folgejahren nahm der Aufwand, der Umfang und die Art der Geschenke zu: „Ostereier, Schokolade, Zuckerstangen und nicht zu vergessen die reichlichen Ostermahlzeiten mit den herrlichen süßen Nachspeisen werden prächtig munden.“ [130] Die gewachsene Zahl der Konditoren bestückte ihre Schaufenster mit zuvor nicht bekannter süßer Pracht: „Kleine Eier und große, verschiedenfarbig, in reizenden Aufmachungen, in blinkendes, schimmerndes Stanniol gehüllt, mit luftigen, farbigen Schleifen, und ganz hinten, da steht auch ein großes Ei, von dessen brauner Schokoladenfärbung ‚Frohe Ostern‘ weiß aufleuchtet. Seiner meisterhaften handwerklichen Kunst hat dort der Osterhase in der Verzierung Ausdruck gegeben in dem zarten Rosengebinde, das sich unter der Schrift wie ein lächelnder Gruß an das Ei schmiegt. Aus Marzipan […] hat der Meister die keuschen Kelche geformt, die zarten Blätter, so zierlich und fein, daß einen ihre Vernichtung zwischen den Zähnen reuen möchte. Ihr Anblick ist herrlicher fast denn ihr Genuß.“ [131] Geschenkkörbe traten hinzu, Ostereier in verschiedenen Größen und aus verschiedenen Materialien, Schokolämmer und Zuckerhäschen. Doch diese Nestgelege waren zumeist industriell hergestellt, preiswerte Massenware. Die süße Osterware wurde umkränzt von gängigen Alltagsprodukten. All das wurde mit Werbung und Sonderangeboten gezielt vorbereitet, gezielt forciert. Ostern, bekanntermaßen das Fest der Auferstehung Christi, wurde dadurch weiter kommerzialisiert und säkularisiert. Die Wiederauferstehung der süßen Ware erlaubte nach dem Massenschlachten des Weltkrieges eine neue Aufladung des Hochfestes, dessen Kerngehalt immer weniger Menschen teilten. Die Form der christlichen Hochfeste wurde hochgehalten, doch sie waren häufig ihres transzendentalen Gehaltes entkleidet. Die Freude am kleinen süßen Geschenk war Flankenschutz und integraler Bestandteil eines wonnenfrohen konsumtiven Miteinanders.

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Ostern als Süßwarenfest (Der Welt-Spiegel 1928, Nr. 15, 32 (l.); Mittelbadischer Kurier 1929, Nr. 70 v. 23. März, 8)

Ähnlich die Entwicklung beim Fest des Heiligen St. Nikolaus am 6. Dezember. Es fand einst im kirchlichen Rahmen statt, als Weihefest, gab aber auch den Anlass für Nikolausmärkte, die auf Weihnachten hinführten. Dort gab es Naschwerk zu kaufen, doch wichtiger waren Krampuss-Puppen, Ruten und Dekorationsartikel. [132] Vielerorts gab es Umzüge zu Nikolaus, die mit Gaben endeten, Weißgebäck, einem Stutenkerl. Doch aus dem religiösen Gemeinschaftserlebnis wurde später immer stärker ein häusliches Fest. St. Nikolaus zog mit Sack und seinem rutenbewerten Wiederpart, dem Knecht Rupprecht herum, besuchte die Familien mit ihren Kindern. Sie hatten Rechenschaft abzulegen ob ihrer Taten, ihrem Fleiß, ihrem Gehorsam, ihrem Charakter. Ähnliches galt auch für Dienstboten. Böse Taten wurden nicht nur symbolisch vom rutenschwingenden Knecht verurteilt, während der Heilige im Sack Geschenke barg, die er zumeist auch übertrug. Feinbrot, Honig, Äpfel, kaum Süßes – zu Beginn. Seit den 1860er Jahren traten vermehrt Nüsse hinzu – billig importiert aus den USA. Erst dann kam Schokolade hinzu, auch preiswertere Süßwaren. Das Ritual der Jahresbeichte, der Jahresbewertung blieb auch im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts vielfach erhalten: [133] „Was hat der Mann ein gut‘ Gemüt; Denn wo er art’ge Kinder sieht, / Da greift er in die Taschen. / Da greift er in den Sack hinein, / Daß sich die artigen Kinder freu’n / Da gibt es was zu naschen. […] Doch sind die Kinder bös‘ im Haus, / Da zieht er gleich die Rute raus, / Die Kinder zu erschrecken. / O, lieber Nikolaus, halte ein, / Ich will auch immer artig sein, / Laß nur die Rute stecken!“ [134]

Das Nikolausfest wurde rationalisiert und weiter versüßt. Anfangs erfolgte dies durch Teller und Körbchen, die vom Nikolaus – wem sonst? – in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember mit Nüssen, Äpfeln und Süßwaren angefüllt wurden. Zunehmend aber traten Schuhe an deren Stelle. [135] Der Nikolaus und sein dunkler Knecht verschwanden langsam, doch die „Tradition“ der zu füllenden Schuhe blieb bestehen. Weniger Aufwand, etwas mehr Kauf. Spielwaren traten hinzu, die Dienstboten erhielten Geld oder eine andere Aufmerksamkeit. Das Fest wurde versüßt, zugleich stärker auf die Kinder zugeschnitten. Davon profitierte abermals die Süßwarenindustrie. Händler boten in den 1920er Jahren vielfach „schwarze Knechte“ an, Lieferboten süßer Gaben. [136] Auch der Martinszug erfuhr Neuerungen, zumindest in Bernburg: „Am Montag, den 5. ds. erschienen vor 6 Uhr abends plötzlich am hiesigen Bahnhofplatz drei einspurige und drei doppelspurige Motorräder mit maskierten Fahrern und Insassen, welche während der langsamen Fahrt Naschwerk für die Kinder abwarfen. Eine große Menschenmenge bestaunte diese neue Bescherungswelle. […] Am meisten Freude hatten die Kinder, denen nicht nur eine Seltenheit, sondern auch etwas fürs Leckermäulchen geboten wurde.“ [137]

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Säkularisierung und Kommerzialisierung des Festes von St. Nikolaus (Rosenheimer Anzeiger 1924, Nr. 283 v. 5. Dezember, 9 (l.); Bochumer Anzeiger 1930, Nr. 282 v. 2. Dezember, 13)

Weihnachten hatte und hat ein anderes Festgewicht als Ostern und St. Nikolaus. Der Weihnachtsbaum, entstanden und verbreitet in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, war anfangs nur moderat geschmückt. Kerzen waren teuer, erst die Erfindung der Milly- und dann der Paraffinkerzen führten Mitte des Jahrhunderts zum festlichen Kerzenbaum. Er wurde zunehmend mit Naschwerk dekoriert, mit Äpfeln, Nüssen, Gebildbroten und Weihnachtsgebäck. Die Süßwaren für die Kinder entstammten im 19. Jahrhundert vornehmlich der Hausbäckerei, die teils Wochen vor dem Hochfest einsetzte und deren Vorräte teils bis weit in den Januar reichte. [138] Schokolade trat hinzu, doch der Kauf industriell hergestellter Süßwaren blieb auch vor dem Ersten Weltkrieg noch begrenzt. Die Geschenke selbst waren wertvoller, praktischer, das Festessen am Weihnachtstag war üppig und reichhaltig (nicht am Heiligabend mit einer gewissen Fastentradition). Während des Krieges gewann das Weihnachtsfest weiter an Bedeutung, als Symbol der deutschen Kultur, als Verknüpfung der Lieben im Graben und an der Heimatfront. Auch in der Hochzeit der Ernährungskrise gab es Sonderrationen zu Weihnachten: „Denn Weihnachten ohne Naschwerk? Das ist doch zu traurig! […] Außerdem aber sind Kuchen durchaus kein ‚Luxus‘, denn sie enthalten wirkliches Nahrhaftes in konzentrierter Form: Mehl, Fett und Zucker.“ [139]

Diese Aufladung als Besinnungsfest der deutschen Nation mag auch dazu geführt haben, dass es in den frühen 1920er Jahren deutlichere Widerstände gegen die Versüßung gab als etwa beim Osterfest. Bücher wurden als Weihnachtsgabe empfohlen, bleibende Geisteswerte. [140] Für gekaufte süße Teller fehlte Geld, beim Selbstgebackenem wurden wieder Abstriche gemacht: „Die Kinder, auf die es in der Weihnachtszeit wohl hauptsächlich ankommt, sind aber nicht so wählerisch, als daß sie nicht leicht zu befriedigen wären, wenn das Gebotene nur süß ist und dem Charakter der gewohnten Weihnachtsbäckereien entspricht.“ [141] Und doch, auch die zwischen Krieg und Hyperinflation allgemein üblichen Weihnachtsspeisungen armer Kinder verzichteten nie auf etwa Süßes; neben den Eßwaren, neben der warmen Kleidung. [142] Auch Süßwarenfabriken steuerten ihr Scherflein bei. [143]

29_Vobachs Frauenzeitung_32_1929_H50_p31_Bergische Landes-Zeitung_1933_12_21_Nr298_p4_Gebaeck_Weihnachtsgebaeck_Kuchen_Weihnachten_Backpulver_Dr-Oetker_Familie_Einkaufsgenossenschaft_Rewe_Schokolade_Nuesse

Weihnachten familiär: Hausbäckerei und nur begrenzter Zukauf (Vobachs Frauenzeitung 32, 1929, H. 50, 31 (l.); Bergische Landes-Zeitung 1933, Nr. 298 v. 21. Dezember, 4)

Gleichwohl blieb Weihnachten auch nach der Stabilisierung und trotz gezielter Werbung von Markenartikelfirmen und Filialbetrieben weniger stark durch industriell gefertigte Süßwaren geprägt. Ausnahmen gab es bei Dauergebäck, bei Leb- und Honigkuchen, bei Printen und Spekulatius. Auch Schokomänner waren seltene Gäste, während teurere Konfitüren, Konfekt und Pralinen an Bedeutung gewannen. Gegentendenzen zur Versüßung gab es jedoch auch, denn das Naschwerk am Baum, das am Ende des Festes von den Kleinen verzehrt wurde, fiel vielfach weg; die neue Sachlichkeit ließ grüßen. [144] So blieb Weihnachten, trotz massiver Kommerzialisierung durch zunehmend teurere Geschenke nicht zuletzt an die Kinder doch zugleich ein Familienfest: „Es darf nichts fehlen von den althergebrachten Dingen, [… denn, US] ein Fest ohne das althergebrachte Naschwerk, das in jedem Hause selbst bereitet wird, gibt es nicht.“ [145] Angesichts der unbezahlten Hausfrauenarbeit war selbstgemachtes Backwerk preiswerter und zugleich Ausdruck der Liebe der Mutter zum Kind, zum Mann. Ähnliches galt auch für Kindergeburtstage, wo das von der Mutter bereitete Backwerk nur selten durch Konditorware ersetzt wurde.

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Torte im Mittelpunkt des Kindergeburtstages (Die Frau und Mutter 21, 1932, H. 11, 15)

Hochfeste waren im ersten Drittel des 20. Jahrhundert ohne Süßes nicht zu denken. Doch während für Kinder und Jugendliche Ostern und St. Nikolaus zunehmend von Süßwaren dominiert wurde, blieb das Weihnachtsfest ein Beziehungshort, der Zeit band, in dem die Kinder auch eingebunden wurden. Zu Weihnachten konsumierte man nicht einfach Süßes, sondern man vergewisserte sich der eigenen Herkunft, der engen Beziehung zu seinen Lieben. Das konnte mit billiger Standardware (noch) nicht nachgebildet werden.

 Der rudimentäre Blick auf Kinder und Jugendliche

All diese Aussagen zum Beziehungsfeld von Süßwaren und Kindern sind notgedrungen oberflächlich. Historische Forschung ist rar, denn die Konsumgeschichte ist jugend-, die Sozialgeschichte dagegen konsumvergessen. [146] Gleichwohl sollten am Ende Kinder und Jugendliche nochmals breiter betrachtet werden, denn das hilft, die vorgelegten Ergebnisse und Hypothesen präziser einzuordnen. Dabei ist zu beachten, dass dabei durchweg Erwachsene über Jüngere reden – und die vielgestaltigen Bewertungen von deren Süßwarenkonsum lassen Zweifel an der „Objektivität“ der Erwachsenen keimen. Die historische Familien- und Jugendforschung ist zudem stark auf die Krisenerfahrung der Zwischenkriegszeit fokussiert. [147] Ihr Fokus richtet sich zudem stark auf das vermeintlich Neue der Zeit, auf den „Schein von einer demokratischen Massengesellschaft“ [148], auf das Wechselspiel von „Verdienen und Vergnügen“ [149] im Leben vornehmlich der Jugendlichen. Das Vergnügen wird meist außerhalb der Familie, in den zunehmend wichtigeren Cliquen und Freundeskreisen verortet, auch in der organisierten Freizeit innerhalb der jeweiligen Milieus. Letztere begrenzten das Aufgehen in der neuen kommerziellen Kultur. Limitierend war zudem die letztlich frei verfügbare Zeit, denn ein erwerbstätiger Jugendlicher hatte eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 11 Stunden und 15 Minuten. Zeit für Süßwaren war begrenzt, bestand am Abend, am freien Samstagnachmittag, am Sonntag, am kargen Urlaub und – typisch für die Jüngeren und das Süße – im Zwischendurch des Konsums. Generell aber galt, dass Jugendfreizeit „eine Knappheitsökonomie in einer vom Angebot auf Konsumrausch orientierten Freizeitwelt“ [150] blieb. Obwohl ein Drittel der 17-Jährigen Mädchen bereits einen Freund hatte, obwohl Kino eine wichtige Rolle spielte, blieb die Kleinfamilie und das Milieu für die Freizeit – und damit auch für den Konsum – zentral. Deren Bedeutung schwand, blieb aber erst einmal bestimmend. Größere Freiräume hatten bzw. nahmen sich eher ungelernte und arbeitslose Jugendliche, die häufiger auf dem Rummelplatz, aber auch bei Sport, Ausflügen und Wandern anzufinden waren.

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Großstadtkinder im öffentlichen Gefährdungsraum (Volkswille 1926, Nr. 197 v. 24. August, 6)

Die hier dargelegten Veränderungen bei den Süßwaren waren „real“, doch sie waren zugleich Brüche im recht geregelten Alltag, Besonderheit, nicht Regel. Das unterstreichen auch die zahlreichen Jugendstudien Ende der 1920er und Anfang der 1930er Jahre. Junge Mädchen waren erst einmal Beobachter der Straßen und Schaufenster, der Cafés und Kinos, der Auslagen und Angebote. Erst ältere Mädchen nutzten diese Konsumkultur, zumal mit einem Freund. [151] Untersuchungen der Lebenswelt junger Arbeiterinnen unterstrichen die zentrale Bedeutung der eigenen Familie, zumal der Mutter. Geld war bewegendes Element, doch auch zentraler Grund von Streitigkeiten. Entsprechend groß war die Bedeutung von Erwerbsarbeit. Konsum war demnach scheinbar ein Randthema: „‚Das Leben ist ein kummervoller Kampf mit einer stillen Hoffnung im Herzen.‘“ [152]

All dies unterstrich die langsame Erosion tradierter Milieus, des familiären Zusammenhalts: Alice Salomon formulierte prägnant: Charakteristisch sei „die Beengtheit und Eingeschränktheit des durchschnittlichen Lebens, des Lebens der Massen, nicht nur in Arbeiterkreisen, sondern in den Schichten des ländlichen und städtischen Mittelstandes. Eine Beengtheit in wirtschaftlicher und geistiger Beziehung, in Lebensraum und Lebensmöglichkeit – beide Worte in wahrstem Sinne verstanden: in Entspannung und Erholung, in Fortbildung und Erlebnisbreite.“ [153] Süßwaren besaßen daher eine eskapistische und konformistische, potenziell aber auch eine eigensinnige und selbstbestimmte Funktion. Andere Studien kamen zu ähnlichen Ergebnissen, unterstrichen die Dominanz außerhäuslicher Arbeiten gleichermaßen für Erwachsene und Jugendliche. [154] Die Mehrzahl der Jugendlichen verbrachte ihre karge Freizeit im Familienrahmen, war damit grundsätzlich auch zufrieden. Spaziergänge, Fahrten, der Schrebergarten und Gesellschaftsspiele waren wichtiger als Theater, Konzerte, Kino und Radio. [155] Doch zugleich bestand eine spürbare Spannung zwischen dieser Normalität und dem immensen, durch die kindliche und jugendliche Phantasie nochmals verstärkten Möglichkeitsraum der Unterhaltungsindustrie, des Alltagskonsums. [156]

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Jugendlicher Konsum und die Abscheu der Alten (Fliegende Blätter 185, 1936, 152)

Ausnahmen gab es vornehmlich bei der unterbürgerlichen Jugend, bei Arbeitslosen und Ungelernten. Sie lebten – glaubt man den zeitgenössischen Analysen – in einer Kultur der Zerstreuung: „Mit dumpfen Glücksverlangen oder vielmehr mit ganz unkritischem Drang nach Triebbefriedigung will er sein monotones Arbeitsdasein durch Sensationen und Abwechslungen übertäuben.“ [157] Sie rebellierten häufiger gegen den autoritären Vater, schlossen sich in Cliquen zusammen, konsumierten gesellig Alkohol und Schokolade, verschenkten Süßwaren an Freunde und Freundinnen, griffen zu und amüsierten sich, wann immer sich die Möglichkeit bot. Sie kapselten sich verstärkt ab von ihren Eltern, kappten Bezüge, während Arbeiter- und Bürgerkinder meist realisierten, dass sie von ihren Eltern abhängig waren. Kinder waren nämlich auch damals teuer, erforderten 1927/28, abhängig vom Alter der Eltern, etwa ein Viertel bis ein Drittel der Familiennettoausgaben. [158] Die Auseinandersetzungen um Süßwaren und Taschengeld waren daher nur ein kleiner Teil gesellschaftlich hochgradig relevanter Auseinandersetzungen um familiäre Mittelverwendungen.

Chancen eines historischen aufgeklärten kulinaristischen Blicks auf Kinder und Süßwaren

Am Beginn des Beitrages stand Cem Özdemirs an sich unterstützungswürdiges Bestreben, heutige Kinder vor den Dickmachern der Industrie zu schützen, sie auf ihrem Lebensweg dadurch zu stärken, dass man sie vor der Werbung für zu süße, zu fette, zu salzige Lebensmittel bewahrt – anfangs in allen visuellen Medien zwischen 6 und 23 Uhr, derweil lediglich im Fernsehen werktags zwischen 17 bis 22 Uhr, samstags zusätzlich von 8 bis 11 Uhr und sonntags von 8 bis 22 Uhr. Flankierende Maßnahmen sollen ergänzen, sollen in Gänze Kinder gesünder, stärker, glücklicher machen. Sie werden angesichts der hier vorgelegten historischen Analyse der historischen Wurzeln dieser Debatte um den Stellenwert von Süßwaren für Kinder und Jugendliche vielleicht mit mir übereinstimmen, dass derartige politischen Maßnahmen unterkomplex sind. Es handelt sich um mikroautoritäre Steuerungsphantasien, die von der vielgestaltigen und widersprüchlichen Realität einer Konsumgesellschaft abstrahieren und zudem geschichtliche Erfahrungen ignorieren. Der Gesetzentwurf wird am selbstgesetzten Ziel scheitern, so wie die wohlmeinenden Klagen gegen das sündige Naschen, gegen verführerische Automaten, südländische Eisverkäufer, gegen die Verschwendungssucht der Jugend und die Profitgier von Industrie und Handel.

Dem engen, röhrenartigen Regelwerk fehlt es an historischen und pädagogischen Kenntnissen, an einer basalen Reflektion über Essen und Ernährung, über die Stellung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft, über die Gestaltungschancen staatlicher Interventionen: „Die Kinder als Verkörperung der ungesellschaftlichen, reinen, aber rohen, ungeschliffenen Natur werden zu Objekten pädagogischer Maßnahmen, damit sie bürgerliche Eßstandards, seine räumlichen, zeitlichen und sozialen Arrangements, mithin Wertmaßstäbe erlernten.“ [159] Jugendliche und Kinder sind nicht arme verführte Wesen, sondern sie haben Eigensinn, gehen selbstbewusst mit Rahmenbedingungen um, die in staatlichen Regelwerken ausgewählter Experten ausgeblendet werden. Eltern und Vorbilder sind dabei zentral. Die Sorgen der 1920er Jahre vor Verschwendung, Krankheit, Ausbeutung und Verführung spiegeln sich auch in staatlichen Maßnahmen ein Jahrhundert später. Sie erfordern aber andere Antworten als die der Vergangenheit.

Beim Konsum von Süßwaren geht es nicht nur um einen speziellen Geschmack, um einen kurzen Kick abseits des Einerlei des Alltags. Es geht um Vertrautes und Angenehmes in einer fremden, indifferenten, ja feindlich wahrgenommenen und existierenden Welt. Der Konsum ist ein paradoxer Widerspruch gegen Langeweile und für Sinn und Sinnlichkeit. [160] Es geht um Eigenerfahrung, um Freiräume, mögen sie auch gesundheitlich nicht förderlich sein, mögen sie auch nicht frommen. Es geht um einen Rest von Freiheit in einer Gesellschaft wachsender Fremdbestimmung, die auch durch die tägliche Wahl im Laden oder am Tresen nicht wirklich durchbrochen werden kann. Die realen Risiken der zu süßen, zu fettigen und zu salzigen Lebensmittel sind wahrlich nicht gering zu bewerten. Doch sie sind überschaubare Risiken im Vergleich mit fehlender Bildung, fehlender Liebe, fehlender Perspektiven in einer Gesellschaft, die schon Kinder und Jugendliche überwachen und strafen will, weil Zuwendung zu aufwändig oder zu mühselig, weil Sozialtechnologie billiger ist und willige Claqueure finden wird.

Uwe Spiekermann, 7. Oktober 2023

Quellen- und Literaturnachweise

[1] Constanze von Bullion, Özdemirs Kraftprobe. Kinderwerbung für Dickmacher, Süddeutsche Zeitung v. 26. Januar 2023 [www.sz.de.1.5739924].
[2] Mehr Kinderschutz in der Werbung: Pläne für klare Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung (25. Juli 2023) [https://www.bmel.de./goto/87044]; Özdemir schränkt Werbeverbot-Pläne für Süßigkeiten ein, rnd.de v. 24. Juni 2023.
[3] Renate Künast, Die Dickmacher. Warum die Deutschen immer fetter werden und was wir dagegen tun müssen, München 2004.
[4] Johann Peter Frank, System einer vollständigen medicinischen Polizei, Bd. 2, Neue Aufl., Mannheim 1804, 234.
[5] Günter Wiegelmann, Zucker und Süßwaren im Zivilisationsprozeß der Neuzeit, in: Hans J. Teuteberg und Ders. (Hg.), Unsere tägliche Kost, Münster 1986, 135-152.
[6] Https://www.bdsi.de/zahlen-fakten/suesswarenindustrie-in-zahlen [Zugriff: 26. August 2023].
[7] Süßwaren und Knabberartikel. Eine bunte, vielfältige, genussbringende Lebensmittelgruppe mit Angeboten für alle Ernährungsbedürfnisse, hg. v. Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie, Bonn 2023.
[8] Vgl. Philippe Ariès, Geschichte der Kindheit, 9. Aufl., München 1990; Harry Hendrick, The Evolution of Childhood in Western Europe c.1400-c.1750, in: Jens Qvortrup, William A. Corsaro und Michael-Sebastian Honig (Hg.), The Palgrave Handbook of Childhood Studies, Houndsmill und New York 2009, 99-113; Martina Winkler, Kindheitsgeschichte. Eine Einführung, Göttingen 2017.
[9] Uwe Spiekermann, Verengte Horizonte. Naschen im Wandel (2023).
[10] J[oseph] G[abriel], Kurze, praktische, sittliche Erziehungslehre […], Abt. 1, München 1841, 41.
[11] Augustin Hoffer, Samlung Aus den Kriegsquartieren […], Innsbruck 1770, s.p. [§ 48].
[12] Karl Georg Neumann, Beiträge zur Natur- und Heilkunde, Bd. 1, Erlangen 1845, 10.
[13] Morgen-Post 1866, Nr. 97 v. 10. April, 1; ähnlich H[ermann] Emminghaus, Die psychischen Störungen im Kindesalter, Tübingen 1887, 122.
[14] Th[eodor] Goerges, Das Kind im ersten Lebensjahr, Berlin s.a. [1902], 107.
[15] Gertrud Moldzio, Mein Kind, Leipzig 1900, 76.
[16] Zur Säuglingsernährung s. Uwe Spiekermann, Künstliche Kost. Ernährung in Deutschland, 1840 bis heute, Göttingen 2018, 87-106.
[17] Arthur Keller, Die Lehre von der Säuglingsernährung, Leipzig und Wien 1911, 52-53.
[18] Otto Hauser, Grundriss der Kinderheilkunde, mit besonderer Berücksichtigung der Diätetik, Berlin 1894, 69; Gebt den Kindern keinen Zucker!, Monika 22, 1890, 158-159.
[19] Peter Koch, Die Gesundheitslehre und Gesetzeskunde in der Volksschule, 2. verm. u. verb. Aufl., Dortmund 1878, 15.
[20] Düsseldorfer Volksblatt 1887, Nr. 246 v. 14. September, 2.
[21] Uwe Spiekermann, Basis der Konsumgesellschaft. Entstehung und Entwicklung des modernen Kleinhandels in Deutschland 1850-1914, München 1999, 354-363.
[22] Rhein- und Ruhrzeitung 1887, Nr. 247 v. 22. Oktober, 2.
[23] G.A. Weiß, Die moderne Erziehung und ihre Folgen in körperlicher und sittlicher Beziehung. Ein Weck- und Mahnwort, Berlin 1890, 21; Bergischer Sonntags-Anzeiger 1891, Nr. 26 v. 28. Juni, 6-7.
[24] 7. Westfälische Provinzial-Versammlung des ‚Katholischen Lehrerverbandes‘ in Rheine, Westfälischer Merkur 1897, Nr. 194 v. 21. April, 1-2, hier 2.
[25] Solinger Kreis-Intelligenzblatt 1899, Nr. 245 v. 18. Oktober, 3.
[26] Gustav Wilhelm Pohle, Probleme aus dem Leben eines industriellen Großbetriebs, Phil. Diss. Rostock, Naumburg 1905, 6-7.
[27] Jugendfürsorge und Gesellschaftsschutz, Münchner Neueste Nachrichten 1912, Nr. 472 v. 15. September, 1.
[28] Angaben n. Otto Suhr, Die stummen Verkäufer, Die Wirtschaftskurve 16, 1937, 40-52, hier 42; Hans Riepen, Sonderformen, in: Rudolf Seyffert (Hg.), Handbuch des Einzelhandels, Stuttgart 1932, 104.
[29] Uwe Spiekermann, Die verfehlte Amerikanisierung. Speiseeis und Speiseeisindustrie in Deutschland in der Zwischenkriegszeit, in: Hermann Heidrich und Sigune Kussek (Hg.), Süße Verlockung. Von Zucker, Schokolade und anderen Genüssen, Molfsee b. Kiel 2007, 31-38.
[30] Günter Wiegelmann, Speiseeis in volkstümlichen Festmahlzeiten, in: Teuteberg und Wiegelmann (Hg.), 1986, 217-223, hier 217-218.
[31] Walter Tiedemann, Die Italiener in Berlin, Die Woche 8, 1906, 1492-1495, hier 1494.
[32] Gefrorenes, Die Gesundheit in Wort und Bild 5, 1908, 198.
[33] Andrea Cantalupi, Gefrorenes, Die Woche 7, 1905, 1237-1238, hier 1238.
[34] Speiseeis im Sommer, Blätter für Volksgesundheitspflege, 5, 1905, 156-157.
[35] Vom Straßenhandel, Arbeiterzeitung 1910, Nr. 142 v. 21. Juni, 8.
[36] Sollen Kinder Süßigkeiten essen?, Die Gesundheit in Wort und Bild 4, 1907, Sp. 161.
[37] Kontrolle der Strassenhändler mit Speiseis, Zeitschrift für öffentliche Chemie 9, 1903, 293-294.
[38] Etwa Louis Levins Magazin eleganter Kinder-Garderoben (Königlich privilegirte Berlinische Zeitung 1882, Nr. 506 v. 29. Oktober, 24).
[39] Die Werbung für Leonhardi-Tinte oder Klio-Füllfederhalter waren Ausnahmen.
[40] Vgl. für den Berliner Anbieter Hildebrand etwa Fliegende Blätter 124, 1906, Nr. 3173, Beibl., 5; Sport im Bild 19, 1913, Nr. 19, IV; ebd., Nr. 33, III; Illustrirte Zeitung 142, 1914, 140.
[41] Warnung, Bonner Volkszeitung, 1903, Nr. 387 v. 4. Dezember, 1; Die Ausbeute der Kinder durch Reklame, General-Anzeiger für Dortmund und die Provinz Westfalen 1907, Nr. 53 v. 22. Februar, Unterhaltungsblatt, 3.
[42] Kindernot, Velberter Zeitung 1921, Nr. 24 v. 29. Januar, 3.
[43] Emma Sauerland, Kleine Mädchen und deutsche Soldaten, Daheim 51, 1914/15, Nr. 24, 28.
[44] Die Appetitlosigkeit der Großstadtkinder, Konsumgenossenschaftliches Volksblatt 9, 1916, 89.
[45] Friedrich Lorenzen, Das Gute an der Kriegskost, Daheim 53, 1916/17, Nr. 28, 20-21, hier 20.
[46] Hans Friedrich, Hunger, Jugend 20, 1915, 181-182, hier 182.
[47] Das süße Geheimnis, Sport und Salon 22, 1918, Nr. 7, 9-10, hier 10.
[48] Näscherei, Die Zeit 1919, Nr. 5934 v. 4. April, 5.
[49] Zuckerwarenwucher, Die Zeit 1919, Nr. 5903 v. 4. März, 3.
[50] Coburger Zeitung 1920, Nr. 27 v. 2. Februar, 1.
[51] Die Zuckerschieber obenauf, Münchner Stadtanzeiger 1920, Nr. 8 v. 21. Februar, 3.
[52] O[skar] Pfister, Die Behandlung schwer Erziehbarer und abnormer Kinder, Bern und Leipzig 1921, 67-68.
[53] Jugend von heute, Coburger Zeitung 1923, Nr. 140 v. 18. Juni, 3.
[54] Die Gefahren der Jugendlichen, Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 1922, Nr. 212 v. 9. September, 2.
[55] Alf Lüdtke, Feingebäck und Heißhunger auf Backwaren. Bemerkungen zum süßen Geschmack im deutschen Faschismus, in: Zuckerhistorische Beiträge aus der Alten und Neuen Welt, Berlin (W) 1988, 399-426, hier 406-407.
[56] Wie unsere Jugend Geld verdient, Niederrheinisches Tageblatt 1923, Nr. 126 v. 5. Juni, 2.
[57] Jugend in Gefahr!, Duisburger General-Anzeiger 1923, Nr. 317 v. 19. November, 9-10, hier 9; Streiflichter, Ratinger Zeitung 1922, Nr. 144 v. 2. Dezember, 2.
[58] Ein Bonner Sittenbild, Bonner Zeitung 1922, Nr. 246 v. 9. November, 6.
[59] Dorothee Goebeler, Mitleidslose Jugend, Lippstädter Zeitung 1923, Nr. 16 v. 20. Januar, 2.
[60] Hütet eure Kinder, Triestingtaler und Piestingtaler Wochen-Blatt 1925, Nr. 1 v. 7. November, 7.
[61] Von Liebermann, Wer kann der Mutter Nachricht geben?, Das Buch für Alle 59, 1927, 448-450, hier 449.
[62] Kinderprostitution in Wien, Vorarlberger Wacht 1928, Nr. 16 v. 7. Februar, 4.
[63] Otto Hauser, Grundriss der Kinderheilkunde, mit besonderer Berücksichtigung der Diätetik, Berlin 1894, 69; Otto Horrwitz, Die Pflege der Zähne im Kindesalter, Vorwärts 1899, Nr. 233 v. 29. November, Unterhaltungsbeil., 930-931.
[64] Zucker ein Nährstoff. Eine allgemeinverständliche Darstellung der neuesten Forschungsergebnisse, Berlin 1898, 14-15.
[65] Medicus, Die schlanke Linie, Dortmunder Zeitung 1925, Nr. 252 v. 3. Juni, 9.
[66] H[einrich] Finkelstein, Bemerkungen zur Ernährung der Kinder im Spielalter, Blätter für Volksgesundheitspflege 22, 1922, 39-41, hier 41.
[67] Ernst Jessen, Die Zähne des Kindes und ihre Pflege, Das Buch für Alle 58, 1926, 43-44; Martin Vogel, Ein Kulturübel, Borken-Bocholter Anzeiger 1931, Nr. 86 v. 8. Mai, 2.
[68] H[einrich] Fincke und Zilkens, Zahnschädigungen und Schokolade, Die Volksernährung 6, 1931, 268-271, hier 271.
[69] Ilse Wille, Zahnverhältnisse und Ernährung bei Berliner Kindern, Zahnmed. Diss. Berlin 1938.
[70] Deutsche Wirtschaftskunde, 21.-40. Tausend, Berlin 1930, 326: Pro Kopf und Jahr lag die Zuckersteuer im Deutschen Reich 1913 bei 2,59 M, 1925 bei 3,85 RM, 1926 bei 4,62 RM, 1927 bei 3,69 RM und 1928 bei schließlich 2,69 RM.
[71] Die Arbeitslosigkeit in der Süßwarenindustrie, Arbeiter-Zeitung 1916, Nr. 124 v. 27. Mai, 6.
[72] Wirtschaftskunde, 1930, 161 (auch für die folgenden Angaben).
[73] Das Nahrungs- und Genußmittelgewerbe im Deutschen Reich nach den Ergebnissen der gewerblichen Betriebszählung 1925, Wirtschaft und Statistik 8, 1928, 262-272, hier 264.
[74] Die industriellen Mittel- und Großbetriebe in den Jahren 1926 und 1927 nach der Statistik der Gewerbeaufsichtsbehörden, Wirtschaft und Statistik 8, 1928, 570-575, hier 572.
[75] Die gewerblichen Mittel- und Großbetriebe im Jahre 1929 nach der Statistik der Gewerbeaufsichtsbehörden, Wirtschaft und Statistik 10, 1930, 734-737, hier 736.
[76] Die Entwicklung der gewerblichen Betriebe von 1932 bis 1936 nach der Statistik der Gewerbeaufsichtsbehörden, Wirtschaft und Statistik 18, 1938, 310-313, hier 311. Die gleichwohl hohe Bedeutung des Süßen während der NS-Zeit unterstreicht Lüdtke, 1988.
[77] Zusammenschluß in der deutschen Süßwaren-Industrie, Echo der Gegenwart 1919, Nr. 267 v. 15. November, 2; Neue Preise für Süßigkeiten, Coburger Zeitung 1920, Nr. v. 24. April, 3; Die Abwehr der Teuerung, Rosenheimer Anzeiger 1922, Nr. 212 v. 13. September, 1.
[78] Kölnische Zeitung 1924, Nr. 233 v. 1. April, 3.
[79] Walter Herzberger, Der Markenartikel in der Kolonialwarenbranche, Stuttgart 1931, 35 (danach auch die folgenden Ausführungen).
[80] Alle Angaben n. Herzberger, 1931, 38. Der Anteil der Zucker- und Backwaren am Gesamtumsatz betrug 1929 etwas mehr als zwei Prozent, lag in der umsatzstärkeren Stadt niedriger als auf dem Lande.
[81] Hermine Wedel, Taschengeld, Kindergarderobe 9, 1902, Nr. 1, 10.
[82] Eine Ursache der Verwilderung der Jugend, Vorarlberger Volksblatt 1897, Nr. 296 v. 28. Dezember, 3-4.
[83] Beide Zitate n. Das Taschengeld der Kinder, Freie Stimmen 1911, Nr. 55 v. 10. Mai, 1-2, hier 1.
[84] M. Schmerler, Sollen wir Kindern Taschengeld geben?, Das Blatt der Hausfrau 20, 1909/10, H. 46, 9; Ernst Friedrich, Soll das Kind Taschengeld erhalten?, Deutsche Reichs-Zeitung 1924, Nr. 247 v. 20. Oktober, 2.
[85] Karl Meisner, Taschengeld für Kinder, Österreichs Illustrierte Zeitung 27, 1917, 137; Kinder zur Sparsamkeit zu erziehen, Castroper Zeitung 1923, Nr. 74 v. 29. März, 3-4; Taschengeld, Oberkasseler Zeitung 1925, Nr. 19 v. 14. Februar, 5.
[86] B. Hoche, Das Taschengeld unserer Kinder, Kindergarderobe 26, 1918/19, Nr. 11, 11; Taschengeld, Neues Wiener Journal 1921, Nr. 9849 v. 1. April, 6.
[87] Unsere Töchter und das Taschengeld, Wiener Hausfrau 11, 1913/14, Nr. 19, 7; Das Taschengeld der Mädchen, Alpenländische Rundschau 1927, Nr. 213 v. 5. November, 27.
[88] Beide Zitate n. Das Taschengeld und der Vergnügungstaumel, Rheinische Volkswacht 1921, Nr. 185 v. 30. April, Nr. 185, 5.
[89] Das Taschengeld der Kinder, Schwerter Zeitung 1923, Nr. 59 v. 10. März, 5.
[90] Der erzieherische Wert des Taschengeldes, Essener Anzeiger 1926, Nr. 42 v. 19. Februar, 3; H. Knapp, Taschengeld als Erziehungsmittel, Schwäbischer Merkur 1927, Nr. 589 v. 17. Dezember, Frauen-Zeitung, Nr. 1, 1.
[91] Zwischen siebzehn und zwanzig, Arbeiter-Zeitung 1929, Nr. 190 v. 12. Juli, 8-9, hier 8. Der Bestseller von Elizabeth Benson, Zwischen siebzehn und zwanzig. Junge Menschen von heute – gesehen von einer Dreizehnjährigen, Zürich 1929 zeichnete eine sorgenfreie Jugend in einer Welt des relativen Luxus nach; und ließ auch deutscher Kinder träumen und fordern.
[92] B. Hoche, Kind und Geld, Sparkassen-Rundschau 1928, Nr. 20, 3; Sidonie Rosenberg, Die Jugend sparen lehren!, Kölnische Zeitung 1929, Nr. 181 v. 3. April, 12.
[93] Sparkassen-Rundschau 1928, Nr. 20, 8.
[94] Dina Ernstberger, Taschengeld, B. Gladbacher Volkszeitung 1925, Nr. 272 v. 23. November, Aus dem Reich der Frau, 1.
[95] Karl Eschner, Das Taschengeld, Ullsteins Blatt der Hausfrau 45, 1927/28, H. 3, 7-8, hier 8.
[96] General-Anzeiger für Bonn und Umgegend 1925, Nr. 12122 v. 20. Januar, 2.
[97] A. Rothert, Zeitung und Kind, Münsterischer Anzeiger 1925, Nr. 111 v. 5. Februar, 5.
[98] Ein ernstes Wort an unsere kath. Eltern!, Westdeutsche Landeszeitung 1926, Nr. 292 v. 15. Dezember, 5.
[99] Anna Maria Renner, Kunsterziehung in der Volkserziehung?, Karlsruher Tagblatt 1926, Nr. 12 v. 8. Januar, 2.
[100] Kind und Großstadt, Hamborner Volks-Zeitung 1927, Nr. 16 v. 17. Januar, 7.
[101] Durlacher Tagblatt 1928, Nr. 292 v. 13. Dezember, 4.
[102] Der Haushalt 1, 1929, Nr. 3, 8.
[103] C.L. Frischholz, Jugend und Zukunft, Werben und Verkaufen 25, 1941, 20.
[104] Leder, Wie steht die Jugend zum Markenartikel?, Der Markenartikel 9, 1942, 104-108, hier 104 (auch für die folgende Angabe).
[105] W[alter] H[ans] Wolff, Jugend. Wege zu einer neuen Käuferschaft, Stuttgart 1928, 69.
[106] Ruth Münster, geld in nietenhosen. jugendliche als verbraucher, Stuttgart 1961, insb. 59-60.
[107] Die Teenager als Verbraucher, Der Verbraucher 17, 1963, 56-57, hier 56. Vgl. auch Dorothea-Luise Scharmann, Konsumverhalten von Jugendlichen, München 1965.
[108] Grazer Volksblatt 1926, Nr. 192 v. 28. August, 4.
[109] Süßigkeiten als Stärkungsmittel, Die Unzufriedene 8, 1930, Nr. 26, 6.
[110] Dora Rathke, Nahrung und Zähne, Freiheit! 1931, Nr. 1203 v. 31. Juli, 5.
[111] Nährwert des Zuckers, Medizinische und pharmazeutische Rundschau 8, 1932, Nr. 165, 10.
[112] Zur Dekonstruktion „des“ Kindes vgl. Meike Sophia Baader, Kindheiten in der Moderne. Eine Geschichte der Sorge, Frankfurt a.M. 2014.
[113] Zitate n. Eine süße Sache, Konsumgenossenschaftliches Volksblatt 25, 1932, Nr. 15, 12.
[114] Zum Anspruch vgl. Uwe Spiekermann, Medium der Solidarität. Die Werbung der Konsumgenossenschaften 1903-1933, in: Peter Borscheid und Clemens Wischermann (Hg.), Bilderwelt des Alltags. Werbung in der Konsumgesellschaft des 19. und 20. Jahrhunderts, Stuttgart 1995, 150-189.
[115] Jutta auf Entdeckungsreise, Illustriertes Unterhaltungsblatt 1932, 131-132, hier 132.
[116] Vom Naschen, Vobachs Frauenzeitung 38, 1935, H. 29, 15.
[117] Etwas zum Abgewöhnen, Vorarlberger Tagblatt 1925, Nr. 44 v. 24. Februar, 6.
[118] München im Zeichen der Süßigkeiten, Bayern-Warte und Münchner Stadtanzeiger 1921, Nr. 28 v. 9. Juli, 1.
[119] Das Konditorhandwerk, in: Das deutsche Handwerk. Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für Gewerbe: Industrie, Handel und Handwerk (III. Unterausschuß) 8. Arbeitsgruppe (Handwerk), Bd. 3, Berlin 1930, 97-136, hier 114 (hieraus auch die anderen Angaben).
[120] Das Bäckerhandwerk, in: Ebd., XI-95, hier 45 (auch für alle anderen Angaben dieses Absatzes).
[121] Der Verbrauch von Speiseies, Die Kälte-Industrie 31, 1934, 58.
[122] Eisdielen, ein typisches Saisongewerbe, Die Deutsche Volkswirtschaft 6, 1937, 534-535.
[123] Th[eodor] Fürst, Die Beurteilung des Entwicklungs- und Ernährungszustandes von Schulneulingen, Zeitschrift für Volksernährung 11, 1936, 100-102, hier 101.
[124] E[rnst] Merres, Verordnung über Speiseeis, 2. umgearb. u. erg. Aufl., Berlin 1939.
[125] Vergnügter Kinobesuch, Wiener Tag 1937, Nr. 4977 v. 22. April, 9.
[126] Deutsche Konditoren-Fachausstellung, Münchner Neueste Nachrichten 1921, Nr. 264 v. 27. Juni, 13-14, hier 13.
[127] Alt-Berliner Ostern, Solinger Tageblatt 1921, Nr. 71 v. 26. März, Unterhaltungsbeil, 2.
[128] Coburger Zeitung 1922, Nr. 82 v. 6. April, 4.
[129] Margarte Hodt, Ostereier, Duisburger General-Anzeiger 1925, Nr. 160 v. 12. April, 14.
[130] Herta Hagen, Unsere kleinen Leckermäulchen, Hildener Rundschau 1927, Nr. 86 v. 12. April, 8.
[131] Der Osterhas, Fürstenfelder Blatt 1929, Nr. 69 v. 23. März, 4.
[132] Innsbrucker Nachrichten 1921, Nr. 278 v. 6. Dezember, 3.
[133] St. Nikolaus, Der Westfale 1920, Nr. 236 v. 6. Dezember, 3.
[134] Dora Ritter, Kindestraum im Dezember, Essener Anzeiger 1924, Nr. 315 v. 25. Dezember, 10.
[135] St. Niklas kommt, Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 1921, Nr. 282 v. 2. Dezember, 5.
[136] Bräuche am Nikolaustag, Coburger Zeitung 1932, Nr. v. 3. Dezember, 5.
[137] Badener Zeitung 1927, Nr. 99 v. 10. Dezember, 5.
[138] Dorothee Goebeler, Vor fünfzig Jahren in der Kleinstadt, Schwerter Zeitung 1924, Nr. 302 v. 24. Dezember, Weihnachtsbeil., 3-4.
[139] Haltbare Weihnachtsbäckereien, Das Blatt der Hausfrau 30, 1919/20, H. 8, 8.
[140] Berg.-Gladbacher Volks-Zeitung, 1920, Nr. 270 v. 23. November, 3; Was verschenke ich zu Weihnachten?, Volkswille 1924, Nr. 296 v. 18. Dezember, 3.
[141] Wilhelmine Bird, Ullsteins Blatt der Hausfrau 38, 1922/23, H. 4, 1, 19, hier 1.
[142] Ein Freudentag, Rosenheimer Anzeiger 1922, Nr. 269 v. 20. Dezember, 2.
[143] Beglückte Kinder, Münchner Neueste Nachrichten 1923, Nr. 7 v. 9. Januar, General-Anzeiger, 1.
[144] Der Weihnachtsbaum, Ruhrwacht 1922, Nr. 333 v. 9. Dezember, 3; E. Gebhart, Vom Christbaumschmuck, Der Modenwechsel des Christbaumes, Velberter Zeitung 1924, Nr. 299 v. 20. Dezember, 10.
[145] Weihnachtssitten und -gebräuche, Vobachs Frauenzeitung 32, 1929, H. 50, 28.
[146] Barbara Stambolis, Jugend und Jugendbewegungen. Erfahrungen und Deutungen, in: Nadine Rossol und Benjamin Ziemann (Hg.), Aufbruch und Abgründe. Das Handbuch der Weimarer Republik, Bonn 2022, 677-696; Dies., Aufgewachsen in „eiserner Zeit“. Kriegskinder zwischen Erstem Weltkrieg und Weltwirtschaftskrise, Gießen 2014.
[147] Vgl. Jens Flemming, Klaus Saul und Peter-Christian Witt (Hg.), Familienleben im Schatten der Krise, Düsseldorf 1988, 171-179 (Kinder), 187-198 (Jugend).
[148] Richard Birkefeld, Jugend zwischen Vergnügungssucht und politischer Mobilisierung in den ‚Wilden Zwanzigern‘, in: „Mit 17 …“ Jugendliche in Hannover von 1900 bis heute, Hannover 1997, 43-54, hier 49.
[149] Detlev J.K. Peukert, Das Mädchen mit dem »wahrlich metaphysikfreien Bubikopf«. Jugend und Freizeit im Berlin der zwanziger Jahre, in: Peter Alter (Hg.), Im Banne der Metropolen, Göttingen und Zürich 1993, 157-175, hier 157. Ähnlich: Detlev J.K. Peukert, Jugend zwischen Krieg und Krise, Köln 1987.
[150] Peukert, 1993, 162.
[151] Hildegard Jüngst, Die jugendliche Fabrikarbeiterin, Paderborn 1929, 53.
[152] Mathilde Kelchner, Kummer und Trost jugendlicher Arbeiterinnen, Leipzig 1929, 85.
[153] Alice Salomon und Marie Baum (Hg.), Das Familienleben in der Gegenwart, Berlin 1930, 374 (Nachwort).
[154] Marie Baum und Alix Westerkamp, Rhythmus des Familienlebens, Berlin 1931.
[155] Günter Krolzig, Der Jugendliche in der Großstadtfamilie, Berlin 1930. 125-126.
[156] Ähnlich auch Robert Dinse, Das Freizeitleben der Großstadtjugend, Eberswalde und Berlin 1932.
[157] Gertrud Staewen-Ordemann, Menschen in Unordnung. Die proletarische Wirklichkeit im Arbeitsschicksal der ungelernten Großstadtjugend, Berlin 1933, 97.
[158] Helga Schmucker, Der Lebenszyklus in Erwerbstätigkeit, Einkommensbildung und Einkommensverwendung, Allgemeines Statistisches Archiv 40, 1956, 1-18, hier 11.
[159] Jens-Uwe Rogge, Von Pommes, Mayo und Wundertüten – Näherungen an eine Kultur zum Essen, Lutschen und Schmecken, Zeitschrift für Kulturaustausch 36, 1986, 23-30, hier 25.
[160] Vgl. Mark Fisher, Kapitalistischer Realismus ohne Alternative?, Hamburg 2020.

Wer macht den Preis? Die Preisbindung in den USA und Deutschland im 20. Jahrhundert

Der „Westen“ ist eine Wertegemeinschaft – so hallt es durch die Gazetten und Regierungsverlautbarungen. Im wirtschaftlichen Bereich zeigen sich dagegen auch nach dem universellen Sieg des Kapitalismus 1989/90 deutliche Unterschiede, die man zudem gerne pflegt. Insbesondere der Umgang mit Kartellen trennt demnach „die kooperative Wirtschafts­kul­tur Mitteleuropas von der Wettbewerbsphilosophie der angelsächsischen Welt.“ [1] Dabei mag man an wirtschaftliche Konzentration denken, an die während der gegenwärtigen Hochinflationsphase häufig genannten Energieversorger oder Handelskonzerne. Doch im 20. Jahrhundert war die am häufigsten genutzte Kartellform alltagsnah und preisbestimmend. Die sog. vertikale Preisbindung ist allerdings schon begrifflich vielen Verbrauchern kaum mehr bekannt. Paradoxerweise wurde sie in der Deutschland, dem vermeintlichen Land der Kartelle, vor fast fünfzig Jahren in fast allen Branchen aufgehoben. In den USA, diesem vermeintlichen Land unternehmerischer Freiheit und effizienter Kartellbekämpfung, revidierte der US-Supreme Court dagegen im Juni 2007 das zuvor geltende Verbot der Preisbindung. [2] Dies steht quer zu gängigen Polarisierungen kooperativer und liberaler Marktwirtschaften innerhalb des Westens. [3] Gewiss, das war nicht das letzte Wort. Doch seither wabert in den USA, innerhalb der OECD und teils auch in der Bundes­republik eine Debatte um ein Rechtsinsti­tut, das Mitte der 1970er Jahre diesseits und jenseits des Atlantiks unprätentiös zu Grabe getragen worden war. [4]

Diese ansatzweise spiegelverkehrten Verhältnisse möchte ich nutzen, um am Beispiel der Preisbindung die gängige Gegenüberstellung eines wirtschaftsliberalen angelsächsischen Modells freier Wirtschaft, privaten Wettbewerbs und effizienter Anti-Trust-Politik ei­nerseits, und eines in der Tradition des deutschen Korporatismus stehenden „sozia­len Systems der Produktion“ [5] anderseits zu analysieren. Valide histori­sche Arbeiten sind rar, das Thema ist fest in der Hand von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern, Interessenvertreter und Journalisten. [6] Mit zehntausenden von Beiträgen ist die Preisbindung allerdings nicht nur die am intensivsten diskutierte Wettbewerbseinschrän­kung, sondern ihre historische Analyse erlaubt auch ver­gleichende Rückfragen an Marktakteure, Politik und Öffentlichkeit in den USA und Deutschland sowie die wirtschaftliche Verfassung des Westens.

