Der kurze Aufschwung des Indischen Hanfes: Cannabis zwischen Naturwissenschaften und Markt, 1840-1929

Hanf war in Deutschland bis Ende des langen 19. Jahrhunderts eine gängige landwirtschaftliche Pflanze. Cannabis Sativa – so der botanische Name – diente als Faserstoff der häuslichen Spinnerei und Weberei, war Grundlage der gewerblichen Herstellung von „Leinenwaren“, vor allem aber von Seilen, Tauwerk und Segeltuch. Hanfsamen wurden als Vogelfutter genutzt, dienten als Grundstoff für Seifen, technische Öle, Ölfarben und Firnis. Zahlreiche weitere Verwendungen ließen sich nennen, von Dachschindeln über Löscheimer bis hin zur Papierherstellung und diätetischen Suppen. Doch all dies wurde immer wieder überwölbt von einem packenderen exotischen Thema, nämlich Hanf als Droge.

Mitte des 19. Jahrhunderts war der aus Indien und dem Nahen Osten eingeführte Haschisch – ein Extrakt des dort kultivierten Cannabis Indica – für kurze Zeit ein Modethema der Chemie, der Pharmazie und der Medizin. [1] Doch das Interesse der Experten ebbte rasch ab. Die „Normalwissenschaft“ übernahm und für die Öffentlichkeit waren die heutigen Rauschgifte vornehmlich Kuriositäten. Cannabistinkturen und -extrakte mutierten zu Apotheker- und Medizinerwaren, nur wenige Präparate etablierten sich als öffentlich beworbene Konsumgüter. Das Verbot des Indischen Hanfes im Jahre 1929 war denn auch nicht Folge einer irgendwie bedeutsamen Gefährdung von öffentlicher Ordnung oder der „Volksgesundheit“, sondern erfolgte im Rahmen einer internationalen Harmonisierung der Maßnahmen im Gefolge des Opiumgesetzes. [2]

Dabei könnte man es belassen. Doch der kurze Aufschwung des Indischen Hanfes von ca. 1840 bis in die 1920er Jahre hat Spuren hinterlassen. In dieser Zeit etablierten sich die modernen Naturwissenschaften – Medizin, Chemie und Pharmazie – als die wichtigsten Taktgeber einer nicht nur fachwissenschaftlichen, sondern auch öffentlichen Debatte über Hanf als Droge. Auch wenn heutzutage angewandte Sozialwissenschaften, zumal Kriminalsoziologie, Psychologie und Sozialpädagogik, wichtige Beiträge liefern, um Cannabis/Haschisch/Marihuana als Droge und als gesellschaftliches Problem zu verstehen, so dominiert doch naturwissenschaftliches Wissen (und Gegenwissen) nach wie vor das Themenfeld. Was wäre die Debatte ohne den Bezug auf chemische Konstrukte wie THC oder CBD, was ohne die Deduktion individueller Schädigungen auf Basis abstrakter und kausaler Wirkungsmodelle? Die bis heute damit implizit verbundenen Versprechen, Hanf durch die Reduktion auf dessen Chemie und Physiologie verstehen und einhegen zu können, entstanden Mitte des 19. Jahrhundert, sind Teil einer bald zweihundert Jahre alten Wissensform, die Welt verstehen, ordnen und beherrschen zu wollen. [3] Angesichts der immensen Leistungen der modernen Naturwissenschaften scheint dies erst einmal rational zu sein. Doch der Weg von Laboratorium und Klinik zurück in die soziale und ökonomische Welt ist lang und nicht ohne Brüche möglich. Für die gesellschaftliche und politische Debatte liefern naturwissenschaftliche Beiträge denn auch wenig, sieht man einmal ab von der klaren Benennung des vielfach bestehenden Nicht-Wissens über die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Hanf und Cannabispräparaten. Überraschend ist zugleich, dass auch die historische Erforschung der naturwissenschaftlichen Erkundung der Droge bestenfalls in den Kinderschuhen steckt. [4] Wenn in der jüngsten, vom Bundestag gleichsam geadelten und kostenlos verteilten Überblicksdarstellung zu Cannabis jedoch behauptet wird: „Die Inhaltsstoffe der weiblichen Hanfpflanze wurden erst seit den 1960er Jahren wissenschaftlich untersucht“ [5], so dokumentiert dies vor allem Unwissen. Blicken wir also zurück, um unsere Gegenwart und ihre Engführungen besser verstehen zu lernen.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich neben dem Hanfanbau, der Hanfverarbeitung und der Nutzung der Hanfprodukte (Spiekermann, Das Verschwinden des Hanfes) ein zweiter, zeitweilig intensiv diskutierter und deutlich engerer Wissensbereich, in dem Hanf primär als Droge verstanden wurde. Das beträchtliche Interesse vieler Mediziner, Chemiker und Pharmazeuten an der bewusstseinserweiternden Kraft der verschiedenen aus Indien und Ägypten stammenden Haschischformen mündete in eine Forschung, die in den kleinsten Bestandteilen der Pflanze Wirkstoffe finden und dann isolieren wollte. Ziel waren klare Kenntnisse über die Drogenwirkungen, über Einsatzmöglichkeiten bei klar definierten und unspezifischen Krankheiten und eine mögliche Synthese der „natürlichen“ Präparate. Dies diente der Professionalisierung der Experten und war immer auch wirtschaftlich begründet.

Falsch wäre es, von einem plötzlichen Einbruch der Droge in eine vermeintlich heile, vor allem aber drogenferne Welt auszugehen. Dem stehen nicht nur die häufig exzessive Festkultur der frühen Neuzeit und der immense Bedeutungsgewinn des „Branntweinteufels“ seit dem 17. Jahrhundert entgegen, sondern auch die breit debattierten Gefährdungen von gesellschaftlicher Ordnung und „Volkswohlfahrt“ durch die Kolonialprodukte Kaffee und Tabak. [6] Die gesundheitlichen Wirkungen und Gefahren des Haschisch in Europa waren bereits während der frühen Neuzeit grundsätzlich bekannt, ohne dass diese jedoch praktische Auswirkungen hatten. Die häufig erwähnte französische Besetzung Ägyptens im späten 18. Jahrhundert, dann aber vor allem die Forschungen des britischen Mediziners und Unternehmers William O’Shaughnessy (1809-1889) in Indien in den späten 1830er Jahren führten zwar zu beträchtlichen Resonanzen, doch die möglichen berauschenden, heilenden und toxischen Wirkungen des Hanfes waren wahrlich nicht neu. Im Zedlerschen Universallexikon wurden nicht nur die Heilwirkungen des heimischen Hanfes, sondern auch das Haschisch ausführlich erörtert. [7] In der Krünitzschen Encyclopädie hieß es analog 1789: „Die Hanfpflanze hat in allen ihren Theilen einen starken Geruch, und eine besondere Kraft den Geist zu ermuntern, und gleichsam trunken, oder gar verwirrt zu machen“ [8] – und sie enthielt ebenfalls eine umfangreiche Darstellung des Haschisch und seiner Wirkungen.

