Güterversorgung und Konsum sind Grundaufgaben jeder Wirtschaftsform. Ihre Ausprägung jedoch ist historisch offen. Allein die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert weist schon – allen ökonomischen Kontinuitätslinien zum Trotz – eine bemerkenswerte Formenfülle auf: Staatlich gebändigte und soziale Marktwirtschaft, autoritäre Kriegswirtschaft, Planwirtschaft nach sowjetischem Modell und ein spezifisch nationalsozialistisches Wirtschaftssystem. Letzteres wird im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen. Es gilt, Konturen einer spezifisch nationalsozialistischen Güterversorgung auszuloten und nach einigen Konsequenzen für den Konsum und die Konsumenten zu fragen. Dazu geht es eingangs um Kernpunkte der NS-Wirtschaftsauffassung, um die damit verbundenen Konsum- und Versorgungsleitbilder. Das wird uns zum ideologischen Profil eines „deutschen“ Handels führen, dessen von anderen Wirtschaftsformen abweichenden Struktur. Doch über die Norm, über das reine Wollen ist hinauszugehen. Die konkreten Ausprägungen der „Versorgung in der Volksgemeinschaft“ werden daher mittels vierer Beispiele untersucht: Die politische Schaufensterwerbung der 1930er Jahre, die Verbrauchslenkung zugunsten des Seefisches, die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten und schließlich der Kriegsdienst des „deutschen“ Handels. Ein Resümee steht am Ende – auch wenn mehr Fragen als Antworten bleiben dürften.
1. Versorgung und Konsum im Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus
Es ist durchaus umstritten, ob es ein eigenständiges nationalsozialistisches Wirtschaftssystem gegeben hat. Die insbesondere von Avraham Barkai zusammengetragenen Fakten und Argumente scheinen mir jedoch überzeugend genug, um von dessen These eines eigenständigen Wirtschaftssystems des Nationalsozialismus auszugehen und nach einem spezifisch nationalsozialistischen Versorgungsmodell zu fragen. [1] Der bekannte, die Ambivalenz der NS-Zeit jedoch auch nicht in Ansätzen widerspiegelnde Gegensatz von Butter und Kanonen simplifiziert und bestimmt dabei auch die geschichtswissenschaftliche Diskussion. Der Konsum, so lautet das einfache Argument, habe mehr und mehr gegenüber der Aufrüstung und Kriegsproduktion zurückstecken müssen. Der ökonomische Aufschwung seit 1932/33 habe zwar zu erhöhtem Konsum geführt, doch habe es sich hierbei nur um ein Sekundärziel gehandelt. Der Stellenwert von Konsum und Versorgung sei eher funktional zu sehen, als unumgängliche Notwendigkeit eines auf andere Ziele hinarbeitenden Regimes. [2]
Dies trifft sicherlich zu. Doch was erklärt diese Argumentation? Erklärt sie die bereitwillige Mitarbeit der Konsumenten am zerstörerischen Projekt des Nationalsozialismus? Erklärt sie die konsequente Mitarbeit der Versorgungsfachleute, der fast zwei Millionen Beschäftigten im Einzelhandel? Waren diese Deutschen wirklich derart genügsam, dass sie zwar klagten und murrten, sich letztlich aber fügten? „Diese Deutschen waren gewöhnliche Menschen und im Kern kaum böse. Sie waren im Allgemeinen an Wohlstand und Wohlergehen für sich und ihre Familie interessiert, wie es Menschen überall auf der Welt sind. Sie waren auf keinen Fall einer Gehirnwäsche unterzogen, durch eine faszinierende Unterdrückung bis zur Unterwerfung terrorisiert worden.“ [3] Und doch sahen sie bei den Verbrechen dieser Zeit nicht nur zu, sondern duldeten sie wissend, funktionierten an ihrem Platz, legten gar aktiv Hand an.
Eine kritische Näherung an die Versorgung in der Volksgemeinschaft muss sich daher den ideologischen Vorstellungen dieser Zeit stellen. Versorgung und Konsum sind eben nicht nur „bunte“, populäre, ansatzweise gar kritisch zu verstehende historiographische Themen. Sie nötigen vielmehr zu einem Einlassen auf Vorstellungen, die fern von zivilisatorischen Mindeststandards sind, waren diese doch historisch real, historisch einflussreich. Dies jedenfalls war der Anspruch der Nationalsozialisten, die die Eigenständigkeit ihres Ansatzes schlicht setzten: „Um Nationalsozialist zu werden, bedarf es vor allem der schonungslosen Ehrlichkeit gegen sich selbst, sodann des festen Willens, sich das weltanschauliche und sittliche Gut des Nationalsozialismus nicht nur verstandsmäßig, sondern auch gefühls- und willensmäßig zu eigen zu machen. Wir mittelständischen Einzelkaufleute repräsentieren die bodenständige, kleine, gesunde Wirtschaftszelle und sind daher im neuen Staate vor allem dazu berufen, die Träger des neuen Wirtschaftsdenkens zu werden. Aber nur aus dem nationalsozialistischen Menschen kann der neue wirtschaftende Mensch hervorgehen, und dieser letztere nur ist befähigt und berechtigt, an der Konstruktion des nationalsozialistischen Wirtschaftsgebäudes mitzuarbeiten.“ [4]

Vaterland und NS-Gemeinschaft: Verpflichtungserklärungen von Einzelhändlern (Edeka Deutsche Handels-Rundschau (= DHR) 27, 1934, 182)
Der Primat des Staates galt dabei als ausgemacht. Doch auch die Führung war in diesem Denken der Volksgemeinschaft verpflichtet. Die „deutschen“ Konsumenten jedenfalls wären möglichst optimal zu ernähren, zu kleiden, mit Hausrat und Konsumgütern zu versorgen. Doch als Deutsche, als Nationalsozialisten würden sie freiwillig zurückstehen, wenn es gelte, erst einmal andere, höhere Ziele zu erreichen. Der Konsum war – abseits gediegener Grundversorgung – ein flexibles Moment innerhalb einer politischen Gesamtkonzeption, deren Grundkonstanten die Gewinnung von Lebensraum und der Traum von einer „rassisch reinen Herrennation“ waren. Angesichts der historischen Entwicklung ist es nicht unproblematisch, derartige Idealkonstrukte für bare Münze zu nehmen. Doch sie wurden – und sei es zur eigenen Ruhigstellung – geglaubt, wurden historisch ernst genommen. Sie schufen einen Erwartungshorizont, der – vor dem Hintergrund der erlittenen kollektiven Demütigungen und der dann folgenden wirtschaftlichen und politischen Aufwertung des Deutschen Reichs – Dienst und Entbehrung erst ermöglichte. Die vielfach beschworene „bodenständige, kleine, gesunde Wirtschaftszelle“ besaß dabei eine politisch wie wirtschaftlich höchst bedeutsame Funktion. Sie sollte Keimzelle einer umfassenden Verpflichtung aller Händler, dann auch aller Konsumenten werden. Neben die politische Propaganda trat die Wirtschaftspropaganda, die den Konsum als Ausdruck völkischen Handelns verstand.
2. Der „deutsche“ Handel – ein Anspruchsprofil
Die Prinzipien einer verpflichteten Wirtschaft prägten auch und gerade den Handel. Er galt im Nationalsozialismus nicht länger als Ausdruck „liberalistischer“ Spekulation, sondern als werteschaffende Tätigkeit im Dienste der Volksgemeinschaft, im Dienste der Verbraucher und anderer Wirtschaftsgruppen. [5] Der Handel besaß im Dritten Reiche eine klare staatspolitische Funktion: Er hatte „Mittler zwischen Erzeuger und Verbraucher in jeder Beziehung zu sein. In dieser Mittlerrolle ist der Handel derjenige Teil der Wirtschaft, der zwischen zwei Fronten steht und stets bestrebt sein muß, dem Ausgleich der Interessen zu dienen. Er ist nicht nur Organ der Wirtschaft, sondern zugleich Diener der Volksgemeinschaft.“ [6]

Wandtafel der Edeka Kiel 1934 (Edeka DHR 27, 1934, 656)
Diese Aufgabe basierte auf mittelständischen Ideen, die insbesondere seit den späten 1880er Jahren von einer Mehrzahl der Händler resp. ihrer Organisationen vertreten wurde – in strikter Abgrenzung zu den modernen (Konsumgenossenschaften, Warenhäuser, Filial-, Abzahlungs-, Versand- und Einheitspreisgeschäfte) sowie den vermeintlich überlebten (Hausierer, Straßenhändler) Be- und Vertriebsformen des Handels. [7] Seit Beginn der Präsidialdiktatur 1930, insbesondere aber seit der Machtzulassung 1933 schienen diese Ideen aufgegriffen zu werden, der Einzelhandel zum lange ersehnten „Kern der Volksgemeinschaft“ [8] zu werden. Doch trotz aller Affinitäten sollte die neue Funktionszuschreibung gänzlich andere Züge enthalten.
Sicherheit
Erst einmal gelang es zwischen 1933 und 1935, dem Handel eine Vorstellung neuer Sicherheit zu geben, eine neue „Ordnung“. [9] Der Einzelhandel wurde integraler Bestandteil der festen Kette: Produktion – Großhandel – Einzelhandel – Konsumtion. Diese war durch den intensivierten Wettbewerb nach Ende der Inflation tiefgreifend in „Unordnung“ geraten, hatte sich doch die Wettbewerbsposition des mittelständischen Handels deutlich verschlechtert. [10] Parallel nahmen die vermeintlichen Übergriffe zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren zu, wurde das „Lebensrecht“ des Handels so beschnitten. Wie schon vor dem Ersten Weltkrieg gab es in der Weimarer Republik erbitterte Debatten über das Recht der Konsumenten, insbesondere von Beamten und städtischen Angestellten, sich Waren unmittelbar von der Industrie oder dem Großhandel zu beschaffen. Die Einkaufsgenossenschaften der Einzelhändler wurden vom Großhandel immer wieder als Störenfriede wirtschaftlichen Arbeitsteilung attackiert. Die Eigenproduktion der Konsumgenossenschaften und Warenhäuser war gleichfalls steter Stein des Anstoßes, ebenso der Absatz von Gebrauchsgütern und Lebensmitteln per Versandhandel vom Hersteller. Die 1931 aufkommenden „Direkt-Läden“ einzelner Fabriken wurden vom Einzelhandel erbittert bekämpft und ihre Zahl so eingedämmt. [11]

Nationalsozialistische Agitation gegen das vermeintlich „jüdische“ Warenhaus (Illustrierter Beobachter 7, 1932, 1265)
Während der Weltwirtschaftskrise intensivierten sich die Auseinandersetzungen; die 1930 einsetzende und sich 1932 beschleunigende Gesetzgebung gegen Warenhäuser, Filialbetriebe und Einheitspreisgeschäfte zeigt dies deutlich. Die neue „Unordnung“ innerhalb des Wirtschaftsgefüges wurde dem ungezügelten Marktsystem zugerechnet, dem eine staatlich garantierte Ordnung entgegengesetzt werden sollte. Auch der NS-Staat orientierte sich formal an einem ständischen Ordnungsmodell, das den einzelnen Wirtschaftszweigen klare Aufgaben und bestimmte Erträge zuwies. Angesichts der akuten Existenzbedrohung breiter Teile des Handels in der Weltwirtschaftskrise wurden selbst die mit der Einbindung in den Reichsnährstand und die „Marktordnung“ verbundenen Handelsspannenkürzungen – wenn auch widerstrebend – angenommen. Existenzsicherheit war wichtiger als die abstrakte Chance einer Maximierung der eigenen Gewinne.
Gleichwohl ist die klare Trennung einzelner Segmente nicht nur ständisch zu deuten, sondern passte sehr wohl in die Rationalisierungskonzepte dieser Zeit. Ebenso wie innerbetrieblich zwischen Einkauf, Lagerhaltung, Verkauf und Kasse, Versand und Buchhaltung usw. unterschieden werden musste, um gezielt eingreifen zu können, bot die Scheidung zwischen Produktion, Großhandel und Einzelhandel ebenfalls Möglichkeiten einer geplanten Rationalisierung dieser Sektoren – nun aber getragen vom starken Staat. [12] Ständisches Ideal und innerständische Rationalisierung konnten sich demnach ergänzen, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Ideologie versöhnt werden. [13] Entsprechend wurde der Handel neu geordnet. Aus der seit 1932 einseitig mittelständischen Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels wurde ab 1934 der Gesamtverband des deutschen Einzelhandels resp. die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, in der nun der gesamte „deutsche“ Handel zwangsorganisiert wurde. [14]
Leistungswettbewerb
Die nationalsozialistische Wirtschaftsauffassung ging aus von der Ungleichheit der Rassen und der einzelnen Menschen. Mittels eines Ausleseprinzips konnte sich der Stärkere jeweils durchsetzen. Wettbewerb war deshalb auch für den Handel konstitutiv, jedoch nicht als „freier“ Wettbewerb, sondern als „Leistungswettbewerb der nationalsozialistischen Wirtschaftsordnung“ [15]. Im Dienst für die Volksgemeinschaft konnte sich der Händler seinen Platz „im Volks- und Wirtschaftsleben durch Fähigkeit, Einsatz und Leistung“ erkämpfen. Dieser Wettbewerb war ethisch gebunden, musste vom „sittlichen Willen, von nationalsozialistischer Gesinnung und vom arteigenen Recht beherrscht sein“. [16]