Preisbindung – Definition und Bedeutung

Im Gegensatz zur hier nicht behandelten Preisbindung der ersten Hand [7] er­streckt sich die vertikale Preisbindung auf Preisvereinbarungen über mehrere Stufen. Es handelt sich um ver­tragliche Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Beliefer­ten, zumeist zwischen Herstellern, Groß- und Einzelhändlern. Die Bindung des Preises legt Ver­kaufspreise direkt fest: An die Stelle von Angebot und Nachfrage tritt ein privatrechtlicher Vertrag. Damit wird die Dispositions­freiheit aller Beteiligten rechtlich verbindlich eingeschränkt. Der Preisbildungspro­zess, also die Essenz jeder Wirtschaft, wird im Kern berührt, zumal der Konsument kein Vertragspartner ist.

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Anteil preisgebundener Artikel am Einzelhandelsgesamtumsatz 1954-1961 (Hans Glatz, Praxis und Theorie der Preisbindung in Deutschland, Freiburg i.Br. 1974, 137)

Einschlägige Preisbindungen national verkaufter Markenartikel waren weit ver­breitet. In der späten Weimarer Republik schätzte man ihren Umfang auf fast ein Fünftel des Einzelhandelsum­satzes, ein Neuntel desselben entfiel auf Markenpro­dukte. [8] Ähnliche Größenordnungen finden sich auch in der Bundesrepublik. Preisgebundene Markenware umgriff ca. ein Viertel des Einzelhandelsumsatzes, ein Achtel bis ein Neuntel des Gesamtumsatzes entfiel dabei auf die vertikale Preisbin­dung.

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Angemeldete preisgebundene Waren in der Bundesrepublik Deutschland, 1958-1967 (Glatz, 1974, 146)

Ähnliche Verhältnisse gab es auch in den USA. Von Ende der 1930er bis Anfang der 1950er Jahren entfielen auf preisgebundene Ware ca. 15% des Einzelhandelsum­satzes, bis 1975 sank der Anteil auf ca. 4%. [10] Die Zahl der preisgebundenen Waren lag erheb­lich höher, gab es doch schon Anfang der 1930er Jahre etwa eine halbe Million Markenartikel. [11] Die Branchenstrukturen waren beiderseits des Atlantiks ähnlich: Droge­rieartikel, Kos­metika, die wieder zugelassenen Alkoho­lika, Autos und Haushaltsgeräte sowie hoch­wertige Gebrauchsgüter. [12] Insgesamt set­zten in den USA Ende der 1930er Jahre ca. 1.600 Mar­kenartikel­produzenten die Preisbindung systematisch ein. [13] Das bedeutete mehr als 60 Mil­lionen Einzelverträge. Die vermeintlich unsichtbare Hand des Marktes gewann hierin Gestalt.

03_Electric Light andPower_5_1927_Nr9_p73_Essener Anzeiger_1938_06_08_Nr1598_p16_Preisbindung_Kuehlschrank_Elektrokuehlschrank_Frigidaire_Preise

Gebundene Preis als Grundlage der Vermarktung auf beiden Seiten des Atlantiks (Electric Light and Power 5, 1927, Nr. 9, 73 (l.); Essener Anzeiger 1938, Nr. 153 v. 8. Juni, 16)

Warum dieser große Aufwand? Ökonomisch ging es um niedrigere Transaktions-, also Marktnutzungskosten. Dau­ernde Preisverhandlungen verursachen nämlich Verhandlungs-, regel­mäßige Preisvergleiche Informationskosten. Die Preisfindung wird durch gebundene Preise er­leichtert, kostenorien­tierte Verfahren und Spannendenken treten an die Stelle einer stetigen Kalkula­tion. [14] Dem stehen allerdings beträchtliche Überwa­chungs- und Durchsetzungskosten entgegen – und daher sind auch Preisbindungen immer wieder zu überprüfen.

Doch die Frage nach dem Warum zielt weiter: Gegner der Preisbindung ver­stehen den Zusammenschluss in der Regel als eine Verschwörung, als ein Kartell gegen Dritte. [15] Hersteller und Händler kooperieren demnach zu Lasten des Kon­sumenten, setzen höhere Preise als ein unreguliertes Marktgeschehen. Die Hersteller können mittels hoher Mar­gen den Bedeutungsgewinn preisbrechender Händler bremsen. Mittle­re Händler können ihrerseits die Preisbindung forcieren, um großbetriebliche Konkur­renz zu bekämpfen. Schließlich können die Verträge von Marktführern auch genutzt werden, um Konkurrenten vom Marktzugang auszuschließen. Folgt man diesen An­sätzen, so ist die Preisbindung verwerflich und bedarf der rechtsverbindlichen Ein­schränkung durch den Staat.

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Preisbindung als Stabilisierungspolitik zugunsten der Verbraucher während des New Deal (Washington Post 1933, Ausg. v. 30. Juli, 6)

Doch es gibt auch wettbewerbsrechtliche und volkswirtschaftliche Gründe für die Preisbindung. Das Trittbrettfahrer­problem kann so gelöst werden. Erfolgreiche Mar­kenartikel oder Innovationen erfordern meist hohe Investitionen, die Preisbrecher nicht zu leisten haben, wenn sie bestehende Preise unterbieten. Dem setzt die Preisbindung einen Riegel vor. Sie schließt den Wettbewerb zwischen Händlern aus, erhält aber den zwischen Herstellern. Zudem können derartige ver­tikale Verträge das Agency-Problem zwischen Hersteller und Händler lösen. Hohe Grundmargen bieten demnach einen Anreiz für systematische Verkaufs­anstrengungen, die bessere Kenntnis der Kunden durch den Handel kann somit im Sinne der Hersteller genutzt werden. Schließlich betonen die Verfechter der Preisbindung, dass der vielbeschworene Preis nur einer von vielen Wettbewerbselementen ist. Sie stehe nicht für Preis-, sondern für Qualitäts- und Servicewettbewerb, von denen die Konsumenten ebenso profitieren.

Diese Argumente finden sich schon sämtlich, wenngleich in einer anderen Begrifflich­keit, in den öffentlichen und fachwissenschaftlichen Debatten vor dem Ersten Welt­krieg. [16] Die unterschiedlichen Bewertungskonjunktu­ren der Preisbindung während des 20. Jahrhunderts resultieren demnach nicht aus neuen Argumenten, sondern aus unterschiedlichen Macht- und Akteurskonstellatio­nen.

Eckpunkte der deutschen und der US-amerikanischen Preisbindungs­geschichte

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Eckpunkte der deutschen Geschichte der vertikalen Preisbindung

In Deutschland kam die Preisbindung abseits des Buchhandels vorrangig in den 1890er Jahren auf und ist da­mit Teil und Ausdruck des deutschen Produkti­onsre­gimes. Sie wurde durch den 1903 gegründeten Markenver­band systematisch an­gewendet und gegen vielfachen, teils erfolgrei­chen Widerstand der Einzelhändler weitflächig durchgesetzt. Gegen Außenseiter, die zu niedrige­ren Preisen verkaufen woll­ten, wurde mittels Vertragsrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgegangen, seit 1911 galt sog. „Schleudern“ gerichtsnotorisch als sittenwidrig. [17]

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Konflikte um die Preissetzung (Bergheimer Zeitung 1907, Nr. 52 v. 29. Juni, 4)

Die Kartellverord­nung von 1923 bot nur indirekte Kontrollmöglichkeiten, Beschränkungs- oder gar Verbotsforde­rungen des Reichswirtschaftsrates liefen trotz „unangemes­sen hohen Nutzensätzen“ [18] zu Las­ten der Verbraucher ins Leere. Während der Welt­wirt­schaftskrise wurde die Preisbindung für Markenwa­ren ge­setzlich an­erkannt und geregelt, da sie einen einfachen Hebel für die Preissenkungspolitik der Präsidialkabi­nette bildete. [19] Zur Zeit des Nationalsozialismus war sie ein wichtiges Lenkungsinstrument und unterfüt­terte die Preisstopppolitik seit 1936 im Rahmen korporativer Kooperation – das Preisbindungsgesetz von 1940 bündelte die Regelungen. [20] Von den angelsächsischen Siegern, vorrangig den US-Amerikanern, im Rahmen der Dekartelli­sierungspolitik abgeschafft, wurde die Preisbindung dann seit 1952 nicht mehr juristisch verfolgt, schließ­lich im Kartellge­setz 1957 wie­der rechtlich anerkannt – wenngleich unter Missbrauchsvorbehalt ge­stellt. Doch die Anerkennung ging einher mit langsamem Bedeutungsverlust, ehe schließlich 1974 ein grundsätzliches Verbot erfolgte. Die Europäische Union schloss sich diesem Vorgehen 1999 an. Trotz steter Kritik gab es also bis vor fünfzig Jahren eine auch von den Amerikanern nicht aufgebrochene deutsche Kartelltradition.

07_Uwe-Spiekermann_Preisbindung_Kartelle_Markenartikel_Wettbewerbspolitik_USA

Eckpunkte der US-amerikanischen Geschichte der vertikalen Preisbindung

Die amerikanische Entwicklung weist überraschende Übereinstimmungen auf. Die Preisbindung begann hier früher, die Ausbildung eines nationalen Marktes für Mar­kenartikel bereitete ihr seit den 1870er Jahren den Weg. [21] 1889 wurde das Rechtsin­stitut erstmals als eine Wettbewerbsein­schränkung bewertet, doch „Price Standardi­zation“ war um 1900 weit verbreitet, um insbesondere Mindestverkaufspreise fest­zulegen. Seitdem begann ein von Gerichten ausgehendes langsames Zurückdrängen der nunmehr „Price Maintenance“ genann­ten Praxis. [22] Erst im Buchhandel, dann auch im Gebrauchsgüterhandel, wurde das Vertragsrecht eingeschränkt. [23] 1911 schließ­lich erklärte der US-Supreme Court die Preisbindung unter Bezugnahme auf den 1890 erlassenen Sherman Act für ungesetzlich. [24] Die folgende Politisierung des Themas ergab kein neues billigendes US-Gesetz, allerdings stärkten damalige Ge­richtsentscheidungen das Recht der Produzenten, sich seine Lieferanten aussuchen zu können. [25]

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Der Kampf gegen die Preisbindung als Teil der Rooseveltschen Anti-Trust-Politik (Los Angeles Times 1904, Ausg. v. 8. November, A4)

Trotz der an sich klaren Rechtslage bestand die Preisbindung faktisch vielfach weiter. [26] 1925 setzte das Justizministerium ihre Verfolgung aus – während der Prohibiti­onsära klafften Rechts­norm und Marktwirklichkeit vielfach auseinander. Nationale Gesetze scheiterten neuerlich, doch 1931 erließ Kalifornien als erster Bun­desstaat ein sog. „Fair Trade Gesetz“, um mittels Preisbindung den mittelständischen Einzelhandel zu schützen. [27] Bis 1938 gab es analoge Regelungen in 45 Bundesstaaten. Sie wurden durch den 1937 erlassenen nationalen Miller-Tydings Act schließlich gegen den Widerstand vieler Bundesgerichte legalisiert. [28] Als der Supreme Court 1951 [29] die in den Geset­zen meist enthaltene sog. non-signer-Klausel für ungesetzlich erklärte, also die Geltung eines zwischen zwei Partnern abgeschlossenen Vertrages auch für alle anderen Händler dieser Ware, wurde der Kongress 1952 erneut tätig und legali­sierte im Mc­Guire Act diese Praxis für alle Fair Trade-Bundesstaaten. [30] Gleichwohl begann nun eine langsame Erosion der Preisbindung, die durch Gerichtshöfe, staatli­che Anti-Trust-Behörden und insbesondere die Hersteller selbst forciert wurde. [31] Eine freiere Preissetzung sollte auch gegen die nicht unbeträchtliche Inflation helfen.

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Inflation als Argument für eine ungebundene Preissetzung (Los Angeles Times 1957, Ausg. v. 8. Januar, 85)

Der Consu­mer Goods Pricing Act von 1975 hob die Gesetze von 1937 und 1952 wieder auf, das Verbot von 1911 galt demnach wieder. [32] Gleichwohl behielt das Rechtsinsti­tut eine gewisse Bedeutung, da insbesondere republikanische Administratio­nen auf eine systematische Verfolgung verzichteten. [33]

Festzuhalten ist, dass es in diesem wichtigen Sektor in den USA definitiv kein Laissez Faire gegeben hat. [34] Freier Wettbewerb mochte ein Ideal gewesen sein, die Interventionen erfolgten vorrangig unter mittelstandspolitischen Vorzeichen.

 

 

Akteure und Machtkonstellationen – Ein transatlantischer Vergleich

Die meisten Ökonomen standen der Preisbindung bis in die 1960er Jahre kritisch, ja ablehnend gegenüber, seither aber werden wettbewerbsfördernde Effekte verstärkt hervorgehoben. Angesichts der intellektuell ausgereizten und handlungs­irre­levanten Diskussion um das Pro und Contra der Preisbindung kommt den Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Immer wieder wurde betont, „daß der Kampf um die Preisbindung langsam in die Sphäre des Emo­tionellen hinübergleitet, wo man weniger nach Tatsachen als nach Empfindungen urteilt.“ [35] In modernen Me­diengesellschaften sind diejenigen erfolgreich, die ihre Interes­sen koordinieren und verdichten können, zugleich aber Narrative schaffen, die andere Akteure neutralisieren und/oder für bestimmte Forderungen einnehmen.

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Der gebundene Preis als Teil des Markenversprechens (Frankfurter Illustrierte 1959, Nr. 20, 38)

Die Markenartikelproduzenten waren in Deutschland die wichtigsten Lobbyisten der Preisbindung. Ihre Argumente konzentrierten sich auf Berechenbarkeit und eine spezifisch deutsche Produktqualität. Der federführende Markenverband betrieb Lobbyarbeit insbesondere gegen­über Exekutive und Legislative, die wichtigsten Bran­chenverbände flankierten diese Maß­nahmen. Zugleich bündelte der Markenverband juristische Kompetenz und stritt für seine Mitglieder vor Gericht, um die er­forderliche Lückenlosigkeit der Preisbindung zu gewährleisten. Marktordnung war aus ihrer Sicht Dienst an der Nation, am Volk, am Kunden und er­laubte zugleich deutsche Export­erfolge. Bis in die 1960er Jahre hinein verstanden sich die Produzenten als zentrale Steuerungsin­stanz der Wirtschaft, der Handel war nachgelagert, der Konsument unstet, aber lenkbar. Dieser „Herr im Markt“-Standpunkt wurde erst in den 1960er Jahren auf­gebrochen, als die Preisbin­dung in immer mehr Branchen kollabierte und die Preis­setzungsmacht endgültig an den Handel überging.

11_Der Spiegel_20_1966_Nr26_p36_Waschmittel_Sonderangebot_Schaufensterwerbung_Preisbindung_Markenartikel_Kaeuferinnen

Erosion gebundener Preise: Preissenkung von Markenwaschmitteln 1966 (Der Spiegel 20, 1966, Nr. 26, 36)

In den USA bestand demgegenüber ein stärker kooperatives Verhältnis von Markenartikelproduzenten und Vertretern des mittelständischen Einzelhandels. Die 1912 als Reaktion auf das Verbot gegründete „American Fair Trade League“ zielte auf eine gemeinsame Interessenver­tretung, um Öffentlichkeit und Kongress von der Systemkompatibilität der Preisbin­dung zu über­zeugen. [36] Dabei kombinierten die Produzenten ökonomi­sche und moralische Argu­mente. Filialbetriebe, Versandgeschäfte und Warenhäuser attackierten demnach die durch Fleiß und hohe Werbekosten etablierten nationalen Marken, agierten offenbar „unfair“ gegenüber den Produzenten der amerikanischen Produktwelt. Diese wehrten sich gegen Tritt­brettfahrertum und nutzten die Preisbin­dung als wettbewerbskonfor­mes Mittel, um die Händler für ihre Produkte einzunehmen. Sie wurde als Freiheits­recht verstanden, denn niemand könne doch einen Her­steller zwingen, seine Ware an jedweden zu verkaufen. [37] Diese Argumenta­tion innerhalb der bestehenden libera­len Wettbewerbsordnung erlaubte zugleich eine deutlich pragmatischere Haltung ge­genüber der Preisbindung. Die hohen Kosten für deren Kontrolle und Durchsetzung wurden stets berücksichtigt. Entsprechend nahm ihre Bedeutung in den späten 1930er und 1940er Jahren zu, als der klare Rechts­rahmen breit akzeptiert wurde.

12_Guide_1948_p34_USA_Fair-Trade_Preisbindung_Konsumentenschutz

Werbung für die Preisbindung in den USA (Practical Guide to Fair Trade Laws, o.O. o.J. [1948], 34)

Als aber die Rechts- und Überwachungskosten An­fang der 1950er Jahre mit dem Aufkommen der Discounter und verstärktem Druck von Konsumentenorganisationen wuchsen, verabschiedeten sich vor allem Marktfüh­rer von der Preisbindung. General Electric strengte allein 1957 mehr als 3.000 Gerichtsverfahren an. [38] Zugleich setzten die Produzenten vermehrt auf möglichst große Verkaufsmengen, um günstig anbieten zu können. Die Marktführer setzten dann auf eine in­for­melle Preisführerschaft, der sich zumindest die Mehrzahl der Wettbewerber an­schloss. [39] Insgesamt waren die Produzenten anfangs die wichtigsten Propagandisten der Preisbindung, reagierten in den USA jedoch auch schnell auf die Erosion des Systems. Die Führungsposition ging jedoch, in den USA früher als in Deutschland, zunehmend an die mittelständischen Händlern über.

Die Händler vertraten entsprechend gegensätzliche Einstellungen zur Preisbindung. In beiden Staaten waren mittel­ständische Branchenvereine wichtige Verfechter, auch wenn in Deutschland keine die Bedeutung der 1898 gegründeten „National Associa­tion of Retail Drugists“ erreichte, die in den 1930er Jahren die Fair Trade-Gesetzge­bung fe­derführend beeinflusste. Sie stritt einerseits gegen die „unfaire“ Bedrohung durch die moderne preisbrechende Konkurrenz, deren Unter-Preis-Verkauf als Bruch mit soliden kaufmännischen Regeln galt und denen sie eine einseitige Kommerziali­sierung der Konsumenten vorwarf. [40]

13_Bean_1996_p029_Preisbindung_Fair-Trade_Filialbetrieb_Einzelhandel_Steuern_Wirtschaftspoliitik

Unfair und unverantwortlich – Preisbrechende Konkurrenz im Spiegel der Fair-Trade-Kontroversen 1931 (Bean, 1996, 29)

Für diese Händler ging es um einen gerech­ten Preis, der ihren Service und ihr Enga­gement für die Nachbarschaft würdigte. Die neuen Betriebsformen bekämpften demgegenüber die Preisbindung dies- und jenseits des Atlan­tiks, doch dabei agierten sie durchaus flexibel. Die deutschen Konsumgenossenschaf­ten gaben ihre Kostenvorteile lange über Rückvergütungen an ihre Mitglieder weiter, sie, Filialisten und Einkaufsgenossenschaften setzten zudem sys­t­ematisch auf Handelsmar­ken. Die amerikanischen Kettenläden akzeptierten schließlich die Dis­positionseinschränkungen der Fair-Trade-Gesetze, da sie während der Depression zu strategisch sinnvollen Preiskämpfen nicht mehr in der Lage waren und sie von den neuen Regeln betriebswirtschaftlich profitierten. [41]

14_Los Angeles Times_1939_09_08_p17_Preisbindung_Discounter_Sonderangebot_Fair-Trade

Eingeschränkter Preiswettbewerb (Los Angeles Times 1939, Ausg. v. 8. September, 17)

Dieser Waffenstillstand endete je­doch mit der Etablierung einer Käufermarktes in den späten 1940er Jahren bzw. Mitte der 1950er Jahre. Hauptakteure waren die Dis­counter, mittlere Fachhändler, die preisgebundene Waren im Rahmen der Groß­han­delsra­batte verkauften. [42]

 

 

 

 

15_Resale_1952_p296_Sonderangebote_Discounter_Uhren_Preisbindung_Kommerzialisierung

Preisbrecher: Anzeige eines US-Discounters (Resale, 1952, 296)

In den USA nutzten sie die relativ geringen Strafmaße der Gerichte und die teils beträchtliche Dauer der Gerichtsverfahren. Sie stellten sich als ur-amerikanische Pionierunternehmer dar, die veraltetes Recht der Depressionszeit in Frage stellten und insbesondere Konsumenten der unteren Mittelschicht die neue Welt materiellen Wohlstandes erschlossen. [43]

16_Der Spiegel_12_1958_Nr32_p26_Discounter_Uhren_Weiss_Preisbindung_Rabatte_Kommerzialisierung

Preisbrecher: Abkehr von Preisbindungen durch den mittelständischen Discounter Uhren-Weiss (Der Spiegel 12, 1958, Nr. 32, 26)

Zeitversetzt fand ein Transfer nach Deutschland statt. Eine erste Discounter­welle sorgte hier seit 1957 für Aufregung, auch wenn man sich über „orientalische Basarmethoden“ [44] mokierte. Die Dynamik die­ser Geschäfte endete nach wenigen Jahren (die Lebensmitteldiscounter folgten mit gewissem Abstand), doch bis dahin misch­ten sie den fest­gezurrten Markt immer wieder folgenreich auf. Sie erzwangen insbesondere langwierige, im Aus­gang vielfach offene Prozesse mit den Herstel­lern. [45] Offensiv unterminierten sie die Lückenlosigkeit der Preisbindungs­systeme, die gewährleistet sein musste, um vom Kartellamt anerkannt zu werden. Zugleich verwiesen sie auf gängige, an sich aber unlautere Praktiken des Beziehungshandels vorrangig hochwertiger Gebrauchsgüter. All dies führte zu einem Imagewandel der Preisbindung: Sie wurde in Deutschland und den USA als Mittel im Existenzkampf der kleinen Händler verstanden. Sie verteidigten keine Wirtschafts­prinzipien, sondern Lebenszuschnitte und setzten hierbei auf die Solidarität ihrer Kunden.

Die Konsumenten dienten bis in die 1950er Jahre vornehmlich als Refe­renzpunkt für den Interessenkampf. In den USA votierten anfangs nur wenige Haus­frauenorga­nisationen gegen die Preisbindung, die Mehrzahl stand fest an der Seite der kleinen und mittleren Händler. Dies galt auch für die Citizen Consumer der New Deal-Ära. Diese fast durchweg von Frauen getragene Mobilisierung wandte sich zwar gegen steigende Lebenshaltungskosten, stand dem Geschäftsgebaren der Filialisten aber meist ablehnend gegenüber. [46] Auch die afro-amerikanische Bürgerrechtsbewe­gung unterstützte unabhängige Händler und machte Front gegen die Filialisten. Erst der Über­gang zum sog. Purchaser Consumer in der Nachkriegszeit bewirkte einen nach­halti­gen Stimmungswandel, auch wenn die Kartellgefahr aus Konsumentensicht vor­nehmlich von Produzenten ausging. [47]

17_New York Times_1949_12_15_pB7_USA_Anti-Trust_Kartelle_Preisbindung_Fair-Trade

Die Kontinuität halbherziger Antitrust-Politik (New York Times 1949, Ausg. v. 15. Dezember, 87)

1951/52 gab es erstmals umfassende Leserbriefdebatten, in denen „Fair Trade“ als unfair gedeutet wurde. [48] Die Konsumentenorganisationen griffen dieses auf und gehörten seither zu den schärfs­ten Kritikern der Preisbindung. [49] Das galt analog auch in Deutschland, wobei sie in den Konsumgenossenschaften einen Vorläufer hatten.

18_Der Spiegel_12_1958_Nr04_p28_Preisbindung_Kartelle_Einzelhandel_Monopolgesetz_Preise

Die verteuernde Wirkung fester Handelsspannen (Der Spiegel 12, 1958, Nr. 4, 28)

Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verbraucherverbände bewertete die Preis­bindung als Ausdruck man­geln­der Verbraucheraufklärung, Resultante aus einseitiger Werbung, „Erinnerung­ballast“ an die geordnete Volksgemeinschaft, antikapitalisti­schen Ressentiments und man­gelnder Schulbildung. [50] Doch anders als in den USA unterstützte die Mehr­zahl der deut­schen Kon­sumenten die Preisbindung bis zum Verbot. Markttransparenz und Qualitätsgarantie standen dabei im Vordergrund, [51] Verfügbar­keit und überall glei­cher, lang­fristig kon­stanter Preis waren weitere Pluspunkte. Günstige Preise wa­ren wichtig, doch Sicherheit wurde auch in der Konsumsphäre hoch geschätzt.

Dennoch waren es ganz wesentlich die Konsumenten, die seit Mitte der 1950er Jahre zu einer schleichenden Ero­sion der Preisbindung beitrugen. Handeln und Reden waren widersprüchlich. Das Jahrzehnt zwi­schen 1955 und 1965 war eine Hochzeit des Grauen Mark­tes, des sog. Direkt-Ein­kaufs. 1960 betrug er ei­n Achtel des Einzelhandels­umsat­zes. Beziehungen erlaubten die Abschöpfung oder aber Minde­rung der festen Handelsspannen. „Arm kauft teuer, reich kauft billig“ war ein Schlag­wort jener Zeit, in der Stamm­kunden bevorzugt wurden und wieder­holt ganze Ämter und auch Lan­desministe­rien aufflo­gen, weil kollektiv Elekt­rowaren um 20-25 % billiger bezo­gen wurden. [52] Die US-Her­steller hatten diese Gefahr der „Buying Clubs“ durch ihre freiwilligen Rückzüge antizipiert, sodass die Preisreduk­tionen dort gradliniger erfolgten. Insgesamt waren die Konsumenten also dreifach präsent: Als positiver Referenzpunkt aller anderen Akteure, als verbale Unterstützer der Preisbindung und als deren reale, gleichwohl kreative Zerstörer.

In der institutionalisierten politischen Sphäre bestanden größere Unterschiede. Die Politisierung der Preisbindung begann in den USA schon vor dem Ersten Welt­krieg. Nach dem Scheitern in Washington konzentrierten sich die kleineren Händler er­folgreich auf die bundesstaatliche Ebene.

19_Guide_1948_p10_USA_Fair-Trade_Preisbindung_Bundesstaaten_Preisregulierung

Komplexe Rechtslage: Fair-Trade-Regelungen in den US-Bundesstaaten nach 1940 (Guide, [1948], 10)

Diese Strategie führte zu einer Re-Politisierung der Preisbin­dungsfrage auch auf nati­onaler Ebene. Im Gegensatz zu Deutschland gab es jedoch einen klaren par­teiübergreifenden Konsens, fanden die Gesetze von 1937, 1952 und 1975 doch je­weils qualifizierte Mehrheiten. Im Mittelpunkt stand dabei der Kongress, der vielfach adressierte US-Präsident wurde erst 1975 aktiv, als das Preisbindungsverbot ein probates Mittel zur Inflationsbekämpfung zu sein schien. Innerhalb der Administration gab es mit der 1914 gegründeten Federal Commission of Trade und dem Justizmi­nisterium allerdings kontinuierliche Kritiker der Preisbindung. Sie verkörperten die Anti-Trust-Politik der USA, unterstützten zugleich die Imperative des Supreme Courts.

In Deutschland gab es anfangs keine entsprechende Anti-Kartell-Politik, im Gegen­teil: Die Preisbindung wurde durch die Exekutive genutzt, um allgemeine wirtschafts- und dann auch rüstungspolitische Ziele zu erreichen. In der Nachkriegszeit unter­stützten sowohl Bundeskanzler Konrad Adenauer als auch der pseudoliberale Wirtschaftsminister Ludwig Erhard das Rechtsin­stitut. Da die Regierungsparteien diese Linie nicht durchweg deckten und einige we­nige Ordo- und Wirtschaftsliberale dieses politische Kartell nicht akzeptieren wollten, gewann auch das Parlament wieder an Bedeutung.

20_Der Spiegel_11_1957_Nr20_p57_SPD_Bundestagswahlkampf_Preisbindung_Kartelle_Markenartikel_Monopolgesetz_Erhard_Inflation

Politisierung der Preisbindung im Bundestagswahlkampf 1957 (Der Spiegel 11, 1957, Nr. 20, 57)

Letztlich profilierte sich die Sozialdemo­kratie schon deutlich vor Godesberg als marktwirtschaftliche Partei, forderte auch in den 1960er Jahren vielfach das Ende der Preisbindung und setzte sie aus Gründen der Inflationsbekämpfung auch letztlich durch. Gerichte besaßen in Deutschland eine geringere Bedeutung. Auch das Bundeskartellamt agierte vornämlich als zahnlo­ser Tiger und schlechtes Gewissen der Regierenden.

Die Besatzungszeit mit ihrer Dekartellisierungspolitik stellte entsprechend nur eine Episode dar. Die Verbote von 1947 erfolgten vor allem durch libe­rale Kritiker der Fair-Trade-Gesetze, die im Ausland nun vermeintliche amerikanische Werte hochhielten. Gegen diese Amerikanisierung verwahrten sich die deutschen Eliten erfolgreich. Der Joosten-Entwurf des Kartellgesetzes von 1949 enthielt noch ein Verbot. Doch Hersteller und Fachhänd­ler drängten – auch mit Verweis auf die US-Regelungen – das Wirtschaftsministerium zu einer Reetablierung des früheren Preis­rechtes. Sie er­folgte 1952, nachdem das Wirtschaftsministerium wieder und wieder bei der Dekar­tellisierungsbehörde vorstellig geworden war, um die gängige Praxis der Preisbindung zu legalisieren. [53] Mit dem sog. Will­ner-Brief verpflichteten sich die Alliierten im November 1952 künftig keine Verfahren mehr anzustren­gen. [54] Obwohl Preisbin­dungen formal verboten blieben [55], kehrte die Preisbindung nun auf breiter Front zurück.

Standen in Deutschland vor allem die Regierungen hinter den Preisbindungen, waren es in den USA vornehmlich die Parlamente. Beide betteten sie jeweils in mehr­heitsfähige Konzepte von Marktordnung und fairem Wettbewerb. Auch die Verbote folgten weniger der Wettbewerbsrhetorik, sondern vielmehr Klientelpolitiken nun zugunsten von Gewerkschaften und Verbraucherschützern sowie dem überge­ordneten Ziel der Inflationsbekämpfung.

21_Markenartikel_35_1973_p341_Preisbindung_Inflation_Helmut-Schmidt_Hans-Friderichs_DGB_Gewerkschaften

Inflationsgefahren und Stabilisierungseffekte durch das Ende der Preisbindung (Markenartikel 35, 1973, 341)

Preisbindung in den USA und Deutschland – Ein vorläufiges Fazit

Die Geschichte der Preisbindung spiegelt Grundprobleme moderner marktwirtschaftlich verfasster und funktional ausdifferenzierter Konsumgesellschaften wider. Die vermeintlich klaren Unterschiede zwischen den USA und Deutschland verschwimmen, werden graduell. Die Maßnahmen selbst erfolgten gemäß nationaler, teils regionaler Problemlagen, während ein transatlantischer Transfer von Institutionen und Argumenten unterblieb. [56] Um Werte ging es hierbei nicht, mochte man den Gegensatz zu den administrierten Preisen des „Ostens“ auch stetig beschwören.

Die Geschichte der Preisbindung im 20. Jahrhundert spiegelt erstens den Kampf um Marktideale und Konsummodelle. Ihre Hauptbefürworter – Hersteller und mittelständi­sche Händler – versuchten, eine Absatzkette zu stabilisieren, in der jeder Marktteilneh­mer seinen Platz und sein gerechtes Entgelt hatte; auch die Konsumenten. Ihre Gegner orientierten sich dagegen vorrangig an Idealen niedriger Preise, verstanden mög­lichst viele günstige Produkte als Fluchtpunkt des Wohlstandsversprechens moderner Konsumgesellschaften. Beiden lagen tendenziell eindimensionale Modelle von Bedürfnissen und wirtschaftlichen Abläufen zugrunde, die von der Großen Depression in Frage gestellt und auch in der goldenden Ära des Nachkriegskapitalismus nicht wirklich reetabliert werden konnten. Zunehmend diversifizierter Bedürfnisse und An­sprüche an Service, Qualität und auch den Preis verbreiterten die Palette von Pro­dukten und Einzelhandelsformen und veränderten die Machtverhältnisse zwischen Herstellern und Händlern fundamental. Neue, flexiblere Rechtsinstitute, etwa die un­verbindliche Preisempfehlung, aber auch eine im Einzelfall durchaus sinnvolle Preis­bindung trugen dem Rechnung.

Die Geschichte der Preisbindung verdeutlicht zweitens die langfristigen Pfadabhängigkeiten und Binnenlogiken der Wirtschaftsordnungen in den USA und Deutschland. Innerhalb Deutschlands steht sie für die relative Kontinuität des kooperativen deutschen Wirt­schaftssys­tems, das mit den gän­gigen Kategorien Markt- und Planwirtschaft und ins­beson­dere mit dem Flaggenwort „soziale Markt­wirtschaft“ kaum angemessen gefasst wer­den kann. Die hiesige patriarchalische Marktwirtschaft hatte in Teilbereichen auch über die 1960er Jahre hinaus Bestand, bei der Preisbindung erfolgte der Bruch erst während der Weltwirtschaftskrise 1973/74. In den USA verwies sie auf die Kontinu­ität regulierender privatwirtschaftlicher und staatlicher Interventionen, die vielfach interessengebunden waren und nur selten den Idealen von freiem Wettbewerb und einer effizienten Anti-Trust-Politik folgten. [57] An diese pragmatische Regulierungsgeschichte knüp­fen die USA seit 2007 wieder an.

Die Geschichte der Preisbindung verdeutlicht drittens, dass die Wirtschaftskulturen Deutschlands und der USA sich keineswegs so scharf entgegenstanden, wie dies einfache Modelle behaupten. Die vom Umfang und Zeitverlauf frappierend ähnli­che Nutzung der Preisbindung mochte anderen Zwecken dienen, mochte in den USA im­mer stärker auf Individualrechte und ein faires, effizientes Marktgeschehen zie­len. Doch der sich in der Dekartellisierungspolitik niederschlagende Anspruch eines deutlich anders struktu­rierten US-Systems lässt sich für dieses Segment der Wirtschaftsverfassungen sicher nicht halten. Mit Blick auf zahlreiche Maßnahmen im Felde der Mittelstandsförderung lässt sich jeden­falls mehr als eine „entfernte Verwandschaft“ konstatieren. [58]

Die Diskrepanz zwischen Modell und empirisch rekonstruierbarer Realität verdeut­licht viertens schließlich die immense Bedeutung, die Narrative des Marktes und seiner Ak­teure besitzen. Die Schutzrhetorik der Preisbindung ließ mittelständische Einzelhänd­ler für Politiken plädieren, die vorrangig ihren Konkurrenten nutzten. Die einseitig gesetzten Preise verzögerten die Anpassungsleistungen der deutschen Konsumgüter­hersteller angesichts von Marktsättigung und wachsender Internationalisierung. Und die Rhetorik der freien Welt und freier Märkte führt bis heute nicht nur Fachleute in die Irre.

Uwe Spiekermann, 20. Mai 2023

 

Anmerkungen, Literatur und Quellenbelege

Es handelt sich um die durchgesehene und überarbeitete Fassung eines Vortrages, den ich am 16. Dezember 2009 an der Universität Bielefeld gehalten habe.

[1] Werner Abelshauser, Ein Grund zum Feiern: Der Kampf gegen die Kartellbrüder hat sich gelohnt. Vor 50 Jahren trat das Kartellgesetz in Kraft, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 2007, Nr. 51 v. 23. Dezember, 36-37, hier 36.
[2] Zu den unmittelbaren Auswirkungen vgl. Joseph Pereira, Price-Fixing Makes Comeback After Supreme Court Ruling, Wall Street Journal 2008, Ausg. v. 18. August. Zu den damit einhergehenden Rechts- und Wettbewerbsfragen s. Florian Toncar, Die Rule of Reason-Analyse vertikaler Mindestpreisbindungen im US-Kartellrecht, Baden-Baden 2012; Fabian Hübener, Vertikale Mindestpreisbindungen im US- und EU-Recht. Die Auswirkungen des Leegins-Urteils des U.S. Supreme Court, Baden-Baden 2016.
[3] Peter A. Hall und David Soskice, Varieties of Capitalism. The Institutional Foundation of Comparative Adavantage, Oxford 2001; Volker R. Berghahn und Sigurt Vitulis (Hg.), Gibt es einen deutschen Kapitalismus? Tradition und globale Perspektiven der sozialen Marktwirtschaft, Frankfurt a.M. und New York 2006; Martin Schröder, Varianten des Kapitalismus, Wiesbaden 2014.
[4] Vgl. Resale Price Maintenance 2008, hg. v. d. OECD, Paris 2009; Dieter Ahlert, Vertikale Preis- und Markenpflege im Kreuzfeuer des Kartellrechts, Wiesbaden 2012; Mareike Walter, Die Preisbindung der zweiten Hand, Tübingen 2017; Pat Treacy, Maintaining price competition in e-commerce markets, European Competition Law Reviews 39, 2018, 470-473; Christiana Bauer, Staatliche Maßnahmen zur Erhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung, Baden-Baden 2020; Christian Peter, Kulturgut Buch. Die Legitimation des kartellrechtlichen Preisbindungsprivilegs von Büchern, Berlin und Heideberg 2022.
[5] Vgl. etwa Werner Abelshauser, Markt und Staat. Deutsche Wirtschaftspolitik im ‚langen 20. Jahrhundert’, in: Reinhard Spree (Hg.), Geschichte der deutschen Wirtschaft im 20. Jahrhundert, München 2001, 117-140; Ders., Kulturkampf. Der deutsche Weg in die Neue Wirtschaft und die amerikanische Herausforderung, Berlin 2003; Ders., Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945, München 2004, v. a. 22-44.
[6] Einen Überblick zur Rechtsgeschichte bieten Jonathan J. Bean, Beyond the Broker State. Federal Politics Toward Small Business, 1936-1961, Chapel Hill und London 1996, insb. 67-88 sowie Matthias Epple, Die Wurzeln der vertikalen Preisbindung in Deutschland, Baden-Baden 2014. Zum Kontext vgl. Meg Jacobs, Pocketbook Politics. Economic Citizenship in Twentieth-Century America, Princeton und Oxford 2005, 30-38; Laura Phillips Sawyer, American Fair Trade. Proprietary Capitalism, Corporatism, and the ‘New Competition,’ 1890-1940, Oxford 2018. Für die Bundesrepublik vgl. Sebastian Teupe, Die Schaffung eines Marktes. Preispolitik, Wettbewerb und Fernsehgerätehandel in der BRD und den USA, 1945-1985, Berlin und Boston 2016.
[7] Sie umgreift „horizontale Preisvereinbarungen zwischen Unternehmern der gleichen Wirtschaftsstufe (Kartelle) oder obrigkeitlich festgelegte Preise“ (Burkhardt Röper, Die vertikale Preisbindung bei Markenartikeln. Untersuchungen über Preisbildungs- und Preisbindungsvorgänge in der Wirklichkeit, Tübingen 1955, 6).
[8] Gutachten des Vorl. Reichswirtschaftsrats zu der Frage der Verhütung unwirtschaftlicher Preisbindungen (1930), in: Arthur Hüssener, Der Preisschutz für Markenartikel und die Ausführungsverordnung über Aufhebung und Untersagung von Preisbindungen vom 30. August 1930, Berlin 1931, 12-25, hier 15; Die Preisbindung der Markenartikel, Konsumgenossenschaftliche Praxis 19, 1930, 375-376.
[9] Vgl. etwa Die Umsatzanteile preisgebundener, preisempfohlener und frei kalkulierter Waren im Berliner Facheinzelhandel, FfH-Mitteilungen 7, 1966, Nr. 3, 1-4.
[10] Bean, 1996, 75; Finis to Fair Trade, Wall Street Journal 1975, Ausg. v. 17. März, 10.
[11] Clair Wilcox, Brand Names, Quality, and Price, Annals of the American Academy of Political and Social Science 173, 1934, 80-85, hier 80.
[12] Diese Warenstruktur blieb stabil, vgl. Eileen Shanahan, No Defender of ‚Fair Trade’ Are Found at Repeal Hearing, New York Times 1975, Ausg. v. 19. Februar, 72.
[13] L. Louise Luchsinger und Patrick M. Dunne, Fair Trade Laws – How Fair? What Lessons can be drawn that would guide us in the future?, Journal of Marketing 42, 1978, 50-53, hier 52.
[14] Bei diesem marktorientierten Verfahren wird der Preis auf Grundlage des Markgeschehens (Konkurrenzpreise, Nutzenpreise sowie Qualitäts- und Imagedifferenzen) abgeleitet und dann mittels einer Rückrechnung auf den relativen Markterfolg überprüft.
[15] Vgl. hierzu instruktiv Barak Y. Orbach, Antitrust Vertical Myopia: The Allure of High Prices, Arizona Law Review 50, 2008, 261-287, insb. 267-276.
[16] Vgl. für die USA Both Sides. A Debate. Price Maintenance, The Independent 78, 1914, 139; Price Maintenance, Werner’s Readings and Recitations 54, 1915, 33. Vgl. auch den Überblick bei H.R. Tosdal, Price Maintenance, American Economic Review 8, 1918, 28-47, 283-305. Zu den deutschen Diskussionen s. Uwe Spiekermann, Basis der Konsumgesellschaft. Entstehung und Entwicklung des modernen Kleinhandels ins Deutschland, 1850-1914, München 1999, 534-549.
[17] Diese Festsetzung blieb der Rechtsprechung vorbehalten, vgl. Fromut Völp, Preisbindung für Markenartikel, Münster 1961, 30-32.
[18] Preisbindung, 1930, 375.
[19] Vgl. hierzu Herbert Kuessner, Die Preisbildung und ihr Recht, Jur. Diss. Breslau 1933 bzw. Paul Zondler, Die Preisbindung der zweiten Hand, Zürich 1938. Die Nutzung erfolgte in den zwei Markenwarenverordnungen von 1931, die Preissenkungen von je 10 % vorsahen.
[20] Zur Rechtslage vgl. Hans Klinger, Die Preisbindung der zweiten Hand, Der Markenartikel 6, 1939, 229-238; W. Schütz, Neuregelung der Preisbindungen, Der deutsche Volkswirt 15, 1940/41, 656-660. Zum Kontext vgl. André Steiner, Von der Preisüberwachung zur staatlichen Preisbildung. Verbraucherpreispolitik und ihre Konsequenzen für den Lebensstandard unter dem Nationalsozialismus in der Vorkriegszeit, in: Ders. (Hg.), Preispolitik und Lebensstandard. Nationalsozialismus, DDR und Bundesrepublik im Vergleich, Köln, Weimar und Wien 2006, 23-85.
[21] James Angell McLaughlin, Fair Trade Acts, University of Pennsylvania Law Review 86, 1938, 803-822, hier 803; Ralph Starr Butler, Marketing Methods, New York 1917, 294.
[22] Zur Rechtsprechung vor 1911 vgl. Charles L. Miller, The Maintenance of Uniform Resale Prices, University of Pennsylvania Review and American Law Register 63, 1914, 22-34, hier 25-30; Edward H. Levi, The Parke, Davis-Colgate Doctrine: The Ban on Resale Price Maintenance, Supreme Court Review 1960, 258-326, v. a. 266-273.
[23] Zum Buchhandel vgl. H[arry] R. Tosdal, Price Maintenance, American Economic Review 8, 1918, 28-47, 283-305, hier 32-33.
[24] Die Bedeutung dieser Gerichtsentscheidung wird mit Bezug auf den Hartmann Case von 1907 bei McLaughlin, 1938, 804-806, relativiert. Der Dr. Miles Case ist auch deshalb einschlägig, weil das später darin zumeist gedeutete per se Verbot der Preisbindung in den mehr als 400 Seiten umfassenden Prozessdokumenten so nicht ausgesprochen wurde.
[25] Vgl. zur Argumentation der Befürworter einer Preisbindung Speeches on Maintenance of Resale Prices delivered before the Second Annual Meeting of the Chamber of Commerce of the United States, Washington 1914. Eine umfassende Darstellung des Problems enthalten Ralph Starr Butler, Marketing Methods, New York 1917, insb. 293-321 sowie Claudius Temple Murchison, Resale Price Maintenance, New York 1919. Vgl. auch F[rank] W. Taussig, Price Maintenance, American Economic Review 6, 1916, Suppl., 170-209 (inkl. Disk.).
[26] Kritik an der Haltung des Supreme Courts bündelt William H. Spencer, Recent Cases on Price Maintenance, Journal of Political Economy 30, 1922, 189-200.
[27] Vgl. California Branded Goods Price Law Test Proposed, Wall Street Journal 1931, Nr. v. 26.10.,11 sowie im Kontext der kalifornischen Rechtsprechung seit 1909 E[wald] T. Grether, Fair Trade Legislation Restricting Price Cutting, Journal of Marketing 1, 1937, 344-354, hier 348.
[28] Einen detaillierten Überblick erlaubt Stanley A. Weigel, The Fair Trade Acts, Chicago 1938. Kritiker sprachen später von einem „Ermächtigungsgesetz“ der Drogisten (Joseph Harden, Umwälzungen im amerikanischen Einzelhandel. Abschlagsfirmen gewinnen Boden, Der Volkswirt 9, 1955, Nr. 29, 19-20, hier 19).
[29] Vgl. The Schwegmann Case and Fair Trade: An Obituary?, Yale Law Journal 61, 1952, 381-404. Zu dessen relativ geringen Auswirkungen s. Legislative und Judicial Developments in Marketing, Journal of Marketing 16, 1951, 91-96, hier 93-94. Die früheren Fair Trade-kritischen Urteile in Florida und Michigan behandelt Richard D. Rohr, Regulation of Business, Michigan Law Review 51, 1953, 452-455, hier 453.
[30] Zur damaligen Situation s. die umfassende Darstellung in Minimum Resale Prices. Hearings before a Subcommittee of the Committee on Interstate and Foreign Commerce. House of Representatives, Eighty-Second Congress, Second Session on H.R. 5767, Washington 1952.
[31] Vgl. Robert L. Hubbard, Protecting Consumers Post-Leegin, Antitrust 22, 2007, Nr. 1, 41-44, hier 43.
[32] The Repeal of the Fair Trade Laws. Impact on Product Distribution, New York 1976.
[33] Gleichwohl bewertet David W. Boyd, From “Mom and Pop” to Wal-Mart: The Impact of the Consumer Goods Pricing Act of 1975 on the Retail Sector in the United States, Journal of Economic Issues 31, 1997, 223-232, dieses Gesetz als Einschnitt in der US-Wirtschaftspolitik.
[34] So auch explizit National Planning, Los Angeles Times 1934, Ausg. v. 22. September, A4.
[35] Kurt Junekerstorff, Die Preise werden weiter manipuliert. Gefahren für den freien Wettbewerb? – USA-Debatte über Fair Trade, Die Zeit 1961, Nr. 41 v. 6. Oktober.
[36] Vgl. Thomas K. McCraw, Prophets of Regulation, Cambridge und London 1984, 101-103.
[37] William H. Spencer, Recent Cases on Price Maintenance, Journal of Political Economy 30, 1922, 189-200, insb. 200.
[38] Stewart Munro Lee, Problems of Resale Price Maintenance, Journal of Marketing 23, 1959, 274-281, hier 280, 275.
[39] So etwa die Argumentation in „Preisführerschaft“ oder Kartelle, Die Zeit 1953, Nr. 18 v. 30. April.
[40] Vgl. McLaughlin, 1939, insb. 815-818. Die Branchenverbände übten systematischen Druck auch auf die Produzenten aus, beispielhaft war etwa die Anlage von „weißen Listen“ mit Händlern, die Fair Trade unterstützten (M.P. McNair, Fair Trade and the Retailer, Journal of Marketing 2, 1938, 295-300, hier 296).
[41] Vgl. dazu Chain Stores. Chain-Store Leaders and Loss Leaders, Washington 1932.
[42] Vgl. hierzu detailliert Herbert Gross, Die Preisbindung im Handel. Neue Eindrücke aus Nordamerika und Westeuropa, Düsseldorf 1957.
[43] Fair Trade Laws and Discount Selling, Harvard Law Review 64, 1951, 1327-1338.
[44] Adolf Jürgens, Nicht um jeden Preis. So sieht ein Fachhändler die Situation des Mittelstandes, Die Zeit 1964, Nr. 51 v. 18. Dezember. Vgl. Deutsche Einzelhändler errichten „Discount Houses“, Der Verbraucher 11, 1957, 262-263.
[45] Einen guten Überblick vermitteln Ulf Cloppenburg, Die deutschen Diskonthäuser, Stwiss. Diss. Basel, Köln 1965; Manfred Epp, Vertikale Preisbindung und Diskontprinzip, RStwiss. Diss. Würzburg 1966.
[46] Vgl. hierzu Lizabeth Cohen, A Consumers’ Republic. The Politics of Mass Consumption in Postwar America, New York 2004, insb. 31-41.
[47] Dieser wurde immer wieder von Ökonomen adressiert, vgl. Hugh E. Agnew, Fair Trade and the Consumer, Journal of Marketing 2, 1938, 301-302.
[48] Die umfassendste Debatte fand von Februar bis Mai 1952 in der Washington Post statt.
[49] Zur Intensivierung der Konsumentenpolitik vgl. Warren J. Bilkey, Governement and the Consumer Interest, American Economic Review 47, 1957, 556-568. Zur Argumentation s. Un-Fair Trade. Efforts To Impose a National System of Resale Price Maintenance Under the Guise of So-Called “Fair Trade”, ed. by the National Association of Consumer Organizations, Washington 1959.
[50] Cornel C. Bock, Die Meinungsbildung für die Preisbindung und das Urteil der Verbraucher, Verbraucher-Politische Korrespondenz 10, 1963, Nr. 9, 9-11, hier 11.
[51] Verbraucher zur Preisbindung. Der Markenartikel im Alltag der Bevölkerung, Allensbach 1964. Vgl. auch Ergebnisse der Kölner Verbraucherstudie 1960, Verbraucher-Politische Korrespondenz 7, 1960, Nr. 34, 3-10; Preisbindung und Ordnungsfunktion des Markenartikels. Ein Gutachten des Instituts für Demoskopie, Allensbach, Der Markenartikel 23, 1961, 261-264, 267-268, 270-271; Die Preisbindung im Urteil der Verbraucher. Eine Untersuchung der Forschungsstelle für den Handel e.V., Berlin, Der Markenartikel 29, 1967, 423-424.
[52] Vgl. Wolfgang v. Holt, Rabattkartell und Preisbindung, Der Volkswirt 12, 1958, 2040, 2042; Werner Peiner, Für und wider die Preisbindung, ebd., 1959-1962.
[53] Zur Einordnung der Unternehmer-Positionen vgl. allgemein Hartmut Berghoff, Entrepreneurship under ‚Cooperative Capitalism’: The German Case, in: Youssef Cassis und Ionanna Pepelasis Minoglou (Hg.), Country Studies in Entrepreneurship, Houndmills und New York 2006, 98-128.
[54] Willner war Leiter der alliierten Decartellisation and Industrial Deconcentration Group. Vgl. Albrecht Spengler, Zur Rechtsverbindlichkeit der Markenartikel-Preisbindung nach wiedererlangter Souveränität, Der Markenartikel 17, 1955, 394-399.
[55] Vgl. etwa Bundeswirtschaftsministerium an Markenverband: Absatzbindungen sind verboten, Der Verbraucher 11, 1957, 69-70.
[56] Zu Konzepten des Vergleichs vgl. Hartmut Kaelble, Die Debatte über Vergleich und Transfer und was jetzt?, in: H-Soz-u-Kult, 08.02.2005, http://hsozukult.geschichte.hu-ber¬lin.de/fo-rum/id=574&type=artikel.
[57] Vgl. etwa Hugh Rockoff, Drastic measures. A history of wage and price controls in the United States, Cambridge et al. 1984; Thomas E. Kauper, The Antitrust “Revolution” and Small Business. On “The Turnpike to Efficiencyville”, in: Paul D. Carrington und Trina Jones (Hg.), Law and Class in America. Trends since the Cold War. New York und London 2006. 120-142.
[58] Vgl. das anregende, nicht aber immer überzeugende Buch von Wolfgang Schivelbusch, Entfernte Verwandschaft. Faschismus, Nationalsozialismus, New Deal 1933-1939, München und Wien 2005.