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Neugier, geteilt in der Öffentlichkeit: Ein ärztlicher Bericht über Rauscherfahren (Isar-Zeitung 1862, Nr. 304 v. 3. November, 1)

Schon lange bevor sich die aufkommenden Naturwissenschaften der Droge annahmen, hatten Reisende über deren Kultur vornehmlich in den arabischen Ländern berichtet. [9] Als Anfang der 1840er Jahre mehrere britische Forscher mit Cannabis Indica behandelt hatten, vermerkte ein deutscher Rezensent kühl: „Diese Abhandlung über die Arzneikraft der bezeichneten Pflanze dürfte in Deutschland wenig Aufmerksamkeit erregen; da unsere Aerzte mit den Wirkungen derselben längst bekannt sind und nur daraus abnehmen könnten, dass dieselbe bisher not in medical use in England gewesen ist.“ [10] Bereits 1821 hatte der spätere Amtsarzt Ferdinand Tscheppe die Blätter des einheimischen Cannabis Sativa chemisch untersucht, um darin den wirksamen Stoff des Opiums oder einen ähnlichen Stoff zu finden. [11] Schon vor dem eigentlichen Drogendiskurs waren die möglichen Wirkungen des einheimischen Cannabis bekannt und ansatzweise untersucht worden. Die Hanfverarbeitung hatte demnach potenziell narkotische, schwächende und trübende Auswirkungen auf die meist weiblichen Arbeiter und Bauern. Die giftigen Wirkungen des Röstens, also des Wässerns der Hanfstängel nach der Ernte, auf Wasserläufe und Fischbestand waren bekannt und hatten zu zahlreichen Beschränkungen geführt. Und wenn in einem Hauswirtschaftsbuch gemahnt wurde, darauf zu achten, daß das Geflügel „ja keinen jungen Hanf bekommen [solle, US], denn davon sterben sie“ [12], so war dies Ausdruck einer alltagskulturellen Gefahrenprävention, eines auf Erfahrungswissen beruhenden Umgangs mit der immer auch als Gefährdung verstandenen Pflanzenwelt.

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Erfahrungsgesättigte Publizistik über den Indischen Hanf Mitte des 19. Jahrhunderts

Gleichwohl setzte eine breitere wissenschaftliche Untersuchung der Droge Hanf erst um 1840 ein, nachdem zuerst in England, dann auch in Frankreich medizinische Beschreibungen mit der Entwicklung neuer Heilmittel einhergingen. [13] Neue Marktchancen waren entscheidend – und deutsche Ärzte bedauerten, „dass man nicht eher den arzneilichen Wirkungen des ausländischen Hanfes nachgeforscht hat“ [14]. Schon 1840 erschien eine knochentrockene chemische Analyse des nun in Haschischform importierten Indischen Hanfes, es folgten zahlreiche medizinische Untersuchungen. [15] In Deutschland war man sich sicher, die englischen und französischen Forschungen rasch übertreffen zu können. [16] Selbstversuche wurden unternommen, die Zahl der Patientengeschichten schwoll rasch an. [17] Parallel begannen erste gezielte Kausalanalysen, etwa über die Bedeutung des Indischem Hanfes für die Einhegung des Wundstarrkrampfes oder aber die Geburtshilfe. [18] In Berlin, Würzburg, Marburg, Erlangen und weiteren Klinikstandorten wurden Experimente an Tieren und Menschen durchgeführt. [19] Der Fürther Mediziner Georg Fronmüller (1809-1889), der seit 1850 mit Cannabis experimentiert hatte, charakterisierte diese Bewegung pointiert: „Es ergab sich, dass das erst in letzter Zeit im Abendlande bekannt gewordene Mittel Anfangs als neues Narkotikum freudig gegrüsst, von vielen Collegen bereits als unsicher und schwach wieder verlassen worden war, in Deutschland sowohl als in Frankreich. In vielen deutschen Spitälern war damit experimentirt worden; mitunter erzielte man auch überraschende Erfolg. Die Sache schlief jedoch wieder ein.“ [20] Der Umgang mit dem neuen Präparat blieb jedoch ambivalent. Die Beschreibungen vom Haschischrausch faszinierten Ärzte und eine kleine bürgerliche Öffentlichkeit, doch zugleich begann ein Risikodiskurs. [21] Eine erste detaillierte Beschreibung der „Cannabis-Krankheit“ findet sich 1853. [22] Dies war allerdings noch nicht eine grundsätzliche Verdammung als Rauschgift, wie sie etwa 1871 der amerikanische Mediziner Alonzo Calkins (1804-1878) vorlegte. [23] Stattdessen ging es um die Erkundung eines Wirkungsspektrums. Hier aber blieb Cannabis obskur. Georg Fronmüller hob die widersprüchlichen Ergebnisse der Forschung hervor, die Folge sehr unterschiedlicher Rohmaterialien waren. Zugleich aber gab es – auch angesichts der Debatten über die Unterschiede der heimischen Cannabis Sativa und der importierten Cannabis Indica – offenkundige Unterschiede zwischen Orient und Okzident: „Ein zweiter Grund für den Rückgang der Hanfanwendung ist darin zu suchen, dass das Mittel im Orient ganz anders wirkt als in Europa.“ Es sei davon auszugehen, „dass irgend ein flüchtiger Stoff in der Hanfpflanze befindlich ist, wahrscheinlich ätherisches Oel, welches auf der Reise zu uns verdunstet.“ Die Konsequenzen waren typisch für seriöse Wissenschaftler: „Diese Verhältnisse machten einen grossen Theil der Praktiker zaghaft und verhinderten sie, zu den höheren Dosen überzugehen, die allein einen sicheren Erfolg erwarten lassen.“ [24] Das Abebben des wissenschaftlichen Interesses am indischen Hanf war also eine für diese Zeit grundlegende Skepsis gegenüber vermeintlichen „Naturprodukten“, die nicht präzise analysiert werden konnten und kein klares Wirkungsspektrum aufwiesen.

