Jugend und „Genußgifte“ im Nationalsozialismus

Der Nationalsozialismus wird vorrangig als destruktive Kraft verstanden und analysiert. Doch in den letzten Jahren ist die Forschung, parallel zum wachsenden Interesse an den nationalsozialistischen Tätern, dazu übergegangen die Konturen einer spezifisch nationalsozialistischen Moral auszuloten (Claudia Koonz, The Nazi Conscience, Cambridge 2003; Raphael Gross, Anständig geblieben. Nationalsozialistische Moral, Bonn 2010; Wolfgang Bialas, Moralische Ordnungen des Nationalsozialismus, Göttingen 2014; Wolfgang Bialas und Lothar Fritze (Hg.), Nazi Ideology and Ethics, Newcastle 2014). Kampf und Gewalt, Mord und Vernichtung standen nicht allein, sondern sind auch als Folgen spezifisch nationalsozialistischer Tugendkataloge und Ideale zu analysieren. Wer den Nationalsozialismus erklären will, kommt um die Moral dieses Systems und seiner Träger nicht herum, setzte sie doch Dynamik frei, um selbstgewählte Ziele zu erreichen. Die vorliegenden Debatten sind jedoch häufig ideengeschichtlich gehalten, orientieren sich weniger an der Praxis der NS-Herrschaft. Ein Blick auf das Verhältnis von Jugend und „Genußgiften“ kann daher vielleicht andere, bisher weniger beachtete Nuancen nationalsozialistischer Moral freilegen (für den Marketingsektor vgl. Uwe Spiekermann, German-Style Consumer Engineering: Victor Vogt‘s Verkaufspraxis, 1925-1950, in: Jan Logemann et al. (Hg.), Consumer Engineering 1920s-1970s, Houndsmill/New York 2019, 117-145).

Der Umgang mit den „Genußgiften“ Alkohol und Tabak führt dabei weit über allgemein bekannte Sachverhalte hinaus, dass etwa die SS schon kurz vor Kriegsbeginn der wichtigste Mineralwasserproduzent Europas war und Reichsinnenminister Heinrich Himmler (1900-1945) zahlreiche Gesetze zur Einschränkung des Alkohol- und Tabakkonsums erlassen hat. Die Beziehung von Jugend und „Genußgiften“ verweist vielmehr direkt auf einen nationalsozialistischen Tugendkatalog, da es um den Inhalt einer Erziehung ging, die eine neue Generation „reinerer“, „lauterer“ und somit überlegenerer Charaktere zum Ziel hatte. Doch Ausgrenzung, Verfolgung und „Ausmerze“, also etwa die Sterilisation und die Tötung von „Genußgift“-Abhängigen, standen dabei nicht im Vordergrund. Es ging vielmehr um eine positive Lenkung von Jugendlichen, um dem NS-Ideal der Beherrschung der eigenen Triebe im Sinne eines vermeintlichen Volksganzen zu genügen, dem Annähern an ein Ideal von Nüchternheit und Selbstzucht. Ohne den Blick auf die Moralcodes im Umgang mit alltäglichen Gefährdungen fehlt ein wichtiger Baustein im Verstehen und Erklären dieser Zeit und dieser Jugend.

Gesundheit und Gesundheitsführung im Nationalsozialismus

Das Jahr 1933 bildete auch für die Gesundheitspolitik einen wichtigen Einschnitt – zahlreichen Kontinuitätslinien zum Trotz. Während der Weimarer Republik stand die Gesundheitsfürsorge im Mittelpunkt, nun war es die Gesundheitsführung des deutschen Menschen. An die Stelle von Fürsorge trat vermehrt Vorsorge. Die Gesundheit des Einzelnen wurde in einem völkischen Zusammenhang verstanden, Gesunderhaltung diente der Steigerung individueller Arbeitsleistungen zum Nutzen des deutschen Volkes. Der Einzelne wurde ideologisch auf das reduziert, was er für die Fiktion des Ganzen tat: „Nur der Mensch stellt einen Wert dar, der über eine Leistung verfügt“ (Aufgaben und Ergebnisse zeitgemäßer Ernährungsforschung, Leipzig 1937, 4), so Hans Reiter (1881-1969), Präsident des Reichsgesundheitsamtes. Die Gesundheitspolitik verband die Pflege des völkischen Grundbestandes mit strikter Abgrenzung zu allem „Undeutschen“: „Als Ziel steht der körperlich und seelisch gesunde Mensch mit hoher geistiger Leistung vor uns, den die Zivilisation nicht zu beherrschen und ins Krankhafte zu verändern vermag, sondern der sie beherrscht, weil er neben die Klugheit die Weisheit setzt“ (Walther Klussmann, Gebissverfall und Ernährung, Hippokrates 6, 1935, 767). Heilen und Vernichten, Ausgrenzen und Integrieren gehörten daher zusammen, bildeten die Grundlage für die Dynamik dieses Regimes. Die nationalsozialistische Salutogenese zielte auf die möglichst optimale Entwicklung positiver Anlagen der rassisch zugehörenden und der parallelen Minimierung negativer Umwelteinflüsse. Der Einzelne war schließlich umgeben von Gefahren und Versuchungen, denen er ohne Integration in eine völkische Gemeinschaft nicht Herr werden könne. Als dessen Ausdruck und Repräsentanz forderten Staat und Partei einen Führungsanspruch gegenüber dem Leben jedes Einzelnen, um eine „artgemäße Nahrungs- und Lebensweise“ (Clemens Heine, Brotfrage und Karies ein nationales Problem des Deutschen Volkes, Med. Diss. Würzburg, Bautzen 1938, 6) zu erreichen – so Reichszahnärzteführer Ernst Struck (1893-1974).