Selbstbereitete Alkoholika und mehr: Max Noa und das Essenzengeschäft

Max Noa war einer der vielen Aufsteiger der Wilhelminischen Ära. Aus beengten mittelständischen Verhältnissen stammend, etablierte sich der sächsische Staatsbürger nach einigen Zwischenstationen als Drogist in der Reichshauptstadt Berlin. Diese schüttelte in den 1880er Jahren langsam den Sand aus dem eher provinziellen Gewand der preußischen Hauptstadt, wuchs unaufhörlich, wurde internationaler, entwickelte sich zu einer kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Metropole. Max Noa hat zu diesem Aufschwung beigetragen, ein stolzer Wilhelminer, schon um 1900 wohlhabend. Er ging diesen Weg weiter, brach endgültig mit seiner Herkunft, brach aus nach vorn. Er kombinierte Wissenschaft und Wirtschaft, verstand die sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen, nutzte die schon länger bekannten Essenzen, um unter- und kleinbürgerlichen Kunden selbstbereitete Alkoholika, Limonaden, Bienenhonig und vieles mehr anzudienen. Damit wurde er reich, stolzer Besitzer einer in Volllast surrenden Fabrik, ein geachteter Bürger, wohl etabliert. Und doch muss man zögern, will man dieses Leben glücklich nennen. Sein Geschäftsmodell, das Essenzengeschäft, übernahm er von der Konkurrenz. Nach der Vermählung gebar ihm seine Frau fünf Kinder, doch mindestens drei davon starben kurz nach ihrer Geburt. Sein Geschäft lebte von wilhelminischer Großspurigkeit, Werbung und Produktion erfolgten in der breiten Grauzone von fehlender Regulierung und in Kauf genommenen Rechtsbruchs. Max Noa starb früh, siebenundvierzigjährig, während des Ersten Weltkrieges, dessen Rationierungssystem sein Geschäftsmodell unterminierte. Seine Firma bestand weiter, doch seine Erben wandelten sie rasch zum pharmazeutischen Unternehmen, konnten in den späten 1920er Jahren den Rückfall zur einfachen Drogerie jedoch nicht aufhalten.

Sie wollen mehr wissen? Dann gibt es, falls Sie nicht selbst aktiv werden wollen, zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie sich den von André König 2015 geschriebenen Katalog zu einer Ausstellung über den ab 1907 in Niederschönhausen lebenden und produzierenden Unternehmer bestellen. Für 7,50 € erhalten Sie eine fundierte lokalhistorische Studie mit reicher Bebilderung, die einen guten Eindruck von Max Noas Betrieb gibt, ohne aber analytische Distanz zum Unternehmen und zum Unternehmer zu halten. Zum anderen aber können Sie unmittelbar weiterlesen, will ich im Folgenden doch eine andere Lesart auf einer deutlich erweiterten und anders gelagerten Quellengrundlage anbieten. Denn Max Noa war nicht allein eine Ortsgröße des heutigen Berliner Bezirks Pankow, sondern vorrangig Kind seiner Zeit. Er kann daher nicht primär im lokalen Rahmen, sondern muss als Teil und Ausdruck der allgemeinen Veränderungen der wilhelminischen Ära verstanden werden, dieser Durchbruchszeit hin zu unserer Lebenswelt. Entsprechend erlaube ich mir, Sie erst einmal von Max Noa wegführen, denn sein unternehmerischer Erfolg basierte auf den grundstürzenden Veränderungen der organischen Chemie und der Pharmazie seit Mitte des 19. Jahrhunderts und der folgenden Entstehung einer leistungsfähigen Essenzenindustrie.

Essenzenproduktion: Ein Gewerbe mit schillerndem Potenzial

Essenzen, das waren lange Zeit die mittels einer meist alkoholischen Flüssigkeit ausgezogenen „kräftigen Bestandtheile der einfachen Arzneisubstanzen“ (Samuel Hahnemann, Apotheker-Lexikon, 1. Abt., T. 1, Leipzig 1793, 266). Sie enthielten das wesentliche, das wirksame Konzentrat einer Substanz, eines Körpers. Doch auch abseits des medizinisch-pharmazeutischen Sektors sprach man im frühen 19. Jahrhundert von Essenzen: Fruchtessenzen dienten der Bereitung kühlender Getränke im Sommer, konnten aber auch dem wärmendem Punsch der Winterzeit zugefügt werden. Parfüms und Kosmetika gewannen ebenfalls an Bedeutung, eingefangene Düfte und Wirkstoffe für die Haut. Und da war das weite Feld der Genussmittel, der Tee- und Kaffeeessenzen, vor allem aber der Destillation von Spirituosen und Likören.

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Auf den Spuren des Geschmacks: Chemische Zusammensetzung von Fruchtessenzen Mitte der 1860er Jahre (Illustrirte Gewerbezeitung 31, 1865, 149)

Die Essenzen gründeten auf Erfahrungswissen von Medici, Apothekern, Drogenhändlern und Manufakturisten. Daraus entwickelte sich seit dem späten 18. Jahrhundert ein breiter Ratgebermarkt, meist in Form von Fach- und Rezeptbüchern. Das Gewusst-wie zielte weniger auf den häuslichen Bereich, sondern auf verwertbare Waren in einem noch gebundenen Markt. Essenzen erlaubten Zeitensprünge, bewahrten den Geschmack frisch geernteten Obstes, gerade gepflückter Kräuter. Die Herstellung erfolgte kleinteilig, Käufer hatten den Produzenten zu vertrauen. Essenzen waren noch nicht standardisiert, variierte doch die Qualität des Weingeistes und anderer Auszugsmittel, war der Ergebnis abhängig von den verwandten Apparaturen, den Außentemperaturen, der Lagerung, den Glasflacons und Transportmitteln. All dies prägte das Handwerk der Apotheker und Drogisten noch bis weit in das 20. Jahrhundert hinein, doch spätestens seit Mitte des 19. Jahrhunderts gewannen die aufstrebende Chemie und die sie tragende Vorstellung einer stofflich-essentiellen Welt eine neue Deutungshoheit. Anorganische und organische Welten ließen sich demnach kausal auf Stoffe und Stoffwechsel zurückführen. Konnte man diese erkennen, gewann man Handlungsmacht: Die richtige Kombination der Stoffe erlaubte gezielte Reaktionen und dann – wichtiger – Kreationen. Menschen wurden zum Agens der Natur, konnten zum Wesen der Dinge vordringen, konnten die „Natur“ erkennen und sie nachbilden. Gar mehr wurde möglich, denn chemische Synthesen schufen neue Stoffe und Waren: Farben wie das modische Mauve und die bunte Palette der Teerfarben, ätherischen Öle, Aromen und künstlichen Essenzen. Was in England und Frankreich begonnen hatte, wurde in den deutschen Landen aufgegriffen und zu neuen Höhen gebracht.

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Produktionsstätten von Schimmel & Co. in Leipzig 1879: Marktführer bei ätherischen Ölen und Essenzen (Die Jubelfeier der Schimmel & Co. Aktiengesellschaft Miltitz bei Leipzig, Miltitz o.J. [1929], 3)

Die industriell gefertigten Essenzen unterschieden sich deutlich von denen des frühen 19. Jahrhunderts. Sie waren stofflich standardisiert, waren also nicht nur in großer Menge (und damit billiger) herzustellen, sondern konnten gezielt als Vor- und Zwischenprodukte für andere Branchen eingesetzt werden. Arbeitsteilung und Spezialisierung gingen Hand in Hand, unterstützten den Aufschwung etwa der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie. Zugleich veränderten sie die tradierte Herstellung von Genussmitteln. Das betraf etwa die Süßwarenproduktion, ehedem lokal verankert, Werk von Konditoren und Bonbonmachern. Essenzen erlaubten nun Massenfabrikation, anonyme Produkte, die regional, teils auch national vermarktet wurden. Ohne Fruchtessenzen wären etwa die Stollwerckschen Brauselimonadenbonbons nicht möglich gewesen, die seit den 1880er Jahren mit Zitronen-, Erdbeer-, Himbeer-, Johannisbeer-, Kirsch- und Orangengeschmack lockten, die man durch Zusatz von Wasser und Wein gar zu einer „Champagner-Imitation“ aufpeppen konnte (Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland 25, 1884, n. 110). Die Konsumenten nahmen den Wandel indirekt wahr, blickten nicht auf die Zwischenprodukte, sondern auf zahlreiche Innovationen: Neben die seit längerem geschätzten Punschessenzen traten neuartige Kaffee- oder Tee-, dann auch zahlreiche Limonaden-Extrakte. Sie boten Hilfe für den Alltag, ermöglichten rasch zuzubereitende und durchaus schmackhafte Heiß- und Kaltgetränke. Etablieren konnte sich ferner die potenziell lebensgefährliche Essig-Essenz. Auch unter den Pharmazeutika finden sich zahlreiche „Essenzen“, die – rein begrifflich – zunehmend „Tinkturen“ Platz machten, ehe beide durch Markenartikelbezeichnungen abgelöst wurden. All diese Konsumgüter wären ohne Vorprodukte kaum möglich gewesen. Die Essenzenindustrie produzierte spezialisierte Halbfertigwaren für die Konditorei, Gastwirte und die Spirituosenindustrie, entwickelte dadurch neue Marktsegmente (vgl. etwa Aus dem Bericht von Schimmel & Co. in Leipzig, April 1887, Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland 28, 1887, 190-192). Diese Angebote und die damit verbundene Grundlagenforschung wurden dann auch von zahlreichen Apothekern und Drogisten aufgegriffen, denn sie konnten mit nur geringen Veränderungen „eigene“ Produkte kreieren, neue Rezepte umsetzen. Max Noa stand in dieser langen Reihe.

Alkoholikaproduktion im Bannkreis der Essenzen

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Lang zurückreichende Tradition: Anzeige für eine Likör-Essenz zur „kalten“ Selbstzubereitung von Likör (Münchener Tagblatt 1846, Nr. 257 v. 17. September, 2197)

Max Noa spezialisierte sich um die Jahrhundertwende auf Essenzen für selbstbereitete Alkoholika. Diese waren schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts allgemein verfügbar, dienten einem wohlig berauschendem Trank. Bei dessen „kalter“ Herstellung – kalt im Gegensatz zur „heißen“ Destillation, also dem „Brennen“ von Alkohol – wurde die Essenz mit Wasser und Spiritus vermengt. Anbieter waren vorrangig Produzenten und Händler, die ihrerseits vorrangig Produzenten und Händler belieferten (F.W.G. Hahn, Handbuch für Destillateure, Berlin 1844; Dominik Horix, Der vollkommene Liqueurfabrikant […], 3. Ausg., Mannheim 1845). Das Prinzip der „kalten“ Zubereitung war einfach nachvollziehbar, der Erfolg hing jedoch von der richtigen Dosierung ab. Die alkoholischen Essenzen waren noch nicht standardisiert, entsprechend offen war das Ergebnis. Der Marktunsicherheit stellten einzelne Anbieter ihr persönliches Renommee entgegen. In München wurde etwa eine Broschüre des Chemikers Ferdinand v. Gazzera kostenlos vertrieben: Der „Herausgeber versichert, daß Jedermann nach Anleitung desselben in einigen Stunden Unterricht, die ebenfalls gratis gegeben werden, eine Anzahl Sorten Liqueure, welche die von Italien, Martinique und Frankreich übertreffen müssen, zum Preis von circa 36 kr. per Bouteille anfertigen kann“ (Der Bayerische Volksfreund 1844, Nr. 191 v. 29. November, Sp. 766). Ähnliche Angebote gab es in den meisten größeren Städten des Deutschen Bundes. Teils schlossen sich gar lokale Anbieter zusammen, um vor Ort mehr oder minder einheitliche Produkte zu verkaufen, mit denen eine „kalte“ Zubereitung einfach und sicher gelingen könne. Kleinproduzenten und Händler, Apotheker und Drogisten orderten derartige Essenzen, um ihren Kunden preiswerte und dennoch ansprechende Spirituosen anbieten zu können.

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Geschmacksprobleme überwunden? (Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen 1848, Nr. 9 v. 10. Januar, Sp. 116)

Die aufstrebende Essenzenindustrie trat seit den 1860er Jahren in die Fußstapfen dieser lokalen Anbieter (Gustav Mettin, Gründlich practische Anleitung zur Selbstbereitung aller in- und ausländischen Liqueure […], Leipzig 1867; Anleitung zur Bereitung von Liqueuren, Branntweinen, Arac, Cognac, Franzbranntwein, Rum und anderen geistigen Getränken auf kaltem Wege, 14. Aufl., Leipzig 1870). Ihre Präparate waren preiswerter und standardisiert, so dass die „kalte“ Zubereitung ein vorhersehbares Ergebnis nach sich zog. Gleichwohl wäre es verfehlt, von einem allgemeinen Siegeszug dieser Halbfertigprodukte zu sprechen. Der Markt war nämlich kaum reguliert, so dass teils ohne Rücksicht auf Verluste produziert werden konnte. Beispielsweise ergab eine Analyse der Rotweinessenzen der Berliner Firma Ermisch und Hellwig kurz vor dem Erlass des ersten reichsweiten Nahrungsmittelgesetzes einen hohen Anteil gesundheitsgefährdenden Fuchsins (Rothweinfälschung, Düsseldorfer Volksblatt 1877, Nr. 246 v. 14. September, 3). Der krebserregende Teerfarbstoff stand für das Janusgesicht der Chemie, die neue Stoffe synthetisierte, zugleich aber neue Gesundheitsgefährdungen mit sich brachte.

Marktunsicherheit blieb weiterhin ein Kernproblem. Die Spirituosenproduktion musste zudem mit einem seit der „Branntweinpest“ der 1840er Jahre rückläufigen Alkoholkonsum umgehen. Zivilgesellschaftliche und staatliche Maßnahmen kumulierten schließlich im Branntweingesetz von 1887. Dessen Steuererhöhungen verstetigten die bis 1932 sinkenden Konsumraten für Alkohol und insbesondere Spirituosen. Der Preisdruck auf die Anbieter war spürbar und führte zu einem gespaltenen Markt. Aussagen über Berlin charakterisierten auch nationale Entwicklungen: „Eine große Zahl hiesiger Geschäftsleute, in deren Händen sich die Fabrikation und der Handel mit Branntwein befindet, beschäftigt sich nicht mit Destillation, sondern mischt Essenzen mit Sprit geringster Qualität, während die größeren Fabriken lediglich feiner Liqueure herstellen“ (Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 8, 1882, 115). Essenzen wurden vor allem in den preiswerteren Marktsegmenten eingesetzt: „Der hiesige Massenconsum wird durch die Destillationen und Schankgeschäfte, die geringe Qualitäten Sprit mit Essenzen mischen, befriedigt“ (Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin 9, 1883, 127). Gerade die zahlreichen kleinen Ausschanklokale, die Destillationen, boten derartige Billigalkoholika an, mochten sie damit ihre Kunden auch an der Nase herumführen (Friedenauer Lokal-Anzeiger 1895, Nr. 80 v. 5. Oktober, 1).

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Diffusion nach unten (Offizieller Spezial-Katalog, Bd. 5, Berlin 1896, Werbung, 14)

Die Spirituosenindustrie reagierte auf diese Marktveränderungen verhalten (Berlin und seine Arbeit. Amtlicher Bericht der Gewerbe-Ausstellung Berlin 1896, Berlin 1898, 430). Erst nach Erlass des Warenzeichengesetzes von 1894 wurden nach und nach starke Markenartikel etabliert, in Berlin etwa durch Mampe, Gilka oder aber Sandmann & Wolffgang. Die vielfach hochpreisigen Spirituosen ließen trotz Steuerlast Raum für Gewinne, mochten sie auch nicht an die Qualität und Reinheit der vermehrt eingeführten Spezialitäten des Auslandes heranreichen. Das galt zumal für französischen Cognac, karibischen Rum oder den meist aus niederländischen Kolonien stammenden Arak. Sie bildeten die eigentlichen Referenzprodukte der deutschen Hersteller, an ihrem Geschmack und ihren Farbnuancen arbeiteten sich sowohl Spirituosen- als auch Essenzenfabrikanten ab – und parallel offerierten sie billigen Kümmel, Korn, Wacholder oder aber vielfältige Kartoffelschnäpse.

Im Gegensatz zu anderen Branchen konnte die aufstrebende Nahrungsmittelkontrolle diesem Markttreiben kaum Einhalt gebieten: „Die Chemie, welche man in allen Nahrungsmittel-Angelegenheiten zu Hülfe ruft, kann mit ihrem schwerfälligen wissenschaftlichen Apparat die flinken Fälscher ebensowenig einholen, wie die brave Kuh den Hasen“ (Unpolitische Zeitläufte, Düsseldorfer Volksblatt 1888, Nr. 342 v. 17. Dezember, 6). Dies galt, obwohl Spirituosen und Essenzen in den lokalen Untersuchungsämtern und seit den späten 1880er Jahren auch vom Kaiserlichen Gesundheitsamt regelmäßig untersucht wurden (Ed[uard] Polenske, Ueber einige zur Verstärkung spirituöser Getränke, bezw. zur Herstellung künstlichen Branntweins und Cognaks im Handel befindlichen Essenzen, Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte 6, 1890, 294-303, 518-521, hier 294). Die Chemiker konnten die gängigen Alkoholika zwar beschreiben, doch ihre Indikatoren erlaubten nur ansatzweise Aussagen über Qualität und Herkunft, über die Art der Produktion oder gar den Geschmack der Waren (Fritz Elsner, Die Praxis des Nahrungsmittel-Chemikers, 3. umgearb. u. verm. Aufl., Hamburg und Leipzig 1885, 197-202). Das betraf zum einen Verschnitte, also die Mischung unterschiedlicher Chargen zu einem neuen Façonprodukt. Vor allem Weine und Kognak wurden dergestalt gemischt – was schon damals hochwertigere Gegenangebote forcierte, etwa breit beworbene „Naturweine“. Eugen Sell (1842-1896), Leiter des chemischen Laboratoriums des Kaiserlichen Gesundheitsamtes, resümierte am Ende einer detaillierten Marktanalyse, „daß durch die Prüfung des Geruches und Geschmackes von Seiten wirklich sachverständiger Fachleute in weitaus den meisten Fällen eine viel sicherere Beurtheilung möglich ist, als sie mit Hülfe der chemischen Analyse gewonnen werden kann“ (Ueber Cognak, Rum und Arak, Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte 6, 1890, 335-373, hier 373). Den beträchtlichen Fortschritten der Nahrungsmittelanalytik zum Trotz sollte dieses Kontrolldefizit bis weit ins 20. Jahrhundert bestehen bleiben – und damit auch eine wichtige Konstante im Essenzengeschäft von Max Noa bilden (Paul Lohmann (Hg.), Lebensmittelpolizei, Leipzig 1894, 144; August Gaber, Die Likör-Fabrikation, 9. verb. u. sehr verm. Aufl., Wien und Berlin 1913).

Essenzen zur häuslichen Selbstbereitung: Ein Markttrend der 1890er Jahre

Während es seit den 1950er Jahren allgemein hieß, dass Essenzen Halbfabrikate seien, „die den Letztverbraucher selbst nicht erreichen und von denen dieser auch kaum etwas weiß“ (Magdalene Pantke-Beyerling, Spirituosenessenzen, Der Volkswirt 11, 1957, Nr. 34, Beil., 25-26, hier 25), war dies im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert anders. Mochten Händler und Gastwirte auch die Masse der alkoholischen Essenzen kaufen, so nahm auch die Bedeutung der häuslichen Selbstbereitung von Alkoholika deutlich zu – die Branntweinsteuer ließ den mündigen Verbraucher aktiv werden. Essenzen erlaubten auch Letztkonsumenten eine häusliche Herstellung von Alkoholika. Diese Selbstermächtigung des Verbrauchers war typisch für die unmittelbare Jahrhundertwende, die durch die Verhäuslichung vieler ehedem außerhäuslicher Arbeiten und Dienstleistungen gekennzeichnet war. Sie war auch Folge der liberalen Reformen im Umfeld der Reichsgründung. Mochten die tradierten Steuerrechte des Staates auch weiter bestehen, so waren doch viele Vorrechte zum Bierbrauen oder dem Destillieren von Obst gefallen. Die Arzneimittelverordnung von 1875 hatte die Anfertigung geistiger Getränke in Haushalten explizit erlaubt; und auch die restriktiveren Folgeverordnungen rüttelten daran nicht (Otto Meissner, Die Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 27. Januar 1890, Leipzig 1890, 31).

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Hilfe für den kundigen Drogisten und Apotheker: Extraktionsapparat (Ewald Geissler und Josef Moeller (Hg.), Real-Encyclopädie der gesammten Pharmacie, Bd. 9, Wien und Leipzig 1890, 380)

Der Weg zum Letztverbraucher war jedoch lang. Es waren anfangs pharmazeutische Mittelsmänner, Apotheker und insbesondere Drogisten, die alkoholische Essenzen auch ohne Heilzweck herstellten. Das hatte es schon zuvor gegeben, doch um die Jahrhundertmitte lag die Arbeit noch in der Hand von wenigen Spezialisten. Seit den 1870er Jahren konnten jedoch aufgrund der Fortschritte des Maschinenbaus und der Metallverarbeitung Destillationsapparate deutlich günstiger erworben werden. Das weiterhin bestehende staatliche Prüfungs- und Zulassungswesen gab beiden Berufsständen weiterhin die Aura hoher Fachqualifikation, mochten sich Ausbildung und Studium auch eher auf Grundkenntnisse der Stoffe und der daraus herzustellenden Zubereitungen konzentrieren. Viele Apotheker und Drogisten nutzten jedenfalls die Chancen der neuen Freiheiten – und weiteten parallel ihre Angebote und Sortimente aus. Dabei halfen die zahlreichen Postreformen der 1870er Jahre, denn sie ermöglichten einen meist regionalen, teils aber auch nationalen Versandhandel, durchbrachen also lokal begrenzte Märkte (Uwe Spiekermann, Basis der Konsumgesellschaft. Entstehung und Entwicklung des modernen Kleinhandels in Deutschland 1850-1914, München 1999, 296-298).

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Onon, Vinol, etc. – Markenartikel zur Selbstbereitung von Kognak (Bürger-Zeitung für Düsseldorf und Umgebung 1895, Nr. 169 v. 17. November, 3; ebd., Nr. 292 v. 15. Dezember, 3)

Die Zahl der Angebote von Essenzen für die Selbstbereitung von Alkoholika stieg spätestens seit Anfang der 1890er Jahre deutlich an. Dabei scheint das Rheinland eine gewisse Vorreiterrolle eingenommen zu haben, denn Mitte der 1890er Jahre finden sich dort nicht nur zahlreiche Angebote insbesondere von Kognakessenzen, sondern diese wurden bereits als Markenartikel angeboten. Das zeugte von Selbstbewusstsein. Mochten die einschlägigen Anzeigen die Produktqualität noch immer an chemische und pharmazeutische Kompetenz rückbinden, so stellten diese Anbieter ihre Produkte doch neben die wachsende Zahl von Arzneimitteln, die wissenschaftlich klingende Markennamen in klingende Münze umwandelten.

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„Echter“ Kognak selbst gemacht – dank Dr. Mellinghoffs Essenzen (Vorwärts 1895, Nr. 268 v. 15. November, 10 (l.); ebd., Nr. 288 v. 10. Dezember, 11)

Auch in Berlin gaben kurzfristig Anbieter aus Deutschlands Westen der Ton an: Den Trend setzte 1895 der Apotheker Friedrich Wilhelm Mellinghoff aus Mülheim an der Ruhr, nachdem er zuvor vorrangig im Rheinland aktiv gewesen war. Er offerierte seit Oktober Kognakessenz für 75 Pfennig die Flasche (Vorwärts 1895, Nr. 254 v, 30. Oktober, 11). Das „Rezept“ für den begehrten Labetrunk war einfach: „Man füge zu dieser Essenz 1 Liter feinsten 96prozentigen Weingeist und 1¼ Liter Wasser hinzu.“ Schon seien 2¼ Liter „Kognak“ fertig. Charakteristisch für einschlägige – und in ihrer Zusammensetzung völlig unklare – Angebote war die Warnung vor „angeblichen Cognac-Essenzen dunklen Ursprungs“ (Vorwärts 1895, Nr. 284 v. 5. Dezember, 10), also der panschenden und betrügerischen Konkurrenz ähnlicher Anbieter. Üblich waren damals der Absatz über ein lokales Depot (oder per Versand) und mehrere Monate intensive Werbung. Anschließend setzte der Essenzenhersteller sein Geschäft andernorts in gleicher Weise fort und belieferte die neuen Stammkunden per Post (Badische Presse 1900, Nr. 2 v. 4. Januar, 6). Mellinghoff siedelte sich 1899 in Bückeburg an (Deutscher Reichsanzeiger 1899, Nr. 116 v. 18. Mai, 13; Deutsche Wirtschaftsführer, bearb. v. Georg Wenzel, Hamburg, Berlin und Leipzig 1929, Sp. 959-960), wo er ein reichsweites Niederlagen- und Versandgeschäft für Likör-, Kognak-, Rum-, Arak-, Limonaden- und Punsch-Essenenzen betrieb (Badische Presse 1900, Nr. 293 v. 15. Dezember, 4; Riesaer Tageblatt und Anzeiger 1901, Nr. 300 v. 27. Dezember, 8; Wochenblatt für Zschopau und Umgegend 1904, Nr. 125 v. 22. Oktober, 827; Badische Presse 1910, Nr. 35 v. 22. Januar, 9; ebd., Nr. 263 v. 11. Juni, 12; Badische Presse 1913, Nr. 53 v. 1. Februar, 10). Dieses sollte auch Max Noa Konkurrenz bereiten. In Berlin war Mellinghoff jedoch nicht mehr aktiv. Während der NS-Zeit sattelte er auf die Süßmosterei um und blieb diesem Gewerbe auch in der Bundesrepublik treu (Chemisch-technische Bezugsquellen mit Adressbuch der chemischen Industrie des Deutschen Reiches, Danzigs und Österreichs, hg. v. Helmut Gustav Bodenbender, Berlin 1935, 85).

Mellinghoffs Kognak-Essenzen trafen jedoch nicht nur auf abnahmebereite Käufer. Die konkurrierenden Spirituosenhersteller schmähten seine Offerte als „Cognac-Jauche“, als „eine plumpe Spekulation auf die Taschen derjenigen […], deren geistiges Conto stark mit ‚Soll‘ belastet ist“ (Geheimmittel-Schwindel und Apotheken-Monopol, Brennerei-Zeitung 13, 1896, 1637-1638, hier 1637). Im marktliberal regierten Berlin hatte derartige Kritik keine Folgen, anders jedoch im sächsischen Crimmitschau. Dort hielt der Stadtrat im September 1900 Gesundheitsschädigungen für wahrscheinlich und erklärte den Absatz von Spirituosenessenzen glatt für unzulässig. Das war rechtswidrig und wurde wieder aufgehoben, verdeutlichte jedoch den stetig mitzudenkenden Widerstand gegen die neuen Produkte (Branntwein-Schärfen und -Essenzen, Brennerei-Zeitung 18, 1901, 2372). In Berlin aber war Mellinghoff erst einmal ein wichtiger Trendsetter – und das nicht nur wegen seiner Essenzenwerbung auch auf Litfaßsäulen. Er fand zahlreiche Nachahmer, etwa den Getränkefilialisten Eugen Neumann oder aber Johannes Fischer aus Berlin Ost (Vorwärts 1895, Nr. 284 v. 5. Dezember, 10; ebd., 1900, Nr. 47 v. 25. Februar, 10). Auch Max Noa dürfte die neuen Angebote interessiert zur Kenntnis genommen haben, denn er etablierte sich 1896 als selbständiger Drogist.

Aufbau einer Existenz: Der Drogist und Unternehmer Max Noa

Das war ein langer Aufgalopp, doch notwendig, um die unternehmerische Leistung Max Noas angemessen einschätzen zu können. Er stand am Ende tiefgreifender Marktveränderungen, die er dann beherzt aufgreifen sollte. Charakterisierungen wie „beherzt“ sind allerdings kaum zulässig, denn die Quellenlage und die erforderliche analytische Distanz legen es nahe, sich vorrangig auf die Wiedergabe der wenigen bekannten Eckpunkte seines Lebens zu konzentrieren (Uwe Spiekermann, Why Biographies? Actors, Agencies, and the Analysis of Immigrant Entrepreneurship, in: Hartmut Berghoff und ders. (Hg.), Immigrant Entrepreneurship […], Washington 2016, 37-51).

Max Edmund Noa wurde am 7. September 1868 als Sohn des Kürschnermeisters Hermann August Noa und der Hausfrau Auguste Pauline Noa, geb. Ketzscher, zweitverheiratete Grass, im sächsischen Werdau geboren und evangelisch getauft (Landesarchiv Berlin (LAB), Personenstandsregister, Heiratsregister der Berliner Standesämter 1874-1936, Berlin XIIb, 1899, Nr. 178). Dreizehnjährig begann er im nahegelegenen Glauchau eine 1885 abgeschlossene Lehre zum Drogisten (dies und die folgenden Angaben n. André König, Die Drogerie und Essenzenfabrik Max Noa in Berlin-Niederschönhausen. Vom Aufstieg und Niedergang eines Unternehmens, Berlin 2015, 9-10). Noa blieb in seiner Branche, arbeitete erst in Spandau, anschließend im brandenburgischen Wriezen und dem schlesischen Grünberg. Nach dieser damals typischen Wanderschaft ging er nach Berlin und begann 1890 seine zweijährige Konditionszeit, erforderlich, um eine Drogerie selbständig führen zu können. Noa übernahm schließlich 1896 von dem Drogisten Otto Bleck eine seit 1885 bestehende Drogerie in der Reinickendorferstraße 48, im rasch wachsenden Arbeiterbezirk Wedding. Sein Vorgänger war offenkundig geschäftstüchtig, gründete mehrere Drogeriefilialen und wurde 1895 Gesellschafter der pharmazeutischen Firma F. Ketzer & Co., die 1898 dann der Schöneberger Apotheker William Jacoby übernahm (Deutscher Reichsanzeiger 1895, Nr. 190 v. 12. August, 7; ebd. 1898, Nr. 283 v. 30. November, 10).

Wirtschaftlich etabliert, heiratete Max Noa am 17. März 1899 die am 1. Dezember 1874 im mecklenburgischen Waren geborene, in Berlin lebende und ebenfalls evangelische Clara Anna Auguste Johanne Dahl (LAB, Personenstandsregister, Heiratsregister der Berliner Standesämter 1874-1936, Berlin XIIb, 1899, Nr. 178). Die Heirat erfolgte mit vollem Bauche, schon am 18. September 1899 wurde dem jungen Ehepaar Erna Minna Johanna geboren (LAB, Personenstandsregister, Geburtenregister 1874-1906, Berlin XIII, 1899, Nr. 3501). Weitere Geburten folgten mit nur kurzen Abständen im jeweiligen Wohnhaus der Noas: Am 7. August 1901 Käthe Thekla Luise, am 16. August 1902 Paula Thekla Anna, am 20. November 1904 Betty Hella Klara und schließlich am 6. September 1905 mit Hermann Noa auch ein Stammhalter (LAB, Personenstandsregister, Geburtenregister 1874-1906, Berlin XIII, 1899, Nr. 2937; ebd., Berlin XIIIa, 1902, Nr. 1733; ebd., Berlin Xa, 1904, Nr. 2378; ebd. Berlin XIII, 1905, Nr. 3501). Doch die Freude über den Nachwuchs währte nicht lange, denn auch der Tod war ein steter Hausgenosse der Noas. Käthe starb nach einer Woche am 13. August 1901, Paula am 31. Januar 1904 mit anderthalb Jahren und Hermann am Tag nach seiner Geburt (LAB, Todesfälle 1874-1955, Berlin XIII, 1901, Nr. 1930; ebd., Berlin Xa, 1904, Nr. 109; ebd., Berlin XI, 1905, Nr. 1609). Betty dürfte ebenfalls jung gestorben sein, auch wenn ich einen Beleg hierfür nicht habe finden können. Es blieb allein Erna.

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Verkaufsraum von Max Noas (wohl an der Kasse) Drogerie in der Reinickendorferstraße 48 (Die Destillation[,] Weinkelterei und Brauerei im Haushalte, 10. verm. u. verb. Aufl., Berlin s.a. [1903], s.p.)

Max Noa war Drogist – und als solcher verkaufte er die gängigen Drogeriewaren seiner Zeit. In den digital bekanntermaßen schlecht erschlossenen Berliner Tageszeitungen finden sich einschlägige Hinweise, etwa die Teilnahme an berlinweiten Werbekampagnen für Dr. med. Woerlein’s Magentrank, einem für kurze Zeit von Jean Becker, Ludwigshafen, propagierten diätetischen Tee (Vorwärts 1901, Nr. 290 v. 12. Dezember, 11) – oder aber für die imprägnierten Zahnbürsten von Max Blumgart (Berliner Tageblatt 1909, Nr. 121 v. 8. März, 4).

Bekannt wurde Max Noa ab Ende 1899 mit Spezialartikeln, nämlich mit „Noas Original-Extrakten“, die er ab Ende 1899 mit bebilderten Anzeigen bewarb. Im Adressbuch firmierte sein junger Betrieb bald darauf unter „Noa’s Orig. Extracte zur Selbstbereitung v. Cognac, Rum, Branntwein, Likören, Limonaden und Bier. Fabrikation mit Maschinenbetrieb“ (Adressbuch für Berlin und seine Vororte 1902, T. IV, 84). Noa betonte immer wieder deren Echtheit und Originalität, stellte sich als „Erfinder“ dar. Doch wirklich neu war an diesen Extrakten nichts. Max Noa etablierte sich im Windschatten seiner Berliner Konkurrenz, kopierte deren Geschäftsmodelle und Sortiment.

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Einstieg in den Essenzenhandel – Noa-Werbung 1899 (Vorwärts 1899, Nr. 304 v. 30. Dezember, 7)

Lernen vom Marktführer: Otto Reichel und Max Noa

Max Noa hat sein Essenzengeschäft auf den Vorarbeiten anderer aufgebaut. Doch als er 1899 seine „Original-Extrakte“ anbot, nutzte er eben nicht nur die allgemeinen Kenntnisse und Vorprodukte der Essenzenindustrie, sondern er übernahm sein Geschäftsmodell von einem Konkurrenten, nämlich der seit 1890 in Berlin tätigen chemisch-pharmazeutischen Firma von Otto Reichel. Das war nicht illegal, schon aufgrund des schwach ausgeprägten Wettbewerbsrechtes: Das 1896 erlassene Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und der 1903 erfolgte Bundesratsbeschluss über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln begrenzten gewisse Auswüchse des intensiven Wettbewerbs, doch deren Wirkung blieb äußerst begrenzt. Die Fehden zwischen konkurrierenden Firmen wurden häufig in der Öffentlichkeit ausgetragen, landeten vielfach aber auch vor Gericht. Um Max Noas Geschäftsmodell zu verstehen, ist daher ein Blick auf das Vorbild Otto Reichels erforderlich.

Die chemisch-pharmazeutische Fabrik von Otto Reichel residierte in Friedrichshain-Kreuzberg, in der Eisenbahnstraße 4, gegenüber der damaligen Markthalle IX, heute Markthalle 9, bekannt durch den Kampf der Anwohner für den dortigen Aldi-Markt. Reichel war ein innovativer und zugleich typischer Geheimmittelanbieter. Er konzentrierte sich auf gängige (und staatlich kaum regulierte) Kosmetika, die er gemäß gängigen Wissens zusammenmengte und unter eigenem Namen vertrieb. Da gab es Kraftwasser gegen Haarausfall, Haarfärbemittel, Cremes gegen Pickel, Sommersprossen, Runzeln und Nasenröte, Mittel gegen Rheumatismus und Gicht, Hustensaft sowie Blutreinigungspulver und auch Essig-Essenz. Reichels Zehrkur „Graziana“ sollte gegen Korpulenz helfen, seine Kraftpillen dagegen Magerkeit bekämpfen. Diese Präparate verweisen schon auf Markenartikelbildung. Otto Reichel nutzte seit 1897 das neue Warenzeichenrecht, schützte beispielsweise seine Hautcreme „Creme Benzoe“ oder Schädlingsmittel, wie sein „Konzentriertes Wanzen-Fluid“ oder das „Special-Schwabenpulver Poudre Martial“ (Deutscher Reichsanzeiger 1898, Nr. 226 v. 23. September, 7; ebd. 1897, Nr. 272 v. 19. November, 12; ebd. 1897, Nr. 246 v. 19. Oktober, 12). Dies erfolgte nachträglich, teils Jahre nach dem Vertriebsbeginn. Das galt auch für die seit Ende 1897 geschützten „Combinierte[n] Original Reichel-Essenzen“ (Deutscher Reichsanzeiger 1897, Nr. 300 v. 21. Dezember, 9).

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Teilansicht einer Anzeige von Otto Reichel (Vorwärts 1896, Nr. 263 v. 8. November, 20)

Otto Reichel präsentierte seine Spirituosenessenzen ab Ende 1896 – und es ist offenkundig, dass er dabei den Pfaden folgte, die Friedrich Wilhelm Mellinghoff ein Jahr zuvor werbewirksam betreten hatte. Es gab jedoch drei wichtige Unterschiede: Erstens setzten die Anzeigen neue Maßstäbe. Reichel hatte für seine Geheimmittel zuvor kaum ausgeschmückte, höchstens mal mit einem Kreuz versehene, doch in großer Zahl geschaltete Anzeigen genutzt. Nun aber nahm deren Umfang deutlich zu, so dass die Anzeigen wahrlich jedem Leser ins Auge fallen mussten. Zweitens offerierte Reichel eine bisher nicht bekannte Breite einschlägiger Essenzen. Mochten Kognak- und Rumessenzen auch im Mittelpunkt der Werbung stehen, so waren sie doch nur Teil eines Angebotes, das fast alle gängigen Destillate und Liköre abdeckte – 1900 waren es ca. 200 Präparate. Drittens konzentrierte sich Reichel erst einmal auf das stationäre, auf das lokale Geschäft. Berlin bot halt mehr als etwa Mülheim an der Ruhr. Es dauerte aber nur wenige Jahre, bevor auch die Reichelschen Essenzen reichsweit angeboten wurden. Auch dafür gab es Vorbilder, etwa den Stuttgarter Unternehmer Julius Schrader, der seit spätestens 1898 ein breites Sortiment von „Liqueur-Patronen“ anbot, um „auf einfachste Weise […] feinsten Liqueur“ und Spirituosen selbst anzufertigen (Über Land und Meer 81, 1898/99, Nr. 9, s.p.; Jugend 3, 1898, 81).

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Kognak- und Rum-Essenzen als wichtigste Einzelangebote Otto Reichels (Vorwärts 1898, Nr. 31 v. 6. Februar, 14 (l.); ebd., Nr. 56 v. 8. März, 10)

Doch blicken wir etwas näher auf das Angebot von Otto Reichel, denn Max Noa kopierte eben nicht nur das Essenzengeschäft als solches, sondern übernahm ebenfalls die kleinen Nuancen der Dienstleistung. Das betraf etwa den Bringdienst: Wie im damaligen Handel üblich, konnten die Essenzen nicht nur im Ladengeschäft gekauft (und probiert), sondern auch telefonisch und schriftlich bestellt werden. Ein Pferdefuhrwerk brachte die Waren dann im Regelfall innerhalb eines Tages. Mengenrabatte wurden gewährt, beim Kauf von sechs Flaschen gab es eine siebte gratis hinzu. Die Glasflaschen wurden wieder zurückgenommen, die Käufer erhielten fünf Pfennig retour. Auch mit kostenlosen Etiketten für den Hausgebrauch hielt Reichel die Käufer bei Laune. Kalkulatorisch wichtiger war, dass auch der für die Selbstbereitung unverzichtbare Weingeist nach Tagespreisen mitbestellt werden konnte. Die Kunden erhielten also eine Art Komplettpaket, denn Rezepte lagen der Lieferung bei, lediglich Wasser, Schüsseln und Flaschen mussten zu Hause bereitstehen.

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Etablierung der Dachmarke „Lichtherz“ durch Otto Reichel (Vorwärts 1900, Nr. 83 v. 8. April, 12)

Die frühen Anzeigen Reichels enthielten noch die für Geheimmittelwerbung üblichen Empfehlungsschreiben, die dreisterweise unter der Rubrik „Aus der Wirklichkeit“ liefen (Vorwärts 1896, Nr. 263 v. 8. November, 20). Es dauerte ein wenig, bis derartig unüberprüfbare und häufig glatt erfundene Lobhudelei in summarische Bewertungen überging, also einem allgemeinen Lobpreis des Geschmacks und der Ergiebigkeit der Präparate. Zentral für derartige Anzeigen war auch der stete Verweis auf die Exklusivität der Angebote – und die zwingend erforderliche Vorsicht vor Nachahmungen. So hoffte Reichel Stammkunden zu schaffen und zugleich den Umstand zu überdecken, dass die Essenzen zumeist umetikettierte Zwischenprodukte der Essenzenindustrie waren. Ohne deren Zulieferung wäre die große Vielzahl von Einzelprodukten nicht möglich gewesen.

Die Umsicht Reichels zeigte sich auch in der frühen Verwendung eines Bildzeichens. Seit Anfang 1900 nutzte der wohl etablierte Produzent chemisch-pharmazeutischer Präparate die Marke „Lichtherz“, um damit seine Angebote von denen der Konkurrenz abzuheben (Deutscher Reichsanzeiger 1901, Nr. 46 v. 22. Februar 1901, 11). Umsicht bedeutete aber auch, dass sich der gewiefte Unternehmer der Fallstricke des Marktes genau bewusst war. Seine Geheimmittel wurden von Chemikern und Pharmazeuten vielfach als überteuert, gar wertlos kritisiert. 1897 wurde ihm vom Berliner Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis zum Handel mit Giften entzogen (Vorwärts 1899, Nr. 131 v. 8. Juni, 7). Polizeibehörden warnten vor mehreren seiner Produkte, einzelne kamen dann am 1. April 1907 auf die erweiterte Geheimmittelliste des Bundesrates, durften damit nicht mehr öffentlich beworben werden. Max Noas Kopie des Reichelschen Geschäftsmodells war auch ein Ausflug in die grauen Bereiche der Konsumgütermärkte des Kaiserreichs.

Max Noa von der Drogerie zum Versandgeschäft

Als Max Noa 1899 erstmals seine „Original-Extrakte“ anbot, war er Inhaber einer Drogerie. Er meldete „Noa’s Original-Extrakte“ am 14. September 1900 als Warenzeichen an, erhielt den gewünschten Rechtsschutz am 24. Dezember 1900 für die „Fabrikation und Vertrieb von Spirituosen und Extrakten“ (Deutscher Reichsanzeiger 1901, Nr. 22 v. 25. Januar, 10). Ab dem 1. April 1903 verlagerte er seinen Geschäftssitz in die Elsasserstraße 5, heutzutage Teil der Torstraße in Berlin-Mitte, westlich vom Rosenthaler Platz. Die Familie wohnte nah bei, in der Elsasserstraße 14, die Drogerie in der Reinickendorferstraße 48 wurde als Filiale weiter betrieben.

Max Noa ließ seinen Betrieb am 17. August 1903 offiziell eintragen, er selbst war der alleinige Inhaber (Volks-Zeitung 1903, Nr. 388 v. 20. August, 3; Berliner Börsen-Zeitung 1903, Nr. 388 v. 20. August, 17). Diese Firma wurde kurz vor Weihnachten 1904 in Max Noa „Helvetia-Versandhaus“ umbenannt (Deutscher Reichsanzeiger 1904, Nr. 299 v 20. Dezember, 20) – und damit der Wandel hin zu einem reichsweit aktiven Versandgeschäft eingeleitet. Unter dieser Bezeichnung firmierte er auch im Berliner Adressbuch sowie in einschlägigen Branchenverzeichnissen (Adreßbuch und Warenverzeichnis der chemischen Industrie des deutschen Reichs, Ausg. IX, Berlin 1906, T. 1, 326). Dabei gab er an, dass das Versandhaus bereits 1885 gegründet wurde – doch die Eintragung im Deutschen Reichsanzeiger spricht dagegen. Max Noa verlagerte 1907 erst seinen Wohnsitz und dann auch seine Firma nach Niederschönhausen, in die Treskowstraße 5. Die einschlägige Änderung im Handelsregister erfolgte Anfang Februar 1908 (Deutscher Reichsanzeiger 1908, Nr. 33 v. 7. Februar, 12). Renommeesteigernd waren zudem Hoflieferantentitel erst der Prinzessin Adolf von Schwarzburg-Rudolstadt (1904), dann auch des spanischer und griechischer königlichen Hofes (1910). Dabei handelte es sich allerdings nicht um wirkliche Ehrentitel, sondern um eine gern genutzte Einnahmequelle sekundärer Mächte und kleinerer Herrschaften. Adolf von Schwarzburg-Rudolfstadt (1801-1875) hatte seinen Staat noch in den Bankrott getrieben, seine Gattin Mathilde von Schönburg-Waldenhof (1826-1914) die Hoheitsrechte der Schönburgischen Herrschaften 1878 verloren. Auch kleine Summen eines bürgerlichen Aufsteigers nahm die Prinzessin daher gerne. Ähnliches dürfte für die notorisch klammen Könige Alfons XIII. (1886-1941) und Georg I. (1845-1913) gegolten haben. Gleichwohl: Der Hoflieferantentitel prangte seither stolz auf Noas Werbeanzeigen – auch wenn man sich fragen kann, ob dieser im Werbeumfeld sozialdemokratischer Zeitungen wirklich umsatzsteigernd war.

Max Noas Marketing

Max Noas Marketing bestand aus vier Hauptkomponenten, nämlich ersten Anzeigenwerbung, zweitens dem Versand einer reichhaltig bebilderten Werbebroschüre, drittens der Warenverpackung und viertens den gängigen Maßnahmen der Kundenbindung eines Versandgeschäftes, nämlich Werbeschreiben und Preislisten. Mangels archivalischer Quellen und Sachobjekten müssen wir uns auf die ersten beiden Hauptkomponenten konzentrieren, sollten diese beiden Leerstellen aber im Kopf behalten.

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Fehlendes Corporate Design: Lager von Noas Original-Extrakten (Destillation, [1903], s.p.)

Das Marketing Max Noas folgte im Prinzip dem seines Konkurrenten Otto Reichel, war aber stets eine Nummer kleiner. Noas Betrieb besaß anfangs keine Werbeabteilung, die Anzeigen erhielten werbliche Stringenz vornehmlich durch recht konsequent eingesetzte und selten gewechselte Bildmotive. Es ging Noa um eine recht stete werbliche Präsenz, um eine kontinuierliche Erinnerung an das eigene Angebot. Das war produktbedingt, verkaufte er doch nicht sehr teure Waren in recht kleinen Chargen. Käufer sollten in Stammkunden umgewandelt werden, erst regelmäßige Bestellungen machten das Geschäft profitabel. Entsprechend waren die Werbeanstrengungen der ersten Jahre beträchtlich, nahmen dann jedoch ab, verlagerten sich. Noa agierte damit ähnlich wie zuvor Mellinghoff: Der Erschließung eines regionalen Marktes folgten Anstrengungen in anderen. Dies erlaubt zugleich Periodisierungen: Wie bei Reichel stand während der ersten Jahre der Berliner Markt im Fokus der Anzeigenwerbung. Das änderte sich seit 1904/05, ging einher mit dem Aufbau eines tendenziell reichsweiten Versandgeschäfts. Der Umzug nach Niederschönhausen 1907 erlaubte dann eine weitere Ausweitung des Geschäftes, ermöglichten die dortigen vergrößerten Produktions-, Verpackungs- und Versandkapazitäten doch eine verstärkte Werbung auch für pharmazeutische Artikel. Wenige Jahre später war aus der Drogerie ein breit aufgestelltes Versandgeschäft geworden, dessen Kern aber weiterhin Spirituosenessenzen bildeten. Das Sortiment umfasste nun aber auch Grundstoffe für Honig und Bier, Kosmetika und pharmazeutische Artikel, im Versandhandel auch Angebote anderer Markenartikelhersteller. Das war betriebswirtschaftlich sinnvoll, verringerte es doch die Abhängigkeit von einzelnen Präparaten. Das Marketing wurde dadurch jedoch schwieriger, denn – wie bei vielen anderen Versandgeschäften – hielt allein der Name des Inhabers das wachsende Sortiment zusammen.

Die übliche unternehmerische Antwort wäre die Schaffung einer Dachmarke gewesen – so wie es Reichel mit „Lichtherz“ vorgemacht hatte. Noa besaß seit 1900 Zeichenschutz für „ Noa‘s Original-Extrakte“, hinzu kam 1902 die „Arche Noa“ (Deutscher Reichsanzeiger 1902, Nr. 239 v. 10. Oktober, 9). Doch dieses Warenzeichen wurde – bildlich stark variiert – vornehmlich 1904/05 verwandt, vereinzelt auch noch bis 1909 (Vorwärts 1909, Nr. 20 v. 24. Januar, 8). Als Dachmarke diente sie jedoch nicht, da blieb es bei Max Noas Namen. Derart personenzentrierte Werbung war zwar im späten 19. Jahrhundert noch üblich, entsprach aber nicht mehr dem Marketing nach der Jahrhundertwende, das vom Vordringen starker Markenartikel gekennzeichnet war. Noas Produkte besaßen kein derartiges Eigengewicht. Lediglich zwei Warenzeichen wurden angemeldet, 1902 „Bowlenmann“ (erteilt am 21. Januar 1903, Deutscher Reichsanzeiger 1903, Nr. 38 v. 13. Februar, 14) und 1910 „Hopfenperle“ (erteilt am 14. November 1910, Deutscher Reichsanzeiger 1910, Nr. 280 v. 29. November, 19). Max Noa gelang zwar der Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens, doch er scheiterte an der Etablierung moderner Produkte mit Markenidentität.

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Sparen mit Noas Original-Extrakten (Vorwärts 1900, Nr. 47 v. 25. Februar, 12

Blicken wir nun genauer hin, zuerst auf die Anzeigenwerbung für „Noa’s Original Extrakte“. 1899 bis 1902 dominierte eine kombinierte Bild-Text-Anzeige, die bis mindestens 1909 weiter verwandt wurde. Sie stellte anfangs die Extrakte als Gruppe vor, erwähnte die verschiedenen Alkoholika nur summarisch, gab keine Preise, sondern eine Preisspanne an. Details enthielten die Gratisprospekte. Freier Versand innerhalb Berlins bei Mindestabnahme wurde zugesichert, Rabatte bei größeren Bestellungen garantiert. Der Text, vor allem aber das Bild beantworteten die offenkundige Frage, wie die Selbstbereitung denn aussähe. Während der Text auf die möglichen Einsparungen einging, repräsentierte der wohlgekleidete Herr mit zeitgenössischer Manneszier einen mittelständischen Kunden, befreite die Extrakte also vom Odium des Billigersatzes.

