Karstadt in Flammen! Der Braunschweiger Warenhausbrand 1899

Konsum ist Gewalt – und das umfasst weit mehr als den notwendig zerstörerischen Akt des Konsumierens und die verdrängende Kraft der Versorgungsketten. Konsum hat Scheidequalitäten – wer nicht erwerben, nicht zahlen kann, erfährt Ausgrenzung, weiß um Defizite seiner selbst. Konsum geht zugleich einher mit Handgreiflichkeiten, mit speziellen Formen aktiver Gewalt. Während der frühen Neuzeit richteten sich Widergesetzlichkeiten und Katzenmusiken gegen Kaufleute und die Obrigkeit, denn diese galten – zumindest in Städten – als Garanten der Alltagsversorgung, die angesichts regelmäßiger Missernten und Preissteigerungen Vorsorge zu treffen hatten. Vorstellungen des ehrlichen Kaufmanns und des gerechten Preises definierten Kipppunkte, rechtfertigten konkrete Aktionen, Plündern und Stehlen. Im Laufe des langen 19. Jahrhunderts wurde all dies mittels Markt und starkem Staat befriedet, nicht aber beendet.

Gewohnt an den großen Blick, geraten die kleinen lokalen Konflikte aus dem Blick. Reallohnsteigerungen überdecken Mangel und akute Not, die zunehmend prächtigen Einkaufsstraßen und Verkaufsstätten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ließen Konsum als Feld struktureller Gewalt scheinbar verschwinden. Dabei war die Zahl der Krawalle Legion, ausgelöst meist durch Preissteigerungen, Nahrungsmittelfälschungen oder Warenzurückhaltung. Dafür war zuerst der „Pöbel“ verantwortlich, darunter viele Frauen. Das Proletariat entwickelte dann stärker kollektive Kampfformen, die zahlreichen Boykotte der 1890er Jahre zeugen davon. In höheren Kreisen gewann zeitweilig das Stehlen, der „Warenhausdiebstahl“, an Bedeutung, wurde als vermeintlich weibliche Kriminalität pathologisiert und lange nicht recht ernst genommen (Uwe Spiekermann, Theft and Thieves in German Department Stores. A Discourse about Morality, Crime and Gender, in: Geoffrey Crossick und Sergé Jaumain (Hg.), The European Department Store 1850-1939, Aldershot 1998, 135-159).

Der Warenhausdiebstahl war kriminell, stand gegen die bürgerliche Rechtsordnung. Doch er war zugleich eine Übersprungshandlung, gewalttätiger Ausgleich zwischen der wachsenden Fülle der Waren und der sinnesreizenden Pracht der immer größeren Verkaufsläden. Aus Manufakturwarenhandlungen wurden Magazine, dann Kaufhäuser und Bazare, das Warenhaus bündelte all dies in Deutschland seit den 1890er Jahren. Es stand für die Verheißungen der modernen materiellen Welt, war betörend und billig zugleich. Doch es gab Gegner, mächtige zumal. Da war die Konkurrenz, die kleinen und mittleren Händler: Das Warenhaus sei materialisierte Gewalt, unterminiere die Grundlagen eines sich auf Gottesgnadentum, Religion, Militär und einem starken königstreuen Mittelstand stützenden Staates. Es verderbe Sitte und Anstand bei den Käuferinnen, aber auch der nun erst wachsenden Zahl junger Verkäuferinnen. Hier sei die Plutokratie am Werke, international aufgestellt, das Großkapital, immer auch der Jude. Die Kritik der Mittelstandsbewegung entsprach einem Gefühl der Zeit, geprägt von den Herausforderungen und Verwerfungen der ersten Globalisierung und der zweiten Industrialisierung. Entsprechend teilten auch Sozialdemokratie bzw. Konsumgenossenschaftsbewegung zentrale Punkte der schrillen und mit sprachlicher Gewalt vorgetragenen Kritik.

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Gewalt gegen die vermeintlichen Totengräber des Mittelstandes (Lustige Blätter 14, 1899, Nr. 12, 9)

All das führte zu staatlichen Regulierungen, zu teils massiven „Warenhaussteuern“, zugleich aber zu Modernisierungsbestrebungen im Handel (Uwe Spiekermann, Warenhaussteuer in Deutschland. Mittelstandsbewegung, Kapitalismus und Rechtsstaat im späten Kaiserreich, Frankfurt/M. et al. 1994). Das Warenhaus wurde dabei zum Symbol einer ambivalenten, einer gewalttätigen Moderne. Dieser Wellenschlag war noch in den Kaufhausbrandstiftungen des frühen RAF-Terrors vernehmbar (Alexander Sedlmaier, Konsum und Gewalt. Radikaler Protest in der Bundesrepublik, Berlin 2018, 41-89). Die Linksterroristen waren krude Antisemiten – und diese Seite der Gewalt durchzieht nicht nur das späte Kaiserreich, sondern auch die Weimarer Republik bis hin zur „Arisierung“ der großenteils von Bürgern jüdischen Glaubens geführten Warenhauskonzerne während des frühen Nationalsozialismus. Nationalsozialisten, Antisemiten und Mittelstandsbewegung wollten die Konsumgesellschaft „reinigen“ – und dabei waren Vorstellungen eines reinigenden Feuers immer wieder präsent (Paul Lerner, The Consuming Temple. Jews, Department Stores, and the Consumer Revolution in Germany, 1880-1940, Ithaca 2015, 179-211). Anders als im Rheinischen Kapitalismus gab es Brandstiftungen im Deutschen Kaiserreich jedoch nur wenige, keine davon endete in niedergebrannten Verkaufsstätten. Doch es gab zahlreiche „natürliche“ Brände, meist durch Unachtsamkeit, Verantwortungslosigkeit, durch „Unfälle“ – das Berliner Unternehmen Grinell warb 1928 mit der Zahl von 96 durch seine Wassersprinkler gelöschten Warenhausbrände (25 Jahre Verband Deutscher Waren- und Kaufhäuser, Berlin 1928, 142). Ein solcher fand in Braunschweig statt, im späten 19. Jahrhundert noch Hauptstadt eines selbständigen Herzogtums: Am Abend des 17. Mai 1899 hieß es: Karstadt in Flammen! Ein Einzelfall, gewiss. Zugleich aber Ausdruck der zuvor angelegten Themen und der beachtlichen Brandgefahr im späten 19. Jahrhundert.

Brände als Gefahr für die populäre Konsumkultur

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Grauen zum Konsumieren: Theaterbrand in Schwerin (Illustrirte Zeitung 78, 1882, 340)

Brände verbindet man gemeinhin mit der frühen Neuzeit, als Feuersbrünste viele in engen Mauern verdichtete Städte verwüsteten – Friedrich Schiller hat diese Gefahr in der bekanntesten deutschen Ballade wortmächtig eingefangen. Städtewachstum und Urbanisierung veränderten dies, schufen neue Viertel, breitere Straßen und damit Feuerschneisen. Die großen Stadtbrände in Hamburg 1842, vor allem aber in Chicago 1871 verwiesen jedoch auf eine andauernde Gefahr. Heizung und Beleuchtung blieben die Hauptrisiken, ebenso gewerbliche Arbeit, verbunden mit Funkenschlag und offenem Schmiedefeuer. Doch während das Gewerbe zunehmend am Stadtrand ansiedelte, entstanden mit der langsamen Transformation der Stadtmitten in Dienstleistungs- und Konsumzentren neue Gefahren. Der Brand des Brooklyn Theatres kostete 1876 fast vierhundert Menschenleben, die der Oper in Nizza 1881 knapp 200, der verheerende Wiener Ringtheaterbrand im gleichen Jahr offiziell fast 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr (Elmar Buck, Thalia in Flammen, Theaterbrände in Geschichte und Gegenwart, Erlensee 2000). All dies war Folge eines teils kenntnisarmen, teils unbedachten und sorglosen Umgangs mit neuer Technik, mit Gas, Elektrizität, mit wenig geeigneten Baustoffen und Metallen (Aug[ust] Fölsch, Theaterbrände und die zur Verhütung derselben erforderlichen Schutz-Maßregeln, Hamburg 1878). Die Behörden reagierten mit Regulierungen, mit Zonenplänen, verschärften die bestehenden Bauordnungen. Zugleich wurden die Feuerwehren verstärkt und technisiert, mit Ausziehleitern, Pumpen und Dampfspritzen. Die meist privaten Theaterunternehmer nahm man in die Pflicht, die nun übliche Wasserversorgung half die Schäden zu begrenzen, Menschenleben zu retten. Der Kunst- und Kulturgenuss war ein Risiko, dessen war sich die Kundschaft bewusst; doch davon ließ sie sich nicht verdrießen, wähnte sie sich doch in einer Zeit des Fortschritts, der sukzessiven Gefahrenminderung.

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Der brandgefährliche Schaufensterbummel (Fliegende Blätter 90, 1889, 209)

Entsprechend wurden Gefahren der immer sinnenträchtigeren Warenpräsentationen eher gering geachtet. Schaufenster setzten seit den 1860er Jahren die Käufer in ein neues Verhältnis zur Warenwelt. Sie erlaubten eine Vorabinspektion, ohne Kaufzwang, ohne die lenkende Kraft von Händlern und Verkäufern. Diese lernten langsam ihre Angebote in Szene zu setzen; in Berlin soll es 1880 bereits „3000 wirkungsvolle Schaufenster“ (Hermann Weidemann, Skizze zur Geschichte des Glases, Prometheus 24, 1913, 341) gegeben haben. Viele nahmen daran Anstoß, sahen darin übergriffige Werbung, die spätere Außenwerbung führte zu bürgerlichem Protest gegen derartig raumgreifende Reklame. Doch die Schaufenster bildeten auch eine neuartige Feuergefahr, denn sie wurden während und auch nach dem vor 1900 großenteils um 20 Uhr einsetzenden Ladenschluss beleuchtet, ja illuminiert. Anfangs geschah dies mit Kerzen und Petroleumleuchten, dann mit Gasbrennern. Schadenfeuer war kaum zu vermeiden, teils durch direkte Entzündung, teils durch Erhitzung und folgendem Brand der Auslagen. Seit den späten 1880er Jahren kamen vermehrt elektrische Bogenlampen auf, seit den 1890er dann Gasglühlampen (Uwe Spiekermann, Display Windows and Window Displays in German Cities of the Nineteenth Century, in: Clemens Wischermann und Elliott Shore (Hg.), Advertising and the European City: Historical Perspectives, Aldershot und Burlington 2000, 139-171, hier 157). Damit beseitigte man Gefahren offenen Feuers, doch die Schalttechnik blieb äußerst anfällig, Kurzschlüsse waren an der Tagesordnung. Allein in Berlin musste die Feuerwehr von 1895 bis 1900 849 mal ausrücken, um Schaufenster und Schaukästen zu löschen (Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin 1895 bis 1900, T. 3, Berlin 1905, 294).

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Neue Verkaufsräume für die wachsende Zahl der Waren: Zukunftsvision 1895 (Fliegende Blätter 103, 1895, 2)

In den meisten Fällen gingen die Schaufensterbrände glimpflich aus, endeten mit zerstörter Auslage und verrußten Waren; eine Folge auch der Sicherungswände, die den kommerziellen Kunstraum vom eigentlichen Laden abtrennten. Dieser aber vergrößerte sich massiv durch die wachsende Zahl der Spezialgeschäfte für Manufakturwaren und Möbel, der Kaufhäuser und dann auch der in den frühen 1890er Jahren entstehenden Warenhäuser. In Berlin besaßen Wertheim, Hermann Tietz und seit 1904 auch Rudolph Hertzog mehr als 10.000 Quadratmeter Verkaufsfläche, Karstadt übertraf diese Marge erstmals 1912 im neu erbauten Verkaufspalast in der Hamburger Mönckebergstraße. Für die Baupolizei betraten die Käufer gefährliches Terrain: In den Warenhäusern „bewegen sich Käufer und Kaufende namentlich in der Weihnachtszeit dicht gedrängt zwischen brennbaren, bisweilen leicht entzündlichen Waren hin und her, und die Zeit, in der des Abends die künstliche Beleuchtung erstrahlt, ist die vom Publikum bevorzugteste. Durch zwei oder mehrere Geschosse pflegt sich bei größeren, den neuzeitlichen Anforderungen entsprechenden Bauten der Verkaufsraum zu dehnen, man ersteigt mittels offener Freitreppen die sich um ausgedehnte Lichthöfe galerieartig hinziehenden oberen Geschosse, in denen ebenfalls Waren aller Art feilgehalten werden“ (O[tto] v. Ritgen, Der Schutz der Städte vor Schadenfeuer, Jena 1902, 54). Allen Vorkehrungen zum Trotz schien Einkauf als Tanz auf dem Vulkan, als Balanceakt angesichts der damit verbundenen Brandgefahren.

