Hanf war im 19. Jahrhundert eine in ganz Europa angebaute Nutzpflanze, die in der bäuerlichen Hauswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft allüberall verwandt wurde: Hanf lieferte Faserstoffe, wurde zu Geweben und Garnen, zu Seilen und Segelzeug, zu Hartfilz und Säcken verarbeitet. Die Samen dienten der Ölgewinnung, erhellten dann in Öllampen die Stube, dienten der Herstellung von Seifen, Ölfarben und Firnis. Im 18. Jahrhundert fanden sie den Weg in die Küche, waren auch Heilmittel. All dies geriet im langen 19. Jahrhundert in den Mahlstrom von Industrialisierung und Globalisierung. Hanf, genauer der heimische Cannabis Sativa, verschwand in deutschen Landen lange bevor er Teil einer sich erst entwickelnden Anti-Drogenpolitik wurde.
Der Niedergang des heimischen Hanfanbaus war jedoch von einer kurzen, von ca. 1840 bis ins frühe 20. Jahrhundert reichenden Präsenz des Indischen Hanfes begleitet. Sie war ein Elitenprojekt, getragen von Pharmazeuten, Chemikern und Medizinern. Ihr Interesse richtete sich einerseits auf die Wirkmechanismen des im Nahen Osten, in Indien und Nordafrika aus dem dortigen Hanf hergestellten Haschisch. Anderseits zielten die Experten auf neue Anwendungen im rasch wachsenden Gesundheitsmarkt. Präparate aus Cannabis Indica sollten nicht allein das inkriminierte Opium ersetzen, sondern auch neue Märkte erschließen. Während die sperrige, ca. zwei Meter hohe und arbeitsintensive heimische Faserpflanze durch billigere koloniale Substitute und neue Werkstoffe verdrängt wurde, stieg davon unberührt das Interesse an den Inhaltsstoffen des fremden Hanfes. Dies war Teil eines intensiven Ausgriffs auf die botanischen Reichtümer peripherer und zunehmend kolonial beherrschter Regionen. Naturwissenschaftliches Wissen konnte deren stoffliche Essenz handhabbar machen, versprach Markterfolge. Die Neugier der Forscher ging Hand in Hand mit dem Ertrag der Tüftler. Und mehr noch: Cannabis stand im Ruf, zu harten, anhaltenden Arbeiten zu befähigen, Schmerzen zu stillen und Wetterunbilden besser zu vertragen. [1] Mochte sein Konsum in Nordafrika, dem Nahen Osten und in Indien auch eher für eine vermeintliche Kultur der Faulheit stehen, so schien es doch möglich, die Essenz des Hanfes für die sich ausbreitende industrielle Arbeitsgesellschaft zu nutzen.
Der eigentliche Bruch hin zur medizinischen Nutzung des Indischen Hanfes erfolgte in den 1840er Jahren – lang zurückreichenden Kenntnissen über die Cannabiskultur der Anderen zum Trotz. Er gründete auf Erfahrungsberichten englischer und auch französischer (Kolonial-)Experten, die nun in der klinischen Praxis und dem sich neu etablierenden Laboratorium ausgetestet und überprüft wurden. Derweil traten volksmedizinische und humoralpathologische Anwendungen des heimischen Hanfes in den Hintergrund. Das Haschisch hatte den Charme des Rausches, also den einer offenkundigen Wirkung. Sie einzuhegen und dann gezielt zu nutzen war attraktiver als eine grundsätzlich ebenfalls denkbare Analyse der gering eingeschätzten Heilwirkungen der heimischen Hanfpflanze. Die Folge war ein kurzer Boom erster Cannabispräparate in einem kaum regulierten Marktumfeld. Aus Bayern hieß es 1852: „Der Extract. Cannabis indicae wird jetzt auch in England, Frankreich und in einigen deutschen Städten ächt bereitet und von den Aerzten beliebig in Pillen, Tropfen oder Latwergen verabreicht. Als Narcoticum, leicht berauschendes Mittel, mag es seinen Werth haben, möglich, daß es in größerer Gabe auch krampf- und schmerzstillend wirkt.“ [2]
Bei diesen frühen Cannabispräparaten handelte es sich meist um Apothekerzubereitungen. Die Rohware stammte aus sehr unterschiedlichen Quellen. Angesichts der individuell höchst unterschiedlichen Wirkungen des Haschisch und der fehlenden Kenntnis von Wirkstoffen und Wirkmechanismen gründeten die Präparate auf Erfahrungswissen, teils aus Reiseberichten, teils aus Selbsterfahrungen, zunehmend aber auch auf chemischen und pharmakologischen Tests. Eine rasch wachsende Zahl von Patientenberichten half bei der Dosierung und erlaubte die Eingrenzung möglicher Anwendungsfelder. In den frühen 1850er Jahren nahm der Apotheker Carl Stutzbach (1789-1871) in Hohenmölsen, dann aber vor allem die kurz zuvor in Darmstadt gegründete Firma E. Merck die Produktion von Cannabisextrakten auf. Sie setzten indirekte Standards, boten Referenzen, schufen ansatzweise Verlässlichkeit. Sie dienten dann, meist noch durch Apotheker, zur lokalen Produktion von Hanföl (für Einreibungen), Opodeldok (gegen Rheumatismen) und Hanfchloroform (zum Inhalieren). Auch Hanfbutter wurde hergestellt, Stutzbach mischte zudem „Deutsches Hanfkraut“ zum Rauchen. [3] Doch noch dominierten Apotheker mit individuellen Rezepturen den Markt. 1860 bedeutete dies beispielsweise „für den inneren Gebrauch das gepulverte Hanfkraut, in Pillen- oder Pulverform, pulverisierte Haschischstückchen aus dem Orient bezogen […], harziges Hanf-Extract in Pulver- und Pillenform […], Hanfharz-Tinctur […], Hanfharz-Emulsion.“ [4] Auch Churrus war grundsätzlich erhältlich.
Nach dieser Findungsphase begann die Eingliederung der Cannabispräparate in den staatlich regulierten Arzneimittelmarkt, Ausfluss des obrigkeitlichen Gesundheitsschutzes der frühen Neuzeit. Im preußischen Arzneibuch von 1861 fanden sie ihren Platz. [5] Auch das 1872 veröffentlichte erste reichseinheitlichen Arzneibuch enthielt die dann gängigen Präparate, nämlich Extractum Cannabis Indicae – Indischer Hanfextrakt, Fructus Cannabis – Hanfsamen, Herba Cannabis Indicae – Indischer Hanf und Tinctura Canabis Indicae – Indischhanftinktur. [6] Sie wurden in Pillenform, vornehmlich aber in Alkohollösung verabreicht und dienten als Narkotikum und Schlafmittel, wurden gegen Asthma eingesetzt und waren entspannend. [7] Diese Hanfpräparate mussten in jeder Apotheke vorrätig sein. [8] Sie waren Ausgangspunkt für weitere Anwendungen, die anfangs in Apotheken, zunehmend aber auch von pharmazeutischen Firmen erstellt wurden. [9] Zugleich durften Apotheken Indischen Hanf weiterverarbeiten, doch dies diente fast nur der arzneilichen Verwendung, also der Arbeit auf ärztliches Rezept. [10] Er war verschlossen in einem Giftschrank unterzubringen, über die Bestände musste detailliert Rechenschaft gegeben werden. Die damalige Arzneiverordnungslehre setzte all dem einen gewissen Rahmen, der jedoch durch Forschung und dann auch neue Produkte erweitert werden konnte. [11] Die teils um das mehr als Zehnfache differierenden Dosierungsvorschläge unterstreichen jedoch eine beträchtliche Unsicherheit im Umgang mit Hanfpräparaten. Sie führten zu einer eher langsamen Marktentwicklung, waren sich die Anbieter doch möglicher Schädigungen durch Fehldosierungen durchaus bewusst. [12] Entsprechend fehlten Hanfextrakt und Hanftinkturen auch im internationalen Verzeichnis der heroischen Arzneimittel. [13]
Im Folgenden wird es in natürlich nur groben Zügen um die Entwicklung unterschiedlicher Marktsegmente gehen. Cannabispräparate waren Teil des Gesundheitsmarktes des langen 19. Jahrhunderts, fanden einen Platz als Heil- und Nährmittel. Am Beginn stehen, im deutschsprachigen Rahmen, pharmazeutische Produkte, also die eigentlichen Arzneimittel. Zweitens gilt es sich am Beispiel der „Asthmazigaretten“ (international) vermarkteten Markenartikeln zu widmen. Als Geheimmittel fanden sie rasch ihr Publikum, standen jedoch auch unter stetem Druck nachfragender staatlicher Kontrollinstanzen. Das galt vor allem für Mitteleuropa, wo Rauchwaren nicht nur im Deutschen Reich rechtlich als Nahrungs- und Genussmittel galten. Drittens zeigt die an anderer Stelle untersuchte Geschichte des Nährpräparates „Maltos Cannabis“ den Wandel eines als Hanfsamenextraktes entwickelten Heilmittels zu einem dann ebenfalls international vermarkteten Nahrungsergänzungsmittel. In allen drei Sektoren waren Cannabispräparate integrale Elemente eines sich im späten 19. Jahrhundert erweiternden und ausdifferenzierenden Gesundheitsmarktes. Während der einheimische Hanf seine Stellung als Alltagsrohstoff verlor, verlor der Indische Hanf seinen exotischen Charme und wurde zeitweilig Grundstoff der sich im späten 19. Jahrhundert etablierenden pharmazeutischen Industrie.