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Bedrohung und Schutz. Arbeitsfelder der NS-Gesundheitsführung (Auf der Wacht 55, 1938, 85)

Die NS-Gesundheitsführung koppelte eine forcierte Bevölkerungspolitik mit einer umfassend gedachten Rassenpolitik. Den wichtigsten Umweltfaktor bildete dabei die Ernährung. Sie sollte einfach und preiswert, nährstoffreich und kräftigend sein. Genuss stand nicht im Vordergrund. Genussmittel waren nicht zu verbieten, wohl aber mäßig zu konsumieren. Diese Zielsetzungen boten ideelle Richtmarken für den Einzelnen. Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti (1900-1945) formulierte die Norm: „Jeder hat heute die Pflicht, gesund zu sein, weil das Volksganze jeden einzelnen Menschen braucht, weil Gesundheit und Arbeitskraft des einzelnen nicht sein Privatbesitz sind, den er nach Belieben verschwenden und vergeuden darf, sondern weil diese Güter ein Teil des ganzen Volksvermögens sind und somit jeder einzelne die Pflicht hat, mit diesem Teil des gesamten Volksvermögens sparsam und wirtschaftlich umzugehen“ (Zur Gründung der Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren, Die Genußgifte 35, 1939, 5-10, hier 5). Die NS-Gesundheitsführung zielte nicht auf den Kranken, im Mittelpunkt stand der „gesunde Mensch“ (Ernst Bauer, Grundsätze in der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs, in: Partei, Gesundheitsführung, Alkoholmißbrauch, Berlin-Dahlem 1938, 19-22, hier 20).

In diesem Gesamtkonzept bildete die Jugend eine Art Blaupause. Ziel war es, „Erbgut und Anlage in bester Weise zu entfalten“ und im Rahmen der Gesamterziehung mitzuhelfen, „daß die höchste Stufe der Gesundheit, Arbeitskraft und Gesinnung erreicht wird“ (Erika Geisler, Die Gesundheitsführung der Jugend, in: Hans Reiter und Joh[annes] Berger (Hg.), Deutsches Gold, München 1942, 238-290, hier 238-239). Entsprechend setzte die Gesundheitsführung der Jugend auf eine umfassende Erziehung von Leib, Geist und Seele. Es galt den Heranwachsenden „ganzheitlich“ zu behandeln und umfassend zu beeinflussen. Auch diese „Aufklärungsarbeit“ sollte negative Bezugspunkte minimieren, positive dagegen in den Mittelpunkt rücken. Eberhard Kitzing (1911-1941), Leiter des Hauptreferates Gesundheitssicherung der Reichsjugendführung, betonte: „Wir lehnen es ab, mit einem in der Ferne drohenden Gespenst der Krankheit dem jungen Menschen Furcht und Schrecken einzujagen. […] Wir wollen sie zum Stolz auf ihren gesunden Körper erziehen. Wir sagen ihnen, daß sie durch eine vollwertige Ernährung bessere Leistungen im Beruf, im Dienst und im Sport hervorrufen werden“ (Gesundheitsführung der HJ., Alkohol und Tabak, in: Ders. und G[eorg] Reid, Gesundheitsführung der HJ. Alkohol und Tabak, Berlin-Dahlem 1940, 3-9, hier 7). Den Heranwachsenden wurde dazu nicht nur wieder und wieder der Wert eines leistungsfähigen Körpers vor Augen geführt, sondern sie wurden immer wieder auf die eigene Verantwortlichkeit für diesen volkseigenen Körper verwiesen. Zwischen Gesinnung und gesundheitsrelevantem Verhalten bestand ein enges Band. Denn „gesunde“ Jugendliche zeichneten sich durch eine bestimmte „Haltung“ aus, so dass falsches Handeln in der Regel – sieht man einmal von vereinzelten „Fehlern“ ab – erbbiologische Defizite aufdeckte. Dieser Gesinnungsmaterialismus schloss individuelle Freuden und Freiheiten tendenziell aus, so auch den bestrittenen Genuss beim Konsum von Alkohol und Tabak: „Nicht Zügellosigkeit und Bindungslosigkeit, egoistische Freiheit, wollen wir, sondern Einordnung in die großen Forderungen der Volkserhaltung und des planmäßigen Aufbaus unserer Volkskraft, unserer Wirtschaft und unserer Wehrhaftigkeit“ (W[alter] Hermannsen, Kameraden! Herhören!, 3. Aufl., Berlin-Dahlem 1938, 17). Diese Verwertungsimperative der Gesundheitsführung galten als Ausdruck einer überlegenen Rasse, als Abkehr von den Allzweckfeindbildern Judentum, Liberalismus und Marxismus. Im Bereich der Genussmittel dienten dabei die sog. „Bierspießer“ als Negativfolie. Der NSDAP-Vorsitzende Adolf Hitler (1889-1945) hatte schon 1926 eine nüchterne „Kämpfergeneration“ gefordert (Völkischen Beobachter v. 31.03.1926, zit. n. Auf der Wacht 56, 1939, 14-15). Die Jugendlichen sollten gemäß derartiger Ideale „verantwortlich“ wählen.

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Gläubig, fanatisch, nüchtern – das Ideal des Nationalsozialisten (Auf der Wacht 55, 1938, 41)

Die bisher verwendeten Begriffe „Jugendlicher“ und „Heranwachsender“ müssen allerdings noch aufgesplittet werden: Denn die Gesundheitsführung unterschied deutlich zwischen den Geschlechtern. Dabei ging es einerseits um unterschiedliche Körperlichkeiten. Mädchen wurden auf ihre Mutterrolle eingeschworen. Das Körpergeschehen wurde ihnen als naturgegebene Harmonie dargestellt, die – gleich einem Präzisionsinstrument – durch kleinste Mengen falscher Stoffe aus dem Gleichgewicht geraten würde. „Die ganze Auseinandersetzung mit der Frage des Alkoholmißbrauches […] ist für die heranwachsenden Mädchen nicht nur um ihrer eigenen und ihrer Nachkommen körperlicher Gesundheit willen wichtig. […] So wie die unsichere Haltung der jungen Mädchen dem Alkohol gegenüber […] schon den Keim zur faulen Frucht in sich trägt und häufig genug mit einem unglücklichen oder kranken Leben bezahlt werden muß, so trägt auch die sichere Haltung, die durch rechtzeitig und in lebensnaher Form vermitteltes Wissen um die Dinge erworben werden kann, schon ihre Frucht in sich“ (K. Hoß, Alkohol und weibliche Jugend, Auf der Wacht 56, 1939, 18-20, hier 19). Auch gegenüber den Jungen wurden Fragen der Keimschädigung behandelt, wichtiger aber schien die Auseinandersetzung mit dem Ideal der „Männlichkeit“ zu sein.