Der Reichsberufswettkampf als nationalsozialistische Form des Wettbewerbs (Völkischer Beobachter 1939, Nr. 266 v. 7. Februar, 12)
Dabei knüpfte man bewusst an die vermeintlich große Kaufmannstradition des deutschen Mittelalters an, ideologisierte und polarisierte die Begriffe des Kaufmanns und des Händlers. [17] Während letzterer einem „entarteten Liberalismus“ zugewiesen wurde, galt der Kaufmann als regimetreuer, als politisch agierender Verteiler. [18] Doch Ideologie war nicht alles. Der Begriff war an bestimmte Qualifikationsnormen gebunden, an Sachkunde und Buchhaltungskenntnisse, bot damit immer auch die Grundlage für „Berufsbereinigung“ und Leistungssteigerung. Schon das novellierte Einzelhandelsschutzgesetz von 1934 machte die Einrichtung neuer Geschäfte vom lokalen Bedürfnis und der zu prüfenden Sachkunde des Händlers abhängig. Während der 1930er Jahre wurde die Weiterbildung der Kaufleute stetig gefordert, der Nachwuchs intensiver geschult als zuvor, analog zum Handwerk ein großer Befähigungsnachweis gefordert. [19] Anfang 1939 wurde der Einzelhandel schließlich buchführungspflichtig, eine sachgemäße, korrekte und dem Staat gegenüber transparente innerbetriebliche Rechnungsführung damit verbunden. [20] Sach- und Fachkunde sollte die Basis des kaufmännischen Betriebs sein, dem Kaufmann zugleich Autorität verleihen. Er hatte aber immer auch „ehrlich“ zu sein, sollte den Kunden optimal und qualitätsbewusst versorgen. Maßnahmen zur verbesserten Warenauszeichnung dienten auch diesem Zweck. [21]
Deutsch
Der Leistungswettbewerb war auf ein Ziel hin ausgerichtet, dem Ziel eines „deutschen“ Handels. Dahinter verbarg sich ein – im Sinne der Propagandisten – ethisch hochstehender, sittlich gebundener, „arteigener“ Handel. Er lässt sich mit Begriffen wie „Ehrsamkeit“, „Gesundheit“ und „Persönlichkeit“ und einem „volksbiologisch wertvollen“ Familiensinn näher kennzeichnen.
Nicht der Betrieb stand im Mittelpunkt des Leistungswettbewerbs und der Rationalisierung, sondern der Mensch, der „ehrsame“ Kaufmann. [22] Der ständische vormoderne Begriff der „Ehre“ hatte den Vorteil, relativ inhaltsleer zu sein, ermöglichte durch seinen hehren normativen Anspruch aber zugleich die systematische Ausgrenzung vermeintlich unsittlichen bzw. unehrenhaften Verhaltens. Entsprechend wurde das Wettbewerbsrecht zwischen 1933 und 1935 neu gefasst, Zugaben zurückgedrängt, Sonderveranstaltungen eingeschränkt. Die rein „kapitalistischen“ Betriebsformen wurden zurückgeschnitten, denn Profitmaximierung war kein ehrbares Unterfangen. Auch Partikularinteressen waren damit unvereinbar, entsprechend wurden die katholischen und sozialdemokratischen Konsumvereine rigide gestutzt, ging man ansatzweise auch gegen Werkskonsumvereine bzw. Beamtenvereinigungen vor. [23] Der Begriff der Ehrsamkeit schied zwischen Freund und Feind, grenzte willkürlich und gezielt Konkurrenz aus, diente der Entrechtung der jüdischen Händler, erlaubte ein Vorgehen gegen Straßenhändler und Hausierer. [24] Der Begriff der „Ehre“ war dem des Rechts strukturell entgegengesetzt, durch ihn wurden staatlicher und privater Willkür Tor und Tür geöffnet.

Werbe-Matern der Edeka 1933/34 (Edeka-Reklame, o.O. 1934, 198 (l.) und 199)
Der Begriff des „gesunden“ Handels besaß ähnliche Funktionen, griff jedoch tiefer. Er setzte nicht allein auf ein untadeliges, „ehrsames“ Verhalten, sondern bei der „Gesinnung“ des Händlers an, bei dessen „Charakter“. Die Gesellschaft wurde als biologischer Organismus verstanden, der sich vom Einzelwesen her entwickelte, der aber ein unabhängiges, übergeordnetes Eigenleben besaß. Ein „gesunder“ Handel setzte einen „gesunden“ Händler voraus. Es galt „Persönlichkeiten“ zu erziehen, „die aus dem Impuls ihres schöpferischen Willens zu autoritären Leistungen gelangen. Persönlichkeiten, die die Wirtschaft mit ihren Ideen befruchten und sie mit dem Geist ihrer unermüdlichen Tatkraft erfüllen. Persönlichkeiten, die sich nicht an alte Zöpfe hängen, die ihren eigenen Kopf durchsetzen, die ihr gutes Werk wie ihre Ehre verteidigen! Persönlichkeiten, die die Anständigkeit der Gesinnung mit dem Wagemut des kämpferischen Menschen vereinen. Solche Persönlichkeiten mögen nicht immer beliebt und oft gefürchtet sein, aber sie sind nun einmal die Garanten des Fortschrittes. Und der Erfolg ist immer auf ihrer Seite.“ [25] Der Handel war dann „gesund“, wenn der Händler eine „innere Wandlung“ [26] durchlaufen hatte. Dies war zugleich Grundlage einer „Reinigung“: „Berufsbereinigen heißt eben nicht, nur Umsätze feststellen, streichen und verlagern, sondern kann immer nur heißen, auch mit Hilfe dieser Maßnahmen den Beruf zu fördern und das Gesunde im Beruf und in seinen einzelnen Gruppen und Betrieben noch über den gegebenen Zustand hinaus zu kräftigen. Der Ausleseprozess ist also auch im Rahmen der Berufsbereinigung ein Prozess weiterer Gesundung für den größten Teil der Bestehenden. Das Kranke, das es dabei allerdings auch auszumerzen gilt, kann aber immer nur von Fall zu Fall, und zwar nur entsprechend den Besonderheiten und allen Begleitumständen jedes einzelnen Falles festgestellt, behandelt und evtl. auch ausgeschieden werden. Schema F würde bestimmt gerade hier eine schlechte und nur schädliche Medizin sein.“ [27]

Äußere Wandlung beim Reichsbundes deutscher Verbrauchergenossenschaften: Dekoration der Hamburger Zentrale anlässlich des lokalen Gauparteitages (Rundschau des Reichsbundes deutscher Verbrauchergenossenschaften 31, 1934, 125)
Der „deutsche“ Handel verlangte mehr als Händler, er verlangte „ganze Kerle“ [28], die Kämpfer für die „deutsche“, die nationalsozialistische Sache waren. [29] Dazu gehörte auch Familiensinn, die Sorge für den „gesunden“ Nachwuchs. Der Begriff des Kaufmannes hatte eine volksbiologische und zugleich eine strikt patriarchalische Komponente. Obwohl fast ein Drittel der Ladeninhaber Ladeninhaberinnen waren, galt der Mann als geborener Leiter eines Handelsbetriebes, waren in der üblichen Form des Familienbetriebes die Rollen klar verteilt. Während selbständige Frauen in der Fachpresse kaum behandelt wurden, trat analog zur Rolle der Mutter und der Bäuerin die Prinzipalin, die Kaufmannsfrau verstärkt hervor: „Ihr Lebensinhalt ist fast in allen Fällen das Geschäft, also ihre und die Existenz des Mannes. Da ihre Mithilfe im Geschäft, besonders in einem neu errichteten Betriebe, außerordentlich wichtig ist, wird der ganze Tag, von früh bis spät, immer ausgefüllt sein. Sie wird, wenn beide vorwärtskommen wollen, überall mit anpacken müssen; daneben muß sie umsichtig, stets liebenswürdig und gewandt im Umgang mit der Kundschaft sein, auch wenn manchmal ihr Herz nicht ‚ja’ zu allem sagt. Eine Kaufmannsfrau muß nicht nur vielseitig, sondern auch zielbewußt, rechnerisch begabt und neben ihrem Mann ein Vorbild für die Betriebsgemeinschaft sein. Vor allen Dingen aber bleibt auch sie bei alledem die mit dem Mann fortgesetzt um die Existenz kämpfende Lebenskameradin. Leicht ist eine solche Ehe nicht, aber sie ist groß und inhaltsreich.“ [30] Während der Mann als Kopf des Geschäftes galt, wurde die Frau zu dessen Seele erklärt, deren Aufgabe insbesondere die kameradschaftliche Erziehung der Kundinnen sei. [31] Die Kaufmannsgattin war integraler Bestandteil der Leistungssteigerung des Handels, ihr letztlich unentgeltlicher Beitrag wurde stets vorausgesetzt. Sie hatte dadurch eine staatspolitisch wichtige Aufgabe: Ihre vermeintliche Nähe zur kaufenden Hausfrau verpflichtete sie zu systematischem Aufklärungsdienst. Die Mittlerrolle des Handels fand in der Mittlerrolle der Frau ihre gleichsam natürliche Verlängerung. Die fachliche Vorbereitung sah demgemäß anders aus: Die Frau sollte möglichst Verkäuferin lernen, ehe sie in der Ordnung einer Ehe aufging. [32] Völkische und patriarchalische Ordnung verbanden sich hier zur Grundlage eines spezifisch „deutschen“ Handels.
Lehrer des Konsumenten
Dem Handel wurde von Beginn an die Aufgabe zugewiesen, den „in wirtschaftlichen Einzelfragen oft unkundige[n] Verbraucher“ [33] zu beraten. Die Qualifikation des „deutschen“ Kaufmanns befähigte ihn zu gezielter Beratung. Sie diente nicht primär dem eigenen Geschäft, sondern war höheren Zielen verpflichtet: „Es gilt, das Verantwortungsbewußtsein der Frau zu wecken und zu vertiefen für die Aufgaben und Pflichten, die sie im Interesse der deutschen Wirtschaft zu erfüllen hat.“ [34] Der „deutsche“ Kaufmann war eine Art Gütemarke, die den Kunden bewegen sollte, dessen substantielle Angebote auch zu nutzen, sich also erziehen zu lassen. Trotz dieser hierarchischen Beziehung war der Kaufmann als Mittler zugleich aber verpflichtet, die Meinung des Kunden einzuholen, sie an den Großhandel bzw. an die Industrie weiter zu geben, um so die Volkskonsumgemeinschaft mit Substanz zu versehen.

Vorbildliche Ladeneinrichtung 1939 (DHR 32, 1939, 270)
Der Ort dieser staatlich relevanten Begegnung zwischen Kaufmann und Kunden hatte seiner Bedeutung gemäß gediegenen Standards zu entsprechen. Sauberkeit, Ordnung und Schönheit sollten alle Laden unabhängig von der Größe kennzeichnen: „In gefälliger Linienführung grenzt der Ladentisch den Kundenraum gegen Verkäufer und Ware ab und stellt doch zugleich durch eingebaute Glasschränke und zweckmäßige Aufbauten jene Verbindung her, die Kaufwünsche erweckt und an jeglichen Bedarf rechtzeitig erinnert. Abstellbrettchen für Taschen und Paketchen geben der Hausfrau das angenehme Gefühl sorglicher Bedienung, schützende Glasscheiben vor den Aufbauten und über den Auslagen künden pflegliche und hygienische einwandfreie Warenhaltung. Frei und übersichtlich sind Packungen und Flaschen in zweckmäßig aufgeteilten, offenen Holzregalen griffbereit zur Hand, Oelmeßapparate verbinden praktische Handhabung und Reichnähe mit der notwendigen Abgrenzung von sonstiger Ware. Schmuck und einladend ist jedes Gerät, von den aromawahrenden Kaffeebehältern und der Sichtwaage bis zur blinkenden Ladenkasse, die den Erfolg so sorgfältiger Innenwerbung getreulich in klingender Münze verzeichnet.“ [35] Die Ladeneinrichtung sollte immer auch den Respekt vor dem Kunden als Volksgenossen verdeutlichen, auch auf die Ansprüche des Ladenpersonals sollte so weit wie möglich Rücksicht genommen werden. [36] Dem diente ein einfaches, jedoch „formschönes“ Design von Waren und Verpackungen, das gerade in der Hausratsbranche auch umgesetzt wurde. Versorgung in der Volksgemeinschaft bedeutete die Schaffung von Leistungsgemeinschaften, die auch in schwierigen Zeiten ihre von Staat und Partei gegebenen Aufgaben ohne Stockungen erfüllen würden. Der „deutsche“ Handel sollte „deutsche“ Konsumenten erziehen.

Rationalisierung, Sauberkeit und Ordnung durch Vorverpackungen (DHR 29, 1936, 387 (l.); ebd., 477)
Dem Führer entgegen arbeiten
Das NS-Wirtschaftsdenken war hierarchisch geprägt, folgte dem Primat der Politik. Es setzte zugleich aber auf die eigenständige und optimale Umsetzung der Vorgaben im Sinne der gemeinsamen Ideologie von Führer und Gefolgschaft. Der „deutsche“ Händler hatte die allgemeinen Zielsetzungen politisch korrekt umzusetzen, doch er besaß hierbei einen nicht unbeträchtlichen Gestaltungsfreiraum. Diesen sollte er nutzen, Führer (und Volksgemeinschaft) entschieden dann über die Angemessenheit des Resultats. Dadurch war ein Bewertungsdruck geschaffen, der handlungsauslösend war und nie endete.
Dieses stete Arbeiten war begrenzt durch die „kulturellen“ Bedürfnisse auch des Händlers, durch sein Recht auf Freizeit, sein Recht auf wenn auch begrenzten Urlaub. Dienst musste auch anderweitig belohnt werden, das konnte billigerweise von den Führern verlangt werden. Die Hierarchie gründete auf stets in Aussicht gestellten „Lohn“, der jedoch – abseits der relativ bescheidenen Einkommenszuwächse [37] – vor allem in der Zukunft angesiedelt wurde. Das persönliche Band zwischen Führer und Gefolgschaft setzte eine Dynamik des Dienens in Gang, die leistungsfördernd wirkte und flexible Lösungen im Sinne eines „dem Führer entgegen arbeiten“ ermöglichte.
Bekämpfung des „Kranken“
Der „deutsche“ Handel diente nicht allein der Schaffung einer möglichst homogenen Gruppe. Er war zugleich eine Ausgrenzungsmetapher, die immer auch auf die Bekämpfung „kranker“, „undeutscher“ Elemente zielte. Rassismus und Biologismus waren hierfür konstitutiv. Das galt unmittelbar für die Vertreter des „Marxismus“, die deutschen Konsumgenossenschaften. Sie wurden Anfang 1933 gezielt bekämpft, ihr wirtschaftliches Gewicht und ihre forcierte Selbstgleichschaltung verhinderten jedoch eine unmittelbare wirtschaftliche Zerschlagung. Diese erfolgte in Etappen; 1935 wurde ein beträchtlicher Teil der Genossenschaften verboten, 1941 der verbleibende Rest in die Deutsche Arbeitsfront integriert. [38]
Juden hatten eine derartig „moderate“ Behandlung nicht zu erwarten. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel führte schon 1935 aus, dass gegen sie Einzelmaßnahmen nicht helfen würden, „daß der seit 100 Jahren übermächtig gewordene Einfluß in der Wirtschaft nicht durch lokale Experimente bekämpft werden könne, sondern nur durch eine gesetzlich fundierte, auf eine totale Lösung der Frage schrittweise hinzielende Arbeit zu erreichen ist.“ [39] Entrechtung, Enteignung, Willkür, Totschlag und Massenmord waren die Etappen eines Weges zunehmender „Entjudung“, waren Begleiterscheinungen und Konsequenzen einer zunehmenden „Gesundung“ des Handels. [40] Der „deutsche“ Handel profitierte von der Ausschaltung der jüdischen Konkurrenz indirekt, bereicherte sich direkt durch die „Arisierungen“. Dabei zeigte die Verwaltungspraxis vor Ort einen vorauseilenden Gehorsam, der selbst die noch geltenden Gesetze nicht mehr zur Kenntnis nahm. [41]