Cannabis in pharmazeutischen Produkten
Cannabis war ein unsicheres Kraut. Die Herkunft der Haschischpräparate war häufig unklar, Standardisierungen gab es nur indirekt. Zwischen 1840 und 1860, also vor dem raschen Aufschwung der Bakteriologie und Pharmazie, wurde es zur Bekämpfung zahlreicher Krankheiten eingesetzt, doch nur in wenigen Fällen konnte man kausale Heilwirkungen konstatieren. Der Entwicklung pharmazeutischer Produkte waren somit enge Grenzen gesetzt. [14] Hinzu kam, dass Cannabis, wie zahlreiche andere neue Pflanzenstoffe aus kolonialem Umfeld, weder ein klares stoffliches Profil besaß, noch klare Anwendungsgebiete. Als die pharmazeutische Industrie an Bedeutung gewann, in den 1870er Jahren, hatte sich das Einsatzspektrum schon gelichtet, galt er doch als „ein Harnwerkzeug-, Lungen-, Geschlechts- und vorzügliches Augenmittel.“ Doch das Pröbeln zielte noch auf deutlich mehr Beschwerden und Krankheiten. Verwandt wurde Cannabis, „1. bei Ermüdung nach starken Fußreisen, 2. beim beschwerlichen Urinlassen (Strangurie), 3. bei Nieren- und Blasenentzündung und beim Blutharnen, 4. bei skrophulösen Hornhauttrübungen, 5. bei Lungenentzündung, die man sich durch rasches Gehen zugezogen hat, 6. im Wadenkrampf, 7. im Typhus, der nach Cholera entsteht.“ [15]
Am Anfang der Arzneimittelentwicklung stand die Firma E. Merck in Darmstadt. Seit den frühen 1850er Jahren führender Anbieter von Cannabispräparaten in Mitteleuropa, entwickelten deren Pharmazeuten in den 1880er Jahren neuartige Angebote: Den Anfang machte 1882 das Cannabium tannicum, 1884 folgte das Cannabinon, 1889 dann das Cannabin. Sie waren allesamt noch keine Arzneimittel modernen Typs, kombinierten also noch nicht chemisch und physiologisch klar definierte Wirkstoffe, eine standardisierte Zusammensetzung und eine (erst 1894 rechtlich abgesicherte) Markenidentität. Sie waren vielmehr Pharmazeutika auf der Suche nach Anwendungsfeldern. [16] Dies entsprach der damaligen chemischen Kenntnis des Indischen Hanfes: Unter Cannabinon verstand man einen braunen Weichharz, Cannabin war ein Glykosid, galt als Essenz des Haschisch. [17] Anders ausgedrückt: Die durch eine ausdifferenzierende Forschung isolierten Stoffgruppen wurden zu Pharmazeutika verdichtet und vermarktet. Einmal angeboten, veränderte man dann die Zusammensetzung der Präparate, näherte sich dergestalt möglichen Anwendungen. Merck verbesserte Cannabium tannicum beispielsweise 1886, „so dass das Medicament nunmehr als ein kräftiges und doch milde wirkendes Schlafmittel betrachtet werden kann.“ [18] Es wurde dann auch international vermarktet. [19] Emanuel August Merck (1855-1923) knüpfte damit an länger zurückreichende und von seinem Vater geförderte Forschungen des Fürther Mediziners Georg Fronmüller (1809-1889) an. Dessen umfangreiche klinische Studien in den 1850er und 1860er Jahren zeigten die Chancen, aber auch die Grenzen von Cannabis Indica als Schlafmittel recht präzise auf. [20] Angesichts möglicher Überdosierungen durfte das Mercksche Medikament seit 1890 jedenfalls nur noch in Apotheken verkauft werden. [21]
Typisch für die Merckschen Präparate war ihr Endproduktcharakter. Cannabium tannicum war eine Art Blackbox, „über dessen chemische Natur, ja sogar über dessen Bereitungsweise bisher ebenfalls nichts Näheres bekannt ist.“ [22] Es war kein standardisiertes Präparat, sein Aussehen variierte zwischen gelblich und bräunlichgrau. Der Geschmack war bitterlich, zusammenziehend, es roch schwach nach Hanf. Noch nach dem Ersten Weltkrieg mutmaßten Pharmazeuten über die genaue Herstellung, auch wenn grundsätzlich klar, wie Merck vorging: „Indischer Hanf wird durch Destillation mit Wasserdämpfen das ätherische Oel entzogen, derselbe alsdann mit Wasser ausgezogen und der Auszug mit Gerbsäure gefällt.“ [23] Cannabium tannicum diente jedenfalls als ein leichtes Schlafmittel, Merck empfahl es auch als Beruhigungsmittel sowie bei „Hysterie, Delirium tremens und nervöser Schlaflosigkeit.“ [24] Cannabinon wirkte demgegenüber deutlich stärker, Durchschnitts- und Maximaldosen waren entsprechend niedriger. [25] Es handelte sich nicht um Pulver, sondern einen bei Wärme „dickflüssigen, braunen, in dünnen Schichten klaren durchsichtigen Balsam von starkem aromatischen Geruch und scharf bitterem, etwas kratzigen Geschmack“ [26]. Cannabinon wurde aus den Spitzen von Cannabis indica hergestellt. Cannabin diente vor allem als Grundstoff sowie als Beruhigungsmittel. [27]
Die Merckschen Präparate sind ein Beispiel für die wachsende Angebotspalette früher Vorreiterunternehmen im Geschäft mit Indischem Hanf. Ähnliche Profile finden sich bei dem 1880 gegründete Londoner Pharmaziehersteller Bourroughs, Wellcome & Co. und den US-Firmen E.R. Squibb (Brooklyn, Gründung 1858), Parke, Davies & Co. (Detroit, 1866) und Eli Lilly & Co. (Indianapolis, 1876). Schweizer Firmen folgten mit gewissem zeitlichem Abstand. In diese Reihe gehörte auch das 1875 in St. Louis von Cullen Andrews Battle (1848-1909) gegründete Unternehmen Battle & Co., Hersteller starker Markenartikel, darunter auch das Opiumpräparat Papine. 1886 begann die Produktion des Schlafmittels Bromidia, das sich in den USA und in Großbritannien rasch erfolgreich etablieren konnte. Wohl seit Anfang der 1890er Jahre war es auch in Österreich und dem Deutschen Reich erhältlich und wurde dort – anders als die Merck-Präparate – breit beworben. [28]

Werbung für das hanfextrakthaltige Schlafmittel Bromidia 1893 (Deutsche Medicinische Wochenschrift 19, 1893, Nr. 24, Beil.)
Das süße alkoholhaltige Mittel bestand vor allem aus Chloralhydrat und Kaliumbromid, doch enthielt es auch geringe Mengen Hanf- und Bilsenkrautextrakt. [29] Die schlafbringende Wirkung resultierte vornehmlich vom seit 1873 produzierten synthetischen Chloralhydrat, nicht aber vom Hanfextrakt. Es blieb jedoch strittig, ob die Inhaltsangaben der Firma präzise waren, da es Apothekern nicht gelang, das eingängig schmeckende Präparat im Nachklang darzustellen. Analysen ergaben 1894 und 1905, dass Bromidia keinen Hanfextrakt enthielt – die Mehrzahl aber bestätigte den marginalen Zusatz. [30] Die Rezepturen lokaler Apothekervereine, gedacht zum sicheren Ersatz des US-Medikaments, enthielten jedenfalls durchweg Hanfextrakt, wenngleich in meist geringeren Anteilen als in der Produktwerbung. [31] Bromidia geriet jedoch nicht wegen der schwankenden Zusammensetzung ins Visier der Regulierungsbehörden, sondern aufgrund der nicht unbeträchtlichen Suchtgefahr, dem sog. Chloralismus. [32] Das verschreibungspflichtige Bromidia konnte zwar weiter vertrieben werden, doch es wurde 1907 Geheimmitteln gleichgestellt, so dass es nicht mehr öffentlich beworben werden durfte. [33]
Zu dieser Zeit standen cannabishaltige Schlafmittel jedoch durch die ersten Barbiturate unter wachsendem Marktdruck. Seit 1903 boten Bayer und Merck Veronal an, dass ebenso wie Bromidia ab 1908 verschreibungspflichtig wurde. Die Grenze zwischen einem erquickenden Schlaf, beträchtlichen Nebenwirkungen, Sucht und Tod waren klein – und verwies auf beträchtliche Defizite der staatlichen Aufsicht über den Arzneimittelmarkt. Dies aber war nicht das Ende von Schlafmitteln mit Cannabisextrakten, denn Merck und Battle boten ihre Medikamente weiterhin an. Es gab weiterhin zahlreiche Apothekerrezepte für Schlafmittel, bei denen Hanfextrakt Opiate ersetzte. [34] Und auch neue Präparate wurden lanciert, so das unter anderem aus Cannabis Sativa zusammengesetzte Schlaf- und Beruhigungsmittel Plantival der Leipziger pharmazeutischen und homöopathischen Firma Dr. Willmar Schwabe. [35]
Derartige „Hypnotica“ blieben jedoch nicht das einzige Anwendungsfeld von Cannabispräparaten. Deutlich größere Breitenwirkung erzielten seit den 1880er Jahren vielfältige Angebote von Hühneraugenmitteln. Sie verdeutlichen einen entscheidenden Aspekt bei der pharmazeutischen Verwendung von Cannabis, einen, der schon bei Bromidia deutlich werden sollte: Hanfbestandteile wurden nur selten als Hauptwirkstoff, sondern fast durchweg als Puffer, als Zusatzstoff eingesetzt. In der Werbung wurde dies häufig nicht sachlich kommuniziert – und entsprechend großspurig erscheinen heute viele Aussagen interessierter Kreise über die vermeintliche Ubiquität medizinischer Hanfpräparate im späten 19. Jahrhundert. Bei den Hühneraugenmitteln war Cannabisextrakt gewiss Trittbrettfahrer anderer Entwicklungen, namentlich der Isolation und Synthese der Salicylsäure.