Braunschweig, 17. Mai 1899: Der Brand

Das galt auch für Braunschweig, einer traditionsreichen Hanse- und Handelsstadt, die um die Jahrhundertwende im raschen Wandel begriffen war. Im westlichen Ringgebiet hatten sich bereits zahlreiche aufstrebende Maschinenbauunternehmen etabliert, befördert durch die frühe Agrarindustrialisierung der Region, durch prosperierende Mühlen, Zuckerraffinerien und Konservenfabriken. Die damals etwa 120.000 Einwohner zählende Landeshauptstadt entwickelte sich zu einem industriellen Zentrum, Unternehmen des Fahrzeugbaus (Büssing, gegründet 1903) oder der optischen Industrie (Voigtländer, ab 1898 AG) verbreiterten die industrielle Basis. Karstadts 1898 in der Stephanstraße 6 neu bezogenes Geschäftshaus stand für den parallelen Aufbruch auch im Handelsgewerbe, auch in der Braunschweiger Altstadt, von der es noch 1900 hieß: „Man braucht nur durch die stillen idyllischen Straßen Braunschweigs zu wandern, um sich sogleich zu sagen, daß hier unter den Menschen noch alte gute Gemächlichkeit zu Hause ist, und daß der Drang nach Erwerb, nach Reichtum und Karriere andere Regungen noch nicht ganz unterdrückt hat“ (Heinrich Lee, Deutsche Landsmannschaften in Berlin. XIV. Braunschweiger, Berliner Tageblatt 1900, Nr. 227 v. 5. Mai, 6-7, hier 6). Karstadt stand für die Kapitalkraft auswärtiger Investoren, doch auch lokale Unternehmen veränderten tradierte Formen des Einkaufens. Adolf Frank (1889-1920) hatte an der Ecke Schuhstraße/Stephanstraße 1889 eine Kurzwarenhandlung gegründet, die er bis zur Jahrhundertwende zu einem stattlichen Magazin fortentwickelt hatte. Beide Geschäfte setzten neue Maßstäbe durch große Verkaufshäuser und tiefe Sortimente gewerblich produzierter Waren.

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Braunschweigs Altstadt auf dem Weg zum Einkaufszentrum. Das schräg gegenüber von Karstadt liegende Magazin Adolf Frank 1899 (heute Ort der New Yorker-Filiale) (Wikipedia)

Es gibt allerdings Bereiche, in denen sich die Gemächlichkeit der vermeintlich guten alten Zeit bis heute gehalten hat, oberflächlicher Modernität zum Trotz. Das Land Niedersachsen, in den 1946 auch der Freistaat Braunschweig eingegliedert wurde, hat es beispielsweise in den 75 Jahren seines Bestehens nicht vermocht, auch nur eine der dort vor der Landesgründung erschienenen Tageszeitungen zu digitalisieren (karge Ansätze finden sich allein bei der Landesbibliothek Oldenburg). Diese kulturelle Einöde wird allerdings durchbrochen von tradierten Überlieferungen. Das Stadtarchiv Braunschweig birgt Material über den Warenhausbrand im Bestand H XIV Nr. 62, dessen Bibliothek eine kleine Gedenkbroschüre. Dieses gebührend erweiterte dürre Material liefert das Gerüst zur Rekonstruktion der Geschehnisse im Mai 1899, als es schreckerfüllt hieß: Karstadt in Flammen!

Am Mittwoch, den 17. Mai 1899 befanden sich kurz vor Ladenschluss noch etwa 70 Personen, darunter 30 Käufer, im Kaufhaus Karstadt in der Braunschweiger Stephanstraße 6. Im äußersten rechten Schaufenster – es gab insgesamt sechs davon – entstand zwischen 19.40 und 19.45 Uhr ein Brand. Eine glühende Leitung hatte Textilien erhitzt, diese fingen Feuer, das Schaufenster brannte aus, ebenso die Rückseite. Der Brand griff auf den Verkaufsraum über, fand Nahrung durch leicht entzündliche Waren. „Innerhalb weniger Minuten verbreitete sich, begünstigt von der breiten, nach dem ersten Stocke führenden Treppe, das Feuer in die oberen Stockwerke. Eine hohe Feuersäule und dichter Qualm schlugen nach oben, Alles um sich verzehrend und den Hauptausgang versperrend“ (Eine furchtbare Brandkatastrophe, Neueste Nachrichten 1899, Nr. 116 v. 19. Mai). Feuermelder waren nicht vorhanden, ebenso keine Alarmanlage. Ein Fahrradfahrer sah den Brand, eilte zur nahegelegenen Wache der Berufsfeuerwehr, wo der Alarm um 19.50 einging. Erste Einheiten rückten nach zwei Minuten aus, erreichten drei bis fünf Minuten später den Brandort. Die Feuerwehr der Turner und verschiedene Fabrikwehren folgten, ebenso freiwillige Feuerwehren aus dem unmittelbaren Umland.

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Die Freitreppe als potenzieller Schlot: Blick in das Berliner Kaufhaus Hermann Hoffmann (Baukunde des Architekten, Bd. 2, T. 5, 2. vollst. neu bearb. Aufl., Berlin 1902, 75)

Bei Karstadt hatten sich derweil die Geschehnisse überschlagen. Die Mehrzahl der Käufer und auch des Personals entkamen in den Hinterhof durch die Nottüren im Erdgeschoss. Die Richtung zu diesem unbekannten Fluchtweg wiesen Angestellte. Die elektrische Anlage war trotz des Kurzschlusses und der Angst vor weiterem Funkenschlag nicht abgestellt worden, so dass man den rettenden Weg trotz des Qualmes sehen und einschlagen konnte. Während die Personen im Erdgeschoss also rasch entkommen konnten, spitzte sich die Situation für die Besucher und Bediensteten in der ersten und zweiten Etage massiv zu. Sie wurden vom Feuer getrieben, konnten teils durch eine im Hause gelegene Nottreppe entkommen, retteten sich teils aber auch auf und über die Balustraden und Dächer des Geschäftshauses. Die Feuerwehr begann, ihre bis zu 18 Meter hohen hölzernen Leitern in Stellung zu bringen. All dies dauerte, und in ihrer Not kam es bei einigen zu beherzten Panikreaktionen.

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Lageplan auf Grundlage der Karte von Ernst Stier, Führer durch die Stadt Braunschweig und deren Umgebung, 2. verb. u verm. Aufl., Braunschweig 1899, s.p. (Wikipedia)

Folgen wir einer der Schilderungen, wohl wissend, dass dies ausschmückender Lokaljournalismus war, nachträglich erstellt: „In ihrer Verzweiflung sprangen einige der ängstlichen Personen von ihrem so sehr gefährdeten Standorte ohne unteren Schutz ins Freie. Einige kletterten, wie bereits oben angedeutet, aus den Giebelfenstern auf das Ziegeldach des benachbarten Schmidt’schen Hauses, oder wagten lebensgefährliche Sprünge auch auf dieses. Ein Mann sprang in seiner Angst sogar ins Leere, hatte aber doch noch die Geistesgegenwart, sich, während er nach unten sauste, an eine Sprosse einer Leiter festzuhalten, wo er, zum Entsetzen der Untenstehenden, zwischen Himmel und Erde hängen blieb. Die Aufregung der Letzteren steigerte sich jeden Augenblick und wuchs, als die Kräfte des Unglücklichen zu erlahmen drohten. Ein wackerer Feuerwehrmann erklomm so rasch es ging die Leiter und es gelang ihm schließlich unter Aufbietung all seiner Kräfte, den Aermsten zu sich herüberzuziehen. Zum Tode erschöpft kamen Retter und Geretteter zur Freude der Untenstehenden unten an“ (Brandkatastrophe, 1899). Der Artikel lenkte dann zum Höhepunkt über, den Sprüngen einzelner in die Tiefe der Hinterhöfe. Doch diese erfolgten schon vor Eintreffen der Feuerwehr. Der Schneider Karl Bosse sprang wohl bereits um 19.47 Uhr vom zweiten Stock aus auf die Straße. Seine Beine waren gebrochen, sein Rückgrat schwer beschädigt, Kopfwunden kamen hinzu. Der blutende Mann wurde in das hinter Karstadt gelegene Schmidtsche Etablissement getragen, einer beliebten, für seine Damenkapelle bekannten Restauration. Er war bei vollem Bewusstsein, verwies auf weitere vom Feuer drangsalierte Schneiderinnen im 2. Stock. Karl Bosse wurde mit einem Rettungswagen in das Herzogliche Krankenhaus gebracht, wo er in der Nacht verstarb.

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Sammelplatz vieler Brandopfer – Anzeige für Schmidts Etablissement (Braunschweigisches Adreß-Buch für das Jahr 1899, Braunschweig 1899, Werbung, 60)

Es folgte die Schneiderin Emma Müller. Sie erlitt einen doppelten Beinbruch, verstauchte sich das andere Bein, wies ebenfalls schwere Verletzung des Rückgrats und des Kopfes auf (Das Feuer bei Karstadt, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 200 v. 18. Mai). Ihr Zustand war kritisch, schien aber nicht lebensgefährlich zu sein, so dass sie von einem Sanitätswagen in die Obhut ihrer Eltern gebracht wurde. Es ist unklar, ob und wie viele weitere Personen in den Hof heruntersprangen. Doch diesen war das Glück hold, sicher auch Folge des verwinkelten und teils mit Zwischenmauern versehenen Hinterhofs. Drei Schneider sprangen zudem auf das acht Meter tiefer gelegene Dach des feuersicheren Treppenhauses, von wo sie dann mit Leitern gerettet wurden (Zum Brandunglück an der Stephanstraße, Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 138 v. 19. Mai 1899; Gedenkblatt an die Brandkatastrophe Karstadt am 17. Mai 1899, Braunschweig 1899, 9). Dramen spielten sich auch im Inneren des Karstadtschen Geschäftshauses ab. Eine junge Frau war in den Ölkeller des Hauses geflohen, schlug dort die Eisentür hinter sich zu, konnte diese dann aber nicht mehr öffnen. Andere hat dies bemerkt, Männer brachen das Straßengitter mit einem zufällig verfügbaren Brecheisen auf, retteten so ein Leben. Unmittelbar danach fingen in dem mit Rauch erfüllten Raum geplatzte Ölfässer Feuer, hüllten die Vorderfront des Hauses in dunkle Schwaden.

Der Berufsfeuerwehr war es kurz darauf gelungen, zahlreiche, wohl bis zu achtzehn Personen mittels ihrer Leitern zu retten. Gemeinsam mit den anderen Wehren wurde Karstadt von allen vier Seiten mit Löschwasser bestrichen. Dies diente nicht allein der Brandbekämpfung, sondern sollte vor allem verhindern, dass sich das Feuer auf die benachbarten Gebäude ausbreitete. Dabei half der einsetzende leichte Regen. Brennende Waren flogen jedoch hoch, fielen in der Nachbarschaft nieder. Sie fanden sich teils jenseits von Dom und Burgplatz, ohne aber weitere Brandherde zu entfachen. Auch Personen waren dadurch gefährdet: Ein Stoffballen traf eine Musikerin der Damenkapelle beim Einpacken, ihr Rock fing Feuer, doch die Flammen konnten rasch erstickt werden. Neben dem raschen Eingreifen der Wehren und der Sicherung des Hinterhofs halfen vor allem die drei hohen Giebelwände den Brand einzudämmen. In der Nachbarschaft, insbesondere im Bazar von Adolf Frank und im Schmidtschen Etablissements zersprangen Scheiben, wurden Außenwände und Mauerwerk beschädigt. Doch das Feuer war kurz nach 21 Uhr im Wesentlichen gelöscht. Zwei Stunden später zogen die ersten Wehren wieder ab, ebenso die Soldaten, die gemeinsam mit der fast komplett mobilisierten Polizei Sicherungsaufgaben übernommen hatten.