Selbstverständlich flossen während des Zeitalters des Nationalismus auch Kulturdeutungen in die Analyse des Haschisch mit ein. Forschung diente der Erklärung der Alltagspraktiken rückständiger Kulturen im arabischen und vielfach auch islamischen Umfeld. Wenngleich vereinzelt auf die Arbeiten und damit die Kompetenz arabischer Ärzte zurückgegriffen wurde [25], bot die Kenntnis vom Indischen Hanf doch auch eine Erklärung und Begründung für den Bedeutungsverlust des Osmanischen Reichs, die Kolonialisierung Indiens und die informelle Beherrschung Nordafrikas.

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Cannabisextrakt in einem pharmazeutischen Handbuch (Hermann Hager, Handbuch der pharmaceutischen Praxis, T. 1, 4. Abdruck, Berlin 1883, 703)

Generell unterschied sich die Erforschung des Indischen Hanfes nicht sonderlich von der anderer potenzieller Heilpflanzen. Haschisch wurde gegen eine recht willkürlich erscheinende Zahl von Krankheiten eingesetzt, sollte dabei nicht zuletzt das aufgrund offenkundiger Abhängigkeiten zunehmend kritisch bewertete Opium ersetzen. [26] Es ging um Rheuma, Neuralgien und Krämpfe, um Schlaflosigkeit, Entzündungen und Reizzustände der Atem- und insbesondere der Harnwege. Ebenso breit gefächert wie die Krankheiten war jedoch auch das Präparat selbst. Die Versuche der 1840er und 1850er Jahre enthalten immer wieder genaue Berichte über die Herkunft des untersuchten Haschisch, das aus vieler Herren Länder in vielfältigen Formen und unter zahlreichen fremdländischen Namen zu den Experten gelangte. Generelle Aussagen waren daher kaum möglich: „Der Hanfsamen ist […] ein in Bezug auf Grad und Art seiner Wirkung, nach Verschiedenheit der Individualität und des psychischen Charakters, sowohl im gesunden als kranken Zustande die grösste Mannigfaltigkeit darbietendes, und darum eben höchst unsicheres Mittel, dessen Anwendung die äusserste Vorsicht erfordert.“ [27] Hanfpräparate wurden daher nur zurückhaltend eingesetzt. Als die Troppauer chemische Fabrik G. Hell & Co. Anfang der 1890er Jahre ein stärker wirkendes Extractum Cannabis indicae einführen wollte, traf sie bezeichnenderweise auf den Widerstand vieler Ärzte, die mildere Präparate bevorzugten. [28] In den USA wurden deshalb deutlich mehr Hanfvarietäten zugelassen als in Europa. [29]

Vor dem Hintergrund des raschen Aufstieges der organischen Chemie und der Pharmazie blieb die Unsicherheit über die Wirkung des Indischen Hanfes ein wichtiger Antriebspunkt für die weitere Erforschung möglicher Wirkstoffe, besser, des einen Wirkstoffes. [30] Dass es einen solchen geben müsse, folgerten die Experten aus den beträchtlichen Erfolgen der bakteriologischen Forschung, durch die Infektionskrankheiten wie Cholera, Diphterie, Typhus und Tetanus erfolgreich bekämpft werden konnten. Schon früh schien klar, dass es um „flüchtige Stoffe“ ging, „welche in Verbindung mit einem Harze in besonderen winzigen drüsenartigen Gebilden erzeugt werden“ [31]. Gleichwohl waren die chemischen Kenntnisse bis in die 1890er Jahre „sehr dürftige.“ [32] Was hieß das? Dazu muss man sich auf eine andere, gleichsam vortastende Sprache einlassen, die ihre Unsicherheit gegenüber dem Untersuchungsgegenstand noch transparent ließ: „Das Cannabiskraut enthält etwa 0,3 % eines characteristisch riechenden ätherischen Oeles, welches […] aus Cannaben C18 H20 und Cannabenwasserstoff C18 H22 bestehen soll, ein braunes Weichharz (Cannabinon), ein Cannabin [auch Haschischin] genanntes Glycosid, welches schlaferregende Wirkung besitzt, Harzsäuren ohne physiologische Wirkung, Chlorophyll, Hanföl, herrührend von den anhängenden, eingeklebten Früchten, deren gänzliche Entfernung unmöglich ist. Ferner ein Tetanin […] (Tetano-Cannabin) genanntes Alkaloid, dessen Zusammensetzung nicht näher bekannt ist, welches aber dem Strychnin ähnliche Wirkung besitzen soll. Ausserdem eine eigenthümliche krystallisirende Säure, die Hanfsäure, endlich Gerbsäure, wässerige Extractivstoffe, mineralische Salze. Diese Stoffe sind in der Tinctura Oannabis indicae sowohl, wie in dem Extractum Cannabis indicae zum Theil wenigstens enthalten, woraus sich leicht erklärt, dass diese Formen besonders geschätzte Arzneimittel nicht werden konnten, umsomehr, als der Gehalt der einzelnen Substanzen in den Rohmaterialien ein stets schwankender ist.“ [33]

In der heutigen chemischen und pharmazeutischen Literatur wird vielfach behauptet, dass 1896 erstmals Cannabinol (als C18 H24 O2) identifiziert worden sei – damals als den vermeintlichen Wirkstoff des Indischen Hanfes, nicht als ein nicht psychoaktives Cannabionid. [34] Die unmittelbar einsetzende Kritik verwies jedoch nicht allein auf die Unwahrscheinlichkeit, „dass eine so schwer zersetzbare Substanz wie das Cannabinol der Träger der Wirksamkeit der in dieser Hinsicht so leicht veränderlichen Droge sein könnte,“ [35] sondern konzentrierte sich auch andere Stoffe als vermeintliche psychoaktive Wirkstoffe. Die britischen Autoren räumten ihre technischen Fehler 1899 ein, behielten den Begriff Cannabinol, verwandten ihn nun aber für die auch heute noch gültige Summenformel C21 H26 O2. [36] Der Wiener Chemiker Sigmund Fränkel (1868-1939) nannte dies jedoch Pseudocannabinol und bezeichnete seinerseits 1903 C21 H30 O2 als Cannabinol. [37]

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Hunde im Cannabisrausch – Tierversuche von Sigmund Fränkel 1903 (Archiv für experimentelle Pathologie und Pharmakologie 49, 1903, 280)