Diese erfolgte 1873. Im Folgejahr begann die Produktion der Salicylsäure-Fabrik Dr. F. v. Heyden in Dresden und dann Radebeul. Salicylsäure schien ein neues Wundermittel zu sein, wirkte es doch „in hervorragender Weise antiseptisch, fäulnishindernd, antizymotisch, gährungshemmend und antipyretisch, fieberwidrig.“ [36] Erste Einsatzfelder lagen daher in der Veterinärmedizin und der Konservierung von Nahrungsmitteln. [37] Humanmedizinische Anwendungen erfolgten nur langsam: Als Antiseptikum wurde es als Wundheilmittel und in der Chirurgie eingesetzt, ebenso bei Gicht und Gelenkrheumatismus. [38] Es dauerte fast ein Jahrzehnt, bis die Brücke von der Imprägnierung von Wundverbänden hin zur Dermatologie geschlagen wurde. [39] Salicylsäure wurde als solche genutzt, ihre ätzende Wirkung konnte gegen Hautverhärtungen, Schwielen, insbesondere aber gegen die weit verbreiteten Hühneraugen eingesetzt werden. Seit den späten 1880er Jahren entwickelten zahlreiche Apotheker Tinkturen, die fast durchweg ähnlich zusammengesetzt waren: 8- bis 10prozentige Salicyclsäurelösungen wurden mit 4 bis 5 % Hanfextrakt in Kollodium (eine zähflüssige Baumwollelösung) oder Zerat (eine wächserne Salbe) getränkt. Das Cannabispräparat diente dabei als Sedativum, als Antagonist zum an sich schmerzenden Wirkstoff Salicylsäure. Der Konsument bestrich mehrere Tage die verhärtete Stelle bzw. das Hühnerauge, nahm dann ein Fußbad und schabte schließlich die inkriminierte Stelle aus. [40] Dies musste mehrfach wiederholt werden, konnte jedoch den zuvor vielfach üblichen Messereinsatz vermeiden bzw. in Grenzen halten. Die neuen Hühneraugenmittel waren nicht konkurrenzlos, auch Milch- oder Essigsäure dienten der Harthautbekämpfung. Doch ab Ende der 1880er Jahre waren die neuen Kombinationspräparate mit Hanf üblich. [41] In Österreich konnte man 1890 zwischen den Hühneraugentinkturen von Sikroski (Kollodium und Cannabis), von Kranich, Würfling, Golienski, Barkowski, Bongartz oder Esser (Kollodium, Salicylsäure und Cannabis) wählen. [42] Der führende österreichische Veterinärmedizinhersteller Kwizda bot neben einer Hühneraugen- und Warzentinktur auch Hühneraugenpflaster an. [43] Neben die Tinkturen traten nun auch dauerhaft einwirkende Präparate, vornehmlich mit Salicylsäure und Cannabis getränkte Pflaster und Pflasterringe. Sie kamen vor allem in Deutschland auf, da ihr Handverkauf in Apotheken und Drogerien erlaubt war. Führend hierbei war der Hamburger Dermatologe Paul Gerson Unna (1850-1929), der für Beiersdorf neue imprägnierte Pflaster (Guttaplast, Leukoplast) und, zusammen mit dem Unternehmer Oskar Troplowitz (1863-1918) und dem Chemiker Isaac Lifschütz (1852-1938), 1911 auch die Handcreme Nivea kreierte. [44]

Hanfextrakt im Radlauerschen Hühneraugenmittel 1900 (Dresdner Nachrichten 1900, Nr. 147 v. 30. Mai, 22)
Im Deutschen Reich waren Hühneraugentinkturen mit Cannabisextrakten bis 1896 allerdings vom Handverkauf ausgeschlossen. [45] Aufgrund einer klaren Kennzeichnung „Nur für den äußerlichen Gebrauch“ änderte sich dies 1896 – und die einschlägigen Angebote nahmen rasch zu. [46] Auch wenn einzelne Apotheken, etwa die Radlauerscher Kronen-Apotheke in Berlin, ihre Angebote reichsweit versandten, dominierten anfangs noch tendenziell lokale Angebote, bei denen die Kunden auf die Professionalität der kleinen Hersteller setzen mussten. Doch auch hier bereitete der Cannabisextrakt Probleme. Die 1869 gegründete Chemische Fabrik Helfenberg, ein führender Produzent auch von Pflaster, konstatierte kurz nach der Jahrhundertwende: „Das Cannabis-Extrakt, welches wir für Pflaster und Hühneraugenpräparate verwenden, gehört zu den Präparaten, die wir immer auf gut Glauben hin gekauft und nicht näher untersucht haben. Verschiedene Reklamationen über die mangelhafte Wirksamkeit der Präparate und Schwierigkeiten in der Fabrikation liessen jedoch eine genauere Analyse angezeigt erscheinen. Es ergab sich hierbei […], dass die Extrakte des Handels nicht nur sehr wechselnd zusammengesetzt waren, sondern auch zum grössten Teil grosse Mengen Kupfer und Zink enthielten, also meistens künstlich gefärbt waren.“ [47] Zudem gab es immer wieder Kritik an der mangelnden Balance der Hühneraugenmittel, deren Ätzwirkung oberflächlich bliebe und nicht in die Tiefe der Haut wirke. [48]
Derartige Probleme konnten nicht wirklich gelöst werden, doch versuchten abermals größere pharmazeutische Unternehmen Markenartikel zu schaffen, die für eine relativ verlässliche Zusammensetzung und auch Wirkung standen. Am Anfang standen wiederum US-Anbieter: Das 1892 von der Rydales Remedy Co. of Newport News, Va., entwickelte Geheimmittel Cornicide wurde in Kontinentaleuropa 1894 als Hühneraugenmittel aus Salicyl- und Essigsäure, Terpentinöl, Kollodium und Hanfextrakt vertrieben. [49] Das amerikanische Präparat hatte auch 1905 noch die gleiche Zusammensetzung, lässt sich auch noch Ende der 1920er Jahre nachweisen. [50] Größere Bedeutung gewann dagegen das 1894 vorgestellte Cornilin, produziert von der zwölf Jahre zuvor in Hamburg gegründeten Pflasterfirma Beiersdorf. [51] Es handelte sich um „ein Guttapercha-Pflastermull mit Salicylsäure und Indisch Hanfextrakt zur schmerzlosen Entfernung von Hühneraugen, Hornhaut und Warzen“ [52]. Ein nahezu gleichartiges Produkt wurde auch unter dem Namen Beiersdorfs Hühneraugenpflaster vermarktet. Diese Markenartikel konnten ihre lokalen Wettbewerber allerdings nicht vom Markt verdrängen. Die mit Cannabisextrakt getränkten Hühneraugentinkturen von Esser, Kranich, Sikorski, Würfling, Golienski, Barkowski und Bongartz gab es auch noch nach dem Ersten Weltkrieg. [53] Ähnlich lange behauptete sich in der Schweiz das vom Zürcher Apotheker Karrer vertriebene Hühneraugenmittel mit dem provokanten Namen Haschisch.

Werbung für Karrers Haschisch Hühneraugentinktur 1894 und 1926 (Nebelspalter 20, 1894, H. 6, s.p.; ebd. 52, 1926; H. 10, s.p.)
Wenngleich die Vielzahl lokaler Angebote nicht abzuschätzen ist, handelte es sich bei dem Markt für Hühneraugenmittel vor dem Ersten Weltkrieg doch um ein relativ saturiertes und wenig umkämpftes Marktsegment mit relativ wenigen Innovationen, wie etwa Backford & Spooners mit Salpeter behandeltes Hanfpräparat. [54] Die Mehrzahl auch neuer Angebote blieb dem Salicylsäure-Hanfextrakt-Standard verpflichtet, etwa das ab 1914 verkaufte Hühneraugenmittel Cannabin sowie Clavomors, ein Hühneraugenpflaster des Berliner Dr. Laboschin. [55] Ausnahmen bildeten fortentwickelte Medizinalpflaster. Das Arsenik-Salicyl-Cannabis-Pflastermull nach Unna diente etwa der gezielten Eindämmung krebsverdächtiger Hautstellen. [56] Während der Weimarer Republik wurde der Markt dann zwar durch das Salicylpräparat Kukirol werblich auf neue Höhen geführt, strukturell aber blieb das Angebot unverändert. [57]
Hühneraugenmittel stehen für den Einsatz von Cannabispräparaten als pharmazeutische Hilfsmittel. Sie waren Beiwerk, erfüllten ihnen zugewiesene Funktionen. Das gilt auch für die gar nicht kleine Zahl weiterer Anwendungen, allesamt Nebenmedikamente. Folgt man dem Hanfaktivisten Hans-Georg Behr (1937-2010), so gab es 1890 etwa ein Schmerzmittel namens Migränin, hergestellt von der Münchner Hof-Apotheke, versehen mit 1 % Hanfextrakttinktur. [58] Dieses ist sachlich falsch. Migränin war ein 1894 von den Hoechster Farbwerken eingeführtes Schmerzmittel, das vornehmlich gegen Migräne und Kopfschmerzen genommen verordnet wurde. Es bestand vor allem aus Antipyrin, aus Koffein und etwa Zitronensäure. [59] Das neue, mit beträchtlichem Werbeaufwand lancierte Präparat diente dem Aushebeln des 1891 erfolgten Verbotes des lukrativen Handverkaufs des Antipyrins (heute Phenazon) durch die Verordnung über stark wirkende Arzneimittel. Derartige Verbraucherschutzmaßnahmen ließen sich durch Produktinnovationen umgehen. [60] Eine 1897 erfolgte weitere Fortentwicklung mit dem Markennamen Pyramidon wurde schließlich 1978 aufgrund kanzerogener Wirkungen verboten. Migränin enthielt keinen Hanfextrakt. Gegen Schmerzen wirkten dagegen Antigichtmittel, so etwa der wohl 1890 eingeführte Goldstein’s Gicht- und Rheumatismusbalsam. Dies war eine Mischung von Ammoniak, Alkohol, Chloroform, Kampfer, Terpentin, fetten Ölen und wahrscheinlich auch etwas Cannabisextrakt. [61] Trotz ihrer Suchtgefahr dominierten bei den Schmerzmitteln vornehmlich Opiate und Opioide, so etwa Morphium oder das 1875 synthetisierte, 1896 von Bayer dann vermarktete Heroin. Cannabispräparate dürften als leichter wirkende Substitute ärztlich gegen Schmerzen eingesetzt worden sein, doch zu Pharmazeutika sind sie nicht verdichtet worden.