Nicht mehr länger sollte der erste Rausch, sollte die Gewöhnung an die Zigarette den symbolischen Eintritt in die Erwachsenwelt bedeuten. Stattdessen galt der Rauschmittelkonsum als „Zeichen mangelnder Selbstbeherrschung, mangelnden Eigenwillens, mangelnder Energie, mangelnder Selbständigkeit des Denkens“ (Tabakmerkblatt für Jugendliche, Zeitschrift für Volksernährung 13, 1938, 41-42, hier 42). Die Mädchen wurden angehalten, sich diesen Jungen zu verweigern, generell wurden die Freundinnen und Frauen von Genußgiftkonsumenten als wenig wertvoll eingestuft. Härte und „Haltung“ charakterisierten Männlichkeit. Dagegen galt: „Genuß macht weich!“ (Hermannsen, 1938, 15). Mädchen sollten warten lernen, sich rassisch korrekt verhalten – auch dies eine wichtige Basis für eine neue „Männlichkeit“ (Günther Hecht, Alkoholmißbrauch und Rassenpolitik, Die Genußgifte 35, 1939, 22-42, hier 38). Jugend war – bei aller Hervorhebung – nur eine Durchlaufstation für den wertvollen Volksgenossen, die wertvolle Volksgenossin und den als ewig gedachten Kreislauf des Volkes.

Die Bedeutung der „Genußgifte“ in der NS-Gesundheits- und Jugendpolitik

All dies waren Normaussagen, erstrebenswerte Ideale. Will man den nationalsozialistischen Kampf gegen die „Genußgifte“ jedoch historisch angemessen einordnen, so sind sechs Punkte besonders hervorzuheben:

In den 1930er Jahren kehrte sich erstens der langfristige Konsumtrend bei den Genussmitteln um. 1932 erreichte der Alkoholkonsum einen säkularen Tiefpunkt, den Gegnern schien ein gänzliches Verdrängen nicht völlig aussichtslos zu sein. Doch seit 1933 zog der Konsum wieder deutlich an, bis 1938 verdoppelte er sich in absoluten Werten. Auch beim Tabak war 1932 ein Tiefpunkt erreicht, der Konsum wuchs ebenfalls deutlich von 105.400 t 1932 auf 1938 128.700 t (Walter G. Hoffmann, Franz Grumbach und Helmut Hesse (Hg.), Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, Berlin (W)/Heidelberg/New York 1965, 652). Das Problem der Genussmittel stellte sich somit Jahr für Jahr drängender – und die staatliche Organisation großer Menschenmassen – die Hitlerjugend umfasste Ende 1936 5,4 Millionen, Anfang 1939 dann 8,7 Millionen Mitglieder – bot hierfür einen günstigen Hebel.

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Alkoholverbrauch in Deutschland pro Kopf der Bevölkerung 1890-1989 (in l Weingeist) (Heinrich Tappe, Der Genuß, die Wirkung und ihr Bild, in: Peter Borscheid und Clemens Wischermann (Hg.), Bilderwelt des Alltags, Stuttgart 1995, 222-241, hier 225)

Der seit Mitte der 1930er Jahre verwandte Begriff „Genußgift“ war zweitens Ausdruck dieser veränderten Problemstellung. Er steht gegen den gebräuchlichen und rechtlich auch verbindlichen Begriff des Genussmittels. Damit war mehr verbunden als die dann 1939 vollzogene Zusammenfassung der Bewegungen gegen Alkohol, Tabak und weiterer „Gifte“ in der Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren ([Leonardo] Conti, Zur Gründung der Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren, Die Genußgifte 35, 1939, 5-10). Der Begriffswandel sollte einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel unterstreichen. An die Stelle einer vor allem auf Genuss und Geselligkeit zielenden „soziologischen“ Betrachtung alter Zeit trat eine neue „biologisch-naturwissenschaftliche“ Betrachtung neuer Zeit. Die negativen und moralgetränkten Argumente der früheren Antialkoholbewegung sollten nun durch wissenschaftliche Forschung ersetzt werden. Dazu erkundeten staatliche Einrichtungen systematisch die Gesundheitsgefahren durch die „Genußgifte“ (Christoph Maria Merki, Die nationalsozialistische Tabakpolitik, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 46, 1998, 19-42; Robert N. Proctor, The Nazi War on Cancer, Princeton 1999, 173-247, 325-344; Nicole Petrick-Felber, Kriegswichtiger Genuss. Tabak und Kaffee im »Dritten Reich«, Göttingen 2015). Ziel war nun eine „gesetzmäßige Betrachtung von Alkohol und Tabak zunächst für das Jugendalter unter die klare Wirklichkeitslehre des Nationalsozialismus im Sinne einer zielbewußten Gesundheitsführung“ (Georg Reid, Staatsjugend und Genußgifte, Die Genußgifte 37, 1941, 3-9, hier 8).