Dem Wiener Pharmazeut Max Czerkis gelang es kurz darauf dank „einer verbesserten Apparatur bei niedrigerem Druck und verfeinerter Messung“ [38] das Fränkelsche Cannabinol weiter auszudifferenzieren. Entsprechend plädierte er für C18 H24 O3 als eigentlichen Wirkstoff und als Ausgangspunkt für eine erstrebenswerte Isolation und Synthese. [39]

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Pharmazeutisches Laboratorium der Wiener Apotheke Zum heiligen Geist, 1910 – Wirkungsstätte von Max Czerkis (Pharmazeutische Post 43, 1910, 759)

Bei derartigen Rekonstruktionen geht es nicht darum, Fehler der Vergangenheit zu benennen, sondern die strukturellen Schwierigkeiten naturwissenschaftlicher Wirkungsnachweise und der ihnen zugrunde liegenden (kulturellen) Modellannahmen aufzuzeigen. Mit dem Cannabinol war für die Erforschung der Droge Hanf ein ähnliches Flaggenwort geschaffen worden, wie 1911 durch den russisch-polnischen Chemiker Casimir Funk (1884-1967) für die „Vitamine“. Wagende begriffliche Modelle wiesen der biochemischen Forschung mögliche Wege, auch wenn es sich sowohl bei den Vitaminen als auch beim Cannabinol um sehr heterogene Stoffgruppen handelte, für die ein einziges Erklärungsmuster nicht ausreichen konnte. Das wussten schon die Zeitgenossen: Der Zürcher Pharmakologe Carl Hartwich (1851-1917) monierte 1911: „Vielleicht ist das Cannabinol aber nicht allein Träger der Wirksamkeit, denn die damit beobachteten Erscheinungen scheinen nicht sehr stark gewesen zu sein. [40]“ Im seinerzeit maßgebenden pharmazeutischen Handbuch resümierte man 1919 mit wohlverstandener Demut: „Ueber die die narkotische Wirkung bedingenden Stoffe herrscht wenig Klarheit. Cannabin, Oxycannabin, Cannabinin, Tetano-Cannabin sind nicht einheitlich, sondern anscheinend Gemenge harzartiger Körper vielleicht mit Alkaloiden.“ [41] Die Cannabinoide sind auch heutzutage nicht vollständig analysiert – so wie ein Großteil auch werblich genutzter anderer Stoffgruppen, etwa der sekundären Pflanzenstoffe. Heute übernimmt das 1964 isolierte Tetrahydrocannabinol die Rolle als stofflicher Marker der psychoaktiven Wirksamkeit von Hanfprodukten. Dies ist jedoch nur eine Annäherung an komplexe Wirkungsmechanismen, die mit einer simplen stofflich reduzierten und kausalen Logik kaum vollständig einzufangen sind. Synthetische Vitaminpräparate wirken schließlich auch anders als die analogen Stoffkonglomerate frisch aus der Speise.

Trotz der beträchtlichen Unsicherheiten bei den Wirkstoffen blieben Präparate aus Indischem Hanf bis zu dem 1929 erfolgten Verbot gängige Apothekerwaren. [42] Der Grund für dieses Verbot war diplomatischer Natur, resultierte nicht aus hohen Raten Abhängiger oder größeren Gefahren für die vielbeschworene „Volksgesundheit“. Es wurde notwendig aufgrund der am 26. Juni 1929 erfolgten deutschen Ratifizierung des Genfer Opiumabkommens vom 19. Februar 1925 und diente vornehmlich der Harmonisierung der deutschen und der internationalen Rechtslage. Dazu galt es, das bereits am 21. März 1924 revidierte Betäubungsmittelgesetz vom 30.12.1920 zu verändern, mit denen das Deutsche Reich die Vorgaben des internationalen Opiumabkommens vom 23. Januar 1912 – und des Versailler Vertrages – in geltendes deutsches Recht umgesetzt hatte. Ziel war ein direkterer Durchgriff auf die Art und die Verwendung von Betäubungsmitteln, seinerzeit vor allem Opiumpräparate, insbesondere Kokain und Heroin. Damit war noch kein vollständiges Verbot ausgesprochen, wurde damit doch „ein Feind bekämpft, dessen Hülfe die Medizin immer noch nicht entbehren“ [43] konnte. Ärzte konnten Cannabispräparate weiterhin als Arznei nutzen.

Frühere Verbote, etwa das von Haschisch und dem Rauchen von Hanfsamen in Ägypten durch die französischen Kolonialherren vom Jahre 1800, waren Konsequenzen direkt beobachteter schädlicher Wirkungen. [44] In Deutschland gab es um die Mitte des 19. Jahrhunderts erste Verkaufsbeschränkungen, doch Verbote, Cannabis Indica an Nicht-Apotheker in Mengen nicht unter einem Pfund zu kaufen, dienten vornehmlich den Standesinteressen der Apotheker und Ärzte, waren noch nicht Maßnahmen der Drogenbekämpfung. [45] Hanf war Mitte des Jahrhunderts noch ein Alltagsprodukt, mochte es sich auch um Cannabis Sativa, nicht um Cannabis Indica handeln. Letzteres galt als Heilmittel. [46] Mit Gründung des Deutschen Reiches wurden Hanfpräparate daher apothekenpflichtig. [47]

Während der Jahrhundertmitte war der Präparatemarkt allerdings kaum reguliert. Pointiert hieß es aus Bayern: „Der Extract. Cannabis indicae wird jetzt auch in England, Frankreich und in einigen deutschen Städten ächt bereitet und von den Aerzten beliebig in Pillen, Tropfen oder Latwergen verabreicht. Als Narcoticum, leicht berauschendes Mittel, mag es seinen Werth haben, möglich, daß es in größerer Gabe auch krampf- und schmerzstillend wirkt.“ [48] Diese pharmazeutischen Präparate waren noch nicht standardisiert, auch wenn es Verfahren der Qualitätskontrolle gab. Sie erfolgten per Sinnesprüfung, wurden aber zunehmend in die Sprache der organischen Chemie überführt. Entsprechend hieß es in der seinerzeit führenden Arzneimittelkunde zu Hanfsamen bzw. Cannabis: „Geruch aller Pflanzentheile unangenehm, betäubend. Geschmak der Samen süßlich schleimig, unangenehm“ – und dann zu den Samenbestandteilen: „1) Fettes Oel. 2) Pflanzeneiweiss (Emulsin). 3) Schleimzucker mit Extractivstoff. 4) Braunes gummiges Extract. 5) Hanfharz. 6) Vegetabilischer Faserstoff. 7) Hülsen.“ [49]