Kaum anders war dies bei den frühen Psychopharmaka, ein relativ spät entwickeltes Marktsegment. Merck empfahl Cannabinon beispielsweise bei Hysterie und Psychosen. [62] Cannabispräparte wurden ebenso in Mitteln gegen den „Weißen Tod“, die Tuberkulose eingesetzt. Sheras war ein Kombinationspräparat von Hanf, Weiderinde, Blutwurz und einigen anderen Kräutern, mit Rum und Zucker schmackhaft abgerundet. [63] Auch Mercks Extractum fluidum Cannabis indicae aquos wurde gegen die Schwindsucht empfohlen. Es wurde aus Cannabis sativa gewonnen, besaß also keine psychoaktive Wirkung. Es diente ebenfalls bei Verdauungsstörungen, wirkte als Beruhigungsmittel. Der seit Mitte der 1890er Jahre angebotene Extrakt wurde daher auch bei Kinderkrankheiten verordnet. [64] Gegen hartnäckige Verdauungsstörungen bei Erwachsenen galt das auch für das vom französischen Mediziner Germaine Sée (1818-1896) entwickelte Haschschin, das zudem Angstgefühle bei gastritischen Neurosen bekämpfen sollte. [65] Es gab weitere Anwendungsgebiete der Cannabispräparate. Doch wie schon einige der zuvor erwähnten Medikamente unterstreichen sie eher eine Zerfaserung der Anwendung. Sie verweisen nicht auf das potenziell breite Wirkungsspektrum des Cannabis, sondern waren eher die Fortführung der Suchbewegungen der Mitte des 19. Jahrhunderts. So wurden etwa Hustenbonbons mit Hanfextrakt angereichert und dann – nur auf ärztliche Anweisung – in Apotheken verkauft. [66] Ähnliches galt für ein hanfextrakthaltiges Mittel gegen starke Schuppen resp. Haarausfall. [67] Leberkolik? Auch dagegen gab es Arznei mit Hanf. [68] Wichtig auch dessen Präsenz im Geschlechterleben: Da gab es Mittel gegen Menstruationsbeschwerden, fünf Tage vor Eintritt jeden Abend ein Stück einführen. [69] Blenorol, ein Salo-Kawa-Cannabis Santal, war ein Antigonorrhoicum, also ein Mittel gegen die meist Tripper genannte weit verbreitete Geschlechtskrankheit. [70] Chromiac Tablets, ein Präparat der in Newark, New Jersey, ansässigen, 1888 gegründeten Maltbie Chemical Company, kombinierte dagegen Chrom und Zink, Brechnuss und Hanf zur Hebung der Manneskraft. [71] Auch dem Indischen Zahnextrakt mengte man etwas Hanfextrakt bei. [72] Der kleine Reigen mag enden mit einem letzten Klassiker, nämlich dem von dem britischen Kolonialarzt John Collis Browne (1819-1884) 1848 entwickelten und seit den späten 1850er Jahren international vermarkteten Chlorodyne. Anfangs eingesetzt gegen Cholera, wurde das aus einer Mischung von Alkohol, Morphium, Chloroform, Blausäure und Hanf bestehende Medikament gegen allerhand Schmerzen und Sinnestrübungen eingesetzt, vor allem aber getrunken. [73] Aufgrund der hohen Suchtgefahr und der möglichen Toxizität wurde die Zusammensetzung zunehmend verändert und die Arznei später auch ohne Hanfextrakt und mit einem deutlich reduzierten Morphiumgehalt vertrieben.
Hält man kurz inne, so findet man gegen Ende des langen 19. Jahrhunderts eine breite Palette von pharmazeutischen Cannabispräparaten. Schlaf- und Hühneraugenmittel waren die wichtigsten Anwendungsgebiete, auch wenn die Hanfmedikamentation häufig nur ergänzenden, abpuffernden und abrundenden Charakter hatte. Sie gerieten nach der Jahrhundertwende einerseits unter starken Wettbewerbsdruck durch neue Medikamente. Anderseits ermöglichte ihr Nischencharakter eine relativ leichte Substitution. Summa summarum unterstreichen die vielfältigen Angebote vor allem die Kernprobleme der damaligen Cannabispräparate, nämlich ihre vielfach variable Zusammensetzung, vor allem aber ihre ungeklärte chemische Struktur und bestenfalls erfahrungsmedizinisch abgesicherte Wirkmechanismen. Das galt grundsätzlich auch für ein weiteres wichtiges Marktsegment, das der Asthmazigaretten.
Asthmazigaretten – Geheimmittel mit Cannabiszusätzen
Asthma, eine chronische Entzündung der Atemwege, war im langen 19. Jahrhundert eine weit verbreitete Alltagskrankheit, die zu steten Hustenattacken und Atemnot führte. [74] Seit dem 18. Jahrhundert wurden die tradierten humoralpathologischen Verfahren durch abmildernde Therapien verdrängt, in deren Mittelpunkt die Wirkkraft von Bilsenkraut, Tollkirsche (Belladonna) und Stechapfel (Stramonium) stand. Diese Kräuter wurden einerseits geraucht, zuerst als Pfeife, dann mittels Zigarren, seit den 1860er Jahren auch in Zigarettenform. Anderseits entstanden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Inhalationsapparate. Die Heilmittel wurden in ihnen verraucht, der Patient atmete den Inhalt mittels eines Schlauches ein. Beide Maßregeln halfen bei akuten Asthmaanfällen, linderten Schmerzen, konnten aber die chronische Entzündung nicht bekämpfen. [75] Die Präparate wirkten, doch sie wirkten nur begrenzt – ein Zustand, der Marktchancen für immer wieder neue, immer wieder gleichartige Angebote bot, zumal die Arbeitswelt des 19. Jahrhunderts zahlreiche Atemwegserkrankungen förderte, ja hervorrief. Entsprechend gab es für die Bekämpfung von Asthma eine schier unüberschaubare Zahl von innerlich und äußerlich verordneten Mitteln. Um 1900 bedeutete dies einerseits Tees, Essenzen und Tinkturen, anderseits Asthmapapiere, -pappen, -kerzen, -pulver, -kräuter und „die verschiedenartigsten Asthmazigaretten und viele andere. Die Auswahl ist groß – der Erfolg gering.“ [76]
Der bekannteste Anbieter von Asthmazigaretten im späten 19. Jahrhundert war Grimault & Co., „einer der fruchtbarsten Specialitäten-Fabrikanten in Paris“ [77]. Das Unternehmen bot seit den 1850er Jahren eine breite Palette pharmazeutischer Artikel an, meist Stärkungsmittel aus Pflanzenextrakten und Mineralstoffen. Als Sirup oder in Pillenform wurden sie dann international vermarktet, dienten als Allzweckmittel gegen eine Vielzahl von Alltagskrankheiten. [78] Obwohl die Firma seit den frühen 1870er Jahren mehrfach den Besitzer wechselte, blieb der Name bestehen. Grimault & Co. war eine eingeführte Namensmarke und galt als Synonym für „französische Specialitäten.“ Neben die anfangs zentralen Matikopräparate traten seit 1867 die „Indischen Cigaretten“, die zum bekanntesten Produkt des Unternehmens werden sollten. Sie kamen erst im Heimatmarkt und dann in Österreich als „Hachisch-Cigaretten“ [79] auf, wurden in führenden deutschen Tageszeitungen zumindest bis vor Beginn des Ersten Weltkrieges verkauft und überstanden auch die erste Welle der Verbote Indischen Hanfes in den 1920er und 1930er Jahren. Dank etablierter Vertriebsnetze verkaufte Grimault seine Medizinalzigaretten auch in Übersee: Bereits 1867 waren sie in Australien und im frankophonen New Orleans erhältlich, ab spätestens 1869 finden sich Anzeigen in Kanada, dann auch in Großbritannien. [80]

Anzeige von Grimaults Indian Cigarettes in Großbritannien 1872 (Lancaster Gazette 1872, Nr. 4454 v. 7. September, 7)
Die zumeist gleichlautende Werbung versprach viel: „Es genügt, den Rauch der Cigaretten aus Cannabis indica einzuathmen, um die heftigsten Anfälle von Asthma, nervösem Husten, Heiserkeit, Stimmlosigkeit, Gesichtsschmerz und Schlaflosigkeit verschwinden zu machen und gegen die Kehlkopfschwindsucht zu wirken.“ [81] Eilfertige medizinische Gutachten bestätigten positive Ergebnisse bei Bronchitis, Keuchhusten und Asthma, bei Herzklopfen, Migräne und einigem mehr. [82] Grimault richtete sich nicht nur an Ärzte und Apotheker, sondern meist direkt an die Konsumenten. Asthmaleidende sollten demnach morgens und abends die Zigaretten rauchen, „denn durch den Gebrauch dieser Cigaretten hören die Schwierigkeit des Athmens, die Erstickungsanfälle und das pfeifende Athmen baldigst auf. Ein starker Auswurf wird dadurch ohne Anstrengung hervorgerufen, der trockene Husten vermindert sich, die Beklemmung verschwindet und ein wohltuender Schlaf beendet die für den Kranken und seine Umgebung so peinlichen Symptome.“ [83] Grimault verkaufte nicht einfach Zigaretten, sondern ein ansprechend gestaltetes Produkt. Die gelb gehaltenen und mit goldener Schrift versehenen Verpackungsetuis enthielten zumeist fünfzehn Zigaretten mit aufgedrucktem Firmensignet und Mundstück. Auf der mit einer Schnalle versehenen Verpackung prangte in einer Vignette der Firmen- und Produktname: „Cigarettes indiennes au Canabis indica. Contre l’asthme, les bronchitis et les Maladies du Poumon.“ [84]
Für Kritiker und Konkurrenten war all dies typisch französisch. Französische Spezialitäten seien „in der Regel von einem sehr geringen innern Werthe […] und zu übertriebenen Preisen verkauft [… worden]. Wenn sie dennoch in der ganzen Welt die größte Rolle spielen, so liegt es darin, dass sie gewöhnlich in äusserst eleganter und geschmackvoller Form adjustirt und in einer Weise zusammengesetzt sind, welche dem Consumenten durch irgend einen Zusatz einer wohlschmeckenden oder wohlriechenden Ingredienz angenehm werden, endlich darin, dass die Reclame für diesselben in einer wohlorganisirten, meist verschwenderischen Weise betrieben wird.“ [85] Grimaults Indische Cigaretten waren ein typisches Geheimmittel. Diese waren vor allem Folge der umfassenden Liberalisierungswelle, die in fast der gesamten westlichen Welt die strikte Privilegienwirtschaft der gebundenen Wirtschaftsordnungen Mitte des 19. Jahrhunderts durchbrach und auch im Arzneimittelmarkt ansatzweise Gewerbefreiheit etablierte. [86] Dadurch gerieten die zuvor vielfach zünftig geschützten Pharmazeuten und Ärzte unter Wettbewerbsdruck, doch ihre Kritik an ungerechtfertigten Anpreisungen und überteuerten Waren traf in vielen Fällen zu.