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Sammelpunkt der Menschenmenge: Der südlich vom Brandort gelegene Braunschweiger Kohlmarkt (Der Bär 26, 1900, 511)

Dies war erforderlich, denn die „schauerlichen Sturmsignale von den Thürmen, der helle Feuerschein und die mächtigen schwarzen Rauchwolken hatten eine nach Tausenden zählende Menschenmenge angelockt, welche das furchbare Schauspiel mit ansehen wollten“ (Brandkatastrophe, 1899). Die Schaulustigen wurden aus den umliegenden Straßen zurückgedrängt, Schützen- und Neuestraße, Sack und Schuhstraße abgesperrt. Der Straßenbahnverkehr kam teils zum Erliegen, Rückstaus waren die Folge. Ja, es gab etwas zu sehen: „Der Zudrang zur Brandstätte war gestern Abend unbeschreiblich; der Kohlmarkt war z.B. derart von Zuschauern bestanden, daß es dem Einzelnen schwer hielt, den Platz zu durchqueren“ (Brandunglück, 1899).

Die Menge zerstreute sich wieder, die Berufsfeuerwehr bekämpfte weiterhin schwelende Brandherde, Polizisten blieben auf Posten. Der Brand war ein Ereignis, doch noch war von Toten nicht die Rede. Am späten Abend zogen Journalisten und Agenturen eine erste Bilanz: „Im Waarenhaus von Karstadt entstand heute Abends 7¾ Uhr infolge Kurzschlusses der elektrischen Leitung Feuer, das rasch um sich griff. Alle vier Stockwerke sind ausgebrannt. Mehrere Angestellte sind verletzt, einige werden vermisst. Der Schaden ist sehr bedeutend“ (Berliner Tageblatt 1899, Nr. 249 v. 18. Mai, 3; ähnlich Berliner Börsen-Zeitung 1899, Nr. 230 v. 18. Mai, 5; Neue Hamburger Zeitung 1899, Nr. 229 v. 18. Mai, 4). Der nächste Tag sollte zeigen, dass die Verheerungen schlimmer waren als gedacht.

Das Warenhausunternehmen Rudolph Karstadt

Bevor wir darauf eingehen, sollten wir uns kurz dem Unternehmen widmen, dessen Braunschweiger Filiale jäh zerstört wurde. Der Name Karstadt steht einerseits für die übliche Entwicklung der deutschen Warenhäuser. 1881 gründeten Rudolph Karstadt (1856-1944) und seine Geschwister Ernst und Sophie-Charlotte unter dem Namen des Vaters Christian im mecklenburgischen Wismar das Manufakturwarengeschäft C. Karstadt & Co. Wie Wertheim, die Tietz-Brüder oder aber auch Althoff begnügte sich Rudolph Karstadt nicht mit nur einem prosperierenden Geschäft, mochte er es ab 1884 auch unter eigenem Namen führen. Rudolph Karstadt beschritt stattdessen den für die Warenhäuser üblichen Weg von der Provinz in die größeren Städte. 1884 folgte ein Geschäft in Lübeck, 1888 in Neumünster, 1890 dann in Braunschweig. Diese Filialbildung machten den Einkauf billiger, mochten die Läden auch noch eingeschossig sein und sich kaum von gängigen mittelständischen Geschäften unterscheiden. In Kiel, Preetz, Heide, Mölln und Eutin folgten weitere Karstadt-Betriebe. Erfolgreiche Häuser wurden rasch erweitert, so auch 1898 das Braunschweiger Geschäft in der Stephanstraße 6, inmitten der Altstadt (Die Rudolph Karstadt A.G. und die mit ihr verbundenen Unternehmungen, Berlin 1929, 9-16). Das damals in Kiel ansässige Unternehmen entwickelte sich in der Folgezeit zum wichtigsten Warenhauskonzern in Nord- und dann auch (neben Alsberg und Leonhard Tietz) in Westdeutschland. Rudolph Karstadt übernahm dazu die Läden seines Bruders Ernst Karstadt (1900-1901) sowie dann des Althoff-Konzerns (1918-1920).

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Nur für Christen: Stellenanzeige von Rudolph Karstadt Braunschweig (Allgemeine Zeitung 1907, Nr. 182 v. 20. April, 12)

Karstadt war anderseits aber eine Ausnahme innerhalb der diskreten Elite der Warenhausbesitzer (Heidrun Homburg, Warenhausunternehmen und ihre Gründer in Frankreich und Deutschland, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1992/I, 183-219). Bis 1912, der Eröffnung des Hamburger Warenhauses in der Mönckebergstraße firmierten seine Filialen als Kaufhäuser. In Braunschweig verkaufte er zuvor kein sortimentsübergreifendes Komplettangebot, sondern Textilien aller Art, Damen-, Herren- und Kinderkonfektion sowie Gardinen und Teppiche. Karstadt firmierte vor Ort nicht als Warenhaus, sondern als „Handlung mit Manufacturwaaren“ (Braunschweigisches Adreß-Buch für das Jahr 1896, Braunschweig 1896, 126; ebd. 1899, 145). Das diente der (letztlich erfolglosen) Vermeidung drohender Warenhaussteuern sowie der damals ebenfalls intensiv diskutierten Filialsteuern. Karstadt war zudem Lutheraner, also nicht jüdischen Glaubens. Auch wenn er virtuos Anzeigen schaltete, regelmäßig Ausverkäufe veranstaltete und nicht zuletzt Waren relativ preiswert verkaufte, bot er aufgrund seines christlichen Glaubens der immer auch antisemitischen Mittelstandsbewegung deutlich weniger Angriffsfläche als die Warenhauskonkurrenz. Dies wurde unternehmerisch auch genutzt, denn Karstadt setzte sich teils bewusst von der jüdischen Konkurrenz ab: Als Jude hatte man innerhalb des Karstadt-Imperiums nur begrenzte Aufstiegsmöglichkeiten. Der Brand des Braunschweiger Hauses konnte daher von der gegen die gewaltsame Umgestaltung des Handels wetternde Mittelstandskonkurrenz also weniger einfach genutzt werden.

Braunschweig, 18. Mai 1899: Entdeckende Aufräumarbeiten

Am Morgen des 18. Mai 1899 war mit Karl Bosse ein erstes Todesopfer zu beklagen. Doch es gab Gerüchte über weitere Tote, zumal noch mehrere Personen vermisst wurden. Die Verwüstungen waren aber auch so bereits immens: „Das zerstörte Gebäude ist ein dreistöckiger Massivbau mit einem Dachgeschoß, dem drei große Giebelbauten vorgelegt worden sind; der mittlere stürzte zusammen, der westliche wurde heute Morgen abgetragen. In das untere Stockwerk waren 6 große Schaufenster und der breite Eingang eingeordnet; die beiden oberen Stockwerke hatten in der Front je 10 Fenster. Der Bau hat eine Tiefe von etwa 20 Metern“ (Brandunglück, 1899). Der Schaden wurde auf mindestens eine halbe Million Mark geschätzt, das gesamte Warenlager war verbrannt. Der Straßenbahnverkehr blieb beeinträchtigt, die Brandstätte abgesperrt. Kleine Brände loderten immer wieder auf, wurden jedoch rasch gelöscht. Hauptkasse und Geldschrank wurden zwischen den Trümmern gefunden. Der Keller war voller Wasser, darin schwammen Einrichtungsgegenstände und Waren. „Die Kellerdecken zeigen mehrfach Risse und drohen jeden Augenblick einzustürzen. Die eisernen Pfeiler sind eingeknickt, die Sandsteinpfeiler geborsten. Die Stockwerke machen einen beängstigenden Eindruck. Verbogene Eisenpfeiler, gebrochene und abgeschmolzene Traversen, verkohlte Fußböden, bedeckt mit fußhohem Schutt und rauchender Asche, das ist das Bild, dem man auf Schritt und Tritt begegnet“ (Zum Brande des Karstadt’schen Geschäftshauses, Neueste Nachrichten 1899, Nr. 117 v. 20. Mai).

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Die verwüstete Fassade des Karstadt-Hauses (Neueste Nachrichten 1899, Nr. 117 v. 20. Mai; Gedenkblatt, 1)

Am Morgen kamen auch Angehörige der Vermissten in die Stephanstraße 6. Sie forderten die Feuerwehr auf, in der Ruine genauer zu suchen. Die Mannschaften räumten ab 10 Uhr den Schutt aus dem nordwestlich gelegenen abgegrenzten Treppenhaus, das vielen erst ein Entkommen ermöglicht hatte. Sie drangen nach Mittag dann zu den im Hinterflügel des 2. Stocks gelegenen Schneiderwerkstätten vor. Lassen wir uns nochmals auf eine stilisierte Schilderung des Geschehens ein: „Ein schmaler Raum, mächtige Schutthaufen bedecken, wie alle übrigen Räume, den Boden, ein penetranter Brandgeruch steigt von demselben auf, der Verputz der Wände bedeckt den unheimlichen Haufen, langsam sickert das kohlengeschwärzte Wasser aus demselben hervor und bildet stellenweise dicke, zähe Lachen. Da gewahrt ein Feuerwehrmann eine verkohlte Hand, in Todesqual zur Faust geballt, welche aus dem Schutthaufen hervorragt. Schreckensrufe, heiser und schrill werden laut. Man ist an der Unglücksstätte angelangt. Vorsichtig wird der Schutt entfernt und ein Knäuel menschlicher Gliedmaßen, bis zur Unkenntlichkeit zusammengebrannt, wird frei gelegt. Es sind die fünf vermißten Schneiderinnen, fest umschlungen, als hätten sie gewußt, daß der unerbittliche Tod sie Alle auf einmal dahinraffen würden, müssen sie ihrem schrecklichen Ende entgegen gesehen haben. […] Die Namen der jungen Mädchen sind […] Paula Trippler, Frankfurterstr. 35, Meta Schulz, Alte Waage 21, Marie Becker (der Stiefvater derselben heißt Bartels), Alte Waage 21, Elsbeth Ruthemann, Haupt-Bahnhof und Frieda Jordan, Gliesmaroderstraße 46“ (Brande, 1899). Die Leichen wurden vom Schutt befreit, in den Hof getragen, dort von einem Karstadt-Angestellten rekognosziert. Dann brachte man sie in die Leichenhalle des Herzoglichen Krankenhauses. Dort hatten die Angehörigen die Möglichkeit Abschied zu nehmen.

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Hinterhof mit Außenreklame: Von Punkt 1 sprangen Karl Bosse und Emma Müller hinab, hinter den Punkten 2 lagen die Arbeitsräume der fünf erstickten Schneiderinnen. Das Schmidtsche Etablissement befand sich hinter den Mauern an der rechten Seite (Gedenkblatt 1899, 10)

Die Ermittlungen ergaben, dass die jungen Frauen in ihrem Arbeitsraum den Ausstand von Meta Schulz gefeiert hatten (Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 249 v. 31. Mai). Sie wollte am Pfingstsonntag heiraten. Die Aussagen zum Geschehen sind widersprüchlich. Augenzeugen wollten Meta Schulz, aber auch mehrere andere Personen an den Fenstern gesehen haben, doch sie sei zurück ins Zimmer gefallen, nachdem sie sich nicht zum Sprung habe entschließen können (Volks-Zeitung 1899, Nr. 233 v. 20. Mai, 3). Karl Bosse gab zu Protokoll, dass Meta Schulz die zum drei Meter entfernten Treppenhaus führende Tür geöffnet habe, durch die Hitze und das Feuer aber zurückgefallen sei. Sicher ist, dass sich mehrere in unmittelbarer Nähe befindliche Schneider retten konnten, doch hatten diese die Schneiderinnen nicht noch eigens gewarnt. Die Untersuchungen der Feuerwehr ergaben, dass eine der mit etwa einem Meter Schutt bedeckten Leichen mit den Füßen zur Tür aufgefunden wurde, drei Leichen zusammenlagen, die fünfte etwas versetzt gefunden wurde. Die Schneiderinnen hatten demnach das Feuer erst um ca. 19.46 Uhr bemerkt, seien aber vom Rauch, eventuell auch vom Schrecken niedergestreckt worden und dann erstickt. Die Feuerwehr habe ihren Tod daher nicht verhindern können (Sitzungsbericht 61 vom 30. Mai 1899 BL, Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 160, Beilage, 775-793, hier 779).