Als Heilmittel wurde Hanf vor dem Aufkommen des Indischen Hanfes nur sporadisch genutzt. In den der Fürstin Philippine Welser zugeschriebenen Rezeptbüchern aus der Mitte des 16. Jahrhunderts tauchten Hanfsamen als Mittel gegen Rachitis auf. [50] Auf die humoralpathologischen Verweise im Zedlerschen Universallexikon wurde schon hingewiesen. Krünitz erwähnte im späten 18. Jahrhundert die auch noch um 1900 üblichen Milchemulsionen aus Hanfkörnern, die Schwangeren stärkten und die Niederkunft verzögerten. [51] Auch der Kameralist Georg Gottfried Strelin (1750-1833) vermerkte „mancherley Heilkräfte“ [52] der Hanfpflanze, ging jedoch nur auf veterinärmedizinische Anwendungen ein. Erst im frühen 19. Jahrhundert gab es ein etwas stärkeres Interesse an der heimischen Gespinstpflanze, so etwa seitens des Begründers der Homöopathie Samuel Hahnemann (1755-1843). Dieser nutzte die gesamte Pflanze, verarbeitete sie zu Hanfsaft, mischte sie mit Ethanol, und wandte das so gewonnene Präparat gegen Geschlechtskrankheiten, Brustleiden und Erkrankungen der Sinnesorgane an. [53] Es war der Indische Hanf, der ein stärkeres Bewusstsein dafür schuf, dass Hanf auch ein gesundheitsförderliches Heilmittel sein konnte. [54] In den frühen 1850er Jahren nahm der Apotheker Stutzbach in Hohenmölsen, dann aber vor allem E. Merck in Darmstadt die Produktion von Cannabisextrakt auf. Dieser diente auch zur Produktion von Hanföl (für Einreibungen), Opodeldok (gegen Rheumatismen) und Hanfchloroform (zum Inhalieren). Neben dem Extrakt wurde auch Hanfbutter hergestellt, Stutzbach mischte zudem „Deutsches Hanfkraut“ zum Rauchen. [55]

Hanf fand daher einen Platz im preußischen Arzneibuch von 1861. [56] Im ersten noch in lateinischer Sprache veröffentlichen reichseinheitlichen Arzneibuch waren 1872 dann die für die Folgejahrzehnte gängigen Präparate enthalten: Extractum Cannabis Indicae – Indischer Hanfextrakt, Fructus Cannabis – Hanfsamen, Herba Cannabis Indicae – Indischer Hanf und Tinctura Canabis Indicae – Indischhanftinktur. [57] Cannabis Indicae war damals ein Heilmittel, das (zumindest in Bayern) in jeder Apotheke vorrätig sein musste. [58] Art und Bedeutung dieser medizinische Hanfpräparate dokumentieren die einschlägigen Passagen aus der damals gültigen Arzneiverordnungslehre. [59] Sie wurden vornehmlich in Alkohol gelöst, dienten als Narkotikum, zur Hypnose, wurden gegen Asthma eingesetzt. Die Standardanwendungen verdeutlichen zugleich immense Dosierungsprobleme, die teils um das mehr als Zehnfache differierten. Die eher zurückhaltende Verordnungs- und Verabreichungspraxis der Ärzte resultierte auch aus den damit verbundenen Unsicherheiten.

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Werbung für Grimaults „Indische Cigaretten“ 1873 (Würzburger Stadt- und Landbote 1873, Nr. 47 v. 24. Februar, Beilage, 2)

Neben diesen Apothekerwaren gab es im Deutschen Reich, aber auch in anderen europäischen Staaten, eine Reihe von pharmazeutischen Markenartikeln. Das bekannteste Segment waren wohl Medizinalzigaretten, sog. „Asthma-Zigaretten“. Die seit 1867 in der gesamten westlichen Welt beworbenen und vertriebenen „Indischen Cigaretten“ des Pariser Pharmazieanbieters Grimault & Co. ragten hervor. Sie waren ein typisches Geheimmittel, sollten vor allem gegen Asthma und Bronchialkrankheiten helfen. Morgens und abends geraucht, „hören die Schwierigkeiten des Athmens, die Erstickungsanfälle und das pfeifende Athmen baldigst auf. Ein starker Auswurf wird dadurch ohne Anstrengung hervorgerufen, der trockene Husten vermindert sich, die Beklemmung verschwindet und ein wohlthuender Schlaf beendet die für den Kranken und seine Umgebung so peinlichen Symptome.“ [60] Grimaults Produkte waren in Deutschland bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs erhältlich, auch wenn die Anpreisung als „Indische Cigaretten aus Cannabis Indica“ [61] offenkundig irreführend war. Chemische Analysen in Österreich fanden im Produkt 1880 lediglich Belladonnablätter. [62] Daraufhin wurde 1882 die Ein- und Durchfuhr der Zigaretten in Österreich verboten. [63] Weitere Untersuchungen in Deutschland bestätigten die Kernaussage, konnten jedoch sehr geringe Mengen von Cannabis Indica nachweisen. [64] Auch Hamburg untersagte daraufhin 1885 den Vertrieb, in Baden gab es einschlägige öffentliche Warnungen. [65] Grimaults Medizinalzigaretten verloren an Bedeutung, blieben aber Handelsartikel. Andere, ebenfalls meist aus Frankreich stammende Asthmazigaretten ohne Cannabiszusatz gewannen Marktanteile. Im deutschen und im österreichischen Markt gab es jedoch auch andere Cannabiszigaretten, etwa die 1900/01 beworbenen Bronchicol-Zigaretten. [66] In der Hanfaktivistenliteratur wurde ferner (ohne Beleg) behauptet, dass auch abseits von Apotheken erhältliche Zigaretten sowohl der im ägyptischen Port Said ansässigen Firma Simon Arzt als auch der Österreichischen Tabakregie Cannabiszusätze enthalten hätten. [67] Nachweise konnte ich allerdings nicht finden.