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„Genußgifte“ als Krankheitsursache – Ein Aufklärungsplakat (Walter Ludorff, Genußmittel, in: Hans Reiter und Joh[annes] Berger (Hg.), Deutsches Gold, München 1942, 291-310, hier 309)

Mit der Verwissenschaftlichung beschleunigte sich drittens die Verstofflichung der Genussmittelfrage, also ihre Verlagerung von der gesellschaftlichen auf die biochemisch-pharmakologische Ebene. Alkohol und Nikotin galten als „Zellgifte“, denen man ähnlich entgegentreten müsse, wie etwa krebserregenden Farbstoffen oder Pflanzenschutzmitteln. Entsprechend rigide waren die Vorschläge, zumal als deutlich wurde, dass insbesondere Nikotin die Wehrtauglichkeit Jugendlicher verminderte. Parallel aber wurde begonnen, die mit der Stoffgruppe der Vitamine verbundenen positiven Wertschätzungen für das Regime zu nutzen – bis hin zu gezielten Vitaminaktionen nicht zuletzt für Säuglinge und Schulkinder (Uwe Spiekermann, Künstliche Kost, Göttingen 2018, 418-434).

Die staatliche Politik zeichnete viertens ein Dualismus negativer und positiver Maßnahmen aus. Dabei konzentrierte man sich anfangs stark auf repressive Gesetze, etwa die Gesetze zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ bzw. des „Gewohnheitsverbrechertums“. Sterilisation und Hungersterben wurden in den 1930er Jahren in großem Umfang eingesetzt, um „entartete Trunksüchtige“ unschädlich zu machen (Heinz Faulstich, Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949, Freiburg/Br. 1998). Doch schon dieser Begriff enthielt eine Erziehungsaufgabe durch kostensparende Prävention: „Diese Ausmerze ist immer nur ein notwendiges Teilgebiet. Darüber hinaus müssen wir dafür sorgen, daß einmal vorhandenes Erbgut nicht durch Leichtsinn oder Unkenntnis seiner Träger entartet und so immer wieder neues Leid und neue Schmerzen entstehen. Noch wichtiger aber ist es für uns dabei, die ganze Aufmerksamkeit der Erhaltung des bereits gezeugten erbgesunden Lebens und dem Schutze seiner Entwicklung zu widmen“ (Werner Hüttig, Rassenpflege und Alkoholmißbrauch, Berlin-Dahlem 1936, 5). Dieser Wandel stärkte die Bestrebungen, Jugendliche ohne „Genußgifte“ aufzuziehen.

Die 1930er Jahre waren fünftens stark geprägt durch eine Diskussion der Angst vor den Folgen der zunehmend konsumierten Genussmittel. Allgemeine Degeneration, Ängste vor „Fremdrassigen“ sowie überbordender Sexualität wurden auf diesen Bereich projiziert ([Robert] Ley, Genußgifte bedrohen die Volksgesundheit, Volkgesundheitswacht 1938, 100-104; Hans Reiter, Alkohol- und Nikotinmißbrauch und gesundes Volk, Reichs-Gesundheitsblatt 12, 1937, 842-848). Die Erziehung der „Jugend“ war vor diesem Hintergrund eine Politik des Gegenhaltens und möglichen Überwindens durch eine neue „deutsche“ Moral.

Wachsende Bedeutung gewann schließlich sechstens auch die ökonomische Situation des Deutschen Reiches. Nach der Grundsatzentscheidung zum Krieg wurde der Verschwendungsdiskurs immer wichtiger. Spätestens seit 1937 wurde mit dem Verzicht auf „Genußgifte“ immer auch die sinnvollere Allokation von knappen Ressourcen auf ein starkes Reich, also auf Expansion, Krieg und Massenmord verbunden.

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Rauchen als Vernichtung des Volksvermögens (Auf der Wacht 56, 1939, 17)

Damit begann zugleich ein Wechsel von einer vor allem auf Alkohol ausgerichteten Politik auf die Einschränkung des Tabakkonsums. Schließlich lagen die Devisenausgaben für Tabak deutlich höher als die für vor allem heimisch erzeugten Alkohol. Und so war es kein Zufall, dass seit 1937 die Schlagzahl erhöht wurde, nachdem das Reichsgesundheitsamt die Enthaltsamkeit der Jugend bis zum vollendeten 16. Lebensjahr an die Spitze ihrer Forderungen gegen den Alkohol- und Tabakmissbrauch stellte.

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Zielsetzungen und Mahnungen der Gesundheitsführung 1937 (Auf der Wacht 55, 1938, 1)

Präventionspolitik an verschiedenen Fronten

Die Präventionspolitik agierte unter der Annahme einer umfassenden Bedrohung der Jugend durch Alkohol und Tabak. Ein Beispiel hierfür sind die Ergebnisse einer Umfrage unter 200 Braunschweiger 14-jährigen Jungen aus dem Jahre 1938 (Walter Hermannsen, Erzieher und Erzieherinnen! Ein Wort an Euch! Ideal und Wirklichkeit, Die Genußgifte 35, 1939, 69-86, hier 79-80). Von diesen gaben 183 an, bereits Zigaretten geraucht zu haben, 77 ebenfalls Pfeife und 63 Zigarren. 168 hatten schon Bier getrunken, 184 Wein und 41 Branntwein. Die Eintrittspforte in die Welt des Alkohols bildeten vor allem Volks- und Familienfeste, wobei die Mehrzahl der Eltern (124 von ca. 190) vom Tun ihrer Zöglinge wussten. Doch abseits der Familie gab es weitere und meist entscheidende Vermittlungskanäle:

Informationsgewinnung von 14-Jährigen Braunschweiger Jugendlichen 1938 (Hermannsen, 1939, 80)