Werbeanzeigen für Grimaults Indische Cigaretten in Österreich 1873 (Die Neue Zeit 1873, Nr. 91 v. 20. April, 6)
Grimault lobte in seiner Werbung das eigene Produkt: „Wonderful results have been obtained from the use of these cigarettes […].“ [87] Wissenschaftliche Autoritäten waren ein wichtiger Werbeträger: „Dieses neue Heilmittel wird von den meisten Aerzten Frankreichs und des Auslandes gegen Affectionen der Athmungswege empfohlen.“ Deren Aura von Expertise koppelte man mit breiten Wirkungsbehauptungen: „Es genügt, den Rauch der Cigaretten aus Cannabis Indica einzuathmen, um die heftigsten Anfälle von Asthma, nervösem Husten, Heiserkeit, Stimmlosigkeit, Gesichtsschmerz und Schlaflosigkeit verschwinden zu machen und gegen die Kehlkopfschwindsucht zu wirken.“ [88] Typisch für derartige Referenzen war ihre Vagheit: „Recent experiments in France, England, and Germany have proved that these cigarettes are a souvereign remedy for the above distressing affections especially when Bella dona, stramonium, and opium have failed to give relief.“ [89] Zugleich aber nutzte sie offenkundig unstimmige Kollektivsingulare, so, wenn in Österreich behauptet wurde, die Asthmazigaretten seien „von den Pariser Aerzten gegen Athembeschwerden, Krampfhusten, Heiserkeit, Beklemmungen, Stimmlosigkeit und Gesichtsnervenschmerzen als unfehlbar erklärt,“ und „bis jetzt von keinem andern Heilmittel erreicht worden.“ [90]
Schließlich bedienten sich Geheimmittelanbieter wie Grimault der Breite der keineswegs einheitlichen „Wissenschaft“. Lohnschreiber besaßen häufig akademische Titel, die dann als Beleg für vermeintlich objektive Bewertungen vermarktet wurden. Sie waren einerseits mäßig im Ton, wurden jedoch an prominenter Stelle veröffentlicht. Beispiele sind frühe österreichische Gutachten, in denen es etwa hieß: „überhaupt können Grimaults Cigaretten immer Anwendung finden, wo es sich um sofortige Beruhigung der Nerven und einer Anregung der Capillaren zum erhöhten Stoffwechsel handelt, wenn Schmerz und Krampf vorherrschen.“ [91] Anderseits finden sich derartig werbende Worte auch in der „Fachliteratur“ dieser Zeit, in denen Grimaults Indische Zigaretten teils als letzter Rettungsanker für die gepeinigten und um Atem ringenden Asthmatiker erschienen: „Grimault’s cigarettes, which contain Indian hemp, […] will, in many cases of troublesome asthma, relieve when others have failed.“ [92] Insgesamt tönte die Produktwerbung weltweit ähnlich, doch je nach Markt gab es Nuancen und Abstufungen. Auffallend ist vornehmlich die wesentlich zurückhaltendere Werbung in Frankreich. Die Anzeigen waren dort durchweg kleiner als in Auslandsmärkten und stärker sachlich gehalten.

Zurückhaltende Werbung für Grimaults „Cigarettes Indiennes“ in Frankreich (La Lanterne 1900, Ausg. v. 23. Januar, 4)
Wirkungsversprechen wurden im Grimaultschen Heimatmarkt kaum gegeben, auch wenn die vermeintlich exzellenten Resultate des Zigarettenkonsums hervorgehoben wurden. [93] Doch auch dort war der Cannabisgehalt rasch der wichtigste Werbehinweis. Für die Firma war das wichtig, da man in England und Deutschland seinerzeit Zigaretten mit Belladonna, Stramonium und anderen Inhaltsstoffe eher ablehnte. [94] Grimault nutzte die Aura und Exotik des Indischen Hanfes; doch über den genauen Inhalt der Zigaretten schwieg sich der Geheimmittelanbieter aus. Aufmerksame Marktbeobachter hätten dagegen wissen können, dass es sich nicht um Zigaretten aus Indischem Hanf handelte. 1870 hatte Grimault in vereinzelten Anzeigen sie noch korrekt als „mit dem Harze von Bengalischem Hanf und Nitrium imprägnierten Belladonnablättern“ [95] hergestellte Produkte beworben. In Frankreich warb man Anfang der 1870er Jahre auch für Waren „avec Cannabis Indien“. Doch diese kurze Phase der Ehrlichkeit endete rasch, pries man sie dananch meist als Zigaretten „au“ Hanfextrakt. [96]
Untersuchungen in Österreich ergaben 1880 jedenfalls ein deutlich anderes Stoffprofil. [97] Demnach bestand das zu rauchende Kraut fast gänzlich aus Belladonna, also Tollkirschenblättern – und kaum Cannabis. Französische Forscher ermittelten für Grimault günstigere Verhältnisse, nach denen die Zigaretten eine Mischung aus Belladonna, Bilsenkraut und Strammonium mit einem Sechstel Hanf bildeten. [98] Außerdem fanden sie Spuren von Opium, was allerdings weder in Österreich, noch im Deutschen Reich bestätigt werden konnte. Dort hieß es seither: „Die Cigarettes indiennes de Grimault sollen angeblich nur aus Herba Cannabis indicae angefertigt sein, tatsächlich enthalten sie davon aber sehr wenig, dagegen Belladonna, Nicotiana etc.“ [99]
Die Ein- und Durchfuhr der Zigaretten nach Österreich wurde daraufhin 1882 in Österreich verboten. [100] Nach Russland, wo im Rahmen einer recht strikten Anti-Geheimmittelpolitik der Import Indischer Cigaretten, aber auch anderer Grimaultsche Präparate, seit 1878 untersagt worden war, brach ein weiterer wichtiger Absatzmarkt weg. [101] Weitere Untersuchungen in Deutschland bestätigten, dass die Zigaretten „grösstentheils aus Blättern von Atropa Belladonna“ [102] bestanden, die Werbung also irreführend war. 1885 wurden die Präparate in Hamburg verboten. Dies war möglich, denn bis 1888 war die Hansestadt zollpolitisch eigenständig. Auch in Baden gab es einschlägige Untersuchungen. In Karlsruhe wurden Indische Zigaretten gekauft und untersucht. Die Nachforschungen ergaben, „daß dieselben fast ausschließlich aus den werthlosen, zu Folge der Eintrocknung unwirksamen Blättern der Tollkirsche (atropa Belladonna) und nur zum kleinsten Theile aus indischem Hanf bestehen.“ Die Quintessenz war klar: „In der Anpreisung der Cigaretten liegt daher eine Täuschung und Uebervortheilung des Publikums, auf welche wir umsomehr aufmerksam machen müssen, als der Gebrauch des Mittels in vielen Fällen von Störungen der Athmungsorgane schweren Schaden bringen kann.“ [103] Ein Verbot wurde nicht ausgesprochen, lediglich eine Warnung. Zuvor hatte die Firma Grimault noch auf die strukturellen Probleme verwiesen, wirksamen Hanfextrakt zu erhalten und vergewissert, dass sie „bei ihren in allen Weltgegenden unterhaltenden geschäftlichen Beziehungen diese Schwierigkeit überwunden habe.“ Sie gab Indischen Hanf als Material der Zigaretten an, konzidierte einzig, dass man zwecks besseren Brennens etwas salpetersaures Kali beigefügt habe. [104]

Werbung für Grimaults Indische Zigaretten in München 1902 (Allgemeine Zeitung 1902, Nr. 46 v. 16. Februar, 10)
Die Firma Grimault & Co. bewarb auch danach ihre Produkte als Indische Cigaretten aus dem Extrakt Indischen Hanfs. Dieser kostete in Mitteleuropa fast doppelt so viel wie Belladonnaextrakt. [105] Der Differenzgewinn dürfte nicht unerheblich gewesen sein. Auch in Frankreich wurden die österreichischen Untersuchungen öffentlich thematisiert. Doch hier, wie auch in den meisten anderen Lieferstaaten, wurde das Geheimmittel nicht verboten. [106] In der Werbung hieß es weiterhin, dass die Zigaretten eine sichere Wirkung besäßen. [107] Im Deutschen Reich gab es trotz umfassender Bemühungen des Staates kein Verbot. Pharmazeuten betonten in ihren Publikationen die offenkundige Irreführung des Publikums, während Apotheker vor Ort das Präparat auf Rezept verkauften. Ärzte verordneten das Präparat, da es grundsätzlich wirkte: „Wenige Athemzüge lassen sehr oft erhebliches Asthma verschwinden, indess sind die Gefahren des Haschischrauchens bekanntlich so gross, dass man die Cannabis in Cigarettenform nur ausnahmsweise gestatten kann. Der willkürliche Verkauf dieser Cigaretten ist streng zu untersagen.“ [108] Grimaults Indische Cigaretten blieben verfügbar. Nicht als vermeintlicher Joint auf Rezept, sondern als überteuertes Geheimmittel mit gewisser Wirkung.
Grimaults Indische Cigaretten waren nur eines von vielen aus Frankreich stammenden Angeboten im internationalen Markt der Asthmazigaretten. Sie beruhten meist auf anderen Kräutermischungen, so etwa die sehr erfolgreichen Cigarettes Espic. [109] Diese enthielten Spuren von Opium, vor allem aber Stramonium, Bilsenkraut und Wasserfenchel. [110] Diese Kräuter wurden, wie auch bei Grimaults Indischen Zigaretten, sehr fein geschnitten und dann durch Umwickeln mit Zigarettenpapier in Form gebracht. Für diffizilere Präparate, zumal bei arsenhaltigen Zigaretten, stellte man dagegen aus den Inhaltsstoffen einen Aufguss her, dem man dann zum besseren Brennen Salpeter zufügte. Mit der Flüssigkeit tränkte man anschließend Papier und formte diese zur Rauchware. [111] Die französischen Asthmazigaretten prägten den Nischenmarkt in Europa. Neben Grimault standen Namensmarken wie Clery, Espic, Exibard, Trousseua, Guilt, Zematone und Boudin, die jedoch ohne Hanfzusätze produziert worden waren. Während des Ersten Weltkrieges brachen diese Importe weg und wurden bei den Mittelmächten durch eigene Angebote bzw. solcher aus neutralen Staaten ersetzt. Produzenten waren unter anderem Neumeier, Riemann, Klein, Schiffmann, Kraepelien & Holm, Fischer und Reichenhaller. [112]
All dies verweist auf eine beträchtliche Konkurrenz im deutschen Pharmaziemarkt. Dabei half der stetige Ausgriff auf „exotische“ Pflanzen, die als Heilmittel in die Verwertungsketten des Gesundheitsmarktes integriert wurden. E. Merck bot beispielsweise Blätter und Wurzel des argentinischen Brachycladus Stuckerti an. Mit Cumarin aromatisiert und etwas Salpeter hatten sie zwar eine geringere Wirkung als etwa Cannabiszigaretten, doch konnten sie ohne das ansonsten übliche Kratzen im Hals geraucht werden. [113] Doch deutsche Hersteller boten nicht nur Marktalternativen, sondern auch Asthmazigaretten mit Cannabis Indica an. Die Präparate der Chemischen Fabrik Falkenberg in Grünau, die von der französischen Konkurrenz lernten, bestanden aus einer Mischung aus Tollkirsche, Hanf und Schlafmohn. [114] Daneben wurde Inhalationspräparate angeboten. [115]

Anzeige für Bronchiol-Zigaretten gegen Asthma 1901 (Berliner Börsen-Zeitung 1901, Nr. 39 v. 24. Januar, 13)
Andere Markenartikel folgten, etwa die 1900/01 in führenden deutschen Tageszeitungen beworbenen Bronchiol-Cigaretten der eigens zu deren Produktion gegründeten Berliner Bronchiol-Gesellschaft. [116] Hierbei handelte es sich um ein kurzfristig angepriesenes Geheimmittel, in diesem Fall aus Hanf und Kräutern der südamerikanischen Flora. [117] Von einem Dr. Abbot hergestellt und einem Dr. Krüger belobigt, wurden sie zeitgleich auch in Österreich angeboten. [118]
Die Bronchiol-Gesellschaft war ein Spezialanbieter von kurzem Bestand. Andere Anbieter von cannabishaltigen Asthmazigaretten blickten dagegen auf eine lange Tradition zurück. Bei der Familie von Trnkócy handelte es sich um eine wohletablierte Apothekerdynastie mit fünf leistungsstarken Apotheken in Wien, Graz und Laibach. [119] Ähnlich wie Grimault & Co. boten sie schon Mitte des 19. Jahrhunderts medizinische Zubereitungen überregional an und gewannen insbesondere mit ihren Medizinallikören einen großen Kundenstamm. Schon vor dem Verbot der Indischen Cigaretten offerierten sie einheimische Alternativen zu Importware aus Frankreich. Der Laibacher Apotheker Julius v. Trnkóczy verwies in seinen Anzeigen nicht nur auf die offizielle Bewilligung der Krainer Landesregierung, sondern präsentierte darin offensiv eine Hanfpflanze.