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Hanfextrakt gegen Hühneraugen. Werbung der Radlauerschen Kronenapotheke 1901 (Berliner Tageblatt 1901, Nr. 344 v. 10. Juli, 4)

Es gab zudem eine Reihe cannabishaltiger Arzneimittel. Hühneraugentinkturen und auch -pflaster enthielten in vielen Fällen Cannabisextrakte, auch wenn deren Handverkauf im Deutschen Reich erst ab 1896 erlaubt war. Sie wurden meist mit der 1874 isolierten und dann industriell hergestellten Salicylsäure und Kollodium kombiniert. [68] Die Angebote stammten anfangs vor allem von einzelnen Apothekern, wurden dann von US-Anbietern als Markenartikel und schließlich auch von führenden deutschen Pharmazieanbietern vermarkt. Einigen Schmerzmittel wurden ebenfalls Cannabisextrakt zugefügt. [69] Auch das seit Ende der 1880er Jahre in Deutschland angebotene und in den USA hergestellte Schlafmittel Bromidia enthielt Hanf und Bilsenkraut, vor allem aber Chloralhydrat und Brom. [70] Damit sind die wichtigsten Angebotsgruppen benannt, auch wenn die Zahl der Präparate natürlich größer war. Eine detaillierte Analyse folgt an anderer Stelle.

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Schlaf durch Bromidia – Anzeige von 1894 (Wiener Medizinische Wochenschrift 44, 1894, 44)

Fasst man zusammen, so findet man um die Jahrhundertwende eine nicht völlig vernachlässigbare, keineswegs aber wirklich bedeutsame Palette von grundsätzlich zugänglichen Cannabispräparaten. Sie wurden zumeist über Apotheker und Mediziner vertrieben und verordnet. Cannabisextrakte waren anfangs Teil des Bedeutungsgewinns moderner Pharmazeutika. Sie wurden, ähnlich wie die damaligen Arzneien Kokain, Heroin, Morphium oder Veronal, öffentlich beworben, waren also auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. [71] Cannabispräparate galten als Heilmittel, nicht als öffentliche Gefahr. Die Haschischkultur galt als exotisch, stand real und noch stärker imaginär für den Nahen Osten und Indien, nicht aber für die „zivilisierten“ Staaten Mitteleuropas. Es mag einen gewissen illegalen Handel mit ihnen gegeben haben, doch dieser hatte keinen nennenswerten Umfang. Selbst während der Nachkriegs- und Inflationsjahre gab es keine relevante öffentliche Debatte über Haschisch und Cannabispräparate – anders als etwa über Morphium und Kokain. Das Verbot 1929 war denn auch keineswegs einschneidend und wurde öffentlich kaum diskutiert.

Nach der Jahrhundertwende war die anfängliche Euphorie über den Indischen Hanf und seine vermeintlich vielfältigen Heilwirkungen schon längst verflogen. Im Rahmen des allgemeinen Aufschwunges der pharmazeutischen Industrie fanden sich Anwendungsfelder für Cannabispräparate, doch diese blieben eher randständig, zumal sie auch bei erfolgreichen Medikamenten eher Zusatzstoffe blieben. Cannabispräparate teilten somit das Schicksal vieler „Naturpräparate“. Sie wurden nur so lange genutzt, bis leistungsfähigere Arzneimittel mit standardisierter Zusammensetzung und klarer Wirkung verfügbar waren. Am wichtigsten wurde für Cannabis die Primärverwendung als Schlafmittel und der Sekundareinsatz bei Hühneraugenmittel. Asthmazigaretten bewarben zwar die heilende Wirkung des Cannabisextraktes, ihre Wirkung beruhte jedoch anderen Wirkstoffen. Obwohl es eine Reihe weiterer Anwendungsfelder gab, sank die Bedeutung des Indischen Hanfes im pharmazeutischen Sektor nach der Jahrhundertwende. Andere, wirkungsfähigere Medikamente kamen auf, traten an die Stelle von Präparaten, die mangels präziser chemischer Analytik und wegen unzureichender Kenntnisse der Wirkstoffe und Wirkmechanismen nur bedingt den Kriterien modernen Arzneimittel entsprachen. Cannabispräparate konnten im langen 19. Jahrhundert den in sie anfänglich gesetzten Hoffnungen nicht gerecht werden. Ihre höchste Bedeutung hatten sie in den 1890er Jahren, danach folgte ein relativer und dann auch absoluter Abstieg. Erst die spätere kulturelle Aufladung der Präparate durch einen Imagewandel auf Seiten der Konsumenten und eine in sich widersprüchliche Anti-Drogenpolitik machten Indischen Hanf wieder zu einem öffentlichen Thema. Der kurze Aufschwung des Indischen Hanfes im langen 19. Jahrhunderts endete im frühen 20. Jahrhundert. Er endete nicht aufgrund einer damals noch nicht entwickelten Antidrogenpolitik. Er endete aufgrund der Marktmechanismen einer sich entwickelnden pharmazeutischen Industrie und einer wachsenden Zahl von Konsumenten, die Produkten mit relativ klaren Wirkungen und Wirkmechanismen ihr Vertrauen schenkten.