Reibungslos vollzogene Arisierung: Aus Landauer wird Vetter (Der Führer 1936, Nr. 159 v. 10. Juli, s.p. (l.); Karlsruher Tagblatt 1936, Nr. 205 v. 26. Juli, 7)
Doch es hieße die Dynamik der Ideologie zu unterschätzen, konzentrierte man sich allein auf politische und rassische Gegner. Die „Gesundung“ zog die Auskämmung des Handels logisch nach sich, also die „Reinigung“ von weniger leistungsfähigen Betrieben. Die Rationalisierung erfolgte in einem Wechselspiel von Erziehung und „Ausmerze“. Wer die staatlich festgelegten persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nicht erfüllte, konnte spätestens seit der Verordnung zur Beseitigung der Übersetzung im Einzelhandel vom 20. März 1939 „für den Arbeitseinsatz freigemacht werden“ [42]. Um die schon lange geplante, aus vielerlei Überlegungen jedoch immer wieder zurückgestellte Maßnahme [43] gezielt durchführen zu können, hatte die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel 1938 eine umfassende Mitgliederbefragung durchgeführt, um – wie es verbrämt hieß – „Unterlagen zur Prüfung und gegebenenfalls Beseitigung der Übersetzung im Einzelhandel zu erhalten.“ [44] Auch die Richtzahlen des Statistischen Reichsamtes dienten diesem Zweck. [45]

Antisemitismus als Führungsmittel des „deutschen“ Handels (Völkischer Beobachter 1939, Nr. 64 v. 3. Mai, 10 (l.); ebd., 8)
3. Handel und Konsum – Vier Begegnungsfelder
Der biologistische Optimierungsgedanke, der dem Ideal des „deutschen“ Handels zugrunde lag, zeigt, wie eng verwoben NS-Gedankengut und der tägliche Konsum dieser Zeit waren. Die Versorgung in der Volksgemeinschaft diente nicht allein der Warenversorgung. Das wusste jeder Händler, ahnte jeder Käufer dieser Zeit. Doch wie wurde diese Ideologie umgesetzt? Die folgenden vier Fallbeispiele sollen bei einer Antwort helfen.
3.1 „Schaufenster des Regimes“ – Wirtschaftsmodelle in der Werbung
Die Werbewirtschaft wurde 1933/34 neu geregelt, zentralisiert und einer strikten Kontrolle von Partei und Staat unterworfen. [46] Dies war nur möglich, weil einschneidende Regelungen sowohl von der Mehrzahl der professionellen Werbetreibenden [47] als auch der Einzelhändler gefordert und unterstützt wurden. Der Einzelhandel war zu dieser Zeit die mit Abstand wichtigste werbetreibende Gruppe [48], und die Mehrzahl seiner Interessenverbände wandte sich strikt gegen regelmäßige „Auswüchse“ der Wirtschaftswerbung. Die Konkurrenzwirtschaft zeigte darin ihr vermeintlich ungeschminktes Gesicht: Die Dominanz großer Werbeetats, Unlauterkeit und Übervorteilung wurden überall gesehen und als Bedrohung empfunden. [49]
Entsprechend wurde die Neuordnung des Werbewesens in den wichtigsten Zeitschriften des Handels sehr positiv gewürdigt, galten die staatlichen Maßnahmen als Ausdruck einer grundsätzlichen Affinität zwischen Regime und Handelsinteressen. [50] Nicht mehr das große Geld – so die weit verbreitete Hoffnung – sondern die „Persönlichkeit“ des Händlers wurde nun wieder in seine zentrale Stellung gerückt, auf der allein eine sachgerechte Werbung aufbauen konnte. Sie war Ausdruck der fachlichen Kompetenz des Händlers, gründete auf der gezielten Nutzung der modernen Werbemittel, zielte jedoch nicht auf wahllosen Mehrumsatz, sondern konzentrierte sich gezielt auf einzelne Artikel. Aktiv sollte der Händler sein qualitativ hochwertiges Sortiment vorstellen, einzelne Waren daraus hervorheben. [51] Der Kunde sollte nicht allein nach Sonderangeboten Ausschau halten, die Werbung sollte ihm vielmehr den Eindruck einer insgesamt hohen Leistungsfähigkeit des Geschäftes vermitteln, sollte den Kunden persönlich an das Geschäft binden. Werbung war moralisch geworden, wurde persönlich gefasst, war eine wechselseitige Rollenbestätigung der Volksgenossen. Werbung in der Volksgemeinschaft basierte auf dem Aufklärungs- und Lenkungsanspruch der nationalen Wirtschaft, des nationalen Staates.

Negativbild des seelenlosen Massenkonsums: Blick in das Berliner Schuhwarengeschäfts Direkt (Illustrierte Technik 10, 1932, H. 1, XXVIII)
Wie sehr die Funktionen des Händlers resp. des Kunden in neue Sphären transformiert wurden, zeigt sich sehr gut an den vielfältigen Formen der Gemeinschaftswerbung, besser noch an der Schaufensterwerbung an den neuen staatlichen Feiertagen. [52] Der 1. Mai wurde seit 1933 als „Tag der nationalen Arbeit“ begangen, seit Oktober 1933 stand das „Erntedankfest“ neu im nationalen Kalender. Neu war auch, dass die Schaufenster des Einzelhandels gezielt in die Festaktivitäten eingebunden wurden. Der Handelsstand erwies so – auf Basis von Rahmenrichtlinien des Reichspropagandaministeriums – anderen „schaffenden“ Ständen seine Referenz.
Der „Tag der nationalen Arbeit“, NS-Usurpation des traditionellen 1. Mai der Arbeiterbewegung, sollte ein nationales Gemeinschaftsgefühl stiften und die „Verbundenheit aller Werktätigen“ dokumentieren: „Das ganze Volk ehrt sich selbst, wenn es der Arbeit die Ehre gibt, die ihr gebührt.“ [53] Nach der Zerschlagung der Gewerkschaften im Mai 1933 waren auch die Angestellten des Handels in der Deutschen Arbeitsfront organisiert worden, waren auch die Händler selbst – als Arbeitgeber – Mitglied. Entsprechend beteiligten sich die Händler und Angestellte an den obligaten Umzügen.

Die Belegschaft der Edekazentrale vor dem Abmarsch zum Festzug 1937 (DHR 30, 1937, Nr. 18, Titelblatt)
Der Handel präsentierte sich so den die Straßenpassanten, den Kunden, als Teil der „schaffenden“ Stände. Doch dies wurde auch in die Schaufenster transformiert, in denen staatliche Parolen und Konsumwaren als die Ergebnisse deutscher Arbeit in einem Ensemble verbunden wurden.

Schaufenstervorschlag der Edeka 1936 (DHR 29, 1936, 401)
Die Einzelhändler nutzten diese spezielle Werbemöglichkeit gezielt. Die Jahresberichte der Edeka sprechen dabei weniger von der großen Bedeutung des Festtages als vielmehr von der gebührenden Präsentation des Handels als Teil der produktiven Volksgemeinschaft. [54] Für sie sollte der Tag die relative Verpflichtung der Käufer zum Ausdruck bringen, beim „deutschen“ Handel einzukaufen. Dies rief zumindest ab 1937 staatliche Reaktionen hervor: „In den Schaufenstern sollen zum 1. Mai die Erzeugnisse der heimischen Produktion, die Erträgnisse deutschen Bodens, das Erschaffte deutscher Hände Arbeit Würdigung finden. Dabei darf die Ware nicht aufdringlich hervortreten; sie hat im Rahmen des Ganzen zurückzutreten; denn der Zweck der Schaufenstergestaltung zum 1. Mai ist nicht Absatzwerbung, sondern die Betonung der Freude, daß sich unser Volk unter einem Willen zusammengefunden hat und so gemeinsam den 1. Mai feiert.“ [55] Das nationale Gemeinschaftsgefühl war wichtiger als ein erhöhter Konsum im „deutschen“ Laden.

Entwurf eines Erntedankfensters 1933 (Edeka-Reklame, 1934, 257)
Eine ähnliche Entwicklung lässt sich beim Erntedankfest feststellen. Dessen Ziel war nicht allein die besondere Ehrung des deutschen Bauern und des Ertrages deutschen Bodens. Seine Aufgabe war zugleich, dem Städter die elementaren Leistungen des Landes, aber auch seine eigene biologische Abhängigkeit von der Natur und dem Boden vor Augen zu führen. Diesem Ereignis hatte der Lebensmittelhandel als „Mittler zwischen Bauer und Verbraucherschaft“ besondere Schaufenster zu widmen – abermals nach Maßgabe des Reichspropagandaministeriums. [56] Für den Händler war es demgemäß zugleich Pflicht und Selbstverständlichkeit, „daß er am Erntedanktag zur Vertiefung der Stimmung für dieses Fest seine Schaufenster, ohne direkte Verkaufsabsichten hiermit zu verbinden, so ausschmückt, daß der schöne Gedanke des Erntedankfestes in die weitesten Volkskreise getragen wird.“ [57] Das Erntedankfest war geplant als Ausdruck völkisch-biologistischen Denkens und der Verbundenheit zu Blut und Boden. Die Schaufensterwerbung unterstützte dies durch florale Elemente, insbesondere frische Blumen und Grünschmuck.

Entwurf für ein Erntedankschaufenster 1934 (Edeka DHR 27, 1934, 584)
Das Erntedankfest hatte in den Städten jedoch nie dieselbe Bedeutung wie der 1. Mai. Sein Ziel war es schließlich eine Stimmung zu schaffen, in der die systematische Begünstigung der Landwirtschaft erträglich und nachvollziehbar erschien. Die Freude an den „frischen“ Schaufenstern wurde durch entsprechende Verpflichtungen von Handel und Verbrauchern getrübt: „Die deutschen Volksgenossen, einschließlich der Schwarzseher und Meckerer, werden auch fernerhin diese kleinen Opfer vorübergehender Entbehrung auf sich nehmen. Wir brauchen nichts weiter zu tun, als in solchen Fällen eine Umschaltung vorzunehmen in Form einer kleinen Korrektur des Speisezettels.“ [58] Stärker als der „Tag der Nationalen Arbeit“ wurde das Erntedankfest funktionaler Bestandteil staatlicher Konsumpolitik. Die Finanzierung der „Erzeugungsschlacht“ und die konsumtiven Zumutungen des Strebens nach „Nahrungsfreiheit“ standen allerdings stets im Hintergrund. [59] Die Festschaufenster gewannen sicherlich nicht die Bedeutung, die man staatlicherseits erhofft hatte. Doch es gilt den Blick für die vielfältigen Wege zu schärfen, mit denen der Kauf und Verkauf genehmer Produkte gefördert wurde. Der Handel jedenfalls nutzte die Aura der Volksgemeinschaft gezielt in seinen Schaufenstern – gedrängt durch Staat und Handelsorganisationen, durchaus überzeugt von deren Inhalt, sicher aber mit dem Kalkül, so das persönliche Band zum kaufenden Volksgenossen enger knüpfen zu können.
3.2 „Eßt mehr Fisch!“ – Verbrauchslenkung mit begrenztem Erfolg
Die Agrar-, später auch die Gesundheitspolitik des Nationalsozialismus, zielten auf eine „gesunde“ Ernährung, die nationalwirtschaftlich sinnvoll, zugleich aber ernährungsphysiologisch ausgewogen war. [60] Aus diesem Grunde wurde staatlicherseits eine regionale, saisonale und fettarme Kost mit relativ geringem Anteil tierischer Produkte propagiert. Wirtschaftliche und volksbiologische Zielsetzungen führten seit 1933 gleichermaßen zu Anstrengungen, die Ernährungsweise der Bevölkerung gezielt zu beeinflussen. [61] Es war allerdings nicht der Handel, der dieser Politik seinen Stempel aufdrückte. Stattdessen griffen 1933 und 1934 vielfältige und kaum koordinierte Vorschläge aus der Wirtschaft und der (Ernährungs-)Wissenschaft, die erst durch den organisatorischen Aufbau einer „Marktordnung“ 1933-1935, dann aber vornehmlich durch die in den zweiten Vierjahresplan mündenden Produktions- und Verbrauchsziele klarere Konturen gewannen.
Das Beispiel des Fisch-, genauer Seefischkonsums kann helfen, die langsame Integration des Handels in das Konzept einer Umstellung auf eine „richtige“ Ernährung zu beleuchten, zugleich aber die Grenzen derartiger Steuerungsmaßnahmen zu verdeutlichen. Werbung für einen vermehrten Fischkonsum war dabei – ebenso wie für andere Produkte deutscher Agrarproduktion – keineswegs neu. Schon vor dem Ersten Weltkrieg hatte es eine gezielte Gemeinschaftswerbung der deutschen Fischwirtschaft gegeben, die 1926 durch die Gründung des staatlich unterstützten „Ausschusses für Seefischpropaganda“ neu aufgenommen wurde. [62] Sie nutzte sowohl gesundheitliche als auch nationale Argumente. Ihr Erfolg war abseits der Fischfachgeschäfte bzw. von Konsumgenossenschaften und auch Warenhäusern relativ gering. Fisch war angesichts begrenzter Kühltechnik ein hygienisch heikles Produkt, das zumeist in verarbeiteter Form, als Marinade, Räucherware oder Konserve, den Weg in das Einzelhandelsgeschäft nahm. [63] Auch seine hohe Saisonabhängigkeit erschwerte den Absatz der Frischware im Handel. [64] Haushaltsrechnungen der späten 1920er Jahre zeigten deutliche regionale Verzehrsunterschiede. In den konsumnahen Küstenregionen – hier gab es abseits der Großstädte auch die Mehrzahl der Fachgeschäfte – lag der Fischkonsum teils dreimal höher als in Süddeutschland. [65]