Beherztes Eingreifen anderer Beschäftigter oder Käufer hätte vielleicht etwas wenden können. Die Vorsteherin der Schneiderinnenwerkstatt, die aus Ahlum stammende Marie Grigat, brachte beim Brandausbruch fertig genähten Textilien ins Erdgeschoss. „Als sie in die zweite Etage kam, schlugen ihr schon die Flammen entgegen und sie lief nun ohne Weiteres aus dem Hause. Sie hat allerdings den unten stehenden Leuten zugerufen, daß sich noch acht junge Mädchen oben im Hause befänden, doch muß in der entsetzlichen Aufregung Niemand darauf geachtet haben“ (Das Feuer bei Karstadt, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 202 v. 19. Mai). Die Schneiderin im Ölkeller wurde gerettet, die in ihrer Werkstätte Feiernden reagierten zu spät und wurden vergessen.

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Extrablatt mit Todesnachrichten (Braunschweigische Landezeitung 1899, Extrablatt v. 18. Mai)

Am Mittag des 18. Mai 1899 war demnach klar, dass der Braunschweiger Brand mindestens sechs Todesopfer gefordert hatte. Diese Nachricht fand reichsweite Resonanz, wenngleich es meist bei einer kurzen Meldung blieb (Vossische Zeitung 1899, Nr. 230 v. 18. Mai, 8; Berliner Tageblatt 1899, Nr. 250 v. 18. Mai, 4; Neue Hamburger Zeitung 1899, Nr. 229 v. 18. Mai, 9; Der sächsische Erzähler 1899, Nr. 58 v. 20. Mai, 4). Teilwiese paraphrasierte man die Berichte der Braunschweiger Zeitungen (Vossische Zeitung 1899, Nr. 231 v. 19. Mai, 12). Die Toten und der Schaden standen im Mittelpunkt der Berichterstattung: „Der angerichtete Materialschaden ist, wie schon gesagt, sehr bedeutend. Das Gebäude ist mit 150.000 M, die Waarenvorräthe sind mit 225.000 M versichert“ (Leipziger Tageblatt und Anzeiger 1899, Nr. 253 v. 20. Mai, 4006). Die „Brandkatastrophe“, das „Brandunglück“ wurde auch im Ausland breit rezipiert (vgl. etwa die Berichte in Prager Tagblatt 1899, Nr. 138 v. 19. Mai, 9; Grazer Tagblatt 1899, Nr. 138 v. 19. Mai, 16; L’Universe 1899, Ausg. v. 20. Mai, 4; La Suisse Libérale 1899, Nr. 155 v. 20. Mai, 3; Feldkircher Zeitung 1899, Nr. 41 v. 24. Mai, 3; Auerthal-Zeitung 1899, Nr. 62 v. 24. Mai, 3).

Eigenproduktion

Der Tod von bei Karstadt in eigenen Werkstätten angestellten Schneidern und Schneiderinnen mag auf den ersten Blick überraschen. Es handelte sich dabei nicht allein um Vorläufer der bis heute in gehobenen Fachgeschäften vorhandenen Änderungsschneidereien. Vielmehr spiegelt dies die Traditionslinie der Magazine – Adolf Franks benachbartes Geschäft firmierte noch als solches –, also von Ladengeschäften mit integrierter Warenproduktion, die von den Warenhäusern fortgeführt wurde (Uwe Spiekermann, Basis der Konsumgesellschaft. Entstehung und Entwicklung des modernen Kleinhandels in Deutschland 1850-1914, München 1999, 376-377). Das größte deutsche Warenhaus, Wertheim in Berlin, beschäftigte 1895 beispielsweise 4.670 Personen. Doch darunter befanden sich im Haupthaus 180 Arbeiter, zudem 250 Schneider, 1200 Näherinnen und je 100 Stickerinnen und Putzmacherinnen in gesonderten Werkstätten (Werner Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft im Neunzehnten Jahrhundert, Berlin 1903, 578). 40 Prozent der Beschäftigten stellten demnach Textilien und Besatzartikel her, änderten und reparierten Kleidung.

Die Braunschweiger Toten stehen für die rückwärtige Seite des breiten und kulanten Angebotes von Karstadt, für rasch zu erledigende Dienstleistungen der ja noch nicht durchkonfektionierten und normierten Angebote dieser Zeit. Die Warenhäuser intensivierten diese Eigenproduktion, teils als Bestandteil ihres Kundendienstes, aufgrund der abnehmenden Zahlen kleiner selbständiger Schneidereien, dem Reiz „exklusiver“ Angebote und der größeren Flexibilität bei Modewaren. 1908 besaßen 33 von 35 befragten Warenhausunternehmen eigene Produktionsstätten (Käthe Lux, Studien über die Entwicklung der Warenhäuser in Deutschland, Jena 1910, 150-152). Diese vertikale Konzentration war zugleich ein wichtiger Puffer gegen die schwer abwägbaren Einflüsse der Mode. Schwer verkäufliche Kollektionen konnten so umgearbeitet, nicht verkäufliche Stoffe und Muster anderweitig genutzt werden. Gerade Karstadt entwickelte sich, trotz der Brandtoten, schon vor dem Ersten Weltkrieg zum wichtigsten Protagonisten einer derartigen in einem Handelskonzern integrierten Warenproduktion (Heinrich Husemann, Die Eigenproduktion der deutschen Warenhauskonzerne, Hamburg 1930, 21; Käthe Lux, Die Eigenproduktion der deutschen Warenhäuser, Magazin der Wirtschaft 3, 1927, 1381-1383, insb. 1381). Dies führte allerdings zu massiver Kapitalbindung, so dass während der Weltwirtschaftskrise hohe staatliche Kredite und Subventionen erforderlich waren, um den Konkurs von Karstadt zu verhindern.

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Verspäteter Nachruf. Traueranzeige Rudolph Karstadts für seine verstorbenen Bediensteten (Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 236 v. 20. Mai)

Die Presse, die Gerüchte und die Ordnung

Der Karstadt-Brand war ein Ereignis elementarer Wucht auch abseits der Toten und Verletzten. So verloren die meisten Beschäftigten unmittelbar ihre Arbeit. Das war üblich, ebenso wie das überschüssige Wabern zahlreicher Gerüchte. Die Presse verbreitete einige davon, begünstigte sie mit übertriebener, teils fehlerhafter Berichterstattung. Als zentrales Medium abseits des Alltagsgesprächs verstand sie sich dennoch vor allem als Korrektiv, als Garant von Wahrheit und Ordnung.

Entsprechend traten die verschiedenen Zeitungen erst einmal Übertreibungen entgegen. Am Mittag nach dem Brand sprach man in der Stadt schon davon, dass man Menschenschädel oder gar vollständige Leichen gefunden habe. Das in der Presse immer wieder luzide ausgebreitete Leid der Betroffenen wurde fortgeführt: So etwa in der Fama, dass sich der Bräutigam von Meta Schulz in seiner Verzweiflung erschossen habe, nachdem er die zerborstene Leiche seiner Braut im Krankenhaus identifizierte hatte. Hier vermengte die Phantasie zwei unterschiedliche Ereignisse, denn in der Tat hatte sich am 19. Mai ein 19-Jähriger Kutscher mit einem Revolver erschossen (Das Feuer bei Karstadt, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 202 v. 19. Mai). Fabuliert wurde auch über weitere Opfer, die Vorsteherin der Schneiderwerkstatt mutierte zur vermissten und wohl verbrannten Käuferin.

Auch der Brand selbst gebar seine eigene Realität. Mehrere Nottüren seien verschlossen gewesen, die Feuerwehr habe zu spät reagiert und die Sprungtücher vergessen. Selbst in Berlin wurde gemeldet: „Die Feuerwehr zeigte sich der Situation durchaus nicht gewachsen, worüber hier große Entrüstung herrscht“ (Volks-Zeitung 1899, Nr. 230 v. 18. Mai, 3). Die lokalen Zeitungen verteidigten die Wehren, betonten ihre Mannhaftigkeit und ihre Tapferkeit, ihre Professionalität und Ortskunde. Offenkundige Abstimmungsprobleme zwischen Polizei und Feuerwehr wurden dagegen nicht thematisiert, obwohl Hinweise auf die Vermissten die Berufsfeuerwehr erst am Morgen nach dem Brand erreichten. Über den Anzeigenkunden Karstadt wurde kaum kritisch berichtet, denn er hatte gegen die baupolizeilichen Vorgaben scheinbar nicht verstoßen. Es kümmerte kaum, dass es keine Feuerleitern gab. Auch dass die zum Hof führende Nottür anfangs verschlossen war, fand nur Erwähnung, da der Schlüssel rasch zur Hand war. Die fehlenden Feuermelder waren kein Thema. Dabei hatte nicht nur der wackere Fahrradfahrer den Brand gemeldet, sondern unmittelbar darauf auch die Turmwache der nördlich gelegenen Andreaskirche sowie – per Feuermelder – ein Angestellter des in der Schuhstraße 33 befindlichen Kaufhauses Pfingst, einer Filialgründung des Nürnberger Warenhausbesitzes Julius Tietz (Vom Brande bei Karstadt, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 209 v. 25. Mai). Die unmittelbar nach dem Brand entbrannte Debatte über die Braunschweiger Baupolizeiordnung lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit stattdessen auf die nicht mehr zeitgemäße Regulierung moderner Verkaufsstätten. Dies war im Einklang mit der Staatsregierung, hatte Staatminister Adolf von Hartwieg (1849-1914) doch die Brandstätte am 18. Mai besucht und derartige Verbesserungen in Aussicht gestellt.

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Der Tod als Schicksal – Gebrauchspoetik zum Karstadt-Brand (Vaterländische Volkszeitung 1899, Nr. 28 v. 15. Juli)

Selbstkritik fehlte in den Tageszeitungen, Fehlmeldungen wurden auf die Augenzeugen geschoben, die nicht imstande gewesen seien „kaltblütig und ruhig zu beobachten“ (Folgen des Karstadtschen Brandes, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 253 v. 2. Juni). Die Schaulustigen wurden eher ungläubig zur Kenntnis genommen. Ihre Neugierde wurde nicht als Ausdruck eines Wissens um untergründige Alltagsgefährdungen verstanden, als Beleg für die Unsicherheit des Lebens und ubiquitäre Gewalt, sondern als hysterische Übersprungshandlung: „Geradezu widerlich und abstoßend sei es, wenn Mütter, den Säugling im Arme und ein bis zwei Kinder an der Hand, sich in das Gewühl der schaulustigen Menge stürzen, lediglich zu dem Zwecke, um ‚auch dabei gewesen zu sein!‘ wie es bei dem Karstadt’schen Brande leider so vielfach zu beobachten war. Ich möchte nur wissen, was sich diese Mütter dabei denken, ob sie überhaupt mit ihrem Spatzengehirn die Tragweite ihrer Handlungsweise zu fassen in der Lage sind und vor Allem, was die resp. Gatten dazu sagen“ (Wovon man spricht, Neueste Nachrichten 1899, Nr. 118 v. 21. Mai).