Die Anzeigengestaltung blieb während des Zeitraumes im Wesentlichen unverändert, einzig die appellative Schlagzeile variierte. War anfangs die Rede von den Produkten („Rum, Cognac oder Liqueur“) oder der möglichen Ersparnis, so lockte man später den Kunden mit suggestiven Sätzen („Wissen Sie Schon?“, „Billige Saat – Reiche Ernte“, „Versuch macht klug!“ oder „Haben Sie es vergessen?“ (Vorwärts 1900, Nr. 264 v. 11. November, 18, ebd., Nr. 275 v. 25. November, 18; ebd., Nr. 293 v. 16. Dezember, 13; ebd., Nr. 293 v. 23. Dezember, 13). Eingeflochten wurden ferner genauere Preisangaben. Ab 1901 wurde dann auch das Bildelement mit Text angereichert und variiert, der zuvor leere Werberaum gefüllt. Dort hieß es nun „Reinheit garantiert! Streng reell!“ oder aber „Bei 6 Fl. die 7. gratis. Ausserhalb bei 12 Fl. franco.“ (Vorwärts 1901, Nr. 41 v. 17. Februar, 8; ebd., Nr. 162 v. 14. Juli, 8). Ende 1901 wurde die Werbefigur schließlich von den bei Ausstellungen gewonnenen Medaillen umkränzt. Deren Strahlkraft litt zwar unter dem grassierenden „Medaillenschwindel“ – also dem einfachen Kauf einschlägiger Auszeichnungen –, doch so konnte sich Noa in eine Reihe mit vielen anderen Konsumgüterproduzenten (und Otto Reichel) stellen, die derartige Verbleibsel des späten 19. Jahrhunderts weiterhin nutzten. Die Variation von Text und Bildkranz erlaubte Max Noa jedenfalls werbliche Stringenz ohne Langeweile ob der ewig gleichen Anzeige. Und seit März 1901 mendelte sich gar die Sentenz „Trinken Sie gern“ (Vorwärts 1901, Nr. 162 v. 3. März, 8) als wichtigste Überschrift heraus, denn wer würde dies schon verneinen?

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Produktwerbung mit imaginären Autoritäten (Vorwärts 1902, Nr. 137 v. 15. Juni, 8)

Max Noas Anzeigen boten zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen steten Alltagbegleiter für viele Berliner. Eine erste Neufassung erfolgte 1902. Für kurze Zeit wurde nun mit vermeintlichen Experten geworben, die Güte und Wohlfeilheit von Noas Präparaten priesen. Namen hierzu fehlten, es handelte sich um reine Werbeimaginationen. Das Motiv verschwand jedoch rasch wieder. Das galt auch für die trinkfreudige Familie, die 1903 einzelne Anzeigen Noas zierte.

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Patriarchale Familienidylle rund um den selbstbereiteten Noa-Trank (Vorwärts 1903, Nr. 214 v. 13. September, 17)

Diese wenigen Variationen waren Ausnahmen. Die seit 1899 dominierende Bild-Text-Anzeige wurde immer wieder variiert, diente seit 1902 auch der Anpreisung von Noas Limonaden-Extrakten, enthielt auch ab und an „Rezepte“. Doch ihr Ende schien nahe, als ab 1905 die „Arche Noa“ (Vorwärts 1905, Nr. 19 v. 22. Januar, 19) mit Bild- und Symbolkraft vordrang. Mochte die warenrechtlich relevante Schutzmarke auch deutlich anders ausgesehen haben, so bot sich das neu gestaltete Archenbild als Dachmarke eines sich ausweitenden Sortiments regelrecht an. Doch schon ab November 1905 trat das Motiv wieder in den Hintergrund, mochte es auch sporadisch noch bis mindestens 1909 in Anzeigen verwendet worden sein (Vorwärts 1909, Nr. 20 v. 24. Januar, 8).

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Die „Arche Noa“ in voller Fahrt (Berliner Volks-Zeitung 1905, Nr. 63 v. 7. Februar, 8)

Max Noas Anzeigenwerbung besaß keine klare Linie, variierte weit stärker als die führender Konsumgüteranbieter dieser Zeit. Doch sie erfüllte offenbar ihren Hauptzweck, nämlich genügend Käufer für die Extrakte zu gewinnen. Spätestens 1905 endete jedenfalls die Frühphase des Marketings, die noch stark vom Kampf um den Berliner Kernmarkt geprägt war. Nun setzte eine anders gelagerte Werbung ein, vornehmlich in überregionalen Zeitschriften und Zeitungen. Die Anzeigen übernahmen die wichtigsten Motive der Anfangszeit, waren aber tendenziell kleiner und konzentrierten sich zunehmend auf einzelne Produkte. Noa zog sich spätestens 1908 zunehmend aus den Berliner Zeitschriften zurück, beließ es bei saisonaler Werbung bzw. Erinnerungswerbung. Doch bevor wir darauf eingehen, gilt es erst einmal das wichtigste Einzelelement des Noaschen Marketings in den Blick zu nehmen, die lange gratis abgegebene Werbebroschüre „Die Destillation im Haushalte“.

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Ein Rezeptbuch, ganz umsonst und portofrei (Vorwärts 1901, Nr. 53 v. v. 3. März, 8)

Max Noa legte schon 1899 Bestellungen „ausführliche Prospekte mit wertvollen Rezepten“ gratis bei. Es handelte sich vornehmlich um eine Werbebroschüre, um einen kleinen, noch allein auf die Essenzen zugeschnittenen Einkaufskatalog. Sie war wichtig, mussten die Käufer doch selbst aktiv werden, mussten lernen, wie sie ihre Getränke auf kaltem Wege herstellen konnten. Selbstbereitung bedurfte der Erklärung und Anleitung. Mittels sog. „Rezepte“ wurde das Sortiment vorgestellt und der Wunsch nach diesen wohlig klingenden Getränken geschürt. Von Rezepten konnte allerdings nicht die Rede sein, bestanden sie doch häufig allein aus Essenz plus Weingeist plus Wasser, musste bei Likören, Cremes, Bowlen und Punsch zudem Zucker hinzugefügt werden. Das galt auch für Limonaden, während bei „Weinen“ das Gemenge auch Hefe enthalten musste. „Bier“ war noch komplizierter. Die Broschüre enthielt ferner die üblichen Versandkautelen, gab ansprechende Einblicke in den Noaschen Betrieb, präsentierte einzelne Auszeichnungen und Gutachten und endete mit zahlreichen Dankes- und Empfehlungsschreiben. Belastbare Aussagen zu den Inhaltsstoffen der Essenzen und zu deren Produktion fehlten, mochten auch viele positiv stimmende Worte das gerichtsnotorische Nichts umkränzen. Es handelt sich also um ein überdurchschnittlich gut gemachtes Werbemittel, dem Verbindlichkeit und Substanz jedoch im Wesentlichen abgingen. Es ging um ein gutes Gefühl für den hoffnungsfrohen Einkauf.

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Umschlagbilder von Max Noas Werbebroschüre „Die Destillation […] im Haushalte“ 1903 (l.) und 1908

Die Rezeptbücher wurden von Max Noa im Eigenverlag produziert, konnten aber auch im Buchhandel gekauft werden. Im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels fand es allerdings keine Erwähnung. Die Broschüre wurde auch in Österreich angeboten (Wiener Landwirtschaftliche Zeitung 53, 1903, 846). In der Noaschen Werbung fand ich sie ab der achten Auflage 1901 (Vorwärts 1901, Nr. 53 v. 3. März, 8). Konkurrent Reichel zog rasch nach, offerierte seine kostenlose Broschüre „Die Destillation im Hause“ spätestens ab 1902 (Der oberschlesische Wanderer 1902, Nr. 240 v. 15. Oktober, 5).

Noa passte die Neuauflagen immer wieder an das sich weitende Sortiment an, wechselte nach den Umzügen auch die einschlägigen Photos aus. Ihr Umfang weitete sich entsprechend: Die zehnte Auflage von 1903 besaß 112 Seiten, die 1908 nach der Betriebsverlegung nach Niederschönhausen erschienene Neuauflage schon 160 Seiten. Ab 1909 stieg der Umfang auf 192 Seiten, der auch bei der letzten, der 1915 erschienenen 18. Auflage beibehalten wurde. All dies führte zu steigenden Kosten, so dass man spätestens 1905 dazu überging, für den alleinigen Versand eine Schutzgebühr von 50 Pfennig zu verlangen (Der Wahre Jacob 22, 1905, 4705; ebd. 26, 1909, 6264).

Während die Werbebroschüre die Konstante im Marketing Noas bildete, veränderten sich mit dem Sortiment auch die Schwerpunkte der Anzeigenwerbung. Die Sortimentsausweitung betraf weniger den Vertrieb von alkoholischen Essenzen als vielmehr Limonaden- und Honig-Essenzen, Wein- und Biergrundstoffe. Wichtiger noch waren pharmazeutische Produkte. Max Noa hatte – wie schon zuvor Otto Reichel – mit derartigen Angeboten seine unternehmerische Karriere begonnen. Die hier gezeigten Schädlingsbekämpfungspräparate sind nur ein besonders prägnantes Beispiel. Noa bot ferner einfache Pharmazeutika an, etwa den Kräutermix „Hustentropfen Noa“ (Pharmazeutische Praxis 9, 1910, 43).

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Schädlingsbekämpfung à la Noa – hier teils noch als Max Ed. Noa (Vorwärts 1900, Nr. 131 v. 9. Juni, 7 (l.); ebd. 1901, Nr. 186 v. 11. August, 6)

Spätestens 1907, wohl nach dem Umzug nach Niederschönhausen, begann Noa verstärkt Kosmetika herzustellen und zu verkaufen; dieses Mal von Beginn an begleitet von einer weiteren Werbebroschüre, die gratis „Die Geheimnisse der Schönheit“ offenlegte (ähnlich wie zuvor Otto Reichel in „Die Schönheitspflege“ (Gartenlaube Kalender 1903, Leipzig 1902, Industrieller Anzeiger, 18)). „Creme Noa“ war das am intensivsten beworbene Produkt des Berliner Selfmademans.

22_Jugend_12_1907_p193_Lustige Blaetter_23_1908_Nr19_p15_Max-Noa_Hautpflege_Creme-Noa_Busencreme_Geheimmittel_Versandgeschaeft

Lukrative Kosmetika für eine bürgerliche Kundschaft: Creme Noa und Noa’s Büsten-Kräutermilch (Jugend 12, 1907, 193 (l.); Lustige Blätter 23, 1908, Nr. 19, 15)

Die Anzeigen folgten stilistisch denen der Essenzen. Ein einladendes Frauenkonterfei lenkte den Blick auf das Einsatzgebiet der Creme, unterstützt von einer fett gehaltenen Überschrift. Diese konnte wechseln, während man erst kurz vor dem Ersten Weltkrieg begann, auch das Bildelement zu variieren (Der Große Straßburger hinkende Bote 1913, Straßburg 1912, 109). Die Präparate boten Allerweltsware, Hautpflege mit unbekannten Inhaltsstoffen, Busencremes mit gängigen Hausmitteln. Und doch illustrieren diese Kosmetika das unternehmerische Kalkül Noas. Die Anzeigenwerbung für alkoholische Essenzen schaltete er vor allem in Arbeiterzeitungen und -zeitschriften, etwa den SPD-Organen „Vorwärts“ und „Der Wahre Jacob“, sowie in der billigen Massenpresse, etwa der „Berliner Volks-Zeitung“. Seine Kosmetika präsentierte er dagegen in bürgerlichen Karikaturzeitschriften wie den „Fliegenden Blättern“ oder aber bürgerlichen Massenillustrierten wie „Die Woche“. Der Bau neuer Fabrikationsstätten in der Treskowstraße diente also nicht allein der Ausweitung des Unternehmens, sondern auch einem sozialen Upgrading (neudeutsch für die soziale Aufwertung von Produkten und Dienstleistungen). Parallel intensivierte Noa seine Werbeaktivitäten. Zeitungswerbung wurde weniger wichtig, überregionale Kalender, Wochenbeilagen von Tageszeitungen und vor allem Publikumszeitschriften gewannen an Bedeutung.

Auch wenn im Rahmen dieses kleinen Beitrages keine umfassenderer Belege präsentiert werden können, so begann Noa (oder damit beauftragte Annoncenexpeditionen) gegen Ende der 1900er Jahre mit einer recht genauen Zielgruppenanalyse für die einzelnen Produkte – und einer von Produkt zu Produkt unterschiedlichen medialen Präsenz. Das ging einher mit einer auch saisonal variablen Werbung – obwohl die Essenzen im Regelfall länger haltbar waren. Diese Ausdifferenzierung konnte das Marketing auch erleichtern: Einschlägige Anzeigenmotive wurden teils mehrere Jahre nacheinander unverändert geschaltet.

23_Vorwaerts_1912_12_25_Nr303_p15_ebd_1907_07_14_Nr162_p11_Max-Noa_Essenzen_Limonaden_Punsch_Silvester_Saisonale-Spezialitaeten

Saisonale Werbung für saisonale Produkte (Vorwärts 1912, Nr. 303 v. 29. Dezember, 15 (l.); ebd., 1907, Nr. 162 v. 14. Juli, 11)

Max Noas rationales Kalkül beim Einsatz von Anzeigen hatte allerdings auch eine Kehrseite. Er bot seinen Kunden nicht nur keine nachvollziehbaren Informationen zu seinen Produkten, zu den verwandten Inhalts- und Grundstoffen, sondern er war auch ein notorischer Aufschneider: Aussagen wie: „Millionenfach erprobt u. bewährt ist die Selbstbereitung von Kognak, Rum, allen echten Likören usw. unter Verwendung der rühmlichst, weit bekannten, höchst prämiierten Noa’s Original-Extrakte“ (Vorwärts 1907, Nr. 53 v. 3. März, 10) oder: „Feinschmecker u. Kenner kaufen bei mir!“ (Vorwärts 1908, Nr. 257 v. 1. November, 13) waren schlicht unrichtig. Noa nutzte zudem positiv klingende Attribute, wenn es denn passte. Der Drogist erhob sich etwa zum „Gärungschemiker“ (Der Wahre Jacob 24, 1907, 5480). Und ob sein Niederschönhausener Betrieb eine „Bier-Extrakt-Brauerei“ (Der Wahre Jacob 23, 1906, 5150) oder eine „Fruchtsaftpresserei“ (Vorwärts 1907, Nr. 162 v. 14. Juli, 11) war, ist füglich zu bezweifeln. Wahrscheinlicher ist, dass er Vorprodukte von Fachanbietern kaufte, diese eventuell vermischte, sicher aber umverpackte. Das mag man als gängige werbliche Schönfärberei abhaken, wurde in der damaligen Reklamekritik aber scharf kritisiert und mündete in Regulierungs- und Verbotsforderungen (Uwe Spiekermann, Elitenkampf um die Werbung. Staat, Heimatschutz und Reklameindustrie im frühen 20. Jahrhundert, in: Peter Borscheid und Clemens Wischermann (Hg.), Bilderwelt des Alltags […], Stuttgart 1995, 126-149, insb. 127-129). Bevor wir uns den damit verbundenen rechtlichen Fragen zuwenden, ist aber noch einen genaueren Blick auf die Rivalität zwischen Max Noa und Otto Reichel zu werfen.

Noa versus Reichel

Als Max Noa um die Jahreswende 1899/1900 als „Erfinder“ einer großen Palette alkoholischer Essenzen auftrat und gar noch 500 Mark demjenigen bot, der nachweisen können „daß meine Original-Extrakte trotz ihrer Billigkeit von einem Konkurrenz-Fabrikat übertroffen werden“ (Vorwärts 1899, Nr. 304 v. 30. Dezember, 7) reagierte der Berliner Marktpionier Otto Reichel erst einmal mit intensivierter Werbung (Vorwärts 1900, Nr. 83 v. 8. April, 12; ebd., Nr. 88 v. 15. April, 11) und der deutlichen Warnung „Vorsicht vor Nachahmungen“. Schließlich hatte er schon mehrere Wettbewerber kommen und gehen sehen. Noas kontinuierlicher Werbung folgten im Mai 1900 dann strikte Hinweise „Zur Aufklärung und Warnung! Die gesetzlich geschützten kombinierten Original Reichel-Essenzen wurden allein von mir erfunden und zuerst in den Handel gebracht. Alle andren Essenzen unter täuschend ähnlichen Namen sind Nachahmungen meiner durch höchste Vollkommenheit berühmt gewordenen Fabrikate, welche niemals erreicht, geschweige denn übertroffen werden können“ (Vorwärts 1900, Nr. 116 v. 20. Mai, 7). Diese Warnung wiederholte er mehrfach (Vorwärts 1900, Nr. 138 v. 17. Juni, 10).

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Warnung Otto Reichels vor der Konkurrenz von Max Noa (Vorwärts 1900, Nr. 199 v. 28. August, 7)

Doch Max Noa zog nicht zurück, sondern ging seinerseits zur Attacke über: „Hüten Sie sich vor minderwertigen Fabrikaten! Meine höchst vollendeten Orig.-Extrakte sind die besten und werden an Vorzüglichkeit von keinem andern Fabrikat auch nur im entferntesten erreicht“ (Vorwärts 1900, Nr. 149 v. 30. Juni, 8). Das war harter Tobak, denn Noas Epigonenrolle war offenkundig. Doch er wusste, dass ein fundierter Vergleich der Essenzen sowohl aufgrund der defizitären Analytik der chemischen und pharmazeutischen Untersuchungsämter als auch aufgrund der intransparenten stofflichen Zusammensetzung der Produkte nicht möglich war. Noas Aufplustern entsprach zwar nicht der vielbeschworenen kaufmännischen Ehre, doch rechtlich war dem nicht beizukommen.

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Warnung Noas vor der „minderwertigen“ Konkurrenz Reichels (Vorwärts 1900, Nr. 264 v. 11. November, 18)

Otto Reichel reagierte, annoncierte in fetter Schrift „Warnung vor nicht echten Fabrikaten unter täuschend ähnlichen Namen“ (Vorwärts 1900, Nr. 204 v. 2. September, 11). Doch Noa setzte weiter nach, nutzte ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes und nicht veröffentlichtes Gutachten um unmittelbar vor Weihnachten zur Schmähkritik von Reichels Essenzen überzugehen, „die durch marktschreierische, den kaufmännischen Anstand verletzende Annoncen angepriesen werden (Vorwärts 1900, Nr. 299 v. 23. Dezember, 14).

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Kontinuierliches Kitzeln des Wettbewerbers (Vorwärts 1900, Nr. 299 v. 23. Dezember, 14)

Die Reaktion Reichels folgte auf dem Fuß: Zu Weihnachten schlug er zurück, betonte „Nachahmungen sind keine Meisterwerke“, gefolgt von einer langen Auflistung von „Thatsachen und Zahlen“, die letztlich nichts anderes waren als ein Lobpreis der eigenen Essenzen. Zugleich aber verwies der Marktführer auf mittlerweile mehr als einhundert Drogerien, die seine Präparate in Berlin führen würden. Dieses Exklusivrecht schloss im Regelfall die Konkurrenz aus. Max Noa wurden also in der zweiten Hälfte 1900 wichtige Absatzkanäle verschlossen. Und es mag für ihn besonders schmerzlich gewesen sein, dass sich auch Otto Bleck, der frühere Besitzer seiner eigenen Drogerie, für Reichels Präparate verdingte (Vorwärts 1900, Nr. 275 v. 25. November, 11). Noas Geschäft in der Reinickendorferstraße 48 war ebenfalls von Reichels Niederlagen umgeben: Gleich drei Drogerien der unmittelbaren Nachbarschaft warben für und verkauften die Essenzen des Marktführers (Paul Recollin (Nr. 26a), G. Leisegang (56b) und Paul Trapp (70)). Es ist anzunehmend, dass Noas Absatz durch diese Demonstration von Marktmacht litt, zumal er selbst bis Mitte 1901 nur ganze vier Niederlagen gewinnen konnte (Vorwärts 1901, Nr. 162 v. 14. Juli, 8). Zu diesem Zeitpunkt war die Pressefehde längst ausgelaufen. Für Otto Reichel war sie der Auftakt für den Aufbau eines reichsweiten Netzwerkes von mehr 600 Niederlagen, während Noa noch mehrere Jahre den Berliner Markt beackerte, ehe er in der Lage war, ein reichsweites Versandgeschäft aufzubauen.

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Verbale und wirtschaftliche Gegenwehr des angegriffenen Marktpioniers Otto Reichel (Vorwärts 1900, Nr. 300 v. 25. Dezember, 14)

Es ist nicht klar, ob der harte Kampf zwischen Noa und Reichel größeren Widerhall in der Öffentlichkeit fand. Dieses Ringen um die Hegemonie in einer Marktnische war etwas anderes als etwa der offene Wettbewerb zwischen den Berliner Billigheimern Lubasch und Wertheim in den frühen 1890er Jahre, der es gar auf die Theaterbühnen brachte. Max Noa und Otto Reichel blieben jedenfalls Geschäftsfeinde. Einfacher wäre es gewesen, sich einer den Aufstieg der künstlichen Kost begleitenden Binsenweisheiten zu erinnern: „Das moderne Erwerbsleben läuft auf so verschlungenen Schleichwegen, dass schließlich kaum noch zwischen echt und unecht zu unterscheiden ist“ (Zeitläufte, 1888, 6).

Max Noa und das Recht

Max Noa vertrieb seit der Jahrhundertwende gängige und bereits etablierte Essenzen, deren Gesundheitsgefahr überschaubar war. Chemisch-pharmazeutische Experten hatten nicht über den Wert und Unwert des Alkoholkonsums zu urteilen; ebenso wenig über den Geschmack der kalt zubereiteten Getränke. Entsprechend war der Widerhall auf Noas Produkte gering. Lapidar hieß es, „Noa’s Original-Extrakte sind Mischungen, die zur Darstellung verschiedener Getränke, z.B. Liqueuren, dienen. Die Zusammensetzung derselben ist selbstverständlich geheim“ (Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland 45, 1904, 132). Das lag an der geringen Regulierung, lag aber auch am geringen Interesse der Regulierungsinstanzen am Alltagskonsum der ärmeren Bevölkerung. Nur vereinzelt nutzten Gerichte ihre rechtsschöpferische Kompetenz, wie etwa bei der Definition von Zitronenpunschessenz (Deutsche Nahrungsmittel-Rundschau 7, 1909, 10-12, 19-20, 140-142, 155-157, 193-195), die in ein publizistisches Ringen zwischen Nahrungsmittelproduzenten und öffentlichen Nahrungsmittelchemikern mündete. Essenzen waren etablierte Produkte, die ordentlich in natürliche und künstliche eingruppiert wurden, die allesamt wichtige Aufgaben in der Konsumgüterindustrie erfüllten (J[ohannes] Varges, Nahrungsmittelchemie, Leipzig 1907, 46). Unausgesprochen war klar, dass die Selbstbereitung von Alkoholika zu akzeptieren sei, handelte es sich doch um eine Art Selbsthilfe von Arbeitern und Kleinbürger, die vom guten Geschmack profunder Destillate träumten, die aber auch mit den aus Essenzen hergestellten Surrogaten zufrieden waren. Alkoholische Essenzen waren eine Einstiegsdroge in die bürgerliche Konsumgesellschaft, hielten die unteren Schichten jedoch zugleich auf Abstand zum wohlsituierten Bürger, der doch einen durchschnittlich mindestens ebenso hohen Alkoholkonsum hatte wie die dafür allseits geschmähten unterbürgerlichen Trunkenbolde.

Und doch wurde dieser unausgesprochene Konsens gegen Ende der 1900er Jahre zunehmend brüchig. Dafür gab es vielfältige Ursachen: Erstens rangen Produzenten und Chemiker nicht allein um die Definition von Zitronenpunschessenzen, sondern um die Normierung tendenziell aller Nahrungs- und Genussmittel. Die unternehmerische Praxis hatte zunehmend überprüfbaren Ansprüchen von Transparenz und Klarheit zu genügen. Zweitens führten die Verwerfungen des wirtschaftlichen Wettbewerbes zu Rückfragen an „Treu und Glauben“, an „kaufmännische Ehre“, an die „guten Sitten“ im Marktgeschehen. 1909 wurde das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb novelliert. Eine breit gefächerte gewerbliche Mittelstands- und die noch schwache Konsumentenbewegung stritten weiterhin für Ehrlichkeit und Berechenbarkeit im Geschäftsleben. Drittens gab es eine intensive, vielfach auch öffentliche Debatte über die pharmazeutischen und kosmetischen Geheimmittel. Ein 1910 im Reichstag vorgelegter Gesetzentwurf zu einer reichseinheitlichen Regelung kam zwar nicht zur Abstimmung, doch die Standesvertretungen der Drogisten und Apotheker versuchten mit gewissem Aufwand, überteuerte und unwirksame Angebote anzuprangern und aus dem Markt zu drängen. Viertens führte die finanziell schwache Ausstattung der Reichsebene und die forcierte Aufrüstung nicht nur der Marine 1909 zu zahlreichen neuen oder erhöhten Steuern auf Konsumgüter. Die kostengünstige Selbstbereitung von Alkoholika geriet unter zentralstaatlichen Druck.

28_Vorwaerts_1908_03_15_Nr064_p22_ebd_01_05_Nr004_p19_Otto-Reichel_Essenzen_Spirituosen_DIY_Selbstbereitung_Rum_Kognak

So nicht! Von Max Noa inkriminierte Anzeigen von Otto Reichel (Vorwärts 1908, Nr. 64 v. 15. März, 22 (l.); ebd., Nr. 4 v. 5. Januar, 19)

Max Noas Geschäftsmodell geriet also gegen Ende der 1900er Jahre unter vermehrten Druck durch einen langsam expandierenden Steuer- und Rechtsstaat und neue, nun konsequenter eingeforderte Ansprüche naturwissenschaftlicher Experten und wirtschaftlicher Akteure. Mangels betrieblicher und privater Quellen sind die Folgen nur beispielhaft einzufangen. Drei Beispiele müssen genügen.

Blicken wir zuerst auf ein Leitprodukt im Noaschen Angebot alkoholischer Essenzen, den Kognakextrakt. Das Weingesetz vom 7. April 1909 hatte nicht nur die Produktion, die Zuckerung und die Deklaration des Traubenproduktes neu gefasst, sondern auch die der daraus gewonnenen Spirituosen. „Kognak“ musste demnach ausschließlich aus Wein gewonnen sein. Dadurch wurde die Begriffsverwendung eingeengt: „Bei Kunstprodukten aus Spiritus, Wasser, Essenz und Farbe bereitet darf das Wort Kognak nur angewendet werden, wenn mindestens 10 Teile in 100 Teilen reines Weindestillat sind“ (Georg Ottersbach (Bearb.), Handbuch der Drogisten-Praxis, T. 1, Berlin 1914, 858). Ähnliches galt für Verschnittware. Noa sah dies erst einmal als Chance, um seinen Berliner Konkurrenzen Otto Reichel anzuklagen, da dieser den neu gefassten Begriff „Kognak“ weiterhin in seinen Anzeigen verwandte. Am 20. Dezember 1909 gab das Berliner Landgericht der Klage statt. Reichel ging in Revision, kritisierte dabei aber vor allem die gerichtliche Erlaubnis, dass die Firma Noa in ihren Werbeutensilien „die von ihr hergestellten Extrakte zur Zubereitung von Kognak, Rum und ähnlichen Getränken in ihren Drucksachen als ‚Kognak-Extrakt‘, ‚Rum-Extrakt‘ usw.“ (Kognakextrakt und Rumextrakt sind unzulässige Bezeichnungen, Drogisten-Zeitung 27, 1912, 434) bezeichnen dürfte. Das Revisionsurteil wurde für den Niederschönhausener Unternehmer zum Bumerang. Die Richter untersagten abermals die von Reichel gewählte Begrifflichkeit. Zugleich aber verboten sie Noa (und auch Reichel) die einschlägige Verwendung von Kognak-, Rum- und Arak-Extrakt sowie ähnlicher Begriffe (Kognakextrakt und Rumextrakt sind unzulässige Bezeichnungen, Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland 53, 1912, 265-266). Damit mussten nun beide Essenzenproduzenten ihre Werbung neu fassen. Extrakte und Essenzen boten also keineswegs Produkte von gleicher oder gar höherer Qualität als die Spirituosenproduzenten. Es handelte sich um zwei strikt voneinander zu trennende Marktsegmente, die werblich nicht vermengt werden durften. Noas Sortimentsausweitung wird auch unter diesem Gesichtspunkt verständlich.

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Begriffliche Eiertänze: Veränderte Anzeigen nach dem Verbot für Kognak-Extrakt & Co. (Berliner Volks-Zeitung 1912, Nr. 13 v. 9. Januar, 10 (l.); Badische Presse 1912, Nr. 70 v. 10. Februar, 6)

All dies war Ausfluss eines parallel laufenden Ringens um neue Definitionen von Essenzen, Spirituosen und Likören (Essenz, Deutsche Nahrungsmittel-Rundschau 9, 1911, 75-76), die nach dem Ersten Weltkrieg dann deutlich komplexer wurden (G. Büttner, Über die Bezeichnung von Grundstoffen und Essenzen zur Herstellung von Getränken und anderen Lebensmitteln, Deutsche Nahrungsmittel-Rundschau 1929, 31-33). Dafür sorgte auch die verstärkte Regulierung durch das Branntweinmonopolgesetz vom 8. April 1922, dem Weingesetz vom 1. Februar 1923 sowie dem Lebensmittelgesetz vom 5. Juli 1927. Das sollte die Chancen für das Geschäft mit selbstbereiteten Alkoholika in den 1920er Jahren weiter begrenzen.

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Heimbrauen und Steuer sparen (Der Wahre Jacob 24, 1907, 5480 (l.); ebd. 27, 1910, 6888)

Max Noa warb in den späten 1900er Jahren – durchaus mit Blick auf die lautstark agitierende Temperenzbewegung – vermehrt die Selbstbereitung von Bier. Diese ist, wie jeder weiß, der in den letzten Jahren das modische Heimbrauen versucht hat, ein äußerst komplexer Prozess mit vielen Fallstricken. Eine Brauereizeitschrift handelte diesen am Beispiel eines Landwirtes aus dem unterfränkischen Gerolshofen ab: „Der Landwirt bestellte bei Noa die zur Bierbereitung erforderlichen Stoffe und erhielt diese. Der Empfänger ‚braute‘ zwei- oder dreimal Bier, im ganzen 20 bis 24 Liter; er füllte das Bier in Flaschen ab; nur ein Teil wurde getrunken, der Rest weggeschüttet, weil er wegen schlechten Geschmackes nicht mehr trinkbar war“ (Bierpantscherei bei uns und in Deutschland, Der Böhmische Bierbrauer 36, 1909, 353). Doch dabei blieb es nicht. Denn das Hauptzollamt Schweinfurt erließ nun einen Strafbefehl, da Noa mit dem Versand der Grundstoffe gegen Artikel 7 des bayerischen Malzaufschlag-Gesetzes (Verwendung von Malzsurrogaten bei Erzeugung von Bier) wissentlich Hilfe geleistet habe. Noa wies diesen zurück, wurde jedoch vom Schöffengericht Gerolshofen zu einer Geldstrafe verurteilt (Bayerisches Brauer-Journal 19, 1909, 179). Seine Berufung wurde verworfen, ebenso die Revision vor dem Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Wer „Bier für seinen Hausbedarf braue, unterliege ebenso der Aufschlagspflicht wie der gewerbsmäßige Brauer, auch gelte für ihn in der gleichen Weise das Verbot der Verwendung von Surrogaten“ (Bierbrauerei für den Hausbedarf in Bayern, Gambrinus 36, 1909, 478). Das Urteil wurde unterschiedlich beurteilt, und Noa betonte in späteren Anzeigen weiterhin: „ges. erlaubt“ (Der Wahre Jacob 30, 1913, 7974).

Auch im cisleithanischen Österreich geriet der Niederschönhausener Unternehmer rasch unter Druck des dortigen Braugewerbes, nachdem er 1912 für den Hausgebrauch seines Grundstoffes warb. Auch dort hieß es: „Eine offenbare Verleitung zu einer ungesetzlichen Biererzeugung[,] die doch aufs strengste geahndet werden sollte.“ Ebenso wichtig wie der Ruf nach juristischen Sanktionen war jedoch die Schmähung des vermeintlichen Labetrunks: „Und ein solches ‚Gemenge“ soll als Bier gelten? Pfui! Dreimal Pfui!“ (Beide Zitate n. Ein neues Brauverfahren, Gambrinus 39, 1912, 533).

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Angebote zur Selbstbereitung von „Bienenhonig“ im Deutschen Reich und in Österreich (Der Wahre Jacob 27, 1910, 6717; Arbeiter-Zeitung 1912, Nr. 211 v. 4. August , 20)

Max Noa scheint 1913 auch für den Vertrieb seines Grundstoffes für die Selbstbereitung von Bienenhonig verurteilt worden zu sein (Richard Ewert, Die Honigbiene als wichtigste Gehilfin im Frucht- und Samenbau, Leipzig 1939, 56). Faktisch handelte es sich dabei um eine Mischung aus Wasser, Zucker und Essenz, die als Kunsthonig vor dem Ersten Weltkrieg ohne Beanstandungen als preiswerter Brotaufstrich gekauft werden konnte. Auch in diesem Falle regte sich Widerstand weniger gegen das Produkt an sich (Neue Bienen-Zeitung 13, 1913, 179). Es ging vielmehr um die Werbesuggestion, dass ein derartiges Produkt mit Bienenhonig wirklich auf eine Stufe zu stellen sei (C. Schachinger, Kunsthonigfabrikation in Oesterreich, Wiener Landwirtschaftliche Zeitung 64, 1914, 601).

Unternehmer wie Max Noa, Otto Reichel und hunderte weiterer mittelständischer Geheimmittelanbieter nutzten strukturelle Schwächen offener liberaler Wirtschaftssysteme, deren strikte Rechtsorientierung vielfach unterlaufen wurde und die damit eine immer stärkere Regulierung erforderlich machten, um Transparenz- und Gleichheitsversprechen ansatzweise zu genügen. Gemacht wurde, was erlaubt schien; rechtliche Grauzonen wurden konsequent genutzt, dem Kunden ein Produktnutzen suggeriert, den die Ware kaum halten konnte. Gewiss, im geschäftlichen Umgang war man freundlich und verbindlich, für möglichen Geldgewinn wurde eine höfliche Maske übergezogen. Im harten Alltagsgeschäft dominierte jedoch Selbstsucht und Habgier: „Diese absolute Möglichkeit, die Kräfte des Geldes bis aufs Letzte auszunutzen, erscheint nicht nur als Rechtfertigung, sondern sozusagen als logisch-begriffliche Notwendigkeit, es auch wirklich zu tun“ (Georg Simmel, Philosophie des Geldes, Frankfurt a.M. 1989, 608). Unternehmer wie Max Noa nutzten die Chancen der wilhelminischen Zeit mit ihren nur rudimentär regulierten Konsumgütermärkten. Es ist unklar, ob Noas protestantischer Glaube oder die damals stetig hochgehaltenen Werte kaufmännischer Ehre die theoretisch einfach zu benennende Dynamik der immanenten Amoralität des Gelderwerbs gemildert haben. Doch Noa war, wie viele andere Geheimmittelproduzenten dieser Zeit, offenbar nur durch äußere Zwänge von justiziablen Regeln und Gesetzen in seinem Expansionskurs zu lenken und zu bremsen. Auch wenn Max Noa damit ein zeittypischer Grenzgänger zwischen Moral und Recht war, so hob er sich dennoch ab von ebenfalls zahlreichen zeitgenössischen Unternehmern, die Kunden offensiv und wissentlich täuschten (zur Geschichte der Wirtschaftskriminalität insgesamt s. Hartmut Berghoff und Uwe Spiekermann, Shady business: On the history of white-collar crime, Business History 60, 2018, 289-304).

Selbstbereitung als Vorläufer des Do-it-yourself

Noas Unternehmen verweist aber auch auf wichtige allgemeine Probleme des deutschen Kaiserreichs, das ja eine sich ausbildende Konsumgesellschaft war. Die Selbstbereitung von alkoholischen Genussmittel und dann auch gängiger Nahrungsmittel verweist auf eine andere Form der Teilhabe. Nicht allein der Markt, nicht allein die vielfältigen Substitute und Ersatzmittel boten einen Zugang zur wachsenden materiellen Fülle der Moderne. Diese öffnete sich nicht allein mit Geld oder durch den moderaten Verzicht, sondern auch durch eigene Arbeit. Die Essenzen Noas, Reichels und anderer boten mehr als Substitute, denn sie verbanden eigenständige Wahl mit eigenständigem Tun. Das war mehr als die vor allem weiblich konnotierten Hausarbeiten, das Reparieren und Flicken, die Hausschneiderei und Gärtnerei. Das wichtige Thema der Selbstbereitung – neudeutsch gleich als Do-it-yourself-Forschung in spätere Zeiten verbannt – ist bisher kaum erforscht. Selbst neuere Arbeiten nehmen es nicht als wichtigen Zweig der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ernst, sondern verzwergen es auf die Wecksche Hitzesterilisierung oder Dr. Oetkers Convenienceprodukte (Reinhild Kreis, Selbermachen. Eine andere Geschichte des Konsumzeitalters, Frankfurt a.M. und New York 2020, Kap. 2.2). Dies leistet einer Periodisierung Vorschub, die sich vornehmlich an der Ambivalenz einer vermeintlich erst in den 1950er Jahre einsetzenden Massenkonsumgesellschaft labt, die aber an den Anfängen seit den 1870er Jahren nicht interessiert zu sein scheint (Nikola Langreiter und Klara Löffler (Hg.), Selber machen. Diskurse und Praktiken des „Do it yourself“, Bielefeld 2017 und auch die an sich sehr profunde Studie von Jonathan Voges, „Selbst ist der Mann“. Do-it-yourself und Heimwerken in der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2017).

Blickt man dagegen auf die Selbstbereitung von Alkoholika, so findet man schon um die Jahrhundertwende Abwägungen, die einen modernen, rational handelnden Verbraucher ebenso voraussetzen wie menschliche Kreativität und Gestaltungskraft. Lockreiz für den Kauf der Essenzen war gewiss der vermeintlich niedrigere Preis – zumindest verglichen mit dem offenkundig nicht nachzubereitenden Original. Doch die damaligen Käufer wussten, dass sie keinen Kognak bereiten konnten, dass am Ende ihrer Mühen kaum ein wahrlich edler Tropfen stand. Doch anders als beim Konsum eines standardisierten Markenartikels, bei dem sie vorrangig am Ende eines ihnen unbekannten und vorgegebenen Produktions- und Absatzprozesses eines Markenartikels standen, konnten die Käufer in diesen Fällen Einzelkomponenten wählen und prüfen, konnten den Rezepten folgen oder sie variieren. „Man erhält die Bestandtheile einzeln und nimmt die Mischung eigenhändig vor, und gerade darin liegt die beste Sicherheit für unzweifelhaft reine und stets gleichmäßige Getränke, eine Garantie unter eigenen Augen“ (Vorwärts 1896, Nr. 302 v. 25. Dezember, 13) – so hieß es bei Otto Reichel. Und es dürfte vielen Käufern um das Proben und Testen, das Machen und Mengen gegangen sein, um geselliges Schaffen, ein vorzeigbares Ergebnis – und natürlich um gemeinsames Probieren, Trinken und Betrinken. Das war etwas in Zeiten, in denen Arbeit kaum selbstbestimmt war und weit mehr Zeit in Anspruch nahm als heutzutage.

Auch Max Noa kitzelte seine Kunden nicht nur mit der Geschmackserwartung einer klingend benannten Essenz. Als Vorteile benannte er selbstbewusst: „1. Jeder ist sich der sauberen Handhabe bei der Selbstbereitung bewusst. 2. Es ist jedem möglich, vorher die einzelnen Stoffe auf Tadellosigkeit und Reinheit zu prüfen. 3. Die Ersparnis ist in Anbetracht der geringen Mühe eine horrende und beträgt das Doppelte bis Achtfache der üblichen Handelspreise, da bei der Selbstbereitung nur die wahren Werte der Bestandteile bezahlt werden. 4. Nach meinem Verfahren ist die Zusammenstellung der Spirituosen eine ungemein einfache und leichte, da dieselben sofort rein und blank wie Gold zum Genusse fertig sind und nicht nachgefärbt zu werden brauchen. 5. Das Bewusstsein, zweifellos reinste, schmackhafteste, fuselfreie und bekömmliche Getränke vor eigenen Augen mit eigenen Händen selbst zu bereiten und dabei viel Geld zu sparen, sind Vorzüge, welche erhaben sind und nicht hoch genug geschätzt werden können“ (Destillation, [1903], 9). Gewiss, hier wären kritische Rückfragen nach Gehalt, Preis, Geschmack und Ertrag angemessen. Doch Selbstbereitung hatte eine eigene Logik, die im Wagen und Gelingen lag, im spielerischen Tun selbst im Mannesalter. Die Essenzen waren immer auch Türöffner für eine Welt der materiellen Fülle und Teilhabe, gelenkt und enggeführt, doch auch Abglanz von etwas anderem als der täglichen Fron.

Grenzübertritt: Max Noas Auslandsdependance im böhmischen Bodenbach

Doch zurück in die unternehmerische Praxis Noas: 1912 konnte er sich nämlich endlich vom Odium des steten Nachahmers befreien. Während Otto Reichel allein im Deutschen Reich agierte, errichtete Max Noa kurz vor dem Ersten Weltkrieg eine Vertriebs- und Produktionszentrale im böhmischen Bodenbach, um von dort aus den cisleithanischen Markt zu erobern. Das war gewiss keine einfache Entscheidung, denn in Österreich-Ungarn war die Nahrungsmittelkontrolle strikter als im Deutschen Reich und vor allem dem recht laschen Preußen (Uwe Spiekermann, Redefining Food: The Standardization of Products and Production in Europe and the United States, 1880-1914, History and Technology 27, 2011, 11-36). Ebenso galt es vertrauensvolle Repräsentanten zu finden, denn der Betrieb eines chemisch-pharmazeutischen Unternehmens war an die Präsenz eines qualifizierten Inhabers oder Geschäftsführers gebunden, der eine dreijährige Lehr- und eine zweijährige Konditionszeit abgeleistet haben musste (Drogisten-Zeitung 27, 1912, 242).

Konkurrenz war ebenfalls vorhanden, auch wenn die dortigen Essenzenfabriken hinter dem nordwestlichen Nachbarn zurückstanden. Bei den alkoholischen Essenzen war dies jedoch anders, da gab es eine parallele Entwicklung wie im Deutschen Reich. Ein gutes Beispiel für einen frühen Spezialanbieter war etwa Carl Philipp Pollak in Prag (Linzer Volksblatt 1893, Nr. 276 v. 2. Dezember, 6). Die Trinkgewohnheiten waren gewiss anders, doch andere Essenzen standen bereit: Vorreiter war dabei „Alpestre“, mit dem man vermeintlich einen „echten Chartreuse“ (Mährisches Tagblatt 1893, Nr. 229 v. 7. Oktober, 10) herstellen konnte. Diese Essenz wurde von der Pariser „Compagnie industrielle de produits chimiques et pharmaceutiques“ europaweit vertrieben, doch es gab rasch einschlägige Substitute erst für den Handel und die Wirte, dann auch für gestaltungsfreudige Kaltbereiter. Abseits der Kräuterliköre und Obstbrände gab es zahlreiche Gemeinsamkeiten, griff man doch auch in Österreich zu Kognak, Rum und Arak und weiteren im Deutschen Reich üblichen Branntweinen und Likören. Das unterstrichen schon einheimische Anbieter alkoholischer Essenzen, etwa der in Marburg an der Donau ansässige Drogist Karl Wolf. Er bot seit spätestens 1910 die Rumessenzen Lyrol und Rumatol an (Marburger Zeitung 1910, Nr. 138 v. 17. November, 19; ebd. 1911, Nr. 139 v. 21. November, 7). Oder etwa Hitschmann’s Essenzen-Erzeugung, ansässig im böhmischen Humopletz (Illustrierte Kronen-Zeitung 1912, Nr. 4508 v. 21. Juni, 24). Die Anzeigen erinnerten an die in Noas Heimatland, doch der Markt bot noch beträchtliches Wachstumspotenzial.

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Etablierte Essenzen zur Selbstbereitung (Pilsner Tagblatt 1904, Nr. 46 v. 15. Februar, 3 (l.); Marburger Zeitung 1911, Nr. 118 v. 3. Oktober, 7)

Bodenbach selbst war ein mehr als geeigneter Vertriebs- und Produktionsort, denn schon 1898 hatte dort die führende deutsche Essenzenfabrik Schimmel & Co. ein Zweigwerk errichtet. Auch die Firma Karl August Lingner siedelte dort an. Bodenbach war ein Brückenkopf zahlreicher deutscher Konsumgüterproduzenten, etwa des Dresdener Kameraherstellers Stöcking oder des Harmonikaversenders Georg Bernhardt. In dem an der Eisenbahnstrecke Prag-Dresden gelegenen Bodenbach siedelten ferner der Hamburger Haarpflege- und Parfümhersteller Dralle, die Dresdener Kakao- und Schokoladefabrik Hartwig & Vogel und seit 1912 auch Max Noa aus Niederschönhausen (vgl. König, 2015, 34-37). Das war mehr als eine Zusammenballung von Firmen, denn ein derartiges Cluster half bei der Ansiedlung, dem Umgang mit Behörden und dem Aufbau der Vertriebsnetze, zog zudem Facharbeiter in die Region.

Auch vor Ort gab es unmittelbare Konkurrenz: Seit spätestens 1904 produzierte in Bodenbach die Firma H. Neuber & Co. ein breitgefächertes Sortiment alkoholischer Essenzen. Es war mit dem Otto Reichels und Max Noas praktisch deckungsgleich, mochte Neuber auch mit dem Slogan „Einzig in seiner Art!“ werben (Pilsner Tagblatt 1904, Nr. 46 v. 15. Februar, 3). Die tönende Werbesprache stand hinter den Anpreisungen der Deutschen nicht zurück: „Es gibt nichts Interessanteres, nichts Bequemeres als die Selbsterzeugung geistiger Getränke“ (Pilsner Tagblatt 1904, Nr. 3 v. 3. Januar, 8). Doch der angekündigte „Siegeszug durch alle Länder!“ (Teplitz-Schönauer Anzeiger 1904, Nr. 48 v. 23. April, 34) unterblieb. Neuber vertrieb bis mindestens 1914 Essenzen, pharmazeutische Präparate und Apparate, scheiterte aber offenkundig am Aufbau eines über Böhmen und Mähren hinausgreifenden Vertriebsnetzes.

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Werbepräsenz im österreichischen und tschechischen Markt (Christlich-soziale Arbeiter-Zeitung 1912, Nr. 30 v. 27. Juli, 7 (l.); Cech 1912, Nr. 187 v. 10. Juli, 10)

Das aber gelang Noa ohne größere Probleme. Er nutzte dazu die zuvor in deutschen Zeitschriften und Zeitungen bewährten kleinen Anzeigen. Die kurzen Texte wurden auch ins Tschechische übersetzt. Noa nutzte die gängige Massenpresse, annoncierte aber auch in wichtigsten Zeitschriften der österreichischen Arbeiterbewegung. Auffällig ist der gänzliche Verzicht auf Kosmetika. Stattdessen dominierten zurückhaltend formulierte Angebote der alkoholischen Essenzen, im Sommer Limonaden-Essenzen, ansonsten Grundstoffe für „Bienenhonig“, für „Haus-Bier“ und dem seit 1912 auch im Deutschen Reich beworbenen „Brotaufstrich“.

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Werbung für „Brotaufstrich“ und „Haus-Bier“ (Das interessante Blatt 1913, Nr. 21 v. 22. Mai, 29 (l.); ebd., Nr. 29 v. 17. Juli, 36)

Anders als im Heimatmarkt agierte Noa in Österreich kaum mit der Werbebroschüre, sondern mit kleineren Preislisten (https://aukro.cz/max-noa-bodenbach-in-böhmen-decin-podmokly-rekl-noviny-6961759433 [Abruf 5. Januar 2021]). Sie präsentierten vornehmlich Essenzen und die oben angeführten Produkte, ergänzt nur um Küchengewürze und Essig-Essenz. Es ist anzunehmen, dass das Angebot in den Folgejahren erweitert werden sollte, dass man also erst einmal genauere Erfahrungen vor Ort sammeln wollte. Die Regulierung war nämlich anders und strikter. So waren Weinessenzen in Österreich „aus öffentlichen Gesundheitsrücksichten“ (Verbot der von der Firma Karl Philipp Pollak in Prag erzeugten „Weinessenz“, Zeitschrift der Nahrungsmittel-Untersuchung, Hygiene und Waarenkunde 8, 1894, 200) verboten. Ähnliches galt für Verstärkungsessenzen im Spirituosenbereich (Verbot der sogenannten Verstärkungsessenzen, ebd., 351).

Damit hatte die Firma von Max Noa allerdings Probleme. Schon bei der ersten offiziellen Betriebsbesichtigung kam man der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nach und wurde zu einer Strafzahlung verurteilt (König, 1915, 36). Vergehen gegen das elaborierte Weinrecht schlossen sich an (ebd., 37). Insgesamt gelang es allerdings, die Auslandsdependance zu konsolidieren. Genauere Angaben über Umsätze und mögliche Gewinne fehlen.

Das Ringen um Kontinuität im Weltkriege

Der Beginn des Ersten Weltkrieges markierte einen strikten Einschnitt für Max Noas nun internationalen Betrieb, dessen Gesamtbelegschaft ca. 60 Personen umgriff (so König, 2015, 28, allerdings ohne Belege). Beträchtliche Teile der männlichen Belegschaft mussten nun einrücken, auch die Zahl potenzieller Kunden sank. Die Selbstbereitung von Getränken, Honig und anderen Produkten sowie die Wahl aus einer großen Zahl kosmetischer Artikel setzte unausgesprochen Frieden voraus. Derartige Wahlsortimente wurden nun rasch ausgedünnt, zumal die militärisch-staatliche Suprematie den Zugang zu Vorprodukten begrenzte, den Alkohol- und Fettbezug rationierte und schließlich unterband.

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Selbstbereitete Liebesgaben für die durstigen Truppen (Vorwärts 1914, Nr. 347 v. 20. Dezember, 4)

Doch das war nicht die Perspektive 1914/15. Es gab bei vielen Hoffnungen auf einen raschen militärischen Sieg. Max Noa tat so, als sei der Krieg nur ein Intermezzo. Die Essenzen wurden weiter verkauft, nun jedoch anders vermarktet. Das heimische Kaltbrauen, die heimische Kaltdestillation sollte beibehalten, zugleich aber auf die Kunden im Schützengraben gelenkt werden. Anfangs war das durchaus probat, doch spätestens ab Sommer 1915 war eine grundsätzliche Umstellung des Betriebes unvermeidbar. Endes des Jahre wurde „die öffentliche Anpreisung feldpostversandfähiger Pakete und Doppelbriefe mit alkoholischen Getränken oder mit Essenzen zur Herstellung alkoholischer Getränke sowie die allgemeine öffentliche Anpreisung derartiger Erzeugnisse mit dem Zusatz ‚fürs Feld‘ oder ‚für unsere Feldtruppen‘ oder mit ähnlichen Wendungen“ (Gegen die Anpreisung alkoholischer Getränke „fürs Feld“, Friedenauer Lokal-Anzeiger 1915, Nr. 300 v. 22. Dezember, 2) verboten.