Vorschlag für ein Fischwerbeschaufenster 1934 (Edeka DHR 27, 1934, 207)
Während der Weltwirtschaftskrise nahm der Fischkonsum zwar insgesamt ab, doch dies resultierte vornehmlich aus dem Rückgang der Importe. Der Absatz der deutschen Produktion erhöhte sich dagegen leicht. [66] 1933/34 setzte die zurückgefahrene Werbung wieder stärker ein, argumentierte dabei insbesondere mit der Billigkeit des Produktes und den arbeitsmarktpolitischen Wirkungen vermehrten Fischkonsums. [67] Im Rahmen des Reichsnährstandes wurde die übliche Werbung der Produzenten fortgeführt, doch trotz Plakataktionen, aufklärenden Vorträgen, fahrbaren Lehrküchen und einer großen Spezialausstellung auf der „Grünen Woche“ galt: „Die Erfolge dieser Anstrengungen lassen indessen zu wünschen übrig.“ [68] Ein Umschwung hin zum Handel setzte erst ein, nachdem zum einen der organisatorische Umbau der Fischindustrie abgeschlossen war, nachdem zum anderen durch die Versorgungskrise des Winters 1935/36 Fisch als Eiweißträger und Ersatz für Fleisch an Bedeutung gewann. [69] Ende 1936 sah der Vierjahresplan eine Verdoppelung der deutschen Fischfänge bis 1940 vor, sollten Fangflotte und Fischindustrie großzügig ausgebaut werden. [70]
Die Integration des Handels in die Pläne gesteigerten Fischabsatzes unterscheidet sich deutlich, vergleicht man die Maßnahmen seit Ende 1936 und davor. November 1935 gibt es eine erste Themenausgabe in der Deutschen Handels-Rundschau, die die Händler im hergebrachten Sinne aufklärte, sich dabei insbesondere auf Tipps für die sachgemäße Behandlung des Fisches konzentrierte. [71] Erst Anfang 1936 setzen koordinierte Werbemaßnahmen ein. Ziel wer es, neben dem traditionellen Freitag einen weiteren Fischtag einzurichten: Jede Region des Deutschen Reiches wurde an einem bestimmten Wochentag gezielt mit Frischfisch versorgt: Am Montag sollte Fischtag in Baden, Württemberg, Bayern und Schlesien sein, am Dienstag in Westfalen, im Rheinland und Sachsen-Anhalt, usw. Diese Maßnahmen wurden von einer Verbraucheraufklärung durch das Deutsche Frauenwerk sowie Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Hausfrauenzeitschriften begleitet. Der Handel hatte die nötige Absatzstruktur vor Ort sicherzustellen, wurde mit Verweis auf die deutsche Devisenlage und die vorhandenen, nun aber auch zu nutzenden Fangkapazitäten in die Pflicht genommen. [72]

Schaufenster für Räucherwaren und Fischprodukte 1936 (DHR 29, 1936, 235)
Das Ergebnis war allerdings wenig erfolgreich, zeigten sich doch offenkundige Probleme beim Fischverkauf in Nicht-Spezialgeschäften. Die staatlich festgelegten Handelsspannen waren niedrig, der Verderb hoch, und die Verbraucher wurden von qualitativ geringwertiger Ware in ihrer Reserviertheit gegenüber dem Produkt Fisch bestätigt. Dagegen begann nun ein Werbefeldzug in Anzeigen, Plakaten, aber auch und gerade in den Schaufenstern des Fachhandels, der die Gesundheit und den hohen Conveniencegrad der Fischprodukte betonte. [73] Dem Händler wurde geraten, auf seine Kunden im Vorfeld zuzugehen, sichere Verkäufe schriftlich festzuhalten und dann die benötige Menge zu bestellen: „Man nimmt sich zunächst jede Woche einen, vielleicht auch zwei Tage, die immer gleich liegen müssen, vor, an denen man seiner Kundschaft Seefische feilbietet. Sie müssen es ihren Kunden immer wieder einhämmern, daß Sie beispielsweise Donnerstag und Freitag ‚blutfrische Seefische‘ zu verkaufen haben.“ [74]
Derartig handfeste Werbung bedurfte jedoch einer fundierten Infrastruktur – das galt zumindest nach dem Anlaufen des Vierjahresplans. Um die hochgesteckten Konsumziele zu erreichen, hatte der Ausbau von Fischabteilungen bzw. die Einrichtung neuer Fischspezialgeschäfte Priorität. Doch es war nicht der Staat, der hierfür die Mittel aufbrachte. Stattdessen wurde dem gesamten Einzelhandel eine Sonderumlage auferlegt, um so Deutschlands „Nahrungsfreiheit“ zu dienen. [75] Parallel wurde die durch das Einzelhandelsschutzgesetz von 1933 bestehende Beschränkung der Sortimente gelockert. Wer immer eine räumlich getrennte Abteilung einrichten wollte, um das „Fleisches des Meeres“ [76] zu verkaufen, der durfte dies tun. [77] Die Verteilung der Fördergelder übernahm der Anfang 1937 eingerichtete Förderungsdienst des deutschen Fischhandels, der reichsweit Schulungen im Neuwieder Haus für Berufsförderung anbot. [78] Fischkühlschränke wurden verstärkt angeboten, ihr Bezug durch günstige Kredite erleichtert. Auch Konsumenten erhielten Anreize, denn Fisch gab es nun auch auf Verbilligungsscheine für soziale Schwächere. [79]

Werbung für Fischkühlkästen 1937 (DHR 30, 1937, 639)
Die politischen Vorgaben des Vierjahresplans sollten durch ein Netzwerk „sauberer“, hygienisch einwandfreier, fachkundig geführter Spezialabteilungen und -geschäfte umgesetzt werden. Die Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft legte Anfang März 1938 präzise Mindestanforderungen für Fischverkaufsstellen fest, durch dessen Raster die Mehrzahl der Händler fiel, die (Frisch-)Fisch nicht einfach räumlich vom sonstigen Absatz trennen konnten. [80]

Räumlich getrennte Fischabteilung eines Kolonialwarenladens 1938 (DHR 31, 1938, 946)
Das Ideal eines professionellen Spezialhandels, der zwar langwierig aufzubauen war, der dann aber präzise die Vorgaben der Fischwirtschaft umsetzte, war scheinbar wichtiger als die kurzfristige Umsetzung des Vierjahresplans. [81] Doch zwei weitere Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Zum einen gelang es der Fischwirtschaft nicht, die Menge der Anlandungen plangemäß zu erhöhen, denn die Steigerung betrug von 1936 bis 1938 lediglich 20 Prozent. [82] Die Aufrüstung der Marine und der parallel intensivierte Walfang ließen das Programm am Mangel von Seeleuten und der immer offenkundigeren Überfischung der Bestände scheitern. Parallel begann man im Deutschen Reich – auch unter Versorgungsaspekten für die Wehrmacht – ab 1939 mit dem Aufbau einer Tiefkühlkette. Sie erforderte neuartige Technik im Laden, die im Rahmen des bestehenden Handels kaum möglich schien. [83]
Die Handelsorganisationen setzten ihre Aufgaben durchaus um, warben in ihren Schaufenstern für Fischerzeugnisse, klärten in ihren Kundenzeitschriften die Verbraucher auf. [84] Doch auf Filetgewicht berechnet, stagnierte der Absatz zwischen 1936 und 1938 praktisch (7,7 bzw. 7,8 Kilogramm). Die nationale Haushaltsrechnungserhebung von 1937 ergab keine Verschiebungen der regionalen Verzehrsunterschiede. [85] Die Verbrauchslenkung hatte sich im Kern als Fehlschlag erwiesen, die Versorgungsengpässe bei Fleisch Anfang 1939 zeigten dies mehr als deutlich. [86] Mit Beginn des Krieges kam die Hochseefischerei größtenteils zum Erliegen, der Fischkleinhandel verzeichnete sofort „einschneidende Umsatzrückgänge“ [87].
Der Misserfolg dieses Bereichs der Verbrauchslenkung zeigte zum einen, dass Ernährungsgewohnheiten kulturelle Eigendynamiken besaßen, die durch Appelle und Anreize allein kaum zu steuern waren. Die anfangs mangelhafte Integration des Handels in die Fischwerbung verwies auf Wirkungsmodelle, die von der Allmacht werblicher Kommunikation im Konsumsektor ausgingen. Die sicherlich auch vor dem Hintergrund zunehmend professioneller Marktforschung zu sehende Integration des Handels in die Verbrauchslenkung komplettierte zwar seit 1936/37 die Maßnahmenpalette staatlicher und wirtschaftlicher Maßnahmen. Doch die Wahl zwischen mehr Fleisch oder mehr Fisch fiel den meisten Volksgenossen – angesichts von Vollbeschäftigung und wachsenden Einkommen – leicht.
3.3 Versorgungspflicht und Sozialpolitik – Der Ladenschluss als Strukturproblem
Die moderne Ladenschlussregelung bildet einen Kompromiss zwischen den sozialpolitischen Ansprüchen der Händler und Beschäftigten einerseits, den Verwertungsimperativen der Händler bzw. den zeitlich an sich nicht begrenzten Konsumwünschen der Verbraucher andererseits. Die 1891 einsetzende Gesetzgebung hatte unter vorrangig sozialpolitischen Zielen zu einer begrenzten Sonntagsruhe und verbindlichen werktäglichen Öffnungszeiten geführt. Auch 1933 galt noch im Wesentlichen die Verordnung vom 5. Februar 1919, die – mit branchenspezifischen Ausnahmen – einen werktäglichen Ladenschluss in der Zeit von 19 bis 7 Uhr festschrieb, die ferner den Sonntag – wiederum mit gewissen Ausnahmen – grundsätzlich als Ruhetag deklarierte.
Während der Weimarer Republik hatten die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und viele Handelskammern immer wieder flexiblere Lösungen gefordert, um zu bestimmten Hochfesten und Jahreszeiten sowie in bestimmten Regionen öffnen zu können. Während der Weltwirtschaftskrise blieben diese Forderungen bestehen, aufgrund der Absatzprobleme traten sie jedoch in den Hintergrund. So bestand unmittelbar nach der Machtzulassung kein Regelungsbedarf für die neuen nationalsozialistischen Machthaber. Gleichwohl gab es 1933/34 innerhalb der Deutschen Arbeitsfront gezielte Bestrebungen der Vertreter der Handlungsgehilfen, für bestimmte Branchen und Regionen einen früheren Ladenschluss einzuführen. Die Folge war eine „erhebliche Beunruhigung bei den Inhabern der Ladengeschäfte“. Der Reichsarbeitsminister beruhigte, sah in den lokalen Initiativen lediglich unverbindliche Versuche. Der geltende Ladenschluss schien ihm ein tragbarer Kompromiss zwischen verschiedenen Gruppen der Volksgemeinschaft, denn „die Ladenzeiten des Einzelhandels bedeuten nicht nur ein gesetzlich festgelegtes Recht des Kaufmanns, sondern auch die Pflicht, allen Bevölkerungsreisen eine möglichst gute Gelegenheit zur Bedarfsdeckung zu sichern.“ [88] Statt gesetzlicher Maßnahmen gab es gezielte Appelle an die Konsumenten, ihre Verkäufe über den ganzen Tag zu verteilen, insbesondere die Zeit von 18 bis 19 Uhr möglichst den Berufstätigen zu überlassen. [89] Und durch das Automatengesetz vom 6. Juli 1934 erhielten die Einzelhändler neue technische Möglichkeiten, auch nach Ladenschluss ihre Kunden mit Waren zu versorgen. [90] Auch die Einbindung des Ladenschlusses in die neue Arbeitszeitordnung vom 16. Juli 1934 ergab keine Änderung der bestehenden Regelungen. [91]
Doch mit Erreichen der „Vollbeschäftigung“ begannen seit spätestens 1937 neuerliche Bemühungen um verringerte Ladenöffnungszeiten. Am Samstag sollte der Ladenschluss auf 16 Uhr vorverlegt werden, da nur so eine „wirkliche Erholung in Form des Wochenendes“ [92] möglich sei. Abermals wurde eine gesetzliche Neuregelung abgelehnt, abermals die umfassende Erziehung des Verbrauchers gefordert. [93] Doch die neuen sozialpolitisch und volksbiologisch begründeten Gesetze über Kinderarbeit bzw. die Arbeitszeit der Jugendlichen führten zu wachsenden Problemen, die Läden während der gesamten Öffnungszeiten auch durchgehend zu öffnen. [94] Entsprechend begannen 1938 breite Diskussionen über den Mittagsladenschluss, denn viele Händler weiteten ihn aus, um den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ihrer Lehrlinge zu genügen. Außerdem nahm die Zahl der Betriebsurlaube zu, während der Geschäfte geschlossen wurden. [95] Die wachsende Heterogenität der an sich einheitlich geregelten Ladenöffnungszeiten wurde noch größer, als 1938/39 die Händler einzelner Orte bzw. Einzelgeschäfte freiwillig früher schlossen. [96]

Strukturproblem Ladenschluss – hier als Anlass für Verpackungen (DHR 29, 1936, 945)
Diese Eigeninitiativen nahm das Reichswirtschaftsministerium zum Anlass für eine Grenzziehung. Am 31. Mai 1939 erging die Anordnung zur Verhinderung von Ladenzeitverkürzungen, deren Durchführungsverordnung die Prioritäten der NS-Politik deutlich machte: „Bei der Handhabung der Anordnung ist besonders zu berücksichtigen, daß der Vierjahresplan von weiten Volkskreisen verlängerte Arbeitszeiten und äußersten Einsatz verlangt; es muß deshalb unter allen Umständen dafür Sorge getragen werden, daß gerade auch den bis zum späten Nachmittag arbeitenden Volksgenossen die notwendigen Einkäufe nicht erschwert oder überhaupt unmöglich gemacht werden.“ [97] Die Ruhe an der Käuferfront war wichtiger als die sozialpolitisch erwünschten Arbeitszeitverkürzungen der Händler und Angestellten. Die schon 1934 erwähnte Versorgungspflicht der Läden trat nun immer stärker in den Vordergrund – entsprechend waren zuvor 1938 die Öffnungszeiten im ländlichen Raum im Sommer auf 21 Uhr erweitert bzw. die Ladenöffnungszeiten an den verkaufsoffenen Sonntagen von 18 auf 19 Uhr erhöht worden. [98] Parallel zeigte sich, dass die Kontrolldichte der Aufsichtsbehörden so gering war, dass Sonntagsruhe und Ladenschluss regelmäßig nicht eingehalten wurden. [99] Sozialpolitik wurde beschworen, angesichts anderer aktueller Prioritäten jedoch zurückgestellt. Der Einzelhandel hatte zu dienen, wollte er verdienen.
Der Primat der Versorgungspflicht zeigte sich dann in reiner Ausprägung während des Krieges. Die Verordnung über den Ladenschluss vom 21. Dezember 1939 [100] gründete bewusst auf Kriegssonderrecht, kehrte sie doch erstmals in der deutschen Geschichte den Ladenschlussgedanken um: Die Läden mussten nun nicht mehr zu bestimmten Zeiten geschlossen, sondern vielmehr bis 18 Uhr (Gebrauchsgüterhandel ohne Mittagspause) respektive 19 Uhr (Lebensmittelhandel mit Mittagspause) offen gehalten werden: „Wenn heute die Verbraucherversorgung als Aufgabe und volkswirtschaftliche Pflicht des Einzelhandels angesehen wird, so kann es nicht mehr vollständig in das Belieben des einzelnen Betriebes gestellt sein, ob und in welchem Umfange er dieser Verpflichtung nachkommen will.“ [101] Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung des Ersten Weltkrieges, als die katastrophale Versorgungslage die Unfähigkeit der Regierung in elementaren Basisbereichen verdeutlichte, hatte die regelmäßige und sichere Versorgung der Verbraucher Priorität vor unternehmerischer Selbstbestimmung oder dem Wunsch nach Freizeit. Es galt der Volksgemeinschaft bzw. dem leeren Abstraktum Deutschland Opfer zu bringen: „Dazu ist vor allem auch die innere Bereitschaft des Einzelhandels, sich seiner schwierigen und oft undankbaren Kriegsaufgabe mit Hingebung und Geduld zu widmen, ebenso notwendig wie Verständnis, Selbstbeherrschung und Selbsterziehung auf der Seite der Käufer. Diese mit dem Verzicht auf persönliche Wünsche, Gewohnheiten und Bequemlichkeiten verbundene Haltung und Unterordnung unter die Notwendigkeiten der Gesamtheit muß im Kriege auch von jedem Deutschen in der Heimat erwartet werden.“ [102]