Werbung für Dr. von Trnkóczys Cannabis-Zigaretten 1898 (Fremden-Zeitung 12, 1898, Nr. 10 v. 17. Dezember, 12)
Selbstbewusst – und gewiss auch in Abgrenzung zu Grimaults Zigaretten – verwies er 1881 auf das „direct echt bezogene[…] indische[…] Hanfkraut“. [120] Derartige Angebote bedeuteten aber keinen Handverkauf in der gesamten K. & K.-Monarchie. 1883, bei der ersten pharmazeutischen Ausstellung in Wien, verwies der Berichterstatter mit Schmäh auf „die hier unseres Wissens verbotenen Cannabis-Zigaretten.“ [121] Sicher ist, dass Cannabis-Zigar(ett)en in Cisleithanien, aber auch in Ungarn und Kroatien nur auf individuellen, von einem Arzt begründeten Antrag des Konsumenten hin bezogen werden konnten. [122] Gleichwohl finden sich Trnkóczys Asthmazigaretten in gängigen Großhandelsangeboten, wurden also auch auf Vorrat bezogen. [123]
Kurz vor dem Ersten Weltkrieg annoncierte die Laibacher Apotheke zudem „Tubuli fumales“ mit Hanfextrakt – wobei es nicht sicher ist, ob es sich bei der seinerzeit auch von anderen Apotheker gewählten medizinischen Bezeichnung um eine Umgehung bestehender Werbeeinschränkungen für Geheimmittel oder aber um ein neues Cannabispräparat gehandelt hat.

Marktpräsenz unter anderem Namen – Werbung für Trnkóczys Tubuli fumales 1910 (Illustrierte Kronen-Zeitung 1910, Nr. 3600 v. 8. Januar, 13)
Derartige Angebote von Spezialanbietern verweisen abermals auf die hohe Bedeutung der Apotheker und ihrer lokalen Zubereitungen auf Rezept. Schon früh kombinierten Apotheker für „Indische Zigaretten“ Tollkirsche, Stechapfel, Hanf und teils auch Opium. [124] Diese wurden aber auch auf Vorrat produziert und dann unter rasch wechselnden Namen als Geheimmittel verkauft. [125] Viele Apotheker wussten um die Resultate von Reihenuntersuchungen etwa an norwegischen Kindern, nach denen Kombinationspräparate meist bessere Effekte erzielten als reine Hanf- oder Tollkirschezubereitungen. [126] Entsprechend gab es ein in seinem Umfang nicht abzuschätzendes lokales Pröbeln. Tollkirsche und Hanf waren meist gesetzt, seit den 1890er Jahren gewannen auch Stechapfelzuwendungen an Bedeutung. [127] Die schon erwähnten Neumeierschen Präparate kombinierten Stechapfel, Männertreu, Brachycladus stuckerti, Grindelien und Hanfextrakt. [128]

Apothekerwaren gegen Asthma 1895 (Süddeutsche Apotheker-Zeitung 35, 1895, 712)
Pharmazeutische Anbieter und auch Versandapotheken vertrieben Rohwaren und auch fertige Asthmamittel an Apotheken. Cannabis stand dabei – auch aufgrund des Preises – nicht im Vordergrund, doch er war ein allgemein akzeptierter Wirkstoff. Gleichwohl unterstrich die seit den 1890er Jahren rasch zunehmende Zahl von Angeboten indirekt auch den Mangel an effizient wirkenden Asthmamitteln. Asthmazigaretten mit und ohne Hanf blieben bis in 1920er Jahre Standardangebote, medizinische Ratschläge in Tageszeitungen unterstrichen dies eindringlich: „Nehmen Sie beim asthmatischen Anfall einige Schluck Sodawasser; man bekommt in der Apotheke auch Asthmazigaretten aus Haschisch und Stramonium, welche sehr gut tun und von denen Sie täglich 1-2 rauchen können.“ [129] Sie wurden schließlich seit den 1920er Jahren zunehmend durch synthetische Arzneimittel auf Ephedrin- oder Theophyllinbasis verdrängt.
Damit könnte man diesen Abschnitt über cannabishaltige Rauchwaren eigentlich beenden. Notwendig erscheinen mir jedoch noch einige Hinweise auf „normale“ Tabakwaren, wurden (und werden) in der Hanfaktivistenliteratur doch auch gängige Zigarettenmarken erwähnt, die Beimischungen von Indischem Hanf enthalten hätten und im Handverkauf vertrieben worden seien. Genannt wurde etwa die „No. 2“ von Simon Arzt mit einem Anteil von 7 % ägyptischem Hanf. [130] Im Mittelpunkt derartiger Behauptungen steht jedoch die österreichische Tabakregie mit der 1869 eingeführten „Khedive“ (mit 5 % Hanfanteil), der seit 1873 produzierten „Nil“ (8 % ungarischer Hanf) und schließlich der „Egyptische II. Sorte“ von 1878, mit der man der „No. 2“ gezielt Konkurrenz machen wollte. Belege hierfür fehlen, ja, die Angaben sind tendenziell irreführend.
„Nil“ wurde seitens der Österreichischen Tabakregie produziert, doch erst seit dem 1. Dezember 1901. [131] Die neue Zigarette kostete sechs Heller pro Stück, konnte aber auch vorverpackt in einer Papierschachtel (20 Stück, 1 Krone und 20 Haller) oder einer Blechkassette (100 Stück für 6 Kronen) erworben werden. Nil wies einen mittleren Nikotingehalt von 0,02 Gramm pro Stück auf, doch die einschlägigen Untersuchungen berichteten nichts über Cannabiszusätze. [132] Diese aber hätten beantragt und genehmigt werden müssen – und Nachweise hierfür konnte ich nicht finden. Gleichwohl geistern entsprechende Angaben nach wie vor auch in vermeintlich wissenschaftlicher Literatur umher. [133] Bei den anderen Markenartikeln fehlen mir die Quellen für eine Falsifikation. Simon Arzt (1814-1910) produzierte in Port Said eine große Zahl von Angeboten, doch die genaue Zusammensetzung der frühen Sorten dürfte kaum zu ermitteln sein. „Egyptische II. Sorte“ wurde seitens der Österreichischen Tabakregie 1926 wieder eingeführt. [134] Sie bestand damals aus mazedonischen Rohtabaken. In den Preisverzeichnissen des Jahres 1911 ist sie nicht enthalten [135], wohl aber in Auflistungen des Jahre 1897. [136] Auch „Khedive“ wurde 1911 angeboten, doch frühere Angaben, gar mit Hinweisen auf die Zusammensetzung, konnte ich nicht finden; die österreichische Tabakregie, also das staatliche Monopol beim Tabakverkauf, diente ja auch der Reduktion von Werbekosten. [137] Da die österreichische Regierung cannabishaltige Zigaretten hätte genehmigen müssen, entsprechende Hinweise in der pharmazeutischen Literatur und auch den Tageszeitungen fehlen, scheint es mir jedoch unbegründet zu sein, unbelegten Angaben zu folgen, deren wesentlicher Zweck die Suggestion einer scheinbaren Ubiquität von Indischem Hanf im Europa des 19. Jahrhunderts war und ist.
Tabakwaren fielen unter das deutsche Nahrungsmittelgesetz von 1879, dem Vorbild für viele europäische Regelungen. Im Deutschen Reich und anderswo fehlten zu diesem Zeitpunkt explizite Nähr- und Kräftigungsmitteln aus Hanf. Hanfsamensuppen für Schwangere wurden gereicht, waren jedoch Teil diätetischer Praxis. Hanfextrakte wurden zur Geschmacksverbesserung vielfach mit Sirup oder aber Milchzucker gemischt, doch handelte es sich dann nicht um Nahrungsmittel, da der medizinische Zweck der Verabreichung im Mittelpunkt stand. [138] Auch der zu dieser Zeit rasch wegbrechende Hanfanbau lieferte abseits des Nordostens Europas (und bedingt Italiens) keine Nahrungsmittel mehr. Dies hing mit den Preisen und der schwankenden Qualität der Rohware zusammen. Gleichwohl gab es entsprechende Präparate. Am bekanntesten dürfte das aus Schweden stammende Hanfsamenpräparat Maltos Cannabis, über das Sie in einem gesonderten Artikel mehr erfahren können. Es bildete keine Ausnahme von der zuvor entwickelten Geschichte der Cannabispräparate, so dass ein vorläufiges Fazit gezogen werden kann.
Vom Verschwinden der Cannabispräparate im späten 19. Jahrhundert bis zur Euphorie der Gegenwart
Die Geschichte der Cannabispräparate im späten 19. Jahrhundert ist eine Geschichte eines erst relativen und dann – im frühen 20. Jahrhundert – absoluten Bedeutungsverlustes. Nachdem die erste Phase der Erkundung des Indischen Hanfes zwischen 1840 und 1860 zwar vielfältige Anwendungsfelder ergeben, doch nur eine begrenzte Zahl von Extrakten und Präparaten hervorgebracht hatte, nahm deren Zahl am Ende des Jahrhunderts deutlich zu und erreichte in den 1880er und 1890er Jahre ihren Höhepunkt. Doch schon in den 1890er Jahre kehrte sich diese Entwicklung um: Cannabispräparate wurden zunehmend ersetzt, weil sie strukturelle Defizite bei Wirkung und Dosierung hatten und die pharmazeutische Industrie leistungsfähigere und marktgängigere Alternativen offerierte. Sie verschwanden, waren kein „Opfer“ staatlicher Repressionen. Das Verbot des Indischen Hanfes 1929 war gewiss ein Einschnitt, doch auch danach konnten Cannabispräparate auf ärztliche Verschreibung genutzt werden. Sie blieben allerdings seltene Nischenprodukte, konnten nur in sehr wenigen Fällen im Sinne von Patienten sinnvoll eingesetzt werden. Cannabispräparate wurden um die Jahrhundertwende noch vielfältig verwandt, doch in den meisten Fällen übertrafen die werblichen Versprechungen den gesundheitlichen Nutzen.