36_Haus Hof Garten_37_1915_Nr07_sp_Neues Wiener Tagblatt_1915_02_14_Nr043_p70_Max-Noa_Essenzen_Selbstbereitung_Spirituosen_Bienenhonig_DIY

Essenzenvertrieb als „Kriegshilfe“ (Haus Hof Garten 37, 1915, Nr. 7, s.p. (l.); Neues Wiener Tagblatt 1915, Nr. 43 v. 14. Februar, 70)

Der Niederschönhausener Unternehmer unterstützte die Kriegsanstrengungen der Mittelmächte finanziell. Im November 1915 zeichnete er beispielsweise Kriegsanleihen über 100.000 Kronen bei der Anglo-österreichischen Bank (Neues Wiener Tagblatt 1915, Nr. 318 v. 18. November, 20; Prager Tagblatt 1915, Nr. 308 v. 7. November, 6). Dahinter stand nicht nur nationale Gesinnung, sondern auch unternehmerisches Kalkül, war die Produktion doch von der Unterstützung der Militär- und Zivilbehörden abhängig.

37_Grazer Volksblatt_1915_04_11_Nr244_p12_Der Wahre Jacob_34_1917_p9252_Max-Noa_Ersatzmittel_Bienenhonig_Kunsthonig_Selbstbereitung_DIY

Auf dem Weg zum Ersatzmittelproduzenten (Grazer Volksblatt 1915, Nr. 244 v. 11. April, 12 (l.); Der Wahre Jacob 34, 1917, 9252)

Zugleich aber versuchte Noa wegbrechenden Absatz durch neue Absatzwege zu kompensieren. Das galt vor allem für seine Honigware, die in Österreich nun Händlern als „Honig-Aroma-Pulver“ angeboten wurde. Parallel intensivierte die Firma die Vermarktung von „Brotaufstrich“, seit 1916 auch von „Kunsthonig“ und „Honig-Aroma“ (Zeitschrift für öffentliche Chemie 1917, 382). Diese auch behörderlicherseits propagierten Produkte sollte nicht den an sich geringen Honigkonsum von etwa einem Drittel Kilogramm pro Kopf und Jahr substituieren, sondern vorrangig die wegbrechenden Fettaufstriche. Zucker war 1916 noch ausreichend vorhanden, so dass Max Noa weiter produzieren konnte – begleitet von hauswirtschaftlichen Ratschlägen, Kunsthonig nicht nur zu kaufen, sondern aus Zucker, Wasser, Essenzen und Aromen selbst herzustellen. Gleichwohl, es gab Grenzen unternehmerischer Aktivität. Der massive Wildwuchs bei den Ersatzmitteln wurde anfangs kaum, seit Mitte 1916 dann regional bekämpft, nachdem die Reichsmaßnahmen vom Mai 1916 – eine begrenzte Kennzeichnungspflicht und eine zentrale Auskunftsstelle für Ersatzlebensmittel im Reichsernährungsamt – kaum Wirkung entfaltet hatten. Max Noas konzentriertes Honig-Aroma wurde in Baden und Sachsen als wertloses resp. überteuertes Präparat verboten (Karlsruher Zeitung 1917, Nr. 301 v. 4. November, 4; Riesaer Tageblatt und Anzeiger 1917, Ausg. v. 3. November, 1). Auch Noas „Hopfenperle-Extrakt“ wurde in Sachsen vom Markt verbannt (Leipziger Tageblatt 1917, Nr. 450 v. 5. September, 6).

Die neuen Warenkreationen versprachen also mehr als dass sie hielten. Doch sie waren immerhin eine sachgemäße Reaktion auf das wegbrechende Kerngeschäft. Der Essenzen-Absatz an die Zivilbevölkerung blieb zwar grundsätzlich erlaubt, als Ersatzmittel wurden sie jedoch genehmigungspflichtig. Doch seit 1917 wurde Weingeist den Truppen und der Rüstungsproduktion vorbehalten, so dass sowohl die Essenzenproduktion als auch deren Vertrieb zum Erliegen kam (Alkoholessenzen sind Ersatzlebensmittel, Friedenauer Lokal-Anzeiger 1918, Nr. 235 v. 7. Oktober, 2).

Wandlung zur pharmazeutischen Versanddrogerie

Max Noa erlebte all dies nicht mehr, denn er starb am 14. März 1916 in Niederschönhausen (LAB, Todesfälle 1874-1955, Niederschönhausen, 1916, Nr. 70). Zwei Monate später ging die Firma Max Noa „Helvetia-Versandhaus“ an seine Witwe Clara Noa über. Prokuren erhielten nun Ernst Ehrmann (Berlin), Gertrud Kreiselt (Berlin-Pankow) und Klara Bauer (Berlin-Niederschönhausen) (Deutscher Reichsanzeiger 1916, Nr. 117 v. 18. Mai, 10). Bei der Testamentsvollstreckung ruckelte es dagegen beträchtlich, denn der damals eingesetzte Testamentsvollstrecker Jacob Werner wurde 1918 abberufen (Deutscher Reichsanzeiger 1918, Nr. 116 v. 18. Mai, 10; ebd., Nr. 153 v. 2. Juli, 5).

38_Vorwaerts_1919_06_12_Nr295_p07_Max-Noa_Essenzen_Limonaden_Selbstbereitung_DIY

Bewährtes neuerlich vorgestellt (Vorwärts 1919, Nr. 295 v. 12. Juni, 7)

Nach Kriegsende gelang es jedoch, der Firma langsam eine neue Leitung und Struktur zu geben. Wie in Familienunternehmen ohne männlichen Nachfolger oft üblich, übernahm ein angeheirateter Schwiegersohn die Unternehmensführung. Noas berufslose Tochter Erna Minna Johanna hatte am 4. August 1919 den am 26. Januar 1892 in Satzvey im Kreis Euskirchen geborenen Apotheker Ernst Flohr geheiratet. Dieser war katholischer Religion und wohnte bei Eheschließung bereits in der Treskowstraße 5. Er stammte aus gutem Saarbrücker, nun Schöneberger Hause, sein Vater Leonhard Flohr war Eisenbahndirektor, während seine Mutter Klara, geb. Holl, bereits verstorben war (LAB, Personenstandsregister, Heiratsregister 1874-1936, Niederschönhausen, 1923, Nr. 95). Schon vor der Heirat hatte Ernst Flohr Prokura erhalten, ebenso Erna Noa. Sie konnte allerdings nur gemeinsam mit ihrem künftigen Ehemann zeichnen, während er voll vertretungsfähig war und auch Grundstücksgeschäfte tätigen durfte (Berliner Börsenzeitung 1919, Nr. 316 v. 17. Juli, 6). Clara Noa war damit aus der unmittelbaren Verantwortung entlassen. Sie heiratete am 27. November 1923 ein zweites Mal, nun den in Ottensen am 10. Juni 1863 geborenen Kaufmann Oskar Friedrich Heinrich Schneider. Beide wohnten offenkundig in der Treskowstraße 5 (LAB, Personenstandsregister, Heiratsregister 1874-1936, Niederschönhausen, 1923, Nr. 179). Diese Ehe wurde am 4. April 1929 geschieden. Klara Schneider nahm daraufhin wieder den Nachnahmen Noa an, wurde nach ihrem Tode am 11. Juni 1936 schließlich an der Seite ihres ersten Gatten Max Noa bestattet.

Die Neustrukturierung des Noaschen Unternehmens ließ allerdings auf sich warten: Es wurde letztlich in drei Firmen aufgespalten, nämlich die Max Noa GmbH, die Max Noa Essenzen-Gesellschaft m.b.H. und die Max Noa A.G. Es ging dabei um die Begrenzung unternehmerischen Risikos, die Einwerbung von Investitionsmitteln und um die operative Trennung des bisherigen Kerngeschäfts, eines neu aufzubauenden pharmazeutischen Schwerpunktes und der Gebäudeverwaltung.

39_Vorwaerts_1922_11_26_Nr559_p08_Max-Noa_Spirituosen_Likoer_Schnaps_Essenzen_DIY

Neu gestaltete Anzeige ohne größeren Widerhall (Vorwärts 1922, Nr. 559 v. 26. November, 8)

Der Gesellschaftervertrag der Max Noa GmbH in Berlin-Niederschönhausen wurde am 16. November 1921 abgeschlossen. Ziel des Unternehmens war „die Herstellung und der Vertrieb von Essenzen, Spirituosen, Parfümerien, Drogen, insbesondere der Fortbetrieb des in Berlin-Niederschönhausen unter der Firma Max Noa bestehenden Fabrikgeschäfts sowie sämtlicher zu diesem Geschäft gehörigen Filial- und Detailgeschäfte und der unter der gleichen Firma betriebenen ausländischen Unternehmungen“ (Deutscher Reichsanzeiger 1921, Nr. 285 v. 7. Dezember, 11). Es ging also um eine neue Unternehmensstruktur mit verminderter Haftung. Das Stammkapital betrug 500.000 M, von dem 498.000 M von Clara Noa stammten. Dies war der Wert des von der Firma Max Noa betriebenen Geschäfts. Die Max Noa GmbH wurde durch die 1923/24 erfolgte Gründung der AG und der Essenzen-GmbH entkernt. Anfang April 1925 wurde sie umfirmiert zur Grundstücksgesellschaft Niederschönhausen Treskowstraße mbH, deren Gegenstand „die Verwaltung der Grundstücke Treskowstraße 5/6 sowie aller im Grundbuche von Pankow bis jetzt auf den Namen Max Noa Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragenen Grundstücke, der Erwerb und die Verwaltung anderer Grundstücke sowie die Veräußerung von Grundstücken“ (Deutscher Reichsanzeiger 1925, Nr. 80 v. 4. April, 14) war. Der Gesellschaftervertrag war 1924/25 dreimal umgeändert worden. Ernst Flohr war als Geschäftsführer ausgeschieden, das Stammkapital auf 5000 RM verringert worden (Ebd.). Die Grundstücksgesellschaft Niederschönhausen Treskowstraße mbH erlosch am 21. November 1930 (Deutscher Reichsanzeiger 1930, Nr. 278 v. 28. November, 9). Zuvor hatte man 1927 die Filiale in der Elsässerstraße veräußerst, ebenso 1928/29 die Drogerie in der Treskowstraße (König, 2015, 61-62).

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Die Max Noa GmbH als Mantel der Firmenaktivitäten 1923 (Berliner Adreßbuch 1924, T. 1, 2154)

Die Max Noa Essenzen GmbH wurde Anfang September 1924 mit einem Kapital von 5000 Goldmark gegründet, Geschäftsführer waren Ernst Flohr und Arthur Löhr. Unternehmensgegenstand war der „Vertrieb der Max Noa-Essenzen zur Selbstbereitung von Likören, Limonaden usw.“ (Berliner Tageblatt 1924, Nr. 425 v. 6. September, 6). Es ging hierbei also um die Fortsetzung des früheren Noaschen Kerngeschäftes. Die Essenzen GmbH erlosch am 9. November 1932 (Deutscher Reichsanzeiger 1932, N. 270 v. 17. November, 8) bzw. nach gerichtlicher Nachprüfung am 20. Februar 1933 (Deutscher Reichsanzeiger 1933, Nr. 49 v. 27. Februar, 9).

Damit kommen wir zum Kernstück der Umstrukturierung, der Max Noa Aktiengesellschaft. Sie entstand über Umwege – und es erscheint wahrscheinlich, dass die Hyperinflation die Geschehnisse überschattet hat. Es hätte gewiss einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten gegeben, die Firmenaktivitäten der Max Noa GmbH neu zuzuschneiden. Mutmaßungen über damit einhergehende Vermögenstransfers verbieten sich aufgrund fehlender Quellen. Den Anfang machten jedenfalls die Gründung der in Berlin ansässigen Ewa Edellikör & Weinvertriebs-Aktiengesellschaft am 3. März 1923. Wie im Gesellschaftervertrag vom 5. Februar 1923 festgehalten, besaß sie ein Grundkapital von 10.000.000 M und wollte sich dem „Vertrieb von Edellikören und Weinen sowie die Beteiligung an Unternehmungen gleicher Art“ (Deutscher Reichsanzeiger 1923, Nr. 65 v. 17. März, 14, auch für das Folgende) widmen. Es handelte sich um eine Transaktion der Familie Flohr und mehreren Berliner Investoren. Die Aktien waren von nur fünf Personen übernommen worden, nämlich den Niederschönhausener Kaufleute Paul Blankemann, Georg Schmaus und Carl Grantke, dem Berliner Kaufmann Otto Retzlaff und dem Niederschönhausener Zahnarzt Dr. Eugen Flohr. Dessen Bruder Ernst Flohr, der damaligen Geschäftsführers der Max Noa GmbH saß, gemeinsam mit seinem Vater, dem ehedem geschassten Justizrat Jacob Werner, dem Rechtsanwalt Dr. Kurt Ellger und dem Major a.D. Otto Straßburger im Vorstand der AG. Blankemann und Schmaus erhielten wenige Monate später Prokura (Deutscher Reichsanzeiger 1923, Nr. 125 v. 1. Juni, 13).

Es folgte die eigentliche Übernahme, denn gemäß Beschluss der Generalversammlung der fünf Aktionäre am 30. Juni 1924 änderte die Ewa Edellikör- & Weinvertriebs-AG ihren Namen in Max Noa Aktiengesellschaft. Ende Juli 1924 übernahm sie das Geschäft der Max Noa GmbH „unter Ausschluß der Passiven“ (Berliner Börsenzeitung 1924, Nr. 348 v. 26. Juli, 4, auch für das Folgende). Es ging um die Fortführung des Noas Unternehmens, wobei die Rezepte und Fabrikationsmethoden sowie der Fabrikmarke „Arche Noa“ besonders hervorgehoben wurden. Auch das bisherige Geschäft der Ewa wollte man fortführen. Ernst Flohr und das neue Vorstandsmitglied Hans Andres erhielten Prokura, waren jedoch auch einzelvertretungsberechtigt.

41_Des Lahrer hinkenden Boten neuer Kalender_1925_Werbung_p11_ebd_p15_Max-Noa_Otto-Reichel_Bier_Heimbrauen_Selbstbereitung_DIY

Wie in alten Zeiten… Noa und Reichel Seit an Seit 1925 (Des Lahrer hinkenden Boten neuer historischer Kalender […] 1925, Werbung, 11 (l.), 15)

Die Max Noa AG stand unter keinem guten Stern, erwirtschaftete sie doch vorrangig Verluste. Die Prokura von Georg Schmaus erlosch im November 1924 (Deutscher Reichsanzeiger 1924, Nr. 271 v. 15. November, 13), es folgte die inflationsbedingte Umstellung des Aktienkapitals auf der Generalversammlung vom 28. Juli dann die Herabsetzung des Aktienkapitals von 100.000 auf 50.000 M. Parallel wurde der Aufsichtsrat auf drei Personen verringert, nämlich Leonhard Flohr, „Dr. Walter“ (muss wohl heißen Ernst) Flohr und Arthur Löhr (Deutscher Reichsanzeiger 1925, Nr. 205 v. 2. September, 6). Die Bilanz war desaströs, am 31. Dezember 1924 stand ein Verlust von 71.983,39 M bei einer Bilanzsumme von 353.363,78 M in den Büchern. Das große Warenlager (205.150 M) deutete auf fehlende Verkäufe hin, die Außenstände von 54.635,80 M auf die Zahlungsschwierigkeiten der Stabilisierungszeit (Deutscher Reichsanzeiger 1925, Nr. 205 v. 2. September, 6). Man entschloss sich letztlich für die Abwicklung. Am 10. März 1928 wurde das Erlöschen der Max Noa AG angekündigt (Deutscher Reichsanzeiger 1928, Nr. 66 v. 17. März, 7), am 4. Juli 1928 dann vollzogen (Deutscher Reichsanzeiger 1928, Nr. 160 v. 11. Juli, 10).

Die verfehlte Neupositionierung als pharmazeutisches Unternehmen

Diese Angaben werden erst verständlich, koppelt man sie mit der unternehmerischen Praxis. Sie ist nur indirekt ermittelbar, doch ergibt sich ein recht klares Bild. Der Apotheker Ernst Flohr nutzte den Eintritt in die Firma und die Heirat, um einerseits Max Noas Kerngeschäft mit Essenzen fortzuführen, um anderseits aber mit Rückendeckung seiner Familie sowie lokaler Investoren die Max Noa GmbH zu einem Pharmaunternehmen auszubauen. Da es hier schwerpunktmäßig jedoch um Max Noas Essenzengeschäft geht, belasse ich es bei einigen summarischen Angaben.

Festzustellen ist, dass nach Ende des Weltkrieges die Essenzenproduktion in Niederschönhausen wieder anlief, dass sie aber noch über Jahre von den strikten Rationierungen und Kontingentierungen der Übergangswirtschaft gekennzeichnet war. Limonaden-Grundstoffe waren mit dem während der Kriegszeit ja wieder erlaubten Süßmittel Saccharin versetzt (Vorwärts 1919, Nr. 295 v. 12. Juni, 7), das neu gestaltete Werbemotiv des Noa-Mann nutzte man erst seit 1922 (Volksstimme [Magdeburg] 1922, Nr. 289 v. 10. Dezember, 10). Die Anzeigenwerbung war deutlich ausgedünnt, für kostenlose Werbebroschüren fehlte das Kapital, auf die wachsende Regulierung hatte ich zuvor schon verwiesen. Die Zahl einschlägiger Anzeigen nahm jedenfalls deutlich ab (Des Lahrer hinkenden Boten neuer historischer Kalender […] 1925, Werbung, 21).

Stattdessen investierte Ernst Flohr nach Gründung der Max Noa GmbH in neue Pharmazeutika. Folgende Warenzeichen wurden erteilt, teils in Kooperation mit dem Mediziner Dr. Richard Ihlo:

  • Jekorheuma, eingetragen am 10. Mai 1922 (Deutscher Reichsanzeiger 1921, Nr. 130 v. 6. Juli, 4), ein „äußerliches Mittel gegen Rheuma, Nerven-, Narben-, Wetterschmerzen usw.“ (Jahresbericht der Pharmazie 84, 1924, 238), eine nach „Gaultheriaöl riechende, Lebertran u. äth. Öle enthaltende Einreibung“ (Hermann Thoms (Hg.), Handbuch der praktischen und wissenschaftlichen Pharmazie, Bd. VI, 2. Hälfte, T. 1, Berlin und Wien 1928, 1140),
  • Relichnon, eingetragen am 13. Juni 1922 (Deutscher Reichsanzeiger 1922, Nr. 162 v. 25. Juli, 25), ein Flechtensalbe, bestehend aus „Alkohol, Seife und wahrscheinlich Salicylsäure“ (Jahresbericht der Pharmazie 85, 1925, 304; Chemisches Zentralblatt 97, 1926, T. 1, 2382),
  • Iloverm, eingetragen am 15. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger 1923, Nr. 150 v. 30. Juni, 1), ein Mittel gegen Faden- und Madenwürmer, das in unterschiedlichen Konsistenzen (zum Einnehmen, zur Ausspülung und zur Einreibung) angeboten wurde, faktisch aber mit einem ätherischen Öl versetzter Lebertran war (Zeitschrift für Untersuchung der Lebensmittel 53, 1927, 275),
  • Ilogallol, eingetragen am 19. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger 1923, Nr. 155 v. 6. Juli, 19), ein Mittel gegen Gallenleiden, bestehend aus Lebertran, Pfefferminzöl und weiteren ätherischen Ölen (Chemisches Zentralblatt 97, 1926, 2383).
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Werbung als pharmazeutische Aktiengesellschaft 1925 (Des Lahrer hinkenden Boten neuer historischer Kalender […] 1925, Werbung, 27)

In all diesen Fällen wurde die Max Noa GmbH als „Fabrik pharmazeutischer Präparate“ bezeichnet. Das traf zu, denn auch abseits der oben angeführten neuen Präparate produzierte und vertrieb das Unternehmen zahlreiche Geheimmittel, vielfach noch unter Max Noa entstanden. Sie waren teils durch das Warenzeichen „Arche Noa“ geschützt, meist aber nur nach dem Firmengründer benannt. Auch hier belasse ich es bei einer Auflistung, die gewiss nicht vollständig sein dürfte:

  • Flüssige Frostsalbenseife, eine Lösung aus Seife und Salicylsäure (Chemisches Zentralblatt 97, 1926, 2382),
  • med. Ihlo‘s Benediktineressenz, eine klare, gelbbraune, aromatisch riechende und süß schmeckende Flüssigkeit (Jahresbericht der Pharmazie 85, 1925, 296),
  • Ili, Dr. med. Ihlo’s Kopfläusemittel, eine stark saure Flüssigkeit aus Sabadillessig, Alkohol und Essigäther (Chemisches Zentralblatt 97, 1926, 2383),
  • Karmelitertropfen Marke Arche Noa, eine farblose, aromatisch riechende und schwach sauer reagierende Flüssigkeit (ebd.),
  • Noas destillierte Asthmatropfen, eine neutrale, wasserhelle und klare Flüssigkeit mit Geruch nach ätherischen Ölen, nach Herstellerangaben Mentha-, Zitronenmelissen-, Badianöl- und Eukalyptusöl (Jahresbericht der Pharmazie 85, 1925, 304; Thoms (Hg.), 1928, 1536),
  • Noas Choleratropfen, eine ätherische Baldriantinktur (Jahresbericht der Pharmazie 85, 1925, 304),
  • Noas Hustentropfen, ein Destillat aus Anis, Fenchel, Wolverleiblüten und Salbei in Alkohol (Chemisches Zentralblatt 97, 1926, 2382),
  • Noas Hühneraugenkollodium, eine mit Chlorophyll grün gefärbte zähflüssige Lösung mit Salizylsäure (ebd.),
  • Noas Keuchhustensaft, auch Ahlbeersaft, ein dünnflüssiger, mit Zucker eingekochter Saft von schwarzen Johannisbeeren (ebd., 2383),
  • Noas Magentropfen, ein alkoholischer Pflanzenauszug ohne Zucker (ebd.),
  • Noas Warzenzerstörer, ein Handelsname für konzentrierte Milchsäure (Thoms (Hg.), 1928, 1536; Richard Volk und Fred Winter (Hg.), Lexikon der Kosmetischen Praxis, Wien 1936, 678),
  • Noas Zahntropfen, bestehend aus künstlichem Gaultheriaöl, also aus Methylsalicylat (Pharmazeutische Zeitung 71, 1926, 219),
  • Pain-Expeller Arche Noa, eine äußerlich anwendbare Tinktur aus Pfefferminz-, Melissen- und Kamillenwasser, Ammoniakflüssigkeit und ätherischen Ölen (Thoms (Hg.), 1928, 1649), zugleich ein Generikum des Ankerschen Pain-Expellers, einem seit dem späten 19. Jahrhundert vertriebenen Schmerzmittel,
  • Saposcab, das wahrscheinlich wichtigste, zumindest aber am häufigsten erwähnte Präparat Noas, ein fettfreies, geruch- und farbloses Krätzemittel, inhaltlich ein Gemisch aus einer alkoholischen Kaliseifenlösung, Rizinusöl und Benzoesäureester (Pharmazeutische Zentralhalle für Deutschland 63, 1922, 24; Jahresbericht für Pharmazie 84, 1924, 250). Die Zuordnung erwies sich als schwierig, ein führender Chemiker forderte eine Eingruppierung als Heilmittel (Pharmazeutische Zentralhalle für Deutschland 68, 1927, 773),
  • Scheelsches Mundfäulemittel, ein Handelsname für Glycerin (Chemisches Zentralblatt 97, 1926, 2383; Thoms (Hg.), 1929, 1946).

Zusammengefasst produzierte und vertrieb die Max Noa GmbH bzw. dann die Max Noa AG eine große Zahl pharmazeutischer Präparate, die gegen eine breite Palette von Alltagserkrankungen helfen sollten. Sie konkurrierten mit zahlreichen sehr ähnlichen Angeboten, waren daher leicht zu substituieren. Trotz beträchtlicher Anstrengungen Anfang der 1920er Jahre gelang es Ernst Flohr und seinen Mitarbeitern jedoch nicht, starke und unverwechselbare Produkte zu entwickeln. In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld und angesichts zunehmender Konzentration und Rationalisierung in der pharmazeutischen Industrie scheiterte die Umstrukturierung nach nur wenigen Jahren.

Was bringt ein derartiger Ausflug in kaum beachtete Branchen?

Verehrte Leserin, verehrter Leser! Respekt, wenn Sie bis zum Ende durchgehalten haben. Denn es erfordert einiges Stehvermögen, die Geschichte von Max Noas Essenzengeschäft bis zum recht bitteren Ende nachzuverfolgen. Doch seien Sie sicher, dass auch mir bei der Erforschung dieses historischen Terrains Rückfragen kamen, warum ich denn einem derart kleinen Unternehmen derartige Aufmerksamkeit widmen solle. Meine Antwort ist dreigeteilt, sieht man einmal ab von dem nicht stillzustellenden Interesse von Menschen an anderen Menschen, an Taten, am Gelingen und am Scheitern.

Max Noas Firmengeschichte erlaubt erstens eine spannende Exkursion in eine wenig beachtete Branche, die Produktion und den Vertrieb von Essenzen. Noas Betrieb gründete nicht allein auf den Vorarbeiten der Pharmazeuten und Chemiker seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Er gründete auch auf der sich daraufhin rasch entwickelnden Nachfrage nach neuen Geschmäckern, solchen, die zuvor allein den hohen Herren und Damen vorbehalten waren. Noa und seine Konkurrenten waren Brückenglieder hin zu einer Welt allseitiger Verfügbarkeit. Galt es zuerst die „natürliche“ Welt nachzuahmen, so gingen Spezialisten parallel daran, neue Welten synthetisch zu erschaffen. Davon ist auch unser Alltag bestimmt, die Düfte, die uns umgeben, die Speisen und Getränke, die wir kaufen und verzehren. Noa war kein wirklicher Erfinder, doch er war ein findiger Kopf. Er verbreitete das neue Wissen, gab ihm eine von anderen bereits erprobte Form, brachte es als „Original“ an den Mann – und gar selten auch an die Frau. Sein Betrieb wies Brüche auf, seine Rede war großspurig, lockte in die Irre. Das wirkt unbehaglich, macht uns damit aber sensibel für die auch heute bestehenden vielfältigen Brüche in den scheinbar für uns bereiteten Sortimenten. Bei Noa hören wir noch das Knirschen einer anlaufenden Maschinerie, die später in ein gefälliges Surren übergegangen ist. Doch die Brüche bestehen weiter, trotz vermehrter Regulierung, trotz eines wohlgefälligeren Angebotes.

Max Noas Firmengeschichte erlaubt zweitens einen zumindest ahnenden Blick auf das weite Feld der Selbstbereitung. Die Entstehung moderner Konsumgesellschaften machte Menschen nicht passiv, sondern setzte Kräfte frei, ermöglichte und erforderte Bewegung. Der passive Konsument mag vielfach beklagt werden, doch neue Warenwelten bedeuteten immer auch Erkundigungen, Nuancierungen, Abstufungen, kurzum, die Entwicklung von Urteilskraft. Wer sich je auf die Fülle konkurrierender Produkte eingelassen, wer mit Distanz die Sortenvielfalt von Äpfeln, die immense Zahl von Borden und Besatzstücken oder die Nuancen verschiedener Bier- und Kognaksorten erkundet hat, wird lockende Panoptiken finden, seinen Horizont weiten. Was für den Käufer und die käuflichen Dinge galt, galt in noch stärkerem Maße für Max Noas Kunden. Sie bezogen Essenzen, orderten damit Steilpässe für eigenes Gestalten und Ausprobieren. Nein, die fehlgelaufenen Versuche und das Scheitern trotz „Rezeptbuch“ will ich hier ebenso wenig wegdrängen, wie die häufig minderwertigen Ergebnisse der Selbstbereitung imaginär kosten. Doch das mache ich aus meiner Warte, im Wissen um ein „gutes“, „echtes“ Bier, um die Varianten des kaum zu standardisierenden Honigs. Noas Kunden machten sich erst auf den Weg – und dazu waren ihnen auch die simplen Anregungen recht, die sie für wenig Geld aus fremder Hand erhielten.

Max Noas Firmengeschichte erlaubt drittens einen Einblick in einen mittelständischen, ja kleinen Betrieb. Solchen bilden nach wie vor das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Sie kommen und gehen, nur sehr selten nehmen sich Praktiker oder Historiker ihrer Geschichte an. Was wir am Beispiel Noas ansatzweise nachvollziehen können, ist deren Abhängigkeit von allgemeinen Entwicklungen, von Entscheidungen, die von kleinen Unternehmern nicht beeinflusst werden können. Wir bekommen eine Ahnung vom täglichen Abstrampeln, von den Bedrückungen, Großtönereien und auch Lügen dieses Arbeitsalltags. Wir sehen in einem mittelständischen Unternehmen wie dem Max Noas Kapitalismus in Aktion, deutlich anders als es uns in mikroökonomischen Kurven oder auf makroökonomischen Schaubildern vor Augen tritt.

Essenzen, Selbstbereitung und Unternehmertum – sie alle verbindet ein Moment der Dynamik und Kreativität, eine Vorstellung des handelnden und unfertigen Menschen. Max Noas Firmengeschichte verweist damit zurück auf uns – und das heißt auch auf Sie, verehrter Leser, verehrte Leserin.

Uwe Spiekermann, 14. März 2021

Der Corona-Shutdown der Läden und Geschäfte – Die „Lockerungen“ in Hannover am 20. April 2020

Der Corona-Shutdown bestimmt und belastet das Land – Grundrechte sind suspendiert, die Debattenkultur in den führenden Zeitungen orientiert sich an den Vorgaben der Regierungen. Kritisch berichten die vielen im „Home-Office“ sitzenden und von Kurzarbeit gebeutelten Journalisten lieber über die dramatische Lage im Ausland, wo immer wieder die „Hölle“ aufscheint. Hierzulande aber macht sich öffentlich ein schwer erträglicher Stolz breit, denn die absoluten und relativen Sterbeziffern liegen niedriger als in vergleichbaren europäischen Staaten – auch wenn am Beispiel von Schweden zu diskutieren sein wird, ob der am 17. März einsetzende „Shutdown“ in diesem Umfang und mit diesen ökonomischen und gesellschaftlichen Verwerfungen nötig gewesen wäre. Deutsche Selbstzufriedenheit auch in der Corona-Krise.

Doch der Blick richtet sich zugleich auch nach vorne, denn mit dem heutigen Datum, dem 20. April, sind weitere „Lockerungen“ in Kraft getreten, nachdem Anfang letzter Woche erste Geschäfte den Anfang machen durften. Sie erfolgen homöopathisch, bleiben deutlich hinter denen etwa in Österreich zurück; doch der gemeine Mann, die gemeine Frau freuen sich auch über ein bisschen mehr Freiraum, über vielleicht weniger brachiale ökonomische Folgen des „Shutdowns“. Die „Lockerungen“ wurden in Niedersachsen per Verordnung – also ohne Einbezug des Niedersächsischen Landtages – am 17. April verkündet: Entscheidend in dieser gegenüber dem 17. März novellierten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus waren die Paragraphen 3, Abs. 7 sowie der Paragraph 8. Demnach war es ab dem 20. April 2020 wieder zulässig, eine Reihe Verkaufsstellen und Geschäfte zu öffnen, wenn sie einerseits nicht mehr als 800 m² Verkaufsfläche tatsächlich nutzten, Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Kunden sicherstellten und einige weitere Grundbedingungen gewährleisteten, um zu dichte Menschenansammlungen zu vermeiden (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 74, 2020, Nr. 10 v. 17. April, 74-78, hier 76, 77).

Nachdem ich vor einem Monat die unmittelbaren Auswirkungen des „Shutdowns“ in den Läden und Geschäften eines Abschnittes von Hannovers Podbielskistraße näher in den Blick genommen hatte, interessierte mich nun, wie diese moderaten Maßnahmen umgesetzt und kommuniziert wurden, ob und, wenn ja, wie sich die Szenerie verändert hat. Aus diesem Grunde habe ich dort neuerlich eingekauft, bin dabei die gleiche Strecke abgegangen und habe knapp sechzig Photos erstellt, um mir einen Reim auf die Veränderungen vor Ort zu machen.

Fehlende Alltagssensibilität

Am Anfang einige Eindrücke: Die Zahl der Passanten in der Podbielskistraße lag nur geringfügig unter denen vor Beginn der Corona-Krise. Die Mehrzahl ging ihrer Arbeit nach, nutzte den öffentlichen Nahverkehr, machte Grundbesorgungen. Die Menschen waren diszipliniert, hielten Abstand, teils wurde auf Dritte gewartet, um diese passieren zu lassen. Gleichwohl war es nicht unüblich, dass auch auf den nicht allzu breiten Bürgersteigen Paare nebeneinander gingen und sich davon auch durch andere nicht abbringen ließen. Dies galt noch mehr für Familien mit kleinen Kindern, die sich offenbar auf die veränderte Situation immer noch nicht eingestellt hatten.

Verwunderlicher noch war, dass Masken kaum getragen wurden – dies ist in den benachbarten Großstädten Wolfsburg und Braunschweig seit kurzem Pflicht. Der Anteil lag bei deutlich unter zehn Prozent. Besondere Muster konnte ich nicht erkennen – einzig Ältere verzichteten durchgängig auf derartige Kleidungsstücke. Die umfangreichen Diskussionen in den Medien sind offenbar am Alltag der Mehrzahl vorbeigegangen. Jeder, der diese verfolgt oder sich gar vertiefend informiert hat, weiß gewiss um den nur begrenzten gesundheitlichen Nutzen einfacher Gesichtsmasken. Jeder könnte aber auch verstanden haben, dass sie andere ansatzweise schützen, dass sie vor allem aber ein Zeichen der Rücksichtnahme sind, ein Symbol gemeinsamen Bemühens um Krisenminimierung. Dieses Land, in weiten Teilen so stolz darauf, sensibel auf ethnische, kulturelle oder aber geschlechtliche Unterschiede einzugehen, zeigt in der Corona-Krise ein anderes Gesicht: Es fehlt an Sensibilität für die möglichen Gefährdungen von anderen (am deutlichsten natürlich in der sträflichen Vernachlässigung der Altenheime und des Pflegesektors). Die Zivilgesellschaft bedarf offenbar des Befehls.

Der Alltag war, so mein Eindruck, von Sorge um die eigene Befindlichkeit geprägt. Die Passanten wichen aus, weil sie selbst einem Kontakt ausweichen wollten, nicht aus Sorge um andere. Entsprechend ernst waren sie, von Freude über die leichten „Lockerungen“ zeigte sich keine Spur. Ihr Alltag war offenkundig von Abstrichen und Entbehrungen gekennzeichnet, vom Willen zum Durchkommen und abstrakten Pflichterfüllungen. Lachen fehlte – und bei mehr als 90 Prozent derer, die mit blankem Antlitz und vielfach nicht allein durch die Straßen gingen, wäre dies anders zu erwarten gewesen.

Kontinuität des „Shutdown“

01_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Geschäftsschließung

Keine Änderung seit dem „Shutdown“ am 17. März

Doch mein Blick galt stärker den Verkaufsstätten: Bemerkenswert war erst einmal, dass eine beträchtliche Zahl von Läden und Geschäften ihre Informationen nicht geändert hatte. Mehr als ein Drittel konnte ich schon vor einem Monat exakt so einfangen, sieht man einmal vom langsamen Verbleichen des Papiers ab. Die Kundenansprache blieb gleich rudimentär, mochte die Krise auch weitergehen.

Krisennachrichten

02_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Geschäftsschließung

Quarantäne erforderlich? Dank und unbestimmter Abschied

Doch es gab Ausnahmen. In einem Laden erläuterte ein Blatt die zwischenzeitlich erforderliche temporäre Schließung mit einem „Corona-Fall“. Man spürt zwischen den Zeilen die Verbundenheit mit den lieben Kunden, das Bedauern um dieses Geschehen, die kopfschüttelnd wahrgenommene neue Situation.

03_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Gastronomie

Nun ohne zeitliche Begrenzung. Aktualisierte Notiz eines Gastronomen

Andere Veränderungen kamen klein daher, mit einfachem Ausstreichen. Auf der obigen Notiz wurde „erstmal bis zum 15.04.2020“ getilgt. So zerstoben Hoffnungen auf Kontinuität, auf Arbeit, auf Gastlichkeit eines etablierten „China-Restaurants“. Man kann die Geschichten dahinter kaum erahnen, das Warten, den Wunsch nach einer Änderung, all die damit verbundenen Fragen nach der Zukunft des Betriebes, der eigenen Existenz. Ist wirklich genug Geld dar? Reicht Geld allein?

Neue Angebote

04_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Masken

Einst Ausdruck „asiatischer Hysterie“, heute einen Marktchance

Doch derartige Rückfragen sind nicht erwünscht in einem Lande, in dem sie als „Öffnungsdiskussionsorgien“ denunziert werden, in dem diese Nöte keine Foren haben, keine Öffentlichkeit. Wahrlich, auf diese irrlichternde Politik, die ihre Ziele selbstgerecht setzt und verändert, kann man nicht setzen. Stattdessen dokumentierten die Inhaber kleiner Geschäfte ihren Fleiß, ihre „Flexibilität“ abseits des nicht möglichen „Home-Office“. Insgesamt drei Aushänge wiesen Kunden auf Masken hin, selbst genäht und bunt. Werden Sie gekauft und getragen werden? Oder war auch dies nur wieder eine der gängigen öffentlichen Debatten, Palaver ohne Widerhall?

Masken wurden von Änderungsschneidereien angeboten, nun systemrelevant. Andere Aushänge präsentierten Telefonnummern, wo sie geordert werden konnten. Die große Mehrzahl der Geschäfte aber blieb bei ihren tradierten Angeboten. Bringdienste, zuvor eine Hilfe in der Krise, wurden beibehalten, traten aber nun, angesichts frischer Blumen oder erster Speisen, wieder in den Hintergrund.

Professionalisierte Umsetzung der Sicherheitsvorgaben

05_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Apotheke

Eine vorbildlich geführte Apotheke – außen wie innen

Die deutlichste Veränderung im öffentlichen Raum war die präzise Umsetzung der in § 8 der Verordnung vom 17. April festgelegten Mindestsicherheitsvorgaben. Kaum Änderungen gab es in der unten abgebildeten Apotheke, die schon vor dem „Shutdown“ professionell agiert hatte. Außen klare Verhaltensvorschriften, Ein- und Ausgang voneinander getrennt. Innen die nun üblichen Plexiglasabdeckungen, Bedienstete mit Gesichtsmasken und Hygienehandschuhen. Einzig der kleine Stand mit Handseife wurde abgebaut, war er vielleicht doch etwas zu viel des Guten. Diese Apotheke belegte, dass man auch auf kleiner Grundfläche gut auskommen kann.

Die professionalisierte Umsetzung zeigte sich vorrangig – aber nicht durchgehend – bei kapitalkräftigeren Unternehmen, zumal bei Bäckerei- oder Lebensmittelketten. Üblich waren vor allem Hinweise auf das Abstandhalten und Leitsysteme für Ein- und Ausgänge. Innen gab es meist Plexiglasabdeckungen. All dies war vom guten Wetter und der nicht sonderlich hohen Kauffrequenz geprägt. Stärkerer Andrang und Regen würden die Szenerie gewiss ändern. Festzuhalten aber ist, dass die Vorgaben auch durch wieder geöffnete kleinere Geschäfte umgesetzt werden. Die teils etwas ungelenken Skizzen, Appelle und Hinweise waren klar nachvollziehbar, zeigten zugleich, dass es den Inhabern Ernst war mit der Sorge für ihre Kunden und dem Gedeihen ihres Geschäftes.

06_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Bäckerei

Transformation von Ein- und Ausgängen

Das galt auch für die einzige Ergänzung gegenüber der Zeit des „Shutdowns“. Ein für die Stadt im Frühjahr unverzichtbarer Verkaufsstand eines Spargel- und Obstbauerns lockte wie in vergangenen Jahren, fügte aromatisches Rot und Grün, die Farbe der Frische, in die ansonsten eher farbarme Umgebung. Neu aber war die große transparente PVC-Scheibe. Man sah, was es gab, orderte, was man mochte, nahm die Bestellung dann vom Tresen links und rechts.

07_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Verkaufsstand

Dank Erntehelfern wieder frisch auf den Tisch: Saisonaler Spargel- und Erdbeerstand

Security oder Sicherstellung der Ordnung

08_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Sicherheitsbediensteter

Sicherheitspersonal im Eingangsbereich eines Lebensmitteldiscounters

Die Ordnung erfolgte jedoch nicht nur passiv, sie wurde auch durchgesetzt. In mindestens vier Läden patrouillierten ein bis zwei Sicherheitsbedienstete, darunter auch in einem heute neu eröffneten Fahrradladen. Ordnungskräfte kennzeichneten vor allem Filialisten. Sie sind Substitut für die seit Beginn der Corona-Krise zumindest in den Wohnvierteln großenteils abgetauchten Polizei. Ihr ermahnendes Vorbild wäre gewiss noch überzeugender gewesen, hätten sie auch Masken getragen. Die „Security“ erinnerte zugleich aber an die autoritären Grundlagen der Corona-Krise, denn auch wohlmeinender Zwang war und ist Zwang.

Kunden als Steuerungsmasse

09_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Arztpraxis

Ein Text, drei Rechtschreibungs- und Zeichensetzungsfehler, elf Ausrufezeichen

Derartig wohlmeinend-autoritäres Gehabe findet sich aber auch rein verbal. Recht typisch für ruppig-anmaßenden Ton ist etwa der obige Aushang an einer Arztpraxis. Der Patient stört, ist Gefährder, Blockierer, ein potenzieller Gefahrenherd. Hier lebt sie noch, die überwunden geglaubte Blickrichtung auf das „Menschenmaterial“. Rühren, Dr. Stolle!!!

Die Angst vor neuerlichen Einschränkungen

10_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Abstandshinweise

Ordnung, sonst drohen Schließungen

Der autoritäre Zug der Sicherheitsregeln und der dekretierten Verordnungen materialisierte sich in weiteren vermeintlich „sachlichen“ Hinweisen. Gleich in vier Geschäften wurden Abstandsgebote mit dem Verweis „Sonst drohen Schließungen!“ verbunden. Das Volk, der „große Lümmel“, wurde ermahnt, denn sein Fehlverhalten kann neuerliche Sanktionen mit sich bringen, Einschränkungen der just erfolgten „Lockerungen“. Die Rückkehr zur „Normalität“ erfolgte unter Vorbehalt, verkauft wird unter dem Damoklesschwert des starken Staates. Es sagt viel über unser Land aus, dass ein Appell an den aufgeklärten selbstbestimmten Kunden unterbleibt. Das gilt auch für die vielfältigen Formen des „Nudging“, also des strikten Lenkens der Kunden. Es reicht offenbar nicht, Abstände klar zu kommunizieren, eine Höchstzahl von Kunden im Geschäft festzulegen. Nein, es bedarf auch markierter Haltelinien, fixierter Haltepunkte, farbiger Fußaufkleber vor dem Geschäft. Diese Händler kennen ihre Kunden.

Das Verschwinden einfacher Hinweise

11_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Geschäftsschließung

Alternativen für den Kunden vor der geschlossenen Filiale

Auffallend beim Vergleich der heutigen Situation mit der zu Beginn des „Shutdowns“ war ferner das Verschwinden vieler einfacher, meist handschriftlicher Notizen. Vielfach verschwanden diese ganz, konnte die „Situation“ doch als bekannt vorausgesetzt werden. Teilweise wurden die Hinweise zwar beibehalten, doch ansprechender gestaltet. Ausdrucke ersetzten sie, Rechtschreibungs- und Zeichensetzungsfehler wurden vielfach korrigiert. Ergänzt aber wurde weiterhin, etwa bei den schon erwähnten Krisennachrichten oder auch bei Korrekturen der gleichsam offiziellen Verlautbarungen von Filialleitungen. Eine Filialschließung, etwa, vor Ort ergänzt durch ein „vorübergehend“. Teamarbeit in der Krise.

Fehlende Kundenansprache

12_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Kfz-Handel

Abtauchen eines Luxusanbieters

Die „Lockerungen“ – und das ist aus meiner Sicht bemerkenswert – wurden fast durchweg nicht erwähnt, wurden den Kunden nicht direkt angekündigt. Man war froh, dass man wieder hat öffnen können, man war offenbar sicher, dass dies dem Kunden bekannt war. Angesprochen aber wurde er nicht, es fehlte ein fröhliches Willkommen oder aber ein Hinweis auf die veränderte rechtliche und/oder epidemiologische Lage. Bei einigen Geschäften waren auch am Tag der Öffnung noch verblichene Hinweiszettel alter Tage zu sehen. Mehrfach wurden noch verringerte Öffnungszeiten der letzten Wochen nach außen getragen, mochten deren zeitliche Befristungen auch längst abgelaufen sein. Sorge für das eigene Geschäft, basaler Kundendienst; das ist eben nicht üblich, sondern abhängig vom Einzelfall. Der Kunde wird halt schon kommen.

13_Uwe Spiekermann_Corona-Krise_Hannover_Kundenservice_Abstandshinweise

Einstellen auf eine neue Situation

Unter den knapp fünfzig näher betrachteten Geschäften fand ich nur eines, das die Neueröffnung mit Willkommensgruß und Service verband (nur sieben waren von der Verordnung direkt betroffen, öffneten also erstmals wieder). In einem Photoartikelgeschäft waren Sicherheitsregeln gepaart mit zwei simplen Stühlen, Einladung zum wartenden Verweilen, eher noch zum Eintreten. So einfach kann ein Hallo sein, ein wir sind wieder für Sie (und uns) da. Der Bürgersteig diente wieder der Zivilgesellschaft, war nicht allein Hoheitsgebiet des stark tuenden Staates.

Krise ohne Sprache

Die Krise hat viele Gesichter – und die Ladeninhaber, die Beschäftigten gehen auch viele Wochen nach dem „Shutdown“ damit recht unterschiedlich um. Kennzeichnend scheint mir jedoch abermals das Fehlen einer wie immer gearteten Sprache im Umgang mit den so einschneidenden Geschehnissen zu sein. Die Krise ist weder begriffen, nach ansatzweise bearbeitet, sie kann nicht in bestehende Erfahrungen eingebettet werden, lässt ob ihrer Einzigartigkeit verstummen. Dies ist gewiss Reflex auf eine Politiker- und PR-Sprache der Vermeidung, der Umschreibung, des Unkonkreten. Doch diese „neue Normalität“ ist nicht neu, denn fehlende Präzision ist keineswegs begrenzt auf diese sich in der Krise großenteils zuhause befindlichen Funktionseliten. Sie entspricht der fehlenden Präzision der Sprache einer ubiquitären Konsumgesellschaft, in der Ästhetisierung und Anpreisung dominieren. Das Leid der Sterbenden, der Kranken, der Isolierten und Abgegrenzten hat darin keinen Platz mehr. Wegbrechende Existenzen werden nicht vor Augen geführt, gehen im Großsingular auf, dem Mittelstand, der Frisörbranche, dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Die staatlichen Maßnahmen werden dekretiert, nicht erläutert, ihre Folgen nur ansatzweise verstanden. „Hilfspakete“ werden geschnürt, so als seien nicht auch die staatlichen Setzungsinstanzen für diese Situation mitverantwortlich. „Rettungsschirm“ folgt auf „Rettungsschirm“, allesamt Hilfsmittel, um den Bürger stillzustellen, zu Antrags- und Bittstellern gegenüber diesem, nur scheinbar „unserem“ Staat zu machen: „Das Ohnmachtsgefühl aufrechtzuerhalten, ist der erste Paragraph einer geschickten Politik der Herren“ (Simone Weil, Meditation über Gehorsam und Freiheit, in: Dies., Unterdrückung und Freiheit. Politische Schriften, München 1987, 258-264, hier 261).

Uwe Spiekermann, 20. April 2020

Einkaufsregulierung und Versorgungspflicht – Ladenschluss während des Nationalsozialismus

Moderne Ladenschlussregelungen bilden einen Kompromiss zwischen sozialpolitischen Ansprüchen, unternehmerischer Verwertungsimperativen, den kaum begrenzten Konsumwünschen der Verbraucher und dem Ordnungsanspruch des Staates. Die 1891 einsetzende Gesetzgebung hatte unter eindeutig sozialpolitischen Gesichtspunkten zu einer begrenzten Sonntagsruhe und verbindlichen werktäglichen Öffnungszeiten geführt. Diese wurden während des Ersten Weltkrieges weiter verringert. Die temporäre Einführung des Acht-Stundentages und zahlreiche Tarifverträge trennten zu Beginn der Weimarer Republik dann Arbeitszeiten und Ladenöffnungszeiten. Die Verordnung vom 5. Februar 1919 legte einen werktäglichen Ladenschluss in der Zeit von 19 bis 7 Uhr fest, deklarierte ferner den Sonntag grundsätzlich als Ruhetag. Es gab zahllose Ausnahmen, wobei insbesondere Lebensmittel und andere Güter der Grundversorgung auch früher, später oder aber am Sonntag eingekauft werden konnten. Größere Betriebe konnten darauf mit Schichtsystemen reagieren, während kleinere Einzelhändler überdurchschnittliche Arbeitszeiten in Kauf nehmen mussten, wollten sie die Läden so lange offenhalten wie die Konkurrenz. Diese Struktur galt auch noch 1933, nach der Machtzulassung der Nationalsozialisten und ihrer konservativen Koalitionspartner (Uwe Spiekermann, Freier Konsum und soziale Verantwortung. Zur Geschichte des Ladenschlusses in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 49, 2004, 26-44).

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Grenzen der Regulierung: Einkauf in kleinen Läden „zu verbotener Zeit“ (Illustrierter Sonntag 1, 1929, Nr. 21 v. 18. August, 4)

Sozialpolitische Fortschritte während des Nationalsozialismus?

Während der Weimarer Republik hatten die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und viele Handelskammern immer wieder deutlich flexiblere Regeln gefordert, um insbesondere vor umsatzstarken Hochfesten, zu bestimmten Jahreszeiten oder aber in bestimmten Regionen weitere Ausnahmen zu erreichen. Grund hierfür war auch das in Stadt und Land übliche Anklopfen nach und vor Ladenschluss vorrangig bei Lebensmittelgeschäften. Die aufstrebenden Angestelltengewerkschaften hielten dagegen, versuchten Arbeitszeiten und Sonderschichten ihrer Mitglieder zu verringern. Während der Weltwirtschaftskrise blieben entsprechende Forderungen der Tarifparteien bestehen, doch sie traten aufgrund der massiven Absatzprobleme in den Hintergrund. Für die neuen nationalsozialistischen Machthaber bestand unmittelbar nach der Machtzulassung demnach kein Regelungsbedarf. Gleichwohl gab es 1933/34 innerhalb der neu gegründeten Deutschen Arbeitsfront weiterhin Bestrebungen der Vertreter der Handlungsgehilfen, für bestimmte Branchen und Regionen einen früheren Ladenschluss einzuführen. Die Folge war eine „erhebliche Beunruhigung bei den Inhabern der Ladengeschäfte“ (Edeka. Deutsche Handels-Rundschau 27, 1934, 569 – auch für das folgende Zitat). Reichsarbeitsminister Franz Seldte (1882-1947) beruhigte, sah in den lokalen Initiativen lediglich unverbindliche Versuchsballons. Die geltenden Ladenschlussregelungen schienen ihm ein tragbarer Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen zu sein, denn „die Ladenzeiten des Einzelhandels bedeuten nicht nur ein gesetzlich festgelegtes Recht des Kaufmanns, sondern auch die Pflicht, allen Bevölkerungskreisen eine möglichst gute Gelegenheit zur Bedarfsdeckung zu sichern“.