Notmaßnahme lustig aufbereitet: Verkauf im Betrieb (Arbeitertum 12, 1943, Folge 9, 12)
Der Konsum sollte eben nicht mehr als individueller Kaufakt verstanden werden, sondern als bewusstes Handeln im Dienst einer Volksgemeinschaft. Staatlicherseits galt es Käuferströme zu lenken und zu bestimmten Zeiten Verkaufsmöglichkeiten zu schaffen. Entsprechend versuchte man, die Mittagspausen von Käufern und Verkäufern zu koordinieren, beschränkte Betriebsferien und eigenmächtige Ladenschließungen. [103] Zugleich wurde die Entscheidung über den Ladenschluss dezentralisiert, um vor Ort flexibel agieren zu können. [104] Parallel dazu baute der NS-Staat systematisch die Handelsbereiche ab, die nicht der Grundversorgung dienten. Ladenschluss und Betriebsstillegungen dienten gleichermaßen dazu, Soldaten und Arbeiter für einen Vernichtungskrieg zu rekrutieren. Den verbleibenden Betrieben der Lebensmittels- und Bekleidungsbranche wurden dagegen ab 1943 – nicht zuletzt aufgrund der regelmäßigen Bombardierung fast aller deutschen Großstädte – deutlich längere und flexibel vor Ort festgelegte Öffnungszeiten angewiesen. [105]
Die Ladenschlussregelung verdeutlicht den funktionalen Stellenwert von Handel und Konsum. Die „schnelle und reibungslose Abwicklung des Warenverkaufs“ [106] war keine volkswirtschaftliche Aufgabe an sich, sondern Grundlage eines machtvollen und expansiven Reiches. Arbeitszeitverkürzungen waren erst nach dessen Sicherung denkbar. Die in den eigenständigen Maßnahmen des Handels und der Angestellten erkennbaren andersgearteten Zielsetzungen galten entsprechend wenig. Machterweiterung und Krieg waren die eigentlichen Ziele der führenden Instanzen, Konsum und Handel waren Teil eines umfassenden Kriegsdienstes. Damit allerdings sollten die Grundlagen späterer sozialpolitischer Erleichterungen für den „deutschen“ Kaufmann gelegt werden.
3.4 „Bewährungsprobe“ – Der Kriegsdienst des „deutschen“ Handels
Der Übergang von der „Wehrwirtschaft“ zur Kriegswirtschaft gelang 1939 ohne größere Probleme. Die Edeka etwa meldete: „Dank der eingehenden Aufklärungsarbeit und den umsichtigen Vorbereitungen in der Ausrichtung auf die Kriegswirtschaft standen die Genossenschaften bei Ausbruch des Kriegs wohl gerüstet den neuen Aufgaben gegenüber, so daß sich erfreulicherweise der Uebergang von der Friedenswirtschaft zur Kriegswirtschaft fast reibungslos und ohne große Umstellungen vollzogen hat.“[107] Schon vor dem deutschen Angriff auf Polen wurden ab dem 28. August 1939 umfassende Kundenlisten für die wichtigsten Lebensmittel erstellt [108], ab dem 25. September 1939 griff dann ein sorgfältig geplantes Rationierungssystem. [109] Die Arbeitsbelastung der Händler erhöhte sich dadurch erheblich, erreichte bei einem mittleren Lebensmittelgeschäft einen Mehraufwand von 32 bis 35 Stunden pro Woche. [110] Dennoch erfolgte der Übergang zur Rationierungswirtschaft vergleichsweise reibungslos, sieht man einmal von anfänglichen Versorgungsengpässen ab. [111] Die Rationierung konzentrierte sich auf den Grundbedarf, umgriff schnell das gesamte Lebensmittelsortiment, die Kleidung, Möbel und Einrichtungsgegenstände. Der gehobene Bedarf blieb anfangs frei, später unterlagen immer größere Konsumsegmente der direkten staatlichen Regulierung. [112]

Persiflage auf den grassierenden Tauschhandel (Arbeitertum 14, 1945, Folge 1, 8)
Die Folge dieses Warenmangels war eine recht intensive Schattenwirtschaft. Viele Funktionsträger des Regimes nutzten ihre guten Kontakte zu Wirtschaft und Handel, um ihren Lebensstandard auch im Krieg zu halten. [113] Graue und schwarze Märkte – im kollektiven Gedächtnis meist der Nachkriegszeit zugeordnet – nahmen nun zu, nachdem es sie aufgrund von Produktionsbeschränkungen und staatlich festgelegten Preise schon während der 1930er Jahre vielfach gegeben hatte. [114] Angesichts der Warenbeschaffungsprobleme gewannen der Tauschhandel zwischen Händlern und die zu Beginn des Regimes systematisch bekämpften Koppelungskäufe schnell an Gewicht. Drakonische Strafen und eine eigens eingerichtete Ehrengerichtsbarkeit halfen kaum [115], zumal auch die Verbraucher ebenfalls immer häufiger Waren tauschten. Die Bäume und Mauern der Städte waren Ende 1942 trotz Verboten derartig mit Tauschzetteln beklebt, dass dies als Verschandelung gewertet wurde. [116] Lokal wurden daraufhin offizielle Gebrauchtwarentauschstellen eingerichtet, die teils von den Städten, teils von den Händlern selbst getragen wurden. Die begrenzte Legalisierung und Verstaatlichung des Tauschhandels löste das Problem der Schattenwirtschaft allerdings nicht, auch wenn die Propaganda die damit verbundene „Mobilisierung ungenutzter Werte“ [117] hervorhob. Gerade das „Hamstern“ vieler Privatpersonen, stärker aber noch des Handels selbst, blieb ein zentrales Problem der Heimatfront, lockten doch hohe Gewinne. [118] Allein die relative Effizienz der deutschen Grundversorgung und die zunehmend härtere Bestrafung bei Preisvergehen und Schwarzhandel hielten die Schattenwirtschaft während Krieges in Grenzen. [119]
Die wirtschaftliche Lage des Handels wurde zu Beginn des Kriegs allerdings kaum negativ beeinflusst. Der Wert der Umsätze sank zwischen 1939 und 1943 zwar um etwa 10 Prozent, doch muss bedacht werden, dass die Zahl der Einzelhandelsgeschäfte als Folge der Einberufungen und der zunehmenden Zivilarbeitspflicht ebenfalls rasch sank. Die Produktivität des Handels stieg deutlich. An die Stelle der Versorgung der Privatbevölkerung trat in immer größerem Ausmaß die Versorgung auch der Wehrmacht, ziviler Behörden, Betriebe und Lager. Dieser begrenzte Funktionswandel verweist auf die dienende Rolle des deutschen Handels. [120] Bis Ende 1941 wurden etwa 60.000 Einzelhandelsbetriebe geschlossen, ungefähr ein Zehntel des Vorkriegsbestandes. [121] Obwohl wie im ersten Weltkrieg leistungsfähigere Betriebe bevorzugt beliefert wurden, nahm die durchschnittliche Betriebsgröße zunehmend ab, da die Zahl der Arbeitskräfte, zumal der männlichen und jüngeren, überproportional sank. 1944 dürfte nicht einmal die Hälfte der Zahl der Vorkriegsbeschäftigten im Einzelhandel erreicht worden sein. Entsprechend sanken tendenziell die Arbeitskosten, ebenso die Aufwendungen für Werbung, Beleuchtung und Zustellung. [122] Dennoch dienten die Schaufenster nach wie vor der Verbrauchslenkung und Propaganda, wurden die leerstehenden Geschäfte sogar von anderen Ladeninhabern mit dekoriert. [123] Erst 1943 wurde hier umgeschwenkt, stand nun doch die Lieferfähigkeit selbst im Vordergrund der Auslagen – und natürlich, zumal auf den Bretterverschlägen nach Bombenangriffen, Durchhaltepropaganda. [124] Angesichts der allgemeinen Versorgungslage konnte der Handel gerade ältere Ware bequem absetzen, galt der schnellstmögliche Lagerumschlag nicht mehr als Ziel, sondern die Beschaffung möglichst vieler Waren [125]: „Der Wettbewerb hat nicht aufgehört, er ist nur im wesentlichen auf die Seite der Beschaffung verschoben worden. Um die Abnehmer wird er heute nur noch insofern geführt, wie diese als Träger von Mengenbezugsrechten Kaufkraft auf ihre Lieferanten übertragen und die Wiederbeschaffung sichern können.“ [126]
Während des Krieges begann eine zunehmende innere Umgestaltung des Handels, die zuerst die Sortimente betraf. Durch die Verordnung vom 10. Januar 1940 konnte das Sortiment um neue Waren ergänzt werden, ohne dazu einer besonderen Genehmigung zu bedürfen. Diese Abkehr von den Grundprinzipen des Einzelhandelsschutzgesetzes zielte auf eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung trotz einer schwindenden Zahl von Läden. Sie war aber auch nötig, da mit der Kriegswirtschaft die Zahl der Produkte insgesamt sank, parallel aber die Zahl neuartiger Ersatzprodukte, wie etwa Kaffeearomen, fettlose Waschmittel, künstliches Eiweiß, Milei oder Migetti schnell stieg. [127] Ab 1943 gewannen Kriegsverkaufsgemeinschaften an Gewicht, also die Zusammenlegung branchenmäßig verwandter Geschäfte. Durch Erlass vom 22. April 1943 geregelt, sollten so Fixkosten verringert und Raumprobleme gemeistert werden. [128] Parallel wurden Gruppenarbeitsgemeinschaften eingerichtet, um den Warenbezug zu vereinfachen. [129] Die vielfältigen Debatten über eine technische Rationalisierung des Handelsbetriebes, deren wichtigste Ergebnisse die Ratio-Läden bzw. Einmann-Selbstbedienungsläden waren, wurden auch im Krieg fortgesetzt. Im Februar 1942 stellte die Fachgruppe Nahrungs- und Genußmittel einen neuen Beispielladen vor, der Vorbild für die späteren Tempo- und Selbstbedienungsläden wurde. [130] Sein Betrieb war allerdings auf vorverpackte Ware zugeschnitten, angesichts mangelnden Verpackungsmaterials also nicht umsetzbar. [131] Die Priorität des Leistungsgedankens zeigt sich auch in Überlegungen, auf Grundprinzipien der 1932/1933 rigide bekämpften Einheitspreisgeschäfte zurückzugreifen. [132] Die Erweiterung der Sortimente und die Entwicklung neuer Geschäftstypen sollten die leistungsfähigen Kräfte bündeln, gaben aber auch ein Modell für den Handel nach dem „Endsieg“. [133]

Brotabgabe an Ausgebombte nach einem Bombenangriff aus einem beschädigten Bäckereiladen (Nordwest- und mitteldeutsche Bäcker- und Konditorei-Zeitung 45, 1943, Nr. 27, 3)
Die Lage des Handels verschärfte sich 1943 deutlich. Die „totale“ Kriegswirtschaft, die zunehmenden Luftangriffe [134], die neuerlichen Auskämmungen des Handels und die immer stärkere Heranziehung von Frauen in der Rüstungswirtschaft forderten Tribut, die Versorgung konnte aber durch immensen Arbeitseinsatz und immer wieder neue behelfsmäßige Lösungen noch bis Ende 1944 sichergestellt werden. [135] Im Februar 1943 begann die erste systematische Stilllegungsaktion, deren Ziel die „Freisetzung von Arbeitskräften für kriegswichtige Zwecke“, aber auch die „Optik des Krieges“ war. Auch die Heimatfront sollte den Ernst der Lage begreifen, sollte so zu intensiverer Arbeit angespornt werden. Gleichwohl blieb die Versorgung im Großdeutschen Reich privilegiert, vergleicht man sie mit der anderer Staaten der „Festung Europa“. Das war nur möglich durch die systematische Ausplünderung der besetzten Gebiete in West und vor allem Ost. Sie ergab Geld, Rohstoffe und Nahrungsmittel für die Deutschen, machte auch nicht Halt vor den Möbeln und dem Hausrat der Bewohner der eroberten Länder und der zur Tötung deportierten Juden. [136]
Von alledem profitierten sowohl die Verbraucher als auch der Handel. Und selbstverständlich erhielten die Händler als Ausgleich für Stilllegung und Rekrutierung Mietbeihilfen und einen gewissen finanziellen Ausgleich. [137] Gerade schmerzlicher Dienst für die Volksgemeinschaft sollte nicht umsonst sein, der „Handelskern“ [138] werde jedenfalls nach dem Krieg seinen Lohn erhalten. Der Kriegsdienst galt als „Leistungsprobe“ für den deutschen Kaufmann: „Gerechte Verteilung der Mangelware, weil der Kunde von heute, [sic!] der treueste in der besseren Zukunft sein kann. Das gute Schaufenster auch im Kriege, weil es den Willen zum ständigen Dienst am Kunden verrät. Die geordnete Buchführung gerade jetzt, weil sie zur Vertrauensgrundlage für schönere Aufgaben und Aufträge in der Zukunft wird. Der Wille zur Nachwuchserziehung – auch wenn um die jungen Menschen gekämpft werden muß – jetzt, weil er vom Glauben an die Sendung des Berufes zeugt. Der unzerbrechliche Frohsinn im täglichen Schaffen, gerade in harter Kriegszeit, weil anders der Mensch sich sinnlos verbraucht und dann um seinen Anteil an den Früchten des Sieges kommt.“ [139]