07_Hermannsen_1939_p80_Rauchen_Alkohol_Jugendliche_BraunschweigDie kommerzielle Infrastruktur der Genussmittelindustrie ermöglichte einen einfachen Eintritt in die Erwachsenenwelt erlaubter Rauschmittel. 44 Jungen hatten beispielsweise Zigaretten am Automaten gekauft – was gesetzlich verboten war. Zwei weitere Punkte dieser Erhebung sind hervorzuheben: Einmal der Druck der Kleingruppe, also der Jungen untereinander. Beim Rauchen, das meist ohne Wissen der Eltern geschah (von 183 Rauchversuchen waren 172 den Eltern nicht bekannt), gab es klare Bezeichnungen für die, die nicht mitmachten: Feiglinge (46mal), Muttersöhnchen (25mal), Angsthase (15mal), Memme (9mal), Nichtraucher (6mal), Waschweiber (5mal), kleine Kinder (3mal), Säuglinge (3mal), Verräter (3mal), aber auch Schlammschützen, Weichlinge, Flaschen, keine Männer, Drückeberger, Milchjungen, Schlappschwänze, Musterknaben, Pinscher, Grünschnabel, Pflaume. Auffällig war, wer nicht probierte. Pointiert hob der Autor den „Gesinnungsterror“ (Hermannsen, 1939, 80) hervor, der von Eltern, Gleichaltrigen und Werbung ausgeübt wurde. Das Herausreißen des Jugendlichen aus diesen Bezügen schien daher nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig.

Derartige Angaben legten zugleich ein gestuftes Vorgehen nahe, um positive Auffälligkeit zu erreichen: „Deshalb muß als erste große Forderung herausgestellt werden, daß gerade der 10-12jährige junge Mensch davon abgebracht wird, überhaupt mit dem Nikotingenuß zu beginnen. Hier liegt in vielen Fällen bereits die Entscheidung, wenn es uns gelingt, die Jungen in diesem Alter vom Rauchen abzuhalten, sich als junge Menschen dem Alkoholgenuß oder gar dem Alkoholmißbrauch zu ergeben“ (Hermannsen, 1939, 82). Gezieltes Vorgehen schien erforderlich, da bloße Appelle auch innerhalb der Hitlerjugend nur begrenzten Widerhall fanden.

Wie sah nun die nationalsozialistische Präventionspolitik bei Heranwachsenden aus? Sechs Felder des „Kampfes gegen die Genußgifte“ stechen hervor:

Im Vordergrund der Politik stand erstens das Lernen am Vorbild. Es war ideal, da sich hierin die Übergabe völkischen Wissens, die Prägung natürlichen Handels von Generation zu Generation manifestierte. Doch zugleich wurde die Verhaftetheit der Erwachsenen in alten Denkformen vielfach beklagt. Entsprechend wurde anfangs vor allem mit dem „Über-Ich des Regimes“, dem Antialkoholiker und Nichtraucher Adolf Hitler geworben.

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Das nüchterne „Über-Ich“ – präsentiert von Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Auf der Wacht 54, 1937, 18. Anfang 1937 waren 120.000 Exemplare dieses Photos verbreitet worden.)

Spätestens seit 1937 begannen jedoch intensive Kampagnen zur Schulung der kleinen Führer, also der (teils noch im Unterricht rauchenden) Lehrer, der Ärzte und insbesondere der Jugendführer. Seit Anfang 1939 (und bis 1943) gab die Dahlemer Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren dazu die Zeitschrift „Alkoholfreie Jugenderziehung“ heraus. Daneben traten Schulungen, vor allem aber eine große Zahl von Aufklärungsbroschüren. Die Ergebnisse etwa der regelmäßigen Reichskonferenzen zur Alkohol- und Tabakfrage wurden in hohen fünf- und sechsstelligen Auflagen verbreitet. Ziel dieser Maßnahmen waren Vorbilder, die Jugendlichen die nüchterne Lehre des Nationalsozialismus vorlebten.

 

Das zweite Arbeitsfeld waren die Schulen. In den Antialkohol- und -tabakvereinen hatten Lehrer, zumal protestantische, seit Anbeginn eine führende Stellung inne. Bereits im Oktober 1933 hatte das Reichserziehungsministerium die schulische Aufklärung über Alkoholgefahren nochmals besonders protegiert, zahlreiche Länderregierungen folgten (Hans Sager, Neues zur Behandlung der Alkoholfrage im Unterricht, Forschungen zur Alkoholfrage 47, 1939, 30-33). Der Begriff der Schule griff dabei bewusst über das Schulgebäude hinaus: In Sachsen wurden die Lehrer beispielsweise etwa per Verordnung angehalten, jugendliche Verstöße gegen das Gaststättengesetz zu beobachten und zu melden. Auch Elternabende dienten der Prävention (Hans Harmsen, Die Bekämpfung des Alkohol- und Nikotingenusses in den Schulen, Volksgesundheitswacht 1936, Nr. 16, 13-15). „Genußgifte“ sollten im Unterricht wiederholt thematisiert werden. Einschlägig waren Chemie, Biologie und Rassenkundeunterricht (vgl. Ferd[inand] Goebel, 30 Experimente zur Alkohol- und Tabakfrage, Berlin-Dahlem 1940). Dazu stellten die Reichstellen bzw. deren zunehmend errichteten Gau- und Kreisstellen nicht zuletzt Lichtbilder zu Verfügung. Neue Ansätze, wie etwa die Analyse der Tageszeitungswerbung oder aber der Berichterstattung über Bier, Brauereien und Verkehrsunfälle, sollten den Unterricht lebendiger und anschaulicher machen. Auch die immer wichtigere Verkehrserziehung wurde in den Dienst der freudigen Abstinenz gestellt. Insgesamt aber waren die schulischen Möglichkeiten begrenzt, zumal praktische Alternativen zum Alkohol, wie etwa die Zubereitung von Joghurt in der folgenden Abbildung, für Heranwachsende nur begrenzte Attraktivität besaßen.