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Einkaufsdisziplin als deutsche Pflicht (Kladderadatsch 87, 1934, Nr. 35)

Probleme bestanden, etwa der recht hektische Einkauf zwischen Arbeits- und Ladenschluss. Vor der Einführung von Selbstbedienung mussten Konsumenten schließlich darauf warten, bedient zu werden. Doch derartige Engpässe regelte man nicht staatlich, sondern richtete moralische Appelle an die Konsumenten, ihre Verkäufe über den ganzen Tag zu verteilen. Vorgeschlagen wurde beispielsweise, die Zeit von 18 bis 19 Uhr möglichst den Berufstätigen zu überlassen. Doch selbst dann hätte ein Kernproblem des Ladenschlusses weiter bestanden: Er benannte schlicht den spätest erlaubten Zeitpunkt für das Betreten eines Geschäftes. Die Kunden mussten dann aber noch bedient werden, Aufräumen und auch Putzarbeiten folgten. Offizielle Appelle schienen den meist weiblichen Verkäufern wenig sinnvoll, „da Vernunftgründe beim Publikum wenig Anklang finden“ (Leo Hilberth und Annemarie Wissdorff, Berufs- und Arbeitsschicksal der Verkäuferin im Lebensmittelhandel, Köln 1934, 71).

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Einkaufen abseits der Ladenschlusszeiten. Verkaufsautomat in Wien 1939 (Das kleine Blatt 1939, Nr. 110 v. 22. April, 6)

Die Einkaufsmöglichkeiten wurden allerdings durch das von den Einzelhändlern und Angestellten geforderte Automatengesetz vom 6. Juli 1934 erweitert – hier kam der NS-Staat aus arbeitsmarktpolitischen Gründen der metallverarbeitenden Industrie entgegen (F. v. Poll, Anmerkungen zum neuen Automatengesetz, Soziale Praxis 43, 1934, Sp. 1200-1203; Elis-M. Puritz, Was wir Hausfrauen vom Automaten halten, Der Automat 8, 1934, 315-317). Insbesondere Tabakhändler nutzen die Chance, Waren auch nach Ladenschluss mittels an ihren Läden angebrachten Schachtautomaten verkaufen zu können. Schon 1938 übertraf die Zahl der „Außenautomaten“ die der zuvor üblichen Automaten im Inneren der Läden (Ca. 52.000 versus ca. 45.000 (Franz Weyer, Entwicklung und Struktur des deutschen Tabakwareneinzelhandels, Stuttgart 1940, 187)). Die Arbeitszeitverordnung von 16. Juli 1934 sicherte kurz danach den Achtstundentag rechtlich ab, sodass das gängige überpünktliche Öffnen bzw. das Bedienen über den Ladenschluss hinaus zu arbeitsrechtlichen Konflikten führen konnte. Der Ladenschluss selbst wurde bestätigt und von 19 bis 7 Uhr festgeschrieben. Doch es gab beträchtliche Ausnahmen. Der werktägliche Ladenschluss konnte an zwanzig Tagen pro Jahr abends bis 21 Uhr ausgedehnt werden, ähnliches galt für die morgendliche Öffnung im Lebensmittelhandel, die dann schon ab 5 Uhr erfolgen durfte. Formal waren dabei die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, doch angesichts hoher Arbeitslosigkeit standen diese meist nur auf dem Papier.

Der beträchtliche Abbau der Arbeitslosigkeit und die damit einhergehende verbesserte Verhandlungsposition der Beschäftigten im Einzelhandel veränderte jedoch die Machtverhältnisse im Arbeitsmarkt. Seit spätestens 1936 kam es auch daher zu neuerlichen Debatten über eingeschränkte Ladenöffnungszeiten (Uwe Spiekermann, L’approvisionnement dans la Communauté du peuple. Approches du commerce »allemand« pendant la période national-socialiste, Le Mouvement Social 206, 2004, 79-114, hier 104-107). Während der Woche sollten die Läden beispielsweise einen Nachmittag geschlossen bleiben, so die Reichsbetriebsgemeinschaft Handel. Alternativ propagierten ihre Vertreter einen „Sonnabendfrühschluß“. Dieser könne reichseinheitlich erfolgen und diene der „Erziehung des Kunden, insbesondere der Hausfrau, zu einer zweckentsprechenden Neueinteilung der Einkaufszeit“ (Heinrich Siebert, Freizeit für den Handel, Monatshefte für NS.-Sozialpolitik 4, 1937, 130-133). Konkret bedeutete dies, die Läden am Samstag schon um 16 Uhr zu schließen, da nur so eine „wirkliche Erholung in Form des Wochenendes“ (Hanns Stürmer, Sonnabend-Frühschluß im Einzelhandel, Deutsche Handelswarte (DHW) 25, 1937, 183-184, hier 183) möglich sei. Eine gesetzliche Neuregelung wurde jedoch abgelehnt, stattdessen abermals eine umfassende Erziehung des Verbrauchers zum rücksichtsvollen Einkauf gefordert (Sonnabend-Frühschluß ein vordringliches Problem, DHW 25, 1937, 203). Das entsprach nationalsozialistischer Moral, kostete zudem nichts. Entsprechende Kampagnen drangen bis in die Läden vor, etwa die „Feierabendschallplatte“ der Deutschen Arbeitsfront, mit der die Verbraucher um 18.45 Uhr zum Verlassen des Geschäftes aufgefordert wurden (Die Geschäftszeit ist beendet! Schallplatte der DAF. mahnt die Käufer, Deutsche Handels-Rundschau (DHR) 31, 1938, 707).

4_Deutsche Handels-Rundschau_31_1938_Nr29_Ladenschluss_Waschmittel_Putzmittel_Henkel_Schaufenster

Der Ladenschluss als limitierender Faktor des Verkaufs (Deutsche Handels-Rundschau 31, 1938, Nr. 29)

Andere Gesetzesinitiativen schlugen jedoch durch, so insbesondere die neuen sozialpolitisch und volksbiologisch begründeten Gesetze über Kinderarbeit bzw. die Arbeitszeit der Jugendlichen. Die damit einhergehenden Arbeitszeitverkürzungen führten zu wachsenden Problemen, die Läden während der gesamten Öffnungszeiten durchgehend offenhalten zu können (G. v. Hake, Die Neufassung der Arbeitszeitordnung, DHW 26, 1938, 282-284; Ders., Was bringt die Neufassung der Arbeitszeitordnung, DHR 31, 1938, 413). Entsprechend begannen 1938 breite Diskussionen über den Mittagsladenschluss, denn viele Händler weiteten ihn aus, um den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ihrer Lehrlinge zu genügen (Zur Frage des Mittagsladenschlusses im Einzelhandel, DHR 32, 1939, 146; Einzelhandel und Mittags-Ladenschluß, Leipziger Fachzeitung für Bäcker und Konditoren 51, 1939, 250; Kein Mittagsladenschluß, Die Rundschau 36, 1939, 258). Parallel nahm die Zahl der Betriebsurlaube zu, während der Geschäfte geschlossen wurden (E.M. Waldenburg, Urlaubsvertretung für den Einzelhändler, DHR 31, 1938, 96; Th. Klockemeyer, Mittags- und Freizeit für den Einzelhändler, DHR 31, 1938, 212). Die wachsende Heterogenität der an sich einheitlich geregelten Ladenöffnungszeiten nahm noch zu, als 1938/39 die Händler einzelner Orte bzw. Einzelgeschäfte freiwillig früher schlossen (Sechsuhrladenschluß in Güstrow im Sommer, Die Rundschau 35, 1938, 426).

Das Ende der sozialpolitischer Debatten: Einzelhandel im Dienst für den arbeitenden Volksgenossen 1938-1939

Diese Eigeninitiativen nahm das Reichswirtschaftsministerium zum Anlass für eine strikte Grenzziehung. Am 31. Mai 1939 erging die Anordnung zur Verhinderung von Ladenzeitverkürzungen, deren Durchführungsverordnung die Prioritäten der NS-Politik deutlich machte: „Bei der Handhabung der Anordnung ist besonders zu berücksichtigen, daß der Vierjahresplan von weiten Volkskreisen verlängerte Arbeitszeiten und äußersten Einsatz verlangt; es muß deshalb unter allen Umständen dafür Sorge getragen werden, daß gerade auch den bis zum späten Nachmittag arbeitenden Volksgenossen die notwendigen Einkäufe nicht erschwert oder überhaupt unmöglich gemacht werden“ (Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers zur Verhinderung von Ladenzeitverkürzungen. Vom 31. Mai 1939, Mehl und Brot 39, 1939, 384). Die Ruhe an der Käuferfront und einheitliche Regelungen waren wichtiger als sozialpolitisch wünschenswerte Arbeitszeitverkürzungen der Händler und Angestellten (Nähere Anweisungen zur Verhinderung der Ladenzeitverkürzungen, Mehl und Brot 39, 1939, 400; Ladenzeiten ohne Verkürzung, Der deutsche Volkswirt 13, 1939, 1665-1666). Im Hintergrund stand aber auch eine veränderte Stellung des Handels und des Kunden in der gebundenen Wirtschaft des NS-Staates: „Früher erblickte die Wirtschaft ihre große Lebensaufgabe darin, die Wünsche des Publikums zu erfüllen, seinen Anregungen nachzugehen. Sie war seine treue Dienerin. Wille und Befehl der Käufer waren ihr Lebensinhalt. Dem Winke ihrer Auftraggeber, von denen sie lebte, folgte sie blindlings. So wurde der Kunde zum allesbeherrschenden König! Heute lenkt bei uns ein anderer Wille die Wirtschaft: der Wille des Staates“ (Viktor Vogt, Die Entthronung des Käufers, Verkaufspraxis 14, 1939, 495-499, hier 496).

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Wachsende Aufgaben auch nach Ladenschluss: Hilfsmittel zur Buchführung (Deutsche Handels-Rundschau 32, 1939, 314)

Die 1934 von Seldte betonte Versorgungspflicht der Läden wurde aber schon vorher festgeschrieben: Bereits 1938 waren die Öffnungszeiten im ländlichen Raum im Sommer auf 21 Uhr erweitert bzw. die Ladenöffnungszeiten an den verkaufsoffenen Sonntagen von 18 auf 19 Uhr erweitert worden (Die Geschäftszeit an Verkaufssonntagen, DHR 31, 1938, 1008; [Erlass] Betr.: Ladenschluß in ländlichen Gebieten, Reichsarbeitsblatt 1939, T. I, I109-I110; Ladenschluß in ländlichen Gemeinden, Leipziger Fachzeitung für Bäcker und Konditoreien 51, 1939, 174; Der Ladenschluß in ländlichen Gebieten, DHR 31, 1938, 630). 1941 wurde diese Grenze gar auf 22 Uhr erhöht ([Erlass] Betr. Ladenschluß in ländlichen Gebieten, Reicharbeitsblatt 1941, T. I, I267). Der NS-Staat forderte vermehrte Arbeit von den Händlern und Angestellten, denn nur so konnten die nicht zuletzt für die Aufrüstung des deutschen Reiches arbeitenden Volksgenossen ihre Einkäufe tätigen. Hinzu kam, dass die Kontrolldichte der Aufsichtsbehörden gering war, dass Vergehen gegen Sonntagsruhe und Ladenschluss also nur selten geahndet wurden (Die Geschäftszeit an Verkaufssonntagen, DHR 31, 1938, 1008). Sozialpolitik wurde beschworen und auch öffentlich diskutiert, angesichts anderer aktueller Prioritäten jedoch zurückgestellt. Der Einzelhandel hatte zu dienen, wollte er verdienen.

Kriegsdienst: Der Zwang zur Offenhaltung während des Zweiten Weltkrieges

Der Primat der Versorgungspflicht zeigte sich dann in reiner Ausprägung während des Zweiten Weltkrieges. Die Verordnung über den Ladenschluss vom 21. Dezember 1939 (Der Vierjahresplan 4, 1940, 68) gründete bewusst auf Kriegssonderrecht, denn sie kehrte den Ladenschlussgedanken um: Die Läden mussten nun nicht mehr zu bestimmten Zeiten geschlossen, sondern vielmehr bis 18 Uhr (Gebrauchsgüterhandel ohne Mittagspause) respektive 19 Uhr (Lebensmittelhandel mit Mittagspause) offengehalten werden: „Wenn heute die Verbraucherversorgung als Aufgabe und volkswirtschaftliche Pflicht des Einzelhandels angesehen wird, so kann es nicht mehr vollständig in das Belieben des einzelnen Betriebes gestellt sein, ob und in welchem Umfange er dieser Verpflichtung nachkommen will“ (G. v. Hake, Das neue Ladenzeit-Recht / Offenhaltungspflicht der Einzelhandelsgeschäfte, DHR 33, 1940, 14). Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung des Ersten Weltkrieges, als die katastrophale Versorgungslage die organisatorische Unfähigkeit der Obrigkeit verdeutlicht hatte, hatte die regelmäßige und sichere Versorgung der Verbraucher nun Vorrang vor unternehmerischer Selbstbestimmung oder dem Wunsch nach Freizeit. Es galt der imaginären Volksgemeinschaft bzw. dem Abstraktum Deutschland Opfer zu bringen: „Dazu ist vor allem auch die innere Bereitschaft des Einzelhandels, sich seiner schwierigen und oft undankbaren Kriegsaufgabe mit Hingebung und Geduld zu widmen, ebenso notwendig wie Verständnis, Selbstbeherrschung und Selbsterziehung auf der Seite der Käufer. Diese mit dem Verzicht auf persönliche Wünsche, Gewohnheiten und Bequemlichkeiten verbundene Haltung und Unterordnung unter die Notwendigkeiten der Gesamtheit muß im Kriege auch von jedem Deutschen in der Heimat erwartet werden“ (Deutschbein, Neuregelung des Ladenschlusses, Reichsarbeitsblatt 1940, T. V, V11-V14).

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Dienst für Führer und Volksgemeinschaft: Aufruf an den Edeka-Handel anlässlich des Kriegsbeginns (DHR 32, 1939, Nr. 36, 1)

Der NS-Staat hob zugleich hervor, dass dieser Eingriff auch Folge der mangelnden Disziplin innerhalb des Handels sei: „Ein derartiger Zwang war notwendig geworden, um der Regellosigkeit und Willkür der Ladeninhaber bei Ausbruch des Krieges Einhalt zu gebieten und die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen“ (Ausdehnung der Verordnung über den Ladenschluß auf Handwerksbetriebe, Reichsarbeitsblatt 1942, p. V, V68-V69, hier V69). Ein rascher Blick auf die veränderte Szenerie nach Beginn des Krieges zeigte die Händler allerdings als durchaus rational kalkulierende Unternehmer: Die unmittelbar einsetzende Rationierung, Kundenlisten, Verdunkelungsvorschriften, Umsatzrückgange, Einberufungen, stockende Großhandelsversorgung und Warenknappheit insbesondere von Importgütern – das sind nur einige Stichworte, die den bisherigen Arbeitsalltag deutlich erschwerten (Uwe Spiekermann, Rationalisierung, Leistungssteigerung und „Gesundung“: Der Handel in Deutschland zwischen den Weltkriegen, in: Michael Haverkamp und Hans-Jürgen Teuteberg (Hg.), Unterm Strich, Von der Winkelkrämerei zum E-Commerce, Bramsche 2000, 191-210, hier 209-210). Verringerte Öffnungszeiten hätte diesen Druck reduzieren können. Der NS-Staat nahm diesen Druck auf, kehrte ihn jedoch moralisch aufgeladen um: „Das erste Ziel jeder Kriegsregelung des Ladenschlusses und der Verkaufszeit im Einzelhandel muß deshalb die Sicherstellung der Bedarfsdeckung der Bevölkerung sein. Vor allem gilt es, der Hausfrau und Mutter, die im Kriege durch die unvermeidlichen Erschwerungen in der Führung des Haushalts und in der Betreuung der Kinder ohnehin stark belastet ist, die Erledigung der Einkäufe soweit als irgend möglich zu erleichtern“ (Deutschbein, 1940, V12). Diese Schwerpunktsetzung diente den rassenpolitischen Zielsetzungen des Regimes, war zugleich aber eine Lehre aus dem Ersten Weltkrieg. Die Heimatfront musste möglichst entlastet werden, die damit verbundenen Bürden konnte man am ehesten tendenziell NS-treuen Gruppen übertragen.

Daran zeigte sich aber auch, dass Konsum während des Nationalsozialismus eben nicht mehr auf individuelle Kauf-/Verkaufsakte reduziert werden konnte, sondern stattdessen als bewusstes Kauf-/Verkaufshandeln im Dienst des Ganzen galt (Uwe Spiekermann, German-Style Consumer Engineering: Victor Vogt‘s Verkaufspraxis, 1925-1950, in: Jan Logemann et al. (Hg.), Consumer Engineering 1920s-1970s, Houndsmill/New York 2019, 117-145, hier 128-130). Staatlicherseits galt es Käuferströme zu lenken und zu bestimmten Zeiten Verkaufsmöglichkeiten zu schaffen. Entsprechend versuchte man, die Mittagspausen von Käufern und Verkäufern zu koordinieren, beschränkte Betriebsferien und eigenmächtige Ladenschließungen (F.H. Schmidt, Die Ladenschlußregelung während der Sommerzeit, Reichsarbeitsblatt 1940, T. V, V166-V167; Einheitliche Ladenzeiten, Der deutsche Volkswirt 17, 1942/43, 506; Ladenschluß, Reichsarbeitsblatt 1942, T. V, V557; Keine Schließungen von Lebensmittelgeschäften in der Weihnachtszeit, Reichsarbeitsblatt 1942, V641). Berufstätige, zumal in kriegswichtigen Branchen, wurden bevorzugt bedient, gerade kurz vor Geschäftsschluss (Die werktätigen Frauen von Niederdonau, Das kleine Volksblatt 1942, Nr. 303 v. 2. November, 4). Denn auch der Krieg hatte kaum etwas an der Einkaufsspitze kurz vor Ladenschluss geändert – nicht gewerblich beschäftigte Kunden kauften just dann (Meldungen aus dem Reich 1938-1945, Bd. 6, Herrsching 1983, 1821). Systemrelevante Beschäftigte wurden insbesondere gegen Kriegsende bevorzugt bedient, da ihr Einkauf durch die dekretierten 60-stündigen Arbeitszeiten anders kaum mehr hätte sichergestellt werden können. Mangelwaren wurden kontingentiert und für diese Gruppen zurückgehalten, Beschäftigungsnachweise regelten den Zugang (Neue Warte am Inn 1944, Nr. 49 v. 6. Dezember, 4). Sichere Einkaufsmöglichkeiten waren auch eine Art Abschlagzahlung an gewerbliche Arbeiterinnen, die nach den nationalsozialistischen Geschlechtsstereotypen ihre Funktion eher im Haushalt hatten: „Durch die neuen Ladenschlußzeiten kann die arbeitende Frau auf jeden Fall noch ihre Einkäufe besorgen“ (Sie helfen der Front, Salzburger Zeitung 1943, Nr. 134 v. 17. Mai, 3). Um dies zu gewährleisten, wurde die Entscheidung über den Ladenschluss dezentralisiert, so dass die Behörden vor Ort flexibel agieren konnten (Optimale Ausnutzung im Einzelhandel, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 927-928; Schulte Overberg, Drei Jahre Ladenschlußverordnung, Reichsarbeitsblatt 1942, T. V, V654-658). In den Städten endete der Verkauf häufig um 18 Uhr resp. mit Einbruch der Dämmerung bzw. der Verdunkelung, während in ländlichen Gebieten während der Erntezeit Läden teils bis 22 Uhr offengehalten werden mussten (Ladenschluß in ländlichen Gebieten, Neues Wiener Tagblatt, Nr. 111 v. 22. April, 5).

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Zusatzaufgaben für den Handel: Leergutsammelpflicht 1941 (Deutsche Handels-Rundschau 34, 1941, Nr. 13)

Parallel dazu baute der NS-Staat systematisch die Handelsbereiche ab, die nicht der Grundversorgung dienten. Es galt, eine Balance zwischen Menschen- und Warenknappheit finden (Hans W. Aust, Handel zwischen Menschen- und Warenknappheit, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 589-590). Ladenschluss und Betriebsstillegungen dienten gleichermaßen dazu, Soldaten und Arbeiter für einen Vernichtungskrieg zu rekrutieren. Strikt technokratische Überlegungen, „Einzelhandelsbetriebe eines Faches abwechselnd zu schließen, um die Verkaufskräfte vorübergehend in anderen Handelsgeschäften einzusetzen“ wurden jedoch skeptisch beurteilt: „Der Verbraucher könne nicht wissen, welcher Betrieb gerade geschlossen sei, und habe dadurch vergebliche Wege“ (Beide Zitate n. Optimale Arbeitskraftnutzung im Einzelhandel, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 927-928). Ebenso bemühte man sich, auch kleine Läden zu erhalten, um Einkäufe in unmittelbarer Nachbarschaft zu ermöglichen (Gegen übermäßige Ladenschließungen, Neues Wiener Tagblatt 1942, Nr. 290 v. 20. Oktober, 3). Entsprechend wurden die Ladenschlussregelungen zwar dezentralisiert, am jeweiligen Ort, vielfach auch in der jeweiligen Region galten dann jedoch einheitliche Regelungen, um den Informations- und Einkaufsaufwand der Bevölkerung zu minimieren (vgl. etwa Ladensperre in Wien verallgemeinert, Neues Wiener Tagblatt 1940, Nr. 175 v. 27. Juni, 10; Ladenschluß im Kleinhandel, ebd. 1941, Nr. 223 v. 13. August, 5). Damit konnte man nicht zuletzt auf die ab 1943 regelmäßige Bombardierung fast aller deutschen Großstädte reagieren: Den verbleibenden Betrieben der Lebensmittels- und Bekleidungsbranche wurden teils deutlich längere und flexibel vor Ort festgelegte Öffnungszeiten angewiesen (Der Ladenschluß, Mehl und Brot 43, 1943, 237). Zugleich wurde stichprobenartig überprüft, ob die Läden pünktlich öffneten und nicht vorzeitig schlossen (Neuordnung zum Ladenschluß, Kleine Wiener Kriegszeitung 1944, Nr. 12 v. 14. September, 4). Gegen Kriegsende häuften sich zugleich die Strafandrohungen, galt es doch „Zuwiderhandlungen unnachsichtlich“ (Einhaltung der Pflichtgeschäftszeiten, Neues Wiener Tagblatt 1944, Nr. 275 v. 8. Oktober, 4) zu ahnden.

Die Ladenschlussregelung verdeutlicht den funktionalen Stellenwert von Handel und Konsum. Die „schnelle und reibungslose Abwicklung des Warenverkaufs“ (Schmidt, 1940, V167) war keine volkswirtschaftliche Aufgabe an sich, sondern Grundlage eines machtvollen, expansiven und rassistischen Reiches. Arbeitszeitverkürzungen waren erst nach dessen Sicherung denkbar. Sozialpolitische Wohltaten gab es, doch sie erfolgten an anderer Stelle (Götz Aly, Hitlers Volksstaat – Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt a.M. 2005). Demgegenüber galten die eigenständigen Maßnahmen des Handels und der Angestellten erkennbar wenig, wurden sie doch in ein zunehmend strikteres Korsett gepackt, wie die alljährlichen Sonderregeln für die Ladenöffnung vor Weihnachten oder Ostern deutlich unterstrichen. Konsum und Handel waren Teil eines umfassenden Kriegsdienstes. Den Händlern und Angestellten wurde eine Friedensdividende versprochen, die jedoch – ähnlich wie die Konsumverheißungen des NS-Systems – nie gezahlt wurde. Stattdessen bestand am Kriegsende trotz reichseinheitlicher Rahmenregelungen ein Flickenteppich dezentraler Vorgaben. Die DDR behielt diesen bei, zielte mit Früh- und Spätverkaufsläden insbesondere auf die Versorgung der Werktätigen, erlaubte auch weiterhin regionale Sonderregelungen. In Westdeutschland schufen dagegen die Ladenschlussgesetze von 1956 und 1957 Ordnung im Konsumsektor, blieben aber für Jahrzehnte Stein des Anstoßes.

Uwe Spiekermann, 18. April 2020

Gierige Käufer und unlautere Geschäfte. Aufstieg und Ende des Gella- und Hydra-Handels im Kaiserreich

Hervorgehoben

Eine moderne Konsumgesellschaft etablierte sich in Deutschland im späten 19. Jahrhundert. Sie gründete nicht allein auf leistungsfähigen Handels- und Produktionsstrukturen, sondern auch auf der zuvor erfolgten rechtlichen Liberalisierung, insbesondere den Garantien von Freizügigkeit, Gewerbe- und Vertragsfreiheit. Der alte Obrigkeitsstaat wurde zurückgedrängt, Wirtschaft und Gesellschaft gewannen bisher unbekannte Prägekraft. Die Folge war ein neuer, allumfassender Aggregatszustand: „Die ganze Neubildung mußte die Mehrzahl aller Menschen zu etwas psychologisch anderem machen; sie mußten nun Tag und Nacht sinnen, billig einzukaufen, teuer zu verkaufen; am meisten trat dieses für die Händler ein. Ihr Erwerbstrieb, ihre Energie mußte bedeutend wachsen. Der kluge, der findige, der pfiffige und rücksichtslose kam voran, machte große Gewinne“ – so resümierte es Gustav Schmoller (1838-1917), der führende Nationalökonom um die Jahrhundertwende (Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre, T. 2, Leipzig 1904, 497).

Liberales Recht und die Chancen der entstehenden Massenmärkte ermöglichten eine große Zahl neuer Betriebsformen des Handels. Manche davon, etwa Wanderlager oder Bazare, blieben zeitgebunden, gingen in andere Absatzformen über. Andere, wie Kauf- und Warenhäuser, Konsumgenossenschaften und Versandgeschäfte, Automaten und Filialbetriebe, prägen mit leichten Häutungen noch unsere Gegenwart. Sie stießen allesamt nicht nur auf Begeisterung, sondern mobilisierten auch erbitterten Widerstand; meist von denen, die ihre Marktanteile bedroht sahen, die zugleich aber ihre soziale Stellung in der Mitte der Gesellschaft verteidigten. Das Kaiserreich war daher eine Zeit harter Auseinandersetzungen um die Konturen des Neuen, um die Ausgestaltung der sich rasch ausweitenden Markt- und Konsumgesellschaft.

Die Auswirkungen dieser Debatten werden bis heute von der Geschichtswissenschaft unterschätzt. Kombattanten waren eben nicht nur Vertreter des liberalen und sozialdemokratischen Deutschlands, sondern konservative und „populistische“ Interessenvertreter des Kleinhandels, die sich häufig an altem Recht, tradierten Werten und vermeintlich überholten Gesellschaftsmodellen orientierten. Sie waren Modernisierungsverlierer, gewiss. Doch auch ihr stupender Antisemitismus darf nicht vergessen machen, dass viele ihrer Argumente heutzutage von „linken“ Globalisierungs- und Kapitalismuskritikern fortgesponnen werden, dass ihre Botschaften politisch nicht eindeutig der „Rechten“ zuzuordnen sind. Es gab ja schon im Kaiserreich argumentative Überlappungen zwischen dem Antikapitalismus der Sozialdemokratie und dem der „Mittelstandsbewegung“; und die antisemitische Grundeinstellung breiter Teile des etablierten Bürgertums war offenkundig. Doch nicht nur deshalb waren die mittelständischen Kritiker der Konsumgesellschaft keine reinen Reaktionäre. Ähnlich den Gewerkschaften, die ihren Kampf gegen den vermeintlich freien, die bestehenden Machtunterschiede ignorierenden Arbeitsvertrag im berechenbaren Streik und mit dem Ziel tarifvertraglicher Einigungen verfolgten, kämpften sie um die Konturen der modernen Konsumgesellschaft zumeist auf dem Boden des Rechts.

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Justitia und die Konsumgesellschaft: Auszug aus einer Werbung für Wasmuths Hühneraugenpflaster (Fliegende Blätter 101, 1894, Nr. 2558, Beibl. 1, 2)

Im Kern ging es der breitgefächerten Mittelstandsbewegung um die Einschränkung der Gewerbefreiheit. Diese sei zu rasch eingeführt worden, die Mehrzahl habe sich an die damit verbundenen Veränderungen nicht anpassen können. Anfangs, also in den 1870er und 1880er Jahren, wurden vorrangig Verbote gefordert, schienen ihnen Wanderlager, Arbeiterkonsumgenossenschaften, Beamtenwarenhäuser oder aber Filialbetriebe doch unmoralisch und verwerflich. Derartige Agitation zielte selbstbezüglich auf direkte Wettbewerber, hätte im Erfolgsfalle jedoch die Konturen der Wirtschafts- und Sozialverfassung des Kaiserreichs zum Einsturz gebracht, die seit der „zweiten Reichsgründung“ 1878/79 ja grundsätzlich bis heute gelten. Verbotsforderungen verstummten auch später nicht, doch die eigentlichen Debatten – und das wussten auch die sich zunehmend in Interessenverbänden organisierenden Mittelstandsvertreter – gingen um neue rechtliche Instrumente zur Gestaltung des Wandels, zur Abfederung der Liberalisierungsfolgen. Um die Jahrhundertwende war es eine offene Frage, ob das geltende Recht mit dem Tempo der Konsumgesellschaft mithalten konnte. Unvorhergesehenes musste offenbar eingehegt werden, der Markt wurde zum rechtlichen Kampfplatz, der Konsument zu einem potenziell schützenswerten Akteur.

Beispiele hierfür lassen sich einfach aneinanderreihen: Das privatwirtschaftliche Vertragsrecht wurde durch das Abzahlungsgesetz von 1894 neu gefasst – und damit eine der wichtigsten Formen des Einkaufes von Gebrauchsgütern der weniger bemittelten Bevölkerungsschichten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von 1896 regelte die seit langem üblichen, nun aber intensivierten Ausverkäufe und führte neue Rechtstatbestände von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr ein. Der Hausierhandel wurde 1896 neu geregelt, das Genossenschaftsgesetz abermals verändert. Parallel wurde das Privat- und Handelsrecht nach langen Debatten kodifiziert, so durch das Handelsgesetzbuch von 1897 und das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900. Auch die Sozialgesetzgebung schuf Ordnung beim Einkauf, beispielsweise durch die sich nun langsam verringernden Ladenöffnungszeiten.

Die Mittelstandsvertreter waren verbalradikal, doch sie verwiesen immer wieder auf ihre Orientierung an Thron und Altar, an eine sittlich fundierte monarchische Herrschaft. Das waren implizite Selbstverpflichtungen. Entsprechend wurden gegen die neue Konkurrenz, im Einklang mit der rechtsstaatlichen Fundierung des Kaiserreichs, Gesetze und Verordnungen eingefordert – mochten diese auch den bisherigen Rechtsrahmen sprengen. Diese grundsätzlich systemkonforme Haltung zeigte sich auch in den die Jahrhundertwende kennzeichnenden Debatten über Sondersteuern für das Wandergewerbe, Konsumgenossenschaften und Filialbetriebe, schließlich auch für Warenhäuser (vgl. Uwe Spiekermann, Warenhaussteuer in Deutschland. Mittelstandsbewegung, Kapitalismus und Rechtsstaat im späten Kaiserreich, Frankfurt a.M. et al. 1994). Damit transformierte man die Kontroverse über die Konturen der Konsumgesellschaft auf die abstrakte Ebene von Geld, von Angebot und Nachfrage. Die populistischen Kritiker akzeptierten damit das Finanzwesen als Kern des Kapitalismus und die Steuerpolitik als Kern moderner staatlicher Herrschaft.

Der Gella- und Hydrahandel: Struktur und Entstehung

Wie also ging man im Kaiserreich mit neuen, sich rasch etablierenden Veränderungen im Konsumgütermarkt um? Das kann man wie im Brennglas an einer sich kaum drei Jahre hinziehenden Debatte über den Gella- und Hydrahandel nachverfolgen (vgl. kompakt hierzu bereits Uwe Spiekermann, Basis der Konsumgesellschaft. Entstehung und Entwicklung des modernen Kleinhandels in Deutschland 1850-1914, München 1999, 433-436). Unter diesem Begriff ist er heute vergessen, doch er war eine der ersten kommerziellen Anwendungen sogenannter Schneeballsysteme, auf die bis heute recht unterschiedliche Vertriebssysteme unter modischen Begriffen wie „Multi-Level-Marketing-System“ oder „Strukturvertrieb“ aufgebaut werden. Auch im Finanzsystem sind sie beliebt und berüchtigt, wie der Fall des Wirtschaftskriminellen und Finanzmaklers Bernie L. Madoff vor einigen Jahren unterstrich (Diana B. Henriques, The Wizard of Lies. Bernie Madoff and the Death of Trust, New York 2017).

Der Gella- und Hydrahandel war eine sich 1899 im Deutschen Reich etablierende Vertriebsweise, durch die man mittels Kaufs von Gutscheinen höherwertige Gebrauchsgüter zu äußerst niedrigen Preisen erhalten konnte. Er verdeutlichte die rasche Ökonomisierung und Abstrahierung des Massenmarktes mit Uhren, Fahrrädern, Kleidung, Schuhen, Stahlwaren, Zigarren und anderem mehr. Doch bevor wir näher auf den historischen Kontext eingehen, sollten wir uns vor Augen führen, wie dieses Vertriebssystem funktionierte.

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Bezugsschein und Coupons des Münchener Warenhauses Hydra 1899 (Stadtarchiv München, Gewerbeamt 215)

Der hier gezeigte, nicht übertragbare Bezugsschein des Warenhauses Hydra wurde dem Käufer für einen Coupon ausgehändigt, den er für zwei Mark erwerben konnte. „Für diesen Coupon hat er die Berechtigung, sich eine Urkunde zu erwerben, an der 6 weitere Coupons sitzen, wofür er 12 M. zu zahlen hat. Diese 6 Coupons kann er das Stück mit 2 M. weiter verkaufen und erhält so die dafür gezahlten 12 M. zurück. Sobald die von ihm verkauften 6 Coupons bei dem betreffenden Unternehmer einkaufen und je durch eine neue Urkunde eingetauscht sind, von welchen jede natürlich gleichfalls 12 M. kostet und je gleichfalls enthält, erhält A. nunmehr einen Gegenstand im Werte von 20 bis 50 M. Der Käufer A. hat also thatsächlich einen Gegenstand im Werte von 20-50 M. für 2 M. erhalten“ (Vorwärts 1899, Nr. 152 v. 2. Juli, 6). Konsumgüter konnten also zu einem Spottpreis erworben werden, der dafür erforderliche Aufwand schien gering. Ein bisschen Antichambrieren, ein wenig den Freundeskreis bearbeiten, mehr schien nicht nötig. Die Nachfrage nach Coupons und Bezugscheinen war entsprechend groß. Über das Münchener Warenhaus Hydra hieß es im Juli 1899: „Der Besuch dort ist ein sehr lebhafter, die Besucher dieses Geschäftes gehören sowohl dem Mittelstande, der größte Teil aber dem Arbeiterstande an“ (Stadtarchiv München, Gewerbeamt 215).

Blicken wir genauer hin, so werden die Tücken des Vertriebssystem deutlich. Für den erfolgreichen Erwerb der begehrten Ware waren nicht nur insgesamt 1 plus 6 plus 6 mal 6, also 43 Coupons von unterschiedlichen Personen zu kaufen. Auch die sechs Käufer der zweiten Runde mussten nun versuchen, ihrerseits je sechs weitere Käufer zu finden. Aus der Perspektive des einen Käufers handelte es sich wiederum um den Erwerb von 43 Coupons. Aus der Perspektive des Gesamtabsatzes aber erhöhte sich die Zahl der im Umlauf befindlichen Coupons um 6 mal 36, also auf 216. Es traten also Kaskadeneffekte auf, die zwingend dazu führten, dass es nach kurzer Zeit nicht mehr genügend Interessenten für die einschlägigen Coupons geben konnte. In der neunten Runde wären immerhin mehr als 10 Millionen Coupons im Umlauf. Prosaisch gefasst: „Das Hydra-System […] überträgt die Regel der geometrischen Progression auf den Handelsverkehr“ (Das Hydra-System, Allgemeine Zeitung [München] 1901, Nr. 165 v. 16. Juni, Beil., 1).

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Zeitgenössische Visualisierung des Schneeballeffektes (Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 303 v. 8. November, 3)

Die Lawine kam daher rasch zum Stillstand: „Wenn aber keine Coupons mehr gekauft werden, werden diese auch nicht mehr dem Unternehmer zur Einlösung geschickt werden, da dies nur durch Zahlung von weiteren 12 M. geschehen könnte. Unzählige Coupons wandern jetzt als wertlose Papierfetzen herum, für welche der schlaue Unternehmer zwei Mark pro Stück erhalten hat, ohne je in die Lage zu kommen, auch nur den größeren Teil wieder einzulösen und die entsprechenden Werte dafür auszahlen zu müssen“ (Vorwärts 1899, Nr. 152 v. 2. Juli, 6). Der monetäre Verlust des Käufers betrug in diesem Falle 14 Mark, nämlich die addierten Preise für Coupon und Bezugsschein.

Ein Blick auf den Bezugsschein zeigt allerdings, dass dies nur bei Passivität des Käufers zutraf. Der Käufer konnte sich den Couponwert aber auch zusammenrechnen lassen und dann eine Ware erhalten, die – nach Auskunft des Anbieters – dem Wert des eingesetzten Kapitals entsprach. Der aktive Käufer bekam also durchaus einen Gegenwert für seinen Einsatz, allerdings nicht den begehrten Artikel zum Spottpreis. Der Verkäufer selbst hatte ein Interesse an einer schnellen Entwicklung des Handels, da die Zahl potenzieller Käufer so rasch zunahm. Auch daher verfielen die Coupons nach einer gewissen Zeit – hier nach 100 bzw. 150 Tagen – und zwar zugunsten des Verkäufers, wenn der Käufer nicht zuvor seine Ansprüche geltend machte.

Das Vertriebssystem dürfte als Gutscheinhandel wohl zu Beginn des letzten Drittels der 1890er Jahre in Frankreich und der Westschweiz entstanden sein. Es diente anfangs vornehmlich dem Absatz von Uhren (Warenvertrieb mittels Gutscheinen, Handel und Gewerbe 7, 1899/1900, 370-372, hier 371). Über Klein- und Mittelstädte Elsass-Lothringens und Badens verbreitete sich das neue System dann im ganzen Deutschen Reich, parallel erweiterte sich das Warenangebot. Angesichts der raschen Verbote des Gutscheinhandels in der Schweiz kann es sich durchaus um Ausweichbewegungen gehandelt haben (so Eingabe der Centralstelle „Die Uhr“ an den Reichstag v. 20. Februar 1900, Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 49), doch schon aufgrund der raschen Ausweitung möglicher Käufer handelte es sich um ein strukturell mobiles und ortsübergreifendes System. Seine prononcierteste Ausprägung erhielt es jedoch 1899 in mehreren Großstädten.

Namensgeber war einerseits die Berliner Vertriebsgesellschaft Gella, deren Konzept wohl aus England stammte. Noch bekannter wurde anderseits das Warenhaus Hydra, das in mehreren Großstädten Dependancen eröffnete. Es ist unklar, ob die Firmenbesitzer wussten, dass sie schon früher im Finanzsektor praktizierte Schneeballsysteme weiterentwickelt hatten. Das gewiss bekannteste stammte von der Münchener Schauspielerin und Wirtschaftskriminellen Adele Spitzeder (1832-1895), deren Münchener Privatbank von 1869 bis 1872 bis zu 32.000 Bürger um Kapital brachte (Dirk Schumann, Der Fall Adele Spitzeder 1872. Eine Studie zur Mentalität der „kleinen Leute“ in der Gründerzeit, Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 58, 1995, 991-1026). Der seltener, aber immer wieder verwandte Dachbegriff Schneeballsystem ging dagegen auf die Schneeballkollekten zurück (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 169). Deren Grundprinzip war, dass jemand eine geringe Summe spendete, unter der Maßgabe, dass zwei seiner Bekannten die gleiche Summe gaben und diese wiederum ebenso vorgingen. So konnten in kurzer Zeit auch größere Summen gesammelt werden. Mangels Kontrolle war bei derartigen Kollekten dem Missbrauch jedoch Tür und Tor geöffnet (Gella und Hydra, Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 208 v. 4. August, 2). Sie galten daher seit den frühen 1890er Jahren als nicht genehmigte und damit rechtswidrige Lotterien (Deutsche Juristenzeitung 1, 1896, 202). Auch Bettelbriefe nach dem Schneeballprinzip reichten historisch weiter zurück. Kollekten und Briefen war gemeinsam, dass die Kaskaden mangels finanzieller Anreize sehr rasch abebbten, zumal Nichtstun in diesen Fällen Geld sparte, da es nicht ausgegeben wurde. Man musste lediglich mit dem moralischen Dilemma fertig werden, Hilfe verweigert zu haben. Das war beim Gella- und Hydrahandel anderes, denn dieser wurde vom Erwerbstrieb in Gang gesetzt und in Bewegung gehalten.

Gella & Hydra oder rasche Marktbereinigung vor Ort

Eine öffentliche Debatte über den Gella- und Hydrahandel setzte Mitte 1899 ein. Sie konzentrierte sich auf die beiden namensgebenden Firmen und die Metropolen Berlin und München. Verhandelt wurde jedoch nicht nur eine neue Vertriebsform des Handels, sondern auch die Gefährdungen der Kommerzialisierung des Alltags, „denn der Reiz, für wenige Mark einen wertvollen Gegenstand erwerben zu können, überwiegt selbst bei aufgeklärten Leuten die Bedenken, und wenn diese erst einen Gutschein in Händen haben, dann sind sie rettungslos dem Unternehmer verfallen“ (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 6, 1900, 170).

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Der gierige Käufer auf der Suche nach Abnehmern seiner Gutscheine (Lustige Blätter 14, 1899, Nr. 32, 6)

Die Berliner Gella Vertriebsgesellschaft mbH wurde Ende Mai 1899 ins lokale Gesellschaftsregister eingetragen, ihr Gesellschaftervertrag datiert vom 15. Mai 1899: „Gegenstand des Unternehmens ist: Der Vertrieb von Waaren in beliebiger Anzahl von Gattungen; die Gesellschaft ist eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. Das Stammcapital beträgt 21.000 M. […] Geschäftsführer ist Kaufmann Siegfried Hertz zu Berlin“ (Berliner Börsen-Zeitung 1899, Nr. 246 v. 29. Mai, 21). Für die sozialdemokratische Parteizeitung Vorwärts handelte es sich um eine „sehr raffinierte Finanzoperation“ zu Lasten „der ärmeren Bevölkerungsklassen […], welches den genialen, es ausübenden Finanzgenies bei nicht (vielleicht auch trotz) rechtzeitiger Warnung der namentlich in Betracht kommenden weniger bemittelten Klassen große Summen in die Tasche spielen wird“ (Vorwärts 1899, Nr. 152 v. 2. Juli, 6). Dagegen präsentierte das linksliberale Berliner Tageblatt die Fährnisse und Gefahren des Systems anfangs eher in humoristischer Weise (vgl. hierzu Gella und Hydra, Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 208 v. 4. August, 2). Vorgeführt wurden sie am Beispiel eines wohlsituierten Bürgers, der einen Koffer voller Toilettengegenstände billigst erstehen wollte. Er fand sich nach Kauf der Coupons in der Rolle eines Verkäufers wieder, „der nun plötzlich gezwungen ist, seinen Freunden einzureden, daß ohne den Besitz einer Nähmaschine, eines Theaterglases oder eines Kettenarmbandes ihr Leben ein verfehltes sei, und daß sie diese Dinge vernünftigerweise nur auf dem Wege des ‚Gella-Systems‘ erlangen könnten.“ Seine detailliert geschilderten Erfahrungen waren Abbitten auf seine eigene Gier, zumal als er die Käufer seiner Coupons anzuhalten hatte, ihrerseits die Coupons an weitere Käufer abzusetzen. Freundschaften zerbrachen, Schroffheit beherrschte das einst harmonische Beziehungsgeflecht. Am Ende zählte der fiktive Bürger 62 Personen, die ihn „als die Quelle ihres Unheils betrachten“ (Gella und Hydra, Berliner Tageblatt 1899, Nr. 358 v. 17. Juli, 2). Die billige Ware hatte offensichtlich hohe soziale Kosten. Dann doch lieber im Fachhandel kaufen.

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Soziale Kosten des Gella- und Hydrahandels in der Karikatur (Lustige Blätter 14, 1899, Nr. 32, 6)

Derweil sah sich die Redaktion des Vorwärts gemüßigt, eine freundliche, aber bestimmt gehaltene Entgegnung der Gella auf ihre Warnung zu veröffentlichen. Und es war in der Tat gewährleistet, dass ein Käufer sein Kapital nicht verlieren musste, wenn es ihm nicht gelang, genügend Käufer zu gewinnen. In diesem Fall konnte er andere, preiswertere Waren im Gegenwert des Einsatzes erhalten: „Aber selbst wenn es dem Inhaber eines Coupons und einer Urkunde nicht gelingt, einen einzigen der der Urkunde beigegebenen Coupons zu veräußern, so hat er nicht einen wertlosen Papierfetzen in der Hand, sondern ihm steht, wie in Nummer VII der Gebrauchsanweisung der Gesellschaft ‚Gella‘ hervorgehoben ist, in diesem ungünstigsten Falle das Recht zu, die Coupons selbst zu erfüllen und gegen Zahlung von 2 Mark für den Coupon + 12 Mark für die Urkunde + 72 Mark für die Erfüllung der sechs zur Urkunde gehörigen Coupons, im Ganzen also von 86 Mark, aus Abteilung A einen Gegenstand im Werte von 72-90 Mark zu entnehmen. Daneben erhält er noch sechs Urkunden nebst dazu gehörigen Coupons und somit die Möglichkeit, durch Verkauf derselben den Warenpreis zurückzugewinnen“. Die Kaufleute verwiesen auf die ökonomische Rationalität ihrer Geschäftsbedingungen: „Der Nutzen der Gesellschaft ergiebt sich somit nicht aus der Spekulation auf die Entwertung ihrer Coupons, sondern wie bei jedem kaufmännischen Geschäft aus der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis ihrer Waren (Vorwärts 1899, Nr. 158 v. 9. Juli, 6).“ Doch das war formal gedacht, ging nicht auf die andere Erwartung der Käufer ein. Diesen schien es offenbar nicht lohnend, relativ kleine Beträge wieder einzusammeln oder aber mit zusätzlichem Kapital Waren zu erwerben, die sie mit geringerem Aufwand direkt hätten kaufen können.

Das Gella-System unterstrich, dass der Preis und die Kosten einer Ware unterschiedliche Dinge waren. Selbst das Schnäppchen war teuer, rechnete man den Aufwand des Couponerwerbs, des eigenhändigen Vertriebs der Scheine, die Kontrolle über deren weiteren Absatz und die entgangenen Zinsen für das eingesetzte Kapitel mit ein. Der Aufwand für die Rückerstattung des Grundpreises des Coupons konnte ebenfalls Kosten verursachen, und teils wollte man andere Waren gar nicht haben, mochten sie auch wertmäßig kompensieren. Der Gellahandel spielte also virtuos mit Kostenkalkulationen: Er suggerierte enorm billige Ware, schuf eine vertragliches Sicherheitsnetz für den Käufer, setzte aber darauf, dass dieses von vielen Käufern nicht genutzt wurde. Abstrakt gesprochen: Konsumgesellschaften charakterisierten eben nicht nur mikroökonomische Kalkulationen über Geldausgaben und eine möglichst effiziente Bedürfnisbefriedigung, sondern sie sind immer auch von den mit Kaufakten verbundenen Opportunitäts-, also Marktnutzungskosten, abgängig. Auch ohne entsprechendes ökonomisches Wissen richtet sich eine große Mehrzahl nach derartigen Kostenkalkülen; und dies kann man im Geschäftsleben wiederum nutzen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sich rasch ein Markt für verbilligte Coupons ausbildete, obwohl diese doch im Prinzip von jedem Besitzer zu Waren im Gegenwert eingelöst werden konnten.

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Neue Märkte deutlich verbilligter Coupons des Warenhauses Gella (Berliner Tageblatt 1899, Nr. 341 v. 9. Juli, 9)

Vor dem Hintergrund ihrer transparenten und auch verständlich gehaltenen Geschäftsbedingungen war es kein Zufall, dass sich die Gella-Gesellschaft auch gegen öffentliche Warnungen des Berliner Polizeipräsidenten vernehmlich zu Wort meldete. Ihr Geschäftsbetrieb sei juristisch einwandfrei, würden die Käufer doch deutlich auf bestehende Risiken hingewiesen, ihnen auch Alternativen bis hin zum Einkauf bei „anderen Ladengeschäften höheren Ranges“ (Berliner Tageblatt 1900, Nr. 391 v. 4. August, 5) offeriert, um den Wert der Coupons auszugleichen. Auf diese Weise gewann das neue Unternehmen weitere Publizität und Aufmerksamkeit. Das galt auch für eine Privatklage gegen Karl Keller, Redakteur des Berliner Tageblattes, der sich der Warnung des Berliner Polizeipräsidenten vor dem Gella- und Hydrahandel angeschlossen hatte (Vorwärts 1900, Nr. 240 v. 14. Oktober, 5; Berliner Tageblatt 1900, Nr. 526 v. 16. Oktober, 5). Er wurde freigesprochen, verbunden mit einer Bekräftigung der erfolgten Warnung: „Wenn sich die Gella-Gesellschaft in ihren Prospekten an die Minderbegüterten wende und in ihren Reklamen mit fetter Schrift verkünde, daß man für 2 M. eine Nähmaschine, für 4 M. eine Klassiker-Bibliothek, für 6 M. ein erstklassiges Fahrrad und andre Gegenstände ‚für einen minimalen Bruchteil des Wertes‘ erwerben könne, so spekuliere sie auf die Leichtgläubigkeit des nicht geschäftsgewandten Publikums und die Presse ist berechtigt, davor zu warnen“ (Vorwärts 1901, Nr. 4 v. 5. Januar, 6; Berliner Börsen-Zeitung 1901, Nr. 7 v. 5. Januar, 6). Eine Verurteilung der Gella Vertriebsgesellschaft war dies jedoch noch nicht. Es war vielmehr auch eine Warnung vor den Trieben ärmerer Konsumenten, die Waren besitzen wollten, ohne über das nötige Kapital hierfür zu verfügen und die deshalb auf Angebote eingingen, deren Kosten schwer übersehbar waren.

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Neue Märkte deutlich verbilligter Coupons des Warenhauses Gella (Berliner Tageblatt 1899, Nr. 341 v. 9. Juli, 9)

Das Warenhaus Hydra, das Anfang Juli 1899 in der Mitte Berlins die Tore öffnete, verfolgte ein leicht modifiziertes Geschäftskonzept. Die Zahl der angebotenen Güter und der Preisstufen lag deutlich höher (Die Dummen werden nicht alle, Vorwärts 1899, Nr. 153 v. 4. Juli, 5). Wie Abzahlungs-, Partiewaren- und die Mehrzahl der Warenhäuser zielte es explizit auf Käufer aus der Arbeiterschaft und dem unteren Mittelstand. Wie die Gella Vertriebsgesellschaft bot sie Waren nicht zum freien Verkauf an, sondern präsentierte sie in einer Musterausstellung, „d. h. mehrere Schaufenster und das Innere des Ladens sind mit Gegenständen gefüllt, die durch das ‚Hydra-System‘ erworben werden können. Der Andrang war in den letzten Tagen ein so gewaltiger, daß der Straßenverkehr vor dem Hause zeitweilig gelenkt wurde. Die an den Waaren angehefteten Preise mußten natürlich die Passanten in den Irrthum versetzen, daß die Sachen nahezu verschenkt würden und ohne Weiteres gegen Zahlung des Betrages zu kaufen wären. So sind z. B. ein Eisschrank und ein aus 40 Theilen bestehendes Tafelservice mit einer Mark ausgezeichnet, sechs silberne Theelöffel im Etuis mit 50 Pfennigen, ein Reisekoffer aus braunem Segeltuch mit 10 Pfennigen.“ Abermals wurden Warnungen laut und „eine Verschärfung gesetzlicher Bestimmungen“ gefordert: Aber „der Hydra ‚unlauterer Wettbewerb‘ wachsen stets an Stelle des eitlen abgeschlagenen Hauptes ein Dutzend neuer Köpfe“ (Das Gella-System macht Schule, Volkszeitung 1899, Ausg. v. 6. Juli).