Höflichkeit als Tugend des Einzelhändlers (Kladderadatsch 95, 1942, 265 (l.); Arbeitertum 11, 1942, Folge 11, 12)
Das Zitat verweist auf weitere, auf „politische“ Aufgaben des Handels im Kriege. Es galt mehr zu tun als Waren zu verteilen. [140] Der Kaufmann war schließlich „Pionier der Heimatfront“ und hatte seinen „Teil zum Endsieg beizutragen“ [141]. Die politische Führung wies explizit daraufhin, „daß jedes deutsche Geschäft und jeder deutsche Laden heute eine politische Zelle sei, der in der Ausrichtung der Stimmung des gesamten Volkes eine entscheidende Rolle zufalle.“ [142] Als Herr über die tägliche Versorgung hatte der Kaufmann eine beträchtliche Machtposition über die qua Kundenliste an ihn gebundenen Konsumenten, konnte begünstigen und fördern oder aber dieses unterlassen. „Miesmachern“ und „Stimmungstötern“ begegnete er strikt, konnte dann auch aus der Haut fahren: „Diese Ladenekel tragen die Schuld, wenn manchem Kaufmann doch einmal die Geduld reißt, wenn er schließlich ihnen einmal so grob kommt, wie sie es verdient hätten, wie es aber nun einmal wegen des Ansehens der Kaufleute und ihrer Sonderrolle der Erhaltung guter Stimmung und der Beratung und Erziehung der Verbraucher wegen nicht angeht.“ [143] Der Kaufmann – tatsächlich wurde der Handel während der Kriegszeit vorrangig von Händlerinnen getragen – war zugleich ein Kulturträger Deutschlands. Noch 1943 wurde in Berlin die Gemäldeausstellung „Kaufmann am Werk“ gezeigt, in der abseits des mörderischen Tagesgeschäftes die Ideale und ethischen Werte des Handels künstlerischen Ausdruck fanden. [144]