Heutzutage ist die Situation anders und vertraut zugleich. Anders, weil die staatliche Regulierung de jure strikt ist, auch wenn das geltende Recht von der Exekutive vielfach nicht mehr recht umgesetzt wird. Anders aber vor allem, weil die wesentlich präziseren chemischen und pharmakologischen Kenntnisse über Hanf und Cannabispräparate gesundheitlich sinnvolle Anwendungen denkbar machen und teils auch nahelegen. Ein Blick in den heutigen Markt nicht psychoaktiver Cannabispräparate erinnert aber zugleich an das breite Feld cannabishaltiger Geheimmittel und ihrer Anpreisung im späten 19. Jahrhundert. Die Vielzahl unwissenschaftlicher, irreführender und suggestiver Beiträge zahlreicher Hanfaktivisten bezeugt vor allem die anhaltende Goldgräberstimmung im Markt, kaum jedoch seriöse Arbeit im Gesundheitsmarkt. Vielleicht kann die in diesem Artikel ausgebreitete Palette von fast durchweg über Gebühr angepriesenen Cannabispräparaten dafür sensibilisieren, dass Marktkräfte eine eigene, von den Wirksubstanzen recht unabhängige ökonomische Dynamik freisetzen. In einer Konsumgesellschaft suggerieren Begriffe wie „Gesundheit“ und „Wohlbefinden“ Hilfsversprechen, doch stehen sie primär für ein lohnendes Geschäft.
Uwe Spiekermann, 29. Oktober 2019
Quellen- und Literaturnachweise
[1] R[udolf] Palm, Die wichtigsten und gebräuchlichsten menschlichen Nahrungs-, Genussmittel und Getränke […], St. Petersburg 1882, 121.
[2] Bayerisches Volksblatt 4, 1852, 900.
[3] Georg Martius, Pharmakologisch-medicinische Studien über den Hanf, Leipzig 1856, 39, 58-63.
[4] [Georg] Fronmüller, Der indische Hanf, besonders in Beziehung auf seine schlafmachende Eigenschaft, Vierteljahrsschrift für die praktische Heilkunde 16, 1860, 102-131, hier 110.
[5] O[tto] C[arl] Berg und C[arl] F[riedrich] Schmidt, Darstellung und Beschreibung sämmtlicher in der Pharmacopoea Borussica aufgeführten offizinellen Gewächse, H. 17-24, Leipzig 1861, Tafel XIXb.
[6] Pharmacopoea Germanica, Berlin 1872, 111, 160, 175, 342.
[7] Hermann Hager, Handbuch der pharmaceutischen Praxis, Bd. 1, Berlin 1876, 703.
[8] Verzeichniß derjenigen Arzneistoffe und Präparate, welche in jeder selbstständigen Apotheke vorhanden sein müssen, Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Oberbayern 1872, Nr. 95 v. 5. November, Sp. 2106-2122, hier Sp. 2114.
[9] Die Angebote des Marktführers finden sich in Merck’s Index, 3. Aufl., Darmstadt 1910, 105, 118-119, 254.
[10] Arnold Baumann, Der Gift- und Farbwaaren-Handel, Berlin 1901, 58.
[11] Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre, bearb. v. L[ouis] Waldenburg und Carl Eduard Simon, 9. umgearb. u. verm. Aufl. Berlin 1877, 299, 481, 684.
[12] Vgl. etwa Zur Wirkung von Extractum Cannabis, Pharmaceutische Post 19, 1886, 372. Zu den möglichen Nebenwirkungen s. Otto Seifert, Die Nebenwirkungen der modernen Arzneimittel, Leipzig 1915, 49-50.
[13] August von Vogl, Die internationale Conferenz zur Vereinheitlichung der Formen der sogenannten heroischen Arzneimittel, Pharmaceutische Post 35, 1902, 761.
[14] Bernhard Fischer, Die Neueren Arzneimittel, 5. stark verm. Aufl., Berlin 1893, 291.
[15] Gesundheits-Lehre. Siebenter Brief, Gemeinde-Zeitung 1874, Nr. 98 v. 22. Dezember, Beilage, 2 (auch für das vorherige Zitat).
[16] Entsprechend wurde Cannabium tannicum gleich nach Erscheinen dermatologisch getestet, vgl. Zentralblatt für innere Medizin 4, 1883, 653.
[17] Fischer, 1893, 291.
[18] Pharmaceutische Post 19, 1886, 58.
[19] Congrès des médecins allemands, L’Union Medicale Ser. III 40, 1885, 135-139, hier 139; E[manuel August] Merck, Einige kurze Mittheilungen über Bismuth. peptonat., Cannabin. tannicum, Cannabinon und Pelletierin-Präparate, Pharmaceutische Post 18, 1885, 336-337.
[20] Fronmüller, 1860; [Georg] Fronmüller, Klinische Studien über die schlafmachende Wirkung der narkotischen Arzneimittel, Erlangen 1869, insb. 45-69, 90. Fronmüllers Rezept für hanfextrakthaltige Pillen wurde von Apotheken noch lange weitergenutzt, vgl. Formeln älterer und neuerer Mittel gegen Schlaflosigkeit, Wiener Medizinische Wochenschrift 39, 1889, Sp. 1458.
[21] Dies gemäß der Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln v. 27. Januar 1890 (Pharmaceutische Post 23, 1890, 150).
[22] Ernst Schmidt, Ausführliches Lehrbuch der pharmaceutischen Chemie, Bd. 2, 3. verm. Aufl., Braunschweig 1896, 1477.
[23] G[eorg] Arends, Neue Arzneimittel und Pharmazeutische Spezialitäten, Berlin 1903, 90; B[ernhard] Fischer und C[arl] Hartwich (Hg.), Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis, Bd. 1, Berlin 1919, 592.
[24] Merck’s Index, 1910, 70.
[25] Arends, 1903, 89-90; Alfred Fuchs, Einiges über Schlaflosigkeit und ihre Behandlung. (Schluß), Wiener klinische Wochenschrift 21, 1907, 734-736, hier 735.
[26] Merck, 1885, 377.
[27] R. Gerstenberger, Ad extract. cannabis Indic., Pharmaceutische Post 18, 1885, 189-190, hier 190.
[28] Drogisten-Zeitung 2, 1887, 153; Pharmaceutische Post 25, 1892, 1379.
[29] Drogisten-Zeitung 3, 1888, 466. Die genaue Zusammensetzung blieb strittig, vgl. Bromidia, Pharmaceutische Post 28, 1895, 558.
[30] Arends, 1903, 77-79; Bromidia, Pharmazeutische Post 38, 1905, 760; Fischer und Hartwich (Hg.), 1919, 592.
[31] Pharmaceutische Post 33, 1900, 20; Arends, 1903, 79.
[32] Fuchs, 1907, 735.
[33] Wiener klinische Rundschau 21, 1907, 735; Vorschriften über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln. Beschluß des Bundesrats vom 27. Juni 1907, Vierteljahresschrift für praktische Pharmazie 4, 1907, 276-281, hier 280.
[34] Als Beispiel kann dienen Drogisten-Zeitung 8, 1894, 435.
[35] Pharmazeutische Presse 1930, 76; Wiener Pharmazeutische Wochenschrift 72, 1939, Folge 44, s.p. Hahnemann hatte sich schon früh mit dem Hanf beschäftigt, vgl. Samuel Hahnemann, Reine Arzneimittellehre, T. 1, 2. verm. Aufl., Dresden 1822, 145-165.
[36] F[riedrich] von Heyden, Die Salicylsäure. Kolbe’s Patent, Oesterreichische Gartenlaube 4, 1878, Nr. 27, V-VII, hier V.
[37] Uwe Spiekermannn, Künstliche Kost. Ernährung in Deutschland, 1840 bis heute, Göttingen 2018, 575.
[38] Salicyl, Die Hausfrau 8, 1884, Nr. 1/2, 4.
[39] Hermann Hager, Handbuch der pharmaceutischen Praxis, Ergänzungsbd., Berlin 1884, 44, verwies auf ein Hühneraugenkollodium des Apothekers Gezow mit einem Verhältnis von 3,0 Salicylsäure und 0,5 Cannabisextrakt.
[40] Drogisten-Zeitung 10, 1895, 221.
[41] Hermann Hager, Kommentar zum Arzneibuch für das Deutsche Reich, Bd. 1, Ausg. 3, Berlin 1891, 151.
[42] Pharmazeutische Post 23, 1890, 586, 589.
[43] Pharmaceutische Post 26, 1893, 23.
[44] Drogisten-Zeitung 10, 1895, 221.
[45] Otto Meissner, Die Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 27. Januar 1890, Leipzig 1890, 148. Wie schwierig diese Regelung war, zeigte sich 1895 u.a. am Handverkaufsverbot der viel beworbenen Wasmuthschen Hühneraugenringe, vgl. Franz Nesemann, Der Verkehr mit Arzneimitteln und Giften ausserhalb der Apotheken, Berlin 1897, 57.
[46] Süddeutsche Apotheker-Zeitung 36, 1896, 430.
[47] Über Extractum Cannabis Indicae, Helfenberger Annalen 16, 1903, 243-245, hier 243; zum Problem der künstlichen Färbung der Hanfextrakte s. schon Gerstenberger, 1885.
[48] Internationale klinische Rundschau 8, 1894, Beilage: Therapeutische Blätter, Sp. 91.
[49] American Druggist and Pharmaceutical Record 22, 1892/93, 133; Encyclopädische Jahrbücher der gesammten Heilkunde 4, 1894, 238.
[50] American Druggist and Pharmaceutical Record 42, 1903, 68; Josef Moeller und Hermann Thoms (Hg.), Real-Encyclopädie der gesamten Pharmazie, Bd. 4, Berlin/Wien 1905, 136.
[51] Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland 35, 1894, 489.
[52] Pharmaceutische Post 36, 1903, 392.
[53] Fischer und Hartwich (Hg.), 1919, 592.