Braunschweig, 21. und 22. Mai 1899: Beerdigungen

Nach dem Brand stand das Pfingstfest in Braunschweig unter dem Eindruck der Ereignisse. Das Leid der anderen, das „Unglück“ der sechs Toten löste eine Welle der Anteilnahme aus. Am Pfingstsonntag, dem 21. Mai 1899, wurde zuerst der Schneider Karl Bosse zu Grabe getragen. Er war in seiner Wohnung aufgebahrt worden, der Leichenzug traf um 13 Uhr auf dem Zentralfriedhof ein. Sein zerborstener Leichnam lag in einem schlichten schwarzen Sarg, sein Grab im heutigen Gräberfeld 31. Die Trauerfeier war einfach, „nur wenige Neugierige nahmen daran Theil“ (Gedenkblatt, 1899, 13). Das sollte sich bei der unmittelbar folgenden Beerdigung der Schneiderin Frieda Jordan ändern. Auch ihr Leichnam wurde häuslich eingesegnet, Pastor Hermann Lagershauser hielt eine mehr oder weniger tröstende Ansprache. „An den Straßen, die der Kondukt passirte, hatten Tausende Aufstellung genommen“ (Gedenkblatt, 1899, 13).

Die eigentliche Trauerfeier fand am zweiten Pfingsttag statt, dem 22. Mai 1899. Die Lokalpresse stimmte hierauf ein, wollte ein ruhiges und würdiges letztes Geleit. Der übliche Pfingstausflug würde wohl vielfach unterbleiben, stattdessen die Gelegenheit genutzt, die „Schritte nach dem stillen Friedhofe [zu, US] lenken, wo die unglücklichen Opfer eines herben Geschicks zur letzten Ruhe bestattet werden sollen, Sie, die mit einander gekämpft und gelitten, sie hat der Tod vereint und Reihe an Reihe, wie sie gestorben, in trauter Nachbarschaft, wird sie der kühle Rasen decken, werden sie ihre letzte Ruhe finden, entrückt dem Lärm der Welt, entronnen dem harten Kampf ums Dasein“ (Wovon man spricht, Neueste Nachrichten 1899, Nr. 118 v. 21. Mai). Das verehrte Publikum zog jedenfalls schon eine Stunde vor dem auf 12 Uhr festgelegten Beginn der Trauerfeier „in hellen Schaaren nach dem Friedhof hinaus und je näher es der zur Trauerfeier angesetzten Mittagsstunde kam, desto stärker wurde der Andrang“ (Gedenkblatt, 13). Die Zugangsstraßen waren verstopft, Polizisten lenkten die Massen. Ein Beobachter vermerkte, „daß Braunschweig eine derartige Theilnahme bei einem bürgerlichen Begräbnis noch nie gesehen hat. Die weiten Gänge der Osthälfte des Friedhofs waren mit vielen Tausenden bestanden, doch herrschte überall mustergültige Ordnung. Man greift nicht zu hoch, wenn man die Zahl der Erschienenen auf 15-20.000 schätzt. Noch nach der Feier zogen breite Menschenströme auf der Straße nach dem Friedhofe hin“ (Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 141 v. 23. Mai). Die Straßenbahn fuhr in enger Taktung, jede versehen mit zwei zusätzlichen Anhängewagen.

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Lageplan der Beerdigung der Brandopfer (Eigene Darstellung auf Grundlage des Winterschen Bauplans von 1889 (Wikipedia resp. Stadtarchiv Braunschweig H XI 26.2)

Die Trauer galt den vier jungen Schneiderinnen Meta Schulz, Marie Becker, Else Ruthemann und Paula Trippler. Sie wurden Seit an Seit beerdigt, im Gräberfeld 33, neben dem verschlossenen Grab Frieda Jordans. Anders als am ersten Pfingsttage standen die vier Särge in einer Reihe in der Friedhofskapelle, umkränzt von Kandelabern, in Front von Trauerpflanzen. Sie waren umgeben und geschmückt von zahllosen Kränzen, Palmen und Blumensträußen. Das trübe Licht brach sich in den farbigen Fenstern der 1887 vom Braunschweiger Stadtbaurat Ludwig Winter (1843-1930) gestalteten neogotischen Kapelle. Deren Türen waren schon lange vor der Mittagszeit geschlossen worden, „weil die Kapelle von Leidtragenden und Teilnehmenden vollständig gefüllt war“ (Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 234 v. 23. Mai). Die Hinterbliebenen standen neben den Särgen, denn nicht ihre Trauer stand im Mittelpunkt, sondern die der gesamten Stadtgemeinde. Das Warenhaus Karstadt repräsentierten die beiden Geschäftsführer Klopp und Gollnick, Rudolph Karstadt blieb der Feier fern.

Um 12 Uhr setzte der Posaunenchor des evangelisch-lutherischen Jünglingsvereins ein, „Jesus lebt, mit ihm auch ich“ ertönte, Christian Fürchtegott Gellerts (1717-1769) bis heute bei Beerdigungen gerne verwandter Choral: „Wer nun verzagt, lästert ihn und Gottes Ehre“. Pastor Heinrich Runte (1860-1946) fragte nach dem Sinn dieses grausamen Geschehens und verwies auf die dem Menschen unergründlichen Pläne Gottes. Dennoch ersparte er der Trauergemeinde nicht seine ganz eigene Interpretation, dass nämlich besseren Zeiten und Verhältnissen stets Opfer vorausgegangen seien: „So würden auch diese Opfer dazu beitragen, den Menschengeist anzuspornen, Mittel und Wege zu finden, daß für die Folge unsere Stadt nie wieder eine solche Heimsuchung erfahren werde“ (Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 141 v. 23. Mai). Gewiss eine eigenartige Form, eine öffentliche Debatte über den Brandschutz in Gang zu setzen. Runte sollte zur prägenden Figur der Braunschweiger evangelisch-lutherschen Pfarrerschaft werden, die Trauerfeier war Teil dieses Weges. Er trug noch ein eigens für die Trauerfeier erdachtes Gebet vor, das „Vater unser“ folgte, ebenso der Segen. „Nicht allein die weiblichen Mitglieder der Trauergemeinde weinten, wohin man sah, rannen auch von den Wangen wetterharter Männer stille Thränen hinab“ (Ebd.). Draußen hatte die Polizei für Ordnung gesorgt und strömender Regen eingesetzt. Unter den Klängen des Posaunenchores und einer zweiten schon die Feier begleitenden Musikkapelle setzte sich der Trauerzug in Bewegung. Die Särge wurden versenkt, und bis weit in den Nachmittag hinein erwiesen Braunschweiger den Toten die letzte Ehre, legten Kränze, Bestecke und Blumen an den Grabstätten nieder.

Diese breite Resonanz gab der allgemeinen Bestürzung über den Karstadt-Brand eine Form, war zugleich aber Ausfluss des unstillbaren menschlichen Interesses am Leid der anderen. Dieses endete schnell, rief doch das Tagwerk, das nächste Ereignis. Entsprechend wurde über das weitere Schicksal der Schneiderin Emma Müller kaum mehr berichtet. Nach ihrem verwegen-verzweifelten Sprung in die Tiefe war sie zuerst zuhause gepflegt, am 19. Mai aber ins Herzogliche Krankenhaus verlegt worden. Ihr Allgemeinbefinden verschlechterte sich dennoch, Ende Mai mussten ihr Fuß und Unterschenkel amputiert werden (Vom Karstadtschen Brande, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 248 v. 30. Mai). Die inneren Verletzungen waren noch gravierender. Die junge Frau erlag ihren Leiden am 16. Juni 1899 (Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 278 v. 16. Juni). Der Warenhausbrand hatte damit ein siebtes Todesopfer gefordert. Emma Müller wurde am 18. Juni 1899 in unmittelbarer Nähe ihrer fünf Kolleginnen begraben.

Effizienterer Brandschutz und neue Baupolizeiordnungen

Das Herzogtum Braunschweig besaß im bunten Reigen deutscher Länder eine Sonderstellung. Als der letzte regierende Welfe Herzog Wilhelm (1806-1884) starb, übernahm nicht dessen legitimer Nachfolger Ernst August von Hannover (1845-1923) die Herrschaft, sondern erst ein Regentschaftsrat, dann Albrecht von Preußen (1837-1906) – ein Hohenzoller und Kriegsheld der sog. Einigungskriege von 1864-1871. Von preußischem Gebiet umgeben, lehnte sich das Herzogtum eng an den übermächtigen Nachbarn an, fuhr innenpolitisch allerdings einen konservativeren Kurs. Er wurde verkörpert durch den seit 1889 tätigen Innenminister („Staatsminister“) Adolf von Hartwieg, der als überzeugter Monarchist Linksliberale und die in Braunschweig schon früh starke Sozialdemokratie möglichst ausgrenzte. Die Landesversammlung, die vorrangig aus entsandten Vertretern der Städte und Landgemeinden bestand – nur 18 der 48 Abgeordneten wurden geheim von Berufsständen gewählt – agierte mittelstandsfreundlich, lehnte allerdings 1898 und dann nochmals 1900 Anträge auf eine gesonderte Kommunalsteuer der Warenhäuser ab. Preußen hatte im gleichen Jahr eine landesweite Warenhaussteuer erlassen (Spiekermann, 1994, 127-128). 1904 wendete sich das Blatt allerdings. Die in Braunschweig von Mittelstandsvertretern und der Deutsch-Sozialen Partei vehement geforderte Sondergewerbesteuer gehörte seither zu den striktesten im Deutschen Reiche. Warenhäuser seien als solche anstößig, selbst „der ganze Geist, der aus diesen neuen Betriebsstätten des Handels herausweht, und der sich schwer auf den Lebensodem zahlreicher Existenzen legt“ (Entwurf des braunschweigischen Gesetzes, die Heranziehung der Warenhäuser usw. zu einer besonderen Gewerbesteuer (Umsatzsteuer) betreffend, Konsumgenossenschaftliche Rundschau 1, 1904, passim, hier 169). Auch Karstadt musste ab 1904 diese Sondersteuer entrichten.

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Verkoppelung von Feuergefahr und Warenhaussteuer kurz nach dem Warenhausbrand in Berlin-Rixdorf (Kladderadatsch 53, 1900, Nr. 8, 9)

Unmittelbar nach dem Brand gab es 1899 gleichwohl eine recht abgewogene Debatte über die nun erforderlichen Konsequenzen: Der Karstadt-Brand zeugte von offenkundigen und nicht zu verleugnenden Gefahren. Auch wenn man die begrenzte Aussagefähigkeit der genutzten Quellen immer im Hinterkopf behalten muss, so gab es doch zwei klar zu unterscheidende Ebenen der öffentlichen Debatte: Erstens eine in den Tageszeitungen artikulierte Ursachendiskussion und -engführung; und zweitens die Erörterung angemessener Maßnahmen zwischen Legislative und Exekutive, zwischen Landesversammlung und Staatsministerium.

Die Zeitungen spielten damals auf der von Friedrich Schiller vorgegebenen Klaviatur: Feuer war ambivalent, war als eingehegte Himmelskraft zivil, als „freie Tochter der Natur“ dagegen gewalttätig und destruktiv. Das hätte man auch über den Konsum der bürgerlichen Gesellschaft sagen können. Die in den lokalen Journalen geforderten Konsequenzen waren einerseits eng administrativ, nämlich „weitere Vorsichts- und Sicherheitsmaßregeln bei Bau, Anlage und Einrichtung von solchen Warenhäusern wie überhaupt bei allen Gebäuden“ (Unaufschiebbare Forderungen, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 237 v. 24. Mai). Stetig geöffnete Notausgänge, vermehrte Kontrollen, staatliche Techniker; dadurch hätte man bei Karstadt Schaden verhindern können, das sollte nun weitere Tote und Verletzte ausschließen. Im Lichte des Brandes schimmerte anderseits die potenzielle Gewalt des Alltagskonsums durch: „Wie anmuthig und gefällig die oft von hochhonorierten Arrangeuren dargebotenen Stoffausstellungen mit elektrischen Glühlampen sein mögen, sie sind, wie der Fall Karstadt zeigt, von außerordentlicher Gefährlichkeit“ (Gedenkblatt, 1899, 15). Das aber bedeutete Eindämmung der Reklamepracht der Schaufenster und Verkaufshäuser, also kleinere Verkaufsräume und Warenausstellungen. Die fehlenden Vorkehrungen und die gemeinsame Gier von Anbietern und Käufern seien ursächlich für die Katastrophe: „Die armen Mädchen, die dem Brande zum Opfer gefallen sind, sind Opfer einer Schaufensterdekoration! und auch des nach einem gegebenen Schema blind arbeitenden Bureaukratismus. Die Rückkehr zu einfacheren Verhältnissen ist das, was erstrebt werden muß. Nur die bis in das Ungemessene gesteigerte Reklamesucht unserer Zeit konnte solche Gebäude schaffen, die wie ein Streichholz auflodern“ (Ebd., 16).