Dienst in der Gegenwart, Lohn in der Zukunft (Völkischer Beobachter 1943, Nr. 16 v. 16. Januar, 4)
All dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch der „deutsche“ Kaufmann angesichts der wachsenden Kriegsprobleme an die Grenzen der Vermittlung kam. Auch er konnte die Propaganda nicht zur Realität umbiegen, auch er hatte schließlich trotz hoher Leistungsbereitschaft im Sinne des Regimes unter dessen Hybris und Niedergang zu leiden. Die Hoffnungen und Erwartungen, die noch 1940 und 1941 zu intensiven Diskussionen über die Rationalisierung für die folgende Friedenszeit geführt hatten, wurden nicht erfüllt. [145] Dies lag nicht allein am politisch-militärischen Gesamtrahmen. Dies war auch Konsequenz der bewussten Mitarbeit des „deutschen“ Handels im NS-Regime, an dessen Ende die volkswirtschaftliche Minimalaufgabe, die Grundversorgung der Bevölkerung, nicht mehr gewährleistet werden konnte, an dessen Ende die Verbraucher ihr Hab und Gut in Bombentrichtern und ausgebrannten Ruinen suchten, an dessen Ende die Versorgung der früheren Volksgemeinschaft nur durch die ehedem verteufelten alliierten Streitkräfte gesichert werden konnte.
4. Versorgung in der Volksgemeinschaft – Resümee einer Näherung
Die vier Fallbeispiele zeigen, dass zwischen den ideologischen Vorgaben und der realhistorischen Umsetzung jeweils eine deutliche Lücke klaffte. Die Ziele wurden praktisch nie erreicht, stets gab es Interessenkonflikte und strukturelle Probleme, die ihre Umsetzung erschwerten oder gar unmöglich machten. Die Händler suchten nach wie vor ihren eigenen Vorteil, ebenso die Konsumenten, die sich den strikten Vorgaben immer wieder entzogen, die an tradierten Konsummustern festhielten, im begrenzten Konsum gar Trost und Ausflucht suchten. [146]
Diese Bewertung griffe jedoch zu kurz. Sie unterschätzt die mittels der Ideologie in Gang gesetzte Dynamik, übersieht, dass deren Vorgaben nie vollständig umzusetzen waren. Die Idee des „deutschen“ Handels führte zu tiefgreifenden Veränderungen im Verständnis und in der Gestalt des deutschen Einzelhandels. Es war gerade die Diskrepanz zwischen dem Ideal und stets begrenzten Umsetzung, die – abseits ökonomischer Strukturprobleme – diese Veränderungen erst ermöglichte. Die Ziele mochten nicht erreicht, die Ideale nicht erfüllt werden, doch dies bedeutete nur ein weiteres, neuerlich intensives Streben nach Erfüllung und Zielerreichung. Das Ideal des „deutschen“ Handels wirkte; nicht allein Zwang und Mangel einer Alternative ließen einen zentralen Bereich moderner Wirtschaft die Fährnisse einer Politik ertragen, die Prioritäten abseits der Konsumgüterversorgung, abseits der ökonomischen Prosperität der Handels setzte. Die Kaufleute begnügten sich mit Wenigem, war dies doch mehr als zuvor, war doch zugleich die Aussicht auf späteren „Lohn“ gegeben. Die Verbindung von Nationalstolz, rassischer und fachlicher Überlegenheit, des langsam wachsenden Wohlstandes führten zu einer Dienstbereitschaft, die uns heute abstrus und verachtenswürdig erscheinen mag, die aber gleichwohl historische Realität war.
Bis zur totalen Niederlage 1945 garantierte der „deutsche“ Handel die Versorgung in der Volksgemeinschaft. Und auch danach wurden die Dienste des Handels gebraucht. Denn wenn auch graue und schwarze Märkte weiterbestanden, Tauschhandel und Hamstern auf dem Lande zum Leben vielfach üblich wurden [147], so konnte doch auf den Handel und seine Leistungen nicht verzichtet werden – auch wenn sich schon bald zeigen sollte, dass der selbständige Einzelhändler der Wirtschaftswunderzeit ein Auslaufmodell sein sollte.
Uwe Spiekermann, 25. Mai 2021
Anmerkungen, Literatur- und Quellenbelege
[1] Vgl. Avraham Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus. Ideologie, Theorie und Politik 1933-1945, erweiterte Neuausgabe, Frankfurt a.M. 1988.
[2] Vgl. etwa Michael Schneider, Unterm Hakenkreuz. Arbeiter und Arbeiterbewegung 1933 bis 1939, Bonn 1999, 591-609.
[3] Ian Kershaw, Hitler 1936-1945, Stuttgart 2000, 10.
[4] Dr. Hayler im Westdeutschen Rundfunk über „Altes und neues Wirtschaftsdenken“, Edeka Deutsche Handels-Rundschau (= DHR) 17, 1934, 125-126.
[5] Beim Folgenden handelt es sich um eine Weiterentwicklung von Gedanken, die ich in Uwe Spiekermann, Rationalisierung, Leistungssteigerung und „Gesundung“: Der Handel in Deutschland zwischen den Weltkriegen, in: Michael Haverkamp und Hans-Jürgen Teuteberg (Hg.), Unterm Strich. Von der Winkelkrämerei zum E-Commerce, Bramsche 2000, 191-210, insb. 203-209 dargelegt habe. Dort auch mehr zu den hier nicht eigens thematisierten konkurrierenden Großbetriebsformen.
[6] Appell an den Handel. Kundgebung des Reichsführers des Handels, Edeka DHR 27, 1934, 193-194, hier 193.
[7] Differenzierung tut Not, denn das Modernisierungspotenzial des mittelständischen Einzelhandels war während der Endphase des Kaiserreichs als auch in den späten 1920er Jahren beträchtlich. Die Weltwirtschaftskrise führte jedoch zu einer Verfestigung der alten Frontlinien, insbesondere zu einer Erneuerung vielfältiger Verbots- und Sonderbelastungsforderungen, zu einer Staatsorientierung also, die nach der Jahrhundertwende an Gewicht verloren hatte. Vgl. hierzu Uwe Spiekermann. Warenhaussteuer in Deutschland. Mittelstandsbewegung, Kapitalismus und Rechtsstaat im späten Kaiserreich, Frankfurt et al. 1994, insb. 160-167; Ders., Basis der Konsumgesellschaft. Entstehung und Entwicklung des modernen Kleinhandels in Deutschland 1850-1914, München 1999, 416-442.
[8] Josef Wilden, Der Einzelhandel in Staat und Wirtschaft, in: Franz Effer (Hg.), Der Deutsche Einzelhandel in Staat und Wirtschaft, Düsseldorf 1926, 40-45, hier 44. Als Beispiel für die Hoffnungen auf eine ständische Wirtschaftsordnung s. Tag des Deutschen Handels. 18.-19. November 1933. Braunschweig. Sonderheft des Rekofei Berlin, s.l. s.a. (Berlin 1933).
[9] Zu den verschiedenen staatlichen Maßnahmen und Gesetzen vgl. Adelheid v. Saldern, Mittelstand im „Dritten Reich“. Handwerker – Einzelhändler – Bauern, Frankfurt a.M. und New York 1979.
[10] Hierzu Uwe Spiekermann, Rationalisierung als Daueraufgabe. Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel im 20. Jahrhundert, Scripta Mercaturae 31, 1997, 69-128, insb. 83-91.
[11] Vgl. Abwehr des Einzelhandels gegen die „Direkt“-Läden, Deutsche Handels-Warte (= DHW) 19, 1931, 473; Erster Rückzug aus dem Direktverkauf, DHW 19, 1931, 521.
[12] Vgl. schon Wilhelm Hermann, Die Rationalisierung im Lebensmittelhandel, in: Die Bedeutung der Rationalisierung für das Deutsche Wirtschaftsleben, hg. v.d. IHK zu Berlin, Berlin 1928, 359-410, hier 363.
[13] Georg Bergler, Absatzmethoden des Einzelhandels von vorgestern, gestern und heu¬te, DHW 22, 1934, 102-106, 129-133, insb. 132.
[14] Näheres enthalten J[akob] v. Norden, Gesamtverband des deutschen Einzelhandels (G.D.E.), DHW 22, 1934, 512-516; Uffhausen, Der Stand des organisatorischen Aufbaus im Einzelhandel, DHW 23, 1935, 241-243. Parallel ist an die sozialpolitische Integration des Handels in die Deutsche Arbeitsfront bzw. branchenspezifisch in den Reichsnährstand zu denken.
[15] Walter Rafelsberger, „Leistungswettbewerb und Selbsthilfegedanke“, DHR 32, 1939, 482.
[16] Zitate nach [Heinrich] Hunke, Der Wettbewerb in der nationalsozialistischen Wirtschaftsordnung, DHR 31, 1938, Sdrh., 57.
[17] Vgl. [Werner] D[eiters], Händler oder Verteiler?, Die Deutsche Volkswirtschaft 4, 1935, 749-750. Auch andere Begriffe durchliefen diese sprachreinigende Moralisierung, so etwa Kleinpreisgeschäft und Einheitspreisgeschäft oder aber Kaufhaus und Warenhaus (Warenhaus = Kaufhaus? Gegen Verfälschung von Firmenbezeichnungen, Die Deutsche Volkswirtschaft 4, 1935, 720-721).
[18] Kaufmann – nicht Händler!, DHW 23, 1935, 26.
[19] Vgl. Peter Planz, Sachkunde im Einzelhandel, DHW 23, 1935, 215-221; Hermann Gretsch und Gotthold Sieber, Schulung der Verkaufskräfte, ebd., 496-503; Hövische, Richtlinien für die Ausbildung von Verkaufslehrlingen im Einzelhandel, ebd., 619-624; H. Lübbemeyer, Die Kaufmannsprüfungen im Einzelhandel, DHR 28, 1935, 699-700.
[20] Vgl. Mindestanforderungen zur Buchführungspflicht. Richtlinien für die Praxis, DHR 31, 1938, 825-826. Dies bedeutete die Einführung eines Wareneingangsbuchs, eines Geschäftstagebuchs, eines täglichen Kassenberichts, eines Geschäftsfreundebuchs, einer jährlichen Inventur und eines Jahresabschlusses.
[21] Vgl. Verordnung über die äußeren Kennzeichnungen von Lebensmittel (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung) vom 8. Mai 1935, DHR 28, 1935, 522, 524.
[22] Auch hier wurde an weit zurückreichende Vorbilder angeknüpft, vgl. etwa Heinrich Grünfeld, Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels als Berufs- und Wirtschaftsvertretung, in: Effer (Hg.), 1926, 20-29, hier 28.
[23] Vgl. hierzu den Beitrag von Paul Hilland (HDE), in: Die Aufgaben des Jahres 1934 für den deutschen Einzelhandel, DHW 22, 1934, 1-9, hier 1.
[24] Die Auswirkungen schildert am Beispiel Wuppertals Georg Scherer, Auswirkungen der neuen Erlaubnispflicht für den Straßen- und Hausierhandel, DHW 23, 1935, 405-410.
[25] Walfried Mayer, Die Persönlichkeit des Unternehmers bestimmt den Wirtschaftserfolg, DHR 34, 1941, 345-346, hier 346.
[26] Dieser Terminus wurde 1933/34 besonders häufig verwandt, vgl. etwa Dr. Hayler im Westdeutschen Rundfunk über „Altes und neues Wirtschaftsdenken“, Edeka DHR 17, 1934, 125-126, hier 126.
[27] E. Heinig, Um die Berufsbereinigung, DHR 32, 1939, 20.
[28] Karl Arnhold, Umrisse einer deutschen Betriebslehre, Leipzig 1936, 31.
[29] Vgl. Albert Werner, Soldaten der Selbsthilfe. Silvesterbetrachtung, DHR 28, 1935, 1335-1336.
[30] Lebensziel und Lebensinhalt, DHR 28, 1935, 370.
[31] Walfried Mayer, Die Frau hinter dem Ladentisch, DHR 32, 1939, 101-102.
[32] Ders., Die Berufstätigkeit der Frau im Einzelhandel, DHR 28, 1935, 304.
[33] Probleme des Einzelhandels, DHR 31, 1938, 842.
[34] Die Hausfrau ist richtungsgebend, Edeka DHR 27, 1934, 856.
[35] Der neuzeitliche Kolonialwarenladen, DHR 32, 1939, 172. Vgl. auch Franz Hayler, Schönheit der Arbeit im Einzelhandel! Ein Aufruf des Leiters der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, DHW 23, 1935, 25-26; Karl Völker, Einige Anregungen zur Gestaltung der Verteilungsstelle, Die Rundschau 36, 1939, 462-464.
[36] Vgl. etwa Das vorbildliche Einzelhandelsgeschäft, DHR 32, 1939, 310.
[37] Detaillierte Informationen enthalten Betriebsstruktur und Besteuerung im Einzelhandel und im Handwerk. Eine Sammlung von Richtzahlen, T. I: Einzelhandel, Berlin 1935; Umsatz, Betriebsausgaben und Gewinn im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, Wirtschaft und Statistik 17, 1937, 441-442; Betriebsstruktur und Kostengestaltung in wichtigen Gewerbezweigen. Eine Sammlung von Richtzahlen. T. II: Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Berlin 1940. Sie zeigen, dass die Wirtschaftserholung vor allem den mittleren und größeren Geschäften zugutekam, kaum aber den kleinen Betrieben mit unter 20.000 RM Jahresumsatz.
[38] Vgl. hierzu detailliert Ulrich Kurzer, Nationalsozialismus und Konsumgenossenschaften. Gleichschaltung, Sanierung und Teilliquidation zwischen 1933 und 1936, Pfaffenweiler 1997.
[39] Die Judenfrage im Einzelhandel, DHW 23, 1935, 713-714.
[40] Vgl. Eva Stille, Vertreibung der Frankfurter Juden aus der Bekleidungswirtschaft, in: Almut Junker (Hg.), Frankfurt Macht Mode 1933-1945, Marburg 1999, 83-107.
[41] Vgl. etwa die Unterlagen zur rechtswidrigen Verweigerung von Wandergewerbescheinen an jüdische Händler, Niedersächsisches Staatsarchiv Osnabrück, Rep. 430, Dez. 301, acc. 15 A/65, Nr. 5, Bd. 1.
[42] Beseitigung der Uebersetzung im Einzelhandel, DHR 32, 1939, 223. Demnach war die Geschäftsschließung rechtens, wenn der Betriebsinhaber in den letzten zwei Jahren Wohlfahrts- oder Arbeitslosenunterstützung bezogen hatte, wenn er ohne Gefährdung des Unternehmens seinen steuerlichen Verpflichtungen der Gefolgschaft gegenüber nicht nachkommen konnte oder von der Steuer freigestellt war. Vgl. auch Lucas, Die „Beseitigung der Übersetzung im Einzelhandel“ durch die Verordnung im Einzelhandel vom 16. März 1939, DHR 32, 1939, 312-313, 332.
[43] Näheres enthält Carl Lüer, Das Problem der Übersetzung im Handel, Der Vierjahresplan 1, 1937, 581-583.
[44] Übersicht über die Betriebsverhältnisse und über die soziale Struktur des deutschen Einzelhandels. Tabellenmaterial einer Erhebung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel vom Jahre 1938, Berlin 1943 (Ms.).
[45] Betriebsstruktur, 1940. Zum allgemeinen Hintergrund, der effizienten Nutzung moderner Wirtschafts- und Gesellschaftsstatistik im Nationalsozialismus, vgl. Götz Aly und Karl Heinz Roth, Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus. Überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt a.M. 2000.
[46] Vgl. Dirk Reinhardt, Von der Reklame zum Marketing. Geschichte der Wirtschaftswerbung in Deutschland, Berlin 1993, insb. 137-142.
[47] Vgl. Hartmut Berghoff, Von der »Reklame« zur Verbrauchslenkung. Werbung im nationalsozialistischen Deutschland, in: Ders. (Hg.), Konsumpolitik. Die Regulierung des privaten Verbrauchs im 20. Jahrhundert, Göttingen 1999, 77-112, insb. 78-89.
[48] 1929 lagen die Werbeausgaben des Einzelhandels bei geschätzten 543 Mio. RM, die der Industrie dagegen bei 350 Mio. RM (Gesamtausgaben ca. 1 Mrd. RM) (Viktor Mataja, Die Bedeutung der Reklame, Magazin der Wirtschaft 5, 1929, 1241-1244, hier 1241).
[49] Ein (mit allen Einschränkungen) praktiziertes Gegenmodell fand sich bei den Konsumgenossenschaften, vgl. Uwe Spiekermann, Medium der Solidarität. Die Werbung der Konsumgenossenschaften 1903-1933, in: Peter Borscheid und Clemens Wischermann (Hg.), Bilderwelt des Alltags. Werbung in der Konsumgesellschaft des 19. und 20. Jahrhunderts, Stuttgart 1995, 150-189.
[50] Vgl. etwa Hans Culemann, Die Auswirkungen des neuen Werbegesetzes für den mittelständischen Fachkaufmann, DHW 21, 1933, 622-625. Zur NS-Auffassung von Werbung s. Emil Maurer, Die volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Wirtschaftswerbung, Berlin 1939.
[51] Vgl. etwa Köpke, Die Voraussetzungen für die Werbung, Edeka DHR 28, 1934, 117-118.
[52] Zu den schon seit den späten 1920er Jahren einsetzenden „Deutschen Wochen“ vgl. etwa W[ilhelm] Seedorf, Das landwirtschaftliche Marktwesen und die D.L.G., Mitteilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft 47, 1932, 75-76; K[urt] Kräutle, Landwirtschaftliche Absatzförderung, ebd., 762-764. Beispiel für eine gesonderte Kampagne ist etwa Werbewoche „der deutsche Apfel“, Edeka DHR 27, 1934, 895.
[53] Aufruf: Dr. Goebbels ruft zum 1. Mai, Edeka DHR 27, 1934, 246.
[54] Vgl. etwa F.W. Schulze, Bericht der Edeka Reklame- und Verkaufsabteilung, der Abteilung für Konsumentendienst und Warenkunde, Edeka DHR 27, 1934, Sonderheft, 38-40, hier 39; Ders., Bericht der Edeka Reklame- und Verkaufsabteilung, der Abteilung für Konsumentendienst und Warenkunde, in: Bericht über den 28. Edeka Verbandstag 1935 in Aachen, s.l. s.a. (Berlin 1935), 170-175, hier 172.
[55] Am 1. Mai alle Fenster schmücken!, DHR 30, 1937, 383.
[56] Richtlinien der Reichspropagandaleitung, Edeka DHR 28, 1935, 946; Würdig ausgeschmückte Schaufenster zum Erntedankfest 1936, DHR 29, 1936, 870; Schaufensterschmuck zum Erntedankfest!, DHR 31, 1938, 792.
[57] Alle Schaufenster zum Erntedankfest schmücken, Edeka DHR 28, 1935, 945-946, hier 945.
[58] Walfried Mayer, Unser Erntedank!, DHR 29, 1936, 805-806, hier 805.
[59] Vgl. etwa Helmut Götzelt, Erntedanktag!, DHR 30, 1937, 833.
[60] Vgl. allgemein Wolfgang Heidel, Ernährungswirtschaft und Verbrauchslenkung im Dritten Reich 1936-1939, Phil. Diss. Berlin 1989 (Ms.). Zur Entwicklung der Ernährungswissenschaft im Dritten Reich vgl. Uwe Spiekermann, Pfade in die Zukunft? Entwicklungslinien der Ernährungswissenschaft im 19. und 20. Jahrhundert, in: Gesa U. Schönberger und ders. (Hg.), Die Zukunft der Ernährungswissenschaft, Berlin, Heidelberg und New York 2000, 23-46.
[61] Vgl. beispielhaft Max Winckel, Die Ernährungsfrage im neuen Deutschland, Zeitschrift für Volksernährung und Diätkost 8, 1933, 197-199; Werner Kollath, Vernünftige Ernährung und ihre Propaganda in der Schule, Gesundheit und Erziehung 48, 1935, 292-295. Zur Vermittlung regimegemäßer Ernährungsratschläge an Mittlerpersonen vgl. Dirk Reinhardt und Uwe Spiekermann, Die „Zeitschrift für Volksernährung“ 1925-1939. Geschichte und bibliographische Erschließung, in: Andreas A. Bodenstedt et al., Materialien zur Ermittlung von Ernährungsverhalten, Karlsruhe 1997, 74-186, insb. 80-83.
[62] Vgl. Fritz Lieberich, Die Absatzwerbung für den deutschen Seefisch, Wiwi. Diss. München 1943, 55-56.
[63] Zum Hintergrund s. Uwe Spiekermann, Zeitensprünge: Lebensmittelkonservierung zwischen Industrie und Haushalt 1880-1940, in: Ernährungskultur im Wandel der Zeiten, hg. v. KATALYSE e.V. und BUNTSTIFT e.V., Köln 1997, 30-42, insb. 32-35.