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Rascher Erfolg: Stellenanzeige des Berliner Warenhauses Hydra (Vossische Zeitung 1899, Nr. 307 v. 4. Juli, 23)

Das Warenhaus Hydra machte anfangs gute Geschäfte, schon nach wenigen Tagen musste das Personal erweitert werden. Doch vier Wochen später hatte sich die Szenerie gewandelt: „Selbst die verlockendste Anpreisung verfängt nicht mehr. […] Das Publikum denkt aber: ‚Nicht geschenkt!‘“ (Volkszeitung 1899, Ausg. v. 31. Juli).

Auch Hydra versandte Berichtigungen, klagte gegen Warnungen und vermeintlich unwahre Berichte (Volkszeitung 1899, Nr. 359 v. 3. August, 5; Vorwärts 1899, Nr. 180 v. 4. August, 5; Volkszeitung 1899, Ausg. v. 15. September). Durchschlagende Wirkung hatte dies nicht. Das Warenhaus wurde Mitte August an neue Investoren verkauft, der Gründer Leopold Behrend beantragte kurz darauf die Insolvenz (Volkszeitung 1899, Ausg. v. 2. September). Er hatte seit 1893 ein Netzwerk von „Special-Restegeschäften“ aufgebaut, das durch die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb illegal wurde. Er ging zum Großhandel über, hatte Finanzierungsprobleme, die auch mittels der Hydra-Gründung überwunden werden sollten. Am Ende standen Verbindlichkeiten von drei Millionen Mark zu Buche (Vorwärts 1900, Nr. 206 v. 3. September, 5).

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Pleitegeier über dem Warenhaus Hydra (Lustige Blätter 14, 1899, Nr. 32, 6)

Hydra Warenhäuser wurden auch an anderen Orten gegründet, gewissermaßen in Analogie zu den zuvor unterhaltenen Restegeschäften. Ihre Leitung lag in der Hand von Louis Grand, dem Schwager des Firmeninhabers Behrend. In München traf der Betrieb auf deutlich stärkeren Widerstand durch ortsansässige Kaufleute, aber auch durch die Obrigkeit – hier hatte der Landtag kurz zuvor in einer Gewerbesteuernovelle die reichsweit höchsten Warenhaussteuern beschlossen (Spiekermann, 1994, 97-105). Das im Zentrum von München gelegene Warenhaus war jedenfalls nur kurze Zeit in Betrieb, mochte es in seinen Schaufenstern auch mit Preisen locken, die „unmöglich“ (Wendelstein 1899, Nr. 166 v. 25. Juli, 3) schienen. Es ist unklar, warum die Staatanwaltschaft gegen den Inhaber Louis Grand ermittelt hatte, doch mit der Schließung des Betriebes kam er einem behördlichen Eingreifen zuvor (Volkszeitung 1899, Ausg. v. 4. August). Die liberale Allgemeine Zeitung vermerkte volksseelennah: „Es ist daher nur mit Genugthuung zu begrüßen, daß diesem Treiben bereits nach kurzer Zeit hier ein Ende gemacht worden ist“ (1899, Nr. 209 v. 30. Juli, 6). Die Polizeidirektion München warnte anschließend vor dem Schneeballsystem als solchem und Stand Gewehr bei Fuß, um „die öffentliche Strafverfolgung der Verkäufer sogenannter Gutscheine jederzeit herbeizuführen“ (Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 67, 1900, 6628). Es sollte sich allerdings rasch zeigen, dass die Gerichte diese Vertriebssysteme keineswegs einschränken konnten. Dennoch schlossen auch weitere Filialen des Warenhauses Hydra nach nur kurzem Bestehen, so etwa in Hannover (Warenvertrieb mittels Gutscheinen, Handel und Gewerbe 7, 1899/1900, 425-426, hier 426).

Das Fazit der Gegner der neuen Vertriebsform war demnach hoffnungsfroh: „Die Vertreibung der Gella-Gutscheine geht nach uns von allen Seiten gewordenen Nachrichten so zurück, dass […] der Schwindel an der eigenen Liederlichkeit ein unrühmliches Ende finden wird“ (Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 25, 1900, 154). Doch das war voreilig, denn mit dem nur kurzen Bestehen der namensgebenden Firmen Gella und Hydra war das Vertriebssystem keineswegs am Ende. Und auch die eliminatorischen Wünsche, „dass allenthalben derartige Unternehmungen sofort unterdrückt würden“ (Deutsche Uhrmacher-Zeitung 23, 1899, 617) ließen sich im Rahmen des geltenden Rechts nicht verwirklichen.

Ausweitungen: Schnellballsysteme im Uhren- und Fahrradhandel

Die nach dem Niedergang des Warenhauses Hydra noch hoffnungsfrohe Stimmung der Wettbewerber kippte daher Anfang 1900: „Die Beunruhigung, in die vielerorts unsere Kollegen durch das Gutschein-Verkaufs-System versetzt worden sind, dauert leider noch an, und es muß bedauerlicherweise sogar konstatirt werden, daß das Uebel noch weiter um sich frißt und immer größere Gebiete zu ergreifen droht“ (Deutsche Uhrmacher-Zeitung 24, 1900, 63). Diese Stellungnahme des Deutschen Uhrmacher-Bundes war repräsentativ für zahlreiche etablierte Kräfte im Gebrauchsgüterhandel, die nun erst vergegenwärtigten, dass Gella und Hydra lediglich Vorboten einer zweiten, deutlich umfangreicheren Entwicklungsphase des neuen Vertriebssystems waren. Gewiss, in größeren Städten gab es nach wie vor Waren- und Kaufhäuser auf Basis des Gella- und Hydrahandels. Doch auch hier war eine Konzentration auf wenige, häufig nur eine Warenart feststellbar. So wurden in Düsseldorf sogenannte Fortunabücher ausgegeben, um Anzüge zu den bekannten Spottpreisen erwerben zu können (Gella und Hydra, Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 208 v. 4. August, 2).

Die zweite Phase wurde vor allem von Versandgeschäften getragen, bediente sich der Post, nutzte nur selten lokale Standorte. Wir sehen also eine weitere Abstrahierung des Warenvertriebs. Gab es in der ersten Phase noch Schaufenster und Verkaufsläden, hatte man Umgang mit Vertriebspersonal und konnte die Waren noch direkt begutachten, so traten nun Prospektabbildungen an die Stelle der Warenmuster, substituieren Adressen die Läden, ersetzten Namen reale Personen. Dies lag in der Logik eines Vertriebssystems, das auf schriftlichen Verträgen und Geschäftsbedingungen gründete und bei dem die Vorstellung einer billigst zu erwerbenden Ware handlungsauslösend war. Die deutlich abgeschwächte Materialität des Handelsgeschäfts legte auch eine Begrenzung auf wenige Warengruppen nahe. Fahrräder und Uhren dominierten den Handel, wenngleich auch Kleidung bzw. Genussmittel abgesetzt wurden. Es handelte sich um Güter des Alltagsbedarfs, um etablierte Konsumgüter, die um die Jahrhundertwende auch von Arbeitern, Handwerkern und Bauern massenhaft gekauft wurden.

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Der Preis als irreleitender Indikator eines Einkaufes, Karikatur 1899 (Lustige Blätter 14, 1899, Nr. 32, 6)

Bevor wir uns wenige Beispiele genauer anschauen, sollten wir uns allerdings einen Blick auf die unmittelbaren Reaktionen der Wettbewerber erlauben. Sie dachten eben nicht in Entwicklungslinien modernen Handels, reflektierten kaum die mit der Ökonomisierung des Absatzes einhergehende Reduktion von Käufen auf Geldtransaktionen. Für sie war Warenabsatz nicht eine Interaktion von Käufern und Waren, sondern geprägt von einem fachlich ausgewiesenen Mittelmann, einem Händler, der das jeweils passende Produkt empfahl, der auch dafür sorgte, dass das Budget des Käufers nicht von Käufen und unschicklichen Konsumwünschen gesprengt würde. Das Schneeballsystem war für sie „Massenschädigung“, ein Bruch mit den gewachsenen Beziehungen von Menschen in einer geordneten Wirtschaft mit klaren Rollen und Kompetenzen. Für sie lag darin „ganz gewöhnliches Anreißerthum“ und es schien ihnen schlicht unlauter, „daß jeder, der für ein ihm ganz fremdes Geschäft, für dessen Zuverlässigkeit und für die Güte von dessen Waren er nicht die geringste Bürgschaft hat, Kunden heranzieht, sich zum gewöhnlichen Schlepper erniedrigt“ (Gella und Hydra, Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 208 v. 4. August, 2 – auch für die Zitate zuvor). Jeder „anständige und ehrenwerte Mensch“ würde das neue Vertriebssystem zurückweisen, würde er über die Folgen nachdenken: „Ein solcher Vertrieb ist […] in hohem Grade unmoralisch und er findet nur statt, weil und wenn der Verkäufer sein wahres Wesen in seinen Ankündigungen so geschickt zu verdecken versteht, dass selbst Leute von guter Urteilskraft und Rechenkenntnis sich darüber täuschen lassen“ (Die rechtliche Beurteilung des Gella- und Hydra-Systems, Leipziger Uhrmacher-Zeitung 8, 1901, 181). Derartige Bewertungen spiegelten das Aufbrechen fester Einkaufsmuster und gleichsam garantierter Beziehungen von Händler und Käufer. Der Konsument emanzipierte sich von derartigen Bindungen, zerschlug so die imaginäre Welt des „Leben und leben lassens“, in der man sich wechselseitig einen für das Auskommen nötigen Ertrag zubilligte und nicht einseitig seinen Vorteil suchte. Für die mittelständischen Händler war der Gella- und Hydrahandel dagegen „ein trauriges Zeichen unserer Zeit“, „Unfug“ unreeller Geschäftsleute, die sich zynisch vor Augen führten, dass die Welt betrogen werden will (Düsseldorfer Volksblatt 1900, Nr. 221 v. 12. August, 2). Sie reflektierten nicht, dass in einer Konsumgesellschaft Geldwert und Kosten dominieren und Moral einen klaren, meist sozialen Mehrwert erbringen muss, um Kaufakte zu beeinflussen.

Blicken wir zuerst auf den Uhrenhandel. Die mechanischen Instrumente setzten sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch, veränderten die Taktung des Alltags. Sie waren zugleich ein Renommiergut, sei es als möglichst „goldene“ Taschenuhr oder aber als repräsentative Standuhr. Ab Mitte des 19. Jahrhundert traten neben den lokalen Uhrmacher heimindustrielle Produzenten, die insbesondere im Schwarzwald und der schweizerischen Romandie angesiedelt waren. Sie belieferten meist Großhändler, doch seit Ende des 19. Jahrhundert integrierten Versandhändler Uhren in ihre Kataloge, etablierten sich zunehmend spezialisierte Anbieter. Letztere wurden zum eigentlichen Träger des „Gutscheinhandels“ mit Uhren jeglicher Art. Eines davon war das Versandhaus Engler & Co. aus dem thurgauischen Kreuzlingen. Dessen Anzeigen tönten vielversprechend: „Wer ohne Geld in den Besitz einer wertvollen Uhr gelangen will, sende seine genaue Adresse mit Retourmarke an die Reklameabteilung des Uhren-Versandhauses Engler & Co. in Kreuzlingen“ (Der Gellacouponhandel, Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 26, 1901, 76-77, hier 76 – auch für das Folgende). Tat man dies, so erhielt der potenzielle Kunde drei Briefe, zwei davon luden zu Preisrätseln ein. Wichtiger aber war der erste Brief, in dem es einladend hieß: „Ohne Geld können Sie in den Besitz einer wertvollen Uhr gelangen, wenn sie nachstehend erklärte kleine Arbeit nicht scheuen. – Gewiss befinden sich ja in ihrem Bekanntenkreisen Personen, die auch den Wunsch haben, mit der Kleinigkeit von nur 50 Rappen an einer Preisbewerbung teilzunehmen. Sie erhalten nun mitfolgend zehn Formulare mit einem Preisrätsel und einem Rückschein für die Lösung, diese verteilen Sie nur an solche Leute, welche Freude und Interesse daran zeigen und Ihnen nach erfolgter Erklärung die Beteiligung bestimmt zusagen. Sobald dann jeder von den 10 Mitbewerbern die Lösung samt den verlangten Briefmarken uns eingesandt hat, erhalten Sie von uns ohne weitere eine wertvolle Uhr umsonst.“ Das Grundprinzip blieb bestehen, die Ausführung jedoch variierte. Engler & Co. waren Billiganbieter. Andere Firmen forderten mehr Geld für die Coupons: So sollte man etwa 80 Pfennig einsenden, erhielt damit die Chance, fünf weitere Coupons à 80 Pfennig zu kaufen, um diese weiterzuverkaufen und schließlich eine Uhr im Wert von 30 Francs zugesandt zu bekommen (vgl. Petition des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher v. 10. Februar 1900, Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 25, 1900, 34). Das Resultat war bemerkenswert: „Anfänglich […] erregte das Hydrasystem eine förmliche Spielwut unter dem Publikum, welches durch die Neuheit der Sache und den in Aussicht gestellten Gewinn gereizt wurde“ (Finger, Ist das sog. Hydrasystem eine strafbare Ausspielung?, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 403-404). Doch auch im Uhrenhandel kam das System rasch an seine Grenzen, obwohl die Anbieter ebenfalls Garantien gaben, durch die man einen gewissen Gegenwert für nicht genutzte Coupons erhielt. Doch der Vertragspartner war fern, die Rückforderung kostete Aufwand und Porto. Für die Versandgeschäfte war ein Marktkollaps zugleich weniger einschneidend als für stationäre Geschäfte. Sie schalteten ihre Anzeigen resp. verteilten ihre Flugblätter halt an anderen Orten, wo sie vielfach neuerlich auf freudige Begeisterung stießen (Volkszeitung 1899, Ausg. v. 13. August, s.p.). Wichtig war auch, dass diese Art des Geschäftsbetriebes große Datenmengen generierte, also Adressen und Informationen über die Käufer, die später wieder genutzt werden konnten, die aber auch Handelsgut für Versandgeschäfte anderer Branchen bildeten. Der Gella- und Hydrahandel schuf demnach weitere gewinnträchtige Märkte abseits des reinen Warenabsatzes.

Ähnliche Vertriebssysteme entwickelten sich im Fahrradhandel. Hier standen französische Vorbilder Pate, die Anbieter wiesen deutlich andere regionale Schwerpunkte auf, wobei Mittel- und Westdeutschland hervortraten. Auch hier lockte das Versprechen, für beispielsweise nur acht Mark ein „anerkannt tadelloses Fahrrad“ zu erwerben (Volkszeitung 1899, Nr. 349 v. 28. Juli, 5). Der weitere Ablauf folgte den vorgegebenen Mustern.

Der lokale Kampf gegen das Schneeballsystem

Die neue Vertriebsform zielte also auf die Abschöpfung von lokaler Kaufkraft. Die ansässigen Händler, die schon gegen die Versandgeschäfte vergeblich agitiert hatten – nutzten diese doch Strukturentscheidungen der Reichspost der 1870er Jahre (Spiekermann, 1999, 296-298) – begannen ihren Kampf entsprechend vor Ort. Es galt die Käufer aufzuklären, ihnen die Folgen ihres Handelns vor Augen zu führen.

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Aufklärung des kaufenden Publikums: Flugblatt des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe für Norddeutschland vom Juli 1899 (Staatsarchiv Hamburg 331-3 Politische Polizei S 6750, Bd. 2)

Einschlägige Flugblätter wurden von zahlreichen Händlervereinigungen und bürgerlichen Vereinen gegen unlauteren Wettbewerb verteilt. Darin artikulierten sie nicht nur die strukturellen Probleme der Schneeballsysteme, sondern auch ihre Vorstellungen eines angemessenen, und das hieß rücksichtsvollen, nicht von Gier getriebenen Kaufverhaltens. Die lokalen Händlervereinigungen hatten zumeist lokale Tages- und Wochenzeitungen auf ihrer Seite, waren diese doch auf regelmäßige Annoncen angewiesen. Abseits des publizistischen Flankenschutzes standen jedoch auch Strafanzeigen auf Grundlage vermeintlicher Vergehen gegen die Reichsgewerbeordnung, das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Sie stammten beispielsweise von „in ihren Lebensinteressen durch das Schneeballsystem aufs Tiefste geschädigten Fahrradhändler[n]“, die dringlichst baten, jeden entsprechenden Gutschein „zur polizeilichen oder gerichtlichen Anzeige zu bringen“ (Rosenheimer Anzeiger 1900, Nr. 174 v. 3. August, 3).

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Eine Chance für Minderbemittelte: Werbung der Fahrrad-Werke Riesenfeld für ihr Absatzsystem (Rosenheimer Anzeiger 1900, Nr. 188 v. 21. August, s.p.)

Wie schon Gella und Hydra, nutzten die derart angeprangerten Unternehmen jedoch die Chance, die von den lokalen Händlern geschaffene Publizität aufzugreifen und in Interesse für ihre Angebote umzumünzen. Sie konnten dabei, wie oben die Fahrrad-Werke Riesenfeld, zurecht darauf verweisen, dass ihr Betrieb rechtens sei und viele Vorwürfe ihrer Wettbewerber haltlos. Diese fühlten sich herausgefordert und entsprechend wurden die Strafanzeigen häufig über mehrere Instanzen durchgefochten. Im Falle der Fahrradwerke Riesenfeld zogen sich die Prozesse über fast ein Jahr hin (Unlauterer Wettbewerb, Allgemeine Zeitung 1900, Nr. 256 v. 17. September, 13; Leipziger Uhrmacher-Zeitung 8, 1901, 147). Die Wettbewerber sahen Verstöße gegen das geltende Recht, während die Fahrradwerke auf ihre Geschäftsbedingungen verwiesen, die nachvollziehbar darlegten, dass „nach ihrem System ein Fahrrad um 8 M. 50 Pf. erworben werden kann, jedoch nicht unter allen Umständen erworben werden muß“ (Das Hydra- oder Schneeballensystem bei den Riesenfeld-Fahrradwerken, Allgemeine Zeitung [München] 1901, Nr. 4 v. 4. Januar, 6). Dennoch kam es zu einem Teilerfolg der Kläger, denn in diesem Falle musste das unvollständige Bezugsheft kostenpflichtig zurückgenommen werden, konnte also nicht durch andere Waren abgegolten werden. Dies wurde auch von der Revisionsinstanz, dem Amtsgericht München, bestätigt. Die Verurteilung erfolgte allerdings auf dem höchst brüchigen Terrain des Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 BGB: „Die Absicht des Beklagten war offensichtlich die, dem gemeinen Mann die guten Seiten des Vertrages möglichst vor Augen zu stellen und ihn so über die schlechte Seite hinwegzutäuschen. Diese Geschäfte entsprächen aber nicht den im Volke herrschenden Anschauungen über die gute Sitte“ (Das neue Bürgerliche Gesetzbuch und der Hydra-Schwindel, Allgemeine Zeitung [München] 1901, Nr. 110 v. 21. April, 6). Hier wurde nicht Recht gesprochen, sondern moralisch verurteilt – und das nachdem 1900 die Lex Heinze, also eine Verschärfung des Strafgesetzes zur Bekämpfung vermeintlicher „Unsittlichkeit“ (und zur Ermöglichung umfassender Zensur) nach vehementem Widerstand des liberalen und sozialdemokratischen Deutschlands gescheitert war.

In den meisten Verfahren musste die Anklage jedoch fallengelassen werden. Dies wurde dann werblich genutzt. Der Bonner Versandhändler Jean Duell ließ etwa in Bingen Flugblätter verteilen, in denen es hieß: „‘Auf mit frischem Muth! Laut Beschluß des Königlichen Obersten Landgerichts in München vom 10. August 1900 theile ich meiner werthen Kundschaft mit, daß der Verkauf meiner […fett, US] Gutscheine auch im Königreich Bayern gesetzlich gestattet ist, und bitte ich, dieses Circular weiter zu geben‘“ (Gutschein-Unwesen, Deutsche Uhrmacher-Zeitung 25, 1901, 18). Schon zuvor hatte er mehrfach Anzeigen „Zur Aufklärung!“ geschaltet, in denen er die Rechtmäßigkeit seines Unternehmens hervorhob und sich von Denunziationen gegen ihn abgrenzte (Der Wurm krümmt sich, Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 179). Der Karlsruher Uhrmacher Carl Faller reagierte auf die Warnungen des Bezirksamtes mit einer Plakataktion an Litfaßsäulen (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 110). Die lokalen Auseinandersetzungen führten also aus Sicht der mittelständischen Wettbewerber zu keinem Erfolg, konnten insbesondere die weitere Expansion der Schneeballsysteme nicht stoppen. Auch Versuche der lokaler Händlervereinigungen, ihrerseits Couponsysteme aufzulegen, erwiesen sich als Fehlschlag (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 73). Daher sammelten die Wettbewerber seit Frühjahr 1900 ihre Kräfte auf regionaler und nationaler Ebene, um die Rechtslage zu ihren Gunsten zu wenden.

Eine Bewegung für den Verbot des Gella- und Hydrahandels

Den Handels- und Gewerbekammern als Interessenvertretern von Industrie und Handel kam dabei anfangs eine wichtige Rolle zu. Ab Mai 1900 sprachen sich zahlreiche Handelskammern für ein „Verbot des Handels mit Gutscheinen“ aus (Warenvertrieb mittels Gutscheinen, Handel und Gewerbe 7, 1899/1900, 455). Vorausgegangen waren umfangreiche Erörterungen vor Ort, mit sehr unterschiedlichen Empfehlungen: Aufklärung der Käufer, Strafanzeigen gegen Gella- und Hydrahändler, vorrangig aber Eingaben und Petitionen zur Änderung des bestehenden Rechts. Das sei erforderlich, da „in der deutschen Gewerbegesetzgebung […] leider keine Bestimmung [bestehe], die eine Handhabe zum Einschreiten bieten könnte“ – so die Handelskammer Rottweil (Warenvertrieb mittels Gutscheinen, Handel und Gewerbe 7, 1898/99, 370-372, hier 372). Wie diese Gewerbeordnungsnovelle aussehen sollte, wurde nicht gesagt; nicht zuletzt, weil auch eine größere Zahl von Handelskammern dem Staat als Regulierungsinstanz des Handels misstraute.

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Öffentliche Warnung vor rechtlich zulässigen Vertriebsformen (Rosenheimer Anzeiger 1900, Nr. 200 v. 9. April, 4)

Entsprechend wurde die eigentliche Bewegung für eine gesetzliche Regelung – und das hieß fast durchweg ein Verbot – von den zahlreichen Branchenverbänden zumal der Uhrmacher und -händler getragen. Sie versuchten zugleich genauere Informationen über den „Gutscheinhandel“ zu gewinnen. Es blieb bei Einzelfällen, doch diese gaben immerhin Eindrücke von beträchtlichen Erfolgen des neuen Vertriebssystems. Der Versandhändler Gustav Lehmann aus dem sächsischen Oberloschwitz versandte „innerhalb Jahresfrist 6000 Stück Uhren-Bezugsscheine à 6 Mk., meistens an minderbemittelte Leute, Dienstboten, Tagelöhner, Fabrikarbeiter“ (Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 26, 1901, 195). Ein Aufruf des Schweizerischen Gewerbevereins Mitte 1900 ergab die Zusendung von Coupons im Nominalwert von 6897,50 Franken von 16 verschiedenen Firmen, die von den Besitzern offenbar als wertlos erachtet wurden (Illustrierte schweizerische Handwerker-Zeitung 16, 1900, 537). Das Schneeballsystem war ein Massenphänomen.

Die Branchenvereine fordern Schutz, forderten Staatshilfe, manifestierten so eine tradierte Vorstellung vom Staat als gerechtem Makler. Dabei wurde immer wieder auf die Schweiz verwiesen, hatten dort doch zahlreiche Kantone Verbote ausgesprochen (Illustrierte schweizerische Handwerker-Zeitung 15, 1899, 758; Gegen den Gutscheinhandel, Allgemeine Zeitung [München] 1900, Nr. 358 v. 29. Dezember, 2). Im Deutschen Reich war dieses angesichts der Grundsatzentscheidungen der Reichsgewerbeordnung nicht einfach möglich, konnten regionale Verordnungen doch Reichsgesetze nicht aushebeln (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 49-50). Beschränkungen der Bundesstaaten, so etwa die badische Maßregel, den Vertrieb der Gutscheine abseits des Wohnortes der Händler als genehmigungspflichtiges Wandergewerbe zu definieren, führten zu nichts (Gegen den „Gutscheinhandel“, Mitteilungen des ZVDK 11, 1900/01, Nr. 9, 6; Bekanntmachung. Den Uhrenhandel betreffend v. 31. März 1900, Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 25, 1900, 74). Die Branchenverbände kontaktierten lokale, regionale, bundesstaatliche und auch nationale Instanzen. Dort luden sie ihre Forderungen ab, manifestierten so zugleich Handlungswillen und Ohnmacht. Beides mündete in eine Sprache, die von Biologismen dieser Zeit getränkt und vielfach xenophobisch und rassistisch war.

Naturmetaphern wurden bemüht, „überschwemmten“ die Bezugsscheine doch das Deutsche Reich, „überfluteten“ es (Eingabe an das Königlich Württembergische Ministerium des Innern, Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 25, 1900, 83-84, hier 84). Relevanter aber schien, dass der Gella- und Hydrahandel den imaginierten Volkskörper befallen hatte: „Wie eine Epidemie hat sich dieses Uebel verbreitet und nur wenige Gegenden giebt es, die noch verschont geblieben sind“ (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 61). Auch für die deutschen Uhrmacher schien es sich um eine Krankheit zu handeln, nicht abheilend „bis alle Theile Deutschlands nach einander von ihr befallen werden“ (Deutsche Uhrmacher-Zeitung 24, 1900, 76). Gegen derartige „Seuchen“ forderten die Branchenverbände „Absperrmassregeln“ (Handels-Zeitung für die gesamte Uhren-Industrie 7, 1900, 170). Als Erfolge der eigenen Agitation deutlich wurden, war der Verbandsanwalt beglückt über „die radikale Vernichtung des Gutscheinhandels“ und resümierte, „eine Sumpfpflanze, welche das Feld ehrlicher Arbeit zu überwuchern drohte, ist der Ausrottung verfallen, und ein weiteres Gebiet, welche die Industrieritter des unlauteren Wettbewerbes mit Beschlag belegt hatten, ist für die ehrliche Arbeit zurückerobert worden“ (Henschel, Das Ende des Hydra-Schwindels, Deutsche Uhrmacher-Zeitung 25, 1901, 82-83, hier 83). Derartige Biologismen waren um die Jahrhundertwende weit verbreitet, nicht nur aufgrund des modischen Sozialdarwinismus. Sie waren Metaphern der Bewegung, prägten farbenfrohe Darstellungen des absterbenden Kapitalismus und der Klassenkämpfe, der Lebensreform und des Heimatschutzes, der Feminisierung der Gesellschaft und der sozialen Hygiene. Man mag dies als Hinweise auf deutsche Sonderwege oder gar Vorboten des Nationalsozialismus lesen, doch finden sich entsprechende Metaphern auch bei der Beschreibung der Schneeballsysteme in der Schweiz und in Frankreich. Sie erscheinen eher als Ausdruck aggressiv gewendeter Ratlosigkeit und eines Gefühls des Ausgeliefertseins. Die von den Branchenverbänden praktizierte Selbsthilfe schien nicht auszureichen. Hilfe, vom Arzt oder anderen, schien notwendig.

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Vorsprechen von Mittelstandsvertretern beim preußischen Finanzminister Johannes von Miquel (Lustige Blätter 15, 1900, Nr. 40, 10)

Taschenspielertricks: Die Umdeutung der Schneeballsysteme als Glücksspiel durch das Reichsgericht

Ende 1900 waren die mittelständischen Maßregeln in einer Sackgasse angelangt. Der immer wieder adressierte Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1819-1901) musste eingestehen, daß „die Strafgesetze z. Z. keine ausreichende Handhabe zu bieten scheinen, um gegen Gewerbetreibende, welche sich das System zu Nutze machen, mit Erfolg vorzugehen“ (Handel und Gewerbe 8, 1900/01, 195). Ein Antrag der Zentrumsabgeordneten Adolf Gröber (1854-1919), Ernst Lieber (1838-1902) und Franz von Pichler (1852-1927) forderte zwar ein Verbot des Gutscheinsystems, wurde im Reichstag jedoch nicht beraten (Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 67, 1900, 9447). Möglich schien eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, doch die einschlägigen Debatten sollten sich bis 1909 hinziehen.

Eine Vielzahl staatlicher Behörden warnte vor dem Gella- und Hydrahandel, so etwa Baden, Württemberg, Preußen, Sachsen und Braunschweig. Sie machten den Händlern Mut zu Klagen, obwohl sie eigentlich hätten wissen sollen, dass diese nur in Ausnahmefällen Erfolg haben konnten. Dies war typisch für die „Mittelstandspolitik“ der nationalliberal-konservativen Regierungen. Sie kamen den Forderungen des tradierten Mittelstandes verbal durchaus entgegen, scheuten aber weitere Eingriffe in die Gewerbefreiheit. Das war verantwortungsvoll im Sinne der gewerblichen Fortentwicklung und Modernisierung des Deutschen Reiches. Doch es war immer auch unehrlich gegenüber den mittelständischen Interessenvertretern. Diese wussten darum, zumindest 1900/01 (Deutsche Uhrmacher-Zeitung 24, 1900, 230). Trotzdem forderten sie weiter Verbote, für die es keine Mehrheiten gab.

Und doch: Der Gella- und Hydrahandel endete 1901. Grund hierfür war eine Art juristischer Posse, nämlich der Umdefinition der Schneeballsysteme von einer neuen Vertriebsform zu einem Glücksspiel, einer vom Zufall abhängigen Ausspielung. So urteilte der erste Strafsenat des Reichsgerichts in einer Entscheidung vom 14. Februar 1901 (zur Begründung s. Warenvertrieb durch Gutscheinhandel, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 68, 1901, 1917-1919; Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 26, 1901, 86-88). Als Glücksspiel war der Gella- und Hydrahandel plötzlich genehmigungspflichtig, doch derartige Genehmigungen wurden nicht erteilt.

Diese Entscheidung überraschte viele Zeitgenossen, doch sie lag in der argumentativen Logik der Mittelstandsvertreter, die nicht von einem aktiven, auf seinen Vorteil bedachten Konsumenten ausgingen, sondern von einem Käufer, der beim Handelsstand Rat suchte und seiner Fachkompetenz vertraute. Für sie war es nicht denkbar, dass sich denkende Menschen aus guten Gründen gegen sie entschieden. Sie mussten vielmehr verführt worden sein, getrieben von unangemessener Gier. Entsprechend warnten die mittelständischen Aktivisten. In dem oben im Ausschnitt dokumentierten Flugblatt des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe für Norddeutschland hieß es schon im Juli 1899: „Verbrennt Euch nicht die Finger! – Nieten sind es, Nieten, welche Ihr bei diesem Geschäftsspiel, genannt Coupon-Verkaufs-System, zieht. Die Hamb. Stadtlotterie hat schwerlich soviele Nieten aufzuweisen“ (Staatsarchiv Hamburg 331-3 Politische Polizei S 6750, Bd. 2). Auch die Handelskammer Leipzig vermerkte in einer Eingabe an das sächsische Innenministerium vom 23. April 1899: „Die ganze Sache gewinnt den verführerischen Reiz eines Glücksspiels, und zwar wird sie naturgemäß, wie das Lotto, ihre hauptsächliche Verbreitung in den weniger bemittelten Schichten der Bevölkerung finden“ (Warenvertrieb mittels Gutscheinen, Handel und Gewerbe 7, 1899/1900, 425-426, hier 426). In mehreren letztlich gescheiterten Klagen gegen Gella- und Hydrahändler versuchten lokalen Staatsanwälte, den Tatbestand des Glücksspiels geltend zu machen, ohne damit aber Erfolg zu haben (Ist das Gella, Hydra-, Schneeballsystem eine Lotterie?, Leipziger Uhrmacher-Zeitung 7, 1900, 274).

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Das 1895 eingeweihte Gebäude des Reichsgerichtes in Leipzig (Library of Congress, LC-DIG-ppmsca-00967)

Auch deshalb wurde das Reichsgerichtsurteil von den Gegnern des neuen Vertriebssystems begeistert aufgenommen: „Endlich! riefen wir aus und ‚Gott sei Dank‘ fügten wir hinzu, denn nunmehr brauchen wir nicht mehr zu befürchten, dass das Hydra-Ungeheuer, welches augenblicklich nur noch schwache Lebenszeichen von sich gab, später sich wieder neugestärkt erheben werden. Das System ist tot, mausetot“ (Leipziger Uhrmacher-Zeitung 8, 1901, 161). Der Sieg schien vollständig, denn man glaubte, „daß infolge dieses Urteils sich die Leute wohl vorsehen und diesen Handel nicht mehr betreiben werden, und die Mühe, Strafantrag zu stellen, den Kollegen ersparen“ (Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 26, 1901, 85).

Das Urteil des Reichsgerichts vom 14. Februar 1901 rückte das Schneeballsystem von der Sphäre des freien Kaufs in die einer Ausspielung. Der Erwerb von Waren hing somit nicht von der Zahlung eines Preises ab, sondern „vom Zufall“ (Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 164). Zwar sei der einzelne Käufer grundsätzlich in der Lage, diesen auszuschließen, doch angesichts der durchschnittlichen Befähigung der Personen sei dies nur eine abstrakte Möglichkeit. Das Urteil entsprach einem anthroposkeptischen Denken, reduzierte den Käufer auf eine schwache und verführbare Person, getrieben von Erwerbsdrang, nicht fähig, die Logik des Schneeballsystems zu durchschauen. Doch dieses Urteil traf auf substanzielle Kritik bei führenden Juristen des Kaiserreichs.

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Franz von Liszt, führender Staatsrechtler und Kritiker des Reichsgerichtsurteils vom 14. Februar 1901 (Der Welt-Spiegel 1906, Ausg. v. 26. Juli, 3)

Hermann Staub (1856-1904), der führende Kommentator des 1897 erlassenen Handelsgesetzbuches, kritisierte vor allem den angewendeten Begriff des Zufalls. Die Gewinnung von Couponkäufern sei vielmehr abhängig von individueller Tätigkeit und rationalem Kalkül: „Nicht der Zufall, sondern seiner persönlichen Tüchtigkeit vertraut er, […]. Ob es ihm sicher gelingen wird, vier Personen zum Kauf zu bewegen, weiß er allerdings nicht. Aber nichts ist verfehlter, daß nur derjenige Erfolg ein nicht zufälliger ist, der sicher ist“ (Ist das sog. Hydrasystem eine strafbare Ausspielung?, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 193-195, hier 194). Der Straf- und Völkerrechtler Franz von Liszt (1851-1919) teilte diese Skepsis, verwies aber stärker noch auf die verfehlte Konstruktion des Schneeballsystems als einer Ausspielung, die zudem von der bisherigen Rechtsprechung abweiche (Ist das sog. Hydrasystem eine strafbare Ausspielung?, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 195-196). Preußische und bayerische Gerichte teilten diese Auffassung (Leipziger Uhrmacher-Zeitung 8, 1901, 147). Zeitweilig wurde daher versucht, die schwammigen Generalklauseln des 1896 erlassenen Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs heranzuziehen, sei doch der Schneeballhandel „in hohem Grade unmoralisch“ ([Albert] Groschuff, Ueber das sog. Gella- und Hydrasystem, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 277-278, hier 278), eine Spekulation auf den Nachteil der spät einsteigenden Käufer. Rechtspraktiker wandten sich daher gegen zu viel rechtswissenschaftliche Abstraktion (und damit vermeintlich „jüdische“ Interpretationskunst), forderten stattdessen den freien Blick auf die soziale Realität: „Berechnet ist die Ausspielung nach dem Hydrasystem aber offenbar für das ärmliche Publikum, das, wie es sich alle möglichen Sachen auf Abzahlung aufschwatzen läßt, […] die Coupons in der leichtfertigen und durch nichts zu rechtfertigenden Annahme kauft, es werde sie schon wieder an Personen los werden, die sich ihrerseits ebenfalls Bezugsscheine zu lösen gewillt sind“ (Lehmann, Ist das sog. Hydrasystem eine strafbare Ausspielung?, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 328).

Die Debatte endete damit nicht. Der liberale Liszt betonte die freisetzende wirtschaftliche Energie des neuen Systems: Das „Wesen des Hydrasystems besteht darin, daß durch das Versprechen hoher Provisionen freiwillige Geschäftsagenten aus den Kreisen des Publikums gewonnen werden sollen, um für gangbare Artikel einen Massenabsatz zu erzielen“ (Ist das sog. Hydrasystem eine strafbare Ausspielung?, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 404-405, hier 404). Das aber könne man nicht als Glücksspiel bewerten. Denn es handele sich um Gegenstände des Massenabsatzes, die entsprechend große Verbreitungskreise hätten. Zudem sei es nicht Aufgabe des Reichsgerichtes, die Moralität des Schneeballsystems zu bewerten. Dagegen hob der Leipziger Reichsgerichtsrat Karl von Braun (1832-1903) hervor, dass gerade die Einordnung als Glückspiel die wirtschaftliche Dimension des Schneeballsystems berücksichtige, handele es sich doch um „eine Spekulation auf die Spiellust und Gewinnsucht des großen Publikums“ (Ein letztes Wort zur Hydrafrage, Deutsche Juristen-Zeitung 6, 1901, 453-454, hier 453), nicht aber um eine beidseitig verstandene Agententätigkeit.

In der Gerichtspraxis setzte sich die Auffassung des Reichsgerichtes durch, nicht zuletzt, weil die meisten Richter den Staat als Schutzinstanz und die Käufer als eine schutzbedürftige Masse verstanden. Die Beurteilung des ersten Strafsenats des Reichsgerichtes wurde im Oktober auch von dessen zweitem und viertem Strafsenat bestätigt (Die Strafbarkeit des Hydrasystems, Leipziger Uhrmacher-Zeitung 8, 1901, 298; Vorwärts 1901, Nr. 243 v. 17. Oktober, 6). Bis dahin hatte der Gella- und Hydrahandel deutlich abgenommen, auch wenn bis zur Jahresmitte keineswegs ausgemacht schien, dass die neue Rechtsdeutung übernommen wurde. Doch im Mai verurteilte das Landgericht Berlin den erfolgreichen Fahrradhändler Willy Schlawe als Veranstalter eines nicht genehmigten Glücksspiels, obwohl die Verteidigung die Gutachten Staubs und Liszts offensiv ins Feld führte (Vorwärts 1901, Nr. 105 v. 7. Mai, 10). Man wischte ihre Bedenken als blinden Formalismus weg, der die individuellen Gefährdungen und volkswirtschaftlichen Folgen der Schneeballsysteme nicht sehen wollte (Das Hydra-System, Allgemeine Zeitung [München] 1901, Nr. 165 v. 16. Juni, Beil., 1).

Die Agonie des Gutscheinhandels dauerte noch Monate. Immer wieder neue Variationen der Grundstruktur mussten juristisch bekämpft werden, etwa der kurzfristig erfolgreiche Berliner Modebazar Hecht, dessen billigste Stoffe die holde Weiblichkeit Berlins temporär anzogen (Vorwärts 1901, Nr. 102 v. 3. Mai, 10). Der Jahresumsatz betrug etwa eine Million Mark, doch im März 1903 wurde der Inhaber, Paul Hecht, schließlich zur Höchststrafe von 3000 Mark verurteilt. Die Gerichte nutzten aber auch 1901 immer noch andere Rechtskonstruktionen, um erfolgreich Exempel zu statuieren. Der Berliner Uhrenhändler Blaustein, der goldene Damenuhren für 2,50 Mark anpries, wurde im Mai 1901 noch auf der fragilen Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verurteilt (Vorwärts 1901, Nr. 116 v. 21. Mai, 4; Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst 26, 1901, 178). Aber das waren allesamt Nachhutgefechte. Aufgrund des Reichsgerichtsurteils von 1901 gelang es letztlich, „diese moderne Hydra zu töten“ (Herm[ann] Pilz, Der Hydraschwindel und sein Ende, Leipziger Uhrmacher-Zeitung 8, 1901, 75-76, hier 75).

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Das Schneeballsystem als Thema der Populärkultur: Persiflage 1899 (Jugend 4, 1899, 520)

Das gelang auch, weil einzelne Staatsanwaltschaften nun gegen die Käufer vorgingen, die sich nun mit Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Glücksspiel konfrontiert sahen. Auch das hatte Vorläufer: Im bayerischen Fürth hatte die Kriminalpolizei schon Ende 1900 1400 Käufer vernommen, die in den Adresskarteien eines Solinger Versandgeschäftes standen (Rosenheimer Anzeiger 1900, Nr. 266 v. 22. November, 2). Nun aber erfolgten entsprechende Verhöre unter der Drohung eine Strafe von einer Mark Nachsteuer und sechs Mark Reichstempelsteuergebühr (ja, die deutsche Amtssprache ist schön) pro Coupon. In einem 1902 in Dortmund durchgeführten Prozess gegen das Versandhaus Excelsior aus dem schweizerischen Chaux-de-Fonds betraf dies nicht weniger als 320 Personen (Leipziger Uhrmacher-Zeitung 9, 1902, 346).

Die staatlichen Stellen setzten ihre Warnungen vor Schneeballsystemen auch 1902 und 1903 fort (Warenvertrieb durch Ausspielung, Badische Presse 1903, Nr. 298 v. 20. Dezember). In den stark betroffenen Konsumgüterbranchen verblieb Unbehagen: „Der mit Coupons nach dem Gella- und Hydra-System betriebene Schwindel ist zwar von der Oberfläche verschwunden, scheint aber im Geheimen hier und da noch weiter gepflegt werden“ (Hydra-Schwindel, Deutsche Uhrmacher-Zeitung 27, 1903, 138). Wiederholt wurde auf „ausländische Gewerbetreibende“ verwiesen – meist aus der Schweiz –, die „weniger urteilsfähige Kreise“ mit immer neuen Variationen in ihren Bann ziehen würden (Warenvertrieb durch Ausspielung, Vorwärts 1903, Nr. 296 v. 19. Dezember, 4). In derart untergründiger Form blieben Schneeballsysteme präsent. Im Handel sollte sie allerdings erst nach der Hyperinflation wieder aufkommen, wenngleich auf einem deutlich niedrigeren Niveau als um die Jahrhundertwende (Die Uhrmacherkunst 49, 1924, 503; Deutsche Uhrmacher-Zeitung 48, 1924, 541; Die Uhrmacher-Woche 33, 1926, 4; Friedrich Huth, Das Schneeballsystem im Warenhandel, Der Materialist 47, 1926, Nr. 37, 3).

Der Gella- und Hyrahandel als Marker einer Konsumgesellschaft

Der Gella- und Hydrahandel war populär. Viele Millionen Konsumenten setzten sich mit diesem Vertriebssystem auseinander, teils nutzten sie es. Es war ein gern aufgegriffenes Thema im publizistischen Massenmarkt: Viele Tageszeitungen präsentierten sich als Hüter der öffentlichen Moral und kaufmännischer Ehrsamkeit, obwohl sie parallel auch  Anzeigen der Gella- und Hydrahändler veröffentlichten. Es gab Widerhall in der Populärkultur, sei es durch Persiflagen in der zeitgenössischen Publizistik, sei durch es als Chiffre für komplexe Verpflichtungssysteme, in denen man sich schließlich verheddern müsse (Politische „Gella“ und „Hydra“, Lustige Blätter 15, 1900, Nr. 47, 7). Schneeballsysteme blieben in Form von Bettelbriefen weiter alltäglich. Immer wieder neu, immer wieder anders, wie etwa die „ewigen“ Gebetsbriefe dieser Zeit unterstreichen (Das Schneeballsystem, Vorwärts 1905, Nr. 42 v. 18. Februar, 9). Zeitgenössische Diagnostiker, wie der Publizist Karl Kraus (1874-1935), interpretierten Schneeballsysteme daher als typisches Element der Moderne. Nachrichtendienste schienen nach ähnlichen Prinzipien zu funktionieren, denn sie brachten an sich gleiche Güter – hier Nachrichten – über Verbreitungsmedien – hier Zeitungen – in immer weitere Teile der Welt: „Die fünfzigfache zweite Hand reicht sie einer tausendfachen dritten Hand weiter“ (Die Fackel 4, 1902/03, Nr. 101, 4-6, hier 5). Beschleunigung durch Abstraktion, das erst bot Raum für Imaginationen wie Marken oder Warenvorstellungen, für kommerziell zu nutzende und zu schaffende Bedürfnisse und Wünsche.

Damit sind wir wieder am Ausgangspunkt angelangt sind, der sich im späten 19. Jahrhundert in Deutschland etablierten Konsumgesellschaft. Der Gella- und Hydrahandel stand für den Übergang vom tradierten Käufer zum preisbewussten Konsumenten. Er verdeutlichte die Dynamik eines freien Handels, aber auch die Fährnisse des Marktes. Er generierte dadurch Fragen nach dem Konsumentenschutz und der Rolle des Staates und des Justizwesens in einer Konsumgesellschaft. Er verwies auf die rasche Abstraktion der Konsumkultur seit der Jahrhundertwende, erlaubte aber auch einen Blick auf die Kritiker dieser Kommerzialisierung des Sozialen, des Alltagslebens.

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Der imaginierte Konsument: Anzeige des KaDeWe 1912 (Berliner Volks-Zeitung 1912, Nr. 11 v. 7. Januar, 13)

Fassen wir derart zusammen. Der Gella- und Hydrahandel war ein klarer Bruch mit der tradierten, seinerseits ja erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandenen Versorgungsstruktur des ladengebundenen Kleinhandels kleiner und mittlerer Händler. Letztere orientierten sich an Käufern, ihnen grundsätzlich bekannten Kunden, die sie bedienten und denen sie gegen auskömmliche Handelsspannen passgenaue Offerten machten. Der Gutscheinhandel bedurfte ihrer nicht. Er setzte auf Konsumenten, die nicht gemäß Herkommen und Gewohnheit kauften, sondern sich von sozialen Beziehungen emanzipiert hatten, die sich an Preisen orientierten und Preisdifferenzen zu nutzen wussten. Der Gella- und Hydrahandel wäre ohne diese vorherige Ökonomisierung nicht möglich gewesen, er nutzte sie aus, war ihr Ausdruck und Beschleuniger. Gleichwohl war er ein Übergangsphänomen, denn er gründete auf der Bereitschaft und Fähigkeit der Konsumenten, für günstige Preise aktiv zu werden, als Agent der Handelsfirma zu fungieren. Die damit verbundenen möglichen Kosten schienen vielen beherrschbar, doch die Grenze des Einsatzes und die damit verbundenen Risiken mussten viele erst lernen. Selbstreflexive Konsumenten hätten die offenkundigen Kosten der Schneeballsysteme von Anfang an gesehen, hätten daher zurückhaltender agiert als die der Jahrhundertwende.

Diese janushafte Erscheinung des Käufers/Konsumenten verweist auf die beträchtlichen Probleme des Konsumentenschutzes zu Beginn der Konsumgesellschaft. Wen sollte man schützen? Und wenn ja, wie? Der Staat und auch Gerichte befanden sich in einem grundsätzlichen Dilemma, denn die Gella- und Hydrahändler konnten mit vollem Recht behaupten, dass sie systemkonforme Mittel für ein beidseitig faires Geschäft anwandten. In konsequenter Fortführung der liberalen Umgestaltung des deutschen Wirtschaftsrechtes agierten sie auf Grundlage privater Verträge, deren Inhalte sie in ihren Prospekten und Geschäftsbedingungen nachvollziehbar niederlegten. Sollte sich der Staat dort einmischen, in die freie Absprache freier Bürger? Ein Konsument vermochte doch die Folgen seines Tuns zu überblicken. Das wurde bestritten, nicht nur von Wettbewerbern, sondern auch von den meisten staatlichen Repräsentanten. Sie blickten über den Vertragstext hinaus, auf die vermeintliche Verführungskraft der Waren, auf die Gier nach Besitz. All dies stand in der langen Tradition der Luxusdebatten über Schicklichkeit und Angemessenheit des Konsums, die im langen 19. Jahrhundert wieder und wieder geführt wurden. Musste man nun nicht endlich loslassen von derartig bürgerlichen Ordnungsvorstellungen, von bevormundender Moral? War das nicht Teil wahrer Emanzipation gerade weniger solventer Mitbürger? Sollte man sie nicht das Abenteuer Freiheit auskosten lassen? Es war bezeichnend, dass nicht Regierungen und Parlamente den Gella- und Hydrahandel stoppten, sondern Gerichte. Das entsprach der zunehmenden Verrechtlichung des Alltags, in dem der Händedruck vom Vertrag abgelöst worden war, in dem vieles nur noch in Rahmengesetzen festgelegt wurde, um es der Regelungskraft der Bürger und der Gerichte abzutreten.

Der Gella- und Hydrahandel unterstrich den Wandel der Konsumkultur des Kaiserreichs, ihre Abstraktion und Entmaterialisierung. Paradox gesprochen: Je wichtiger auch an sich nicht notwendige Dinge wurden, um so allgemeiner wurden sie präsentiert und imaginiert, als Platzhalter für Wünsche und Bedürfnisse, als vermeintliche Notwendigkeiten eines guten, sicheren, gesunden und erfolgreichen Lebens. Der Gella- und Hydrahandel setzte an die Stelle der Ware den Coupon, den Gutschein. Versprechungen überbrückten die Zeitspanne vom Kauf des ersten Coupons bis hin zum Erhalt der begehrten und doch so billigen Ware. Das öffnete Vorstellungsräume, die beim tradierten Direktkauf so nicht bestanden. Die Debatte über Schneeballsysteme war damit auch Nachklang zu dem erbitterten Ringen um das Börsengesetz 1896, bei dem der zeitüberbrückende Terminhandel zwar grundsätzlich erlaubt, der „spekulative“ Getreideterminhandel 1897 aber verboten wurde.