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Alternative zum Alkohol: Milch und Milchprodukte im Schulunterricht (M. Javet, Praktische Milchpropaganda in der Schule, Forschungen zur Alkoholfrage 43, 1935, 73-75, hier 74, 75)

Zum zentralen Erziehungssektor entwickelten sich drittens dagegen die NS-Jugendorganisationen. Hier agierten Jugendliche in einem neuen Umfeld, hier sollten sie positiv auffällig werden: „Daß die Hitlerjugend heute ihre Ausrichtung auf das gesundheitlich Ideal […] nicht erreichen kann, ohne einen Bruch mit der gesellschaftlichen ‚Konvention‘ zu vollziehen, dürfte keinem mit der Jugend Lebenden mehr verborgen bleiben können“ (Georg Reid, Fest- und Feiertagsgestaltung bei der HJ, Auf der Wacht 54, 1937, 38-39, hier 39). Die Reichsjugendführung gab hierfür eindeutige Vorgaben: 1937 wurden die Genussgifte als „Zivilisationsseuche“ bezeichnet, wurde der „käuflich erwobene [sic!] Genuß abgelehnt und der erkämpfte Genuß als erstrebenswert hingestellt“ (Hermannsen, 1939, 74). Die gesamte Hitlerjugend galt als ein Experimentierfeld für eine genussgiftfreie Jugend, in der nicht zuletzt eine andere Form von Geselligkeit und Feiern eingeübt werden sollte.

1939 rief der Reichsjugendführer Schirach das „Jahr der Gesundheitspflicht“ aus. Nun sollte jede/r Jugendliche freiwillig dem Vorbild Hitlers folgen, um so ein „artgemäßes Erziehungs- und Lebensideal zu entwickeln“ (Günther Hecht, Alkoholmißbrauch und Rassenpolitik, Die Genußgifte 35, 1939, 22-42, hier 39). Ziel war ein neuer Moralkodex, der in reflektierte Abstinenz mündete. Das Genussempfinden des Einzelnen sollte vor der Verantwortung für die Leerformeln „Volk“ und „Reich“ zurücktreten: „Durch die Erziehung in Lager und Kolonne wird festgelegt, was Ehre ist, und was als unehrenhaft und unmännlich oder unfraulich gilt. […] Wenn dabei in den Einheiten der Jugend immer mehr das Idealbild eines genußgiftfreien Jugendlebens vor die Augen der Jungen und Mädel tritt, indem es als unehrenhaft, als niedrig und gemein gilt, in alkohol- und nikotingeschwängerter Luft eine Scheingeistigkeit und Scheinfröhlichkeit vorzutäuschen, dann wird der Erfolg sein, daß zum Typus des deutschen Leistungsmenschen der Zukunft unbedingt mit hinzugehört, daß er Alkohol und Tabak meidet“ (W[alter] Hermannsen, zit. n. Theo Gl[äß], Jugend, Erzieher, Genußgifte, Forschungen zur Alkoholfrage 48, 1940, 114-116, hier 115-116). Willenskraft sollte helfen, damit „der Gesunde, Vollwertige ohne besondere Schwierigkeiten die ‚Mode‘ des Zigarettenrauchens“ ([Georg] Reid, Weltanschauung, Haltung, Genußgifte, Die Genußgifte 35, 1939, 55-68, hier 61) ablegt. Deutlich erkennbar ist, wie mit der positiven Auffälligkeit auch die negative geschaffen wurde. Dies war eine zwingende und auch erwünschte Folge der neuen Moral.

Doch auf Erziehung und strikte Moralvorgaben allein verließ man sich nicht. Seit 1939 wurde viertens vielmehr der sog. Jugendschutz intensiviert, der Genussmittelkonsum für Jugendliche strikt reguliert. Dieser Jugendschutz stand in der Tradition des Weimarer Interventionsstaates, etwa des Gaststättengesetzes von 1930, in dem ein Ausschankverbot für Branntwein an Jugendliche unter 18 Jahren und Genussmittelkonsum von unter 16-Jährigen nur in Anwesenheit von Erziehungsberechtigten festgeschrieben worden war. Bis 1939 gab es kaum gesetzliche Änderungen – zwei Änderungen des Gaststättengesetzes 1934 und das novellierte Jugendschutzgesetz vom November 1938. Die bestehenden Regelungen rief man allerdings wieder und wieder ins Gedächtnis (Das Alkoholverbot für Jugendliche, Zeitschrift für Volksernährung 12, 1937, 140).

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Gesetzliche Regelungen zum Jugendschutz 1941 (Erika Geisler, Die Gesundheitsführung der Jugend, in: Hans Reiter und Joh[annes] Berger (Hg.), Deutsches Gold, München 1942, 238-290, hier 269)

1939 und 1940 wurde der Jugendschutz dann auf dem Verordnungswege deutlich intensiviert. Der Aufenthalt in Gaststätten wurde zeitlich begrenzt und die Einschränkungen auf Kinos, Kabaretts, Spielhallen und Eiscafés erweitert. Neu war insbesondere das Rauchverbot in der Öffentlichkeit für unter 18-Jährige.

Diese Regelungen griffen tief in das Leben der Jugendlichen ein, schufen insbesondere zahlreiche neue Straftatbestände. Gleichwohl handelte es sich um mühselig erzielte Kompromisse, denn die eigentliche Forderung der Antigenußgift-Bewegung war ein generelles Konsumverbot von Tabak und Alkohol für alle Jugendlichen unter 18 Jahre (so etwa Eberhard Kitzing, Schutz der Jugend vor Genußgiften, Auf der Wacht 57, 1940, 22-24). Das bedeutete auch tiefgreifende Regulierungen der Wirtschaft, etwa eine komplette Neufassung des Automatenrechtes. Diesen Wünschen wurden nicht zuletzt im Hinblick auf die innenpolitische „Stimmung“ nicht nachgegeben. Als zu Jahresbeginn 1942 die neue „Reichskontrollkarte für Tabakwaren“ Frauen lediglich ab 25 Jahre berücksichtigte, führte dies zu erheblicher Empörung, der diese Regelung letztlich wieder zum Opfer fiel (Sigrid und Wolfgang Jacobeit, Illustrierte Alltags- und Sozialgeschichte Deutschlands 1900-1945, Münster 1995, 272).