Von letzterem war in der Landesversammlungssitzung am 30. Mai 1899 kaum mehr etwas zu hören: Hier waltete bei Parlamentariern, Experten und Regierungsbeamten der gleiche technokratisch-bürokratische Blickwinkel auf zu verändernde Rechtsnormen. Debattiert wurde ein breit unterstützter Antrag des nationalliberalen Gutsbesitzers Carl Rühland, Anteilseigner einer von seinem Vater August in Königslutter gegründeten Zuckerfabrik. Er zielte auf Änderungen und Ergänzungen der Bauordnung (Volks-Zeitung 1899, Nr. 243 v. 27. Mai, 2). Die Diskussion war sachlich und ernst im Ton. Rühland paraphrasierte das Geschehen, stellte sich hinter die Feuerwehr, verstand den Brand zugleich als Menetekel für die Herausforderungen der Konsumgesellschaft: „Das ganze Haus ist bis oben hin vollgepfropft von Waren aller Art“ (Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 249 v. 31. Mai). Das Gebäude sei solide gebaut gewesen, die Brandmauern und das rasche Eingreifen der Feuerwehr hätten die Ausbreitung des Feuers verhindert. Die bestehende Regulierung einschlägiger Bauten sei aber nicht mehr zeitgemäß, einerseits wegen der sich rasch entwickelnden Elektrotechnik, anderseits wegen der wachsenden Größe moderner Verkaufsstätten. Ähnlich argumentierte der berichtende Abgeordnete Krüger, der aber auch Kritik an der wirtschaftsfreundlichen Politik der Staatsregierung äußerte: „Wo so großes Kapital im Betriebe steckt, wo eine Anzahl solventer Kapitalisten hinter derartigen Unternehmungen steht, wenn es auch äußerlich auf den Namen eines einzigen geht, da hat man doch ganz gewiß nicht nötig, die Leute mit Glacéhandschuhen anzufassen“ (Ebd.). Die bestehenden Vorgaben der Braunschweigischen Bauordnung und der Reichsgewerbeordnung seien an sich völlig ausreichend, doch müssten sie auch um- und durchgesetzt werden – und das sei nicht erfolgt, denn für regelmäßige Kontrolle sei nicht einmal Personal vorhanden (Sitzungsbericht 61 vom 30. Mai 1899 BL, Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 160, Beilage, 775-793, hier 778). Staatsminister Hartwieg nahm diese sanfte Kritik verbal auf, zeigte sich tief berührt von den Ereignissen, die er mittels des Berichtes des Kreisbranddirektors präzisierte. Er sagte den Abgeordneten eine strenge Überprüfung sowohl der Rechtslage als auch der bestehenden Großbetriebe im Handel zu (Sitzungsbericht 61 vom 30. Mai 1899 BL, Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 160, Beilage, 775-793, 779-784). Rühland zeigte sich damit zufrieden und zog seinen Antrag zurück.

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Staatsminister Adolf von Hartwieg (Illustrierte Weltschau 1914, Nr. 3, 8)

Die reichsweit beachtete Debatte war nicht folgenlos (Leipziger Tageblatt und Anzeiger 1899, Nr. 273 v. 1. Juni, 4304; Volks-Zeitung 1899, Nr. 250 v. 31. Mai, 2). Am 7. November 1899 erteilte die Staatsregierung den Verwaltungsbehörden und Gemeinden die Befugnis, beim Brandschutz über die Landesbauordnung hinaus zu gehen, also schärfere lokale Maßregeln zu erlassen (Mitteilungen des Zentral-Verbandes deutscher Kaufleute 10, 1899/1900, Nr. 4, 9). In Braunschweig wurde diese Chance auch ergriffen (Braunschweigische Landeszeitung 1900, Nr. 228 v. 17. Mai 1900). Die öffentliche Kontrolle einschlägiger Elektroanlagen wurde durch einen neu eingestellten Techniker professionalisiert. Die Braunschweiger Berufsfeuerwehr erhielt eine zweite Dampfspritze und 1901 auch eine erste 25 Meter lange Magirusleiter (Erinnerung an eine Brandkatastrophe, Braunschweigische Tageszeitung 1939, Nr. 113 v. 16. Mai).

19_Zeitschrift der oberoesterreichischen Feuerwehren_17_1902_Nr18_p7_Feuerwehrleiter_Dampfspritze_Magirus_Ulm

Hilfsmittel der Brandbekämpfung: Angebotspalette des Marktführers C.D. Magirus (Zeitschrift der oberösterreichischen Feuerwehren 17, 1902, Nr. 18, 7)

Die Geburt des „Warenhausbrandes“ im Gefolge des Braunschweiger Karstadt-Brandes

Wir Nachgeborenen sehen ein Ereignis wie das in Braunschweig unter einem zwingend anderen Blickwinkel als die Zeitgenossen. Ohne großes Nachdenken ist dieser Brand für uns Teil eines breiteren Problems, Beispiel für die öffentliche Gefährdung durch „Kaufhausbrände“, durch „Warenhausbrände“. Dieser Plural nährt sich aus beträchtlichen Fallzahlen, ähnlichen Verläufen und analogen Gegenmaßnahmen. Die Verschärfungen der Braunschweiger Bauordnung und die verbesserte Ausstattung der lokalen Feuerwehren wiesen den Weg für eine allgemeine, weit über Braunschweig hinausgreifende Brandvorsorge. Bevor wir diese in den Blick nehmen, um dadurch die Genese einer Kollektivvorstellung vom „Warenhausbrand“ nachvollziehen zu können, muss aber noch ein Blick zurück erfolgen, nämlich auf den Brand des Warenhauses Wronker in Frankfurt a.M. 1897.

Hermann Wronker (1867-1942), Spross aus der weitverzweigten Tietz-Familie, hatte 1891 auf der Zeil ein Manufakturwarengeschäft gegründet und in den Folgejahren stetig erweitert. Doch am 25. Februar 1897 hieß es um 12 Uhr mittags: Wronker in Flammen! „Vorrübergehende stürzten in den Laden, schrieen in allen Stockwerken ‚Feuer‘ und veranlaßten die entsetzten Kunden und Verkäufer, auf die Straße zu flüchten. Die brennbaren Stoffe, die den erst vor ein paar Monaten eingerichteten und eröffneten Bau bis zum Dach füllten, boten dem Feuer leichtes Spiel, und wie eine lodernde Flamme ging im Nu durch alle Räume der verheerende Brand. Gefährdet waren namentlich die Arbeiterinnen in den oberen Geschossen, wo die Wronkerschen Putzmacherei-Werkstätten u.s.w. gelegen sind. Aber auch sie konnten, zum Theil unter Zurücklassung der Ueberkleider u.s.w., in den Arbeitsgewändern das Freie erreichen“ (Berliner Börsen-Zeitung, Nr. 97 v. 27. Februar, 9). Die Feuerwehr traf etwa fünfzehn Minuten nach Brandausbruch ein, zu diesem Zeitpunkt hatte das Feuer schon auf benachbarte Häuser übergegriffen. Achtzehn Personen wurden mit mechanischen Leitern und Sprungtüchern von den Balustraden und Dachstühlen der betroffenen Gebäude gerettet. Es gab Verletzte, doch keine Toten. Das Warenhaus wurde komplett zerstört, die umgebenden Häuser erlitten teils beträchtliche Schäden (Hamburger Nachrichten 1897, Nr. 48 v. 26. Februar, 16). Die Ursache des Brandes war schnell klar, beim Aufhängen zweier elektrischer Bogenlampen fielen Funken „des vorzeitig eingestellten electrischen Stromes in Gardinenstoffe“ (Rosenheimer Anzeiger, Nr. 53 v. 6. März, 3). Der verantwortliche Installateur wurde in Haft genommen (Volks-Zeitung 1897, Nr. 95 v. 26. Februar, 3). Der Brand von Wronker lief also exakt so ab, wie zwei Jahre später der Braunschweiger Karstadt-Brand. Für die Öffentlichkeit aber handelte es sich um einen bedauerlichen Einzelfall, um einen Brand wie viele andere. Da keine Kunden, auch keine Beschäftigten ums Leben gekommen waren, lamentierte man in der Tradition der alten Städtebrände, bei denen der ruhende Bürger des Nachts vom Feuer überrascht wurde: „So aber, am hellen Mittag, ist es gelungen, alle bedrohten Geschäftsräume noch so rechtzeitig, wenn auch im letzten Augenblick, von den Insassen zu räumen“ (Berliner Börsen-Zeitung, Nr. 97 v. 27. Februar, 9). Bei der Einordnung des Wronker-Brandes fehlte das Denkmuster einer allgemeineren Gefahr durch überall drohende „Kaufhausbrände“ oder „Warenhausbrände“. Auch beim fast zeitgleichen Brand des Münchener Kaufhauses Bernheimer diskutierte man vorrangig über die allgemeine Gefahr durch elektrische Anlagen, nicht aber über die strukturelle Feuergefahr in modernen Verkaufsstätten (Allgemeine Zeitung 1897, Nr. 55 v. 24. Februar, 6).

20_Centralblatt der Bauverwaltung_20_1900_p193_Warenhausbrand_Oberhausen_Alsberg

Stahlskelettbau des Warenhauses Alsberg in Oberhausen nach dem Brand am 25. März 1900 (Centralblatt der Bauverwaltung 20, 1900, 193)

Erst Braunschweig, erst die sieben Toten führten die öffentliche Diskussion auf eine neue vereinigende Ebene. Dabei waren Experten führend: Der Verband Deutscher Privatversicherungs-Gesellschaften hatte die gemeldeten Fälle analysiert und sah einerseits eine wachsende Gefahr durch unsachgemäß installierte und kontrollierte elektrische Anlagen. In einer Eingabe an die Bundesregierungen verlangte er nach dem Braunschweiger Brand staatliche Interventionen: „Trotzdem die Gesellschaften in dieser Hinsicht alles Mögliche vorschreiben und thun, mehrt sich von Jahr zu Jahr die Zahl der Brände. Natürlich sind Brände dieser Art besonders gefährlich in den modernen Waarenhäusern, deren Bauart und Inhalt rapide Verbreitung eines einmal ausgebrochenen Brandes befördern. Die Brände der Waarenhäuser von Bernheimer in München, Wronker in Frankfurt a.M., Bacher & Leon in Berlin, Karstadt in Braunschweig beweisen dies genügend“ (Allgemeine Zeitung 1899, Nr. 200 v. 21. Juli, 3). Man sah nun ein gemeinsames Muster der zuvor als Einzelfälle bewerteten Brände. 1899 entstand dadurch eine allgemeine, mit den Begriffen „Kaufhausbrand“ bzw. „Warenhausbrand“ umrissene Gefahrenquelle.