Uwe Spiekermann, 14. September 2019

Quellen- und Literaturhinweise:
[1] Die im 19. Jahrhundert noch gängige Unterscheidung von Cannabis Sativa und Cannabis Indica als zwei strikt unterschiedliche Pflanzenarten wurde zunehmend zugunsten der Vorstellung von nur einer, sich jeweils spezifisch an Klima und Böden angepassten Pflanzart aufgegeben.
[2] Vgl. Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln v. 21. Oktober 1929 (Opiumgesetz), in: Verhandlungen des Reichstages, IV. Wahlperiode 1928, Anlagen, Bd. 438, Berlin 1930, Nr. 1386, insb. 7.
[3] Eine Zusammenfassung des gegenwärtigen naturwissenschaftlichen Wissens findet sich – mit zahlreichen weiterführenden Literaturhinweisen – in: Eva Hoch, Chris Maria Friemel und Miriam Schneider (Hg.), Cannabis: Potenzial und Risiko, Berlin 2019 resp. Ernst Small, Cannabis. A Complete Guide, Boca Raton 2017 (mit irreführenden Hinweisen auf Gefängnisarbeit, ebd., 94).
[4] Barna Bridgeman und Daniel T. Abazia, Medical Cannabis: History, Pharmacology, And Implications for the Acute Care Setting, Pharmacy & Therapeutics 42, 2017, 180-188 enthält lediglich ein Zerrbild der Nutzung des Hanfes für medizinische Zwecke. Fundierter, doch mit zahlreichen Lücken insbesondere im späten 19. Jahrhundert ist Raphael Mechoulam und Lumir Hanus, A historical overview of chemical research on cannabinoids, Chemistry and Physics of Lipids 108, 2000, 1-13. Ein Kernproblem derartiger Publikationen ist die unreflektierte mangelnde Sprachkenntnis der Autoren – und die damit verbundene Ausgrenzung der nicht angelsächsischen Wissenschaftskulturen.
[5] Winfried Häuser, Cannabis als Medizin, in: Eva Hoch, Chris Maria Friemel und Miriam Schneider (Hg.), Cannabis: Potenzial und Risiko, Berlin 2019, 26-30, hier 26.
[6] Vgl. Heinrich Tappe, Auf dem Weg zur modernen Alkoholkultur. Alkoholproduktion, Trinkverhalten und Temperenzbewegung in Deutschland vom frühen 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 1994; Hasso Spode, The first step toward sobriety: the „Boozing Devil“ in sixteenth-century Germany, Contemporary Drug Problems 1995, 453-483.
[7] Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 12, Halle/Leipzig 1735, Sp. 461-462.
[8] Johann Georg Krünitz, Oekonomisch-technologische Encyklopädie, T. 21, 2. Aufl., Berlin 1789, 826.
[9] Die geographische Verbreitung der Berauschungsmittel, Das Ausland 3, 1830, Nr. 181 v. 30. Juni, 723-724, hier 724.
[10] Literarische Zeitung 1843, Nr. 26 v. 1. April, Sp. 422.
[11] Ferd[inand] Tscheppe, Chemische Untersuchung der Hanfblätter, Med. Diss. Tübingen 1821, 3 (mit weiterer Literatur).
[12] Caroline Kümicher, Constanzer Kochbuch, 4. verb. u. sehr verm. Aufl., Constanz 1835, 425.
[13] Vgl. die Literatur in Georgius Freudenstein, De Cannabis Sativae usu ac viribus narcoticis, Marburg 1841.
[14] A.W. Varges, Cannabis indica, Zeitschrift des Deutschen Chirurgen-Vereins 3, 1849, 280-288, hier 280.
[15] Sigmund Schlesinger, Untersuchung der Cannabis sativa, Repertorium der Pharmacie 71, 1840, 190-208.
[16] Ueber Cannabis indica (Indian hemp, Gunjah), von O’Shaugnessy, Pharmaceutisches Central-Blatt 11, 1840, 523-524; Gebrauch von Haschisch in Algier, Das Ausland 15, 1842, 499. Als Bezugsgröße dienten zumeist die Publikationen von Ley, Pereira und vor allem O’Shaugnessy, so insbesondere W[illiam] B. O’Shaughnessy, On the Preparations of the Indian Hemp, or Gunjah, (Cannabis Indica), Provincial Medical Journal 6, 1843, Nr. 123, 363-369.
[17] A.W. Varges, Ref. v. Cannabis indica; vom Geh. Sanitätsrat Dr. Wolff, Zeitschrift des Deutschen Chirurgen-Vereins 3, 1849, 65-87.
[18] Franz von Kobylanski, Ueber den Indischer Hanf, mit besonderer Rücksicht auf seine wehenbefördernde Wirkung, Würzburg 1852; Bayerisches Volksblatt 1852, Nr. 227 v. 19. August, 900. Vgl. allgemein Alexander Christison, On the Natural History, Action, and Uses of Indian Hemp, Edinburgh 1851.
[19] [Georg] Fronmüller, Der indische Hanf, besonders in Beziehung auf seine schlafmachende Eigenschaft, Vierteljahrsschrift für praktische Heilkunde 16, 1860, 102-131, hier 109.
[20] [Georg] Fronmüller, Klinische Studien über die schlafmachende Wirkung der narkotischen Arzneimittel, Erlangen 1869, 46.
[21] Haschisch-Trunkenheit, Die Gartenlaube 1854, 368; Ernst von Bibra, Die narkotischen Genussmittel und der Mensch, Nürnberg 1855, passim.
[22] Heinrich Gottfried Schneider, Handbuch der reinen Pharmakodynamik, Bd. I, Magdeburg 1853, 458-460.
[23] Alonzo Calkins, Opium and the opium-appetite, Philadelphia 1871, 320-330.
[24] [Georg] Fronmüller, Der indische Hanf, besonders in Beziehung auf seine schlafmachende Eigenschaft, Vierteljahrsschrift für praktische Heilkunde 16, 1860, 102-131, hier 103-104 (für alle Zitate).
[25] E.R. Pfaff, Die einfachen Arzneimittel der Araber und ihre therapeutische Anwendung, Deutsche Klink 1870, Nr. 28 und 29, hier 313.
[26] Michael Benedict Lessing, J.F. Sobernheim’s Handbuch der Praktischen Arzneimittellehre, T. 2, 7. umgearb. u. vielfach verm. Aufl., Berlin 1854, 34.
[27] Michael Benedict Lessing, Handbuch der speciellen Praktischen Arzneimittellehre, 8. umgearb. u. vielfach verm. Aufl., Leipzig 1863, 34. Auch deshalb unterblieb ein Einsatz als Tierfutter, ansonsten ein gängiges Testfeld vor dem Einsatz am Menschen, vgl. Gutachten über die Wirkung gedörrter Hanfblätter auf die Milchsekretion und Käsebereitung, Archiv für Thierheilkunde 21, 1855, 54-58.
[28] Zur Kritik der Extract-Vorschriften und über fabriksmässig dargestellte Extracte. Aus dem Laboratorium von G. Hell & Comp., Pharmaceutische Post 27, 1894, 147-149, hier 148.
[29] Ueber Hanfsamen und Hanfsamenöl, Drogisten-Zeitung 12, 1897, 484-485.