Ein besonders strittiges Feld der Auseinandersetzung war fünftens die Lenkung der Werbung. Schon 1933 hatte sich die gleichgeschaltete Werbewirtschaft dazu verpflichtet, die Volksgesundheit als Ziel auch der Wirtschaftswerbung anzuerkennen und insbesondere die Außenwerbung einzuschränken. Dieses bedeutete, „daß eine Werbung für alkoholhaltige Erzeugnisse sich nicht an Jugendliche wenden, daß sie durch ihre auf Jugendliche eingestellte Gestaltung diese nicht zum Alkoholgenuß anregen und Jugendliche und Kinder nicht als Motiv der Wirtschaftswerbung benutzen darf“ (Erklärung des Werberats der Deutschen Wirtschaft v. November 1936, zit. n. Keine Alkoholwerbung mit Beziehung auf Jugendliche!, Auf der Wacht 54, 1937, 5). Gegen diese Vorschriften wurde jedoch häufig verstoßen. Ebenfalls gelang es nicht, Traditionsmarken wie Münchener oder Berliner Kindl zu verbieten, die offensiv mit jugendlichen Biertrinkern warben.

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„Berliner Kindl ist gesund“ – Inkriminierte Anzeige 1937 (Auf der Wacht 54, 1937, 22)

Die Dahlemer Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren und insbesondere das Münchner Hauptamt für Volksgesundheit stritten erbittert gegen die Verwendung des Begriffes Gesundheit in der Genussmittelwerbung. Viele Anzeigenmotive wurden verboten, die Hersteller öffentlich benannt, teils erfolgten Geldstrafen. Der Kampf um die Werbemärkte wurde in strikter Form ausgetragen, ging es doch um 1939 fast sieben Milliarden RM, davon über 100 Millionen RM allein für die Bierwerbung ([Leonardo] Conti, Werbung und Volksgesundheit, Volksgesundheitswacht 1939, 146-150; Klaus Richter, Variationen der Bierwerbung, Forschungen zur Alkoholfrage 44, 1938, 169-185, insb. 170-171). Die NS-Mediziner setzten gegen diese ökonomische Macht eine Gemeinschaftsverpflichtung auch der Industrie und wandten sich gezielt gegen „die von einer oft skrupellosen Geschäftigkeit geführte Propaganda und Reklame, die z. T. nur allzusehr an die Zeiten erinnert, in denen unser Volk der Raffgier jüdischer Geschäftemacher ausgeliefert war“ ([Hans] Reiter, Genußgifte und Leistung, Volksgesundheitswacht 1939, 112-120, hier 118). Seit Oktober 1936 galt jedenfalls eine Presseanweisung des Reichspropagandaministeriums, nach der an „Jugendliche gerichtete Werbung für alkoholhaltige Getränke unerwünscht ist und unterbleiben soll“ (Richter, 1938, 175).

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„Genußgifte“ im Schaufenster eines Berliner Edeka-Ladens (Deutsche Handels-Rundschau 30, 1937, Nr. 37, I)

Daneben forderten die Protagonisten der Gesundheitsführung einschränkende Selbstverpflichtungen zumal der Tabakindustrie. 1939 erfolgten erste Übereinkünfte, im Dezember 1941 wurde die Tabakwerbung dann durch den Werberat einschränkend geregelt (Hans Reiter, Volkswirtschaft, Werbung, Volksgesundheit, Volksgesundheitswacht 1939, 150-154). Mädchen und Frauen durften seitdem nicht mehr werblich erscheinen, auch potenzielle Vorbilder der Jugendlichen, etwa Piloten oder Sportler, sollten nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl blieb ein Freiraum für die Genussmittelwerbung.

Die Wendung gegen die Genussmittel wurde sechstens schließlich von einer positiven Lenkung auf Alternativen unterstützt. Ziel war die Schaffung neuer besserer Bedürfnisse, um so Alkoholika und Tabakprodukte überflüssig zu machen.

Bei Tabak gestaltete sich entsprechender „Ersatz“ natürlich besonders schwierig, gab es hier doch kein funktionales Äquivalent. Stattdessen wurde die Züchtung nikotinarmer Tabaksorten staatlich gefördert, wurde das wachsende Marktsegment 1939 auf Verordnungswege geregelt und gestützt (W[ilhelm] Preiß, Zur Frage der Entnikotinisierung von Tabakerzeugnissen, Reichs-Gesundheitsblatt 13, 1938; 331-335; „Nikotinarm“, Volksgesundheitswacht 1939, 187-189).

Demgegenüber gab es eine breite Palette von alkoholfreien Getränken, die in Gaststätten auch angeboten werden mussten: „Die idealen Getränke für den Jugendlichen sind der naturreine, ungeschwefelte Süßmost, Magermilch, Milchmischgetränke, deutsche Tees und natürliche Tafelwässer“ (Eberhard Kitzing, Schutz der Jugend vor Genußgiften, Auf der Wacht 57, 1940, 22-24, hier 23). Dagegen schied die bei Jugendlichen sehr beliebte Coca-Cola aufgrund ihres Koffeingehaltes aus. Sie galt vielfach als bekämpfenswertes „Genußgift“ und war seit 1940 innerhalb der Hitlerjugend verboten. Auch Limonaden galten aufgrund des Zuckergehaltes und der verwendeten Aroma- und Farbstoffe als wenig empfehlenswert. Daher setzte man vorrangig auf den Süßmost, also auf Fruchtsaftgetränke. Forschung und Produktion wurden staatlich gefördert, zahllose Großveranstaltungen sollten das neue Getränk popularisieren.