Wie die Agrarier sahen sich auch die Vertreter des ladengebundenen Handels an konkrete Waren und Abläufe rückgebunden, wollten die Spekulation minimieren, ihre Stellung in der Absatzkette beibehalten. Die Debatte über den Gella- und Hydrahandel war für die Vertreter der mittelständigen Wettbewerber eine von vielen, in denen sie sich gegen ihre scheinbar wegbrechende Stellung in der Konsumgesellschaft wandten. Sie führten diese Debatten mit heißem Herz, voller Hetze und mit Schaum vor dem Mund. Sie schufen sich Feinde, stritten dagegen wie Siegfried gegen den Drachen, voller Bekennermut, an mannhaftem Kampf und Ausrottung interessiert. Sie waren Hefe im Gärbottich der Moderne, den man nicht schönfärben sollte. Antikapitalismus, Antisemitismus, Antirationalismus prägten die Debatten, machen sie schwer erträglich – vielleicht, weil sie mit deutlicherer Sprache all das sichtbar machen, was auch vielen heutigen Debatten zugrunde liegt. Die mittelständischen Wettbewerber verteidigten aggressiv ihre Vorstellung vom Zusammenleben, vom gedeihlichen Miteinander in Wirtschaft und Gesellschaft. Entsprechende Fragen werden auch heute gestellt, wenngleich kaum mehr von diesen sozialen Gruppen. Schließlich waren die mittelständischen Vertreter keineswegs die Modernisierungsverlierer, zu denen sie gleichermaßen von Liberalen und Sozialdemokraten abgestempelt wurden. Sie wussten, dass sie sich nur selbst helfen konnten, dass sie den Schaum von ihrem Munde wegwischen und ihre Betriebsstrukturen ändern mussten, um weiter erfolgreich arbeiten und leben zu können. Das taten sie, unwillig Wege beschreitend, die ihnen ihre erfolgreichen Gegner wiesen. Vermehrte Rabatt(mark)en, Zugaben und Preisausschreiben folgten.

Aus heutiger Sicht war der Gella- und Hydrahandel nicht mehr als eine kurze Episode. Doch die Kernfragen, die darin verhandelt wurden, sind auch heute noch aktuell: Die Stellung des Käufers/Konsumenten im Konsumgütermarkt, die Rolle von Regierungen, Parlamenten und Gerichten als Schutzmächte und Akteure, die Ausgestaltung moderner Konsumgesellschaften – und auch der Umgang mit Gier und Unlauterkeit. Das rasche Ende des Gella- und Hydrahandesl hat diese Fragen jedenfalls nicht stillstellen können.

Uwe Spiekermann, 10. Januar 2020

Der Verbraucher als Platzhalter: Agrarwende(n) im 20. Jahrhundert

Wer heute von „Agrarwende“ spricht, steht auf scheinbar sicherem historischem Grunde. Es geht dann, natürlich, um die Agrarwende 2000/2001. Ihr Ziel war die ökologische Neuorientierung einer qualitätsvergessenen, bürokratisierten, kommerzialisierten und naturfernen Landwirtschaft. Angesichts zahlreicher Probleme und Skandale in der „konventionellen“ Agrarwirtschaft bot schließlich die BSE-Krise die Chance für einen nachhaltigen Bruch mit dem Alten. [1] Endlich sollte der Verbraucher zum Fluchtpunkt agrarpolitischen und agrarwirtschaftlichen Handelns werden, endlich Klasse an die Stelle von Masse treten. [2]

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Die Verbraucherin – vermeintlicher Fluchtpunkt der Agrarpolitik auch vor 2000 (Der Verbraucher 1967, Nr. 38, I)

Diese Neuorientierung beinhaltete jedoch eine historische Engführung – und dies fast unabhängig von der Bewertung der damals angestrebten und durchgeführten Maßnahmen. Die Vorgeschichte der Agrarwende 2000/2001 wurde als Teil einer linearen Entwicklung von einer wenig effizienten, jedoch vermeintlich naturnahen Bauernwirtschaft in ferner Vergangenheit hin zu einer domestizierten, am Tropfe von Subventionen hängenden und von Bürokratien ferngeleiteten Agrarwirtschaft gedeutet. Die Agrarpolitik, zuvor stets im Einklang mit den Interessen der grünen Lobby, habe 2001 endlich einen Bruch herbeigeführt. Gewiss, dieser sei vielfach steckengeblieben, sei ab 2005 gar Stückwerk geblieben. Doch es scheint außer Frage zu stehen, dass die Agrarwende etwas Neues war, historisch einzigartig. Das unterstrich der Begriff, ein neu geschaffenes Flaggenwort mit dynamisch zukunftsgewandtem Klang.

Diese historische Engführung ist problematisch, ja irreführend. Festzuhalten ist vielmehr: Die Geschichte der deutschen Agrarpolitik im 20. Jahrhundert war auch eine Geschichte von Agrarwenden. Die 2000/2001 zuerst eingeforderten, dann von der neuen Verbraucherschutzministerin Renate Künast beredt kommunizierten und auch teils durchgesetzten Maßnahmen stehen in einer langen Reihe von Veränderungen im Agrar-, Wirtschafts- und Konsumsektor, die seit über 140 Jahren gefordert und auch angegangen wurden. Dies scheint offenkundig bei den umfassenden Bemühungen auf europäischer Ebene, die spätestens seit den 1970er Jahren einsetzten, als sich die Auswirkungen der „subventionierten Unvernunft“ in immensen Produktionsüberschüssen, einer ausufernden Subventionswirtschaft und zunehmenden ökologischen Kosten niederschlugen. [3] Doch ähnliches gab es, wiederholt und mit anderen Vorzeichen, auch auf nationaler Ebene.

Agrarpolitik als Gesellschaftspolitik

Damit nicht genug: Auch wenn Agrarwenden vielfach bei der Landwirtschaft ansetzten, so zielten sie doch immer über die Landwirtschaft hinaus. Agrarpolitik war und ist stets Gesellschaftspolitik. Eine Engführung von Agrarpolitik, etwa in Form der immer wieder – und wahrlich nicht zu Unrecht – zu hörenden Klagen über landwirtschaftliche Klientelpolitik, über „grüne Lobby“ und Interessenpolitik zu Lasten der Verbraucher, wird dieser Dimension nicht gerecht. Auch hier täuscht der enggefasste Begriff: Agrarpolitik diente im 20. Jahrhundert nämlich eben nicht primär der Landwirtschaft, sondern „der Unterordnung der Landwirtschaft unter die Interessen der Industriegesellschaft.“ [4] Agrarpolitik zielte auf die sozial verträgliche „Entagrarisierung“ des Ländlichen, auf das Verschwinden des Bauers und die Förderung des ländlichen Agrarunternehmers. Während 1900 ein Beschäftigter in der Landwirtschaft für vier Konsumenten produzierte, lag diese Relation 1950 bei eins zu zehn und heute bei weit über eins zu einhundert. Hinter derart dürren Zahlen verbirgt sich die tiefgreifendste soziale Transformation des letzten Jahrhunderts. Die Landwirtschaft, der sog. primäre Sektor, wies 1933 noch mehr Beschäftigte auf als der sog. gewerbliche Sektor. Das Dorf, noch um 1900 eine von der bäuerlichen Produktionsgemeinschaft dominierte kulturelle und soziale Einheit, verschwand in den 1970er Jahren, mögen Überbleibsel des Wertekanons dieses Mikrokosmos auch noch beredete Nachklänge in Werbung und Populärkultur feiern. [5]

Die Agrarwende 2000/2001 war entsprechend ein Anachronismus, denn das Agrarische war längst vergangen, auch wenn der unkundige Städter weiter seiner romantischen Vorstellung eines nach anderen Gesetzen funktionierenden ländlichen Raumes anhing. Die immer wieder beklagte und häufig skandalisierte Industrialisierung der Landwirtschaft stellte jedoch nicht nur ein Paradebeispiel für einen „interventions- und sozialstaatlich regulierten Kapitalismus“ [6] dar, sondern gründete immer auch auf speziellen Vorstellungen vom Fluchtpunkt aller agrarpolitischen Maßnahmen, dem urbanen Verbraucher, der urbanen Verbraucherin. Entsprechend ist es falsch, von einer Neuentdeckung des Verbrauchers im Rahmen der Agrarwende 2000/2001 zu sprechen. Diese steht vielmehr in einer langen Kontinuität einer Interessenpolitik, in der Verbraucher zum Platzhalter politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Hegemonialansprüche wurden.

Phasen und Veränderungen

Blicken wir also auf den komplexen und keineswegs linearen Wandel, der von der politischen Rhetorik der Agrarwende 2000/2001 überdeckt wurde. Agrarpolitik als Gesellschafts- und Verbraucherpolitik lässt sich grob in fünf Phasen einteilen:

I. Die erste Zäsur bildeten die Jahre 1879/80. Während das 1871 gegründete Deutsche Reich und namentlich dessen größter Teilstaat Preußen anfangs an relativ offenen Märkten festhielten, zerbrach dieses Freihandelssystem unter dem Druck der billigen Getreideimporte aus den USA und Russland. [7] Die durch die Globalisierung bewirkten Kostenreduktionen kamen zwar der breiten Mehrzahl der urbanen Konsumenten zu Gute, doch sie bedrohten die ökonomische Stellung der schon früh auf Getreidewirtschaft und -export ausgerichteten mittel- und ostdeutschen Großlandwirtschaft. Im Bündnis mit Schwerindustrie, Kaiserhof und konservativen Parteien wurde der Brotkorb der Mehrzahl durch Schutzzölle deutlich höher gehängt. Das späte Kaiserreich war die eigentliche Zeit einer Klientelpolitik für die Großlandwirtschaft. Sie war integraler Bestandteil einer Politik gegen die „Reichsfeinde“ von Sozialdemokratie und Zentrum. Sie führte, bei allem Wohlstandswachstum dieser Zeit, zu einem bewusst niedriger gehaltenen städtischen Lebensstandard. Das bewirkte eine geringere Attraktivität des gewerblichen Arbeitsmarktes, minderte indirekt die Landflucht, stabilisierte so das Land. Zugleich aber war sie eine der zentralen Angriffspunkte der zur weitaus stärksten politischen Kraft aufsteigenden Sozialdemokratie und ein wichtiger Punkt für den späteren Zusammenbruch der konstitutionellen Monarchie. [8] Sie diente offenkundig nicht den Interessen der Konsumenten, ihre Agrarpolitik war Interessenpolitik gegen die urbanen Verbraucher. [9]

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Agrarpolitik und Lebenshaltung um 1900: Interessenpolitik gegen städtische Verbraucher (Der Wahre Jacob 17, 1900, 3162)

II. Der Erste Weltkrieg markierte eine zweite Zäsur: Die Versorgungssituation war mit den bisherigen Strukturen einer Konfrontation von Land und Stadt, von Großlandwirtschaft und urbaner Verbraucherschaft nicht mehr länger zu beherrschen. Der Aufbau eines sowohl effizienten als auch gerechten Rationierungssystems, die optimale Versorgung der Truppen, Sorge für die Gesundheit der Bevölkerung und neue Lebensmittel zur Milderung bestehender Engpässe: All dies waren Aufgaben, die nicht nur die Mitarbeit der Lebensmittelindustrie und der aufstrebenden Ernährungswissenschaften erforderten, sondern auch ein Eingehen auf die Bedürfnisse der Verbraucher. [10] Die Bildung des Kriegsernährungsamtes im Mai 1916 konnte zwar einige Koordinierungsprobleme mildern, doch das strukturelle Problem einer vergleichsweise rückständigen, arbeitsintensiven und untermechanisierten Landwirtschaft, der Unterbindung der bisherigen Importe durch die nun „effizient“ wirkende Blockade [11] und die dreigeteilte Versorgung von Militär, Selbstversorgern und Rationenempfängern war im Rahmen der bestehenden Agrarpolitik nicht zu regeln. [12] Immense Preissteigerungen für Lebensmittel, eine unzureichende kalorische Versorgung der arbeitenden städtischen Bevölkerung und eine zunehmende Verengung des Lebensmittelangebotes auf wenige Produkte waren die Folge. [13] Zur fragilen Stabilisierung der Heimatfront war eine Kooperation mit den zuvor schwachen Konsumentenorganisationen – zusammengefasst im Kriegsausschuss für Konsumenteninteressen – sowie insbesondere den Konsumgenossenschaften erforderlich. [14]

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Humoristische Spiegelung einer ineffizienten Agrarpolitik: Karikaturen 1918 (Lustige Blätter 33, 1918, Nr. 14, 10)

Aus Sicht der Konsumenten, aber auch der dann sozialdemokratisch geführten Regierungen im Reich und in Preußen hatte die Versorgungskatastrophe des Ersten Weltkrieges die Schwächen der deutschen Landwirtschaft klar aufgezeigt: Zersplitterte und vielfach nicht marktbezogene Produktion, hohe Arbeits- und geringe Kapitalintensität, mangelnde Markt- und Produktkenntnisse und nicht zuletzt ein disperses Warenangebot. [15] Gehalt, Form und Darbietung der einheimischen Nahrungsmittel waren gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht wettbewerbsfähig und hatten sich gegenüber dem Vorkriegsniveau deutlich verschlechtert. [16] Ab 1919, vor allem aber nach der Hyperinflation 1923 endete zudem der für die Landwirtschaft insgesamt ertragreiche Verkäufermarkt, während der Wettbewerbsdruck ausländischer Anbieter zunahm, da der Versailler Friedensvertrag offene Zollgrenzen erzwang. Gerade bei Veredelungsprodukten, wie Butter, Eier, Obst und Gemüse, deren Konsum in der Nachkriegszeit überdurchschnittlich anstieg, gerieten deutsche Anbieter zunehmend ins Hintertreffen.

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Gemeinschaftswerbung für deutsche Eiernudeln 1922 (C.V.-Zeitung 1, 1922, 231)

Um dieser Misere zu begegnen, begann in den frühen 1920er Jahren – anfangs unter aktiver Mitwirkung der Konsumentenverbände und deren politischen Vertretern – eine umfassende Modernisierung der deutschen Landwirtschaft. Mechanisierung, Kapitalisierung und Chemisierung waren entscheidende Stellschrauben, um auf Basis einer immer breiteren agrar- und ernährungswissenschaftlichen Expertise und mit zunehmend präziseren Kenntnissen der Agrarmärkte ein erst ausreichendes, dann breiter gefächertes und zugleich erschwingliches Angebot zu ermöglichen. Die Modernisierung der deutschen Landwirtschaft war ein nationales Projekt, auch wenn eine mitteleuropäische Großraumwirtschaft unter deutschen Vorzeichen Teil deutscher Kriegszielplanungen gewesen war. Festzuhalten ist nochmals, dass dieses Projekt anfangs nicht gegen, sondern mit den Konsumenten in Gang gesetzt wurde – auch wenn das sich Anfang der 1920er Jahre etablierende „Eiserne Dreieck“ aus Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Politik von Beginn an die Zügel in der Hand hielt.

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Standardisierung als Orientierungshilfe für den Verbraucher: Werbeplakat für Markenkartoffeln 1928 (Hannoversche Land- und Forstwirtschaftliche Zeitung 81, 1928, 362)

Die frühen 1920er Jahre standen noch unter dem Eindruck wirtschaftlicher Deregulierung. Davon profitierten vor allem die zahlreichen Produktionsgenossenschaften. Regional organisiert, intensivierten sie die Standardisierung und Klassifizierung der Agrargüter, schieden so modernisierungswillige von modernisierungsunwilligen Mitgliedern. Dies erlaubte standardisierte Angebote, Agrargüter wurden nun vermehrt zu Markenprodukten. Vor allem im Umfeld der Konsumzentren sowie dem von niederländischen und dänischen Importen besonders betroffenen West- und Nordwestdeutschland griffen diese Selbsthilfebestrebungen, während Süddeutschland nur geringe Veränderungen zeigte. [17] Erfolgreicher Absatz setzte zahllose Veränderungen der betrieblichen Praxis in Gang: Rechenhaftigkeit wurde zu einem zentralen Thema dieser Zeit – zumal durch dem Preisverfall während der 1925 einsetzenden internationalen Agrarkrise. Wissenschaftliche Expertise, vornehmlich der angewandten Agrarwissenschaften, aber auch der sich rasch entwickelnden Agrarökonomie, gewann dadurch an Bedeutung, mochte sich die Mehrzahl der Landwirte auch reserviert und ablehnend verhalten. [18] Der Staat förderte diesen Prozess mit beträchtlichen Finanzmitteln, nahm zudem durch die 1925 einsetzende, nicht mehr an die Meistbegünstigungsklauseln des Versailler Vertrages gebundene Zollpolitik Wettbewerbsdruck von den Produzenten, forcierte aber auch die Rationalisierung von Produktion und Absatz.

Parallel erfolgte der Aufbau von Ressortforschungseinrichtungen auf Länderebene. Ziel war die „Erhöhung der Erzeugung durch Geistesarbeit“ [19]. Schon vor dem Ersten Weltkrieg hatte es ein breites Netzwerk mit ca. 70 landwirtschaftlichen Versuchsanstalten gegeben. [20] Deren alltagspraktische Forschung wurde Anfang der 1920er Jahre durch zahlreiche Institute zur Grundlagenforschung ergänzt, die die Breite der anvisierten Agrarwende verdeutlichen: 1920 wurde das Institut für Seefischerei in Geestemünde errichtet, ebenso eine Anstalt für Fischereiuntersuchungen in Langenhagen. 1922 folgten die Kieler Versuchs- und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft, die Süddeutsche Versuchs- und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in Weihenstephan sowie die Versuchs- und Forschungsanstalt für Tierzucht in Tschechnitz, Schlesien. Trotz Hyperinflation folgten 1923 die Berliner Versuchs- und Forschungsanstalt für Getreideverarbeitung sowie die Bayerische Landesanstalt für Tierzucht in Grub bei München und schließlich 1924 die Preußische Versuchs- und Forschungsanstalt in Potsdam bzw. Geisenheim. Dies waren beträchtliche Investitionen sowohl in die Landwirtschaft als auch in die Sicherung der deutschen Ernährungsgrundlagen. In Preußen verdoppelten sich die gesamten Aufwendungen für landwirtschaftliche Bildung von 1913 bis 1927 von 6 Mio. auf 12,2 Mio. RM und wuchsen damit stärker als die für den gewerblichen Unterricht resp. die technischen Hochschulen. [21] Parallel wurde das Agrarmarketing institutionalisiert.

III. Die dritte Agrarwende erfolgt anfangs schleichend, setzte aber dann seit 1930/33 mit Wucht ein. Anlass war einerseits die spätestens 1925 einsetzende internationale Agrarkrise. Der beträchtliche Preisverfall führte dazu, dass sich die hohen Investitionen vieler Landwirte nicht mehr amortisierten. Obwohl die Landwirte nach der Inflation 1923 vielfach schuldenfrei waren, trudelten sie nun sehenden Auges in eine tiefgreifende Schuldenkrise. Zugleich zeigte sich der Konsument widerspenstig, bevorzugte er doch höherwertige ausländische Agrargüter. Es waren die Experten des Eisernen Dreiecks, die das gewünschte Konsumentenverhalten definierten und im Rahmen der Agrar- und Ernährungspolitik dieses auch durchzusetzen versuchten. Agrarpolitik als Verbraucherpolitik bedeutete seit Mitte der 1920er Jahre nicht, sich anonymen Marktmechanismen zu stellen. Stattdessen ging es darum, den Verbraucher aufzuklären, ihn zu erziehen und schließlich zu führen. [22] Aufklärung bedeutete die Vermittlung von objektiviertem wissenschaftlichem Wissen an Individuen zwecks Wissenstransfers – seine Alltagsrelevanz wurde gesetzt. Typisches Beispiel hierfür waren Informationen über den Vitamin- oder den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln.

Der Begriff Erziehung zielte weiter und reicht tiefer, denn er umfasste Wissensvermittlung an Individuen und segmentierte Zielgruppen mit dem Ziel, praktisches Wissen und Handeln qua Einsicht zu optimieren. Wissen des Guten hieß, so die Annahme, Vollzug des Guten: Würden dem Konsumenten nur häufig genug die Vorteile von deutschem Roggenbrot, Markenkartoffeln und Frischgemüse nahegebracht, so würde man gewiss Markterfolge erzielen. Es ging um die Vermittlung von Expertenwissen – nicht um die Bedürfnisse oder gar die Eigenlogik der Verbraucher.

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Argumente für deutschen Weißwein: Erzieherische Gemeinschaftswerbung 1927 (Zeitbilder 1927, Ausgabe v. 27. März, 8)

Führung schließlich setzte ein, als klar wurde, dass Aufklärung und Erziehung nicht ausreichten, um den Konsum in die gewünschte Richtung zu lenken. Sie beinhaltete die autoritative Vermittlung wissenschaftlichen Wissens an Gruppen durch politische oder politisch unmittelbar rückgebundene Institutionen, um so deren praktisches Wissen und Handeln gezielt zu verändern. Weißwein, Milch und Süßmost wurden propagiert, deren Produktions- und Absatzstrukturen parallel gefördert. Führungsziel war eine stärker regionale Kost, mit weniger Fett, anderen Eiweißquellen, rustikal und darmfordernd.

In Deutschland finden wir die Trias Aufklärung, Erziehung und Führung besonders ausgeprägt während des NS-Systems, doch sie prägte auch die Agrarwerbung und Ernährungsklärung der Bundesrepublik und der DDR. [23] Sie spiegelte zugleich eine wachsende Verbindlichkeit des Wissens des eisernen Dreiecks für die Konsumenten und war Ausdruck einer wachsenden Vernetzung der Akteure. Aufklärung beinhaltete vorrangig die Vermittlung objektivierten wissenschaftlichen Wissens, Erziehung integrierte im Regelfall wirtschaftliche Akteure, Führung zudem staatliche Institutionen. Diese Klaviatur wird bis heute gespielt, gilt den sich selbst genügenden Expert*innen als alternativlos.

Der vom individuellen Nutzen ausgehende Duktus Anfang der 1920er Jahre wurde spätestens mit Beginn der Weltwirtschaftskrise um nationalwirtschaftliche, dann aber auch zunehmend gesundheitspolitische Argumente ergänzt: „Fast alle Krankheiten gehen auf Ernährungsfehler zurück. Und zwar essen wir meistens viel zu viel, und außerdem falsche Stoffe.“ [24] Nun hieß es nicht mehr „Trinkt mehr Milch“ oder aber „Eßt deutsches Gemüse“, vielmehr trat spätestens seit 1932/33 der individuelle (Gesundheits-)Nutzen in den Vordergrund der Werbung für Agrargüter. [25] „Gesunde“ Kost zu essen, setzte jedoch eine Vorstellung über das voraus, was Gesundheit ausmachte. Mit der Machtübernahme der Präsidialkabinette und der Machtzulassung der NSDAP veränderte sich dies folgenreich.

Während in der Weimarer Republik die Gesundheitsfürsorge im Mittelpunkt stand, war es nun immer stärker die Gesundheitsführung des deutschen Menschen. Nicht mehr Fürsorge, sondern Vorsorge war das Ideal. Die Gesundheit des Einzelnen wurde in einen völkischen Zusammenhang gebracht, Gesunderhaltung war „Mittel zur Steigerung der menschlichen Arbeitsleistung zum Wohle des Volksganzen.“ [26] Die Produkte der Landwirtschaft wurden zum Garanten für eine gesunde deutsche Rasse, ihr Konsum war zugleich Dienst am Volke. Konsum wurde moralisiert, in den Dienst der Rassenideologie des Nationalsozialismus und des national-konservativen Bürgertums gestellt.

Dies zeigt sich insbesondere angesichts der seit dem Vierjahresplan 1936 systematisch einsetzenden Führung. Wissenschaftliche Expertise strukturierte zunehmend die Agrarproduktion. Der wenig leistungsfähige Betrieb wurde „ausgemerzt“, die „Mechanisierung des Dorfes“ propagiert und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vorangebracht. [27] Zugleich aber forderte sie die Führung des Konsumenten, setzte auf eine Struktur der Verbindlichkeit, hin zu einer regionalen, saisonalen und gering verarbeiteten Kost. [28]

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Vermeintliche Interessenidentität: Erntedankumzug in Berlin 1934 (Der junge Landwirt 7, 1934, 81)

Die Vertreter des Eisernen Dreiecks zielten auf eine rationale Ordnung der Versorgung für die deutsche Bevölkerung, auf eine Modernisierung von Lebensmittelproduktion und -konsum. Auch wenn ihre Studien die Prioritätensetzungen der politischen Führung meist nicht hinterfragen, zeigten sie doch zugleich deren Widersprüchlichkeiten deutlich auf: Eine Verminderung des Zugviehs durch eine forcierte Maschinisierung der Landwirtschaft hätte etwa beträchtliche Produktivitätsgewinne und einen verminderten Futtermittelbedarf nach sich gezogen [29], war aber angesichts von Devisenmangel und Rüstungsprioritäten nicht möglich. Die planerische Ebene grenzte zugleich das subjektive Wissen der Konsumenten aus, degradierte sie zur Übernahme des überlegenen Wissens innerhalb des eisernen Dreiecks: „Der totalitäre Staat kann es aber nicht dulden, daß ein Teil seiner Glieder durch unvernünftige Ernährung seine Leistungsfähigkeit und damit auch die des ganzen Staates schwächt. So hat der Staat Interesse daran, daß auch derjenige, welcher seine Nahrung noch selbst frei wählen kann, sich nicht nur auf seinen eigenen fraglichen Instinkt verläßt, sondern sich auch belehren läßt, was ihm physiologische und ärztliche Wissenschaft als dritte, einzig sichere Quelle dazu zu sagen haben.“ [30]

Die institutionelle Quintessenz dieser neuen, den Konsumenten lediglich als Ausführungselement wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Handlungslogiken verstehenden Agrar- und Konsumpolitik war der seit September 1934 institutionalisierte Reichsnährstand, ein vielfach begrüßter Zwangszusammenschluss der Ernährungswirtschaft. [31] Obwohl die Landwirtschaft klar dominierte, handelte es sich nicht um ein „gewaltiges Bauernsyndikat“ [32], sondern um ein institutionelles Arrangement zur staatlich verpflichteten Kooperation der Primärproduktion, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels. Seine Hauptaufgabe war die Regelung von Erzeugung, Absatz, Preisen und Preisspannen sämtlicher Ernährungsgüter. Er kontrollierte mehr als 25 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes, überwachte einen Absatz von mehr als 30 Mrd. RM, war somit „die größte Wirtschaftseinheit der Welt.“ [33] Ca. 30.000 Beschäftigte begannen eine intensive Regulierungstätigkeit, binnen zweier Jahre wurden ca. 250 Gesetze und Verordnungen erlassen. [34]

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Schaubild zur Aufklärung über die Marktregelung im Rahmen des Reichsnährstandes 1935 (Der junge Landwirt 8, 1935, 26)

Der Reichsnährstand stand für einen klaren Bruch mit marktwirtschaftlichen Prinzipien, für deren Anwendung sich Ende der 1920er Jahre noch wichtige Agrarökonomen ausgesprochen hatten. [35] Alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse erhielten nun Festpreise, zugleich legte man die Preisspannen zwischen den Absatzstufen fest. Für die NS-Funktionäre bedeutete dies „Beseitigung der Marktanarchie“ [36] und Planungssicherheit für die Erzeuger. Während der Bauer der Weimarer Republik, „der Periode der Preisstützung oder subventionierten Marktwirtschaft“ [37] als Empfänger öffentlicher Leistungen verstanden wurde, sollte die Marktordnung ihn nun wieder „auf den Weg der Selbstverantwortung“ leiten. Erhöhte Produktion führte nicht zu sinkenden Preisen, sondern zu steigendem Einkommen. Da fast alle Preise angehoben wurden und 1933 eine Rekordernte eingebracht werden konnte, etablierte sich das System relativ schnell – zu Lasten der Konsumenten. Auch wenn die strikten Regulierungen vielfach auf Widerspruch stießen und Kritik am „Nährstandsimperialismus“ [38] spätestens seit 1935 weit verbreitet war, ließ die Agrarpolitik im Rahmen der jeweils ausgegebenen Parolen Freiraum für Eigeninitiative. Die Bauern sollten möglichst viel produzieren, wurden trotz anderslautender Propaganda damit aber zu Rohstofflieferanten reduziert. Der sich insbesondere in der Reichserbhofgesetzgebung niederschlagende Rassismus der tragenden Bauerntumsideologie ging in die gleiche Richtung, waren die qua Ariernachweis hochwertigen Nachkommen „deutschen Blutes“ doch nur funktionale Pendants zum „deutschen Rindvieh“, dessen Qualität Rinderleistungsprüfungen absicherten. [39]

Die Marktordnung zielte jedoch ebenso auf die Konsumenten. Sie waren von den Preiserhöhungen direkt betroffen, doch dafür erhielten sie – so die Propaganda – gute Ware zu gerechten Preisen. Die sichere Versorgung galt als Wert, Normierungen deutete man im Sinne des Verbraucherschutzes: „Die eindeutige und klare Festlegung der Qualitätsvorschriften und Bedingungen gestattet auch dem letzten Verbraucher, Güte und Preiswürdigkeit der Erzeugnisse genau zu beurteilen.“ [40] Die Kombination von Erzeuger- und Verbraucherschutz wurde immer wieder hervorgehoben. [41]

Der Reichsnährstand, der in den Besatzungszonen faktisch bis 1948 bestand, bot die Blaupause für die Agrarpolitik (und damit auch für die Konsumentenpolitik) des sich in den späten 1950er Jahren etablierenden gemeinsamen europäischen Agrarmarktes. Die nationalsozialistischen Bemühungen um eine europäische Agrarpolitik unter deutscher Führung bilden eine wichtige Folie auch für die Agrarintegration der EWG – nun aber mit starkem Anteil vornehmlich französischer und niederländischer Interessen. [42]

IV. Die kurze Phase der Marktliberalisierung, die es in Westdeutschland auch nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben hat, kann übersprungen werden. [43] Sie endete 1952, spätestens aber 1955 mit dem „Grünen Plan“, in dem zwei Jahre vor der EWG-Gründung die branchenbezogene Subventionierungspolitik wieder aufgenommen wurde. Das Geschehen nach dem zweiten Weltkrieg entsprach dem nach dem Ersten Weltkrieg. Die Agrarpolitik der Bundesrepublik, bedingt auch die der DDR, setzte um, was während der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus begonnen wurde. Gleichwohl ist die Agrar- und Konsumpolitik dieser vierten Phase von der der dritten Phase klar zu unterscheiden. Der Hauptunterschied lag in der zunehmenden Integration der deutschen Agrarwirtschaften in das internationale Handelssystem. Dies wurde vornehmlich durch die USA und Großbritannien erzwungen, erlaubte dann aber eine rapide Umgestaltung der Landwirtschaft. [44]

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Produktivitätsschübe als Quintessenz von Unterversorgung. Karikatur 1947 (Simpl 2, 1947, 38)

Die Strukturen der Lebensmittelgesetzgebung der frühen Bundesrepublik waren vorrangig von der Kooperation der Experten des eisernen Dreiecks geprägt. [45] Die Verbraucher erhielten zwar formale Mitspracherechte, doch ihre Vertreter waren meist interessenpolitisch gebunden, repräsentierten vornehmlich Haus- und Landfrauenverbänden und die Konsumgenossenschaften. [46] Verbraucherpolitik war angesichts der heterogenen Interessenlage des lediglich funktional zu definierendem Verbraucher eine Form wohlmeinender Als-ob-Politik, die nach Ansicht der Experten des eisernen Dreiecks von ihnen schon bestens wahrgenommen wurde. [47]

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Frische Blutorangen von außen: Wachsende Angebote auf Basis neuer Handelsregime (Der Verbraucher 1965, Nr. 4, II)

V. Dies änderte sich nur moderat seit den späten 1960er Jahren, als die sozialliberale Koalition auch in diesem Felde mehr Demokratie wagte – ohne aber die Dominanz des eisernen Dreiecks in Frage zu stellen. Parallel führten die immensen Kostensteigerungen der EU-Agrarpolitik zu einem andauernden Reformdiskurs, dem langsam auch Taten folgten. [48] Diese fünfte Phase der stetigen Reformen endete – zumindest diskursiv – mit der Tötung von Millionen von Tieren aufgrund von MKS und BSE. Dies führte – zumindest temporär – zum Bruch zwischen Konsumenten und den Experten des eisernen Dreieckes. Eine Agrarwende schien abermals möglich.

Zum verbraucherpolitischen Ort der Agrarwende 2000/2001

Der Rückblick auf die Geschichte der Agrarpolitik erlaubt eine bessere Einordnung der Agrarwende 2000/2001. Sie hat, dies das Ergebnis schon des Ernährungswende-Projektes der Jahre 2002 bis 2006 [49], kaum nachhaltige Veränderungen im harten Bereich der Agrarpolitik verbucht. Ihr relativer Erfolg lag im Felde „weicher“ Faktoren. Dies umgriff sog. Symbolpolitik, mit der Themen besetzt und Lösungen vorgeschlagen werden. Dies bezog sich aber auch auf die explizite Weitung der Agrarpolitik auf gesellschaftliche Ziele. Mit beidem aber hatte sie – anders als dies seit 2001 betont wird – keinesfalls Neuland betreten, sondern stand in einer langfristigen Kontinuität deutscher Agrar- und Gesellschaftspolitik.

Wie schon in den 1920er und 1930er Jahren zielte Agrarpolitik als Gesellschaftspolitik nicht mehr allein auf die Sicherung der täglichen Kost zu günstigen Preisen, sondern stellte zunehmend andere Ansprüche an die Arbeit der Agrarunternehmer und an die Kaufentscheidungen der Konsumenten. Qualität und Nachhaltigkeit sind seither allseits befürwortete Zielsetzungen, als Beliebigkeitscontainer sind diese Begriffe typisch für die Verzahnung von Wissenschaft, Politik und Public Relations. Dass sich eine große Zahl von Konsumenten diesen Imperativen strukturell verweigert, kann als Ausdruck von Unmündigkeit verstanden werden. Vielleicht aber ist sie auch Ausdruck einer überbürdenden Agrarpolitik, die im Verbraucher vornehmlich einen Platzhalter für ambitionierte gesellschaftliche Ziele sieht – zumal für ein bürgerliches Erziehungsprojekt, in dem aufgeklärte, mündige Konsumenten Wissen und Handeln in Einklang bringen sollen. Gelingt dies nicht, teils auch aufgrund zu geringen Einkommens oder fehlender haushälterischer Fertigkeiten, so wird dies häufig als Ausdruck fehlenden Willens (miß)verstanden. [50]

Da die harten Maßnahmen der Agrarwende 2000/2001, etwa die Bekämpfung von BSE oder verbesserte Kennzeichnungspflichten, vornehmlich eine Fortführung des Reformdiskurses der fünften Phase bildeten, blieb als deren bis heute wirksame Essenz – neben der unmittelbaren und erfolgreichen Förderung des ökologischen Landbaus und der Bioprodukte – ein Verpflichtungsdiskurs gegenüber den Konsumenten: Moral wird zunehmend in Konsumgütermärkten verhandelt. Die Moralisierung der Märkte bedeutet, „dass der moderne Konsument aufgrund fundamentaler Veränderungen im Wirtschaftssystem und in der Gesellschaft seine Produktwahl zunehmend aus anderen Überlegungen heraus trifft als aus Gründen der reinen ‚Nützlichkeit’“ [51] – und dies wird nun immer stärker politisch eingefordert. Paternalismus wird modisch ummantelt, „Nudging“ dient der Führung von Konsumenten, die man nur deshalb nicht „dumm“ nennt, weil sich Expertensprache ja technokratisch-sanft und pädagogisch abgemildert gibt. [52] Lebensmittelkonsum soll Zeichen zu setzen und das Gute von unten her bewirken. Für die Anbieter wächst der kommunikative (und auch finanzielle) Aufwand, da er nicht mehr nur Produkte anbietet, sondern auch ein sauberes Image, eine gesellschaftliche Option. Vor diesem Hintergrund ist die Agrarwende 2000/2001 der Versuch eines Einstieges in eine Ernährungs- und Essenswende, die vom angeleiteten Konsumenten selbst ausgehen soll. Das klingt gut, deckt sich mit einem bürgerlichen Wertekanon. Doch Verstand und historische Expertise führen zur Skepsis. Der Verbraucher kommt immer dann ins Spiel, wenn die Politik mit ihren Mitteln nicht mehr weiter kommt oder weiter kommen will; wenn die Agrar- und Ernährungswirtschaft Wertsteigerungen erzielen möchte; und wenn schließlich Wissenschaftler ihre disziplinär immer begrenzten Deutungen der Welt verbindlich machen möchten. Es geht um die Benennung vermeintlicher Verantwortlicher angesichts einer fortgesetzten „Industrialisierung“ des Agrarsektors. Nur zur Erinnerung: 1999 gab es 472.000 landwirtschaftliche Betriebe, 2018 waren es lediglich noch 267.000. Parallel stieg Deutschland zum weltweit drittgrößten Agrarexporteur auf, Landwirte erzielen heute jeden vierten Euro im Exportgeschäft. Die Handelsbeschränkungen der EU sind derweil wirksamer als die des deutschen Kaiserreichs.

Agrarwenden sind die Tagträume unserer kommerzialisierten, effizienten und gegenüber Natur und Kreatur vielfach gnadenlosen Gesellschaft. Ihnen nachzuhängen mag angesichts des vielfach beschworenen stahlharten Gehäuses der Moderne aussichtslos erscheinen, in dem für das Dorf und den Bauern kein Platz mehr ist, in dem ästhetische Illusionen und Romantizismen deren Platz eingenommen haben. Doch angesichts der destruktiven Konsequenzen einer letztlich alternativlosen Modernisierung der Landwirtschaft bleiben uns vielleicht nur solche Tagträume, um neben dem Sein auch über das Sollen reden und streiten zu können.

Uwe Spiekermann, 17. Dezember 2019

Quellen- und Literaturnachweise:
[1] Franz Alt, Agrarwende jetzt. Gesunde Lebensmittel für alle, München 2001; Götz Schmidt und Ulrich Jasper, Agrarwende oder die Zukunft unserer Ernährung, München 2001.
[2] Zur Einführung: Renate Künast, Klasse statt Masse. Die Erde schätzen, den Verbraucher schützen, München 2002; Peter Hennig Feindt und Christiane Ratschow, „Agrarwende“: Programm, Maßnahmen und institutionelle Rahmenbedingungen, Hamburg 2003; Heinz-Jörg Wiegand, Die Agrar- und Energiewende. Bilanz und Geschichte rot-grüner Projekte, Frankfurt/M. et al. 2006.
[3] Hermann Priebe, Die subventionierte Unvernunft. Landwirtschaft und Naturhaushalt, Berlin (West) 1985.
[4] Josef Moser, Das Verschwinden der Bauern. Überlegungen zur Sozialgeschichte der „Entagrarisierung“ und Modernisierung der Landwirtschaft im 20. Jahrhundert, in: Daniela Münkel (Hg.), Der lange Abschied vom Agrarland. Agrarpolitik, Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft zwischen Weimar und Bonn, Göttingen 2003, 23-35, hier 24.
[5] Wolfram Pyta, Bauern, Brauchtum, BSE, Die Zeit 56, 2001, Nr. 5 v. 25.01., 9.
[6] Moser, 2003, 30.
[7] Kevin H. O’Rouke, The European Grain Invasion, 1870-1913, Journal of Economic History 47, 1997, 775-801; Cornelius Torp, Die Herausforderung der Globalisierung. Wirtschaft und Politik in Deutschland 1860-1914, Göttingen 2005, 121-178.
[8] Christoph Nonn, Verbraucherprotest und Parteiensystem im wilhelminischen Deutschland, Düsseldorf 1996.
[9] Vgl. Hartmut Harnisch, Agrarstaat oder Industriestaat. Die Debatte der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands an der Wende vom 19. und 20. Jahrhundert, in: Heinz Reif (Hg.), Ostelbische Agrargesellschaft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Agrarkrise – junkerliche Interessenpolitik – Modernisierungsstrategien, Berlin 1994, 33-50.
[10] Vgl. Sönke Neitzel, Weltkrieg und Revolution 1914-1918/19, Bonn 2011, 131-137; Jörg Leonhard, Die Büchse der Pandora. Geschichte des Ersten Weltkriegs, München 2014, 490-524.
[11] Vgl. die Importdaten bei Albrecht Ritschl, The pity of peace: Germany’s economy at war, 1914-1918 and beyond, in: Stephen N. Broadberry und Mark Harrison (Hg.), The Economics of World War I, Cambridge 2005, 41-76, hier 58.
[12] Entsprechend ist es fraglich, hier undifferenziert vom „Beginn einer staatlichen Konsumentenpolitik“ zu reden, so Ulrich Kluge, Deutsche Agrarpolitik im 20. Jahrhundert zwischen Protektionismus und wirtschaftlicher Modernisierung. Ausklang des Agrarischen?, in: Münkel (Hg.), 2001, 289-314, hier 298.
[13] So Jürgen Rund, Ernährungswirtschaft und Zwangsarbeit im Raum Hannover 1914 bis 1923, Hannover 1992, 333, mit Bezug auf Arbeiten Frederic Vesters.
[14] Vgl. Hartmut Berghoff, Ingo Köhler und Harald Wixforth, Navigation im Meer der Interessen. Binnenwirtschaftliche Steuerungsinitiativen des Reichswirtschaftsministeriums, in: Carl-Ludwig Holtfrerich (Hg.), Das Reichswirtschaftsministerium der Weimarer Republik und seine Vorläufer. Strukturen, Akteure, Handlungsfelder, Berlin und Boston 2016, 421-516, hier 425-432.
[15] Vgl. hierzu H. v. Köppen (1931), Das neuzeitliche Absatzproblem in der deutschen Landwirtschaft, Berichte über Landwirtschaft NF 15, 1931, 491-527.
[16] Vgl. Norwich Rüße, Absatzkrisen und Marketingkonzepte der deutschen Landwirtschaft nach dem Ersten Weltkrieg, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, 1996/I, 129-162.
[17] Vgl. Uwe Spiekermann, „Der Konsument muß erobert werden!“ Agrar- und Handelsmarketing in Deutschland während der 1920er und 1930er Jahre, in: Hartmut Berghoff (Hg.), Marketinggeschichte, Frankfurt/M. und New York 2007, 123-146, v.a. 130-133.
[18] Vgl. Volker Klemm, Agrarwissenschaften in Deutschland. Geschichte – Tradition. Von den Anfängen bis 1945, St. Katharinen 1992; Günther Schmitt, Zur frühen Geschichte der landwirtschaftlichen Marktforschung in Deutschland, in: Ders. (Hg.), Landwirtschaftliche Marktforschung in Deutschland, München, Basel und Wien 1967, 17-40.
[19] Otto Eisinger, Otto, Die Ernährung des deutschen Volkes eine Organisationsfrage der Erzeugung, Berlin 1921, 112.
[20] J[oseph] König, Die Bedeutung der Chemie in wissenschaftlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht und die soziale Stellung der Chemiker, Zeitschrift für Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel 18, 1909, 179-188, hier 181.
[21] W[aldemar] Ohlmer, Die Bedeutung der Landwirtschaftswissenschaft für die Volksernährung, Fortschritte der Landwirtschaft 3, 1928, 169-172, hier 172.
[22] Diese Begriffe wurden zumeist vermengt: „Werbung ist die Wissenschaft der Belehrung in kürzester Form und die Kunst der Erziehung in wirksamster Weise“ (Richard Kaysenbrecht, Aufbau und Aufgaben des Landwerbewerks, Ernährungswirtschaft 3, 1929, 462-464, hier 463). Vgl. Uwe Spiekermann, Künstliche Kost. Ernährung in Deutschland, 1840 bis heute, Göttingen 2018, 333.
[23] Allerdings gab es auch schon zuvor Forderungen nach Führung: „Auch der Appell ans Nationalgefühl findet keinen Widerhall, solange man in den Großstädten an jeder Straßenecke diese Waren feilgeboten bekommt. Hier wären einzig und allein diktatorische Maßnahmen am Platze, so lange wenigstens, bis die Agrarkrisis überstanden ist. Eine solche Zwangswirtschaft wird sich jeder national denkende Deutsche gefallen lassen müssen und auch wollen, wenn er die Wichtigkeit und Bedeutung der Landwirtschaft für sein Vaterland erkannt hat“ (E. Bieber, Die Wichtigkeit der Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Mitteilungen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 41, 1926, 412). Vgl. auch Kiran Klaus Patel und Sven Reichardt, The Dark Side of Transnationalism Social Engineering and Nazism, 1930s-40s, Journal of Contemporary History 51, 2016, S. 3-21.
[24] R. Goering, Ernährungsfragen, Naturärztliche Rundschau 6, 1934, 239-240, hier 239.
[25] Zur Kritik an der imperativen Form der Werbung vgl. etwa J. Michaelis-Rentsch, Kritik der Landwirtschaftswerbung, Ernährungswirtschaft 3, 1929, 436-438; [Axel] Schindler, Aufgaben der landwirtschaftlichen Marktpflege, Archiv des Deutschen Landwirtschaftsrats 48, 1930, 194-211, v.a. 209; Hedwig Auspitz, Zur Ankurbelung der agrarischen Reklame, Ernährungswirtschaft 4, 1930, 895-896; Cincinnatus,  Wirtschaft, Horatio! – auch in der Agrarpropaganda. Bürokratischer Ehrgeiz auf falschen Spuren, ebd. 4, 1930, 928-929.
[26] Michael H. Kater, Die „Gesundheitsführung“ des Deutschen Volkes, Medizinhistorisches Journal 18, 1983, 349-375, hier 351.
[27] Herbert Backe, Technische und wirtschaftliche Voraussetzungen der ernährungswirtschaftlichen Leistungssteigerung, Braune Wirtschafts-Post 7, 1938, 1258-1262; Hermann Reischle, Nationalsozialistische Agrarpolitik, Münster 1941.
[28] Vgl. Herbert Backe, Verbrauchslenkung, Der Vierjahresplan 1, 1937, 203-205; Robert Oetker, Die betriebliche Werbung im Dienste des Vierjahresplanes. Eine Studie über die Aufgaben der betrieblichen Werbung als Mittel der Verbrauchslenkung im Dienste der Rohstoff- und Nahrungsfreiheit, Würzburg-Aumühle 1938.
[29] So Hans v.d. Decken, Entwicklung der Selbstversorgung Deutschlands mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Berlin 1938, 19.
[30] Kurt Wachholder, Überlieferung, Instinkt und Wissenschaft einer richtigen naturgemäßen Ernährung, Rostock 1939, 24-25.
[31] Zur Institutionengeschichte vgl. Claudia Frank, Der „Reichsnährstand“ und seine Ursprünge. Struktur, Funktion und ideologische Konzeption, Phil. Diss. Hamburg 1988; Spiekermann, 2018, 363-373.
[32] Gustavo Corni und Horst Gies, Brot, Butter, Kanonen. Die Ernährungswirtschaft in Deutschland unter der Diktatur Hitlers, Berlin 1997, 28.
[33] Adam Tooze, Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus, München 2007, 226.
[34] Grundlegend zur Organisationsgeschichte Corni und Gies, 1997, 79-250. Innerhalb des Reichsnährstandes nahm die Zahl der Diplom-Landwirte bis Kriegsbeginn deutlich zu, nicht zuletzt gefördert vom Führer des Reichsbundes der deutschen Diplom-Landwirte, Heinrich Himmler.
[35] Einen Überblick bietet Markus Albert Diehl, Von der Marktwirtschaft zur nationalsozialistischen Kriegswirtschaft. Die Transformation der deutschen Wirtschaftsordnung, Stuttgart 2005, 86-96.
[36] Hermann Reischle, Die Wirtschaftslenkung durch den Reichsnährstand, Der Vierjahresplan 1, 1937, 205-206, hier 206.
[37] Wolfgang Lützow, Neugestaltung der Agrarpolitik. Reichsnährstand und Getreidekartell, Soziale Praxis 42, 1933, Sp. 1145-1151, hier Sp. 1148 (auch für das folgende Zitat).
[38] Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Sopade) 2, 1935 (ND Salzhausen und Frankfurt a.M. 1980), 265.
[39] Vgl. Hermann-Heinrich Freudenberger, Die volkspolitische Bedeutung des Reichserbhofgesetzes, Zeitschrift für Volksernährung 9, 1934, 18-19 sowie Uwe Mai, Gesteuerte Tradition. Recht als Lenkungsinstrument in der Agrar- und Siedlungspolitik während des Nationalsozialismus, in: Johannes Bähr und Ralf Banken (Hg.), Wirtschaftssteuerung durch Recht im Nationalsozialismus, Frankfurt/M. 2006, 423-441.
[40] W[illy] Zink, Reichsnährstand und Verbraucher, Rundschau des Reichsbundes der deutschen Verbrauchergenossenschaften 31, 1934, 309-311, hier 311.
[41] Vgl. Hans Merkel, Die Marktordnung des Reichsnährstandes, Der Forschungsdienst 1, 1936, 334-338, hier 335.
[42] Herbert Backe, Um die Nahrungsfreiheit Europas. Weltwirtschaft oder Großraum, Leipzig 1942; Kiran Klaus Patel, Europeanization à contre-coeur. West Germany and Agricultural Integration, 1945-1975, in: Ders. (Hg.), Fertile Ground for Europe? The History of European Integration and the Common Agricultural Policy since 1945, Baden-Baden 2009, 139-160.
[43] Vgl. Unabhängige Historikerkommission beim Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (Hg.), Geschichte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Kontext des 20. Jahrhunderts. Kontinuität und Diskontinuität. Zwischenbericht, Berlin 2017, 19-26.
[44] Für detaillierte Angaben zur vierten und fünften Phase vgl. Peter Mosers Beitrag „Am Konsum orientiert, über die Produktion thematisiert: Die Agrarpolitik europäischer Industriestaaten vor der ‚Agrarwende‘“ zur 32. wissenschaftlichen Jahrestagung der AGEV, „Der Verbraucher als Platzhalter politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Interessen: Agrarwende(n) im 20. Jahrhundert“, Berlin, 10.-11. Juni 2013. Geplant war ein von Jana Rückert-John und Regine Rehaag herausgegebener Tagungsband, doch dieser kam nicht zustande. Der vorliegende Beitrag ist eine Ausarbeitung meines eigenen Vortrages zu dieser Veranstaltung.
[45] Ulrich Kluge, Vierzig Jahre Agrarpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, 2 Bde., Hamburg und Berlin (W) 1989.
[46] Vgl. [Erich] Vo[gel], Mitarbeit der Verbraucherschaft. Aufgaben und Möglichkeiten des Verbraucherausschusses beim Bundesernährungsministerium, Der Verbraucher 5, 1951, 3-5; J[osef] Bock, Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Der Verbraucher 7, 1953, 293-295.
[47] Vgl. zu den Grundkonturen Christian Kleinschmidt, Massenkonsum, „Rheinischer Kapitalismus“ und Verbraucherschutz, in: Volker R. Berghahn und Sigurt Vitolis (Hg.), Gibt es einen deutschen Kapitalismus? Tradition und globale Perspektiven der sozialen Marktwirtschaft, Frankfurt/M. und New York 2006, 143-153; Kevin Rick, Verbraucherpolitik als Gegenmacht? Vom Scheitern einer westdeutschen Verbraucherbewegung „von unten“ in den 1960er Jahren, Vierteljahrsschrift für Wirtschafts- und Sozialgeschichte 102, 2015, 161-181. Zur zeitgenössischen Debatte s. Grundsätze und Forderungen zur Verbraucherpolitik, Hamburg 1954 mit Vorträgen von Karl Schiller, Franz Böhm und Josef Bock.
[48] Rosemarie Fennell, The Common Agricultural Policy: Continuity and Change, Oxford 1997.
[49] Vgl. insbesondere Frank Waskow und Regine Rehaag, Ernährungspolitik nach der BSE-Krise – ein Politikfeld in Transformation, Köln 2004.
[50] Vgl. Uwe Spiekermann, Warum scheitert Ernährungskommunikation? Eine Antwort aus kulturwissenschaftlicher Perspektive, in: Eva Barlösius und Regine Rehaag (Hg.), Skandal oder Kontinuität. Anforderungen an eine öffentliche Ernährungskommunikation, Berlin 2006, 39-51.
[51] Nico Stehr, Die Moralisierung der Märkte. Eine Gesellschaftstheorie, Frankfurt/M. 2007, 282.
[52] Lucia A. Reisch und Julia Sandrini, Nudging in der Verbraucherpolitik. Ansätze verhaltensbasierter Regulierung, Baden-Baden 2015.