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Traueranzeige für die Todesopfer des Warenhausbrandes in Karlsruhe im Februar 1900: Zwei Näherinnen und eine Verkäuferin (Badische Presse 1900, Nr. 37 v. 14. Februar, Mittagsausgabe, 6)

In der Tat traten einschlägige Brände häufiger auf: 1897 gab es drei größere Ereignisse (München, Frankfurt a.M. und Berlin), 1898 zwei (Altona und Köln), 1899 derer fünf (Braunschweig, Elberfeld und drei in Berlin inkl. Vororte). Weitere drei folgten 1900, darunter einer – Landauer, Karlsruhe – mit drei Toten. Bereits 1898 mahnten mittelständische Konkurrenten der Großbetriebe des Handels Gegenmaßnahmen an. Der Berliner Centralverband der Vereine selbständiger Gewerbetreibender forderte damals vom Berliner Polizeipräsidium verschärfte baupolizeiliche Regelungen. Man versicherte den Petenten die Entwicklung bereits zu beobachten (Feuersicherheit der Großbazare, Braunschweigische Anzeigen 1899, Nr. 144 v. 26. Mai). In den damals laufenden öffentlichen und parlamentarischen Debatten über die preußische Warenhaussteuer wurde auf die Feuergefahr Bezug genommen – und damit die Brände in den unausgesprochenen Zusammenhang des Behördenversagens gestellt (Stenographische Berichte Preußisches Abgeordnetenhauses 1899, Bd. 4, Debatte v. 16. Juni, 2395 (Brockhausen)). Die Braunschweiger Toten bauten weiteren Handlungsdruck auf, die Debatte in Braunschweiger Landesversammlung setzte den Tenor für präventive Gegenmaßnahmen (Folgen des Karstadtschen Brandes, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 253 v. 2. Juni).

Anfang Juni 1899 forderte daraufhin der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten Karl von Thielen (1832-1906) seine nachgeordneten Behörden auf, große Verkaufshäuser besonders zu prüfen und die lokalen Baupolizeiverordnungen gegebenenfalls zu überarbeiten, um dadurch „das Vorkommen ähnlicher Unfälle, wie in Braunschweig, zu verhüten“ (Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 157 v. 13. Juni, 2). Nottreppen, die Trennung von Keller- und Verkaufsräumen und die feuersichere Umkleidung elektrischer Anlagen sollten dadurch sichergestellt werden. Die Lokalbehörden sollten die Ergebnisse ihrer Prüfungen bis September 1899 melden, ebenso die vor Ort getroffenen Maßregeln (Düsseldorfer Volksblatt 1899, Nr. 192 v. 19. Juli, 1). In Preußen schien damit das rettende Räderwerk der Bürokratie in Gang gesetzt und schreibentrunken hielt man es für dringend geboten, „dass auch in andern Staaten ebenso vorgegangen wird“ (Berliner Börsen-Zeitung 1899, Nr. 336 v. 20. Juli, 6).

Dazu hätte es der schnarrenden Mahnung nicht bedurft, sondern mittelständische Interessenvertretungen und konservativ-liberale Repräsentanten brachten die Feuersicherheit reichsweit auf die Agenda von Städten und Staaten. Schon Ende Mai ersuchte etwa das Nürnberger Gemeindekollegium einstimmig den Magistrat „sofort Vorbereitungen treffen zu wollen, wodurch Katastrophen wie der Warenhausbrand in Braunschweig verhindert werden können (Neue Hamburger Zeitung 1899, Ausg. v. 31. Mai, 4). Von den größeren Staaten ging Sachsen voran – auch eine Folge der dortigen gewerbefreundlichen Wahlgesetze. Die Leipziger Regelungen vom 28. Mai 1900 setzen den Tenor für das gesamte Königreich (Maßnahmen und Einrichtungen betreffend die Feuer- und Verkehrssicherheit in den Warenhäusern der Stadt Leipzig, Oesterreichische Verbands-Feuerwehr-Zeitung 24, 1900, 123-125, 131-132, 141, 160). In Preußen hatte es derweil nur vereinzelte Maßregeln gegeben. Im Regierungsbezirk Altona beschränkte man beispielsweise offene Warenpräsentationen in Räumen und auf Treppen, „da solche Vorrichtungen bei ausbrechendem Feuer gleich einer Zündschnur zu erachten sind“ (Neue Hamburger Zeitung 1899, Ausg. v. 15. Juli, 3).

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Das zerstörte Warenhaus Max Aron in Berlin-Rixdorf Anfang Februar 1900 (Österreichische Illustrierte Zeitung 1900, Nr. 17 v. 4. Februar, IV)

Im preußischen Berlin, der eigentlichen Hauptstadt der Warenhäuser, ging es dagegen gemächlicher zu; auch als Folge der dort dominierenden freisinnigen Wirtschaftsinteressen. Es bedurfte scheinbar erst der Zerstörung des Rixdorfer Warenhauses Max Aron am 13./14. Januar 1900, ehe die Verordnungsmaschinerie langsam in Bewegung kam (Garbe, Die Feuersicherheit der Warenhäuser, Centralblatt der Bauverwaltung 1900, 70-71). Erst mit diesem Brand setzte sich auch in der Reichshauptstadt die Idee durch, dass „Warenhausbrände“ eine reale und speziell zu bekämpfende Gefahr seien (Unglücksfälle, Die Woche 2, 1900, 578). Experten der Versicherungs-, Elektrizitäts- und Gaswirtschaft sahen das ähnlich (Eine neue Gefahr für die Gasindustrie, Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung 43, 1900, 345-347). Am 6. Mai 1901 erließ schließlich das preußische Ministerium für öffentliche Arbeiten baupolizeiliche Sonderanforderungen an Waren- und Kaufhäuser. Sie waren recht allgemein gehalten, lokale Besonderheiten konnten dadurch berücksichtigt werden. Architekten intervenierten, sahen sich dadurch gegängelt. Daraus entstanden schließlich präzisierte und ab dem 2. November 1907 geltende „Sonderanforderungen an Warenhäuser und an solche Geschäftshäuser, in welchen größere Mengen brennbarer Stoffe feilgehalten werden“ (R. Goldschmidt, Die Feuersicherheit der Warenhäuser, Deutsche Bauzeitung 42, 1908, 6-11).

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Neue Brandschutzbestimmungen: Feuerwehrmann eines Berliner Warenhauses nebst Feuerleitern (Fritz Leybold, Die Feuersicherheit in großen Berliner Warenhäusern, Die Woche 5, 1903, 1076-1079, hier 1077 (l.); ebd., 1078)

Die Vorstellung einer neuen Gefahr namens „Warenhausbrand“ entstand demnach 1899 und verbreitete sich anschließend. Der Braunschweiger Karstadt-Brand war hierfür die entscheidende Wegmarke. Es wäre allerdings verfehlt all dies als wirklich neu misszuverstehen. Es handelte sich um gängige Verwaltungsmaßnahmen, mit denen zuvor auch andere neuartige Brandarten, etwa die der Theater, erfolgreich eingedämmt werden konnten. Der „Warenhausbrand“ war zu dieser Zeit noch nicht agitatorisches Kampfmittel der Mittelstandsbewegung, eine antisemitisch aufgeladene Trope bzw. der symbolische Bezugspunkt antikapitalistischer, am „jüdischen“ Warenhaus festgemachten Dispositive. Letzteres ist die zentrale These in Paul Lerners Interpretation des „Consuming Fire“ (Lerner, 2015). Zum Beleg führte er einige wenige Aussagen der Warenhausliteratur der Vorkriegszeit an, nutzte markante Zitate antisemitischer Warenhauskritiker, unterzog die Brände aber nicht einer empirisch validen Analyse. Um die vermeintlich mit dem Warenhaus verbundene „fantasy of destruction“ zu belegen, zog Lerner vorrangig fiktive Quellen heran, nämlich mehrere Warenhausromane zumal der 1920er Jahre. Eine derartige Diskursanalyse hat gewiss ihre Meriten, kann als Quirl dienen, um gewisse Dispositive herausarbeiten. Sind diese jedoch nicht empirisch rückgebunden und hinterfragt, so verlässt man den Boden solider Geschichtsschreibung. Gewiss, die Forderungen antisemitischer Mittelstandsvertreter sind gut zu lesen, geben jeder Analyse popkornhaften Reiz: „Ihr Handwerker, Ihr Kaufleute, Ihr Landwirte […] haltet Eure Frauen und Töchter ab hinzugehen, auch schon deshalb, daß Ihr sie nicht eines Tages vom Feuer gebraten […] wieder erhaltet“ (E[mil] Suchsland, Die Klippen des sozialen Friedens, 6. Aufl., Halle a.S. 1904, 30). Da lächeln wir Bürgersöhnchen und -töchterchen fröstelnd, wissen um den richtigen Platz in derartigen Geschichten. Doch derartig schrill-irreale Aussagen waren 1899/1900 selten, lassen sich häufiger erst nach dem Warenhausbrand im Budapester „Pariser Warenhaus“ am 24. August 1903 finden, der europaweit für Aufsehen sorgte. Dort hatte es massive Baumängel gegeben, die Baupolizei hatte offenkundige Gefahren bewusst ignoriert. Im Deutschen Reich wäre das so nicht möglich gewesen; just weil man aus dem Braunschweiger und anderen Warenhausbränden gelernt hatte. Die Imagination des Warenhausbrandes nährte sich in den Folgejahren vorwiegend aus größeren Feuern im Westen Europas, während sich deutsche Behörden und Warenhäuser nicht zu Unrecht als Musterknaben präsentierten. Wer für eine Geschichte des Warenhausbrandes dagegen vorrangig fiktionale Quellen nutzt, ist immer in Gefahr, auch fiktionale Geschichte zu schreiben.

Rechtliche Nachhutgefechte: Karstadt vor Gericht

Der in den Zeitungen gängige Begriff „Unglück“ spiegelte den Zufall, die grundlegende Unsicherheit menschlichen Lebens. Er war zugleich aber ein wichtiges semantisches Hilfsmittel, um Fragen nach Ursachen und Verantwortung zu vernebeln. Rudolph Karstadt war nicht nur persönlich nicht sonderlich berührt von den Toten, die der Brand gefordert hatte. Im Rückblick erschien er als eine rasch überwundene Petitesse: „Einen Rückschlag erlitt die günstige Entwicklung der Firma, als der im Jahre 1898 eröffnete Neubau des Braunschweiger Geschäftshauses im Mai 1899 abbrannte. Bereits am 1. November 1899 faßte Rudolph Karstadt jedoch durch den Ankauf eines Grundstückes in Braunschweig wieder Fuß, und im Jahre 1903 wurde für das abgebrannte Haus durch einen Neubau Ersatz geschaffen, der in der Folgezeit durch Angliederung benachbarter Grundstücke ständig erweitert wurde“ (Die Rudolph Karstadt A.G. und die mit ihr verbundenen Unternehmungen, Berlin 1929, 16). Der 1903 gegründete Verband der Waren- und Kaufhäuser, die Interessenorganisation der Branche griff die Brandgefahr in den Verkaufsstätten ebenfalls auf. Obwohl Brandschutz als öffentliches Gut verstanden wurde, sich also im Wechselspiel zwischen staatlicher Regulierung und öffentlich bezahlten bzw. unterstützten Feuerwehren bewegte, verwiesen seine Repräsentanten auf die vielfältigen zusätzlichen Maßnahmen der einzelnen Firmen. Brandschutz galt zunehmend auch als privates Gut: Die Mitglieder passten Konstruktionen und Baumaterialien ihrer Bauten an, integrierten unabhängige Rettungswege, trennten Keller und Erdgeschoß voneinander, bauten Alarmsysteme, später dann auch Sprinkleranlagen ein. Das Personal wurde geschult, mittels regelmäßiger Probealarme auch getestet (Hermann, Warenhaus und Technik, in: Probleme des Warenhauses, Berlin 1928, 132-141). Größere Häuser hatten auch private Feuerwehren wie sie in der Industrie schon länger üblich waren. Der Vorwurf, „die Warenhäuser sind feuergefährliche Menschenfallen“ (J[ohannes] Wernicke, Kapitalismus und Mittelstandspolitik, Jena 1907, 580) konnte dadurch entkräftet werden, wenngleich kleinere Brände weiter regelmäßig auftraten. Auch diese Vorkehrungen halfen dabei, dass der Karstadt-Brand in Braunschweig der „Unglücksfall“ mit der höchsten Zahl an Toten im Deutschen Reich blieb.