[30] Vgl. Ueber den indischen Hanf und dessen wirksames Bestandtheil, Archiv der Pharmazie 211, 1877, 189; Der Indische Hanf und dessen wirksames Princip, Archiv der Pharmazie 212, 1878, 378.
[31] Haschisch, Internationale Ausstellungs-Zeitung. Beilage zur Neuen Freien Presse 1873, Nr. 3259 v. 19. September, 2-3, hier 2.
[32] Ernst Schmidt, Ausführliches Lehrbuch der pharmaceutischen Chemie, Bd. 2, 3. verm. Aufl., Braunschweig 1896, 1477.
[33] Bernhard Fischer, Die Neueren Arzneimittel, 5. stark verm. Aufl., Berlin 1893, 291.
[34] T[homas] Barlow Wood, W.T. Newton Spivey und Thomas Hill Easterfield, Charas. The Resin of Indian Hemp, Journal of the Chemical Society, Transactions 69, 1896, 539-546.
[35] Indischer Hanf, Drogisten-Zeitung 13, 1898, 228.
[36] Thomas Barlow Wood, W.T. Newton Spivey und Thomas Hill Easterfield, Cannabinol. Part I., Journal of the Chemical Society, Transaction 75, 1899, 20-36, hier 20.
[37] Sigmund Fränkel, Chemie und Pharmakologie des Haschisch, Archiv für experimentelle Pathologie und Pharmakologie 49, 1903, 266-284, hier 275.
[38] Max Czerkis, Ueber Cannabinol, den wirksamen Bestandteil des Haschisch, Pharmazeutische Post 40, 1907, 49-51, 69-70, 97-98, hier 97.
[39] M[ax] Czerkis, Ueber Cannabinol, den wirksamen Bestandteil des Haschisch, Pharmazeutische Post 42, 1909, 794-795.
[40] C[arl] Hartwich, Die menschlichen Genussmittel, Leipzig 1911, 236.
[41] B[ernhard] Fischer und C[arl] Hartwich (Hg.), Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis, Bd. 1, Berlin 1919, 591. Ähnlich urteilte Wilhelm Mitlacher, Die offizinellen Pflanzen und Drogen, Wien/Leipzig 1912, 13.
[42] Einen anregenden Überblick bietet – trotz der Fokussierung vor allem auf die Schweiz – J[akob] Tanner, Kurze Geschichte und Kritik der Drogenprohibition im 20. Jahrhundert, Zeitenblicke 8, 2009, Nr. 3 (http://www.zora.ush.ch).
[43] H. Rebmann, Kampf den Nervengiften! Nach der Konvention des Völkerbundes, Vorwärts 1930, Nr. 58 v. 4. Februar, 5.
[44] L[ouis] Lewin, Phantastica. Die betäubenden und erregenden Genussmittel, Berlin 1924, 102.
[45] Verzeichniß derjenigen chemischen und pharmazeutischen Präparate und Arzneiformen, welche Nicht-Apotheker nicht unter einem bürgerlichen Pfunde verkaufen dürfen, Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1858, Nr. 33 v. 5. Juni, 341-349, hier 344 (aufgrund der Verordnung den Debit der Arzneiwaaren betreffend v. 29. Juli 1857, einer Revision des Reglements vom 16. September 1836).
[46] Der Begriff Heilmittel wird hier im modernen pharmazeutischen Sinne verstanden. Im heutigen Buchmarkt kursieren stattdessen zahlreiche unwissenschaftliche Publikationen, etwa Wernard Bruining, Hanf heilt. Die Wiederentdeckung einer uralten Volksmedizin, Immenstadt 2013.
[47] So die Verordnung v. 25. März 1872 (Amtsblatt der königlichen Regierung zu Düsseldorf 1872, Nr. 18 v. 4. Mai, 149-152, hier 151), die durch die Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln v. 4. Januar 1875 nochmals bestätigt wurde (Amtsblatt der Königlichen Kreishauptstadt Landshut 1, 1875, Nr. 3 v. 27. Januar, 15-16, hier 16).
[48] Bayerisches Volksblatt 4, 1852, 900.
[49] Michael Benedict Lessing, Handbuch der speciellen Praktischen Arzneimittellehre, 8. umgearb. u. vielfach verm. Aufl., Leipzig 1863, 34.
[50] Otto Zekert, Die Rezeptsammlung der Philippine Welser (Fortsetzung), Scientia Pharmaceutica 12, 1941, 1-4, hier 4.
[51] Johann Georg Krünitz, Oekonomisch-technologische Encyklopädie, T. 21, 2. Aufl., Berlin 1789, 829.
[52] Georg Gottfried Strelin, Realwörterbuch für Kameralisten und Oekonomen, Bd. 4, Nördlingen 1788, 514.
[53] Samuel Hahnemann, Reine Arzneimittellehre, T. 1, 2. verm. Aufl., Dresden 1822, 145-165.
[54] Die einschlägige medizinische Literatur vornehmlich in Deutschland, Frankreich und Großbritannien wurde (mit manchen Lücken) chronologisch zusammengestellt von Georg Martius, Pharmakologisch-medicinische Studien über den Hanf, Leipzig 1856, 5-16.
[55] Ebd., 39, 58-63.
[56] O[tto] C[arl] Berg und C[arl] F[riedrich] Schmidt, Darstellung und Beschreibung sämmtlicher in der Pharmacopoea Borussica aufgeführten offizinellen Gewächse, H. 17-24, Leipzig 1861, Tafel XIXb.
[57] Pharmacopoea Germanica, Berlin 1872, 111, 160, 175, 342.
[58] Verzeichniß derjenigen Arzneistoffe und Präparate, welche in jeder selbstständigen Apotheke vorhanden sein müssen, Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Oberbayern 1872, Nr. 95 v. 5. November, Sp. 2106-2122, hier Sp. 2114.
[59] Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre, bearb. v. L[ouis] Waldenburg und Carl Eduard Simon, 9. umgearb. u. verm. Aufl. Berlin 1877, 299, 481, 684.
[60] Karlsruher Zeitung 1881, Nr. 33 v. 8. Februar, s.p.
[61] Allgemeine Zeitung 1896, Nr. 150 v. 1. Juni, 4.
[62] Indische Cigaretten, Dinglers Polytechnisches Journal 236, 1880, 349.
[63] Bozener Zeitung 1882, Ausg. v. 21. Juni, 3.
[64] Hermann Hager, Handbuch der pharmaceutischen Praxis, Ergänzungsbd., Berlin 1884, 191.
[65] Pharmazeutische Post 31, 1898, 381.
[66] Berliner Börsen-Zeitung 1900, Nr. 568 v. 5. Dezember, 11.
[67] Hans-Georg Behr, Von Hanf ist die Rede. Kultur und Politik einer Droge, Basel 1982, 165.
[68] Hermann Hager, Kommentar zum Arzneibuch für das Deutsche Reich, Ausgabe 3, Bd. 1, Berlin 1891, 151.
[69] Die Angabe von Hans-Georg Behr, Von Hanf ist die Rede. Kultur und Politik einer Droge, Basel 1982, 148, dass das 1894 eingeführte Migränin Hanfextrakt enthalten habe, ist falsch.
[70] Drogisten-Zeitung 3, 1888, 466.
[71] Das gilt auch für Suchtfolgen, annoncierten Sanatorien doch für Entziehungskuren, so etwa Illustrirte Zeitung 113, 1899, 547; Der Welt-Spiegel 1924, Ausg. v. 27. April, 7.