[54] Ebd.
[55] Pharmazeutische Post 47, 1914, 254, 721.
[56] Arends, 1903, 55-56.
[57] Hermann Thoms (Hg.), Handbuch der praktischen und wissenschaftlichen Pharmazie, Bd. VI, Berlin 1927, 677.
[58] Hans-Georg Behr, Von Hanf ist die Rede. Kultur und Politik einer Droge, Basel 1982, 148.
[59] Ueber den therapeutischen Werth des Migränin, Wiener Medizinische Wochenschrift 44, 1894, Sp. 2026; Allgemeine Zeitung 1894, Nr. 137 v. 20. Mai, 3; Pharmaceutische Post 27, 1894, 226.
[60] Süddeutsche Apotheker-Zeitung 34, 1893, 301, 345; C[arl] Bedall, Das Mysterium des Migränin, Süddeutsche Apotheker-Zeitung 37, 1897, 905.
[61] Pharmaceutische Post 23, 1890, 587.
[62] Merck’s Index, 1910, 70.
[63] Eduard Hahn und J[ohann] Holfert, Spezialitäten und Geheimmittel. Ihre Herkunft und Zusammensetzung, 6. verm. u. verb. Aufl., bearb. v. G[eorg] Arends, Berlin 1906, 189-190.
[64] Merck’s Index, 1910, 118-119; G[eorg] Arends, Neue Arzneimittel und Pharmazeutische Spezialitäten, Berlin 1903, 162.
[65] Merck’s Index, 1910, 140.
[66] Pharmaceutische Post 19, 1886, 32.
[67] Pharmaceutische Post 34, 1901, 603.
[68] Wiener klinische Wochenschrift 10, 1896, 504.
[69] Wiener Medizinische Wochenschrift 40, 1890, Sp. 21.
[70] Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland 46, 1905, 911; Pharmazeutische Post 38, 1905, 787.
[71] Pharmazeutische Post 43, 1910, 338.
[72] Pharmazeutische Post 39, 1906, 159.
[73] Industrie-Blätter 3, 1866, 126; Pharmaceutische Post 35, 1902, 205.
[74] M[oritz] Saenger, Über Asthma und seine Behandlung, Berlin 1910; W[ilhelm] Brügelmann, Ueber Asthma, sein Wesen und seine Behandlung, 3. verm. Aufl., Wiesbaden 1895.
[75] Vgl. zur Technik, aber auch zu den Präparaten Friedrich Fieber, Die Inhalation medicamentöser Flüssigkeiten und ihre Verwerthung bei Krankheiten der Athmungsorgane, Wien 1865; Georg Lewin, Die Inhalations-Therapie in Krankheiten der Respirations-Organe, 2. verm. u. verb. Aufl., Berlin 1865.
[76] Jaroslaw Hrach, Das Bronchialasthma und die pneumatische Kammer, Wiener Medizinische Wochenschrift 55, 1905, Sp. 2025-2028, hier Sp. 2026.
[77] Ewald Geissler und Josef Moeller (Hg.), Real-Encyclopädie der gesammten Pharmacie, Bd. 5, Wien/Leipzig 1888, 19.
[78] American Medical Times NS 2, 1861, Nr. 26, 4; Allgemeine Illustrirte Zeitung 1, 1865, 112, 136.
[79] Der Militärarzt 1, 1867, Sp 327; Allgemeine Wiener medizinische Zeitung 13, 1868, 245; Der Militärarzt 2, 1868, Sp. 71.
[80] Hamilton Spectator 1867, Nr. 567 v. 20. Juli, 1; Sydney Morning Herald 1867, Nr. 9147 v. 14. September, 2; The Times-Picayune 1867, Nr. 256 v. 19. November, 4; New Orleans Crescent 1868, Nr. 685 v. 14. Juli, 14; Ottawa Citizen 1869, Nr. 7 v. 29. Mai, 3; The Times 1872, Nr. 27355 v. 19. April, 15; Lancaster Gazette 1872, Nr. 4454 v. 9. Juli, 7. Auch in Japan war Grimault präsent, vgl. The Japan Daily Mail 20, 1893, 368, 740.
[81] Würzburger Stadt- und Landbote 1873, Nr. 47 v. 24. Februar, s.p.; Innsbrucker Nachrichten 1878, Nr. 298 v. 28. Dezember, Extra-Beilage.
[82] Flusser, Cigaretten aus Cannabis indica von Grimault, Allgemeine Wiener medizinische Zeitung 15, 1870, 74-75.
[83] Karlsruher Zeitung 1881, Nr. 33 v. 8. Februar, s.p.
[84] Uebersicht der bei den Handels- und Gewerbekammern der österreichischen Monarchie vom 1. Jänner bis Ende Juni 1872 registrirten gewerblichen Marken, Wien 1872, 6.
[85] Frank Wilhelm, Pharmaceutische und technische Drogen und Chemikalien, Wien 1877, 47.
[86] Vgl. Spiekermann, 2018, 173-175.
[87] The Age 1872, Nr. 5464 v. 18. Mai, 2.
[88] Internationale Ausstellungs-Zeitung der Neuen Freien Presse 1873, Nr. 3135 v. 16. Mai, 6.
[89] Daily Examiner [San Francisco] 1870, Ausg. v. 23. März, 4; auch New Orleans Crescent 1868, Nr. 685 v. 14. Juli, 14.
[90] Gemeinde-Zeitung 1874, Nr. 108 v. 10. Mai, 6.
[91] Cigaretten aus Cannabis indica, Allgemeine Wiener medizinische Zeitung 15, 1870, 178-179, hier 179.
[92] John C. Thorowgood, Notes on Asthma: Its Forms, and Treatment, London, 3. Aufl., London 1878, 60.
[93] Le Rappel 1872, Ausg. v. 6. Mai, 3.
[94] Leconte 1873, 4 (Beilage).
[95] Blätter für Reform des Sanitätswesens 3, 1870, Sp. 13.
[96] Le XIXe siècle 1882, Nr. 3758 v. 15. April, 4; Le Petit Bengali 1885, Ausg. v. 28. Juli, 120.
[97] Indische Cigaretten, Dinglers Polytechnisches Journal 236, 1880, 349.
[98] Hager, 1884, 191.
[99] Josef Moeller und Hermann Thoms (Hg.), Real-Encyclopädie der gesamten Pharmazie, Bd. 2, 2. gänzl. umgearb. Aufl., Berlin/Wien 1904, 350.
[100] Bozener Zeitung 1882, Ausg. v. 21. Juni, 3.
[101] Pharmaceutische Nachricht aus Russland, Pharmaceutische Post 11, 1878, 45-46, hier 45; Schweizerisches Handelsamtsblatt 4, 1886, 611-612.
[102] Pharmaceutische Post 31, 1898, 381.
[103] Karlsruher Tagblatt 1885, Nr. 117 v. 30. April, 1891.
[104] Karlsruher Zeitung 1885, Nr. 101 v. 30. April, Beilage, s.p.
[105] Pharmaceutische Post 8, 1875, 20.
[106] E. Labbée, Composition de cigarettes indiennes, Le Reveil Medical 1, 1880, Ausg. v. 12. Juni, 30.
[107] Le Gaulois 1882, Ausg. v. 21. Februar, 4; Le Petit Journal 1895, Ausg. v. 21. März, 4.
[108] Brügelmann, 1895, 127.
[109] Vgl. Mark Jackson, „Divine Stramonium“: The Rise and Fall of Smoking for Asthma, Medical History 54, 1010, 171-194; Cecile Raynal, De la fumée contre l’asthme, histoire d’un paradoxe pharmaceutique, Revue d’histoire de la pharmacie 94, 2007, Nr. 353, 7-24.
[110] Victor Gardette, Formulaire des spécialités pharmaceutiques pour 1907, Paris 1907, 49.
[111] Thoms (Hg.), 1927, 249.
[112] C[arl] Bachem, Deutsche Ersatzpräparate für Pharmazeutische Spezialitäten des feindlichen Auslandes, Bonn 1916, 11.
[113] Arends, 1903, 214.
[114] Süddeutsche Apotheker-Zeitung 36, 1896, 413.
[115] Brügelmann, 1895, 127, Fußnote.
[116] Vgl. Hamburger Nachrichten 1900, Nr. 280 v. 29. November, 11; Berliner Börsen-Zeitung 1900, Nr. 568 v. 5. Dezember, 11.
[117] Berliner Tageblatt 1900, Nr. 419 v. 19. August, 11; Hahn und Holfert, 1906, 13.
[118] Wiener Caricaturen 20, 1900, Nr. 33 v. 12. August, 7.
[119] Eine Apotheker-Dynastie, Die Presse 1889, Nr. 15 v. 15. Januar, 10.
[120] Innsbrucker Nachrichten 1881, Nr. 137 v. 20. Juni, 2128.
[121] Richard Wittelshöfer, Die erste internationale pharmaceutische Ausstellung in Wien, Wiener Medizinische Wochenschrift 33, 1883, Sp. 1025-1027, hier Sp. 1026.
[122] Pharmaceutische Post 29, 1896, 584.
[123] Pharmazeutische Post 38, 1905, 613.
[124] Hager, 1884, 191.
[125] Pharmaceutische Post 29, 1896, 398 mit einem Beispiel aus Berlin.
[126] H.J. Vetlesen, Cannabis und Belladonna gegen Keuchhusten, Pharmazeutische Post 20, 1887, 353-354.
[127] Pharmazeutische Post 45, 1912, 175.
[128] Hahn und Holfert, 1906, 149.
[129] Neuigkeits-Welt-Blatt 1914, Nr. 283 v. 10. Dezember, 16.
[130] Diese und die folgenden Behauptungen nach Behr, 1982, 165.
[131] Freie Stimmen 1901, Nr. 97 v. 4. Dezember, 4.
[132] Der Nikotingehalt der österreichischen Zigaretten, Drogisten-Zeitung 26, 1911, 173.
[133] Franz Bibra, Asthma-Therapie anno dazumal, Österreichische Apotheker-Zeitschrift 72, 2018, 94-95, hier 94 (ohne Beleg).
[134] Die österreichische Tabakregie, Die Stunde 1926, Nr. 1047 v. 4. September, 4.
[135] Illustrierte Kronen-Zeitung 1911, Nr. 4121 v. 11. Juni, 15.
[136] Wiener Zeitung 1897, Nr. 123 v. 1. Juni, 3.
[137] Vgl. hierzu S.M. Wickett, Studien über das Oesterreichische Tabakmonopol, Stuttgart 1897, 66-68.
[138] Pharmazeutische Post 37, 1904, 757.
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