Die rechtlichen Nachhutgefechte zeichnen das Bild von Rudolph Karstadt als Unternehmer, der das „Unglück“ nicht mit eigenen Versäumnissen verband und den entstandenen Schaden vor allem von anderen bezahlt haben wollte. Lokal hatte das durchaus Erfolg, denn die Herzogliche Landesversicherungsanstalt zahlte ihm 122.600 Mark Immobiliarentschädigung, so dass ein Neubau unmittelbar hätte begonnen werden können (Das Gas- und Wasserfach 43, 1900, 734). Die Geschäftsruine wurde beseitigt, das Grundstück lag erst einmal brach. Karstadt hatte das 1898 bezogene Haus für 15 Jahre vom Braunschweiger Kaufmann und Rentner Ernst Bornemann gemietet und sich zugleich im Verkaufsfalle ein Vorkaufsrecht gesichert. Dieses aber, so das Argument des Vermieters, sei mit der Zerstörung des Hauses nicht mehr gegeben – und er könne mit dem Grundstück nach eigenem Gusto verfügen. Karstadt, der mit Bornemann auch wegen des Fortbestehens des Mietvertrages in Rechtshändeln lag, klagte hiergegen, erlitt vor dem Braunschweiger Landesgericht jedoch eine Niederlage (Prozeß wegen des Karstadtschen Hauses, Braunschweigische Landeszeitung 1899, Nr. 381 v. 16. August). Das Grundstück Stephanstraße 6 wurde neu bebaut, doch ab 1903 bot dort das Warenhaus Alsberg seine Angebote an (Braunschweigisches Adreß-Buch für das Jahr 1903, Braunschweig 1903, III.276). Dabei handelte es sich um einen rasch wachsenden Konzern, dessen Schwerpunkte im Rhein-Ruhr-Gebiet lagen und der sein Filialnetz damals weiter nach Osten hin erweiterte. Karstadt musste umdisponieren, wollte er vor Ort präsent bleiben. Er kaufte in unmittelbarer Nähe erste Grundstücke, firmierte ab 1903 unter der Adresse Sack 24 (Ebd.; ebd. 1904, III.281). Ab 1905 offerierte Karstadt seine Waren auch in Verkaufsstätten der daran angrenzenden Schuhstraße 30-32 (Ebd. 1905, III.289). Das Geschäft barg weiterhin eine Änderungsschneiderei und Ateliers für Auftragsfertigungen.

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Anzeige für die neu errichteten Braunschweiger Karstadt-Kaufhäuser (Verzeichnis der Schulen und sonstigen Bildungsanstalten des Herzogtums Braunschweig, Braunschweig und Leipzig 1906, Anzeigenanhang, 19)

Karstadt brauchte also Jahre, ehe er den Verkauf fortsetzen konnte. Gravierender noch waren zwei Prozesse, die Karstadt gegen die Feuerversicherungsunternehmen „Baseler Versicherungsgesellschaft“ und „Londoner Phönix“ anstrengte. Bei diesen hatte der Warenhausunternehmer seine Warenbestände zu je 125.000 Mark abgesichert. Beide verweigerten jedoch die Zahlung. Ihre Argumentation war zweigeteilt. Zum einen hatte der Geschäftsführer des Braunschweiger Hauses bei Vertragsabschluss am 29. September 1898 die Frage verneint, ob zuvor Brandschäden entstanden und beglichen worden seien. Das aber war offenkundig falsch. Verschiedene Karstadt-Geschäfte außerhalb Braunschweigs hatten Schadenfeuer aufzuweisen, 1894 wurden daraufhin 60.000 Mark erstattet (Schweizerisches Handelsamtsblatt 20, 1902, 354-355, hier 355). Diese Frage stand im Mittelpunkt der Prozesse. Karstadt legte zweimal Revision ein, nachdem erst das Landesgericht, dann auch das Oberlandesgericht seine Klagen kostenpflichtig abgelehnt hatten. Am 6. Dezember 1901 entschied schließlich das Reichsgericht zugunsten der Baseler Versicherung – und Karstadt zog seine noch anhängige Klage gegen die Londoner Phoenix zurück (Der sächsische Erzähler 1902, Nr. 7 v. 16. Januar, 6). Karstadt, so letztinstanzlich das Reichsgericht, habe seine Pflicht der wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung schuldhaft verletzt – und könne sich nicht darauf berufen, dass er glaubte, allein über das Braunschweiger Haus berichten zu müssen. Karstadt hatte demnach den kaufmännischen Grundsatz von Treu und Glaube verletzt. Dieses Urteil hatte für alle Filialbetriebe beträchtliche Auswirkungen, schuf zugleich aber wachsende Markttransparenz im Versicherungswesen.

Für unsere Analyse des Braunschweiger Warenhausbrandes war der zweite Teil der Argumentation wichtiger. Hier ging es nämlich um die Schuldfrage: „Karstadt habe den Brand mit verschuldet, weil er die Aufforderung der Baseler Versicherungsgesellschaft, seine Lichtanlage, durch die im Frühjahr v. Js. kurz nacheinander schon zwei kleine Brände veranlaßt worden waren, durch einen unparteiischen Sachverständigen revidieren zu lassen“ (Braunschweiger Stadtanzeiger 1900, Ausg. v. 23. März, auch für das folgende Zitat) ignoriert habe. Karstadts Rechtsanwalt begründete diese unstrittige Vernachlässigung damit, „daß dieselbe von einer ersten Firma nach den damaligen neuesten Erfahrungen installiert worden sei“ – und Karstadt selbst von der Sicherheit der Elektrizitätsanlage derart überzeugt war, dass er ein Warenlager von 450.000 Mark unterhalten habe, also Werte von 200.000 Mark im Vertrauen auf die Feuersicherheit unversichert gelassen habe. Die Zeugenvernehmung ergab weitere Details: Demnach bestätigten drei von der Phoenix aufgebotene Augenzeugen, ein Elektrotechniker und ein Ehepaar, „daß eine elektrische Leitung, die direkt von der Hauptleitung nach einem Schaufenster führte, plötzlich, noch ehe die Glühbirnen in dem Schaufenster angezündet waren, in Glut geriet, wodurch die umhüllende Seide Feuer fing und dann die Gegenstände im Schaufenster entzündete“ (Braunschweiger Anzeiger 1900, Ausg. v. 6. April). Das Aufglühen der Stromleitung sei auf eine zu starke oder aber nicht vorhandene Bleisicherung zurückzuführen, so wie schon zuvor die beiden rasch gelöschten Brände im Frühjahr 1899. Eine Revision der Anlage sei aus Kostengründen nicht erfolgt.

Diese Zeugenaussage wurde von Karstadts Prozessvertreter bestritten. Der Elektrotechniker Rolle stehe in einem Prozess mit Karstadt, sei also befangen. Das Landesgericht ging dieser komplexen Frage nicht nach, denn Karstadts Klage konnte allein durch die wahrheitswidrige Angabe in der Versicherungspolice abgelehnt werden. Die Direktoren der Phoenix hatten einzig zu schwören, dass sie bei Vertragsabschluss nichts von weiteren Karstadt-Geschäften außerhalb Braunschweigs gewusst hätten – was sie dann taten (Leipziger Tageblatt und Anzeiger 1900, Nr. 241 v. 13. Mai, 3989). Die Revisionsklagen vor dem Oberlandes- und dem Reichsgericht behandelten daher nicht mehr die Frage, warum Karstadt trotz zweier Schaufensterbrände die Elektrizitätsanlage nicht hatte nachjustieren lassen (Neuste Nachrichten 1901, Nr. 291 v. 12. Dezember). Die Verantwortung für die sieben Toten stand in den Revisionsprozessen eben nicht mehr zur Debatte. Ein routinemäßig in Gang gesetztes Ermittlungsverfahren der Braunschweiger Staatsanwaltschaft war rasch eingestellt worden, Zivilklagen der Hinterbliebenen unterblieben. Die beiden Brandschutzversicherungen zahlten ihnen im September 1902 freiwillig insgesamt 1000 Mark als Ersatz für die Beerdigungskosten (Jeversches Wochenblatt 1902, Nr. 221 v. 20. September). Über Zahlungen von ihrem Arbeitgeber Karstadt ist nichts bekannt.

Der Brand in Braunschweig, Zufall und die Gewalt des Konsums

Der Feuertod der sieben Karstadt-Beschäftigen ward rasch vergessen. Die vom Stadtarchiv gepflegte Braunschweiger Stadtchronik, die Ereignisse und Petitessen der Stadtgeschichte Jahr für Jahr auflistet, enthält keinen Eintrag zu der größten zivilen, von mindestens 15.000 Personen besuchten Trauerfeier am 22. Mai. Die in den Abteilungen 31 und 33 gelegenen Gräber der sieben Brandopfer liefen ab und wurden neu belegt (Schreiben von Claudia Daniel (Friedhofsverwaltung) v. 14. September 2021). „Karstadt“ wird sein Warenhaus am Gewandhaus Ende September 2021 schließen, die Zukunft des am Ort der früheren Brandstätte in der Schuhstraße 29-34 residierenden zweiten Hauses ist unklar.

Dem Karstadt-Brand in Braunschweig folgten viele weitere Warenhausbrände, doch nicht zuletzt aufgrund der anschließend langsam gezogenen Lehren auf Seiten des Staates und der Unternehmen blieben sie begrenzt, verursachten kaum mehr Tote. Wir könnten es dabei belassen, denn dann passte diese Geschichte in das uns geläufige Narrativ einer nach vorn laufenden Abfolge der Zeit, getragen vom Fortschritt und unser aller Lernfähigkeit. Mir scheint eine Blickumkehr jedoch ebenfalls erhellend. Moderne Gesellschaften tendieren dazu, Puffersysteme gegen Gewalt, gegen den Zufall aufzubauen. Diese funktionieren zumeist, bedürfen aber steter Bemühungen, wohl wissend, dass sie überholt werden und vielfach vergeblich sind.

Für mich bietet der Karstadt-Brand daher auch die Chance zum Räsonnement über die gemeinhin verdrängte Kategorie des Zufalls, dieses „Tremendum der Neuzeit“ (Erhart Kästner, Der Hund in der Sonne, Frankfurt a.M. 1975, 62). Der Tod der Bediensteten war willkürlich, ohne Sinn, kausal nicht rückführbar. In einer vermeintlich berechenbaren Welt über das Unberechenbare nachzudenken kann Kräfte freisetzen, Lebenszuschnitte verändern. Dies kann zugleich helfen, Willkür und Gewalt wahrzunehmen, die in das Gewebe der Konsumgesellschaft eingewoben ist. Dies betrifft die gängige Sprache, unsere Vorstellungen von Waren und Dienstleistungen sowie eines kommodifizierten Miteinanders. Dergestalt wäre die Geschichte dieses längst vergangenen Warenhausbrandes ein Plädoyer für offene Augen und einen reflektierten Realismus auch und gerade im Umgang mit den prangenden Fassaden der Schaufenster und der Läden, den Verlockungen und Verheißungen der Waren und Dienstleistungen; und auch ihrer wissenschaftlichen Untersuchung. Vielleicht können wir dann gar erklären, warum wir es doch auch mögen, mit dem Grauen des imaginierten Todes, mit dem Leiden der anderen zu kokettieren.

Uwe Spiekermann, 18. September 2021

4 Gedanken zu „Karstadt in Flammen! Der Braunschweiger Warenhausbrand 1899

  1. Pingback: Schaufenster und Schaufensterwerbung im langen 19. Jahrhundert | Uwe Spiekermann

    • Danke für den Hinweis. Als Hartwieg am 9. Januar 1914 starb, meldeten die meisten Zeitungen den Tod von Staatsminister v. Hartwieg (etwa Rhein- und Ruhrzeitung 1914, Nr. 16 v. 9. Januar, 1). Ich bin davon ausgegangen, dass die Verleihung des Roten Adlerordens am 1.1. 1914 mit einem Adelsprivileg verbunden war – doch korrigiere ich mich gerne.

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      • Im Buch: Hartwieg,Wilhelm: Um Braunschweigs Thron 1912/13, Braunschweig 1964, S.53, ist ein Faksimile der Ordensverleihung abgedruckt. Die Verleihung geschah laut Datum am 23.12.1913. Ein Adelstitel wird nicht erwähnt. Adolf Hartwieg hat nie mit v.Hartwieg unterzeichnet, die noch heute lebenden Nachkommen haben auch kein „von“.

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