[64] Hering wurde vor allem zwischen August und Oktober angelandet, während die anderen Fischsorten zwischen Januar und April weit überdurchschnittlich verfügbar waren. Vgl. Hans-Jürgen Metzdorf, Saisonschwankungen in der Erzeugung und im Verbrauch von Nahrungsmitteln, Die Ernährung 3, 1938, 21-30, hier 28-29.
[65] Vgl. Uwe Spiekermann, Regionale Verzehrsunterschiede als Problem der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Räume und Strukturen im Deutschen Reich 1900-1940, in: Hans Jürgen Teuteberg, Gerhard Neumann und Alois Wierlacher (Hg.), Essen und kulturelle Identität. Europäische Perspektiven, Berlin 1997, 247-282, hier 251.
[66] Irmgard Voß, Wandlungen im Fischkonsum Deutschlands in der Nachkriegszeit unter besonderer Berücksichtigung des Seefischkonsums, Wiwi. Diss. Nürnberg, Wesermünde 1939, 52 gab den Pro-Kopf-Verbrauch 1930 mit 5,0 kg aus deutscher und 4,6 kg aus ausländischer Produktion an. Die Werte betrugen 1933 dann 5,7 resp. 3,2 kg.
[67] Vgl. etwa O[tto] Br[enning], Propagierung der Fischnahrung im Rahmen der deutschen Erzeugungsschlacht, Norddeutsche Fischerei-Zeitung 27, 1935, 123-124.
[68] Hans Gloy, Die deutsche Fischwirtschaft, Die Deutsche Volkswirtschaft 4, 1935, 314-315, hier 314.
[69] Anfang 1934 wurde die „Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Fischwirtschaft“ gegründet, der am 1. April 1935 die „Hauptvereinigung der deutschen Fischwirtschaft“ folgte (Neue Marktordnungen. Für die Fischwirtschaft, Die Deutsche Volkswirtschaft 4, 1935, 398-399). Der werbetreibende Reichsseefischausschuss wurde Ende 1937 durch die Reichsfischwerbung ersetzt, die strikt absatzbezogen agierte (Fritz Reichardt, Die Fischwirtschaft im Vierjahresplan, Braune Wirtschafts-Post 7, 1938, 509-511, hier 510). Zur veränderten ernährungspolitischen Lage s. Wilhelm Ziegelmayer, Rohstoff-Fragen der deutschen Volksernährung. Eine Darstellung der ernährungswirtschaftlichen und ernährungswissenschaftlichen Aufgaben unserer Zeit, Dresden und Leipzig 1936, 99-113.
[70] Ziel war ein reichsweiter Pro-Kopf-Konsum von 20 kg pro Jahr (Fortschritte im Fischeinzelhandel, Ruhr und Rhein 20, 1939, 262).
[71] Vgl. etwa Reichert-Facilides, Seefische im Lebensmittelgeschäft?, DHR 28, 1935, 1183-1184; Otto Brenning, Grundregeln für das Fischgeschäft, DHR 28, 1935, 1185-1186; Walter Rosenhain, Lebendige Werbung, DHR 28, 1935, 1192-1193.
[72] Förderung des Seefischabsatzes durch Fischtage, DHR 29, 1936, 179-180.
[73] Vgl. Fischfang tut not, DHR 29, 1936. Die Slogans, die dem Ziel eines nun täglichen Fischverzehrs jedes Deutschen dienen sollten, lauteten etwa: „Mit Fischerzeugnissen können wir unseren Fleisch- und Eiweißbedarf durch inländische Produktion weitgehend befriedigen. Fischkonserven sind gesund, preiswert und wohlschmeckend. Fischkonserven sind tafelfertig. Jeder ißt sie gern infolge ihres pikanten Geschmacks. Fisch ist nahrhaft“ (Ebd.).
[74] [Otto] Brenning, Wie betreibt man den Verkauf frischer Seefische!, DHR 29, 1935, 1092-1093, hier 1092.
[75] Vgl. Franz Hayler, Kaufleute des deutschen Einzelhandels!, DHR 29, 1936, 1211.
[76] F[ranz] Marlow, Der Seefisch und der zubereitete Fisch in der Volksernährung und Volkswirtschaft, Norddeutsche Fischerei-Zeitung 28, 1936, 93-96, hier 95.
[77] Otto Ilchmann, Pflegt das Frischfisch-Geschäft, DHR 30, 1937, 27. Vgl. auch [Franz] Hayler, Frische Fische – gute Fische, Rundschau des Reichsbundes der deutschen Verbrauchergenossenschaften 34, 1937, 473-474.
[78] Neue Wege der Absatzförderung im Fischhandel, DHR 30, 1937, 357.
[79] Seefische und Fisch-Räucherwaren auf Verbilligungsscheine, DHR 30, 1937, 790.
[80] Kritisch hierzu: Hinzunahme von Fisch jetzt genehmigungspflichtig, DHR 31, 1938, 440. Vgl. schon zuvor Genehmigungspflicht für Fische, DHR 30, 1937, 992-993 bzw. Mindestanforderungen für den Fischverkauf, Die Rundschau 35, 1938, 249-250.
[81] Ein Vorbild war dabei sicherlich die „Nordsee“, der größte Fachfilialist im Deutschen Reich. Vgl. Voß, 1939, 60-63.
[82] Heinz Dietmar Petzina, Der nationalsozialistische Vierjahresplan von 1936. Entstehung, Verlauf, Wirkungen, Wiwi. Diss. Mannheim 1965, 230.
[83] Vgl. Hans Mosolff, Steigerung der deutschen Seefischversorgung und ihre Grundlagen, Die Deutsche Volkswirtschaft 6, 1937, 1051-1056, 1087-1089; Ders. (Hg.): Aufbau der deutschen Gefrierindustrie. Handbuch der Tiefkühlwirtschaft, Hamburg 1941.
[84] Vgl. etwa Planvolle Verbrauchslenkung schafft volkswirtschaftliche Werte!, Die Genossenschaftsfamilie 31, 1938, Nr. 5, 13; Das Meer, die freie Kolonie Deutschlands!, ebd. 32, 1939, Nr. 3, 15.
[85] Daten nach D[ieter] Grupe, Die Nahrungsmittelversorgung Deutschlands seit 1925. Eine Auswertung der einschlägigen Statistiken zu vergleichbaren Versorgungsbilanzen. Teil B: Schaubilder und Tabellen, Hannover 1957, 74-75; Spiekermann, 1997, 252.
[86] Vgl. Deutschlands wirtschaftliche Lage in der Jahresmitte 1939. Überreicht von der Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft Berlin, o.O. o.J. (1939) (Ms.), 16.
[87] Der deutsche Einzelhandel in der Kriegszeit. Aus dem Arbeitsbericht der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel für 1939/1941, DHR 35, 1942, 25-26, hier 25.
[88] Beide Zitate n. Vorwort der Schriftleitung in G. v. Hake, Ladenzeiten um Deutschland herum, Edeka. DHR 27, 1934, 569-570, hier 569.
[89] Vgl. etwa das Gedicht „Die Einkaufminute“ (Kladderadatsch 1934, Nr. 35 v. 26.08.), Edeka DHR 27, 1934, 588.
[90] Vgl. F. v. Poll, Anmerkungen zum neuen Automatengesetz, Soziale Praxis 43, 1934, Sp. 1200-1203; Elis-M. Puritz, Was wir Hausfrauen vom Automaten halten, Der Automat 8, 1934, 315-317.
[91] Demnach konnte – unter Beachtung der sonstigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen – an 20 Tagen pro Jahr der werktägliche Ladenschluss bis 21 Uhr ausgedehnt werden, während die morgendlichen Öffnungszeiten des Lebensmittelhandels vor Ort auf 5 Uhr vorverlegt werden durften.
[92] Hanns Stürmer, Sonnabend-Frühschluß im Einzelhandel, DHW 25, 1937, 183-184, hier 183.
[93] Sonnabend-Frühschluß ein vordringliches Problem, DHW 25, 1937, 203; Dr. Schacht zum Sonn-abend-Frühschluß, DHW 25, 1937, 219. Ein Resultat derartiger Arbeit war die „Feierabendschallplatte“ der DAF, mit der die Verbraucher um 18.45 Uhr zum Verlassen des Geschäftes aufgefordert wurden (Die Geschäftszeit ist beendet! Schallplatte der DAF. mahnt die Käufer, DHR 31, 1938, 707).
[94] Vgl. G. v. Hake, Die Neufassung der Arbeitszeitordnung, DHW 26, 1938, 282-284; Ders., Was bringt die Neufassung der Arbeitszeitordnung, DHR 31, 1938, 413.
[95] Vgl. hierzu etwa Zur Frage des Mittagsladenschlusses im Einzelhandel, DHR 32, 1939, 146; Einzelhandel und Mittags-Ladenschluß, Leipziger Fachzeitung für Bäcker und Konditoren 51, 1939, 250; Kein Mittagsladenschluß, Die Rundschau 36, 1939, 258; E.M. Waldenburg, Urlaubsvertretung für den Einzelhändler, DHR 31, 1938, 96; Th. Klockemeyer, Mittags- und Freizeit für den Einzelhändler, DHR 31, 1938, 212.
[96] Vgl. etwa Sechsuhrladenschluß in Güstrow im Sommer, Die Rundschau 35, 1938, 426.
[97] Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers zur Verhinderung von Ladenzeitverkürzungen. Vom 31. Mai 1939, Mehl und Brot 39, 1939, 384. Vgl. auch Nähere Anweisungen zur Verhinderung der Ladenzeitverkürzungen, Mehl und Brot 39, 1939, 400; Ladenzeiten ohne Verkürzung, Der deutsche Volkswirt 13, 1939, 1665-1666.
[98] Vgl. Die Geschäftszeit an Verkaufssonntagen, DHR 31, 1938, 1008; Erlass des Reichsarbeitsministers v. 02.07.1938 (Reichsarbeitsblatt 1938, T. I, I240) über den Ladenschluss in ländlichen Gebieten. Zur Ausgestaltung vgl. [Erlass] Betr.: Ladenschluß in ländlichen Gebieten, Reichsarbeitsblatt 1939, T. I, I109-I110; Ladenschluß in ländlichen Gemeinden, Leipziger Fachzeitung für Bäcker und Konditoreien 51, 1939, 174; Der Ladenschluß in ländlichen Gebieten, DHR 31, 1938, 630. 1941 wird die Grenze auf 22 Uhr erhöht ([Erlass] Betr. Ladenschluß in ländlichen Gebieten, Reicharbeitsblatt 1941, T. I, I267).
[99] Vgl. Die Geschäftszeit, 1938.
[100] Verordnung über den Ladenschluß. Vom 21. Dezember 1939 (RGBl. I, S. 2471), Der Vierjahresplan 4, 1940, 68.
[101] G. v. Hake, Das neue Ladenzeit-Recht / Offenhaltungspflicht der Einzelhandelsgeschäfte, DHR 33, 1940, 14.
[102] Deutschbein, Neuregelung des Ladenschlusses, Reichsarbeitsblatt 1940, T. V, V11-V14.
[103] Vgl. F.H. Schmidt, Die Ladenschlußregelung während der Sommerzeit, Reichsarbeitsblatt 1940, T. V, V166-V167; Einheitliche Ladenzeiten, Der deutsche Volkswirt 17, 1942/43, 506; Ladenschluß, Reichsarbeitsblatt 1942, T. V, V557; Keine Schließungen von Lebensmittelgeschäften in der Weihnachtszeit, Reichsarbeitsblatt 1942, T. V, V641.
[104] Vgl. Optimale Ausnutzung im Einzelhandel, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 927-928; Schulte-Overberg, Drei Jahre Ladenschlußverordnung, Reichsarbeitsblatt 1942, T. V, V654-658.
[105] Vgl. Der Ladenschluß, Mehl und Brot 43, 1943, 237.
[106] Schmidt, 1940, V167.
[107] Paul König, Rückblick und Ausblick. Zum Geschäftsbericht der Edekazentralorganisationen über das Geschäftsjahr 1940, DHR 34, 1941, 211-213.
[108] Für viele Produkte wurden schon früher (Stammkunden-)Listen angelegt, für Kaffee etwa im Februar 1939, vgl. Amtliche Richtlinien für den Kaffeehandel, DHR 32, 1939, 152.
[109] Das Wichtigste über die Neuregelung, DHR 32, 1939, 698-701. Vgl. auch Karl Völker, Die wehrpolitische Haltung des Verbrauchers und der Verbrauchergenossenschaft, Die Rundschau 36, 1939, 397-401.
[110] Angabe n. Paul König, Zum neuen Jahre!, DHR 33, 1940, 561-562, hier 561.
[111] Vgl. hierzu [Hans] Geithe, Die Edeka-Genossenschaften in der Kriegswirtschaft, DHR 32, 1939, 745-746
[112] Vgl. hierzu etwa Hubert Schmitz, Die Bewirtschaftung der Nahrungsmittel und Verbrauchsgüter 1939-1950. Dargestellt an dem Beispiel der Stadt Essen, hg. v.d. Stadtverwaltung Essen, Essen 1956; Gustavo Corni und Horst Gies, Brot, Butter, Kanonen. Die Ernährungswirtschaft in Deutschland unter der Diktatur Hitlers, Berlin 1997.
[113] Ein gutes Beispiel hierfür bietet Lothar Gruchmann, Korruption im Dritten Reich. Die „Lebensmittelversorgung“ der NS-Führerschaft, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 42, 1994, 571-593.
[114] Vgl. hierzu Rüdiger Hachtmann, Lebenshaltungskosten und Reallöhne während des „Dritten Reiches“, Vierteljahrsschrift für Wirtschafts- und Sozialgeschichte 75, 1988, 32-73, hier 57 sowie als Beispiel für den Autohandel Ausschaltung des Schwarzhandels, DHR 32, 1939, 644.
[115] Ehrenrühriger Tauschhandel, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 526-527. Vgl. auch Bekämpfung des Tauschhandels, DHR 35, 1942, 6; Pflichtbewußter Handel, DHR 35, 1942, 30-31.
[116] Gebrauchtwarentauschstellen, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 668.
[117] Tauschstellen des Handels, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 1054-1055. Vgl. auch Errichtung von Tauschzentralen, Der deutsche Volkswirt 17, 1942/43, 857-858.
[118] Vgl. etwa die Glosse Blick in den Keller, Frankfurter Zeitung 87, 1943, Nr. 385/386 v. 31.07., 3. Als konkretes Beispiel vgl. den Fall eines Schuhwarengeschäftes im Landkreis Bersenbrück, dessen Bearbeitung sich über mehr als ein halbes Jahr hinzog, da die beschlagnahmten Güter von lokalen Handlungsträgern eigenmächtig weiterverteilt wurden (Niedersächsisches Staatsarchiv Osnabrück, Rep. 430, Dez. 106, acc. 15/65, Nr. 319, Bd. 1 und Bd. 2).
[119] Vgl. etwa Die neue Verbrauchsregelungs-Strafverordnung, DHR 35, 1942, 34-35, durch die diejenigen mit Gefängnis und Geldstrafe bedroht wurden, die Waren ohne Berechtigung ausgaben bzw. die „Versorgungsberechtigten“ Waren vorenthielten.
[120] „Im ganzen wurde der Handel in den Kriegsjahren 1939 bis 1945 als unmittelbarer Lieferer für Behörden und Wehrmachtsstellen, als Produktionsverbindungshandel für Betriebe der Industrie und als Versorger der Bevölkerung in die Tiefe der Rüstungswirtschaft eingeschaltet“ (Joachim Tiburtius, Lage und Leistungen des deutschen Handels in ihrer Bedeutung für die Gegenwart, Berlin und München 1949, 47).
[121] Angabe n. Ders., Die Handelsleistung unter staatlichen und korporativen Einwirkungen, Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich 65, 1942, 559-598, hier 561.
[122] So Robert Nieschlag, Der Weg des deutschen Binnenhandels. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Europa-Archiv 2, 1947, 811-817, hier 815.
[123] Vgl. etwa Das aktuelle Schaufenster, DHR 33, 1940, 202; Dass., ebd., 222 sowie Leere Schaufenster dienen wieder der Werbung, DHR 33, 1940, 401.
[124] Vgl. Die Ware im Fenster, Der deutsche Volkswirt 17, 1942/43, 587.
[125] Gleichwohl stieg der Lagerumschlag von 1939 auf 1940 teils erheblich (Ausnahme Möbelhandel), insbesondere der Lebensmittel- und Tabakwarenhandel wiesen deutlich bessere Margen auf (s. Tiburtius, 1949, 135).
[126] Joachim Tiburtius, Wettbewerb und Initiative des Handels im Kriege, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 1443-1446, hier 1443.
[127] Vgl. hierzu Bericht der Edekazentrale e.G.m.b.H., DHR 34, 1941, 223-228, hier 223-224.
[128] Vgl. Kriegsverkaufsgemeinschaften, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 259; Erleichterte Verkaufsgemeinschaft, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 412-413.
[129] Bildung von Gruppenarbeitsgemeinschaften im Handel, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 471-472.
[130] Vgl. Betriebsvereinfachung im Lebensmitteleinzelhandel, DHR 35, 1942, 44; F.W. Schulze, Eine Gegenwartsaufgabe 35, 1942, 57-58; Arbeitssparender Verkauf, Frankfurter Zeitung 86, 1942, Nr. 104/105 v. 26.02., 3.
[131] Für die Diskussion kann stehen Werner Johann, Mehl lose oder verpackt, DHR 35, 1942, 77.
[132] Vgl. Einheitspreis als Rationalisierungsfaktor, Der deutsche Volkswirt 16, 1941/42, 1124-1125, hier 1125.
[133] Vgl. etwa Die Umstellung im Einzelhandel, Der deutsche Volkswirt 17, 1942/43, 642-643.
[134] Zu den präzisen Vorgaben vgl. Einsatz des Handels im Luftkrieg, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 795-796.
[135] Vgl. Ulrich Kluge, Kriegs- und Mangelernährung im Nationalsozialismus, Beiträge zur historischen Sozialkunde 15, 1985, 67-73.
[136] Vgl. hierzu beispielhaft die Studien von Christian Gerlach, Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944, 2. Aufl., Hamburg 1999, insb. 231-371 bzw. Wolfgang Dreßen, Betrifft: »Aktion 3«. Deutsche verwerten jüdische Nachbarn. Dokumente zur Arisierung, Berlin 1998, 45-61; Martina Krause und Michael Gander, „Arisierung“ des jüdischen Handels und Handel mit jüdischem Besitz im Regierungsbezirk Osnabrück, in: Haverkamp und Teuteberg (Hg.), 2000, 227-243, insb. 237-243.
[137] Vgl. Die Unterstützung der „Stillgelegten“, Der deutsche Volkswirt 17, 1942/43, 643; Mietbeihilfen für gewerbliche Räume des Handels, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 686-688.
[138] Konzentration im Handel, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 893-894, hier 894.
[139] Otto Friedrich, Im Glauben an Deutschland!, DHR 35, 1942, 17.
[140] So etwa Hartmut Fackler, Gleichgeschaltet – der Handel im Dritten Reich, in: Haverkamp und Teuteberg (Hg.), 2000, 245-255, hier 252-253.
[141] Die Bewirtschaftung – Rückblick und Ausblick!, DHR 33, 1940, 383.
[142] Der Kriegsbeitrag des Einzelhandels, DHR 32, 1939, 737.
[143] Die Waffe Humor, DHR 34, 1941, 8.
[144] Kaufmannskultur im Kriege, Die Deutsche Volkswirtschaft 12, 1943, 896.
[145] Vgl. etwa Edeka-Ausstattungsdienst. Ziel: Jedes Edeka-Geschäft ein Musterladen!, DHR 34, 1941, 113-114; W. Müller, Der Edeka-Ausstattungsdienst und die Kriegswirtschaft, DHR 33, 1940, 61-62. An diese Überlegungen wurde in der Nachkriegszeit unmittelbar angeknüpft.
[146] Vgl. etwa Alf Lüdtke, Feingebäck und Heißhunger auf Backwaren. Bemerkungen zum süßen Geschmack im Faschismus, in: Zuckerhistorische Beiträge aus der alten und neuen Welt, Berlin 1988, 399-426
[147] Zur Übergangsphase vgl. Paul Erker, Ernährungskrise und Nachkriegsgesellschaft. Bauern und Arbeiterschaft in Bayern 1943-1953, Stuttgart 1990, 23-63. Es ist bemerkenswert, dass die Versorgungsprobleme der unmittelbaren Nachkriegszeit in einer kaum zu überblickenden Zahl vor allem regionaler und lokaler Studien behandelt wurden, dass demgegenüber die Versorgung und der Konsum während der NS-Zeit, auch während des Krieges, nur vergleichsweise geringe Beachtung gefunden haben.
Dieser Beitrag ist die leicht überarbeitete und mit weiteren Abbildungen versehene Fassung eines Manuskriptes, das 2004 unter dem Titel „L’approvisionnement dans la Communauté du peuple. Approches du commerce «allemand» pendant la période nationale-socialiste“ in der Zeitschrift Le Mouvement Social (Bd. 206, 79-114) in französischer Sprache veröffentlicht wurde. Eine deutsche Fassung dürfte hierzulande gewiss passgenauer sein. Auf eine Ergänzung der neuesten Literatur habe ich bewusst verzichtet – auch, weil es zum Einzelhandel während des Nationalsozialismus seither kaum Beiträge gegeben hat.