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Freihandzeichnungen Wiener Hauptschüler anlässlich der Schulwoche für alkoholfreie Jugenderziehung 1939 (Alkoholfreie Jugenderziehung! 1, 1939, 13 (l.) und 14)

Die hohe Bedeutung dieser positiven Lenkung verdeutlicht eine Besprechung am Jahreswechsel 1939/1940, bei der Gesundheitsführung, Reichsnährstand, Wehrmacht, Deutsches Frauenwerk, Reichsjugendführung, Aufsichtsstellen der herstellenden Industrie und der zuständigen Ministerien vertreten waren (Theo Gläß, Deutsche Arbeit gegen die Alkoholgefahren, Forschungen zur Alkoholfrage 49, 1941, 1-12). Diese entwickelte ein Zukunftsprogramm zur Umgestaltung des deutschen Getränkekonsums. Doch die Rohstoffknappheit vor allem bei Obst machte eine umfassende Umsetzung schnell zur Makulatur. Auch die alkoholarmen „Volksgetränke“ hatten nur begrenzten Erfolg (Uwe Spiekermann, Künstliche Kost, Göttingen 2018, 543-548).

Resultate und Folgen der NS-Politik für eine „nüchterne“ Jugend

Anfang 1940 zog man seitens der NS-Gesundheitsführung dennoch ein positives Fazit des angelaufenen Kampfes gegen die „Genußgifte“: „Vom alkoholgegnerischen Standpunkt aus war Deutschland besser vorbereitet als die anderen kriegsführenden Länder […]. Die Bevölkerung war bereit, entweder sich freiwillig einzuschränken oder die behördlichen Maßnahmen mit Verständnis entgegenzunehmen. […] Wenn man z. B. die große Verbreitung der unvergorenen Fruchtsäfte beobachtet, so sieht man, daß man wirklich mit einem neuen Deutschland zu tun hat. Das ist ganz besonders für die Jugend der Fall, die sich für den Sport, für Fußwanderungen begeistert, die leistungsfähig bleiben will und sich vielfach vom Alkohol abgewendet hat“ (R[obert] Hercod, Krieg und Alkohol, Forschungen zur Alkoholfrage 48, 1940, 70-84, hier 76). Anfang Oktober verkündete der Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti ganz offiziell das Ziel eines Deutschen Reiches ohne Tabak und ohne Alkohol. Dazu wurden die staatlichen Behörden auf Gau- und Kreisebene weiter ausgebaut, liefen die Schulungen und Ermahnungen in Schule und Hitlerjugend weiter. Parallel schwanden langsam die Vorräte an Tabak, griffen die zugunsten der Getreide- und Kartoffelversorgung angeordneten Einschränkungen der Brau- und Branntweinwirtschaft. Ende November 1940 fanden sich alle für die „Genussgift“-Frage zuständigen Stellen in Berlin zusammen. Die anschließend neu gegründete Abteilung „Jugend und Erzieher“ der Reichsstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren sollte den Kampf bis zum Endsieg führen, mochte dieser auch Generationen andauern (T[heo] Gl[äß], Jugend, Erzieher, Genußgifte, Forschungen zur Alkoholfrage 48, 1940, 114-116).

Bei alledem handelte es sich nicht nur um das Ergreifen neuer zeitbedingter Chancen. Es war auch Ausdruck beginnender Bunkermentalität. Während des Weltkrieges gewannen Genussmittel rasch einen nochmals erhöhten Stellenwert. Das Regime war insbesondere beim Tabak gezwungen, der hohen Nachfrage von Wehrmacht und auch Zivilbevölkerung nachzugeben. In Wehrmacht, NSDAP, SA und SS gehörten Alkoholexzesse zum Alltag. Die Jugendlichen waren neuen Gefährdungen ausgesetzt, gewannen zugleich neue Freiheiten. Oktober 1940 warnte der Hannoveraner Oberpräsident die Jugendämter vor der wachsenden Gefährdungen der weiblichen Jugend durch alkoholisierte Soldaten, vor der „Verwahrlosung der Schuljugend aufgrund des Fehlens elterlicher Kontrolle sowie Jugendliche in Tanzlokalen, Gaststätten und Kinos“ (Andreas Urban, „…und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben.“, in: „Mit 17….“ Jugendliche in Hannover von 1900 bis heute, Hannover 1997, 65-76, hier 74). Während die Anti-„Genussgift“-Propaganda hochtourig weiterlief, gelang es dem Regime nicht, genügend nichtalkoholische Getränke herzustellen. Schon früh wurde hier die Diskrepanz zwischen den Idealen des Nationalsozialismus und der jämmerlichen und widersprüchlichen Umsetzung im Alltag deutlich.

Doch um „Realität“ ging es damals wahrscheinlich kaum mehr. Der Kampf gegen die „Genussgifte“ offenbart vielmehr die Mechanismen einer neuen Gläubigkeit, ohne die das Regime spätestens 1943 aus rationalen Erwägungen den Krieg hätte aufgeben müssen. Der Wille zur Zukunft ließ die Fährnisse der Gegenwart nicht nur ertragen, er ließ sie gar vergessen machen. Der Kampf gegen die „Genußgifte“ wurde dabei von einer spezifisch nationalsozialistischen Moral getragen, ging in dieser aber nicht auf. Die Jugendschutzmaßnahmen wurden schließlich auch nach 1945 beibehalten, die Präventionspolitik folgte ähnlichen Imperativen, ihre Träger waren häufig die der NS-Zeit. Einen Moralbruch hat es in diesem Felde 1945 nicht gegeben, stattdessen dominierte, bis hin zu rassischen Stereotypen, jahrzehntelang Kontinuität. Der Kampf gegen die „Genußgifte“ war und ist ein Projekt akademischer Eliten, die gut begründet und doch übergriffig die Nüchternheit der Anderen einforder(te)n (vgl. die kluge Persiflage von Laibach, The Whistleblowers). Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage nach einer spezifisch nationalsozialistischen Moral offenbar recht eng.

Uwe Spiekermann, 30. Juli 2019

Ein Gedanke zu „Jugend und „Genußgifte“ im Nationalsozialismus

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